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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6047 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IMRRS 2004, 1215
WohnungseigentumWohnungseigentum
Geschäftswert der Bordelluntersagung

BayObLG, Beschluss vom 20.09.2001 - 2Z BR 39/01

Zur Frage der Höhe des Geschäftswerts eines Eigentümerbeschlusses, mit dem untersagt wurde, ein Teileigentum als bordellartigern Betrieb zu nutzen.*)

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IMRRS 2004, 1214
WohnungseigentumWohnungseigentum
Tatrichter entscheidet über nachteiligen optischen Eindruck

BayObLG, Beschluss vom 20.09.2001 - 2Z BR 118/01

Ob eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums eine nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage darstellt, hat der Tatrichter festzustellen.*)

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IMRRS 2004, 1213
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abänderung einer langgeltenden Regelung

OLG Hamburg, Beschluss vom 20.09.2001 - 2 Wx 35/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2004, 1212
WohnungseigentumWohnungseigentum
Unterlassungsanspruch gegen Betrieb auf Gemeinschaftseigentum

BayObLG, Beschluss vom 25.09.2001 - 2Z BR 65/01

Zur Frage, ob ein Wohnungseigentümer verlangen kann, daß der unentgeltliche Betrieb eines Cafes durch einen Teileigentümer auf einer auf Gemeinschaftsgrund angelegten Terrasse unterbleibt.*)

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IMRRS 2004, 1211
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschwer bei falschem Kostenverteilungsschlüssel

BayObLG, Beschluss vom 26.09.2001 - 2Z BR 122/01

Zur Beschwer des Rechtsmittelführers wenn der Beschluss über die Jahresabrechnung mit der Begründung angefochten wird, es sei ein falscher Kostenverteilungsschlüssel angewendet worden.*)

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IMRRS 2004, 1210
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch auf Abänderung der Anteile bei Nutzungsveränderung?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.10.2001 - 3 Wx 231/01

Ein Wohnungseigentümer hat gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft keinen Anspruch auf Abänderung der Miteigentumsanteile oder des in der Teilungserklärung festgelegten Kostenverteilungsschlüssels, wenn nachträgliche Veränderungen bei der Nutzung des Sondereigentums seiner eigenen Risikosphäre zuzuordnen sind.*)

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IMRRS 2004, 1209
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bindungswirkung einer Vereinbarung für den Sondernachfolger

BayObLG, Beschluss vom 12.10.2001 - 2Z BR 110/01

Die in der Gemeinschaftsordnung enthaltene Ermächtigung, neues Wohnungseigentum durch Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum zu schaffen, kann nicht als Inhalt des Sondereigentums vereinbart werden, das den Sondernachfolger bindet. (Bestätigung von BayObLGZ 2000, 1).*)

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IMRRS 2004, 1208
WohnungseigentumWohnungseigentum
Schadenersatz gegen Eigentümer bei unklarem Beschluss?

KG, Beschluss vom 17.10.2001 - 24 W 9876/00

Ein Wohnungseigentümer, der im Hinblick auf einen für ihn unklaren Eigentümerbeschluss bauliche Veränderungen (hier: Pergola auf Terrasse) vornimmt und zu deren Beseitigung verpflichtet wird, hat gegen die übrigen Wohnungseigentümer keine Schadensersatzansprüche wegen der Kosten für Auf- und Abbau.*)

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IMRRS 2004, 1190
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vermeidbarer Nachteil: Sondereigentümer Schadenersatzpflichtig

BayObLG, Beschluss vom 24.10.2001 - 2Z BR 120/01

Ein Wohnungseigentümer schuldet Schadensersatz, wenn er sein Sondereigentum in in einer solchen Weise nutzt, dass den anderen Wohnungseigentümern ein Nachteil entsteht.*)

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IMRRS 2004, 1189
WohnungseigentumWohnungseigentum
Hundehaltungsverbot gegen behinderten Wohnungseigentümer

BayObLG, Beschluss vom 25.10.2001 - 2Z BR 81/01

Im Einzelfall kann das Hundehaltungsverbot gegenüber einem behinderten Wohnungseigentümer auf Dauer oder Zeit unzulässig ist.*)

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IMRRS 2004, 1188
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschwer durch Beeinträchtigung des optischen Eindrucks

OLG Hamburg, Beschluss vom 29.10.2001 - 2 Wx 49/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2004, 1185
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verweigerung der Zustimmung zum Wohnungseigentumsverkauf

BayObLG, Beschluss vom 31.10.2001 - 2Z BR 37/01

Die Zustimmung zur Veräußerung eines Wohnungseigentums kann versagt werden, wenn der Käufer ( hier Lebensgefährte des Veräußerers) in der Vergangenheit durch provozierendes, beleidigendes und lärmendes Verhalten immer wieder Anlaß für Streitereien mit anderen Wohnungseigentümern bot.*)

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IMRRS 2004, 1184
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gemeinschaftseigentum von Versorgungseinrichtungen?

BayObLG, Beschluss vom 31.10.2001 - 2Z BR 68/01

Anlagen und Einrichtungen zur Versorgung aller Wohnungen mit Wärme und Warmwasser stehen im Gemeinschaftseigentum. Die der Versorgung nur einer Wohnung dienenden Leitungen stehen ab der Abzweigung von der Hauptleitung im Sondereigentum.*)

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IMRRS 2004, 1183
WohnungseigentumWohnungseigentum
Befangenheit bei Irrtum über Zulässigkeit einer e. Anordnung?

BayObLG, Beschluss vom 31.10.2001 - 2Z BR 153/01

Ein Richter sieht sich nicht der Besorgnis der Befangenheit ausgesetzt, nur weil er nicht sogleich über eine beantragte einstweilige Anordnung entscheidet, so er sie irrtümlich für unzulässig hält.*)

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IMRRS 2004, 1182
WohnungseigentumWohnungseigentum
Begründung von Teileigentum durch zukünftiges Sondereigentum?

BayObLG, Beschluss vom 07.11.2001 - 2Z BR 10/01

Teileigentum läßt sich auch dadurch begründen, dass mit dem Miteigentumsanteil das Sondereigentum an einer erst noch zu errichtenden Tiefgarage verbunden wird.*)

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IMRRS 2004, 1181
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abrechnungsgenehmigung als Entlastung des Verwalters?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.2001 - 3 Wx 13/01

1.*)

Genehmigen die Wohnungseigentümer vorbehaltlos die Jahresabrechnung, so liegt hierin zugleich die Entlastung des Verwalters jedenfalls dann, wenn besondere Umstände einigen Gewichts (hier z.B. u.a. Hinweis auf Vorabübersendung der Abrechnung an alle Eigentümer und Prüfung derselben durch den Beirat im Beschlusstext bei gleichzeitiger Wiederwahl des Verwalters für eine Amtsperiode von weiteren fünf Jahren und entsprechender Verlängerung des Verwaltervertrages) hinzutreten.*)

2.*)

Selbst wenn - was offen bleiben mag - aus heutiger Sicht bei verständiger Würdigung von einem Willen der Gemeinschaft, den Verwalter durch Genehmigung der Jahresabrechnung zu entlasten, nicht mehr auszugehen wäre, weil die Entlastung stets ordnungsgemäßer Verwaltung widerspreche, so gilt dies jedenfalls nicht schon für ein zu bewertendes Verhalten der Wohnungseigentümer bzw. des Beirats aus den Jahren 1994 und 1995.*)

3.*)

Übt der Verwaltungsbeirat seine Kontrollpflicht nach § 29 Abs. 3 WEG überhaupt nicht oder, ohne den Verwalter um die Vorlage aussagekräftiger Unterlagen zu ersuchen, nur oberflächlich und daher unzureichend aus und erlangt er deshalb keine Kenntnis davon, für welche Leistungen im Zusammenhang mit der "Rechtswahrung" der Verwalter Sonderhonorare beansprucht, vereinnahmt und als Kosten in die Jahresabrechnung eingestellt hat, so muss sich die Eigentümerversammlung entsprechend § 166 Abs. 1 BGB so behandeln lassen, als hätte sie vor ihrer Beschlussfassung Kenntnis von diesen Vorgängen gehabt und die Jahresabrechnung mit diesem Kenntnisstand gebilligt.*)

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IMRRS 2004, 1180
WohnungseigentumWohnungseigentum
Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft:Rechte und Pflichten

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.11.2001 - 14 Wx 37/01

1. Das Mündlichkeitsprinzip (§ 44 Abs. 1 WEG) gilt grunddsätzlich auch für das Beschwerdeverfahren. Eine mündliche Verhandlung ist im Beschwerdeverfahren dann entbehrlich, wenn eine gütliche Einigung nicht zu erwarten ist, es weiterer Sachaufklärung nicht bedarf und das rechtliche Gehör auf andere Weise sichergestellt ist.*)

2. Mit der Eintragung des ersten Erwerbers einer Wohnung vom Bauträger im Wohnungsgrundbuch wird die bis dahin bestehende werdende Wohnungseigentümergemeinschaft zur Wohnungseigentümergemeinschaft.*)

3. Mitglieder der werdenen Wohnungseigentümergemeinschaft sind diejenigen Wohnungskäufer, die die Eigentumswohnung in Besitz genommen haben und für die eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist.*)

4. Die Mitglieder der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft treffen die Rechte und Pflichten eines Eigentümers. Mit der rechtlichen Invollzugsetzung der - bis dahin: werdenden - Wohnungseigentümergemeinschafr ändert sich daran nichts.*)

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IMRRS 2004, 1179
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschlussfassung: Feststellung der Stimmen durch Rückrechnung

OLG Köln, Beschluss vom 21.11.2001 - 16 Wx 185/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2004, 1178
WohnungseigentumWohnungseigentum
Duldungspflicht bei abweichender Nutzung: Lüftungsschacht

BayObLG, Beschluss vom 22.11.2001 - 2Z BR 157/01

Die abweichende Nutzung eines Lüftungsschachts ist dann zu dulden, wenn sie nicht oder nicht mehr stört als eine der Zweckbestimmung entsprechende Nutzung.*)

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IMRRS 2004, 1177
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zum Geschäftswert der Verwalterbestellung

BayObLG, Beschluss vom 22.11.2001 - 2Z BR 149/01

Der Geschäftswert für die Bestellung des Verwalters einer Wohnanlage mit acht Wohneinheiten entspricht regelmäßig der während der Laufzeit des Vertrages zu entrichtenden Verwaltervergütung.*)

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IMRRS 2004, 1176
WohnungseigentumWohnungseigentum
Pauschale Beschlussanfechtung bei Nichtzugang des Protokolls

BayObLG, Beschluss vom 22.11.2001 - 2Z BR 140/01

Ein Wohnungseigentümer kann vorsorglich alle Eigentümerbeschlüsse anfechten, sofern ihm die Niederschrift über die Eigentümerversammlung vor Ablauf der Anfechtungsfrist nicht zugeht.*)

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IMRRS 2004, 1175
WohnungseigentumWohnungseigentum
Änderung des Verteilungsschlüssels bei grober Unbilligkeit

OLG Köln, Beschluss vom 23.11.2001 - 16 Wx 202/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2004, 1174
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verteilungsschlüssel nach Wohn- und Nutzfläche

KG, Beschluss vom 26.11.2001 - 24 W 50/01

1. Sieht die Teilungserklärung eine Verteilung der Bewirtschaftungskosten der Wohnanlage nach anteiligen Wohn- bzw. Nutzflächen einschließlich der Kellerraume ausdrücklich vor, beschließen die Wohnungseigentümer zunächst bestandskräftig die genaue Vermessung und sodann bestandskräftig die genaue Festlegung der anteiligen Wohn- und Nutzflächen, ist dieser Verteilungsschlüssel der Jahresabrechnung zugrunde zu legen*)

2. Die Einrede, die Kellerflächen durften nur zu 25 % mitberücksichtigt werden, kann nicht in dem Verfahren über die gerichtliche Ersetzung der Jahresabrechnung gebracht werden.*)

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IMRRS 2004, 1173
WohnungseigentumWohnungseigentum
Herausgabe von Gemeinschaftseigentum ist Individualanspruch

KG, Beschluss vom 26.11.2001 - 24 W 6774/00

1. Der Anspruch auf Gebrauchsregelung und Herausgabe von im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Kellerräumen an die Gemeinschaft kann als Individualanspruch von jedem einzelnen Wohnungseigentümer und ohne Ermächtigung der Gemeinschaft gerichtlich geltend gemacht werden.*)

2. Dem Herausgabeanspruch kann jedenfalls dann nicht der Anspruch auf Kellerneuverteilung entgegengehalten werden, wenn nach der Gemeinschaftsordnung jede Gebrauchsregelung einer Vereinbarung bedarf und ohne Zustimmung des Antragstellers, aber auch gegen seinen Willen keine Vereinbarung zustande kommen kann.*)

3. Der Mieter, der Wohnungseigentum an seiner Wohnung erwirbt, löst damit das frühere Mietverhältnis und unterstellt sich der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, so dass er aus dem Mietverhältnis auch nicht langer die Befugnis zur Kellernutzung ableiten kann.*)

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IMRRS 2004, 1172
WohnungseigentumWohnungseigentum
Besteht eine überlassungspflicht für KFZ- Stellplätze?

BayObLG, Beschluss vom 05.12.2001 - 2Z BR 126/01

Müssen nach der Baugenehmigung Besucherparkplätze bereitgestellt werden, so ist der Wohnungseigentümer, dem Sondernutzungsrechte an den für eine Bereitstellung in Frage kommenden Kfz-Stellplätzen zustehen,verpflichtet, die Stellplätze den Wohnungseigentümern gegen Zahlung eines angemessenen Ausgleichs zu überlassen.*)

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IMRRS 2004, 1171
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wirksamkeit von Beschlüssen ohne ordnungsgemäße Einberufung

BayObLG, Beschluss vom 13.12.2001 - 2Z BR 93/01

1. Beschlüsse einer Eigentümerversammlung sind nicht nichtig sondern anfechtbar, wenn die Versammlung durch einen Wohnungseigentümer einberufen wird, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen des § 24 Abs. 3 WEG vorliegen.*)

2. Der Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung ist nicht gewahrt, wenn der Beschluß über den Wirtschaftsplan erst kurz vor Ablauf des Wirtschaftsjahres gefasst wird.*)

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IMRRS 2004, 1170
WohnungseigentumWohnungseigentum
Führt das Kopfprinzip zu mehr Stimmen bei mehr Eigentümern?

BayObLG, Beschluss vom 19.12.2001 - 2Z BR 15/01

Verkauft ein Wohnungseigentümer einzelne von mehreren ihm gehörenden Wohnungen so kommt es bei der Geltung des gesetzlichen Kopfprinzips zu einer Vermehrung der Stimmrechte.*)

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IMRRS 2004, 1169
WohnungseigentumWohnungseigentum
Auslegung der Erlaubnis zur Aussübung eines Gewerbebetriebes

OLG Hamburg, Beschluss vom 19.12.2001 - 2 Wx 106/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2004, 1168
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bestellung eines nichtgeeigneten Verwalters

OLG Bremen, Beschluss vom 21.12.2001 - 3 W 62/01

1. Einer Nichtbestellung eines Verwalters im Sinne des § 20 Abs. 2 WEG steht es gleich, wenn eine nicht zum Verwalter geeignete Personengruppe zum Verwalter bestellt wird.*)

2. Ein Verwalterrat, der die Kriterien einer BGB-Außengesellschaft nicht erfüllt, ist als Verwalter ungeeignet.*)

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IMRRS 2004, 1167
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ablehnung eines Richters

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.01.2002 - 14 Wx 75/01

1. Die Vorschriften der ZPO über die Ablehnung eines Richters finden im Wohnungseigentumsverfahren entsprechende Anwendung.*)

2. Die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den ein Befangenheitsgesuch zurückweisenden Beschluß richtet sich nach den Vorschriften des FGG.*)

3. Wird der abgelehnte Richter nach Beschwerdeeinlegung gegen die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs an ein anderes Gericht versetzt, hat sich das Ablehnungsverfahren in der Hauptsache erledigt.*)

4. Erledigt sich das Ablehnungsverfahren nach Beschwerdeeinlegung in der Hauptsache, so sind Gegenstand des Beschwerdeverfahrens die gesamten das Ablehnungsverfahren betreffenden Verfahrenskosten.*)

5. Erledigt sich das Ablehnungsverfahren nach Beschwerdeeinlegung in der Hauptsache, so sind Gerichtskosten weder für das landgerichtliche Verfahren noch für das Beschwerdeverfahren zu erheben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten hat nicht zu erfolgen.*)

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IMRRS 2004, 1166
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ablauf der Anfechtungsfrist bei fehlender Niederschrift?

KG, Beschluss vom 09.01.2002 - 24 W 91/01

1. Jedenfalls für den abwesenden Wohnungseigentümer bedeutet das Fehlen einer Versammlungsniederschrift bei Ablauf der Beschlussanfechtungsfrist ein Hindernis für deren Wahrung, weil er sich auf mündliche Auskünfte über die Abstimmungsergebnisse und Beschlussinhalte wie auch auf noch nicht vollständig unterschriebene Protokollentwürfe nicht zu verlassen braucht.*)

2. Stellt sich das Hindernis für die Fristwahrung erst in dritter Instanz heraus, bedarf es keines wiederholten Wiedereinsetzungsantrages. Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Sache an das Amtsgericht zurückverweisen, auch wenn die Vorinstanzen nach dem damaligen Aktenstand zutreffend die Wiedereinsetzungsvoraussetzungen verneint haben.*)

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IMRRS 2004, 1165
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zur Wirksamkeit günstiger nichteingetragener Vereinbarung

BayObLG, Beschluss vom 10.01.2002 - 2Z BR 180/01

Auch wenn eine für ihn günstige Vereinbarung nicht in das Grundbuch eingetragen wurde, wirkt sie zugunsten des Sondernachfolger eines Wohnungseigentümers.*)

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IMRRS 2004, 1164
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abriß eines Kamins im Sondereigentum bauliche Veränderung?

OLG Köln, Beschluss vom 18.01.2002 - 16 Wx 247/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2004, 1163
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zur nötigen Ernsthaftigkeit einer Beschwerde

OLG Köln, Beschluss vom 23.01.2002 - 16 Wx 177/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2004, 1162
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohngeld: Regelung der Verzugsfolgen durch Gemeinschaft

OLG Köln, Beschluss vom 23.01.2002 - 16 Wx 176/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2004, 1161
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zulässigkeit der Erstbeschwerde trotz verunglimpfendem Inhalt

OLG Köln, Beschluss vom 23.01.2002 - 16 Wx 175/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2004, 1160
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sofortige weitere Beschwerde gegen Kostenlast?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.01.2002 - 20 W 32/2002

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2004, 1159
WohnungseigentumWohnungseigentum
Heizungsumstellung auf Gas modernisierende Instandsetzung?

BayObLG, Beschluss vom 31.01.2002 - 2Z BR 165/01

1. Das Rechtsschutzinteresse an der Ungültigerklärung des angefochtenen Erstbeschlusses entfällt, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft einen inhaltsgleichen Zweitbeschluss faßt, der bestandskräftig ist.*)

2. Die Umstellung einer sanierungsbedürftigen Öl-Zentralheizungsanlage auf Gasbetrieb bedarf als Maßnahme modernisierender Instandsetzung nicht der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer.*)

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IMRRS 2004, 1158
WohnungseigentumWohnungseigentum
Selsbtändiges Beweisverfahren durch Verwalter: Kostentragung

BayObLG, Beschluss vom 31.01.2002 - 2Z BR 57/01

1. Können Baumängel für eine Schimmelbildung ursächlich sein, darf die Verwaltung ein selbständiges Beweisverfahren einleiten.*)

2. Die Kosten eines solchen Beweisverfahrens tragen selbst dann alle Wohnungseigentümern, wenn sich später herausstellt, dass die Schadensursache im Verhalten der betroffenen Wohnungseigentümer lag.*)

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IMRRS 2004, 1157
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rechtsmittelbeschwer: Aufwand für Lastschriftverfahren

BayObLG, Beschluss vom 07.02.2002 - 2Z BR 12/02

Zur Frage der Rechtsmittelbeschwer bei einem Eigentümerbeschluss, wonach die Wohnungseigentümer die Hausgelder im Lastschrifteinzugsverfahren zu bezahlen haben oder andernfalls monatlich zusätzlich 5 DM für den Verwaltungsaufwand leisten müssen.*)

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IMRRS 2004, 1156
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zustellungsvertretung bei strittigem Verwalterwechsel

BayObLG, Beschluss vom 07.02.2002 - 2Z BR 161/01

1. Ist die Wirksamkeit eines Verwalterwechsels umstritten, ist der Verwalter als Zustellungsvertreter der übrigen Wohnungseigentümer nicht in jedem Fall ausgeschlossen.*)

2. Ein Antrag, mit dem die in einer Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse für ungültig erklärt werden sollen, ist hinreichend bestimmt, wenn es um einen formellen Einberufungsmangel geht, der sämtlichen Beschlüssen anhaftet.*)

3. Die Ablehnung eines Beschlussantrags durch die Wohnungseigentümer hat die Qualität eines Beschlusses und ist deswegen kein Nichtbeschluss (wie BGH NJW 2001, 3339; Abweichung von BayObLG, Beschluss vom 19.9.2001, 2Z BR 106/01 = ZfIR 2001, 1006).*)

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IMRRS 2004, 1155
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abgeschlossenheitsbescheinigung und Anfall der Vollzugsgebühr

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13.02.2002 - 3 W 17/02

Holt der Notar zwecks Begründung von Wohnungs- bzw. Teileigentum auftragsgemäß namens eines Beteiligten die Abgeschlossenheitsbescheinigung ein, fällt hierfür die Vollzugsgebühr gemäß § 146 Abs. 1 KostO an. Dabei ist es unerheblich, ob die Tätigkeit vor oder erst im Anschluss an die Beurkundung ausgeübt wird.*)

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IMRRS 2004, 1154
WohnungseigentumWohnungseigentum
Duldungspflicht bei Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen?

BayObLG, Beschluss vom 14.02.2002 - 2Z BR 138/01

1. Unter bauliche Veränderungen fallen die Verlegung von Mülltonnenanlagen.*)

2. Baumaßnahmen, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, sind von den Wohnungseigentümern hinzunehmen, wenn deren Rechtsstellung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird.*)

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IMRRS 2004, 1153
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nutzung einer Wohnung entgegen der Zweckbestimmung

OLG Köln, Beschluss vom 15.02.2002 - 16 Wx 232/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2004, 1151
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anfechtbarkeit eines negativen Abstimmungsergebnisses

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.02.2002 - 3 Wx 406/01

1. Auch einem negativen Abstimmungsergebnis kommt grundsätzlich die Qualität eines anfechtbaren Beschlusses zu, so dass es der Umdeutung der Beschlussanfechtung in einem Verpflichtungsantrag nicht bedarf.*)

(Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung im Anschluss an BGH NZM 2001, 961 = ZM R 2001, 809)*)

2. Die Ablehnung des Antrags, Nichtmitgliedern der Eigentümergemeinschaft das Parken auf dem Garagenhof zu untersagen, darf nicht dazu führen, dass die Eigentumsrechte des Sondereigentümers einer Garage durch eine unbeschränkte Parkmöglichkeit auf dem Hof übermäßig beeinträchtigt werden.*)

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IMRRS 2004, 1150
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abberufung des Notverwalters durch die Wohnungseigentümer?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.02.2002 - 3 Wx 392/01

Der für die Dauer eines gerichtlichen Verfahrens im Wege einstweiliger Anordnung gemäß § 44 Abs. 3 WEG bestellte Notverwalter kann nicht durch einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer abberufen werden.*)

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IMRRS 2004, 1149
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sofortige weitere Beschwerde gegen Landgerichtsbeschluss

OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.02.2002 - 20 W 31/2002

Gegen einen Beschluss des Landgerichts, der über eine sofortige Beschwerde gegen eine Zwangsvollstreckungsentscheidung (Zwangsgeldbeschluss) des Amtsgerichts in einem WEG-Verfahren befindet, ist die sofortige weitere Beschwerde nur zulässig bei Vorliegen eines neuen selbständigen Beschwerdegrundes, insbesondere eines neuen schweren Verfahrensfehlers, auf dem die angefochtene Entscheidung beruht.*)

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IMRRS 2004, 1148
WohnungseigentumWohnungseigentum
Handelsrechtliche Annahmefiktion und Wohnungsverwaltung

OLG Hamburg, Beschluss vom 25.02.2002 - 2 Wx 103/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2004, 1147
WohnungseigentumWohnungseigentum
Fortgeltungsklausel des Wirtschaftsplans und neue Eigentümer

KG, Beschluss vom 27.02.2002 - 24 W 16/02

1. Der Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über die Fortgeltung des Wirtschaftsplanes bis zur Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan widerspricht nicht Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung und übersteigt nicht die Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft.*)

2. Die beschlossene Fortgeltung des Wirtschaftsplanes wird auch nicht dadurch in Frage gestellt, dass wegen Meinungsverschiedenheiten in der Eigentümergemeinschaft die Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan hinausgezögert wird und neueintretende Wohnungseigentümer von der Fortgeltungsklausel betroffen sind.*)

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IMRRS 2004, 1146
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vertrauensschutz für Pläne in abweichender Wirtschaftsperiode

KG, Beschluss vom 27.02.2002 - 24 W 71/01

1. Jedenfalls bei Eigentümerbeschlüssen, die bis Ende des Jahres 2000 gefasst worden sind, gebietet der Vertrauensschutz (BGHZ 145,158 = NJW 2000, 3500), Jahresabrechnungs-, Entlastungs- und Wirtschaftsplanbeschlüsse nicht allein deshalb für ungültig zu erklären, weil sie nicht für das Kalenderjahr, sondern für davon abweichende Wirtschaftsperioden aufgestellt sind. Denn diese Eigentümerbeschlüsse liegen innerhalb der Beschlusskompetenz und wirken für alle Wohnungseigentümer gleichmäßig.*)

2. Ist ein von dem Kalenderjahr abweichender Wirtschaftsplan (etwa für eine Heizperiode) aus dem Jahr 2000 oder früher angefochten, kommt auch eine gerichtliche Einschränkung des beschlossenen Wirtschaftsplans nur auf das restliche Kalenderjahr nicht in Betracht, weil über den mutmaßlichen Fortgeltungswillen der Wohnungseigentümer bis zum nächsten Wirtschaftplan ohnehin die Erstreckung auf die ersten Monate des Folgejahres zu erreichen ist.*)

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