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Sachgebiet: Prozessuales

15789 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2023

IMRRS 2023, 0193
ProzessualesProzessuales
Negative Feststellungsklage: Kein ungeschriebener besonderer Gerichtsstand!

LG München I, Urteil vom 12.01.2023 - 2 O 2151/22

1. Der allgemeine Gerichtsstand einer Person wird gem. § 13 ZPO durch den Wohnsitz bestimmt.

2. Einen für den Fall einer negativen Feststellungsklage generell anzunehmenden ungeschriebenen besonderen oder allgemeinen Gerichtsstand am Wohnort der Klagepartei gibt es nicht.

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IMRRS 2023, 0174
ProzessualesProzessuales
Öffentliche Verhandlung trotz Mindestabstandsvorgaben wegen Corona!

OVG Sachsen, Beschluss vom 19.01.2023 - 3 A 368/21

1. Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung des Urteils ist öffentlich. „Öffentlich“ ist eine Verhandlung, wenn sie in Räumen stattfindet, die während der Dauer der Verhandlung grundsätzlich für jedermann zugänglich sind. Dies umfasst auch, dass der Sitzungssaal eine solche Größe aufweist, dass Zuhörerplätze in einer Mindestzahl vorhanden sind.

2. Wird der Sitzungssaal so gewählt, dass jedenfalls zu Beginn der Sitzung kein Vertreter der Öffentlichkeit im Sitzungssaal Platz finden kann, weil sämtliche vorhandene Plätze durch die Verfahrensbeteiligten sowie Dolmetscher und Zeuge belegt sind, wird die Öffentlichkeit faktisch ausgeschlossen.

3. Die Mindestabstandsvorgaben einer Corona-Verordnung rechtfertigen den faktischen Ausschluss der Öffentlichkeit nicht.

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IMRRS 2023, 0173
ProzessualesProzessuales
Parteivortrag übergangen: Verweisungsbeschluss willkürlich!

OLG Schleswig, Beschluss vom 20.12.2022 - 2 AR 21/22

1. Der Grundsatz der Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen gem. § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO wird lediglich in eng begrenzten, verfassungsrechtlich gebotenen Ausnahmefällen durchbrochen, namentlich bei einer Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) oder des aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abzuleitenden Willkürverbots (vgl. BGH, Beschluss vom 10.06.2003 - X ARZ 92/03, NJW 2003, 3201, und BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1993 - XII ARZ 22/93, NJW-RR 1994, 126).*)

2. Objektiv willkürlich, weil offensichtlich unhaltbar und nicht mehr verständlich ist ein Verweisungsbeschluss auch dann, wenn das verweisende Gericht Akteninhalt unbeachtet lässt, aus dem sich die Zuständigkeit des verweisenden Gerichts geradezu aufdrängt und daher zwingend zu prüfen war. Dies ist der Fall, wenn sich das verweisende Gericht mit der Zuständigkeit gem. § 21 ZPO nicht auseinandersetzt, obwohl sich eine Prüfung aufgedrängt hätte: Der streitgegenständliche Gegenstand wurde in einer Niederlassung der Beklagten erworben, die im Bezirk des verweisenden Amtsgerichts liegt, wie sich aus der als Anlage K1 der Klage beigefügten Rechnung ergibt.*)

3. Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird auch dann verletzt, wenn sich ein Gericht mit Vorbringen einer Partei, das für die Zuständigkeitsfrage entscheidungserheblich ist, nicht auseinandersetzt, weil es den Eindruck erweckt, als habe es das Vorbringen einer Partei überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder jedenfalls bei seiner Entscheidung nicht erwogen. Wird ein Verweisungsbeschluss unter anderem damit begründet, die Klägerseite habe zu einer örtlichen Zuständigkeit - auch nach entsprechendem Hinweis des Gerichts - nicht vorgetragen, obwohl eine Partei ausdrücklich zur Zuständigkeit vorgetragen hat, handelt es sich um ein derart eklatantes Übergehen von Parteivortrag (in Form eines ausdrücklichen Negierens), dass der darin liegende Gehörsverstoß zum Entfall der Bindungswirkung führt. Dies gilt unabhängig davon, ob man eine Zuständigkeit des verweisenden Gerichts entsprechend der Argumentation in dem Parteivortrag (hier gem. § 29 ZPO) im Ergebnis bejaht oder nicht, solange die von der Partei vertretene Zuständigkeit zumindest in Betracht zu ziehen war.*)

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IMRRS 2023, 0010
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Indexmieterhöhung bei Verstoß gegen Mietpreisbremse

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 02.11.2022 - 123 C 77/22

1. Der Berliner Mietspiegel 2019 kann jedenfalls als einfacher Mietspiegel zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete herangezogen werden.

2. Die §§ 556d bis 556g BGB sind nur auf die Ausgangsmiete einer Indexmietvereinbarung anzuwenden.

3. Auch bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse ist eine später erklärte Indexmieterhöhung wirksam.

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IMRRS 2023, 1164
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 01.11.2022 - V ZB 38/21 V ZB 39/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2023, 0171
ProzessualesProzessuales
Beweisaufnahme abgeschlossen: Sach- und Streitstand ist erneut zu erörtern!

BFH, Beschluss vom 22.11.2022 - XI B 1/22

Erörtert das Finanzgericht im Anschluss an die Beweisaufnahme und vor Erlass seines Urteils nicht erneut den Sach- und Streitstand und, soweit bereits möglich, das Ergebnis der Beweisaufnahme mit den Beteiligten, verletzt es deren Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil vom 14.04.2021 - Rs. C-108/20 - Finanzamt Wilmersdorf, DStR 2021, 1477).*)

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IMRRS 2023, 0159
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Auch in Zweier-WEG Unterlassung zweckwidriger Nutzung nur durch Verband durchsetzbar

LG Karlsruhe, Urteil vom 06.12.2022 - 11 S 135/21

Auch in verwalterlosen Zweiergemeinschaften kann der einzelne Eigentümer den Anspruch für den Verband auf Unterlassung einer zweckwidrigen Nutzung des Wohnungseigentums nach Inkrafttreten des WEMoG nicht direkt geltend machen.*)

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IMRRS 2023, 0153
ProzessualesProzessuales
Gerichtliche Hinweise sind in das Sitzungsprotokoll aufzunehmen!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.01.2023 - A 2 S 363/22

1. Gemäß § 105 VwGO i.V.m. § 160 Abs. 2 ZPO sind die wesentlichen Verhandlungsvorgänge in das Protokoll aufzunehmen. Was wesentlich ist, hängt maßgeblich vom Verhandlungsgegenstand und vom Verhandlungsverlauf ab. In das Protokoll ist alles aufzunehmen, was das Rechtsmittelgericht für die Entscheidungs- und Verfahrenskontrolle benötigt. Dazu zählen u. a. Prozessanträge wie etwa ein Antrag auf Gewährung einer Schriftsatzfrist oder prozessleitende Verfügungen bzw. Beschlüsse des Gerichts, mit denen beispielsweise eine Schriftsatzfrist gewährt oder abgelehnt wurde. Gleiches gilt, wenn ein Gericht für den Fall einer Änderung seiner vorläufigen Rechtsauffassung ein weiteres Schriftsatzrecht zusichert und damit sozusagen ein "bedingtes" Schriftsatzrecht gewährt.*)

2. Gerichtliche Hinweise - hier zur vorläufigen Rechtsauffassung des Gerichts -, die in der mündlichen Verhandlung erteilt werden, sind in der Regel als wesentliche Vorgänge im Sinne des § 160 Abs. 2 ZPO in das Sitzungsprotokoll aufzunehmen. Schweigt das Protokoll hierzu, ist im Hinblick auf § 173 VwGO i.V.m. § 415 ZPO davon auszugehen, dass der Hinweis nicht erfolgt ist.*)

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IMRRS 2023, 0135
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwert für Anfechtung des Beschlusses über die Jahresabrechnung?

LG Düsseldorf, Beschluss vom 28.09.2022 - 25 T 182/22

Auch nach der WEG-Reform 2020 ist der Streitwert für die Anfechtung des Beschlusses über die Jahresabrechnung grundsätzlich nach dem Gesamtbetrag der abgerechneten Kosten (Abrechnungssumme) zu bemessen.

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IMRRS 2023, 0152
ProzessualesProzessuales
Streitwert für Verstoß gegen Informationspflicht aus § 87 Abs. 1 GEG?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.12.2022 - 6 W 77/22

Für die Unterlassungsklage eines Verbraucherverbands gegen ein Maklerunternehmen wegen eines Verstoßes gegen § 87 Abs. 1 GEG kann ein Gebührenstreitwert von 30.000 Euro angemessen sein.*)

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IMRRS 2023, 0150
ProzessualesProzessuales
Kosten des auswärtigen Anwalts sind ausnahmsweise erstattungsfähig!

OLG Dresden, Beschluss vom 11.01.2023 - 12 W 638/22

Ausnahmsweise sind die Kosten des auswärtigen Rechtsanwalts im Kostenfestsetzungsverfahren erstattungsfähig, wenn ein zweiter Rechtsstreit aus einer Gegenabmahnung gegen eine unberechtigte Abmahnung einer angeblichen Markenrechtsverletzung resultiert.*)

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IMRRS 2023, 0155
ProzessualesProzessuales
Be­ru­fungs­be­grün­dung muss nicht als sol­che be­zeich­net wer­den!

BGH, Beschluss vom 13.12.2022 - VIII ZB 43/22

1. Eine Berufungsbegründung muss nicht ausdrücklich als solche bezeichnet sein. Bei der Auslegung von Prozesserklärungen ist nicht allein auf deren Wortlaut abzustellen, vielmehr ist im Zweifel dasjenige gewollt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der wohlverstandenen Interessenlage entspricht.

2. Maßgebend ist, ob sich beim Fehlen einer ausdrücklich erklärten Bestimmung zur Berufungsbegründung eine solche aus dem Zusammenhang und den Begleitumständen ergibt. Bei der hiernach erforderlichen Prüfung der Willensrichtung des Berufungsklägers kommt es allein auf dessen erklärten, nach außen hervorgetretenen Willen im Zeitpunkt der Einreichung des Schriftsatzes an; "klarstellende" Parteierklärungen nach Ablauf der Begründungsfrist bleiben unberücksichtigt.

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IMRRS 2023, 0147
ProzessualesProzessuales
Vorbefasstheit als Befangenheitsgrund?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16.01.2023 - 4 LA 111/22

Die Mitwirkung eines Richters an einer früher ergangenen und für den Beteiligten ungünstigen oder ihn enttäuschenden Entscheidung vermag die Besorgnis der Befangenheit grundsätzlich nicht zu begründen. Verständiger Anlass zu einem aus einer Vorbefassung hergeleiteten Misstrauen eines Beteiligten gegen die Unparteilichkeit eines Richters besteht erst dann, wenn sich aufgrund besonderer zusätzlicher Umstände der Eindruck einer unsachlichen, durch Voreingenommenheit oder gar Willkür geprägten Einstellung des Richters aufdrängt (Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 11.12.2012 - 8 B 64.12 -, BeckRS 2013, 46337).*)

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IMRRS 2023, 0146
ProzessualesProzessuales
Zwei Spezialkammern zuständig: Schwerpunkt des Rechtsstreits entscheidet!

KG, Beschluss vom 16.01.2023 - 2 AR 2/23

1. Eine gesetzliche Sonderzuständigkeit nach §§ 72a, 119a GVG kann auch dann begründet sein, wenn ein unter die Vorschriften fallender Anspruch erst nachträglich durch eine Klageerweiterung oder eine Widerklage in den Rechtsstreit eingeführt wird. Der Grundsatz der perpetuatio fori (§ 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO) steht dem nicht entgegen, weil er einen unveränderten Streitgegenstand voraussetzt (Festhaltung an KG, IBR 2021, 58).*)

2. Werden im Rahmen einer Klage und einer Widerklage Ansprüche geltend gemacht, die unterschiedlichen Fallgruppen von §§ 72a, 119a GVG zugehörig sind, bestimmt sich der gesetzlich zuständige Spruchkörper danach, auf welcher der in §§ 72a, 119a GVG normierten Sonderzuständigkeiten der Schwerpunkt des Rechtsstreits liegt.*)

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IMRRS 2023, 0130
ProzessualesProzessuales
Beweiskraft einer Privaturkunde?

OLG Hamm, Urteil vom 30.11.2022 - 12 U 7/22

1. Eine Privaturkunde i. S. des § 416 ZPO erbringt grundsätzlich nur den vollen Beweis dafür, dass die in der Urkunde enthaltenen Erklärungen von den Ausstellern abgegeben worden sind. Es besteht allerdings darüber hinaus für die über ein Rechtsgeschäft aufgenommene Urkunde die tatsächliche Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit. Dieser Vermutung steht nicht entgegen, dass die vertraglichen Regelungen nur stichpunktartig niedergelegt sind.*)

2. Die Ablehnung eines Beweisangebots desjenigen, der die Echtheit einer Privaturkunde bestreitet, kann dessen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzen. Etwas anderes gilt jedoch, wenn die eigene Sachkunde des Richters die Einholung eines Sachverständigengutachtens erübrigt.*)

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IMRRS 2023, 0129
ProzessualesProzessuales
Berufungsbegründung aus Textbausteinen ist unzulässig!

OLG Dresden, Beschluss vom 03.11.2022 - 4 U 1473/22

Eine Berufungsbegründung, die im Wesentlichen aus Textbausteinen besteht und nicht erkennen lässt, aus welchen Gründen die erstinstanzliche Entscheidung für falsch gehalten wird, ist unzulässig.*)

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IMRRS 2023, 0125
ProzessualesProzessuales
Berufung durch Streithelfer: Gericht muss Beitritt prüfen

BGH, Beschluss vom 24.11.2022 - V ZB 29/22

Das Berufungsgericht muss bei einer Berufungseinlegung durch den Streithelfer auch dann prüfen, ob der Beitritt den Anforderungen des § 70 Abs. 1 Satz 2 ZPO genügt, wenn der Beitritt bereits erstinstanzlich mit der Einlegung eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil verbunden worden ist (Fortführung von BGH, Beschluss vom 13.09.2018 - I ZB 100/17, Rz. 8, IBRRS 2018, 3443 = TranspR 2019, 39).*)

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IMRRS 2023, 0104
ProzessualesProzessuales
Verweisung wegen Zustellung an c/o-Adresse ist willkürlich!

OLG Schleswig, Beschluss vom 12.12.2022 - 2 AR 27/22

1. Der Grundsatz der Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen gemäß § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO wird lediglich in eng begrenzten, verfassungsrechtlich gebotenen Ausnahmefällen durchbrochen, namentlich bei einer Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) oder des aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abzuleitenden Willkürverbots (vgl. BGH, NJW 2003, 3201; BGH, NJW-RR 1994, 126).*)

2. Willkür liegt nicht bereits vor, wenn der Verweisungsbeschluss inhaltlich unrichtig oder sonst fehlerhaft ist, Willkür ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn dem Beschluss jede rechtliche Grundlage fehlt, etwa wenn der Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BGH, NJW 2003, 3201; BGH, NJW-RR 1992, 902).*)

3. Nimmt ein Gericht bei Anwendung von § 17 ZPO den Sitz der beklagten Gesellschaft im Bezirk eines anderen Gerichts ohne weitere Begründung allein deshalb an, weil dort Klage bzw. Anspruchsbegründung und Mahnbescheid an eine c/o Adresse zugestellt wurden, ist dies bereits für sich genommen offensichtlich unhaltbar und damit objektiv willkürlich. Dies gilt umso mehr wenn vor Erlass des Verweisungsbeschlusses ein Schriftsatz der beklagten Gesellschaft bei dem verweisenden Gericht eingegangen ist, der in Kopf- und Fußzeile als Anschrift der Beklagten eine Adresse aufweist, die im Bezirk des verweisenden Gerichts liegt sowie ein Verweis auf die Eintragung im Handelsregister im Bezirk des verweisenden Gerichts.*)

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IMRRS 2023, 0115
ProzessualesProzessuales
Hilfsaufrechnung wird nicht berücksichtigt: Entscheidung ist rechtskraftfähig!

BGH, Beschluss vom 01.12.2022 - IV ZB 1/22

Eine der Rechtskraft fähige Entscheidung gem. § 322 Abs. 2 ZPO liegt auch dann vor, wenn eine hilfsweise zur Aufrechnung gestellte Forderung unberücksichtigt bleibt, weil es an der Gegenseitigkeit im Sinne von § 387 BGB fehlt.*)

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IMRRS 2022, 1563
ProzessualesProzessuales
Durchsetzung des Anspruchs auf Fertigstellung des Bauwerks gegen den Bauträger

LG Berlin, Urteil vom 06.01.2022 - 20 O 110/21

1. Der Auftraggeber kann den Anspruch auf Herstellung bzw. Fertigstellung eines Bauwerks gegen den Bauträger gerichtlich durchsetzen.

2. Zulässiges Klageziel ist der Werkerfolg. Der Werkerfolg ist dabei das Ergebnis mehrerer unselbständiger Bauleistungen, die der Auftraggeber zu benennen hat. Es muss dabei auch wenigstens im Groben erkennbar sein, welche Gewerke noch nicht ausgeführt wurden.

3. Die Vollstreckung wird im Regelfall nach § 887 ZPO erfolgen, so dass sie letztlich zu einem auf Vorschuss gerichteten Zahlungstitel und auch vor Abnahme des Werkes zu einer Selbstvornahme führen kann.

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IMRRS 2023, 0103
ProzessualesProzessuales
Entscheidung nicht eilbedürftig: Berufung im Verfügungsverfahren unzulässig!

OLG Dresden, Beschluss vom 05.12.2022 - 4 U 1856/22

Die Berufung gegen ein Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren, mit der allein die Feststellung einer Erledigung der Hauptsache erreicht werden soll, ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Berufungsführer durch sein Verhalten zu erkennen gibt, dass er dieser Entscheidung keine Eilbedürftigkeit beimisst.*)

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IMRRS 2023, 0114
ProzessualesProzessuales
Keine Revision im einstweiligen Verfügungsverfahren!

BGH, Beschluss vom 30.11.2022 - VII ZA 3/22

Gegen Urteile, durch die über die Anordnung einer einstweiligen Verfügung entschieden wird, findet die Revision nicht statt. Die Anrufung des Bundesgerichtshofs als weiterer Rechtsmittel- und Beschwerdeinstanz ist im summarischen Eilverfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ausgeschlossen.

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IMRRS 2023, 0102
ProzessualesProzessuales
Klage nicht zugestellt: Übereinstimmende Erledigungserklärung = Verzicht!

KG, Beschluss vom 16.12.2022 - 7 W 15/22

1. Die Erledigungserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Begründung eines Prozessrechtsverhältnisses, das heißt des Eintritts der Rechtshängigkeit. Die bloße Anhängigkeit genügt nicht.

2. Erklären die Parteien trotz fehlender ordnungsgemäßer Klagezustellung die Sache übereinstimmend für erledigt, ist die zustimmende Erklärung des Beklagten in der Regel als (konkludenter) Verzicht anzusehen.

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IMRRS 2023, 0100
ProzessualesProzessuales
Urteil rechtskräftig: Kein Anspruch auf Protokollberichtigung!

FG München, Beschluss vom 18.11.2022 - 4 K 2087/11

Der Antrag eines Beteiligten eines früheren Klageverfahrens auf Berichtigung des Sitzungsprotokolls über die mündliche Verhandlung ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn das aufgrund der mündlichen Verhandlung ergangene Urteil bereits rechtskräftig geworden ist.*)

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IMRRS 2023, 0087
ProzessualesProzessuales
Sind obsiegende Streitgenossen bezüglich eines Kostenerstattungsanspruchs Gesamt- oder Teilgläubiger?

BGH, Urteil vom 08.11.2022 - VI ZR 379/21

Zur Frage der Gesamt- oder Teilgläubigerschaft obsiegender Streitgenossen bezüglich eines Kostenerstattungsanspruchs (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 20.05.1985 - VII ZR 209/84, BauR 1985, 478 = ZfBR 85, 274).*)

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IMRRS 2023, 0063
WohnungseigentumWohnungseigentum
Einladung zur Eigentümerversammlung ist Ausladung: Beschlüsse nichtig!

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 10.12.2021 - 980b C 12/21

1. Wenn Anfechtungskläger beantragt haben, einen bestimmten Beschluss "für ungültig zu erklären", so ist diese mit einer Anfechtungsklage i.S.v. § 44 Abs.1 Satz 1 Alt. 1 WEG zu erreichende Rechtsfolge wesens- und inhaltsgleich mit dem prozessualen Begehren, die Nichtigkeit eines Beschlusses mit der sog. Nichtigkeitsklage (§ 44 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 WEG) festzustellen; beide Klagearten haben auch nach WEMoG (vgl. aber zum fehlerbezogenen Streitgegenstand Jacoby/Lehmann-Richter, ZMR 2021, 273 ff.) einen identischen Streitgegenstand (vgl. nur BGH, ZMR 2018, 608 zu § 46 WEG a.F.).*)

2. Wurde die Klage gegen die "übrigen Wohnungseigentümer" gerichtet und später gegen die "Gemeinschaft der Wohnungseigentümer" gerichtet, handelt es sich um eine zulässige (subjektive) Klageänderung im Sinne einer teilweisen Klagerücknahme, verbunden mit einem Parteiwechsel auf Beklagtenseite.*)

3. Wird mit dem Zusatz eingeladen, dass "ein persönliches Erscheinen (...) aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation nicht möglich" sei und dass "die Vertretung (...) in diesem besonderen Fall ausschließlich durch den Verwalter erfolgen" könne, so liegt eine Ausladung und damit ein Ladungsfehler vor, der zur Nichtigkeit führt.*)

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IMRRS 2022, 1649
ProzessualesProzessuales
Ob und welche Anweisungen erteilt werden, ist Sache des Gerichts!

OLG Rostock, Beschluss vom 09.12.2022 - 4 W 19/22

Der "Antrag" der Antragstellers, dem gerichtlich bestellten Sachverständigen bestimmte Weisungen zu erteilen, ist inhaltlich eine bloße Anregung, die für den Fall, dass das Gericht diesem "Antrag" nicht Folge leistet, nicht das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde eröffnet.

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IMRRS 2023, 0070
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Parteianhörung kann Gericht von Arglist überzeugen!

OLG Hamm, Urteil vom 19.12.2022 - 22 U 211/21

1. Nach den Umständen des Einzelfalls kann die bei tatsächlichen Feststellungen zu § 444 BGB im Regelfall gebotene Anhörung der Parteien nach § 141 ZPO zu der richterlichen Überzeugung führen, dass die Verkäuferseite die Käufer über einen Sachmangel arglistig nicht aufgeklärt hat.*)

2. Bei einer Beweisaufnahme zu einem Anspruchsteil mit Teilerfolg können die Beweiskosten selbstständig ausgequotelt werden.*)

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IMRRS 2023, 0068
ProzessualesProzessuales
Ersatzzustellung in Briefkasten setzt Zustellversuch in Wohnung/Geschäft voraus!

BFH, Urteil vom 19.10.2022 - X R 14/21

1. Eine wirksame Ersatzzustellung durch Einlegen in einen Briefkasten (§ 180 ZPO) setzt voraus, dass zuvor ein erfolgloser Versuch der Ersatzzustellung in der Wohnung oder den Geschäftsräumen des Adressaten (§ 178 Abs. 1 Nr. 1, 2 ZPO) unternommen wurde.*)

2. Allein aus den allgemeinen während der Covid-19-Pandemie geltenden Kontaktbeschränkungen kann nicht abgeleitet werden, dass in dieser Zeit eine Ersatzzustellung durch Einlegen in einen Briefkasten ohne vorherigen Versuch der Ersatzzustellung in der Wohnung oder den Geschäftsräumen als wirksam anzusehen wäre.*)

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IMRRS 2023, 0065
ProzessualesProzessuales
"Vorübergehende technische Unmöglichkeit" ist mit Ersatzeinreichung glaubhaft zu machen!

BGH, Beschluss vom 17.11.2022 - IX ZB 17/22

Ist es dem Rechtsanwalt bereits im Zeitpunkt der Ersatzeinreichung eines Schriftsatzes möglich, die vorübergehende technische Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung des Dokuments darzulegen und glaubhaft zu machen, hat dies mit der Ersatzeinreichung zu erfolgen; in diesem Fall genügt es nicht, wenn der Rechtsanwalt die Voraussetzungen für eine Ersatzeinreichung nachträglich darlegt und glaubhaft macht.*)

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IMRRS 2023, 0036
ProzessualesProzessuales
Wann ist ein Verweisungsbeschluss objektiv willkürlich?

OLG Schleswig, Beschluss vom 20.12.2022 - 2 AR 28/22

1. § 29 ZPO ist auch anwendbar, wenn der Käufer, der einen Mangel behauptet, nach einvernehmlicher Rückabwicklung (seitens des Verkäufers aus „Kulanz“) die Rückzahlung des (restlichen) Kaufpreises einklagt, weil § 29 ZPO bei Rückabwicklungen gleich welcher Art greift.*)

2. Ein Entfall der Bindungswirkung des § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO wegen objektiver Willkür ist erst dann anzunehmen, wenn dem Beschluss jede rechtliche Grundlage fehlt, etwa wenn der Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist. Ein objektiv willkürlicher, weil nicht mehr nachvollziehbarer Verweisungsbeschluss liegt vor, wenn das verweisende Gericht mit seiner Entscheidung von einer in Rechtsprechung und Literatur seit Jahrzehnten nahezu einhellig vertretenen Rechtsauffassung abweicht, ohne sich mit der herrschenden Meinung in seinem Verweisungsbeschluss inhaltlich auseinanderzusetzen oder sie dort überhaupt nur zu erwähnen.*)

3. Hält das verweisende Gericht § 29 ZPO bei einvernehmlicher Rückabwicklung (seitens des Verkäufers aus „Kulanz“) allein deshalb für nicht einschlägig, weil der Käufer nicht zurückgetreten sei, ist diese Begründung derart unzureichend, dass der Beschluss insgesamt nicht mehr nachvollziehbar ist. Zumindest mit der Frage, ob nicht § 29 ZPO auch für die im vorliegenden Fall erfolgte einvernehmliche Rückabwicklung Anwendung findet, hätte sich das Gericht auseinandersetzen müssen, weil § 29 ZPO bei Rückabwicklungen gleich welcher Art greift. Ohne diese Auseinandersetzung ist eine derartige Entscheidung unter keinem Gesichtspunkt mehr nachvollziehbar, sodass sie keine Bindungswirkung entfaltet.*)

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IMRRS 2023, 0024
ProzessualesProzessuales
Ablehnung eines Fristverlängerungsantrags als Befangenheitsgrund?

VGH Bayern, Beschluss vom 17.11.2022 - 24 CS 22.1522

1. Die Ablehnung eines „Fristverlängerungsantrags“ in einem eilbedürftigen Verfahren ist kein Grund, der geeignet wäre, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen.

2. Von einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist erst auszugehen, wenn die vor Erlass einer Entscheidung vom Gericht gesetzte Frist zur Äußerung objektiv nicht ausreicht, um innerhalb der Frist eine sachlich fundierte Äußerung zum entscheidungserheblichen Sachverhalt und zur Rechtslage zu erbringen, das rechtliche Gehör also in unzumutbarer Weise erschwert wird (hier verneint).

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IMRRS 2023, 0023
ProzessualesProzessuales
Klagerweiterung oder -änderung kann nicht Rechtsmittelziel sein!

OLG Stuttgart, Urteil vom 08.11.2022 - 6 U 757/20

1. Eine zulässige Berufung setzt voraus, dass der Berufungsführer mit der Berufung die Beschwer bekämpft, die sich für den Kläger aus der Abweisung der Klage ergibt.

2. Ein Rechtsmittel ist daher unzulässig, wenn es den in der Vorinstanz erhobenen und abgewiesenen Klageanspruch nicht wenigstens teilweise weiter verfolgt, sondern lediglich im Wege der Klageerweiterung einen neuen Anspruch zur Entscheidung stellt, über den in erster Instanz nicht entschieden wurde. Eine bloße Erweiterung oder Änderung der Klage kann nicht das alleinige Ziel des Rechtsmittels sein.

3. Die Beschwer muss nicht nur im Zeitpunkt der Rechtsmitteleinlegung vorliegen. Sie darf auch nicht vor Schluss der mündlichen Verhandlung entfallen sein. Eine alleine verbliebene Beschwer des Klägers im Kostenpunkt genügt nicht.

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IMRRS 2023, 0002
ProzessualesProzessuales
Gegenbeweis kann nicht geführt werden: eEB erbringt Zugangsbeweis!

BFH, Beschluss vom 29.11.2022 - VIII B 141/21

Die Übermittlung eines finanzgerichtlichen Urteils als elektronisches Dokument an das besondere elektronische Anwaltspostfach und der Übermittlungszeitpunkt sind nach der im Jahr 2021 geltenden Rechtslage nachgewiesen, wenn der Prozessbevollmächtigte unmittelbar nach dem Erhalt der Nachricht ein von ihm qualifiziert signiertes elektronisches Empfangsbekenntnis an das Finanzgericht übermittelt und anschließend den erforderlichen Gegenbeweis nicht führen kann, dass die Übermittlung entgegen den Angaben im elektronischen Empfangsbekenntnis fehlgeschlagen sei.*)

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IMRRS 2023, 0042
ProzessualesProzessuales
Anforderungen an einen die Berufung verwerfenden Beschluss

BGH, Beschluss vom 22.11.2022 - VIII ZB 28/21

Ein die Berufung nach § 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO verwerfender Beschluss muss jedenfalls die die Verwerfung tragenden Feststellungen enthalten, weil anderenfalls dem Rechtsbeschwerdegericht die Überprüfung der Entscheidung nicht möglich ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 08.03.2022 - VIII ZB 96/20, Rz. 14, IBRRS 2022, 1157 = NJW-RR 2022, 644; vgl. auch BGH, Beschluss vom 11.02.2016 - V ZR 164/15, Rz. 10, 12, IBRRS 2016, 0846).*)

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IMRRS 2023, 0040
RechtsanwälteRechtsanwälte
Nur verantwortender Anwalt kann unterzeichnen

BGH, Beschluss vom 06.12.2022 - VIII ZA 12/22

Wird ein bestimmender, grundsätzlich von einem zur Vertretung berechtigten Rechtsanwalt eigenhändig zu unterzeichnender Schriftsatz - hier Berufungsbegründung (§ 520 Abs. 5, § 130 Nr. 6 ZPO) - von dem den Schriftsatz verfassenden Rechtsanwalt nicht unterzeichnet und vom unterzeichnenden Rechtsanwalt nicht verantwortet, fehlt es an einer wirksamen Unterschrift (im Anschluss an BGH, Urteil vom 19.10.1988 - IVb ZR 5/88, NJW 1989, 394 unter II 1; Beschlüsse vom 23.06.2005 - V ZB 45/04, IBRRS 2005, 3643 = NJW 2005, 2709 unter III 2 a; vom 14.03.2017 - VI ZB 34/16, Rz. 7 ff., IBRRS 2017, 1551 = NJW-RR 2017, 686).*)

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IMRRS 2023, 0022
ProzessualesProzessuales
Tod eines einfachen Streitgenossen: (Gesamt-)Aussetzung des Verfahrens?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.12.2022 - 17 W 31/22

1. Im Falle des Todes eines einfachen Streitgenossen kommt grundsätzlich nur die Aussetzung des Verfahrens diesem gegenüber in Betracht (hier: Gesamtschuldner wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers).*)

2. Ob in diesem Fall die Antragsbefugnis gem. § 246 Abs. 1 ZPO auch eine Gesamtaussetzung des Verfahrens erfassen kann, kann offen bleiben.*)

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IMRRS 2023, 0029
ProzessualesProzessuales
Klage eines Eigentümers gegen die verwalterlose Wohnungseigentümergemeinschaft

AG Pfaffenhofen, Urteil vom 18.01.2022 - 1 C 667/21 WEG

Hat eine beklagte Wohnungseigentümergemeinschaft keinen Verwalter, so wird sie - soweit einer der Wohnungseigentümer die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verklagt - über die Rechtsfigur der kupierten Gesamtvertretung durch alle Wohnungseigentümer ohne den klagenden Wohnungseigentümer vertreten.

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IMRRS 2023, 0021
ProzessualesProzessuales
Zur Erweiterung eines Zwischenurteils über den Grund

KG, Urteil vom 24.11.2022 - 2 U 1073/20

1. Zu den Voraussetzungen, unter denen Ansprüche aus Minderung einerseits und wegen vorvertraglichen Verhandlungsverschuldens andererseits einen einheitlichen Streitgegenstand darstellen können.*).

2. Zur Erweiterung eines Zwischenurteils über den Grund, das ausdrücklich nur über den Anspruch aus vorvertraglichem Verhandlungsverschulden, nicht aber über einen solchen aus Minderung entschieden hat, durch das Berufungsgericht.*).

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IMRRS 2023, 0030
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Muss anwaltlicher Insolvenzverwalter beA nutzen?

BGH, Beschluss vom 24.11.2022 - IX ZB 11/22

Ein anwaltlicher Insolvenzverwalter ist jedenfalls dann zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen an das Gericht verpflichtet, wenn er Rechtsmittel im Insolvenzverfahren einlegt.*)

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IMRRS 2023, 0020
ProzessualesProzessuales
Gerichtsgutachten umfassend: Privatgutachten nicht erforderlich!

OLG Celle, Beschluss vom 14.11.2022 - 14 W 30/22

An der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Privatgutachters fehlt es grundsätzlich, wenn der zu beurteilende Sachverhalt überschaubar ist und das gerichtliche Gutachten die Beweisfragen umfassend beantwortet hat.*)

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IMRRS 2023, 0019
ProzessualesProzessuales
Warten auf den EuGH: Aussetzung ist anfechtbar!

OLG Braunschweig, Beschluss vom 15.12.2022 - 4 W 28/22

1. Wird ein Rechtsstreit gem. § 148 ZPO in entsprechender Anwendung ausgesetzt, um das Ergebnis einer in einem fremden Verfahren eingeleiteten EuGH-Vorlage abzuwarten, ist diese Aussetzungsentscheidung gem. § 252 ZPO mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.*)

2. In einem solchen Falle ist der Prüfungsmaßstab des Beschwerdegerichts ob der originären Sachentscheidungskompetenz des Instanzgerichts beschränkt. Er erstreckt sich grundsätzlich lediglich auf die formelle Entscheidungserheblichkeit des fremden Vorlageverfahrens für das ausgesetzte Verfahren sowie die Prüfung von Ermessensfehlern.*)

3. Das Beschwerdegericht darf eine Ermessensausübung des erstinstanzlichen Gerichts nur darauf überprüfen, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten oder ob Ermessenfehler gegeben sind.*)

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Online seit 2022

IMRRS 2022, 1663
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Schweigen ist kein Grund zur Klageerhebung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.2022 - 24 W 39/22

Ein (gewerblicher) Mieter gibt seinem Vermieter noch keine Klageveranlassung i.S.v. § 93 ZPO, wenn er auf eine vor Fälligkeit des Räumungsanspruchs erfolgende schriftliche Anfrage des Vermieters hin nicht seine Erfüllungsbereitschaft anzeigt, sondern bloß schweigt.*)

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IMRRS 2022, 1665
ProzessualesProzessuales
§§ 556d ff. BGB ab 01.06.2020 verfassungsgemäß?

LG Berlin, Urteil vom 15.12.2022 - 67 S 180/22

Die Frage, ob die §§ 556d ff. BGB auch im Zeitraum ab den 01.06.2020 verfassungsgemäß sind, hat grundsätzliche Bedeutung und gebietet gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO die Zulassung der Revision. Der Zulassungsbedürftigkeit steht es nicht entgegen, dass dem Bundesgerichtshof keine Normverwerfungskompetenz zukommt.*)

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IMRRS 2022, 1664
ProzessualesProzessuales
Rechtsmittelgericht muss falsch adressierten Schriftsatz nicht weiterleiten!

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.10.2022 - 2 LA 45/22

1. Das Berufungsgericht ist nicht zur Weiterleitung eines falsch adressierten Rechtsmittelschriftsatzes an das zuständige Verwaltungsgericht verpflichtet.*)

2. Mit der abschließenden Signatur übernimmt die Rechtsanwältin die Verantwortung für den Schriftsatz und dessen Inhalt.*)

3. Es fällt in den Verantwortungsbereich der Beteiligten, die Rechtsmittelbelehrung zu lesen und strikt zu beachten.*)

4. Das Berufungsgericht ist nicht verpflichtet, eingehende Rechtsmittelschriftsätze sofort darauf zu überprüfen, ob sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, um noch vor Ablauf der Rechtsmittelfrist entsprechende Hinweise zur möglichen Heilung durch den Rechtsmittelführer zu erteilen. Erfolgt gleichwohl ein solcher Hinweis durch das Berufungsgericht, fällt es in den Verantwortungsbereich des Beteiligten, diesen zu beachten.*)

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IMRRS 2022, 1661
ProzessualesProzessuales
Erlöschen der Prozessvollmacht angezeigt: Ab wann läuft die Rechtsmittelfrist?

BGH, Beschluss vom 08.11.2022 - VIII ZB 21/22

Zur Anzeige des Erlöschens der Prozessvollmacht des bisherigen Prozessbevollmächtigten vor Veranlassung der Urteilszustellung im Parteiprozess.*)

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IMRRS 2022, 1149
ProzessualesProzessuales
Keine Rubrumsberichtigung bei falscher Klage gegen die Wohnungseigentümer!

AG Suhl, Beschluss vom 25.06.2021 - 1 C 348/20

1. Anfechtungsklagen sind gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten. Dies ist eine Frage der Passivlegitimation, also der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit der Klage.

2. Eine Klage gegen die einzelnen Eigentümer kann nicht per Rubrumsberichtigung in eine Klage gegen den Verband umgewandelt werden.

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IMRRS 2022, 1650
ProzessualesProzessuales
Eheliche Näheverhältnis ist nicht immer ein Befangenheitsgrund!

OVG Thüringen, Beschluss vom 16.11.2022 - 4 N 702/15

1. Das eheliche Näheverhältnis zwischen einer Richterin und einem gekorenen Verbandsrat des beteiligten Zweckverbandes als solches begründet alleine - ohne einen engeren, über die Tätigkeit für die bzw. Zugehörigkeit zu der Behörde hinausgehenden Bezug des Ehegatten zu der strittigen Angelegenheit - nicht die Besorgnis der Befangenheit.*)

2. Ein solcher enger Bezug ist angesichts der konkreten Regelungen des Thüringer Gesetz über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) und der Verbandssatzung des beteiligten Zweckverbandes über die Stimmenabgabe gekorener Verbandsräte nicht darin zu sehen, dass der Ehepartner der Richterin als gekorener Verbandsrat mit über die angegriffene Satzungsregelung beschlossen hat. Nach § 28 Abs. 1 Satz 4 f. ThürKGG gibt der Verbandsrat seine Stimme im Rahmen einer Kollegial- und Mehrheitsentscheidung ab, so dass nicht von einer Verstärkung einer unbewußten Solidarisierungsneigung der Richterin mit ihrem Ehegatten oder dem beteiligten Zweckverband durch die Ehe ausgegangen werden kann (vgl. zu § 28 Abs. 1 Satz 4 f. ThürKGG OVG Thüringen, Urteil vom 17.11.2015 – 4 KO 252/12 –).*)

3. Für eine Besorgnis der Befangenheit reicht es auch nicht aus, dass der Ehepartner als Rechtsanwalt Mitgliedsgemeinden oder den beteiligten Zweckverband in anderen Verfahren vertreten hat, solange er nicht selbst mit der Erstellung der strittigen Kalkulation oder z. B. in diesem Zusammenhang mit einer Regiekostenberechnung wegen Ausschreibung einer Fremdbetriebsführung befasst war.*)

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IMRRS 2022, 1644
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Öffentliche Rechte kann nur der Verband geltend machen

VG Frankfurt/Oder, Urteil vom 20.06.2022 - 5 K 1122/19

1. Selbst ein im Grundbuch eingetragenes Sondernutzungsrecht ist, wie jede andere Vereinbarung auch, weder ein dingliches noch ein grundstücksgleiches Recht.

2. Dem öffentlichen Recht entstammende Rechte, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen, können nur gemeinschaftlich, d. h. von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, geltend gemacht werden.

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IMRRS 2022, 1645
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Aufhebung eines getroffenen Aussetzungsbeschlusses

LG Berlin, Beschluss vom 03.11.2022 - 67 S 259/21

1. Hat ein nationales Gericht den Rechtsstreit ausgesetzt und den Gerichtshof der Europäischen Union mit einem Vorabentscheidungsgesuch befasst, ist es vor Abschluss des Vorabentscheidungsverfahrens nicht gemäß § 150 Satz 1 ZPO zur Aufhebung der Aussetzung verpflichtet, wenn der Kläger den Verzicht auf die Klageforderung für den Fall der Fortsetzung des Rechtsstreits in Aussicht stellt und der Beklagte einer Fortsetzung des Rechtsstreits vor Abschluss des Vorabentscheidungsverfahrens widerspricht.*)

2. Die analoge Anwendung des § 555 Abs. 3 ZPO auf im Zusammenhang mit der Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Union abgegebene oder in Aussicht gestellte Prozesserklärungen kann dahinstehen.*)

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