Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3450 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2012, 2545BGH, Urteil vom 22.05.2012 - II ZR 88/11
1. Ist beim Abschluss eines Vertrags zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher von diesem eine Widerrufsbelehrung zu unterschreiben, bedarf es konkreter Anhaltspunkte dafür, dass bei Fehlen der Voraussetzungen eines gesetzlichen Widerrufsrechts (hier: mangels Haustürsituation) die Frist für die Ausübung des Widerrufsrechts nur dann in Gang gesetzt werden soll, wenn der Unternehmer dem Verbraucher zusätzlich eine Belehrung erteilt hat, die den Anforderungen für ein gesetzliches Widerrufsrecht (hier: §§ 312, 355 BGB in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 20. November 2001, BGBl. I S. 3138) entspricht.*)
2. Für die Annahme, dass der Fristbeginn auch im Falle eines möglicherweise vereinbarten vertraglichen Widerrufsrechts von einer den Anforderungen für ein gesetzliches Widerrufsrecht genügenden Belehrung abhängig sein soll, reicht nicht aus, dass sich der Unternehmer bei der Formulierung der Widerrufsbelehrung an den Vorgaben des gesetzlichen Widerrufsrechts orientiert hat und im Falle des Eingreifens eines gesetzlichen Widerrufsrechts mit der Belehrung die gesetzlichen Anforderungen erfüllen wollte.*)
VolltextIMRRS 2012, 2527
BGH, Urteil vom 15.08.2012 - VIII ZR 378/11
Der Verwender einer Widerrufsbelehrung kann sich auf die Schutzwirkungen des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV berufen, wenn er das in Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV geregelte Muster für die Widerrufsbelehrung verwendet hat.*)
VolltextIMRRS 2012, 2508
LG Hannover, Beschluss vom 12.09.2012 - 14 T 20/12
1. Dem Verwender einer formularhaften Widerrufsbelehrung kommt die an eine Widerrufsbelehrung geknüpfte Schutzwirkung (auch im Fristlauf) nicht zugute, wenn sie in den vom Bundesverordnungsgeber in Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV musterhaft vorgegebenen Text eingreift und ihn gegenüber einem Verbraucher in wesentlichen Punkten abändert oder verkürzt (hier betr. Widerrufsfolgen). Nur bei Verwendung des vollständigen Musters genießt der Unternehmer den Vertrauensschutz aus § 14 Abs. 1 BGB-InfoV.*)
2. Dies kann zur Folge haben, dass sich der Unternehmer nicht auf den Ablauf der Widerrufsfrist berufen kann.*)
VolltextIMRRS 2012, 2498
BGH, Urteil vom 21.08.2012 - X ZR 146/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2497
BGH, Beschluss vom 27.06.2012 - VIII ZR 165/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2484
BGH, Beschluss vom 28.06.2012 - EnVR 38/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2483
BGH, Beschluss vom 28.06.2012 - EnVR 45/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2482
BGH, Beschluss vom 28.06.2012 - EnVR 40/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2469
OLG Schleswig, Urteil vom 09.12.2010 - 16 U 16/06
1. Eine fristlose Kündigung wegen einer vertraglichen Pflichtverletzung ist grundsätzlich nur nach einer Abmahnung zulässig.
2. Eine Abmahnung ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn sie entweder keinen Erfolg verspricht oder wenn das Vertrauensverhältnis so schwerwiegend gestört ist, dass eine sofortige Beendigung des Vertrags gerechtfertigt erscheint.
3. Eine schwerwiegende Störung des Vertrauensverhältnisses liegt nicht vor, wenn an bestehenden Problemen offen gearbeitet wird.
4. Eine auf die Insolvenz des Vertragspartners gestützte Kündigung kann ohne Abmahnung ausgesprochen werden, weil diese angesichts der Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung und der sich daraus ergebenden Verpflichtung, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen, keinen Erfolg verspricht. Dabei ist unerheblich, ob der Kündigende Kenntnis vom Eröffnungsgrund hat.
VolltextIMRRS 2012, 2460
OLG Koblenz, Beschluss vom 29.08.2012 - 5 U 492/12
1. Zur vertraglichen Beschaffenheit gehört, dass die gelieferte und eingebaute Sache den technischen Vorschriften entspricht und nicht von der erteilten Zulassung abweicht.*)
2. Der Vertrag zur Lieferung und Montage eines Specksteinofens verpflichtet den Auftragnehmer zur Einpassung in das Gebäude und zum fachgerechten Anschluss an den Kamin. Das geht über die Montage i.S.v. § 434 Abs. 2 Satz 1 BGB hinaus. Mängelansprüche des Bestellers verjähren daher nach § 634a BGB.*)
3. Bei der Rückabwicklung eines Vertrages über die Lieferung und Montage eines derartigen Ofens wird ein vom Besteller zu leistendes Nutzungsentgelt nicht von Amts wegen berücksichtigt; das Gericht trifft insoweit auch keine Hinweispflicht.*)
VolltextIMRRS 2012, 2457
OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.07.2011 - 5 U 79/04
1. Ein Vertrag über die Herstellung einer den Wünschen des Auftraggebers entsprechenden technischen Anlage stellt einen Werklieferungsvertrag dar.
2. Auf einen Werklieferungsvertrag über die Herstellung einer nicht vertretbaren Sache (Einzelanfertigung) findet die Vorschrift des § 377 HGB über die Untersuchungs- und Rügepflicht Anwendung.
3. Handelt es sich bei dem Erwerber einer Anlage um einen Kaufmann, muss dieser die Ware einer genauen Untersuchung unterziehen, auch wenn diese zeitraubend und/oder tatsächlich oder technisch schwierig ist, und vielleicht sogar besondere betriebliche Einrichtungen und Fachkenntnisse voraussetzt. Er ist in jedem Fall verpflichtet, die Untersuchung mit fachmännischer Sorgfalt durchzuführen. Das Fehlen eines ganzen Anlagenteils ist bei ordnungsgemäßer Prüfung unschwer feststellbar.
4. Von dem Erwerber einer Maschine kann verlangt werden, dass diese nach der kompletten Montage alsbald in Gang gesetzt und erforderlichenfalls längere Zeit beobachtet wird. Hierbei sind auch die mit der Maschine herzustellenden Erzeugnisse stichprobenweise zu fertigen.
VolltextIMRRS 2012, 2453
OLG Koblenz, Urteil vom 20.01.2011 - 5 U 1004/10
1. Bestehen verschiedene Optionen mit unterschiedlichen Erfolgschancen, muss ein Fachunternehmen den Auftraggeber bei den vorvertraglichen Verhandlungen darauf hinweisen und darf typische Risiken einer bestimmten Lösung nicht verschweigen (hier: Anodenschutzanlage in Heizöltank zur Eindämmung von Korrosion).*)
2. Zu Gunsten des Auftraggebers wird vermutet, dass er sich beratungsgemäß verhalten hätte.*)
VolltextIMRRS 2012, 2449
BGH, Urteil vom 31.07.2012 - X ZR 154/11
Bei einem unternehmensbezogenen Rechtsgeschäft kann ein Dritter aufgrund des von ihm erzeugten Rechtsscheins, er sei Mitinhaber des Unternehmens, für die Erfüllung des darauf beruhenden Vertrags haften.*)
VolltextIMRRS 2012, 2444
LG Saarbrücken, Urteil vom 14.09.2012 - 5 S 18/12
1. Eine Täuschung durch die unterlassene Aufklärung über den Umstand, dass über das Vermögen der Verkäuferin das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, liegt nur dann vor, wenn die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Verkäuferin den Vertragszweck gefährdet und deshalb nach objektiven Gesichtspunkten beurteilt für den Kaufentschluss des Käufers von wesentlicher Bedeutung gewesen wäre. In diesem Fall hätte der Käufer nach der Verkehrssitte eine entsprechende Aufklärung erwarten dürfen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 04.04.2001, Az VIII ZR 33/00, zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 19.09.2003, Az 12 U 80/02, ZVI 2002, 459 - 462, zitiert nach juris Rn. 36).*)
2. Zur Aufklärung über eine wirtschaftliche Bedrängnis des Verkäufers oder über die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens besteht dann Veranlassung, wenn der Verkäufer weiß, dass er ihn treffende Verpflichtungen nicht erfüllen kann (vgl. dazu OLG Köln , Urteil vom 19.09.2003, Az 12 U 80/02, ZVI 2002, 459 - 462, zitiert nach juris Rn. 36).*)
VolltextIMRRS 2012, 2441
BGH, Urteil vom 20.07.2012 - V ZR 217/11
Kann sich ein Vertragspartner nach Treu und Glauben nicht auf die Unwirksamkeit der Vollmacht des Vertreters der Gegenseite berufen, ist es ihm auch verwehrt, seine Erklärungen nach § 178 BGB zu widerrufen oder die Gegenseite gemäß § 177 Abs. 2 BGB zu einer Genehmigung des Vertrages aufzufordern.*)
VolltextIMRRS 2012, 2431
BGH, Urteil vom 23.05.2012 - VIII ZR 210/11
Die Verjährung von Rückzahlungsansprüchen wegen Gaspreisüberzahlungen beginnt nicht bereits mit den jeweils geleisteten Abschlagszahlungen, sondern erst mit der anschließenden Erteilung der Jahresabrechnung zu laufen.*)
VolltextIMRRS 2012, 2419
BGH, Urteil vom 06.07.2012 - V ZR 268/11
Der Anspruch auf Rückzahlung überhöhter Abschleppkosten richtet sich auch dann gegen den gestörten Grundstücksbesitzer, wenn dieser seinen Schadensersatzanspruch gegen den Störer an das Abschleppunternehmen abgetreten hat.*)
VolltextIMRRS 2012, 2412
BGH, Urteil vom 24.07.2012 - II ZR 117/10
Der Schadensersatzanspruch einer Genossenschaft gegen ihren Nachtragsliquidator wegen Verletzung seiner Pflichten verjährt nach § 34 Abs. 6 GenG in fünf Jahren.*)
VolltextIMRRS 2012, 2389
AG Spandau, Urteil vom 01.11.2011 - 70 C 73/11
1. Ein "Winterdienstvertrag" ist ein Werkvertrag, so dass bei mangelhafter Leistung die Vergütung zu mindern ist.
2. Wird gegen die den Eigentümer (hier: Mitglied der WEG) wegen unterlassener Reinigung ein behördliches Verwarngeld festgesetzt, begründet das einen Schadensersatzanspruch gegen die Schneeräumfirma, der gegen den verbleibenden Werklohnanspruch aufgerechnet werden kann.
VolltextIMRRS 2012, 2388
OLG Frankfurt, Urteil vom 21.06.2012 - 15 U 147/11
1. Keine richtlinienkonforme Auslegung von § 439 BGB bei Kaufvertrag zwischen Unternehmern.*)
2. Der Hersteller ist nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers, weil sich die Pflichten des Verkäufers nicht auf die Herstellung der Sache erstrecken.
3. Der Hersteller ist nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers, wenn er auf Veranlassung des Käufers die Kaufsache untersucht und diesem eine falsche Auskunft gibt.
VolltextIMRRS 2012, 2386
OLG Brandenburg, Urteil vom 10.05.2012 - 5 U 13/12
1. Ausgleichsberechtigter Eigentümer i. S. von § 9 III 1 GBBerG ist nur derjenige, der bei Inkrafttreten des Grundbuchbereinigungsgesetzes am 25.12.1993 Grundstückseigentümer war (Anschluss an OLG Dresden, NotBZ 2005, 81).*)
2. Der Inhaber einer Eigentumsverschaffungsvormerkung steht dem Eigentümer nicht gleich.*)
3. War der ausgleichsberechtigte Eigentümer zur Verschaffung lastenfreien Eigentums verpflichtet, kann der Erwerber von diesem die Abtretung des Ausgleichsanspruchs verlangen.*)
VolltextIMRRS 2012, 2376
OLG München, Beschluss vom 26.03.2012 - 18 U 3956/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2375
LG Hagen, Urteil vom 24.08.2012 - 2 O 61/12
Der Händler hat einen aus einem Herstellerfehler folgenden Mangel eines Produktes grundsätzlich nicht zu vertreten.*)
VolltextIMRRS 2012, 2364
OLG Köln, Urteil vom 22.06.2012 - 20 U 27/12
1. Auf einen Werklieferungsvertrag, der die Lieferung nicht vertretbarer Sachen zum Gegenstand hat, findet für die Bemessung der Vergütung bei Fehlen einer Parteivereinbarung die Vorschrift des § 632 BGB keine Anwendung.
2. Fehlt eine Regelung der Parteien über die Höhe des Entgelts, sind bei einem Werklieferungsvertrag die §§ 315 ff. BGB heranzuziehen. Hat der Verkäufer das ihm gemäß § 316 BGB zustehende Leistungsbestimmungsrecht durch eine - erste - Rechnungsstellung ausgeübt, ist er hieran grundsätzlich gebunden.
VolltextIMRRS 2012, 2349
BGH, Urteil vom 10.07.2012 - VI ZR 127/11
Für die Verneinung des Zurechnungszusammenhangs zwischen unfallbedingten Verletzungen und Folgeschäden wegen einer Begehrensneurose ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Beschwerden entscheidend durch eine neurotische Begehrenshaltung geprägt sind.*)
VolltextIMRRS 2012, 2344
KG, Beschluss vom 19.07.2012 - 23 U 79/12
1. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Neufahrzeug nach den zu sog. "Montagsautos" entwickelten Grundsätzen setzt voraus, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Rücktritts einen Sachmangel aufweist.*)
2. Fehlt es daran, kann der Rücktritt nicht allein darauf gestützt werden, dass das Fahrzeug wegen einer Vielzahl in der Vergangenheit bestehender - zwischenzeitlich beseitigter - Mängel fehleranfällig sei.*)
VolltextIMRRS 2012, 2329
OLG Celle, Urteil vom 23.03.2011 - 14 U 89/09
1. Ein Verstoß gegen Herstellervorgaben stellt jedenfalls dann keinen Mangel dar, wenn der Auftraggeber kein einheitliches System eines einzigen Herstellers vorgibt, sondern Materialien verschiedener Hersteller zur Ausführung kommen.
2. Die Prüfungs- und Hinweispflicht des Werkunternehmers ist eine leistungsbezogene Verpflichtung und folgt unmittelbar aus der Herstellungspflicht der §§ 631, 633 Abs. 2 BGB. In diesem Rahmen kann ein Unternehmer grundsätzlich auch verpflichtet sein, auf Bedenken gegen die vom Auftraggeber vorgesehene Art der Ausführung oder gegen die Brauchbarkeit der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Vorleistungen hinzuweisen. Der Umfang der Hinweis- und Prüfungspflicht hängt allerdings entscheidend von den Umständen des Einzelfalles ab.
3. Die Prüfungs- und Hinweispflicht folgt dem vom Auftragnehmer übernommenen Leistungsumfang und wird hierdurch begrenzt. Die Prüfungspflicht reicht deshalb nicht über die vertragliche Leistungspflicht und deren Ordnungsgemäßheit hinaus.
4. Eine Prüfungs- und Mitteilungspflicht entfällt, wenn sich der Auftragnehmer darauf verlassen kann, dass der Auftraggeber selbst erkennbar hinreichend fachlich in der Lage ist, die Unzulänglichkeiten und Abweichungen von der an sich notwendigen Art der Ausführung zu erkennen.
5. Eine Einstandspflicht des Unternehmers wegen eines unterlassenen Hinweises auf eine mangelnde Eignung der ihm zur Verfügung gestellten Materialien besteht nicht, wenn aufgrund des Prozessverhaltens des Auftraggebers feststeht, dass dieser aus einem etwaigen Hinweis keine Konsequenzen gezogen hätte.
VolltextIMRRS 2012, 2325
BGH, Urteil vom 19.07.2012 - III ZR 252/11
1. Die Bemessung des Wertersatzes, den der Verbraucher nach dem wirksamen Widerruf eines Teilzahlungsgeschäfts über Maklerleistungen für die bis dahin empfangenen Dienste des Unternehmers schuldet, richtet sich nicht nach dem vertraglich vereinbarten Entgelt, sondern nach dem objektiven Wert dieser Leistungen, soweit dieser das vertragliche Entgelt nicht übersteigt.*)
2. Der objektive Wert richtet sich dabei nach der üblichen oder (mangels einer solchen) nach der angemessenen Vergütung, die für die Vermittlung eines entsprechenden Hauptvertrags zu bezahlen ist, nicht dagegen nach dem konkretindividuellen Wert des Erlangten für den Schuldner. Entspricht der vermittelte Hauptvertrag nicht den individuellen Bedürfnissen des Auftraggebers und liegt insoweit eine Beratungspflichtverletzung vor, können dem Kunden allerdings Ansprüche auf Schadensersatz nach § 280 BGB zustehen, die er dem Wertersatzanspruch entgegenhalten kann.*)
3. Der Wertersatz betreffend eine sogenannte Nettopolice für eine Lebens- und Rentenversicherung wird durch die Kündigung des Versicherungsvertrags nicht berührt.*)
VolltextIMRRS 2012, 2322
BGH, Urteil vom 22.05.2012 - II ZR 131/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2294
BGH, Beschluss vom 28.06.2012 - I ZR 35/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2289
OLG Koblenz, Beschluss vom 31.10.2011 - 14 W 621/11
Ist eine (auch) in die Gerichtskosten verurteilte Gesellschaft bürgerlichen Rechts tatsächlich nicht existent, darf der Gerichtskostenansatz zu ihren Lasten nicht auf eine vermeintlich für die Namensgebung der Scheingesellschaft verantwortliche natürliche Person umgeschrieben werden.*)
VolltextIMRRS 2012, 2288
OLG Dresden, Urteil vom 28.06.2012 - 9 U 1758/11
Die Finanzierung des Erwerbes einer Immobilie zu 100% durch eine Bank darf der Kreditnehmer als Beleg dafür werten, dass die Bank seine Einschätzung des Kaufpreises als angemessen teilt. Die Bank ist daher verpflichtet, die Angemessenheit des Preises vor Kreditvergabe zu prüfen. Unterlässt sie eine solche Prüfung, ist sie dem Kreditnehmer für den Fall der sittenwidrigen Überhöhung des Kaufpreises zum Schadenersatz verpflichtet.*)
VolltextIMRRS 2012, 2279
OLG Köln, Beschluss vom 04.10.2011 - 5 U 184/10
Die Rechtzeitigkeit einer Risikoaufklärung hängt davon ab, ob der Patient noch ausreichend Gelegenheit hat, sich frei zu entscheiden. Für eine für den nächsten frühen Morgen geplante Herzoperation in Form einer minimalinvasiven Mitralklappenrekonstruktion, die bei Bedarf in einem Mitralklappenersatz überwechseln soll, und die als Alternative zu einer Operation unter Eröffnung des Brustkorbs dienen soll, ist eine am Vorabend - nach Inhalt und Umfang ansonsten nicht zu beanstandende - Risikoaufklärung nicht rechtzeitig.*)
VolltextIMRRS 2012, 2275
KG, Urteil vom 16.02.2012 - 20 U 157/10
1. Die Höhe des Schmerzensgeldes bemisst sich ausschließlich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls, Entscheidungen in vergleichbaren Fällen können allenfalls Anhaltspunkte zur Ermittlung der Größenordnung vermitteln.*)
2. Bei der Schmerzensgeldbemessung sind - noch - vorhandene emotionale Fähigkeiten zu berücksichtigen, auch eine etwaige Erinnerung an den früheren Zustand einer Geschädigten.*)
3. Das Alter der Geschädigten im Zeitpunkt des Schadensereignisses und die Möglichkeit, dass eine - wenn auch rudimentäre - Erinnerung besteht, rechtfertigen ein höheres Schmerzensgeld, hier etwa 650.000,-- Euro (500.000,-- Euro Schmerzensgeldbetrag, 650,-- Euro monatliche Schmerzensgeldrente).*)
VolltextIMRRS 2012, 2251
OLG Oldenburg, Beschluss vom 04.04.2012 - 3 U 100/11
Zur Zurechnung von "Nachbesserungsarbeiten" (richtig: Garantiearbeiten) an einem Wohnmobil durch einen anderen Vertragshändler desselben Herstellers an den Verkäufer im Rahmen von dessen Gewährleistungsverpflichtung.*)
VolltextIMRRS 2012, 2242
BGH, Urteil vom 12.06.2012 - II ZR 256/11
1. Die Rechtsscheinhaftung analog § 179 BGB greift auch dann ein, wenn für eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit dem unrichtigen Rechtsformzusatz "GmbH" gehandelt wird.*)
2. In diesem Fall haftet der Handelnde nicht nach den Grundsätzen der Unterbilanzhaftung, sondern dem auf den Rechtsschein vertrauenden Vertragspartner persönlich.*)
VolltextIMRRS 2012, 2220
BGH, Urteil vom 10.07.2012 - XI ZR 272/10
Im Falle der schadensrechtlichen Rückabwicklung einer mittelbaren Fondsbeteiligung muss der geschädigte Kapitalanleger dem Schädiger als Zug um Zug zu gewährende Leistung (lediglich) die Abtretung seiner Rechte aus der Beteiligung bzw. dem Treuhandvertrag anbieten.*)
VolltextIMRRS 2012, 2219
BGH, Urteil vom 26.06.2012 - XI ZR 356/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2215
BGH, Urteil vom 10.07.2012 - XI ZR 305/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2214
BGH, Urteil vom 10.07.2012 - XI ZR 295/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2211
BGH, Beschluss vom 31.05.2012 - I ZR 198/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2210
BGH, Urteil vom 10.07.2012 - XI ZR 276/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 2205
BGH, Urteil vom 19.07.2012 - III ZR 71/12
1. Der noch zu § 16 Abs. 3 Satz 3 TKV 1997 aufgestellte Maßstab des § 276 Abs. 1 BGB (BGH, Urteile vom 16. März 2006 - III ZR 152/05, BGHZ 166, 369 Rn. 20 und vom 4. März 2004 - III ZR 96/03, BGHZ 158, 201, 205 ff) gilt auch für § 45i Abs. 4 Satz 1 TKG. Der Anschlussinhaber muss danach alle ihm zumutbaren geeigneten Vorkehrungen treffen, um eine von ihm nicht gebilligte Nutzung seines Anschlusses zu unterbinden.*)
2. Unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen technischen Mittel im maßgeblichen Zeitraum zur Verfügung stehen, ist der Telekommunikationsanbieter bei ungewöhnlichem Nutzungsverhalten (hier: ständige Verbindung eines Routers mit dem Internet bei zeitabhängigem Tarif), das zu einer Kostenexplosion führt, zur Schadensbegrenzung verpflichtet, dem Kunden einen entsprechenden Hinweis zu geben. Dies schließt die Nutzung entsprechender Computerprogramme ein, die ein solches abweichendes Verhalten erkennen.*)
3. Hat der Kunde - etwa nach Erhalt einer massiv erhöhten Rechnung - einen handfesten Hinweis auf einen Missbrauch seines Anschlusses oder eine Fehlfunktion seiner Anlage und unterlässt er gleichwohl Maßnahmen, dem entgegen zu wirken, kann dies eine bislang nicht gegebene Zurechenbarkeit der Anschlussnutzung gemäß § 45i Abs. 4 Satz 1 TKG begründen und einen Verstoß des Telekommunikationsanbieters gegen seine Warnpflicht nach § 254 Abs. 1 BGB vollständig zurücktreten lassen.*)
VolltextIMRRS 2012, 2171
BGH, Urteil vom 12.07.2012 - III ZR 104/11
Zur Reichweite der Mitteilungspflichten der zuständigen Behörden gemäß § 31 Abs. 2 VermG, wenn der die Restitution begehrende Antragsteller sowohl Ansprüche auf Rückübertragung eines Unternehmens als auch auf Rückübertragung einzelner Vermögensgegenstände anmeldet, die zum Vermögen des Unternehmens gehörten.*)
VolltextIMRRS 2012, 2140
OLG Brandenburg, Urteil vom 04.07.2012 - 7 U 204/11
Eine unangemessene Benachteiligung des Mieters liegt vor, wenn die Folgen einer verzögerten Fertigstellung des Mietobjektes bei ihm liegen. Auch ein jederzeitiges Besichtigungsrecht des Vermieters nur mit der Einschränkung der Vorankündigung benachteiligt den Mieter unangemessen und ist daher als Regelung in den AGB verboten.
VolltextIMRRS 2012, 2136
OLG Brandenburg, Urteil vom 26.06.2012 - 6 U 3/11
1. Wenn beide Parteien eines Zivil- oder Handelsstreits ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben, beurteilt sich die internationale Zuständigkeit nach der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO).
2. Gesellschaften und juristische Personen, die ihren Sitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats haben, sind grundsätzlich vor den Gerichten dieses Mitgliedstaates zu verklagen. Gerichte eines anderen Mitgliedstaates können nur dann angerufen werden, wenn sich deren internationale Zuständigkeit aus den besonderen Zuständigkeitsregeln der Art. 5 - 24 EuGVVO ergibt.
3. Wegen des Vorrangs der Verordnung verdrängt Art. 23 EuGVVO das nationale Zuständigkeitsrecht als lex specialis. Zulässigkeit, Form und Wirkungen einer Gerichtsstandsvereinbarung sind ausschließlich nach dieser Vorschrift in autonomer Auslegung zu prüfen.
4. Die Aufgabe einer Briefsendung zur Post vermag den Zugang der Sendung nicht zu beweisen.
VolltextIMRRS 2012, 2129
OLG Naumburg, Beschluss vom 06.06.2012 - 1 U 19/12
Maßgeblich für die Bestimmung des Erfüllungsortes der Nacherfüllung im Kaufrecht ist die Vorschrift des § 269 Abs. 1 BGB. Der Erfüllungsort der Nacherfüllung beim Kauf kann, anders als im Werkvertragsrecht, nicht generell mit dem Belegenheitsort der beweglichen Sache gleichgesetzt werden. Erfüllungsort der Nacherfüllung beim Fahrzeugkauf ist somit der Betriebsort des Verkäufers.*)
VolltextIMRRS 2012, 2114
BGH, Urteil vom 22.05.2012 - II ZR 14/10
1. Der Annahme, der Verbraucher sei zum Abschluss eines Vertrages (hier: Beitritt zu einer Kapitalanlagegesellschaft) durch eine sogenannten Haustürsituation nach § 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB bestimmt worden, steht nicht entgegen, dass der Besuch des Vermittlers in der Privatwohnung des Verbrauchers aus Anlass eines kurze Zeit vorher bereits erklärten (hier: wegen Insolvenz der Gesellschaft gescheiterten) Beitritts des Verbrauchers zu einer anderen Anlagegesellschaft erfolgt ist, da es grundsätzlich auf den Anlass des Besuchs nicht ankommt.*)
2. Eine Klage auf Freistellung muss die Forderung, von der der Beklagte den Kläger freistellen soll, nach Grund und Höhe hinreichend bestimmt bezeichnen.*)
VolltextIMRRS 2012, 2112
BGH, Urteil vom 05.07.2012 - III ZR 240/11
Zur Amtshaftung des Landes Berlin wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für einen seit Jahren in einem "desolaten" Zustand befindlichen Gehweg.*)
VolltextIMRRS 2012, 2099
BGH, Urteil vom 19.06.2012 - VI ZR 77/11
War ein grober Verstoß gegen den ärztlichen Standard grundsätzlich geeignet, mehrere Gesundheitsschäden bekannter oder (noch) unbekannter Art zu verursachen, kommt eine Ausnahme vom Grundsatz der Beweislastumkehr bei grobem Behandlungsfehler regelmäßig nicht deshalb in Betracht, weil der eingetretene Gesundheitsschaden als mögliche Folge des groben Behandlungsfehlers zum maßgebenden Zeitpunkt noch nicht bekannt war (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 16. Juni 1981 - VI ZR 38/80, VersR 1981, 954).*)
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