Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3450 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IMRRS 2013, 0762BGH, Urteil vom 26.02.2013 - VI ZR 116/12
Verlässt ein Unfallbeteiligter wegen eines Auffahrunfalls bei eisglatter Fahrbahn sein Fahrzeug, um sich über die Unfallfolgen zu informieren, eröffnet er dadurch nicht selbst einen eigenständigen Gefahrenkreis. Stürzt er infolge der Eisglätte, verwirklicht sich nicht eine aufgrund der Straßenverhältnisse gegebene allgemeine Unfallgefahr, sondern die besondere durch den Unfall entstandene Gefahrenlage.*)
VolltextIMRRS 2013, 0752
BGH, Urteil vom 26.02.2013 - XI ZR 498/11
Weiß ein Anleger, dass die ihn beratende Bank für den Vertrieb der empfohlenen Kapitalanlage eine Rückvergütung erhält, deren Höhe ihm die Bank vor seiner Anlageentscheidung nicht mitgeteilt hat, so hängt der Beginn der Verjährungsfrist seines Schadensersatzanspruches wegen verschwiegener Rückvergütung nicht von der Kenntnis der genauen Höhe der Rückvergütung ab.*)
VolltextIMRRS 2013, 0749
BGH, Urteil vom 20.02.2013 - XII ZR 8/11
a) Der Begründung einer Notzuständigkeit, weil das Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, dessen Gerichte international zuständig sind, keine Ehescheidung kennt (sogenanntes Malta-Problem), bedarf es nach Einführung der Ehescheidung durch die Republik Malta nicht mehr.*)
b) Das gilt auch, wenn der Scheidungsantrag in Deutschland zu einem Zeitpunkt rechtshängig geworden ist, zu dem eine Ehescheidung im maltesischen Recht noch nicht vorgesehen war.*)
VolltextIMRRS 2013, 0746
BGH, Beschluss vom 19.12.2012 - IV ZR 207/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0725
BGH, Urteil vom 27.02.2013 - IV ZR 42/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0713
BGH, Urteil vom 22.01.2013 - X ZR 70/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0710
BGH, Urteil vom 21.02.2013 - III ZR 94/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0708
BGH, Beschluss vom 20.02.2013 - XII ZB 610/11
Zur Höhe des dem Berufsvormund gemäß § 3 Abs. 1 VBVG zu erstattenden Stundensatzes.*)
VolltextIMRRS 2013, 2475
BGH, Beschluss vom 21.02.2013 - VII ZA 14/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0685
BGH, Beschluss vom 13.02.2013 - XII ZB 647/12
Bei der Prüfung der Eignung des Vorsorgebevollmächtigten kann diesem das Verschulden seines im Betreuungsverfahren tätigen Rechtsanwalts nicht zugerechnet werden.*)
VolltextIMRRS 2013, 0684
BGH, Beschluss vom 13.11.2012 - X ZB 4/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0651
OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.03.2013 - 4 U 120/12
Ein Rechtsanwalt, der im Rechtsverkehr für sich mit der Bezeichnung "Spezialist für Familienrecht" wirbt, verstößt gegen § 43b BRAO i. V. m. § 7 Abs. 2 BORA und handelt nach §§ 3, 4 Nr. 11, 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG wettbewerbswidrig.*)
VolltextIMRRS 2013, 2439
BGH, Urteil vom 29.01.2013 - EnZR 16/12
1. Ein Recht ist verwirkt, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist (Zeitmoment) und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (Umstandsmoment). Letzteres ist der Fall, wenn der Verpflichtete bei objektiver Betrachtung aus dem Verhalten des Berechtigten entnehmen durfte, dass dieser sein Recht nicht mehr geltend machen werde. Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde.
2. Unterliegt ein Rückforderungsanspruch der (kurzen) regelmäßigen Verjährung von drei Jahren (BGB §§ 195, 199), kann eine weitere Abkürzung dieser Verjährungsfrist durch Verwirkung nur noch unter ganz besonderen Umständen angenommen werden.
VolltextIMRRS 2013, 0609
BGH, Urteil vom 30.01.2013 - XII ZR 158/10
Aufwendungen des gesteigert unterhaltspflichtigen Elternteils für eine zusätzliche Altersversorgung und eine Zusatzkrankenversicherung sind unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigungsfähig, wenn der Mindestunterhalt für ein minderjähriges Kind andernfalls nicht aufgebracht werden kann.*)
VolltextIMRRS 2013, 0608
BGH, Beschluss vom 06.02.2013 - XII ZB 582/12
1. Der Vergütungsanspruch des Betreuers richtet sich gegen die Staatskasse, wenn der Betreute im Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung mittellos ist.*)
Für den Umfang des dem Betreuer gemäß § 5 VBVG zu vergütenden Zeitaufwands ist demgegenüber darauf abzustellen, ob der Betreute im Vergütungszeitraum mittellos war.*)
2. Zum Einsatz eines Hausgrundstücks im Rahmen des § 1836 c BGB i.V.m. § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII.*)
VolltextIMRRS 2013, 0605
BGH, Beschluss vom 23.01.2013 - XII ZB 541/12
Bei der externen Teilung eines Anrechts im Versorgungsausgleich bedarf es keiner Benennung der maßgeblichen Versorgungsordnung in der Beschlussformel der gerichtlichen Entscheidung.*)
VolltextIMRRS 2013, 0602
BGH, Urteil vom 07.02.2013 - III ZR 200/11
1. Die in § 97 Abs. 1 Satz 3 TKG statuierte Befugnis des Anbieters von Telekommunikationsdiensten zur Datenübermittlung an Dritte erstreckt sich nicht nur auf Verträge, die lediglich eine Einzugsermächtigung oder eine fiduziarische Inkassozession zum Gegenstand haben, sondern auch auf sonstige Abtretungsverträge, insbesondere auf solche, die einen Forderungskauf beinhalten und nach denen der zedierte Anspruch rechtlich und wirtschaftlich endgültig dem Zessionar zustehen soll.*)
2. Allerdings muss der Zessionar nach Art. 6 Abs. 2, 5 der Richtlinie 2002/58/EG hinsichtlich der Verarbeitung dieser Daten auf Weisung des Diensteanbieters und unter dessen Kontrolle handeln und sich hierbei auf diejenigen Verkehrsdaten beschränken, die für die Einziehung der Forderung erforderlich sind. Der zwischen dem Zessionar und dem Diensteanbieter geschlossene Vertrag muss insbesondere Bestimmungen enthalten, die die rechtmäßige Verarbeitung der Verkehrsdaten durch den Zessionar gewährleisten und es dem Diensteanbieter ermöglichen, sich jederzeit von der Einhaltung dieser Bestimmungen durch den Zessionar zu überzeugen (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 22. November 2012 - C-119/12, EWS 2012, 525).*)
3. Ein Anscheinsbeweis für die Richtigkeit einer Telefonrechnung setzt voraus, dass ein zertifiziertes Abrechnungssystem gemäß § 45g Abs. 2 TKG genutzt wird und bei rechtzeitigen Einwendungen des Kunden eine technische Prüfung gemäß § 45i Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 TKG durchgeführt wurde, die keine Hinweise auf Fehler oder Manipulationen erbracht hat.*)
VolltextIMRRS 2013, 0601
BGH, Beschluss vom 09.01.2013 - XII ZB 550/11
Wird im Versorgungsausgleich durch das Familiengericht ein Wertausgleich in Anwendung von § 18 Abs. 1 oder Abs. 2 VersAusglG ausgeschlossen, ist ein Versorgungsträger jedenfalls dann zur Beschwerde berechtigt, wenn er mit seinem Rechtsmittel geltend macht, dass schon der Anwendungsbereich von § 18 VersAusglG nicht eröffnet ist, weil dem Gericht entweder Bewertungs- oder Berechnungsfehler unterlaufen oder die Rechtsbegriffe der Gleichartigkeit oder der Geringfügigkeit (§ 18 Abs. 3 VersAusglG) von ihm unrichtig beurteilt worden sind.*)
VolltextIMRRS 2013, 0594
BGH, Beschluss vom 24.01.2013 - I ZR 171/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0579
BGH, Urteil vom 24.01.2013 - III ZR 98/12
Es kann einen ersatzfähigen Vermögensschaden darstellen, wenn dem Inhaber eines DSL-Anschlusses die Möglichkeit genommen wird, seinen Zugang zum Internet zu nutzen, ohne dass ihm hierdurch Mehraufwendungen entstanden oder Einnahmen entgangen sind.*)
VolltextIMRRS 2013, 0568
BAG, Urteil vom 27.09.2012 - 2 AZR 838/11
1. Wird zwischen einem Hausmeister und einer WEG - vertreten durch deren Verwalterin - ein Vertrag geschlossen, worin die WEG ausdrücklich als "Dienstberechtigte" bezeichnet wird und der Verwalter mit "für die Dienstberechtigte" unterzeichnet, so wird ein Arbeitsvertrag zwischen der WEG und dem Hausmeister geschlossen.
2. Selbst wenn dem Verwalter ein Weisungsrecht im Vertrag zuerkannt wird und er weiter berechtigt wird, das Aufgabengebiet des Hausmeisters zu ändern, so stehen ihm diese Rechte nur als Vertreter der WEG und nicht als Arbeitgeber zu.
3. Ein Arbeitsverhältnis zwischen WEG und Hausmeister stellt auch keine rechtsmissbräuchliche Umgehung des Kündigungsschutzgesetzes dar, wenn die Zwischenschaltung eines Verwalters erkennbar dem Zweck dient, die Handlungsfähigkeit der WEG als Arbeitgeberin sicherzustellen und zu erleichtern.
VolltextIMRRS 2013, 0564
BGH, Urteil vom 05.02.2013 - VI ZR 363/11
1. Wählt der Geschädigte den Weg der Ersatzbeschaffung, obwohl nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot nur ein Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten besteht, und rechnet er den Schaden konkret auf der Grundlage der Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs ab, steht ihm ein Anspruch auf Ersatz von Umsatzsteuer zu, wenn bei der Ersatzbeschaffung tatsächlich Umsatzsteuer angefallen ist.*)
2. Der Anspruch ist auf den Umsatzsteuerbetrag begrenzt, der bei Durchführung der notwendigen Reparatur angefallen wäre.*)
VolltextIMRRS 2013, 0559
KG, Urteil vom 07.12.2012 - 21 U 20/11
1. Tilgt der Schuldner eine Darlehensforderung, die durch eine auf seinem Grundstück lastende Grundschuld gesichert wird, erwirbt er aufgrund des der Grundschuldbestellung zugrunde liegendem Sicherungsvertrages einen Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld.*)
2. Hat die Darlehensforderung gegen mehrere Schuldner bestanden, bilden diese nach Tilgung als Mitgläubiger gemäß § 432 BGB eine Forderungsgemeinschaft mit der Folge, dass den Rückgewähranspruch entweder nur sämtliche Gläubiger gemeinsam geltend machen können oder ein Gläubiger (Teilhaber) Leistung an die Gemeinschaft verlangen kann.*)
3. Das Innenverhältnis der Gläubiger richtet sich nach den Vorschriften über die Gemeinschaft, §§ 741 ff. BGB. Dabei gilt die Auslegungsregel des § 742 BGB.*)
VolltextIMRRS 2013, 0551
OLG Brandenburg, Urteil vom 06.02.2013 - 4 U 50/12
1. Nur die Zustellung eines Mahnbescheids an den richtigen Schuldner hemmt die Verjährung.
2. Derjenige, dem ein Mahnbescheid zugestellt wurde, muss erkennen können, wer als Schuldner in Anspruch genommen werden soll.
3. Grundsätzlich sind an die Partei geringere Ansprüche zu stellen, den richtigen Anspruchsgegner zu erkennen, als an einen Rechtsanwalt. Ist die Partei allerdings ein großes Bauunternehmen mit langjähriger Erfahrung im Straßenbau, welches bereits mit mehreren staatlichen Straßenbaubehörden Vertragsbeziehungen eingangen ist, so sind vergleichbare Anforderungen zu stellen.
VolltextIMRRS 2013, 0493
BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 306/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0483
BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 305/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0479
BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 52/12
1. Auch in Ansehung des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG kann eine infolge der Unwirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Preisänderungsklausel nach § 307 BGB entstehende planwidrige Regelungslücke in einem Energieversorgungsvertrag mit einem (Norm-)Sonderkunden im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 157, 133 BGB) dahingehend geschlossen werden, dass der Kunde die Unwirksamkeit derjenigen Preiserhöhungen, die zu einem den vereinbarten Anfangspreis übersteigenden Preis führen, nicht geltend machen kann, wenn er sie nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Zugang der jeweiligen Jahresrechnung, in der die Preiserhöhung erstmals berücksichtigt worden ist, beanstandet hat (Fortführung der Senatsurteile vom 14. März 2012 - VIII ZR 113/11, NJW 2012, 1865, Rn. 19 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ 192, 372 bestimmt, und VIII ZR 93/11, ZNER 2012, 265, Rn. 24 ff.).*)
2. Ist die in einem Energieversorgungsvertrag mit einem (Norm-)Sonderkunden formularmäßig vereinbarte Preisänderungsklausel nach § 307 BGB unwirksam, verbleiben das Kalkulations- und damit auch das Kostensteigerungsrisiko grundsätzlich bei dem Energieversorgungsunternehmen (Fortführung des Senatsurteils vom 25. Oktober 1989 - VIII ZR 105/88, BGHZ 109, 139, 145). Dessen Verpflichtung zur Herausgabe der von dem Kunden rechtsgrundlos gezahlten Erhöhungsbeträge ist daher nicht gemäß § 818 Abs. 3 BGB ausgeschlossen.*)
3. Die Verjährung von Rückzahlungsansprüchen wegen Gaspreisüberzahlungen beginnt nicht bereits mit den jeweils geleisteten Abschlagszahlungen, sondern erst mit der anschließenden Erteilung der Jahresabrechnung zu laufen (Bestätigung des Senatsurteils vom 23. Mai 2012 - VIII ZR 210/11, NJW 2012, 2647 Rn. 9 ff.).*)
VolltextIMRRS 2013, 0469
BGH, Urteil vom 16.01.2013 - IV ZR 232/12
Für den Beginn der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs kommt es nicht auf die Kenntnis des Pflichtteilsberechtigten von Zusammensetzung und Wert des Nachlasses an. Die Verjährungsfrist beginnt nicht erneut zu laufen, wenn der Pflichtteilsberechtigte erst später von der Zugehörigkeit eines weiteren Gegenstandes zum Nachlass erfährt. § 2313 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 BGB ist nicht entsprechend anzuwenden.*)
VolltextIMRRS 2013, 0436
OLG Hamm, Urteil vom 03.12.2012 - 13 U 178/11
1. Nimmt ein Rechtsanwalt einen anderen Rechtsanwalt wegen in laufenden Zivilprozessen als Partei und/oder Prozessbevollmächtigter getätigter Äußerungen, die der Anspruchsteller für beleidigend und verleumderisch erachtet, auf Unterlassung in Anspruch, so ist eine diesbezügliche Unterlassungsklage grundsätzlich wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn die Ausgangsverfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind.*)
2. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt - wenn überhaupt - allenfalls dann in Betracht, wenn bewusst oder leichtfertig falsche ehrenrührige Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden oder eine reine Schmähkritik ohne erkennbaren Bezug zum Ausgangsrechtsstreit vorliegt, bei der es nicht mehr um die Auseinandersetzung in der Sache, sondern allein um eine Diffamierung und Herabsetzung des Betroffenen jenseits polemischer und überspitzter Kritik geht.*)
3. Auch in der Sache kann in derartigen Fällen - nach rechtskräftigem Abschluss des Ausgangsverfahrens - die Unterlassung der beanstandeten Äußerungen nur unter strengen Voraussetzungen verlangt werden, namentlich dann, wenn bewusst oder leichtfertig falsche ehrenrührige Tatsachenbehauptungen aufgestellt worden sind oder eine reine Schmähkritik im vorgenannten Sinne vorliegt.*)
VolltextIMRRS 2013, 0424
LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 10.05.2012 - 1 S 22/12
1. Der alljährliche Reinigungsflug von Bienen fällt als artspezifisches Verhalten nicht unter den Tatbestand von § 833 S. 1 BGB.*)
2. Ein Schadensersatzanspruch aus § 823 I BGB ist ebenfalls nicht begründet, da der Überflug der Bienen als unwesentliche Beeinträchtigung der Benutzung des Grundstücks auch dann nach § 906 I 1 BGB zu dulden ist, wenn auf dem alljährlichen Reinigungsflug Bienenkot auf das Grundstück verbracht wird.*)
VolltextIMRRS 2013, 0412
BGH, Urteil vom 13.12.2012 - I ZR 217/10
Wird Internetnutzern anhand eines mit der Marke identischen oder verwechselbaren Schlüsselworts eine Anzeige eines Dritten angezeigt (Keyword-Advertising), ist eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Anzeige in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält (Fortführung von BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 125/07, GRUR 2011, 828 = WRP 2011, 1160 Bananabay II; Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 46/08, MMR 2011, 608).*)
VolltextIMRRS 2013, 0404
OLG Naumburg, Urteil vom 13.12.2012 - 2 U 14/12
1. Zur Unterscheidung zwischen Preishauptabreden und Preisnebenabreden.*)
2. Eine Spannungsklausel in Sonderkunden-Lieferungsverträgen für leitungsgebundenes Erdgas, die eine Änderung des Gaspreises ausschließlich an die Preisentwicklung für leichtes Heizöl knüpft und Kostensenkungen des Lieferanten außerhalb der Gasbezugskosten weder beim Arbeitspreis noch beim Grundpreis berücksichtigt, benachteiligt den Kunden des Versorgungsunternehmens unangemessen i.S. von § 307 Abs. 1 BGB. Das gilt auch für gewerbliche Sonderkunden.*)
3. Bei Unwirksamkeit der Preisanpassungsklausel kommt eine ergänzende Vertragsauslegung dahin gehend in Betracht, dass die im Liefervertrag ausdrücklich vorgesehenen Fristen zur Geltendmachung von Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abrechnungen der Lieferantin auch auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Preisänderung angewendet werden.*)
VolltextIMRRS 2013, 0396
LG Karlsruhe, Urteil vom 12.09.2012 - 1 S 70/12
1. Eine Neukunden-Bonusklausel, wonach der „Bonus bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres entfällt, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam“, lässt den Bonusanspruch des Kunden, der innerhalb des ersten Belieferungsjahres zu dessen Ablauf kündigt, unberührt.
2. Macht der Stromversorger gegen einen solchen Neukunden unter Missachtung des anzurechnenden Bonus einen überhöhten Abrechnungsbetrag geltend, handelt er gleichwohl nicht fahrlässig im Sinne eines Vertretenmüssens seines Verstoßes gegen das Gebot der Rücksichtnahme, wenn er angesichts einer Reihe von gerichtlichen Entscheidungen von der Richtigkeit seines Vorgehens überzeugt sein konnte; in diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Erstattung seiner vorprozessual angefallenen Rechtsanwaltskosten.
VolltextIMRRS 2013, 0395
BGH, Beschluss vom 09.01.2013 - XII ZB 500/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0394
BGH, Urteil vom 12.07.2012 - I ZR 18/11
1. Ein File-Hosting-Dienst, der im Internet Speicherplatz zur Verfügung stellt, kann als Störer haften, wenn urheberrechtsverletzende Dateien durch Nutzer seines Dienstes öffentlich zugänglich gemacht werden, obwohl ihm zuvor ein Hinweis auf die klare Rechtsverletzung gegeben worden ist. Nach einem solchen Hinweis muss der File-Hosting-Dienst im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren verhindern, dass derselbe oder andere Nutzer das ihm konkret benannte, urheberrechtlich geschützte Werk Dritten erneut über seine Server anbieten.*)
2. Die Eignung eines Wortfilters mit manueller Nachkontrolle für die Erkennung von Urheberrechtsverletzungen wird nicht dadurch beseitigt, dass er mögliche Verletzungshandlungen nicht vollständig erfassen kann.*)
3. Zur Vermeidung einer Störerhaftung kann ein File-Hosting-Dienst auch verpflichtet sein, im üblichen Suchweg eine kleine Anzahl einschlägiger Linksammlungen manuell darauf zu überprüfen, ob sie Verweise auf bestimmte bei ihm gespeicherte urheberrechtsverletzende Dateien enthalten.*)
VolltextIMRRS 2013, 0392
BGH, Urteil vom 20.12.2012 - X ZR 114/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0390
BGH, Beschluss vom 09.01.2013 - XII ZB 478/11
1. Soweit die Staatskasse den Betreuer gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 VBVG vergütet hat, geht der Vergütungsanspruch auch bei Mittellosigkeit des Betreuten uneingeschränkt auf sie über.*)
2. Das im Sozialhilferecht geltende "Prinzip der Bedarfsdeckung aus dem Einkommen im Zuflussmonat" gilt für den auf die Staatskasse übergegangenen Vergütungsanspruch nicht.*)
VolltextIMRRS 2013, 0383
OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.01.2013 - 3 U 169/12
1. Der Betreiber einer bestehenden Aufzugsanlage aus dem Jahr 1989 ist im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht nicht verpflichtet, die Anlage mit modernen Warnvorrichtungen und dem neueren technischen Standard auszustatten, solange die Anlage noch den technischen Anforderungen des Errichtungszeitraums entspricht und nach neueren Vorschriften nicht nachgerüstet oder stillgelegt werden muss. Die Verkehrssicherheit fordert nur, dass die nach den technischen Möglichkeiten erreichbare Sicherheit geboten wird, wobei auf den Zeitpunkt der Errichtung abzustellen ist.*)
2. Ein Warnhinweis auf altersbedingte Halteungenauigkeiten der Anlage oder auf das Fehlen von modernen Warnvorrichtungen für den Fall einer technischen Störung ist grundsätzlich nur dann erforderlich, wenn eine Störung öfter auftritt.*)
VolltextIMRRS 2013, 0379
BGH, Beschluss vom 16.01.2013 - IV ZR 250/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0378
BGH, Urteil vom 17.01.2013 - III ZR 145/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0373
BGH, Beschluss vom 23.11.2012 - BLw 12/11
1. Eine landwirtschaftliche Besitzung, die im Zeitpunkt des Eintritts des Vorerbfalls ein Hof im Sinne der Höfeordnung war, wird auch dann nach dem Sondererbrecht vererbt, wenn die Hofeigenschaft vor dem Eintritt des Nacherbfalls weggefallen ist.*)
2. Die Berufung des Hoferben auf sein Erbrecht stellt nicht schon dann eine missbräuchliche Rechtsausübung dar, wenn dieser zuvor irrtümlich (unter Einbeziehung des Werts des Hofes) den Pflichtteil verlangt und von dem Erben eine entsprechende Zahlung erhalten hat.*)
3. Sind alle Erbprätendenten bereits bei dem Vorerbfall davon ausgegangen, dass das allgemeine Erbrecht anzuwenden ist und haben sie sich auch entsprechend verhalten, ist dem Hofnacherben die Berufung auf das Sondererbrecht nach Treu und Glauben versagt, wenn eine früher landwirtschaftliche Besitzung jedenfalls bei Eintritt des Nacherbfalls auf Dauer ihre Hofeigenschaft verloren hat.*)
VolltextIMRRS 2013, 0368
LG Düsseldorf, Urteil vom 26.10.2012 - 13 O 410/11
Hat der Auftragnehmer im Zeitpunkt der "freien" Kündigung noch keine Leistungen ausgeführt, bedarf es im Rahmen der Abrechnung keiner Abgrenzung zwischen den erbrachten, mit dem vereinbarten Werklohn zu vergütenden Leistungen und der nicht erbrachten, nach § 649 Satz 2 BGB anzurechnenden Leistungen.
VolltextIMRRS 2013, 0361
OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.12.2012 - 3 U 169/12
1. Der Betreiber einer bestehenden Aufzugsanlage aus dem Jahr 1989 ist im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht nicht verpflichtet, die Anlage mit modernen Warnvorrichtungen und dem neueren technischen Standard auszustatten, solange die Anlage noch den technischen Anforderungen des Errichtungszeitraums entspricht und nach neueren Vorschriften nicht nachgerüstet oder stillgelegt werden muss. Die Verkehrssicherheit fordert nur, dass die nach den technischen Möglichkeiten erreichbare Sicherheit geboten wird, wobei auf den Zeitpunkt der Errichtung abzustellen ist.*)
2. Ein Warnhinweis auf altersbedingte Halteungenauigkeiten der Anlage oder auf das Fehlen von modernen Warnvorrichtungen für den Fall einer technischen Störung ist grundsätzlich nur dann erforderlich, wenn eine Störung öfter auftritt.*)
VolltextIMRRS 2013, 0355
BGH, Urteil vom 12.12.2012 - VIII ZR 341/11
1. Dem Versorgungsunternehmen verbleibt nach § 11 NAV, § 11 NDAV ein Auswahlermessen hinsichtlich der Wahl der Berechnungsmethode für die Baukostenzuschüsse. Das vom Verband der Netzbetreiber VDN e.V. beim VDEW empfohlene "Zwei-Ebenen-BKZ-Modell" kann eine geeignete Grundlage für die Berechnung der für den Anschluss an das Niederspannungs- oder Niederdrucknetz zu zahlenden Baukostenzuschüsse bilden. Die Geeignetheit dieses Modells hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab, deren Würdigung in erster Linie dem Tatrichter obliegt.*)
2. Das Transparenzgebot des § 17 Abs. 1 EnWG gilt im Anwendungsbereich des § 18 Abs. 1 EnWG und der ihn ausfüllenden Verordnungen nur insoweit, als es mit dem Inhalt der vorrangigen Sondervorschrift des § 18 EnWG nicht in Widerspruch steht.*)
VolltextIMRRS 2013, 0321
BGH, Urteil vom 19.12.2012 - VIII ZR 302/11
Der Straftatbestand der leichtfertigen Geldwäsche (§ 261 Abs. 1, 2, 5 StGB) ist bei gewerbsmäßigem Betrug als Vortat ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zugunsten der durch den Betrug Geschädigten.*)
VolltextIMRRS 2013, 0311
BGH, Urteil vom 13.12.2012 - IX ZR 1/12
1. Die klauselmäßige Vereinbarung, Darlehen einer inländischen Bank zur Händlereinkaufsfinanzierung durch Lastschrifteinzug im Abbuchungsauftragsverfahren zu tilgen, ist wirksam (Abgrenzung zu BGH WM 2010, 277).*)
2. Erteilt ein dazu nicht verpflichteter Unternehmer seiner Bank zur Begleichung unternehmensbezogener Verbindlichkeiten einen Abbuchungsauftrag zugunsten bestimmter Gläubiger, so führt diese Zahlungsweise als im unternehmerischen Geschäftsverkehr üblich zu einer Deckung, die ihrer Art nach kongruent ist.*)
VolltextIMRRS 2013, 0302
BGH, Urteil vom 04.12.2012 - VI ZR 217/11
Die für den Beginn der Verjährung erforderliche Kenntnis des Geschädigten kann fehlen, wenn dieser infolge einer durch die Verletzung erlittenen retrograden Amnesie keine Erinnerung an das Geschehen hat (Anschluss Senatsurteil vom 22. Juni 1993 - VI ZR 190/92, VersR 1993, 1121).*)
VolltextIMRRS 2013, 0293
BGH, Urteil vom 11.12.2012 - VI ZR 314/10
Die Presse darf Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR ein gesteigertes Vertrauen entgegenbringen.*)
VolltextIMRRS 2013, 0286
BGH, Urteil vom 19.12.2012 - VIII ZR 96/12
1. Ein taugliches Nacherfüllungsverlangen muss auch die Bereitschaft des Käufers umfassen, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen für eine entsprechende Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Der Verkäufer ist deshalb nicht verpflichtet, sich auf ein Nacherfüllungsverlangen des Käufers einzulassen, bevor dieser ihm am Erfüllungsort der Nacherfüllung die Gelegenheit zu einer solchen Untersuchung gegeben hat (Bestätigung von BGH, NJW 2010, 1448, und BGHZ 189, 196).*)
2. Das Rücktrittsrecht des Gläubigers nach § 326 Abs. 5 BGB besteht im Falle so genannter wirtschaftlicher Unmöglichkeit nur und erst dann, wenn der Schuldner gemäß § 275 Abs. 2 BGB von seinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat.*)
VolltextIMRRS 2013, 0255
AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 04.09.2012 - 716b C 53/12
Die WEG als Eigentümerin eines Grundstücks trifft die Pflicht, Geh- und Fahrradwege in der erforderlichen Breite vom Schnee und Eis zu reinigen. Diese Pflicht kann die WEG wirksam auf Dritte übertragen. Dabei trifft die WEG die Pflicht, eine geeignete Person auszuwählen und diese im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren zu überwachen.
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