Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3450 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IMRRS 2013, 1298BGH, Beschluss vom 08.05.2013 - XII ZB 198/12
Zur Beschwer durch eine Verpflichtung zur Abgabe einer Willenserklärung.*)
VolltextIMRRS 2013, 1294
BGH, Urteil vom 05.12.2012 - I ZR 88/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1285
AG Rostock, Urteil vom 15.06.2012 - 49 C 491/11
1. Selbst ein per online-Abfrage ermittelter durch aktuelle Zahlungseingänge erhöhter Kontostand begründet noch keinen Auszahlungsanspruch, weil die elektronischen Gutschriften noch einen Bankarbeitstag unter dem Vorbehalt der Nachdisposition stehen.*)
2. Bei Bankinstituten werden im Laufe des Tages eingehende Zahlungen nicht sofort verbucht; sie stellen nur "vorläufig vorgemerkte Buchungsposten" dar. Bis zur endgültigen Verbuchung (i.d.R. zwischen 20:15 und 22:15 Uhr) liegt noch keine endgültige Gutschrift vor.*)
3. Der Auszahlungsanspruch besteht erst nach Erteilung der endgültigen Gutschrift.*)
VolltextIMRRS 2013, 2477
OLG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2013 - 2 W 35/13
Ist in einer Vereinssatzung vorgesehen, dass die Mitgliederversammlung schriftlich einzuberufen ist, genügt eine Einladung per E-Mail bzw. Telefax dem in der Satzung bestimmten Schriftformerfordernis.
VolltextIMRRS 2013, 1269
BGH, Urteil vom 30.04.2013 - VI ZR 13/12
1. Für die Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 833 Satz 1 BGB ist es grundsätzlich unerheblich, ob derjenige, der von einem Pferd stürzt, mit oder ohne Einverständnis des Inhabers der tatsächlichen Sachherrschaft reiten wollte.*)
2. Dieser Umstand kann jedoch im Rahmen eines etwaigen - vom Schädiger zu beweisenden - Mitverschuldens im Sinne des § 254 BGB Berücksichtigung finden.*)
VolltextIMRRS 2013, 1254
BGH, Urteil vom 24.04.2013 - VIII ZR 336/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1222
BGH, Urteil vom 22.11.2012 - I ZR 72/11
1. Die lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungsvorschriften über das Zutatenverzeichnis, das Mindesthaltbarkeitsdatum und nährwertbezogene Angaben sind Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG.*)
2. Die Grundsätze über den freien Warenverkehr nach Art. 34 AEUV stehen der Anwendung nationaler Vorschriften über die Kennzeichnung von Lebensmitteln nicht entgegen, die die Verwendung einer bestimmten Sprache vorschreiben, wenn stattdessen auch die Möglichkeit besteht, eine leicht verständliche andere Sprache zu verwenden.*)
3. Der Hinweis "mindestens haltbar bis Ende: siehe Packung" genügt nicht den Anforderungen, die die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung an die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums stellt.*)
4. Die Grundsätze über den Widerspruch des Markeninhabers nach Art. 13 Abs. 2 GMV gegen den Vertrieb neu etikettierter Arzneimittel sind nicht uneingeschränkt auf die Neuetikettierung anderer Erzeugnisse übertragbar. Der Parallelimporteur derartiger Erzeugnisse ist nicht verpflichtet, dem Hersteller eine Probe des neu etikettierten Erzeugnisses zukommen zu lassen und anzugeben, wer die Neuetikettierung vorgenommen hat.*)
VolltextIMRRS 2013, 1217
BGH, Urteil vom 14.05.2013 - VI ZR 269/12
1. Nimmt ein Betroffener den Betreiber einer Internet-Suchmaschine mit Suchwortergänzungsfunktion auf Unterlassung der Ergänzung persönlichkeitsrechtsverletzender Begriffe bei Eingabe des Namens des Betroffenen in Anspruch, setzt die Haftung des Betreibers die Verletzung zumutbarer Prüfpflichten voraus.*)
2. Der Betreiber ist grundsätzlich erst verantwortlich, wenn er Kenntnis von der rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt.*)
3. Weist ein Betroffener den Betreiber auf eine rechtswidrige Verletzung seines Persönlichkeitsrechts hin, ist der Betreiber verpflichtet, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern.*)
VolltextIMRRS 2013, 1202
BGH, Beschluss vom 18.04.2013 - V ZB 77/12
1. Wird in einem zwischen einem Elternteil und einem seiner Kinder geschlossenen Grundstückübertragungsvertrag ein Pflichtteilsverzicht der Geschwister mitbeurkundet, handelt es sich um verschiedene Gegenstände im Sinne des § 44 Abs. 2 KostO, so dass der Verzicht neben dem Übertragungsvertrag gesondert zu bewerten ist.*)
2. Ein mit der Zahlung einer Abfindung verbundener Pflichtteilsverzicht stellt einen Austauschvertrag im Sinne des § 39 Abs. 2 KostO zwischen dem Elternteil und den weichenden Geschwistern dar. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Geschwister den Abfindungsbetrag direkt vom Übernehmer des Grundstücks erhalten sollen.*)
VolltextIMRRS 2013, 1201
BGH, Urteil vom 16.04.2013 - X ZR 49/12
1. Die Übertragung des Rechts auf Inanspruchnahme der Priorität einer deutschen Patentanmeldung ist auch dann nicht formbedürftig, wenn die Priorität für eine europäische Patentanmeldung in Anspruch genommen werden soll.*)
2. Zur konkludenten Übertragung des Rechts auf Inanspruchnahme der Priorität innerhalb eines Konzerns.*)
VolltextIMRRS 2013, 1198
OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.04.2013 - 1 U 398/11
In der erstmaligen Übersendung einer Rechnung an einen Verbraucher mit der "Bitte" um Überweisung bis zu einem kalendermäßig festgelegten Termin liegt grundsätzlich keine befristete Mahnung im Sinne von § 286 Abs. 1 BGB.*)
VolltextIMRRS 2013, 1184
BGH, Urteil vom 11.04.2013 - III ZR 79/12
§ 51a WPO a.F. findet - gegebenenfalls nach Maßgabe des § 139b Abs. 1 WPO - auf Schadensersatzansprüche gegen einen Wirtschaftsprüfer wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten aus einem Mittelverwendungskontrollvertrag Anwendung.*)
VolltextIMRRS 2013, 1163
BGH, Beschluss vom 22.11.2012 - I ZB 72/11
1. Dem Zeichen "Kaleido" fehlt für die Ware "Spielzeug" nicht jegliche Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Insbesondere wird der Verkehr das Zeichen nicht stets als verkürzte Beschreibung der Ware "Kaleidoskop" verstehen.*)
2. Abstrakte sprachwissenschaftliche Erkenntnisse, die auf der Annahme einer assoziativen Ergänzung von als Abkürzung erkannten Begriffen in einem vom Kontext vorgegebenen Sinn beruhen, können nicht ohne weiteres für die als Rechtsfrage zu beantwortende Beurteilung der Unterscheidungskraft herangezogenen werden. Bei dieser sind vielmehr die Umstände der konkret zu beurteilenden Bezeichnung und die Kennzeichengewohnheiten der maßgebenden Branche in den Blick zu nehmen.*)
VolltextIMRRS 2013, 1162
BGH, Urteil vom 01.03.2013 - V ZR 92/12
Tritt der Veräußerer eines unterschlagenen Kraftfahrzeuges unter dem Namen des Eigentümers auf, wird Vertragspartner des Erwerbers grundsätzlich die unter fremden Namen handelnde Person und nicht der Eigentümer, sofern der Kauf sofort abgewickelt wird.*)
VolltextIMRRS 2013, 1157
BGH, Beschluss vom 08.01.2013 - VIII ZR 344/12
Ein vor dem Verjährungsbeginn abgegebenes Anerkenntnis lässt nicht gemäß § 212 BGB am nachfolgenden Tag die maßgebliche Verjährungsfrist neu laufen, wenn die Verjährung bei Abgabe des Anerkenntnisses noch gar nicht in Gang gesetzt war.
VolltextIMRRS 2013, 1148
BGH, Beschluss vom 17.04.2013 - XII ZB 371/12
1. Eine limitierte, endgehaltsbezogene Gesamtzusage ist nicht ausgleichsreif, soweit sie der Höhe nach noch nicht unverfallbar ist (hier: Zusage für Beschäftigte des Südwestrundfunks, die vor dem 1. Januar 1993 beim früheren Südwestfunk eingetreten sind).*)
2. Über den Abfindungsanspruch nach §§ 23 f. VersAusglG kann bereits bei der Scheidung entschieden werden. Voraussetzung einer Abfindung ist jedoch, dass es sich um ein dem Grund und der Höhe nach gesichertes Anrecht handelt.*)
VolltextIMRRS 2013, 1147
BGH, Urteil vom 22.03.2013 - V ZR 28/12
Der Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung (hier: Leistung in Erwartung eines späteren Eigentumserwerbs infolge Erbeinsetzung) ist auch dann vererblich, wenn der bezweckte Erfolg wegen des Versterbens des Leistenden vor dem Leistungsempfänger nicht eintreten kann. In diesem Fall entsteht der Anspruch endgültig erst, wenn der Leistungsempfänger anderweitig über das Eigentum verfügt oder stirbt.*)
VolltextIMRRS 2013, 1146
BGH, Beschluss vom 24.04.2013 - IV ZB 42/12
Der Vermächtnisnehmer ist gegen die Ablehnung der Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht gemäß § 59 Abs. 1 FamFG beschwerdeberechtigt, wenn es zu den Aufgaben des Testamentsvollstreckers zählt, dieses Vermächtnis zu erfüllen.*)
VolltextIMRRS 2013, 1145
OLG Brandenburg, Urteil vom 02.04.2008 - 3 U 83/07
1. Bei einer sogenannten Rückbürgschaft verbürgt sich der Bürge regelmäßig sowohl für den Rückgriffsanspruch aus der Gläubigerforderung, die der Bürge durch Befriedigung des Gläubigers erworben hat, als auch für den Erstattungsanspruch aus dem Innenverhältnis des Bürgen zum Hauptschuldner.
2. Die Klage eines Nichtberechtigten hemmt die Verjährung nicht.
3. Ein Erlass kann nur unter besonderen Bedingungen angenommen werden, wenn fest steht oder davon auszugehen ist, dass eine Forderung entstanden ist. Erforderlich ist ein eindeutiges Verhalten, das vom Erklärungsgegner als Aufgabe des Rechts verstanden werden kann und tatsächlich so verstanden wird.
VolltextIMRRS 2013, 1137
BGH, Urteil vom 25.10.2012 - I ZR 162/11
1. Eine Mindestvergütung ist zum Schutz der Urheber vor einer möglichen Entwertung ihrer Rechte nicht nur dann erforderlich, wenn mit einer wirtschaftlichen Nutzung ihrer Werke keine geldwerten Vorteile erzielt werden, sondern auch dann, wenn damit nur so geringfügige geldwerte Vorteile erzielt werden, dass eine prozentuale Beteiligung am Erlös des Verwerters unzureichend wäre (Fortführung von BGH, Urteil vom 18. Mai 1955 - I ZR 8/54, BGHZ 17, 266 - Grundig-Reporter; Urteil vom 28. Oktober 1987 - I ZR 164/85, GRUR 1988, 373 - Schallplattenimport III; Urteil vom 1. Dezember 2010 I ZR 70/09, GRUR 2011, 720 = WRP 2011, 1076 - Multimediashow; Urteil vom 27. Oktober 2011 - I ZR 125/10, GRUR 2012, 711 = WRP 2012, 945 - Barmen Live; Urteil vom 27. Oktober 2011 - I ZR 175/10, GRUR 2012, 715 = WRP 2012, 950 - Bochumer Weihnachtsmarkt).*)
2. Eine Mindestvergütung darf allerdings nicht so hoch sein, dass die sich aus dem Beteiligungsgrundsatz ergebenden Erfordernisse zu Lasten des Verwerters in einem unangemessenen Verhältnis überschritten werden. Hiervon kann aber nicht allein deshalb ausgegangen werden, weil die Mindestvergütung den vom Verwerter mit der Verwertung des Werkes erzielten Erlös zu einem erheblichen Teil aufzehrt (Fortführung von BGH, GRUR 1988, 373 - Schallplattenimport III; Urteil vom 29. Januar 2004 - I ZR 135/00, GRUR 2004, 669 = WRP 2004, 1057 - Musikmehrkanaldienst; GRUR 2011, 720 - Multimediashow; GRUR 2012, 711 - Barmen Live; GRUR 2012, 715 - Bochumer Weihnachtsmarkt).*)
3. Wer die Rechte eines Urhebers verletzt, kann sich nicht damit entlasten, die Verwertungsgesellschaft habe ihm nach § 10 UrhWG die Auskunft erteilt, sie nehme die Rechte dieses Urhebers nicht wahr, wenn er damit rechnen musste, dass die Rechte vom Urheber selbst oder von einem Dritten wahrgenommen werden.*)
4. Erteilt eine Verwertungsgesellschaft einem Auskunftsberechtigten die unzutreffende Auskunft, sie nehme die Rechte eines bestimmten Urhebers nicht wahr, kann dies zwar zu Schadensersatzansprüchen des Auskunftsberechtigten gegen die Verwertungsgesellschaft (§ 280 Abs. 1 Satz 1 BGB), nicht aber zu einem Wegfall der von der Verwertungsgesellschaft wahrgenommenen Rechte des Urhebers führen.*)
VolltextIMRRS 2013, 1136
BGH, Beschluss vom 17.04.2013 - XII ZB 329/12
Leistet ein geschiedener Elternteil aus freien Stücken den vollen Ausbildungsunterhalt für sein volljähriges Kind, so ist er, solange er gegenüber dem anderen Elternteil keinen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch verfolgt, diesem gegenüber nicht zur Auskunft über seine Einkünfte verpflichtet.*)
VolltextIMRRS 2013, 1125
BGH, Beschluss vom 20.03.2013 - XII ZB 81/11
1. Wurde ein unterhaltspflichtiges Kind rechtskräftig dazu verurteilt, Ansprüche auf Elternunterhalt, die der Sozialhilfeträger aus übergegangenem Recht geltend macht, durch die Annahme eines Darlehensangebotes des Sozialhilfeträgers zu erfüllen, und beruht das Urteil auf einer Rechtsanwendung, die vom Bundesverfassungsgericht zu einem späteren Zeitpunkt in einem anderen Fall als verfassungswidrig beanstandet wurde, kann dem Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Rückzahlung des Darlehens der Einwand des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens entgegengesetzt werden.*)
2. Deshalb kann von dem Sozialhilfeträger die Bewilligung der Löschung einer zur Sicherung der Darlehensforderung bestellten Grundschuld verlangt werden.*)
3. Zur Reichweite des Konterkarierungsverbots aus § 79 Abs. 2 Satz 4 BVerfGG.*)
VolltextIMRRS 2013, 1123
BGH, Urteil vom 26.03.2013 - VI ZR 109/12
1. Eine die Vermutung des § 84 Abs. 2 Satz 1 ArzneimittelG ausschließende Alternativursache nach § 84 Abs. 2 Satz 3 ArzneimittelG setzt ausreichend konkrete, den Gegebenheiten des Einzelfalles entsprechende Feststellungen dahingehend voraus, dass sie geeignet ist, allein (oder im Zusammenwirken mit anderen, dem in Anspruch genommenen pharmazeutischen Unternehmer ebenfalls nicht zuzurechnenden Ursachen) den geltend gemachten Schaden herbeizuführen; es gilt insoweit ein entsprechender Prüfungsmaßstab, wie er in § 84 Abs. 2 Sätze 1 und 2 ArzneimittelG für die Feststellung der Schadenseignung aufgestellt ist.*)
2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Auskunftserteilung zur Feststellung, ob ein Anspruch auf Schadensersatz nach § 84 ArzneimittelG besteht, nicht erforderlich ist.*)
VolltextIMRRS 2013, 1120
OLG Hamburg, Urteil vom 30.01.2013 - 13 U 211/09
Kündigt ein Energieversorgungsunternehmen den Vertrag, da es befürchten muss, dass es aufgrund bestehender Zweifel an einer AGB-Klausel keine Preisanpassungen durchführen kann, so ist dies kein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung und damit nicht kartellrechtswidrig, auch wenn eine Vielzahl von Verträgen gekündigt wird.
VolltextIMRRS 2013, 1105
BGH, Urteil vom 15.11.2012 - I ZR 86/11
Eine Abtretung der Klageforderung nach Eintritt der Hemmungswirkung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 167 ZPO, aber vor Zustellung der Klage an den Beklagten, führt nicht zur Beendigung der Hemmung des Laufs der Verjährungsfrist.*)
VolltextIMRRS 2013, 1100
OLG Frankfurt, Urteil vom 22.11.2012 - 22 U 66/11
Die Frage, ob es für die Rechtzeitigkeit einer aufgrund eines Vergleichs geleisteten Zahlung auf die Leistungshandlung (hier: die Überweisung) oder auf den Leistungserfolg (hier: die Gutschrift auf dem Empfängerkonto) ankommt, ist durch eine Auslegung des Vergleichs zu beantworten. Dabei kann das nachträgliche Verhalten einer Partei in der Weise berücksichtigt werden, dass es Rückschlüsse auf ihren tatsächlichen Willen und ihr tatsächliches Verständnis im Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung zulassen kann.
VolltextIMRRS 2013, 1098
BGH, Urteil vom 09.04.2013 - II ZR 273/11
1. Für die Kenntnis der für die Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages maßgebenden Tatsachen, die die Zweiwochenfrist nach § 626 Abs. 2 BGB in Lauf setzt, kommt es auf den Wissensstand des zur Entscheidung über die fristlose Kündigung berufenen und bereiten Gremiums der Gesellschaft an.*)
2. Die Befugnis, den Anstellungsvertrag zu kündigen, kann sowohl im Gesellschaftsvertrag als auch durch die Gesellschafter auf andere Personen übertragen werden.*)
3. Kenntnis liegt dann vor, wenn alles in Erfahrung gebracht worden ist, was als notwendige Grundlage für eine Entscheidung über Fortbestand oder Auflösung des Dienstverhältnisses anzusehen ist. Kennenmüssen oder grobfahrlässige Unkenntnis genügt nicht.*)
VolltextIMRRS 2013, 1097
BGH, Urteil vom 19.02.2013 - X ZR 70/12
Hat der Patentinhaber, nachdem er Ansprüche gegen einen Patentverletzer rechtshängig gemacht hat, einem Dritten eine ausschließliche Lizenz an dem Klagepatent eingeräumt, ist der Dritte als (Teil-)Rechtsnachfolger des Patentinhabers an der Erhebung einer eigenen Klage gegen den Patentverletzer gehindert, solange die Klage des Patentinhabers rechtshängig ist. Das rechtskräftige Urteil über die Klage des Patentinhabers wirkt unter den genannten Voraussetzungen auch für und gegen den Dritten.*)
VolltextIMRRS 2013, 1096
BGH, Urteil vom 15.11.2012 - I ZR 128/11
Für eine auf §§ 3, 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 85a Abs. 2 ZVG gestützte wettbewerbsrechtliche Klage fehlt es im Hinblick auf die insoweit gemäß § 793 in Verbindung mit §§ 567 ff. ZPO, §§ 95, 97 ff. ZVG gegebenen Beschwerdemöglichkeiten regelmäßig am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis.*)
VolltextIMRRS 2013, 1095
BGH, Beschluss vom 10.04.2013 - XII ZB 349/12
Zur Vergleichbarkeit einer Ausbildung des Betreuers mit einer Hochschulausbildung gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG.*)
VolltextIMRRS 2013, 1088
BGH, Urteil vom 31.10.2012 - I ZR 205/11
Ein in einer Zeitschrift abgedruckter Beitrag, der mit "Preisrätsel" überschrieben ist und sowohl redaktionelle als auch werbliche Elemente enthält, verstößt gegen das Verschleierungsverbot des § 4 Nr. 3 UWG, wenn der werbliche Charakter der Veröffentlichung für einen durchschnittlich informierten und situationsadäquat aufmerksamen Leser nicht bereits auf den ersten Blick, sondern erst nach einer analysierenden Lektüre des Beitrags erkennbar wird.*)
VolltextIMRRS 2013, 1087
BGH, Urteil vom 13.12.2012 - I ZR 182/11
Eine entsprechende Anwendung des § 24 Abs. 1 UrhG ist bei der Benutzung fremder Tonaufnahmen ausgeschlossen, wenn es einem durchschnittlich ausgestatteten und befähigten Musikproduzenten zum Zeitpunkt der Benutzung der fremden Tonaufnahme möglich ist, eine eigene Tonaufnahme herzustellen, die dem Original bei einer Verwendung im selben musikalischen Zusammenhang aus Sicht des angesprochenen Verkehrs gleichwertig ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 20. November 2008 - I ZR 112/06, GRUR 2009, 403 = WRP 2009, 308 Metall auf Metall I).*)
VolltextIMRRS 2013, 1083
BGH, Beschluss vom 26.02.2013 - EnVR 10/12
Der Anlagenbetreiber, der Strom aus Erneuerbaren Energien in ein Verteilernetz einspeist, ist berechtigt, die Messung der eingespeisten Strommenge selbst vorzunehmen und das Ergebnis der Messung dem Netzbetreiber in einer Form zu übermitteln, die dem Umstand Rechnung trägt, dass die Daten zur Berechnung der Einspeisevergütung benötigt werden.*)
VolltextIMRRS 2013, 1082
BGH, Urteil vom 01.03.2013 - V ZR 14/12
Der Grundstückseigentümer entscheidet auch dann allein über die kommerzielle Verwertung der von seinem Grundstück aus angefertigten Fotografien seiner Bauwerke und Gartenanlagen, wenn er den Zugang zu privaten Zwecken gestattet hat (Bestätigung des Senatsurteils vom 17. Dezember 2010 V ZR 45/10, NJW 2011, 749).*)
VolltextIMRRS 2013, 1046
BGH, Urteil vom 05.03.2013 - VI ZR 245/11
a) Liegen keine Umstände vor, aus denen ohne weiteres ersichtlich ist, dass es sich um einen Unfall handelt, bei dem die Einziehung einer abgetretenen Schadensersatzforderung durch ein Mietwagenunternehmen nicht erlaubt ist, ist die Abtretung nicht deshalb wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz unwirksam, weil noch nicht feststeht, wie sich der Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherer einlässt.*)
b) Zu allgemeinen unfallspezifischen Kostenfaktoren, die den Ersatz eines höheren Mietpreises rechtfertigen können (hier: Eil- und Notsituation, Vorfinanzierung, Winterreifen), sowie zum Abzug für Eigenersparnis.*)
VolltextIMRRS 2013, 1044
BGH, Urteil vom 15.03.2013 - V ZR 156/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1019
BGH, Urteil vom 06.02.2013 - I ZR 62/11
a) Eine Werbung für ein Arzneimittel kann irreführend sein, wenn sie auf Studien gestützt wird, die diese Aussage nicht tragen. Ein solcher Verstoß gegen den Grundsatz der Zitatwahrheit kommt zum einen in Betracht, wenn die als Beleg angeführte Studie den Anforderungen an einen hinreichenden wissenschaftlichen Beleg nicht entspricht. Eine Irreführung liegt zum anderen regelmäßig dann vor, wenn die Studie selbst abweichende Studienergebnisse nennt, die in der Werbung behaupteten Ergebnisse nicht für bewiesen hält oder lediglich eine vorsichtige Bewertung der Ergebnisse vornimmt und die Werbung diese Einschränkungen der Studienaussage nicht mitteilt.*)
b) Studienergebnisse entsprechen grundsätzlich nur dann den Anforderungen an einen hinreichenden wissenschaftlichen Beleg, wenn sie nach den anerkannten Regeln und Grundsätzen wissenschaftlicher Forschung durchgeführt und ausgewertet wurden. Dafür ist im Regelfall erforderlich, dass eine randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung vorliegt, die durch die Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist.*)
c) Ob auch nicht prospektive, sondern nachträglich anhand vorliegender Studiendaten im Rahmen einer sogenannten Subgruppenanalyse oder im Wege der Zusammenfassung mehrerer wissenschaftlicher Studien (Metaanalyse) erstellte Studien eine Werbeaussage tragen können, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Voraussetzung hierfür ist in jedem Fall die Einhaltung der für diese Studien geltenden wissenschaftlichen Regeln. Für die Frage der Irreführung kommt es ferner darauf an, ob der Verkehr in der Werbung hinreichend deutlich auf die Besonderheiten der Art, Durchführung oder Auswertung dieser Studie und gegebenenfalls auf die in der Studie selbst gemachten Einschränkungen im Hinblick auf die Validität und Bedeutung der gefundenen Ergebnisse hingewiesen und ihm damit die nur eingeschränkte wissenschaftliche Aussagekraft der Studie vor Augen geführt wird.*)
d) Es ist davon auszugehen, dass Angaben, die der Zulassung des Arzneimittels wörtlich oder sinngemäß entsprechen, regelmäßig dem zum Zeitpunkt der Zulassung geltenden gesicherten Stand der Wissenschaft entsprechen. Hinsichtlich solcher Angaben kommt eine Irreführung aber dann in Betracht, wenn der Kläger darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass neuere, erst nach dem Zulassungszeitpunkt bekanntgewordene oder der Zulassungsbehörde bei der Zulassungsentscheidung sonst nicht zugängliche wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die gegen die wissenschaftliche Tragfähigkeit der durch die Zulassung belegten Aussagen sprechen.*)
VolltextIMRRS 2013, 1012
BGH, Urteil vom 15.11.2012 - I ZR 74/12
Eltern genügen ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes 13-jähriges Kind, das ihre grundlegenden Gebote und Verbote befolgt, regelmäßig bereits dadurch, dass sie das Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehren und ihm eine Teilnahme daran verbieten. Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internets durch das Kind zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder dem Kind den Zugang zum Internet (teilweise) zu versperren, besteht grundsätzlich nicht. Zu derartigen Maßnahmen sind Eltern erst verpflichtet, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass das Kind dem Verbot zuwiderhandelt.*)
VolltextIMRRS 2013, 0989
BGH, Beschluss vom 06.11.2012 - KVR 54/11
a) Bei der für die Höchstsätze der Konzessionsabgaben bei Gaslieferungen maßgeblichen Abgrenzung von Tarifkunden und Sondervertragskunden nach § 1 Abs. 3, 4 KAV kommt es nicht auf das Abnahmeverhalten, sondern auf die vertragliche Ausgestaltung des Lieferverhältnisses an.*)
b) Die Ausgestaltung des Lieferverhältnisses des Durchleiters zum Kunden ist auch für die Höchstsätze der Konzessionsabgaben, die für Durchleitungen dritter Netznutzer erhoben und dem Netzentgelt hinzugerechnet werden können (§ 2 Abs. 6 KAV), unabhängig davon entscheidend, ob der Netzbetreiber eigenen grundversorgungsberechtigten Gaskunden Sonderkundenverträge anbietet.*)
b) Auf § 32 GWB gestützte Maßnahmen der Kartellbehörden gegen den Betreiber eines Energieversorgungsnetzes, die den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Rahmen der Hinzurechnung von Konzessionsabgaben zum Netznutzungsentgelt zum Gegenstand haben, sind zumindest dann nicht nach § 111 Abs. 1 EnWG ausgeschlossen, wenn der Netzbetreiber mit der Gemeinde zu einer wirtschaftlichen Einheit verbunden ist.*)
a) Rechnet ein Gasversorgungsnetzbetreiber, der sich in kommunaler Hand befindet und selbst Letztverbraucher mit Gas versorgt, unzulässig überhöhte Konzessionsabgaben dem Netznutzungsentgelt hinzu, kann darin ein nach § 19 Abs. 1, 4 Nr. 1 GWB verbotener Behinderungsmissbrauch zum Nachteil anderer Gaslieferanten liegen.*)
b) Auf § 32 GWB gestützte Maßnahmen der Kartellbehörden gegen den Betreiber eines Energieversorgungsnetzes, die den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Rahmen der Hinzurechnung von Konzessionsabgaben zum Netznutzungsentgelt zum Gegenstand haben, sind zumindest dann nicht nach § 111 Abs. 1 EnWG ausgeschlossen, wenn der Netzbetreiber mit der Gemeinde zu einer wirtschaftlichen Einheit verbunden ist.*)
VolltextIMRRS 2013, 0933
BGH, Urteil vom 25.10.2012 - I ZR 169/10
a) Die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB finden auch Anwendung auf von Veranstaltern vorformulierte Erklärungen, die Verbraucher im Rahmen von Gewinnspielen abgeben und mit denen sie ihr Einverständnis zu Werbeanrufen zum Ausdruck bringen.*)
b) Eine Einwilligung ist nicht bereits deshalb unwirksam, weil sie im Rahmen einer vorformulierten Erklärung abgegeben wurde, die der Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB unterliegt (im Anschluss an BGH, Urteil vom 16. Juli 2008 VIII ZR 348/06, BGHZ 177, 253 Rn. 29, 33 PayBack; Aufgabe von BGH, Urteil vom 27. Januar 2000 I ZR 241/97, GRUR 2000, 818 = WRP 2000, 722 Telefonwerbung VI; Urteil vom 2. November 2000 I ZR 154/98, VersR 2001, 315).*)
c) Eine Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie in Kenntnis der Sachlage und für den konkreten Fall erklärt wird. Dies setzt voraus, dass der Verbraucher hinreichend auf die Möglichkeit von Werbeanrufen hingewiesen wird und weiß, auf welche Art von Werbemaßnahmen und auf welche Unternehmen sich seine Einwilligung bezieht.*)
VolltextIMRRS 2013, 0916
BGH, Beschluss vom 26.02.2013 - KRB 20/12
a) Die Rücknahme des Einspruchs gegen einzelne Bußgeldfestsetzungen ist nur wirksam, soweit es sich um selbständige Taten handelt. Das Gericht hat bei der Prüfung, ob eine einheitliche Tat vorliegt, einen Beurteilungsspielraum, der im Rechtsbeschwerdeverfahren nur einer eingeschränkten Prüfung unterliegt.*)
b) Die Regelung des § 81 Abs. 4 Satz 2 GWB 2005, wonach die Geldbuße 10 vom Hundert des Gesamtumsatzes eines Unternehmens nicht übersteigen darf, ist in verfassungskonformer Auslegung als Obergrenze zu verstehen.*)
VolltextIMRRS 2013, 0915
BGH, Urteil vom 19.02.2013 - II ZR 169/11
Der Vereinszweck eines Sportvereins, durch sorgfältige Pflege des Sports zur körperlichen Ertüchtigung seiner Mitglieder beizutragen sowie durch den Sport Zusammengehörigkeit unter seinen Mitgliedern zu fördern, setzt nicht zwingend voraus, dass der Verein zur Ausübung einer bestimmten Sportart (hier: Rudern) eine entsprechende Abteilung unterhält. Die Auflösung einer solchen Abteilung verstößt im Regelfall auch nicht gegen die vereinsrechtliche Treuepflicht.*)
VolltextIMRRS 2013, 0908
OLG Hamm, Urteil vom 15.02.2012 - 12 U 3/11
1. Wer ein mit seiner Unterschrift versehenes Blankett freiwillig aus der Hand gibt, muss sich entsprechend § 172 Abs. 2 BGB den Inhalt als seine Willenserklärung zurechnen lassen, selbst wenn das Blankett später abredewidrig ausgefüllt wird.*)
2. Der Lieferant, der ein als Blankett hingegebenes Leasingvertragsangebot des Leasingnehmers ausfüllt, handelt als Erfüllungsgehilfe des Leasingnehmers. Ein pflichtwidriges Verhalten durch abredewidriges Ausfüllen des Blanketts muss sich der Leasinggeber deshalb nicht nach § 278 BGB zurechnen lassen.*)
3. Die Kenntniszurechnung nach § 166 BGB setzt in solchen Fällen voraus, dass der Lieferant vom Leasinggeber bevollmächtigt war, den Vertrag betreffende Willenserklärungen abzugeben.*)
VolltextIMRRS 2013, 0894
LG Düsseldorf, Urteil vom 27.07.2012 - 15 O 103/11
Der Verkäufer eines Hauses verliert sein Eigentum an im Gebäude versteckten Geldscheinen nicht allein aufgrund der Grundstücksveräußerung. Denn bei dem Geld handelt es sich nicht um Zubehör - einem der Hauptsache dienenden Gegenstand -, auf das sich ein Eigentumsübergang erstrecken könnte.
VolltextIMRRS 2013, 0877
OLG Koblenz, Beschluss vom 02.04.2013 - 3 U 831/12
1. Für den Abschluss eines Darlehensvertrages besteht kein Formzwang. Es genügt, dass sich die Willenserklärungen von Darlehensnehmer und Darlehensgeber übereinstimmend auf die nach dem Gesetz zwingenden, weil typbildenden Pflichten beider Vertragsparteien beziehen, d.h. auf die zeitweilige Überlassung eines Geldbetrages durch den Darlehensgeber und die Rückzahlungspflicht durch den Darlehensnehmer. Die Beweislast für den Abschluss des Darlehens und die Übergabe der Darlehensvaluta trifft den Anspruchssteller (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 28.10.1982 - III ZR 128/81 - NJW 1983, 931 ff. = WM 1982, 1441 ff. = ZIP 1982, 1413 ff.; OLG Koblenz, Urteil vom 23.10.1997 - 11 U 1279/96 - NJW-RR 1998, 1516 f. = MDR 1998, 540 f. = OLGR Koblenz 1998, 91 f.).*)
2. Eine einseitige bloße Annahme des Geldgebers, einen von ihm geleisteten Geldbetrag in der Zukunft zurückbezahlt zu bekommen, ist ungeeignet eine dahingehende Willenseinigung zwischen den Parteien zu begründen (in Anknüpfung an BGH Urteil vom 02.07.1968 - VI ZR 135/67 - JZ 1969, 232, 233 = NJW 1968, 1874 = MDR 1968, 832 = VersR 1968, 1043; BGHZ 145, 343 ff, Juris Rn. 17; Urteil vom 17.10.2000 - X ZR 97/99 - NJW 2001, 289 = MDR 2001, 281 = WM 2001, 913 ff.).*)
VolltextIMRRS 2013, 0862
BGH, Urteil vom 19.02.2013 - VI ZR 69/12
Bei einer (fiktiven) Schadensabrechnung nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB umfassen die erforderlichen Reparaturkosten auch allgemeine Kostenfaktoren wie Sozialabgaben und Lohnnebenkosten.*)
VolltextIMRRS 2013, 0848
OLG Koblenz, Beschluss vom 28.01.2013 - 3 U 831/12
1. Für den Abschluss eines Darlehensvertrages besteht kein Formzwang. Es genügt, dass sich die Willenserklärungen von Darlehensnehmer und Darlehensgeber übereinstimmend auf die nach dem Gesetz zwingenden, weil typbildenden Pflichten beider Vertragsparteien beziehen, d.h. auf die zeitweilige Überlassung eines Geldbetrages durch den Darlehensgeber und die Rückzahlungspflicht durch den Darlehensnehmer. Die Beweislast für den Abschluss des Darlehens und die Übergabe der Darlehensvaluta trifft den Anspruchssteller (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 28.10.1982 – III ZR 128/81 – NJW 1983, 931 ff. = WM 1982, 1441 ff. = ZIP 1982, 1413 ff.; OLG Koblenz, Urteil vom 23.10.1997 – 11 U 1279/96 – NJW-RR 1998, 1516 f. = MDR 1998, 540 f. = OLGR Koblenz 1998, 91 f.).*)
2. Eine einseitige bloße Annahme des Geldgebers, einen von ihm geleisteten Geldbetrag in der Zukunft zurückbezahlt zu bekommen, ist ungeeignet eine dahingehende Willenseinigung zwischen den Parteien zu begründen (in Anknüpfung an BGH Urteil vom 02.07.1968 – VI ZR 135/67 – JZ 1969, 232, 233 = NJW 1968, 1874 = MDR 1968, 832 = VersR 1968, 1043; BGHZ 145, 343 ff, Juris Rn. 17; Urteil vom 17.10.2000 – X ZR 97/99 – NJW 2001, 289 = MDR 2001, 281 = WM 2001, 913 ff.).*)
VolltextIMRRS 2013, 0845
BGH, Urteil vom 19.02.2013 - X ZR 152/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0833
BGH, Beschluss vom 27.02.2013 - XII ZB 543/12
Die Berechnung der einem Berufsbetreuer bei einem Wechsel zu einem ehrenamtlichen Betreuer gemäß § 5 Abs. 5 VBVG zu vergütenden Monate erfolgt nach Betreuungsmonaten und nicht nach Kalendermonaten.*)
VolltextIMRRS 2013, 0794
BGH, Urteil vom 07.03.2013 - VII ZR 162/12
1. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten einer von ihm einzubauenden Küche
"Der Kaufpreis ist spätestens bei Anlieferung der Kaufgegenstände ohne Abzug zu bezahlen."
ist unwirksam.*)
2. Eine Allgemeine Geschäftsbedingung verliert ihren Charakter als nach §§ 305 ff. BGB der Inhaltskontrolle unterliegender Klausel nicht allein dadurch, dass sie von den Parteien nachträglich geändert wird. Vielmehr muss die nachträgliche Änderung in einer Weise erfolgen, die es rechtfertigt, sie wie eine von vornherein getroffene Individualvereinbarung zu behandeln. Das ist nicht der Fall, wenn der Verwender auch nach Vertragsschluss dem Vertragspartner keine Gestaltungsfreiheit eingeräumt und den gesetzesfremden Kerngehalt der Klausel nicht zur Disposition gestellt hat.*)
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