Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3450 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IMRRS 2013, 0249OLG München, Beschluss vom 18.12.2012 - 34 Wx 359/12
Auslegung eines Antrags auf Berichtigung des Grundbuchs nach Löschung eines subjektiv-persönlichen Vorkaufsrechts, das der Antragssteller als subjektiv-dingliches Vorkaufsrecht für sich beansprucht.
VolltextIMRRS 2013, 0243
OLG Frankfurt, Urteil vom 14.11.2012 - 4 U 84/12
Die Erteilung einer Vollmacht, mit der der Mitarbeiter eines Versteigerungshauses bevollmächtigt wird, für den Auftraggeber bei der Versteigerung eines bestimmten Grundstücks mitzubieten, bedarf nicht der notariellen Beurkundung, wenn diese unwiderruflich ist und bis zum Versteigerungstermin ein gewisser Zeitraum verbleibt, binnen dessen der Auftraggeber die Vollmacht widerrufen kann. Dies gilt auch dann, wenn der Bevollmächtigte von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist.*)
VolltextIMRRS 2013, 0237
BGH, Urteil vom 11.12.2012 - VI ZR 315/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0227
BGH, Urteil vom 19.12.2012 - VIII ZR 117/12
Zur Haftung des Käufers für die Unfallfreiheit des bei einem Ankauf von einem Autohändler in Zahlung gegebenen Gebrauchtwagens.*)
VolltextIMRRS 2013, 0225
BGH, Urteil vom 10.01.2013 - IX ZR 13/12
1. Ein vom Gläubiger mit der Durchsetzung einer Forderung gegen den späteren Insolvenzschuldner beauftragter Rechtsanwalt ist Wissensvertreter des Gläubigers, soweit er sein Wissen aus allgemein zugänglichen Quellen erlangt oder es über seine Internetseite selbst verbreitet hat.*)
2. Die Angaben des Rechtsanwalts auf seiner Internetseite zu der Liquiditätslage des späteren Insolvenzschuldners können ein Beweisanzeichen für die Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz darstellen.*)
VolltextIMRRS 2013, 0205
BGH, Urteil vom 13.12.2012 - III ZR 298/11
Die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis vom Beratungsfehler eines Anlageberaters lässt sich nicht schon daraus herleiten, dass der Ehegatte des Anlegers den Anlageprospekt nach Einstellung der prospektierten Ausschüttungen "genau durchgelesen" hat. Die bei der Lektüre des Prospekts gewonnenen Erkenntnisse muss sich der Anleger nur dann zurechnen lassen, wenn der Ehegatte als Wissensvertreter des Anlegers tätig geworden ist. Dies setzt insbesondere voraus, dass ihm im Zusammenhang mit der Verfolgung des Schadensersatzanspruchs gegen den Berater die Kenntnisnahme von bestimmten Tatsachen oder die Vornahme der erforderlichen Tatsachenfeststellungen übertragen worden ist. Letzteres darf auch bei Ehegatten nicht schlicht vermutet, sondern muss vom Tatrichter auf der Grundlage hinreichend tragfähiger Anhaltspunkte festgestellt werden.*)
VolltextIMRRS 2013, 0204
BGH, Urteil vom 21.11.2012 - VIII ZR 17/12
§ 30 der in der Energie- und Wasserversorgung geltenden Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB) ermöglicht es den Versorgungsunternehmen, ihre aus den Lieferverhältnissen resultierenden Entgeltforderungen ungeachtet eines Streits über Fehler bei der Verbrauchserfassung oder -berechnung mit einer vorläufig bindenden Wirkung festzusetzen und im Prozess ohne eine abschließende Beweisaufnahme über deren materielle Berechtigung durchzusetzen, sofern der Kunde nicht den Nachweis einer offensichtlichen Unrichtigkeit der geltend gemachten Forderung erbringt. Gelingt dies dem Kunden nicht, ist er im Zahlungsprozess des Versorgungsunternehmens mit dem Einwand eines fehlerhaft abgerechneten Verbrauchs ausgeschlossen und darauf verwiesen, die von ihm vorläufig zu erbringenden Zahlungen in einem anschließend zu führenden Rückforderungsprozess in Höhe des nicht geschuldeten Betrages erstattet zu verlangen (Fortführung von BGH, Urteile vom 6. April 2011 - VIII ZR 273/09, BGHZ 189, 131; vom 6. Dezember 1989 - VIII ZR 8/89, WM 1990, 608; vom 19. Januar 1983 - VIII ZR 81/82, WM 1983, 341).*)
VolltextIMRRS 2013, 0194
BGH, Urteil vom 04.12.2012 - VI ZR 381/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0181
OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.01.2012 - 12 W 7/12
Die Vereinbarung darüber, dass die Aufhebung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf Dauer ausgeschlossen ist und die Aufhebung in der Zwangsversteigerung nicht verlangt werden kann, ist nicht eintragungsfähig.
VolltextIMRRS 2013, 0171
OLG Celle, Urteil vom 19.12.2012 - 7 U 103/12
1. Hat sich der Käufer für eine Nachbesserung und nicht für Ersatzlieferung entschieden, ist er an diese Wahl gebunden; er muss abwarten, ob die Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist Erfolg hat oder nicht. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Verkäufer bereits mit der Nacherfüllung begonnen hat, und auch dann, wenn dabei in einem Werkstattaufenthalt nacheinander Arbeiten an der Kupplung, am Getriebe (Austausch) und am Motor vorgenommen werden.*)
2. Bei der Nachbesserung verwendete Original-VW-Austauschteile sind als neuwertige Teile einzustufen. Erweisen sich diese neuwertigen Original-VW-Austauschteile im Vergleich zu eigentlichen VW-Neuteilen als technisch völlig gleichwertig, hat die Verwendung dieser Teile keine technische Wertminderung des Fahrzeugs zur Folge, so dass bei dem fachgerechten Einbau dieser Teile Mangelfreiheit eintritt.*)
VolltextIMRRS 2013, 0162
BGH, Urteil vom 12.12.2012 - VIII ZR 89/12
Schiebt beim Verkauf einer beweglichen Sache an einen Verbraucher der Verkäufer, der Unternehmer ist, einen Verbraucher als Strohmann vor, um die Sache unter Ausschluss der Haftung für Mängel zu verkaufen, so ist der Kaufvertrag zwischen den Verbrauchern wirksam, sofern nicht die Voraussetzungen eines Scheingeschäfts (§ 117 BGB) vorliegen (im Anschluss an Senatsurteil vom 22.11.2006 - VIII ZR 72/06, ibr-online).*)
VolltextIMRRS 2013, 0149
OLG München, Urteil vom 21.04.2011 - 9 U 1712/09
Bestehen erhebliche Sicherheitsmängel an der Leistung des Auftragnehmers (hier: Einbau von elektrisch betätigten Dachgleitfenstern), ist dem Auftraggeber eine Mängelbeseitigung unter Verwendung der bestehenden Elemente und der Beifügung der erforderlichen Sicherheitskomponenten jedenfalls dann nicht zuzumuten, wenn die vom Auftragnehmer angebotenen Nachbesserungsmaßnahmen keine gefahrlose Nutzung erwarten lassen. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber berechtigt, ein anderes System einbauen zu lassen.
VolltextIMRRS 2013, 0148
OLG Hamm, Beschluss vom 11.10.2012 - 15 W 504/11
Durch das gerichtliche Verhandlungsprotokoll in einer Familiensache wird auch grundbuchverfahrensrechtlich hinreichend die Bevollmächtigung nachgewiesen, die der im Termin anwesende Verfahrensbeteiligte persönlich dem Rechtsanwalt konkludent erteilt, der als sein Verfahrensbevollmächtigter auftritt und im weiteren Terminsverlauf einen gerichtlichen Vergleich abschließt, der eine Auflassung enthält.*)
VolltextIMRRS 2013, 0142
OLG Naumburg, Beschluss vom 04.07.2012 - 12 Wx 12/12
Das Grundbuchamt ist bei der Bearbeitung eines Eintragungsantrages nicht verpflichtet, in den Grundakten befindliche Urkunden bereits erledigter Gesuche auf Eintragungshindernisse zu prüfen. Wird das Grundbuch mit der Eintragung unrichtig, weil ein Eintragungshindernis deshalb unerkannt blieb, kann kein Amtswiderspruch eingetragen werden. Die Garantie effektiven Rechtsschutzes steht dem nicht entgegen.*)
VolltextIMRRS 2013, 0133
LG Detmold, Urteil vom 13.06.2012 - 10 S 211/11
Zur subjektiven Vorhersehbarbeit eines möglichen Schadens in der Wohnung eines anderen Mieters, der durch Schmelzwasser auf dem Balkon der eigenen Mietwohnung entstanden sein kann.*)
VolltextIMRRS 2013, 0104
BGH, Urteil vom 16.10.2012 - X ZR 37/12
1. Der Inhalt eines unter Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel über ein automatisiertes Buchungs- oder Bestellsystem an ein Unternehmen gerichteten Angebots und einer korrespondierenden Willenserklärung des Unternehmens ist nicht danach zu bestimmen, wie das automatisierte System das Angebot voraussichtlich deuten und verarbeiten wird. Maßgeblich ist vielmehr, wie der menschliche Adressat die jeweilige Erklärung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte verstehen darf.*)
2. Gibt ein Flugreisender in die über das Internet zur Verfügung gestellte Buchungsmaske eines Luftverkehrsunternehmens, die den Hinweis enthält, dass eine Namensänderung nach erfolgter Buchung nicht mehr möglich sei und der angegebene Name mit dem Namen im Ausweis übereinstimmen müsse, in die Felder für Vor- und Zunamen des Fluggastes jeweils "noch unbekannt" ein, kommt ein Beförderungsvertrag regelmäßig weder durch die Buchungsbestätigung noch durch die Einziehung des Flugpreises zustande.*)
VolltextIMRRS 2013, 0103
BGH, Beschluss vom 06.11.2012 - EnVR 101/10
1. Kosten, die dem Betreiber eines Gasverteilernetzes für eine Lastflusszusage entstanden sind, mit der sich ein anderes Unternehmen verpflichtet hat, bestimmte Gasmengen in Speichern verfügbar zu halten und auf Anforderung des Betreibers in dessen Netz einzuspeisen, sind nicht als Kosten aus erforderlicher Inanspruchnahme vorgelagerter Netzebenen im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ARegV anzusehen, sondern nur nach Maßgabe von § 4 Abs. 1 und 6 sowie § 5 Abs. 1 GasNEV berücksichtigungsfähig.*)
2. Das Ergebnis der nach § 6 Abs. 2 ARegV heranzuziehenden Kostenprüfung ist bei der Bestimmung des Ausgangsniveaus für die Festlegung der Erlösobergrenzen nicht schon deshalb zu korrigieren, weil die Bundesnetzagentur die Frage, ob die in § 4 Abs. 1 GasNEV normierten Voraussetzungen für die Anerkennung von Netzkosten oder aufwandsgleichen Kostenpositionen vorliegen, im Einzelfall möglicherweise unzutreffend beurteilt hat.*)
3. Der Beschwerdeführer ist nicht gehindert, sein Rechtsmittel nach Ablauf der Begründungsfrist innerhalb des durch den Streitgegenstand vorgegebenen Rahmens auf neue Tatsachen und Beweismittel zu stützen.*)
VolltextIMRRS 2013, 0102
BGH, Urteil vom 13.11.2012 - X ZR 12/12
Besteht eine Flugreise aus zwei oder mehr Flügen, die jeweils von einer Fluggesellschaft unter einer bestimmten Flugnummer für eine bestimmte Route angeboten werden, ist die Anwendbarkeit der Fluggastrechteverordnung für jeden Flug gesondert zu prüfen. Dies gilt auch dann, wenn die Flüge von derselben Fluggesellschaft durchgeführt werden und als Anschlussverbindung gemeinsam gebucht werden können (Bestätigung von BGH, Urteil vom 28. Mai 2009 Xa ZR 113/08, NJW 2009, 2743).*)
VolltextIMRRS 2013, 0098
BGH, Urteil vom 13.11.2012 - X ZR 80/11
1. Das Widerrufsrecht des Schenkers wegen groben Undanks des Beschenkten knüpft an die Verletzung der Verpflichtung zu einer von Dankbarkeit geprägten Rücksichtnahme auf die Belange des Schenkers an, die dieser vom Beschenkten erwarten darf. Ob der Beschenkte diesen Erwartungen in nicht mehr hinnehmbarer Weise nicht genügt hat, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände des Einzelfalles zu beurteilen.*)
2. Anhaltspunkte dafür, was der Schenker an Dankbarkeit erwarten kann, können dabei neben dem Gegenstand und der Bedeutung der Schenkung für die Vertragsparteien auch die näheren Umstände bieten, die zu der Schenkung geführt und deren Durchführung bestimmt haben.*)
VolltextIMRRS 2013, 0088
BGH, Urteil vom 13.12.2012 - III ZR 226/12
Beschädigen in einer Kindertagesstätte untergebrachte Kinder Eigentum Dritter, so kommt dem Geschädigten, der gegen eine Gemeinde als Trägerin der Kindertagesstätte wegen Verletzung der den Erzieherinnen der Kindertagesstätte obliegenden Aufsichtspflichten Amtshaftungsansprüche nach § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG geltend macht, die Beweislastregel des § 832 BGB zugute (Aufgabe des Senatsurteils vom 15. März 1954 - III ZR 333/52, BGHZ 13, 25).*)
VolltextIMRRS 2013, 0087
BGH, Urteil vom 19.07.2012 - I ZR 104/11
Es ist Sache des Frachtführers, unmittelbar nach Bekanntwerden eines Verlustfalls konkrete Nachforschungen anzustellen und diese zu dokumentieren, um sie in einem nachfolgenden Rechtsstreit belegen zu können. Substantiierter Vortrag zu den durchgeführten Recherchen ist vor allem deshalb von besonderer Bedeutung, weil allein zeitnahe Nachfragen sowohl bei den eigenen Mitarbeitern als auch je nach den Umständen des Einzelfalls bei anderen Empfängern von Sendungen die realistische Möglichkeit bieten, ein außer Kontrolle geratenes Paket doch noch aufzufinden.*)
VolltextIMRRS 2013, 0082
BGH, Urteil vom 12.12.2012 - VIII ZR 14/12
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Energieversorgungsunternehmen in Stromversorgungsverträgen mit Endverbrauchern verwendet, verstößt die Klausel*)
nicht gegen § 309 Nr. 9 Buchst. a BGB.*)
VolltextIMRRS 2013, 0076
BGH, Urteil vom 22.11.2012 - IX ZR 62/10
1. Wird ein befristetes Darlehen durch Zeitablauf fällig, ist die Verpflichtung des Schuldners zur Tilgung bei der Prüfung seiner Zahlungsfähigkeit regelmäßig zu berücksichtigen, auch wenn der Darlehensgeber zur Rückzahlung nicht konkret aufgefordert hat.*)
2. Dem Schuldner kann die Zahlungsunfähigkeit trotz gewährter Prolongation des Darlehens drohen, wenn die in dieser Zeit geführten Umschuldungsverhandlungen keine sichere Erfolgsaussicht bieten.*)
VolltextIMRRS 2013, 0067
BGH, Urteil vom 06.12.2012 - III ZR 311/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0064
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - XI ZR 205/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0062
BGH, Urteil vom 06.12.2012 - III ZR 39/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0054
BGH, Urteil vom 06.12.2012 - III ZR 310/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0053
BGH, Urteil vom 17.10.2012 - VIII ZR 292/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0028
OLG Koblenz, Beschluss vom 04.10.2012 - 2 U 1020/11
1. Eine Arglisthaftung wegen der Täuschung durch Verschweigen offenbarungspflichtiger Mängel setzt voraus, dass dem Verkäufer Fehler bekannt waren oder er sie zumindest für möglich hielt und er billigend in Kauf nahm, dass dem Käufer diese Fehler nicht bekannt waren und er bei deren Offenlegung den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte. Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (in Anknüpfung Senatsentscheidungen vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08).*)
2. Lässt sich nach den Festellungen des Sachverständigen nicht gesichert klären, ob ein Hausanwesen zum Zeitpunkt des Auszugs der Eigentümer mit Buckel- bzw. Kugelkäfern befallen war, scheidet eine Haftung der Veräußerer des Hausanwesens wegen Arglisthaftung aus.*)
VolltextIMRRS 2013, 0007
OLG München, Beschluss vom 22.08.2012 - 34 Wx 200/12
1. Zur Umschreibung von Wohnungseigentum an Minderjährige in Erfüllung eines Vermächtnisses, wenn ein Elternteil (Mit-)Erbe ist.*)
2. Der Mitwirkung eines familiengerichtlich bestellten Pflegers bedarf es zur dinglichen Überlassung des vermachten Wohnungseigentums in diesem Fall nicht (Bestätigung der Senatsrechtsprechung vom 23.9.2011, 34 Wx 311/11).*)
3. Jedoch bedarf die Auflassung von Bruchteilen eines Wohnungseigentums an Minderjährige der familiengerichtlichen Genehmigung nach § 1822 Nr. 10 BGB (siehe KG vom 15.7.2012, 1 W 312/10), und zwar auch dann, wenn zwei minderjährige Kinder gemeinsam zu gleichen Anteilen erwerben.*)
VolltextOnline seit 2012
IMRRS 2012, 3406BGH, Urteil vom 13.11.2012 - XI ZR 334/11
1. Ist bereits der Herstellungsanspruch aus § 249 Abs. 1 BGB auf Zahlung von Geld gerichtet, besteht für eine Anwendung von § 250 Satz 1 BGB kein Raum, da es einer Umwandlung des Anspruchs auf Naturalrestitution in einen Anspruch auf Zahlung von Geld nicht bedarf (entgegen OLG Celle, Urteil vom 26. Januar 2011 - 3 U 101/10).*)
2. Das Kreditinstitut hat dem von ihm fehlerhaft beratenen Anleger nach § 249 Abs. 1 BGB den für den Erwerb der Anlage aufgewandten Geldbetrag zu zahlen, auf den ein Erlös aus deren Veräußerung anzurechnen ist.*)
VolltextIMRRS 2012, 3392
BGH, Urteil vom 13.11.2012 - VI ZR 330/11
Zur Zulässigkeit des Bereithaltens von zeitgeschichtlich bedeutsamen, den Täter namentlich nennenden Prozessberichten über ein Kapitalverbrechen in dem Online-Archiv einer Zeitschrift.*)
VolltextIMRRS 2012, 3370
BGH, Urteil vom 15.11.2012 - IX ZR 184/09
Die Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater, welcher verschuldet hat, dass Verluste seiner Mandanten niedriger als möglich festgestellt worden sind, beginnt regelmäßig mit der Bekanntgabe der entsprechenden Grundlagenbescheide (im Anschluss an BGH, WM 2010, 138).*)
VolltextIMRRS 2012, 3357
BGH, Beschluss vom 05.12.2012 - I ZR 36/11
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung der Art. 10 Abs. 1 und 2, Art. 28 Abs. 5, Art. 29 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (ABl. Nr. L 404 vom 30. Dezember 2006, S. 9) in der zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 116/2010 der Kommission vom 9. Februar 2010 (ABl. Nr. L 37 vom 10. Februar 2010, S. 16) geänderten Fassung folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:*)
Mussten die Hinweispflichten nach Art. 10 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 bereits im Jahre 2010 befolgt werden?*)
VolltextIMRRS 2012, 3352
BGH, Urteil vom 06.11.2012 - VI ZR 174/11
a) Ob ein Geschäftsherrn-/Verrichtungsgehilfenverhältnis besteht, beurteilt sich nach den tatsächlichen Umständen.*)
b) Zu den Voraussetzungen eines solchen Verhältnisses zwischen konzernangehörigen Gesellschaften.*)
VolltextIMRRS 2012, 3347
OLG Koblenz, Beschluss vom 19.07.2012 - 5 U 582/12
Öffentliche Parkplätze müssen nicht insgesamt schnee- und eisfrei gehalten werden. Glättestellen sind hinzunehmen, falls sie den Weg nicht vollständig versperren und gemieden werden können. Eine geradlinige Verbindung zu den jeweiligen Zielorten muss dabei nicht gewährleistet sein. Es kann sogar hinnehmbar sein, wenige Schritte auf nicht geräumtem und nicht gestreutem Terrain zurückzulegen, ehe verkehrssichere Flächen erreicht werden.*)
VolltextIMRRS 2012, 3336
OLG Koblenz, Beschluss vom 19.09.2012 - 2 U 1050/11
1. Kann der Schuldner nach Treu und Glauben dem Gläubiger eine andere Lieferung von Ware (hier: Streusalz) mittlerer Art und Güte anbieten und eine Rekonzentration der ursprünglich konkretisierten Ware herbeiführen, ist keine Unmöglichkeit eingetreten. Rücktrittsgrund für den Gläubiger besteht somit nicht.
2. Ein Vertrag unterliegt dem von den Parteien gewählten Recht. Haben die Parteien keine Rechtswahl getroffen, unterliegt der Vertrag gemäß Art. 4 EVÜ dem Recht des Staates, mit dem er die engsten Verbindungen aufweist. Dies ist der Staat, in dem die Partei, welche die charakteristische Leistung zu erbringen hat, im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ihren gewöhnlichen Aufenthalt- oder bei einer juristischen Person - ihre Hauptverwaltung hat.
3. Eine Person mit Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats kann in einem anderen Mitgliedstaat vor dem Gericht des Ortes verklagt werden, an dem eine vertragliche Verpflichtung erfüllt worden ist oder zu erfüllen wäre.
VolltextIMRRS 2012, 3333
LG Koblenz, Urteil vom 09.05.2012 - 12 S 267/11
Der Schädiger muss auch die Kosten eines vom Geschädigten zur Schadensfeststellung eingeholten Sachverständigengutachtens ersetzen, soweit dieses aus Sicht des Geschädigten im Zeitpunkt der Beauftragung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich ist.
VolltextIMRRS 2012, 3325
BGH, Beschluss vom 09.10.2012 - EnVR 52/10
Basiert die Kostenprüfung, die der nach § 6 Abs. 2 ARegV maßgeblichen letzten Genehmigung der Netzentgelte zugrunde liegt, auf der Datengrundlage des Geschäftsjahres 2005, so ist das Ergebnis bei einem Netzbetreiber, der nicht am vereinfachten Verfahren im Sinne von § 24 ARegV teilnimmt, nicht in entsprechender Anwendung von § 34 Abs. 3 Satz 4 ARegV um einen Inflationsfaktor anzupassen.*)
VolltextIMRRS 2012, 3324
BGH, Urteil vom 08.11.2012 - III ZR 293/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3314
BGH, Urteil vom 30.10.2012 - VI ZR 4/12
Zur Zulässigkeit des Bereithaltens eines Beitrags in dem für Altmeldungen vorgesehenen Teil eines Internetportals (Online-Archiv), in dem über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen - namentlich benannten - Manager eines bedeutenden Energieversorgers wegen des Verdachts der falschen eidesstattlichen Versicherung berichtet wird.*)
VolltextIMRRS 2012, 3296
BGH, Urteil vom 08.11.2012 - III ZR 151/12
1. Die den Veterinärbehörden im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von BSE-Tests an Rindern in einem Schlachthof obliegenden Amtspflichten entfalten grundsätzlich keine drittgerichtete Schutzwirkung zugunsten der Unternehmen, die vom Schlachthof - oder auch von einem "Zwischenlieferanten" - Schlachtprodukte erwerben und diese weiter veräußern oder verarbeiten.*)
2. Unterrichtet die Veterinärbehörde einen Abnehmer, bei dem sich die vorläufig sichergestellte Ware befindet, im Zusammenhang mit der Freigabe der Ware darüber, dass die (vermeintlich vollständig) durchgeführten BSE-Tests negativ verlaufen seien, so schafft sie dadurch einen unmittelbaren Vertrauenstatbestand für die ordnungsgemäße Durchführung der Untersuchungen und haftet dem Adressaten der Mitteilung auf Ersatz seines Vertrauensschaden.*)
VolltextIMRRS 2012, 3295
BGH, Urteil vom 07.11.2012 - VIII ZR 108/12
1. Ist bei einem internationalen Warenkauf als Lieferklausel der Incoterm DDP (geliefert verzollt) benannter Bestimmungsort vereinbart worden, ist für die Bedeutung der Klausel in der Regel auf die Anwendungshinweise der Internationalen Handelskammer (ICC) zurückzugreifen. Danach hat der Verkäufer die geschuldete Lieferleistung am benannten Bestimmungsort als Bringschuld zu erfüllen.*)
2. Für eine an diesen Bestimmungsort anknüpfende gerichtliche Zuständigkeit des Erfüllungsorts gemäß § 29 ZPO ist es unerheblich, ob sich die Vertragsparteien dieser Wirkungen bei Vereinbarung der Lieferklausel bewusst waren.*)
VolltextIMRRS 2012, 3287
BGH, Urteil vom 24.10.2012 - XII ZR 40/11
Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Autovermietungsunternehmens enthaltene Klausel, wonach die gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gewährte Haftungsfreistellung entfällt, wenn der Mieter gegen die ebenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Verpflichtung verstößt, bei einem Unfall die Polizei hinzuzuziehen, ist nach § 307 BGB unwirksam. Die durch die Unwirksamkeit der Klausel entstehende Vertragslücke kann durch die Heranziehung von § 28 Abs. 2 und 3 VVG geschlossen werden (im Anschluss an Senatsurteil vom 14. März 2012 - XII ZR 44/10 - NJW 2012, 2501).*)
VolltextIMRRS 2012, 3256
BGH, Urteil vom 14.11.2012 - IV ZR 198/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3255
BGH, Urteil vom 22.11.2012 - III ZR 30/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3236
BGH, Urteil vom 14.11.2012 - VIII ZR 22/12
Die in einem Kraftfahrzeug-Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung enthaltene Formularklausel, wonach der Leasingnehmer "zum Ersatz des entsprechenden Schadens" verpflichtet ist, wenn das Fahrzeug bei Vertragsende nicht "in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden sowie verkehrs- und betriebssicher" zurückgegeben wird, ist als Regelung über einen - der regelmäßigen Verjährung unterliegenden - leasingtypischen Minderwertausgleich mit Amortisationsfunktion und nicht über einen - der kurzen Verjährung unterworfenen - Schadensersatzanspruch aufzufassen (im Anschluss an BGH, Urteile vom 1. März 2000 - VIII ZR 177/99, NJW-RR 2000, 1303 unter [II] 2 c; vom 18. Mai 2011 - VIII ZR 260/10, NJW-RR 2011, 1625 Rn. 15).*)
VolltextIMRRS 2012, 3227
BGH, Urteil vom 31.05.2012 - I ZR 234/10
In der Veröffentlichung eines Fotos im redaktionellen Teil einer Zeitung, das eine sich unbeobachtet wähnende prominente Person bei der Lektüre einer Ausgabe dieser Zeitung zeigt, kann ein zur Zahlung eines angemessenen Lizenzbetrags verpflichtender rechtswidriger Eingriff in den vermögensrechtlichen Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegen, wenn auch die das Foto begleitende Wortberichterstattung ganz überwiegend werblichen Charakter hat und sich die mit der Berichterstattung insgesamt verbundene sachliche Information der Öffentlichkeit darauf beschränkt, dass die abgebildete Person in ihrer Freizeit ein Exemplar dieser Zeitung liest.*)
VolltextIMRRS 2012, 3226
BGH, Beschluss vom 06.11.2012 - EnVZ 21/12
Die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Festlegung zu Datenauskünften zwecks der Ermittlung des Ausgangsniveaus für die Bestimmung der Erlösobergrenzen nach § 6 Abs. 1 ARegV ist keine Hauptsache im Sinne des § 86 Abs. 1 EnWG.*)
VolltextIMRRS 2012, 3205
OLG München, Urteil vom 15.05.2012 - 9 U 5472/10 Bau
Die rechtliche Beurteilung, wer Vertragspartner einer Vereinbarung geworden ist, ist nicht allein aus dem Inhalt der Vereinbarung zu treffen, sondern unter Berücksichtigung der gesamten Umstände.
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