Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3450 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2012, 2094BGH, Beschluss vom 21.06.2012 - V ZB 283/11
Vollzugsvollmachten in dem Kaufvertrag mit dem Dritten werden nicht Inhalt des Kaufvertrags des Verkäufers mit dem Vorkaufsberechtigten.*)
VolltextIMRRS 2012, 2074
OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2012 - 24 U 69/09
1. Wird dem Anwalt die pflichtwidrige Unterlassung in einem Kündigungsschutzprozess vorgeworfen, so ist entscheidend, ob der Mandant diesen Rechtsstreit gewonnen hätte, wenn der Rechtsanwalt die versäumte Handlung pflichtgemäß vorgenommen hätte.*)
2. Da der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess die Umstände darzulegen und im Streitfall zu beweisen hat, aus denen sich ergeben soll, dass die getroffene innerbetriebliche Strukturmaßnahme offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist, gelten diese Beweislastregeln auch im Regressprozess.*)
3. Beruft sich der Mandant im Regressprozess auf eine konzernweite Beschäftigungspflicht des früheren Arbeitgebers, so ist er auch für diesen Ausnahmetatbestand darlegungs- und beweisverpflichtet, muss also darlegen, wie er sich seine Weiterbeschäftigung im Konzern vorgestellt hat.*)
VolltextIMRRS 2012, 2054
BGH, Urteil vom 05.07.2012 - III ZR 116/11
Zur Haftung einer GmbH für die fehlerhafte Anlageberatung durch eine namensgleiche Einzelfirma unter den Gesichtspunkten der Firmenfortführung und der Rechtsscheinhaftung.*)
VolltextIMRRS 2012, 2033
BGH, Urteil vom 15.05.2012 - EnZR 105/10
Die nach dem Energiewirtschaftsgesetz 2005 genehmigten Netznutzungsentgelte unterliegen der Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB. Der Maßstab billigen Ermessens wird durch die §§ 21 ff. EnWG und die Vorschriften der Stromnetzentgeltverordnung konkretisiert.*)
VolltextIMRRS 2012, 2022
OLG München, Urteil vom 19.06.2012 - 5 U 3445/11
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann die Verlängerung der Verjährung einer Bürgschaftsforderung von drei Jahren auf fünf Jahre wirksam vereinbart werden.*)
VolltextIMRRS 2012, 2002
OLG Hamm, Urteil vom 29.03.2012 - 22 U 40/10
Eine Baubeschränkung des Inhalts, dass der jeweilige Eigentümer eines Gebäudes verpflichtet ist, das Gebäude entsprechend dem gestellten Bauantrag umzubauen, künftig seinen Gestaltwert in der dann bestehenden Form zu erhalten und alle weiteren Baumaßnahmen in Abstimmung mit der Baubehörde so zu planen, dass der Gestaltwert für die Kulturlandschaft nicht beeinträchtigt wird, stellt einen Sachmangel i.S.v. § 434 Abs. 1 S. 2 BGB dar. Diesbezüglich besteht eine Offenbarungspflicht des Verkäufers. Verletzt er diese Pflicht, so handelt es sich um Arglist und der Kaufvertrag ist unwirksam.
VolltextIMRRS 2012, 2001
BGH, Urteil vom 21.06.2012 - III ZR 275/11
Zu Ansprüchen des Reinigungsunternehmens aus Geschäftsführung ohne Auftrag gegen den Verursacher einer Straßenverschmutzung, wenn das Unternehmen von der Gemeinde mit der Reinigung der Straße beauftragt worden ist.*)
VolltextIMRRS 2012, 1956
BGH, Urteil vom 21.06.2012 - III ZR 291/11
Zur Frage, ob derjenige, der im Rahmen eines "Schenkkreises" unter Einschaltung einer Übermittlungsperson eine "Schenkung" leistet, von dieser Übermittlungsperson die Rückzahlung des Schenkungsbetrags verlangen kann.*)
VolltextIMRRS 2012, 1952
BGH, Urteil vom 21.06.2012 - III ZR 290/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1944
BGH, Beschluss vom 27.03.2012 - EnVR 8/11
Bei einer kaufmännischbilanziellen Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien in ein Netz der allgemeinen Versorgung im Sinne des § 3 Nr. 7 EEG stellt die Strommenge, die vom Erzeuger selbst oder in einem vorgelagerten Arealnetz verbraucht wird, eine netzentgeltpflichtige Entnahme dar.*)
VolltextIMRRS 2012, 1940
BGH, Urteil vom 14.06.2012 - III ZR 227/11
§ 97 TKG gilt auch für Anbieter von telekommunikationsgestützten Diensten und Premium-Diensten gemäß § 3 Nr. 17a, 25 TKG.*)
VolltextIMRRS 2012, 1905
OLG Jena, Urteil vom 15.05.2012 - 4 U 661/11
1. Die Erteilung einer Rechnung ist grundsätzlich keine Fälligkeitsvoraussetzung; und zwar auch dann nicht, wenn der Schuldner nach der Verkehrssitte einen Anspruch auf eine spezifizierte (Ab-)Rechnung hat.
2. Eine ausnahmsweise bis zum Zugang einer Rechnung hinausgeschobene Fälligkeit bedarf daher einer vertraglichen oder gesetzlichen Sonderregelung; wie sie z. B. in § 16 Abs. 3 VOB/B oder § 15 HOAI für Werklohnforderungen oder Architektenhonorar enthalten ist.
VolltextIMRRS 2012, 1872
BGH, Urteil vom 15.05.2012 - VI ZR 166/11
Zu den Voraussetzungen einer Haftung als Gehilfe einer unerlaubten Anlagevermittlung.*)
VolltextIMRRS 2012, 1867
BGH, Urteil vom 11.05.2012 - V ZR 237/11
Der für die Nachfolge in die Rechte aus einer formularmäßigen Vollstreckungsunterwerfung für eine Sicherungsgrundschuld erforderliche "Eintritt in den Sicherungsvertrag" (BGH, Urteil vom 30. März 2010 - XI ZR 200/09, BGHZ 185, 133, 151 Rn. 40) kann auch durch Abschluss eines Vertrags zugunsten des Sicherungsgebers erfolgen.*)
VolltextIMRRS 2012, 1865
BGH, Urteil vom 08.05.2012 - XI ZR 437/11
Die dem Muster von Nr. 12 Abs. 6 AGB-Banken nachgebildete Klausel einer Bank*)
"Die Bank ist berechtigt, dem Kunden Auslagen in Rechnung zu stellen, die anfallen, wenn die Bank in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (insbesondere für Ferngespräche, Porti) oder wenn Sicherheiten bestellt, verwaltet, freigegeben oder verwertet werden (insbesondere Notarkosten, Lagergelder, Kosten der Bewachung von Sicherungsgut)."*)
ist im Verkehr mit Verbrauchern nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam (Abgrenzung von BGH, Urteil vom 10. November 1988 - III ZR 215/87, WM 1989, 129).*)
VolltextIMRRS 2012, 1864
BGH, Urteil vom 08.05.2012 - XI ZR 262/10
1. Derjenige, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt hat, ist beweispflichtig dafür, dass der Schaden auch eingetreten wäre, wenn er sich pflichtgemäß verhalten hätte, der Geschädigte den Rat oder Hinweis also unbeachtet gelassen hätte (Bestätigung von Senatsurteil vom 16. November 1993 - XI ZR 214/92, BGHZ 124, 151, 159 f.).*)
2. Diese Beweislastumkehr greift bereits bei feststehender Aufklärungspflichtverletzung ein. Es kommt bei Kapitalanlagefällen nicht darauf an, ob ein Kapitalanleger bei gehöriger Aufklärung vernünftigerweise nur eine Handlungsalternative gehabt hätte, er sich also nicht in einem Entscheidungskonflikt befunden hätte. Das Abstellen auf das Fehlen eines Entscheidungskonflikts ist mit dem Schutzzweck der Beweislastumkehr nicht zu vereinbaren (Aufgabe von Senatsurteil vom 16. November 1993 - XI ZR 214/92, BGHZ 124, 151, 161).*)
3. Zur Pflicht des Tatgerichts, den von der Beklagten benannten Kläger als Partei zu der Behauptung zu vernehmen, der Kläger hätte die Anlage auch bei Kenntnis von Rückvergütungen erworben.*)
4. Zur Würdigung von Hilfstatsachen, die den Schluss darauf zulassen, der Anleger hätte die empfohlene Kapitalanlage auch bei Kenntnis von Rückvergütungen erworben.*)
5. Zur Schätzung des entgangenen Gewinns, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit einem anderen Anlagegeschäft erzielt worden wäre.*)
VolltextIMRRS 2012, 1854
BGH, Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 75/10
1. Tritt eine im Prospekt prognostizierte Entwicklung nicht ein (hier: Höhe der Nettodurchschnittsverzinsung), liegt darin nur dann ein haftungsbegründender Prospektfehler, wenn die Prognose nicht durch sorgfältig ermittelte Tatsachen gestützt und - aus ex ante-Sicht - nicht vertretbar ist. Der Anspruchsteller genügt seiner Darlegungslast nicht, wenn er lediglich vorträgt, dass die Prognose sich nicht erfüllt hat.*)
2. Vom Schaden des Klägers im Wege der Vorteilsanrechnung abzuziehende Positionen (hier: erhaltene Ausschüttungen) können durch Zwischenfeststellungswiderklage nach § 256 Abs. 2 ZPO nur insoweit geltend gemacht werden, als sie nicht vor Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz entstanden sind. Die vor Schluss der mündlichen Verhandlung erlangten Vorteile sind Elemente des einheitlich zu behandelnden Schadensersatzanspruchs des Klägers, über deren Bestehen und Nichtbestehen mit der Klage entschieden wird.*)
VolltextIMRRS 2012, 1838
BGH, Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 118/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1835
BGH, Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 163/10
1. Auf den Geschäftsführer einer GmbH, dessen Bestellung und Anstellung infolge einer Befristung abläuft und der sich erneut um das Amt des Geschäftsführers bewirbt, sind gemäß § 6 Abs. 3 AGG die Vorschriften des Abschnitts 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und § 22 AGG entsprechend anwendbar.*)
2. Entscheidet ein Gremium über die Bestellung und Anstellung eines Bewerbers als Geschäftsführer, reicht es für die Vermutungswirkung des § 22 AGG aus, dass der Vorsitzende des Gremiums die Gründe, aus denen die Entscheidung getroffen worden ist, unwidersprochen öffentlich wiedergibt und sich daraus Indizien ergeben, die eine Benachteiligung im Sinne des § 7 Abs. 1 AGG vermuten lassen.*)
3. Macht der Kläger einen Anspruch auf Ersatz seines Erwerbsschadens nach § 15 Abs. 1 AGG geltend, obliegt ihm grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Benachteiligung für die Ablehnung seiner Bewerbung ursächlich geworden ist. Ihm kommt aber eine Beweiserleichterung zugute, wenn nach der Lebenserfahrung eine tatsächliche Vermutung oder Wahrscheinlichkeit für eine Einstellung bei regelgerechtem Vorgehen besteht.*)
VolltextIMRRS 2012, 1825
BGH, Urteil vom 09.03.2012 - V ZR 156/11
Die grundsätzlich mögliche Berufung auf ein rechtmäßiges Alternativverhalten des Schädigers widerspricht dann dem Schutzzweck der verletzten Norm, wenn durch einen möglichen Rücktritt des Schädigers die Verletzung seiner Zahlungspflicht sanktionslos bliebe.
VolltextIMRRS 2012, 1817
OLG Hamm, Urteil vom 24.05.2012 - 4 U 48/12
Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Verkäufers, nach der Käufer "etwaige offensichtliche Mängel [...] unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Übergabe des Kaufgegenstandes dem Anbieter gegenüber schriftlich anzuzeigen [sind]", weicht zu Lasten des Verbrauchers vom geltenden Recht ab und schränkt die Mängelrechte zumindest faktisch zum Nachteil des Verbrauchers ein. Eine solche Vereinbarung ist deshalb nicht zulässig.
VolltextIMRRS 2012, 1782
OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.04.2012 - 1 U 26/11
Zu den Voraussetzungen einer rechtsmissbräuchlichen Inanspruchnahme eines Gesamtschuldners.*)
VolltextIMRRS 2012, 1775
OLG Celle, Urteil vom 08.02.2012 - 14 U 139/11
1. Ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss, der wegen des Abbruchs von Vertragsverhandlungen geltend gemacht wird, kommt erst in Betracht, wenn ein Verhandlungspartner bei der Gegenseite zurechenbar das aus deren Sicht berechtigte Vertrauen erweckt hat, der Vertrag werde mit Sicherheit zustande kommen, dann aber die Vertragsverhandlungen ohne triftigen Grund abbricht. Hat der Verhandlungspartner den Vertragsschluss als sicher hingestellt, kommt es auf ein Verschulden nicht an.
2. Im Hinblick auf die grundsätzlich bestehende Vertrags(abschluss)freiheit gilt zunächst der Grundsatz, dass ein Vertragspartner sich auch nach länger andauernden Verhandlungen über einen Vertrag ohne rechtliche Nachteile von den Verhandlungen zurückziehen und vom Vertragsschluss Abstand nehmen kann, ohne sich allein deshalb bereits schadensersatzpflichtig zu machen.
VolltextIMRRS 2012, 1771
BGH, Urteil vom 15.05.2012 - X ZR 5/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1767
BGH, Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 30/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1761
BGH, Urteil vom 26.04.2012 - IX ZR 149/11
Der Insolvenzgläubiger, der gegen eine Forderung der Masse aufrechnet, hat darzulegen und zu beweisen, dass die Aufrechnungslage schon im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bestand.*)
VolltextIMRRS 2012, 1760
BGH, Urteil vom 07.02.2012 - VI ZR 133/11
Im Falle einer nur quotenmäßigen Haftung des Schädigers hat dieser dem Geschädigten dessen Sachverständigenkosten nur im Umfang der Haftungsquote zu erstatten.*)
VolltextIMRRS 2012, 1754
BGH, Urteil vom 14.04.2011 - I ZR 133/09
1. Unter den Begriff der Garantieerklärung im Sinne des § 477 Abs. 1 Satz 1 BGB fällt nur die zum Abschluss eines Kaufvertrages oder eines eigenständigen Garantievertrages führende Willenserklärung, nicht dagegen die Werbung, mit der eine Garantie im Zusammenhang mit Verkaufsangeboten noch nicht rechtsverbindlich versprochen wird, sondern die den Verbraucher lediglich zur Bestellung auffordert.*)
2. Wirbt ein Unternehmer für den Verkauf eines Verbrauchsguts mit einer Garantie, müssen die in § 477 Abs. 1 Satz 2 BGB geforderten Angaben (Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden; Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind) nicht bereits in der Werbung gemacht werden. Aus Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 1999/44/EG, deren Umsetzung § 477 Abs. 1 Satz 2 BGB dient, ergibt sich nichts anderes.*)
VolltextIMRRS 2012, 1753
LG Düsseldorf, Urteil vom 03.05.2012 - 21 S 206/11
1. Bei der Ermittlung des üblichen Entgelts im Sinne des § 632 Abs. 2 BGB für die Notöffnung eines Haustürschlosses entscheidet das Gericht unter Würdigung aller Umstände. Dabei ist eine Einsatzpauschale in Höhe von 120,00 Euro nicht unangemessen, wenn der Unternehmer einen 24-Stunden-Schlüsseldienst betreibt.
2. Ein Schlüsselnotdienst stellt ein mangelhaftes Werk her, wenn die Tür durch eine unsachgemäße Öffnung des Türschlosses beschädigt wird.
VolltextIMRRS 2012, 1750
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.12.2009 - 5 AZR 888/08
Vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Anspruch schriftlich geltend zu machen ist, genügt zur Wahrung der Form - soweit nicht ein anderer Wille anzunehmen ist - die telekommunikative Übermittlung. Erfasst sind damit neben dem Telefax auch die E-Mail. Der Text muss demnach so zugehen, dass er dauerhaft aufbewahrt werden oder der Empfänger einen Ausdruck anfertigen kann. Es wird auf die Unterschrift, nicht aber auf eine textlich verkörperte Erklärung verzichtet.
VolltextIMRRS 2012, 1748
OLG Koblenz, Urteil vom 24.11.2011 - 5 U 769/11
1. Erfolgt die unentgeltliche Grundstücksübertragung mit der Abrede, dass der Erwerber bei einer Weiterveräußerung verpflichtet ist, den Übertragenden im Notfall aus dem Erlös zu unterstützen, findet § 529 Abs. 2 BGB keine Anwendung, wenn die Vertragsauslegung ergibt, dass es sich nicht um eine echte Schenkung gehandelt hat.*)
2. Die Verjährung des Zahlungsanspruchs des Übertragenden beginnt in einem derartigen Fall nicht mit der Weiterveräußerung, sondern erst mit Eintritt der Bedürftigkeit.*)
VolltextIMRRS 2012, 1744
OLG Koblenz, Beschluss vom 08.02.2012 - 5 U 109/12
1. Befindet sich zwischen den Abdeckplatten eines quer zur Fahrtrichtung angeordneten Kabelschachtes vor einer Werkseinfahrt ein 2,5 cm breiter Spalt, in den die schmale Bereifung eines Rennrades einsinken kann, liegt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht angesichts der konkreten Zweckbestimmung und des gewöhnlich zu erwartenden Verkehrs nicht vor (Abgrenzung zu OLG Hamm 9 U 32/04).*)
2. Unerheblich ist allerdings, dass der Radfahrer die Verkehrsfläche bestimmungsfremd auf der falschen Fahrbahnseite benutzt hat.*)
VolltextIMRRS 2012, 1718
BGH, Urteil vom 15.05.2012 - VI ZR 117/11
1. Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ist nicht auf Gewerbebetriebe im handelsrechtlichen Sinn beschränkt, sondern steht auch den Angehörigen freier Berufe zu (hier: Sporttrainer).*)
2. Eine Behinderung der Erwerbstätigkeit ist unter dem Gesichtspunkt des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt. Insoweit ist eine umfassende Interessen- und Güterabwägung erforderlich.*)
3. Zur Interessenabwägung, wenn die Bundesrepublik Deutschland (Bundeswehr) nicht duldet, dass ein freier Sporttrainer, der für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR tätig war, Sportsoldaten trainiert.*)
VolltextIMRRS 2012, 1702
BGH, Urteil vom 15.12.2011 - I ZR 12/11
1. Bei den Haager Regeln von 1924 handelt es sich um zwingende Vorschriften im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Satz 2 CMR.*)
2. Feuer an Bord eines Seeschiffes kann eine transportträgertypische Gefahr im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Satz 2 CMR sein.*)
VolltextIMRRS 2012, 1700
BGH, Urteil vom 22.05.2012 - VI ZR 157/11
Zur Einstandspflicht des Arztes für die Folgen eines Zweiteingriffs durch einen nachbehandelnden Arzt, der erforderlich wird, weil dem vorbehandelnden Arzt beim Ersteingriff ein Behandlungsfehler unterlaufen ist.*)
VolltextIMRRS 2012, 1687
BGH, Urteil vom 24.04.2012 - XI ZR 360/11
Nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge kann nicht mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden, dass sich ein zur Verfügung stehender Geldbetrag zumindest in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von 4% verzinst.*)
VolltextIMRRS 2012, 1661
BGH, Urteil vom 17.04.2012 - X ZR 76/11
1. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters, in der bestimmt ist*)
"Die Abtretung von Ansprüchen gegen (den Reiseveranstalter), deren Rechtsgrund in Leistungsstörungen liegt, ist ausgeschlossen.",*)
benachteiligt den Reisenden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher unwirksam.*)
2. Verlegt der Veranstalter einer Flugreise den Rückflug vertragswidrig in die frühen Morgenstunden des vereinbarten Rückreisetags und weigert sich ausdrücklich oder stillschweigend, dem Reisemangel abzuhelfen, kann der Reisende grundsätzlich die Erstattung der Kosten eines anderweitigen Rückflugs verlangen, mit dem er seine vertragsgemäße Rückreise sicherstellt.*)
3. Ob ein Reisemangel die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nach dem Anteil des Mangels in Relation zur gesamten Reiseleistung sowie danach zu beurteilen, wie gravierend sich der Mangel für den Reisenden ausgewirkt hat. Ein Reisemangel verliert insoweit nicht an Gewicht, wenn der Preis der Reise besonders gering war.*)
VolltextIMRRS 2012, 1655
BGH, Urteil vom 08.05.2012 - VI ZR 217/08
1. Die deutschen Gerichte sind zur Entscheidung über Klagen wegen Persönlichkeitsbeeinträchtigungen durch im Internet abrufbare Veröffentlichungen eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union niedergelassenen Anbieters jedenfalls dann international zuständig, wenn die Person, die sich in ihren Rechten verletzt fühlt, den Mittelpunkt ihrer Interessen in Deutschland hat.*)
2. § 3 TMG enthält keine Kollisionsnorm, sondern ein sachrechtliches Beschränkungsverbot.*)
3. Zur Zulässigkeit des Bereithaltens nicht mehr aktueller Beiträge in dem für Altmeldungen vorgesehenen Teil eines Internetportals (Online-Archiv), in denen ein verurteilter Straftäter namentlich genannt wird.*)
VolltextIMRRS 2012, 1619
BGH, Urteil vom 04.05.2012 - V ZR 71/11
Die Verjährung wird auch dann gehemmt, wenn am 1. Januar 2002 aufgrund eines dem Antragsgegner zugestellten Antrags ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet und noch nicht beendet war.*)
VolltextIMRRS 2012, 1601
OLG Dresden, Urteil vom 13.09.2011 - 5 U 236/11
1. Die zur analogen Verwendung des § 74 HGB erforderliche wirtschaftliche Abhängigkeit eines freiberuflich tätigen Einzelunternehmers von seinem Auftraggeber ist durch Beurteilung aller erkennbaren objektiven Umstände des Einzelfalls gerichtlich festzustellen. Ein Tätigkeitsumfang, der dem Unternehmer keine Gelegenheit mehr lässt, in dieser Zeit anderweitig Aufträge anzunehmen, kann Indiz für seine wirtschaftliche Abhängigkeit sein. Die kann auch schon bei einer siebenmonatigen Beschäftigung gelten, sofern diese durch Rahmenvertrag in eine längerfristige Vertragsbeziehung eingebettet werden sollte und dieser ein vertragsstrafenbewehrtes Wettbewerbsverbot für die Dauer von 18 Monaten ab Beendigung der Vertragsbeziehungen für das Land Berlin vorsieht. Zusätzlich können formale Gesichtspunkte, wie die Eingebundenheit des Auftragnehmers in den Betriebsablauf des Endkunden oder Vorgaben zu Dienst- und Pausenzeiten, für eine wirtschaftliche Abhängigkeit sprechen.*)
2. Eine analoge Anwendung von § 5 Abs. 3 ArbGG kommt bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Abhängigkeit nicht in Betracht. Näherliegend ist eine Ausrichtung an den Maßstäben des § 12a Abs. 1 TVG.*)
3. Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Auftraggebers bei Inanspruchnahme durch den eigenen Auftraggeber wegen eines Wettbewerbsverstoßes des freiberuflich tätigen Subunternehmers.*)
VolltextIMRRS 2012, 1554
OLG Schleswig, Beschluss vom 18.04.2012 - 2 W 28/12
1. Ein unbehebbares Eintragungshindernis kann nicht Gegenstand einer Zwischenverfügung im Sinne des § 382 Abs. 4 FamFG sein.*)
2. Ein Verein mit dem Zweck, 27 Wohnungen zu erwerben und ohne Gewinnerzielungsabsicht an Mitglieder zu vermieten, ist auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet.*)
VolltextIMRRS 2012, 1547
BGH, Urteil vom 20.03.2012 - VI ZR 3/11
Bei der Prüfung eines Mitverschuldens gemäß § 254 Abs. 1 BGB darf ein Verschulden, das nur gesetzlich vermutet wird, nicht berücksichtigt werden (hier: § 832 BGB).*)
VolltextIMRRS 2012, 1531
BGH, Urteil vom 08.05.2012 - VI ZR 196/11
Zur Frage, ob der durch einen Verkehrsunfall Geschädigte vom Ersatzpflichtigen die Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten für die Geltendmachung der Unfallschäden gegenüber seinem Kaskoversicherer verlangen kann.*)
VolltextIMRRS 2012, 1504
BGH, Urteil vom 17.04.2012 - VI ZR 108/11
1. Im Deliktsrecht ist für den Beginn der Verjährungsfrist bei den Ansprüchen der Sozialversicherungsträger auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis der Mitarbeiter der für den Regress zuständigen Organisationseinheit abzustellen.*)
2. Eine dem Sozialversicherungsträger zuzurechnende grob fahrlässige Unkenntnis kann vorliegen, wenn die für den Regress zuständige Organisationseinheit ohne weiteres hätte erkennen können, dass ein Regress veranlasst sein kann. Sie kommt ferner in Betracht, wenn diese Organisationseinheit nicht in geeigneter Weise behördenintern sicherstellt, dass sie frühzeitig von Umständen Kenntnis erhält, die einen Regress begründen können.*)
3. Bei der Frage, ob eine Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis im vorgenannten Sinn gegeben ist, sind die Grundsätze der sekundären Darlegungslast anwendbar.*)
VolltextIMRRS 2012, 1474
EuGH, Urteil vom 22.09.2011 - Rs. C-245/10
Art. 22a der Richtlinie 89/552/EWG des Rates vom 3.10.1989 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit in der durch die Richtlinie 97/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30.6.1997 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Umstände wie die in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die unter eine Vorschrift des nationalen Rechts fallen, nach der Verstöße gegen den Gedanken der Völkerverständigung verboten sind, als vom Begriff der Aufstachelung zu Hass aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion oder Nationalität umfasst anzusehen sind. Dieser Artikel verwehrt es einem Mitgliedstaat nicht, in Anwendung allgemeiner Rechtsvorschriften wie dem Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts vom 5.8.1964 in der durch Art. 6 des Gesetzes vom 21.12.2007 geänderten Fassung Maßnahmen gegen einen in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Fernsehveranstalter mit der Begründung zu treffen, dass die Tätigkeiten und die Ziele dieses Veranstalters dem Verbot des Verstoßes gegen den Gedanken der Völkerverständigung zuwiderlaufen, sofern die genannten Maßnahmen nicht die Weiterverbreitung im eigentlichen Sinne von Fernsehsendungen, die dieser Veranstalter von dem anderen Mitgliedstaat aus ausstrahlt, im Hoheitsgebiet des Empfangsmitgliedstaats verhindern; dies hat das nationale Gericht zu prüfen.*)
VolltextIMRRS 2012, 1460
OLG Koblenz, Beschluss vom 05.03.2012 - 5 U 1499/11
Macht der Käufer konkrete Angaben bzgl. der bestellten Ware (hier Herkunftsvereinbarung "teils kolliner und teils montaner Stufe" bei Pflanzen) kann die Lieferung von Waren, die dieser Vereinbarung nicht voll entsprechen, trotzdem Schlechterfüllung sein, auch wenn die gelieferte Ware höherwertiger ist als die bestellte. Ausschlaggebend ist nämlich nur die Parteivereinbarung.
VolltextIMRRS 2012, 1459
OLG Hamm, Urteil vom 24.04.2012 - 28 U 152/11
Der Verjährungsbeginn gem. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB setzt grundsätzlich nur die Kenntnis der den Anspruch begründenden Tatsachen voraus. Nicht erforderlich ist in der Regel, dass der Gläubiger aus den ihm bekannten Tatsachen die zutreffenden rechtlichen Schlüsse zieht. Auch die Kenntnis der einen Anwaltsregressanspruch begründenden Umstände setzt keine Parallelwertung in der Laiensphäre voraus.*)
VolltextIMRRS 2012, 1419
OLG Bremen, Urteil vom 09.03.2012 - 2 U 98/11
1. Kosten für die Einschaltung eines Inkassobüros im Rahmen außergerichtlicher Schadensabwicklung sind nur dann erstattungsfähig, wenn der Gläubiger im einzelnen Schadensfall die Heranziehung eines Dritten für erforderlich und für zweckmäßig halten durfte.*)
2. Ein solcher Fall liegt vor, wenn wegen der streitigen Forderung vertragliche Vereinbarungen während des Insolvenzverfahrens der Schuldnerin mit dem Insolvenzverwalter getroffen wurden und vom Gläubiger nicht erwartet werden kann, dass er über das erforderliche Wissen verfügt, wie er im Hinblick auf das Insolvenzverfahren weiter vorgehen muss.*)
VolltextIMRRS 2012, 1418
OLG Köln, Beschluss vom 16.04.2012 - 11 U 199/11
Ein Tankwagenfahrer darf sich bei der Ölanlieferung grundsätzlich darauf verlassen, dass die Einfüllanlage des Kunden funktionstüchtig ist. Die Prüfung der Funktionstüchtigkeit seiner Tankanlage fällt grundsätzlich in den Risikobereich des Eigentümers. Nur bei sichtbaren Mängeln ist der Fahrer zu einer Prüfung verpflichtet.
VolltextIMRRS 2012, 1407
BGH, Urteil vom 24.04.2012 - XI ZR 96/11
Ein Bankkunde, der im Online-Banking Opfer eines Pharming-Angriffs wird, handelt fahrlässig, wenn er beim Log-In-Vorgang trotz ausdrücklichen Warnhinweises gleichzeitig zehn TAN eingibt.*)
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