Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15782 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2003
IMRRS 2003, 0843BVerwG, Beschluss vom 01.08.2001 - 4 B 23.01
Wird eine Veränderungssperre unter Verstoß gegen § 215 a Abs. 2 BauGB rückwirkend in Kraft gesetzt, so verhindert dieser Mangel nur das rückwirkende In-Kraft-Treten der Satzung, nicht jedoch ihr In-Kraft-Treten mit Wirkung "ex nunc".*)
VolltextIMRRS 2003, 0841
BGH, Beschluss vom 10.07.2003 - VII ZB 32/02
Die Aussetzung eines Rechtsstreits gegen mehrere Beklagte wegen eines anderweitig anhängigen selbständigen Beweisverfahrens kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn das Ergebnis des selbständigen Beweisverfahrens deshalb nicht verwertbar ist, weil nicht alle Beklagten an diesem Verfahren beteiligt sind.
VolltextIMRRS 2003, 0837
BAG, Urteil vom 06.12.2001 - 2 AZR 396/00
Das Landesarbeitsgericht muß die Aussage einer vom Arbeitsgericht nach § 448 ZPO vernommenen Partei in seine Beweiswürdigung nach § 286 Abs. 1 ZPO einbeziehen, auch wenn es selbst keinen Anlaß für eine solche Parteivernehmung gesehen hätte.*)
VolltextIMRRS 2003, 0836
BAG, Urteil vom 29.05.2002 - 5 AZR 141/01
Der Ort, an dem der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit iSv. Art. 5 Nr. 1 Lugano-Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen verrichtet, ist der Ort, den der Arbeitnehmer als tatsächlichen Mittelpunkt seiner Berufstätigkeit gewählt hat oder von dem aus er den wesentlichen Teil seiner Verpflichtungen gegenüber seinem Arbeitgeber tatsächlich erfüllt. Dies gilt nicht nur, wenn der Arbeitnehmer in verschiedenen Staaten tätig ist, sondern auch, wenn er ausschließlich in einem Vertragsstaat abwechselnd an verschiedenen Arbeitsorten arbeitet (im Anschluß an EuGH 9. Januar 1997 - Rs. C 383/95 - (Rutten) AP Brüsseler Abkommen Art. 5 Nr. 2).*)
VolltextIMRRS 2003, 0835
BAG, Beschluss vom 07.04.2003 - 5 AZB 2/03
Nimmt eine Partei des Arbeitsvertrags jemanden als Vertreter ohne Vertretungsmacht auf die Erfüllung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis oder auf Schadensersatz für solche Forderungen in Anspruch (§ 179 BGB), ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben. Der vollmachtlose Vertreter ist Rechtsnachfolger iSd. § 3 ArbGG.*)
VolltextIMRRS 2003, 0832
OLG Hamm, Beschluss vom 29.10.2002 - 21 W 25/02
1. Der Antragsgegner kann das Beweisverfahren durch eigene Anträge ergänzen oder ausweiten.
2. Eine neue Begutachtung kann nur unter den Voraussetzungen des § 412 ZPO stattfinden, soweit eine Begutachtung bereits gerichtlich angeordnet worden ist.
3. Auch nach der Anordnung der Begutachtung ist eine Ergänzung des des Beweisbeschlusses um einen Gegenantrag zuzulassen, es sei denn, der Sachverständige muss aufgrund des Beweisbeschlusses ohnehin zu den im Gegenantrag aufgeworfenen Fragen Stellung nehemn.
VolltextIMRRS 2003, 0831
OLG Hamburg, Beschluss vom 18.06.2003 - 4 W 45/03
Ein Antrag auf Ergänzungsfragen zu einem schriftlichen Gutachten ist auch 3 1/2 Monate nach Zustellung des Gutachtens noch als angemessen anzusehen, wenn mit einem früheren Schriftsatz rechtzeitig angekündigt wurde, dass noch ergänzende Fragen gestellt werden sollen, ohne dass das Landgericht darauf mit Maßnahmen (etwa Setzen einer Frist) oder Hinweisen zur Verfahrensbeschleunigung reagiert hatte.
VolltextIMRRS 2003, 0816
OLG Celle, Beschluss vom 10.07.2003 - 16 W 33/03
Die Zahlungsklage ist nicht als Hauptsacheklage im Sinne von § 926 ZPO im Einstweiligen Verfügungsverfahren auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 648 BGB anzusehen, sondern ausschließlich die so genannte Hypothekenklage.
VolltextIMRRS 2003, 0808
BGH, Urteil vom 27.05.2003 - IX ZR 203/02
Die Revision kann auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I 1887) darauf gestützt werden, daß das Gericht des ersten Rechtszuges seine internationale Zuständigkeit zu Unrecht verneint habe (im Anschluß an BGH, Urt. v. 28. November 2002 - III ZR 102/02, ZIP 2003, 685, 686 f).*)
§ 19a ZPO begründet weder eine örtliche noch eine deutsche internationale Zuständigkeit für Klagen des Insolvenzverwalters am Sitz des Insolvenzgerichts.*)
VolltextIMRRS 2003, 0807
BGH, Urteil vom 26.06.2003 - III ZR 245/98
Die Anerkennung des Urteils eines griechischen Gerichts, durch das die Bundesrepublik Deutschland wegen Kriegsverbrechen der deutschen Wehrmacht in Griechenland im Zweiten Weltkrieg zur Zahlung von Schadensersatz an verletzte griechische Staatsangehörige verurteilt wurde, ist ausgeschlossen, weil ein solches Urteil dem völkerrechlichen Grundsatz der Staatenimmunität widerspricht.*)
Die "Zurückstellung der Prüfung" der in Art. 5 Abs. 2 des Londoner Schuldenabkommmens bezeichneten Forderungen hat mit dem Inkrafttreten des Vertrages vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland (Zwei-plus-Vier-Vertrag) geendet.*)
Nach der im Zweiten Weltkrieg gegebenen Rechtslage standen im Falle von Verletzungen des Kriegsvölkerrechts etwaige Schadensersatzansprüche gegen den verantwortlichen fremden Staat nicht einzelnen geschädigten Personen, sondern nur deren Heimatstaat zu.*)
Jedenfalls nach dem Verständnis des deutschen Amtshaftungsrechts in der Zeit bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs waren dem Staat zurechenbare militärische Handlungen während des Krieges im Ausland von dem Amtshaftungstatbestand des § 839 BGB i.V.m. Art. 131 WRV ausgenommen.*)
VolltextIMRRS 2003, 0804
BGH, Beschluss vom 27.06.2003 - IXa ZB 21/03
Bei der Prüfung der Erfolgsaussicht der Rechtsbeschwerde ist - ebenso wie in der Revisionsinstanz - entscheidend auf den voraussichtlichen Erfolg in der Sache selbst und nicht auf einen davon losgelösten Erfolg des Rechtsmittels wegen eines Verfahrensfehlers abzustellen (im Anschluß an BGH, Beschl. v. 14. Dezember 1993 - VI ZR 235/92, NJW 1994, 160).*)
In der Sache selbst hat die Rechtsbeschwerde eine hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn nach Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht eine materielle Änderung des Ergebnisses wahrscheinlich oder die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht gemäß § 574 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 ZPO geboten ist.*)
VolltextIMRRS 2003, 0801
BGH, Beschluss vom 25.06.2003 - XII ZB 169/99
Die Bestellung eines Verfahrenspflegers nach § 67 FGG kann von dem Betroffenen nicht angefochten werden.*)
VolltextIMRRS 2003, 0800
OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2003 - 14 W 280/03
Kosten eines innerprozessualen Privatgutachtens sind nur in Ausnahmefällen erstattungsfähig. Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn sich der sachkundige Gegner für seinen Prozessvortrag sachverständiger Hilfe bedienen musste und schwierige bodenphysikalische Fragen zu beantworten sind, die eine fundierte fachliche Gegendarstellung erfordern.
VolltextIMRRS 2003, 0791
OLG Dresden, Beschluss vom 02.04.2002 - 11 W 0356/02
Im Werklohnprozess sind Schadensersatzansprüche des Bestellers nur unselbständige Rechnungsposten. Die hilfsweise Aufrechnung mit solchen Ansprüchen erhöht den Streitwert nicht. Rechtskraftfähig über sie entschieden wird nur, wenn das Gericht sie zu Unrecht als selbständige Ansprüche behandelt.*)
VolltextIMRRS 2003, 0790
OLG Dresden, Beschluss vom 04.04.2002 - 11 W 0029/02
Die falsche Bezeichnung der Beklagten schadet der Klägerin nicht, wenn die wirklich gemeinte Beklagte durch Auslegung zu ermitteln ist und die wirkliche Beklagte die Falschbezeichnung durchschaut (hier waren die verschiedenen Bauabschnitte eines großen Bauvorhabens jeweils rechtlich selbständigen GmbH's zugewiesen worden, die Klägerin hatte eine GmbH verklagt, die für einen anderen Bauabschnitt zuständig gewesen war).*)
VolltextIMRRS 2003, 0788
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.12.2002 - 10 W 102/02
Ein Sachverständiger verliert seinen Entschädigungsanspruch, wenn er die Unverwertbarkeit seines Gutachtens grob fahrlässig herbeiführt. Dieser Vorwurf kann begründet sein, wenn er für einen der Prozessbeteiligten vor der gerichtlichen Beauftragung oder nach der Erstellung des gerichtlichen Gutachtens tätig wurde.*)
VolltextIMRRS 2003, 0783
OLG Nürnberg, Urteil vom 07.05.2003 - 13 U 615/03
Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind im Berufungsverfahren unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO grundsätzlich zuzulassen, wenn der neue Sachvortrag unstreitig ist und seine Berücksichtigung eine Sachentscheidung ohne weitere Beweisaufnahme ermöglicht.*)
VolltextIMRRS 2003, 0782
OLG Nürnberg, Beschluss vom 02.07.2003 - 6 W 2019/03
Der Streitwert einer Klage erhöht sich nicht, wenn neben der Hauptsacheforderung die Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek für diese Forderung beantragt wird (gegen OLG München, BauR 2000, 927).*)
VolltextIMRRS 2003, 0767
OLG Koblenz, Beschluss vom 20.02.2003 - 10 U 883/02
1. Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 522 Abs. 2 und 3 ZPO.
2. Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO.
VolltextIMRRS 2003, 0763
BGH, Urteil vom 04.06.2003 - VIII ZR 91/02
Hat das Berufungsgericht die Verurteilung des Beklagten hinsichtlich eines Streitgegenstandes alternativ auf mehrere Anspruchsgrundlagen gestützt, so kann es die Zulassung der Revision nicht auf eine dieser Anspruchsgrundlagen beschränken.*)
Der Verkäufer eines Gesellschaftsanteils haftet unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen auch für das Fehlverhalten derjenigen für die Gesellschaft tätigen Personen, die durch Buchungsfehler überhöhte Gewinnausweisungen in der zum Gegenstand der Vertragsverhandlungen gemachten Gewinn- und Verlustrechnung verursacht haben.*)
VolltextIMRRS 2003, 0762
OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.02.2003 - 2 W 2/03
Zu den zumutbaren Anforderungen an den Kläger zur Ermittlung einer zustellungsfähigen Adresse des Beklagten vor Bewilligung der öffentlichen Zustellung der Klageschrift.*)
VolltextIMRRS 2003, 0761
OLG Celle, Urteil vom 20.03.2003 - 6 U 182/02
Formuliert der Kläger einen Klagantrag in Höhe von 20.000 DM, ergibt die Klagbegründung indessen, dass er mit Rücksicht auf befürchtete Einwände des Beklagten rund 31.000 DM begehrt, dem Beklagten aber denjenigen Betrag der Differenz von rund 11.000 DM belassen will, den dessen Einwände nach dem späteren Urteil des Gerichts nicht erschöpfen, und lassen am Ende berechtigte Klagforderung, berechtigte Einwände sowie die Differenz wegen geleisteter Teilzahlungen, verschiedener Streitgegenstände und Überschneidung der Einwände hinsichtlich dieser Streitgegenstände sich diesem nicht mehr zweifelsfrei zuordnen, gilt:
1. das Begehren ist als von vornherein unbedingt auf die vollen rund 31.000 DM gerichtet aufzufassen verbunden mit dem Angebot zum Abschluss eines vollstreckungsrechtlichen Vertrages, soweit die Verurteilung letzten Endes 20.000 DM Hauptforderung übersteigt, aus diesem Urteil nicht zu vollstrecken;
2. hat das Landgericht nur rund 4.000 DM Einwände für berechtigt gehalten und statt richtigerweise anstatt der rund 27.000 DM nur 20.000 DM zuerkannt, verstößt das Berufungsgericht nicht gegen das Verschlechterungsverbot, wenn es auf die Berufung des Beklagten über die 'vergessenen' rund 7.000 DM mitentscheidet.*)
VolltextIMRRS 2003, 0760
BGH, Beschluss vom 30.04.2003 - VIII ZB 100/02
Waren Streitgenossen in einem Prozeß, in welchem ein Streitgenosse obsiegt hat und ein anderer unterlegen ist, durch einen gemeinschaftlichen Anwalt vertreten, so kann der obsiegende Streitgenosse grundsätzlich nur den seiner Beteiligung am Rechtsstreit entsprechenden Bruchteil der Anwaltskosten von dem Prozeßgegner erstattet verlangen (Aufgabe von BGH, Beschluß vom 12. Februar 1954 - I ZR 106/51, JurBüro 1969, 941).*)
VolltextIMRRS 2003, 0753
BGH, Beschluss vom 26.06.2003 - III ZR 91/03
§ 545 Abs. 2 ZPO erweitert die Prüfungsbefugnis des Revisionsgerichts hinsichtlich der (örtlichen und sachlichen) Zuständigkeit trotz seines insoweit mißverständlichen Wortlauts gegenüber der früheren Rechtslage (§ 549 Abs. 2 ZPO a.F.) nicht.*)
VolltextIMRRS 2003, 0751
BGH, Beschluss vom 26.06.2003 - III ZB 71/02
Zu den Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung nach § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO.*)
VolltextIMRRS 2003, 0750
BGH, Urteil vom 23.06.2003 - II ZR 305/01
Bei der Ermittlung ausländischen Rechts darf sich der Tatrichter nicht auf die Heranziehung der Rechtsquellen beschränken, sondern muß unter Ausschöpfung der ihm zugänglichen Erkenntnismöglichkeiten auch die konkrete Ausgestaltung des Rechts in der ausländischen Rechtspraxis, insbesondere die ausländische Rechtsprechung, berücksichtigen.*)
VolltextIMRRS 2003, 0739
BVerwG, Beschluss vom 17.03.1998 - 4 B 25.98
Macht eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision geltend, daß die Berufung zu Unrecht als unzulässig zurückgewiesen worden sei, so komme eine Zulassung der Revision nicht in Betracht, wenn die Berufung jedenfalls als unbegründet zurückzuweisen gewesen wäre (§ 144 Abs. 4 VwGO analog).*)
Bundesverfassungsrecht ist nicht verletzt, wenn die Gemeinde als Baugenehmigungsbehörde auch über eigene Bauvorhaben zu entscheiden hat und entscheidet.*)
VolltextIMRRS 2003, 0719
OLG Koblenz, Beschluss vom 11.07.2003 - 4 W 434/03
Ein Sachverständiger kann vor einer Partei wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn der Verfahrensbevollmächtigte dieser Partei für einen anderen Mandanten einen Rechtsstreit wegen Fehlern im Bereich der Bauüberwachung gegen den Sachverständigen führt.
IMRRS 2003, 0715
OLG München, Beschluss vom 19.05.2003 - 13 U 2149/03
Die Ablehnung der Besorgnis der Befangenheit kann nicht darauf gestützt werden, dass die Partei auf die Rechtslage und nicht nur darauf hingewiesen wird, wie die Rechtslage eventuell sein könnte bzw. in welche Richtung das Gericht tendiert.*)
VolltextIMRRS 2003, 0700
OLG München, Beschluss vom 10.06.2003 - 13 W 1577/03
Der Streitwert des Beweisverfahrens hängt nicht nur allein vom Interesse des Antragstellers ab, sondern auch vom zu erwartenden Streitwert in einem potentiellen Hauptsacheverfahren.
VolltextIMRRS 2003, 0697
BVerwG, Urteil vom 26.02.2003 - 8 C 1.02
1. Einem Urteil, das trotz ausgebliebenen Einverständnisses ohne mündliche Verhandlung ergeht, fehlt jede materiellrechtliche Grundlage (wie BVerwGE 15, 24).*)
2. Ob das Revisionsgericht die Revision ungeachtet des Vorliegens eines absoluten Revisionsgrundes zurückweisen darf, wenn die Klage unabänderlich unzulässig ist, bleibt offen.*)
VolltextIMRRS 2003, 0693
BVerwG, Urteil vom 29.04.1998 - 11 C 6.97
1. Vorsitzender eines Flurbereinigungsgerichts kann - von Vertretungsfällen abgesehen - nur ein statusrechtlicher Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) sein (im Anschluß an Beschluß vom 22. Juli 1964 - BVerwG I ER 401.64 - RdL 1964, 245 und Urteil vom 24. April 1970 - BVerwG 4 C 18.68 - Buchholz 424.01 § 139 FlurbG Nr. 4).*)
2. Zur Planvereinbarung im Flurbereinigungsrecht.*)
VolltextIMRRS 2003, 0692
BVerwG, Beschluss vom 06.05.1998 - 7 B 437.97
Ein statt der Verkündung zuzustellendes Urteil, das erst nach Ablauf von zwei Wochen nach der mündlichen Verhandlung beschlossen wurde, beruht auf dem Verstoß gegen § 116 Abs. 2 VwGO. Ob in Einzelfällen Ausnahmen von der Annahme des Beruhens denkbar sind, bleibt offen.*)
VolltextIMRRS 2003, 0687
OLG Bamberg, Beschluss vom 26.05.2003 - 3 W 67/03
Die bloße Einleitung eines Mahnverfahrens ist nicht der Klageerhebung im Sinne des § 494a Abs. 1 ZPO gleich zu stellen.
VolltextIMRRS 2003, 0684
OLG Celle, Urteil vom 19.06.2003 - 4 U 2/03
1. Ist entgegen §§ 279 Abs. 3, 285 Abs. 1 ZPO nach der Beweisaufnahme über deren Ergebnis nicht verhandelt worden, muss das Gericht die mündliche Verhandlung nach § 156 ZPO wiedereröffnen, wenn eine Partei nachträglich neues Vorbringen einführt, mag das auch durch einen nicht nachgelassenen Schriftsatz geschehen.*)
2. 2. Bei einem Haus des Baujahrs 1936, dessen Dach in Holzkonstruktion mit Ziegeleindeckung mit Verstrich errichtet ist, muss der Käufer damit rechnen, dass bei starkem Wind Flugschnee auf den Dachboden gelangen kann. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Käufer auf teilweise schadhaften Verstrich und auf eine fehlende Wärmedämmung des Daches hingewiesen worden ist.*)
VolltextIMRRS 2003, 0681
OLG Dresden, Urteil vom 25.07.2002 - 7 U 330/02
Die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens können dann gesondert geltend gemacht werden, wenn sie als Aufrechnungsforderung einredeweise geltend gemacht werden.*)
VolltextIMRRS 2003, 0680
OLG Nürnberg, Beschluss vom 02.08.2002 - 4 W 2348/02
1. Der Streitwert des selbstständigen Beweisverfahrens richtet sich nach dem (potenziellen) Hauptsachestreitwert; dieser ist auf der Grundlage der Antragsbegründung objektiv zu bewerten.*)
2. Wertangaben des Antragstellers können, sofern sie plausibel erscheinen und solange keine besseren Erkenntnisse vorliegen, für die Wertbemessung übernommen werden.*)
3. Stellt ein Antragsteller, der einen Schaden und die Kosten für dessen Beseitigung festgestellt haben will, von vornherein klar, dass er im späteren Hauptsacheprozess nur einen Teil des zu ermittelnden Aufwandes geltend machen würde, und erscheint diese Erklärung glaubhaft (etwa weil der Beweisantrag auch die Ermittlung von "Sowiesokosten" oder "Abzug neu für alt" mit einschließt), dann vermindert die beabsichtigte Beschränkung der Hauptsacheklage auch den Streitwert des Beweisverfahrens.*)
VolltextIMRRS 2003, 0679
BayObLG, Beschluss vom 12.08.2002 - 1 Z AR 100/02
Zur Frage der wirksamen Verweisung an ein Amtsgericht in Berlin, wenn die Bezeichnung als "Amtsgericht Berlin" unzutreffend ist, aber sich das gemeinte zuständige Amtsgericht in Berlin leicht und eindeutig durch Auslegung ermitteln lässt.*)
VolltextIMRRS 2003, 0678
OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.09.2002 - 17 Sch 3/01
Zum Einwand der Verletzung des rechtlichen Gehörs bei der Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen*)
VolltextIMRRS 2003, 0677
OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.09.2002 - 13 W 2914/02
1. Der streitige Einwand der Abgeltung, von Gewährleistungsansprüchen läßt das Rechtschutzbedürfnis für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens nicht entfallen.*)
2. Gegenanträge im selbständigen Beweisverfahren sind jedenfalls dann zulässig, wenn sie sich innerhalb des den Grund des Verfahrens bildenden Rechtsverhältnisses der Parteien halten, in diesem Rahmen ihr Beweisthema in unmittelbarem sachlichem Zusammenhang mit demjenigen des Antragstellers steht und durch die Erweiterung der Beweisaufnahme keine wesentliche Verzögerung eintritt.*)
VolltextIMRRS 2003, 0675
BGH, Beschluss vom 09.05.2003 - IXa ZB 73/03
Volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, sind trotz ihrer materiellen unterhaltsrechtlichen Gleichstellung mit minderjährigen unverheirateten Kindern mit ihren Ansprüchen nicht im Rang von § 850d Abs. 2 Buchst. a ZPO zu berücksichtigen.*)
VolltextIMRRS 2003, 0674
BGH, Urteil vom 27.02.2003 - I ZR 58/02
Auch Art. 57 Abs. 1 EuGVÜ ist i.V. mit Art. 31 Abs. 1 CMR eine die internationale Zuständigkeit des angerufenen Gerichts begründende Bestimmung i.S. von Art. 20 Abs. 1 EuGVÜ.*)
VolltextIMRRS 2003, 0673
BGH, Beschluss vom 28.05.2003 - XII ZB 165/02
Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung nach neuem Recht gemäß § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2-4 i.V. mit § 531 Abs. 2 ZPO.*)
VolltextIMRRS 2003, 0672
BGH, Beschluss vom 13.05.2003 - VI ZB 76/02
Der Zulassungsgrund des § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO ist nicht gegeben, wenn das Berufungsgericht den Vortrag zur Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags für widersprüchlich erachtet und deshalb den Antrag zurückweist.*)
VolltextIMRRS 2003, 0662
OLG Frankfurt, Urteil vom 16.07.2002 - 5 U 250/01
Einstweiligen Verfügungen kommt eine (beschränkte) Rechtskraftwirkung zu, die sich darin äußert, dass die Erneuerung eines abgelehnten Gesuchs unzulässig ist, wenn es auf Tatsachen gestützt wird, die bereits im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Erstverfahren entstanden waren.*)
VolltextIMRRS 2003, 0658
OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.11.2002 - 4 W 3038/02
I. Vereinbaren die Parteien in einem ohne Beteiligung des Streithelfers geschlossenen Prozeßvergleich Kostenaufhebung, so sind auf Antrag des Streithelfers die Kosten seiner Nebenintervention zu Hälfte dem Gegner der unterstützten Partei aufzuerlegen; die andere Hälfte trägt der Streithelfer selbst.*)
II. Über diesen Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers können die Parteien nicht zu seinen Ungunsten verfügen, - auch nicht dadurch, daß sie im Prozeßvergleich eine Erstattung der Nebeninterventions-Kosten ausdrücklich ausschließen.*)
VolltextIMRRS 2003, 0657
OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.12.2002 - 24 W 45/02
Zu den Voraussetzungen einer Aussetzung des Verfahrens nach § 148 ZPO wegen der Vorgreiflichkeit eines Verwaltungsstreitverfahrens.*)
VolltextIMRRS 2003, 0655
OLG Hamburg, Beschluss vom 17.12.2002 - 5 W 95/02
1. Eine einstweilige Verfügung ist auch dann wirksam vollzogen, wenn die zugestellte beglaubigte Abschrift statt der Originalunterschrift der Urkundsbeamtin die Angabe "gez. Unterschrift" und statt des Stempelaufdrucks des Landessiegels die Angabe "(L.S.)" trägt.*)
2. Eine Verpflichtung der Gerichte, Abschriften der Originalausfertigung (stets) im Wege der Fotokopie bzw. durch Einscannen zu erstellen, besteht auch in Zeiten moderner Kommunikations- und Vervielfältigungsmittel nicht.*)
VolltextIMRRS 2003, 0646
OLG Brandenburg, Beschluss vom 05.05.2003 - 8 W 58/03
1. Wird während eines anhängigen selbständigen Beweisverfahrens über das Vermögen des Antragsgegners das Insolvenzverfahren eröffnet, führt dies nicht zur Unterbrechung des selbständigen Beweisverfahrens.
2. Die Wirkungen der Unterbrechung treten Kraft Gesetzes ein. Stellt das für die Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens zuständige Gericht unzutreffenderweise durch Beschluss die Unterbrechung des selbständigen Beweisverfahrens fest, kommt diesem keine Wirkung zu. Es handelt sich nur um eine unverbindliche Meinungsäußerung des Gerichts.
VolltextIMRRS 2003, 0643
OLG Naumburg, Beschluss vom 20.12.2002 - 2 W 5/02
1. Gemäß Art. 22 Nr. 1 EuGVVO ist ohne Rücksicht auf den Wohnsitz die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Mitgliedstaates der belegenden Sache für Klagen auf Grundbuchberichtigung (Zustimmung zur Löschung der Grundschuld) gegeben.*)
2. Dagegen reicht es nicht aus, dass ein dingliches Recht an einer unbeweglichen Sache von der Klage berührt wird oder dass die Klage in einem Zusammenhang mit einer unbeweglichen Sache steht. Die Klage muss vielmehr auf ein dingliches Recht und nicht auf ein persönliches Recht gestützt sein.*)
3. Kreditverträge sind als Dienstleistungsverträge im Sinne von Art. 5 Nr. 1 b) EuGVVO zu qualifizieren, wenn es sich nicht um Verbraucherkredite handelt.*)
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