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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6053 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IMRRS 2004, 1345
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anfechtung von Sonderbelastungen und Jahresabrechnung

KG, Beschluss vom 26.03.2003 - 24 W 189/02

1. Ausgaben der Gemeinschaft, die nur einen Wohnungseigentümer betreffen, können in die Jahresgesamtabrechnung aufgenommen und vollständig in die Einzelabrechnung des betreffenden Wohnungseigentümers eingestellt und damit auch bestandskräftig festgelegt werden (Senat vom 17. Januar 2001, 24 W 5898/00, NZM 2001, 294 = ZMR 2001, 307).*)

2. Ficht der Wohnungseigentümer mit der Sonderbelastung die Jahresabrechnung an, ist die materielle Berechtigung der Sonderbelastung nicht im Beschlussanfechtungsverfahren zu prüfen, sondern sowohl die Gesamtabrechnung wie auch die Einzelabrechnung des betroffenen Wohnungseigentümers nur insoweit für ungültig. zu erklären.*)

3. Die Wohhungseigentümer müssen dann ergänzend zu der betreffenden Jahresabrechnung den strittigen Betrag nach dem auch sonst geltenden Schlüssel auf alle Wohnungseigentümer umlegen und können die gerichtliche Geltendmachung des Betrages gegen den betreffenden Wohnungseigentümer beschließen, wenn die Anspruchsverfolgung aussichtsreich ist.*)

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IMRRS 2004, 1344
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verpflichtung zu baulicher Veränderung: Gartenzugang

OLG Hamm, Beschluss vom 25.03.2003 - 15 W 19/03

1) Für den Anspruch auf ordnungsgemäße Erstherstellung des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 WEG) ist auf die Eigentumsverhältnisse bei Begründung der Wohnungseigentümergemeinschaft abzustellen.*)

2) Das erst durch die Unterteilung eines Wohnungseigentumsrechts entstandene Bedürfnis, für eine der auf diese Weise entstandenen rechtlich selbständigen Wohnungseigentumseinheiten einen eigenen Zugang zur gemeinschaftlichen Gartenfläche zu schaffen, muß für die Beurteilung dieses Anspruchs unberücksichtigt bleiben.*)

3) Die Regelung einer Teilungserklärung "Das Wohnungseigentum Nr. II entspricht damit einem Zweifamilienhaus" reicht im Rahmen der beschränkten Möglichkeit zur Auslegung der im Grundbuch eingetragenen Gemeinschaftsordnung nicht für die Annahme aus, daß die Gemeinschaft im Falle einer Unterteilung dieses Wohnungseigentums verpflichtet sein soll, eine bauliche Veränderung (Anlage einer Außentreppe) vorzunehmen, um für eine rechtlich verselbständigte Wohnung einen zusätzlichen eigenen Zugang zur Gartenfläche zu schaffen.*)

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IMRRS 2004, 1343
WohnungseigentumWohnungseigentum
Antragsschrift nicht unterschrieben: Ablauf Anfechtungsfrist?

OLG Hamm, Beschluss vom 25.03.2003 - 15 W 63/03

1) Die Beschlußanfechtungsfrist wird auch durch eine nicht unterschriebene Antragsschrift gewahrt, wenn keine Zweifel daran bestehen, daß das Schriftstück von dem Antragsteller stammt und seinem Willen entspricht.*)

2) Nimmt der Antragsteller seinen Antrag auf den Hinweis des Gerichts, die Beschlußanfechtungsfrist sei wegen der fehlenden Unterschrift nicht gewahrt, zurück, so kann ihm für einen erneuten Beschlußanfechtungsantrag keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden. Denn Wiedereinsetzung kann nur zur Heilung einer tatsächlich eingetretenen Fristversäumung, nicht jedoch zur Beseitigung der Folgen einer Rücknahmeerklärung bewilligt werden.*)

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IMRRS 2004, 1342
WohnungseigentumWohnungseigentum
Andere Sichtverhältnisse nachteilige bauliche Veränderung?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.03.2003 - 20 W 139/02

Die nachteilige Veränderung der Sichtverhältnisse aus einer Wohnung über das Dach der Wohnungseigentumsanlage durch eine bauliche Veränderung kann einen Nachteil im Sinne der §§ 22 Abs. 1 S. 2, 14 WEG darstelleb*)

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IMRRS 2004, 1341
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ungültigerklärung einzelner Posten in der Jahresabrechnung?

BayObLG, Beschluss vom 20.03.2003 - 2Z BR 12/03

Der Antrag, den Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung für ungültig zu erklären, kann auf einzelne selbständige Posten der Abrechnung beschränkt werden.*)

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IMRRS 2004, 1340
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erledigung des Zustimmungsantrags nach Ausführung

BayObLG, Beschluss vom 19.03.2003 - 2Z BR 150/01

Der Antrag, die übrigen Wohnungseigentümer zu verpflichten, einer Sanierungsmaßnahme zuzustimmen, erledigt sich in der Hauptsache, wenn zwischenzeitlich saniert wurde.*)

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IMRRS 2004, 1339
WohnungseigentumWohnungseigentum
Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Verwalter

BayObLG, Beschluss vom 19.03.2003 - 2Z BR 10/03

Ein Wohnungseigentümer allein kann keine Ansprüche gegen den Verwalter gerichtlich geltend machen, wenn es die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums betrifft.*)

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IMRRS 2004, 1338
SachverständigeSachverständige
Entschädigung übersteigt Verfahrensgegenstand

BayObLG, Beschluss vom 04.09.2002 - 3Z BR 120/02

Ein Sachverständiger muss auch in einem Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz das Gericht rechtzeitig unterrichten, wenn durch die Hinzuziehung einer fachkundigen Hilfskraft seine voraussichtliche Entschädigung den Wert des Verfahrensgegenstands übersteigt.*)

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IMRRS 2004, 1325
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zustimmung zu baulichen Veränderungen durch den Verwalter

OLG Köln, Beschluss vom 15.10.2003 - 16 Wx 97/03

Sieht die Teilungserklärung vor, dass die Wohnungseigentümer vor baulichen Veränderungen die Zustimmung des Verwalters einholen müssen, so tritt die Zustimmung des Verwalters im Regelfall nicht an die Stelle der einstimmigen Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer, sondern ist neben dieser erforderlich.*)

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IMRRS 2004, 1322
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erstherstellungsanspruch des Ersteigerers

BayObLG, Beschluss vom 04.03.2004 - 2 Z BR 232/03

1. Wer ein Wohnungseigentum im Weg der Zwangsversteigerung erwirbt, muss sich nicht entgegenhalten lassen, der vorherige Wohnungseigentümer habe auf Ansprüche gegen die übrigen Wohnungseigentümer auf erstmalige Herstellung eines dem Aufteilungsplan entsprechenden Zustands verzichtet oder ein entsprechendes Recht verwirkt.*)

2. Wer beim Erwerb von Wohnungseigentum die Abweichung der Bauausführung von der Teilungserklärung nicht (positiv) kannte, aber hätte erkennen können, handelt in der Regel nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er gegen die übrigen Wohnungseigentümer einen Anspruch auf erstmalige Herstellung eines der Teilungserklärung entsprechenden Zustands geltend macht.*)

3. Die Gefahr erheblicher Bauschäden kann nach Treu und Glauben der Durchsetzung eines Anspruchs auf erstmalige Herstellung eines der Teilungserklärung entsprechenden Zustands entgegenstehen (hier: Versetzung einer tragenden Kellerinnenwand).*)

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IMRRS 2004, 1321
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erstherstellungsanspruch des Ersteigerers

BayObLG, Beschluss vom 04.03.2004 - 2Z BR 232/03

1. Wer ein Wohnungseigentum im Weg der Zwangsversteigerung erwirbt, muss sich nicht entgegenhalten lassen, der vorherige Wohnungseigentümer habe auf Ansprüche gegen die übrigen Wohnungseigentümer auf erstmalige Herstellung eines dem Aufteilungsplan entsprechenden Zustands verzichtet oder ein entsprechendes Recht verwirkt.*)

2. Wer beim Erwerb von Wohnungseigentum die Abweichung der Bauausführung von der Teilungserklärung nicht (positiv) kannte, aber hätte erkennen können, handelt in der Regel nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er gegen die übrigen Wohnungseigentümer einen Anspruch auf erstmalige Herstellung eines der Teilungserklärung entsprechenden Zustands geltend macht.*)

3. Die Gefahr erheblicher Bauschäden kann nach Treu und Glauben der Durchsetzung eines Anspruchs auf erstmalige Herstellung eines der Teilungserklärung entsprechenden Zustands entgegenstehen (hier: Versetzung einer tragenden Kellerinnenwand).*)

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IMRRS 2004, 1301
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bestellung des Verwalters

BayObLG, Beschluss vom 13.03.2003 - 2Z BR 85/02

Ein Verwalter kann mit einfacher Stimmenmehrheit der in der Versammlung anwesenden oder vertretenen Wohnungseigentümer bestellt werden. Die relative Stimmenmehrheit genügt selbst dann nicht, wenn über mehrere Bewerber gleichzeitig abgestimmt wird.*)

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IMRRS 2004, 1300
WohnungseigentumWohnungseigentum
Fehlerhafte Verwalterentlastung: Ungültige Jahresabrechnung?

BayObLG, Beschluss vom 13.03.2003 - 2Z BR 28/03

Ausführungen zur Fehlerhaftigkeit der Verwalterentlastung ersetzen nicht einen Antrag auf Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung.*)

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IMRRS 2004, 1299
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschränkung der Anfechtung des Jahresabrechnungsbeschlusses

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.03.2003 - 20 W 283/01

1) Die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung kann auf einzelne selbständige Rechnungspositionen beschränkt werden. Bei uneingeschränkter Anfechtung der Jahresabrechnung kann der Eigentümerbeschluss hinsichtlich der mängelbehafteten Abrechungsposten für ungültig erklärt werden*)

2) Zur Wirksamkeit von Eigentümerbeschlüssen über den Austausch von Wasseruhren und dem Aufschub von Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum.*)

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IMRRS 2004, 1298
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rechtsmittelbelehrung und Wiedereinsetzung

OLG Köln, Beschluss vom 12.03.2003 - 16 Wx 22/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2004, 1297
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer?

BayObLG, Beschluss vom 06.03.2003 - 2 Z BR 90/02

Ein Beschluss, mit dem die Wohnungseigentümer einer Teilung eines Wohnungseigentums nicht zustimmen, ist wegen fehlender Beschlusskompetenz unwirksam.*)

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IMRRS 2004, 1296
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ersetzende Entscheidung: Einbau von Kaltwasserzählern

KG, Beschluss vom 10.03.2003 - 24 W 3/03

Der Einbau von Kaltwasserzählern bei zu erwartender Wirtschaftlichkeit und die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nach Verbrauch bilden einen einheitlichen Verfahrensgegenstand, der unter die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft fällt und damit auch eine ersetzende gerichtliche Entscheidung über diesen Verfahrensgegenstand eröffnet (Vorlage an den BGH wegen Abweichung von OLG Düsseldorf ZMR 2002, 68 = NZM 2002, 349 = ZWE 2001, 559).*)

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IMRRS 2004, 1295
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erledigung bei sinnloser Hauptsache

OLG Hamburg, Beschluss vom 07.03.2003 - 2 Wx 85/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2004, 1294
WohnungseigentumWohnungseigentum
Auslegung der Erledigterklärung nach Abgabe durch Mahngericht

BayObLG, Beschluss vom 06.03.2003 - 2Z BR 27/03

Erklärt der Antragsteller nach Widerspruch gegen den antragsgemäß erlassenen Mahnbescheid im Antrag auf Abgabe des Verfahrens an das Wohnungseigentumsgericht im Hinblick auf Zahlungen des Antragsgegners nach Zustellung des Mahnbescheids die Hauptsache teilweise für erledigt, ist darin in der Regel die teilweise Rücknahme des Antrags auf Durchführung des streitigen Verfahrens zu sehen.*)

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IMRRS 2004, 1293
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer?

BayObLG, Beschluss vom 06.03.2003 - 2Z BR 90/02

Ein Beschluss, mit dem die Wohnungseigentümer einer Teilung eines Wohnungseigentums nicht zustimmen, ist wegen fehlender Beschlusskompetenz unwirksam.*)

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IMRRS 2004, 1292
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter: Laden/Lokal

BayObLG, Beschluss vom 06.03.2003 - 2Z BR 9/03

Der Betrieb eines Pilslokals mit Pizzeria stört bei typisierender Betrachtungsweise mehr als der Betrieb eines Ladens, mag in unmittelbarer Nachbarschaft auch eine weitere Gaststätte vorhanden sein.*)

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IMRRS 2004, 1291
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ausrichtung der Jahresabrechnung an Berechnungsverordnung?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.03.2003 - 20 W 261/01

Ohne eine entsprechende Regelung in der Teilungserklärung oder in einer Vereinbarung im Sinn von § 10 WEG muss die Jahresabrechung hinsichtlich der Betriebskosten nicht an § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung ausgerichtet sein.*)

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IMRRS 2004, 1290
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ausschluss der weiteren Beschwerde gegen Kostenentscheidungen

KG, Beschluss vom 03.03.2003 - 24 W 15/03

Wenn § 27 Abs. 2 FGG bei einem Angriff auf die isolierte Kostenentscheidung des Amtsgerichts eine weitere Beschwerde ausschließt, gilt das auch für die weitere außerordentliche Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des Amtsgerichts als Nebenentscheidung ohne Angriff auf die Hauptsacheentscheidung.*)

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IMRRS 2004, 1289
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zur Vermietbarkeit von Gemeinschaftseigentum

OLG Hamburg, Beschluss vom 06.02.2003 - 2 Wx 74/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2004, 1288
WohnungseigentumWohnungseigentum
Unwirksames Insichgeschäft des Verwalters?

KG, Beschluss vom 03.02.2003 - 1 W 244/03

Erklärt der WEG-Verwalter, der zugleich Erwerber ist, die Zustimmung nach § 12 Abs. 1 WEG auch gegenüber dem Veräußerer, ist dies wirksam; § 181 BGB findet insoweit keine Anwendung.*)

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IMRRS 2004, 1269
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anfechtungsfristablauf bei ausstehendem Protokoll ?

BayObLG, Beschluss vom 17.01.2003 - 2Z BR 130/02

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Anfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 WEG ist zu gewähren, sofern innerhalb der Anfechtungsfrist das Protokoll über die Eigentümerversammlung noch aussteht.*)

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IMRRS 2004, 1268
WohnungseigentumWohnungseigentum
Durchsetzung von Schadenersatz gegen Eigentümer

BayObLG, Beschluss vom 15.01.2003 - 2Z BR 101/02

Mit einem bestandskräftigen Mehrheitsbeschluss können Schadensersatzforderungen gegen einen Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums eigenständig durchgesetzt werden.*)

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IMRRS 2004, 1267
WohnungseigentumWohnungseigentum
Änderung der Zweckbestimmung von Sondereigentum

OLG Hamburg, Beschluss vom 06.12.2002 - 2 Wx 27/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2004, 1245
WohnungseigentumWohnungseigentum
Überraschende Sonderkündigungsklausel

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.1999 - 24 U 5/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2004, 1244
WohnungseigentumWohnungseigentum
Formales Veranlasserprinzip bei Vollzugsgebühr des Notars

OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.04.2001 - 20 W 337/00

Kostenschuldner der Vollzugsgebühr des § 146 Abs. 1 S. 1 KostO sind bei Antragsverfahren wegen des hier geltenden formalen Veranlasserprinzips alle Auftraggeber als Gesamtschuldner, unabhängig davon, in wessen Interesse der Antrag gestellt worden ist.*)

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IMRRS 2004, 1243
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zur Auslegung der Regelung von Verkehrssicherungspflichten

BayObLG, Beschluss vom 11.05.2001 - 2Z BR 95/00

Zur Frage, wie die Regelung einer Gemeinschaftsordnung auszulegen ist, wenn einem Wohnungseigentümer allein die Verkehrssicherungspflicht für das Grundstück und die Straßenreinigungspflicht obliegt.*)

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IMRRS 2004, 1242
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beginn der Beschwerdefrist bei vollständiger Verlesung?

BayObLG, Beschluss vom 18.05.2001 - 2Z BR 76/01

Die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde beginnt in einer Wohnungseigentumssache sofort, wenn der Amtsrichter die vollständige Entscheidung samt Gründen in Gegenwart aller Beteiligten oder ihrer Vertreter vorliest.*)

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IMRRS 2004, 1241
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wechselseitige Ansprüche der Eigentümer bei Feuchtigkeit?

BayObLG, Beschluss vom 23.05.2001 - 2Z BR 99/00

Zur Frage, welche Ansprüche Wohnungseigentümer gegeneinander haben, wenn die Wohnanlage wegen Feuchtigkeitsschäden saniert werden muß.*)

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IMRRS 2004, 1240
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschluss abhängig von Niederschrift des Stimmergebnisses?

BayObLG, Beschluss vom 12.07.2001 - 2Z BR 139/00

Die Gültigkeit eines Eigentümerbeschlusses hängt nicht davon ab, daß aus dem in der Versammlungsniederschrift niedergelegten Mehrheitsbeschluß die Anzahl der Ja- und Neinstimmen nicht hervorgeht.*)

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IMRRS 2004, 1239
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zum Verzug mit der Sonderumlagezahlung

OLG Hamburg, Beschluss vom 16.07.2001 - 2 Wx 47/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2004, 1238
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter als Vertreter? Beschluss über Verwalterbestellung

OLG Hamburg, Beschluss vom 16.07.2001 - 2 Wx 116/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2004, 1237
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zur Abänderung der Sondernutzungsfläche durch Verkäufer

BayObLG, Beschluss vom 18.07.2001 - 2Z BR 25/01

Darf der Wohnungseigentumsverkäufer nach dem Kaufvertrag die Teilungserklärung hinsichtlich einer Sondernutzungsfläche auch zu Lasten des Erwerbers abändern, so kann ihm auch das Recht zustehen, einem anderen Erwerber von Wohnungseigentum die Sondernutzungsfläche zuzuweisen.*)

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IMRRS 2004, 1236
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zustimmungsanfechtung wegen arglistiger Täuschung?

BayObLG, Beschluss vom 02.08.2001 - 2Z BR 144/00

Die in einer Eigentümerversammlung abgegebene Zustimmung zu einer baulichen Veränderung können von einem Wohnungseigentümer wegen arglistiger Täuschung angefochten werden.*)

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IMRRS 2004, 1235
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abändernde Vereinbarung durch abweichende Praxis?

BayObLG, Beschluss vom 07.08.2001 - 2Z BR 38/01

1. Auch wenn jahrelang abweichend von der Gemeinschaftsordnung abgerechnet wurde, besteht keine die Gemeinschaftsordnung abändernde Vereinbarung über den Kostenverteilungsschlüssel.*)

2. Regelmäßig fehlen die Voraussetzungen für die Entlastung des Verwalters wenn die Jahresabrechnung magelhaft und der Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung ganz oder teilweise für ungültig erklärt worden ist.*)

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IMRRS 2004, 1234
WohnungseigentumWohnungseigentum
Berechnung der Stimmenmehrheit in der Versammlung

BayObLG, Beschluss vom 10.08.2001 - 2Z BR 21/01

In der Wohnungseigentümerversammlung ist die Stimmenmehrheit nur nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.*)

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IMRRS 2004, 1233
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beginn der Beschwerdefrist bei vollständiger Verlesung

BayObLG, Beschluss vom 10.08.2001 - 2Z BR 121/01

Im Wohnungseigentumsverfahren kann die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegenüber einem Beteiligten zu laufen beginnen, wenn der Amtsrichter die vollständige Entscheidung samt Gründen in dessen Gegenwart vorliest.*)

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IMRRS 2004, 1232
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter?

BayObLG, Beschluss vom 16.08.2001 - 2Z BR 80/01

Die Bezeichnung eines aus mehreren Räumen bestehenden Teileigentums als "nicht zu Wohnzwecken dienende Diele" gilt als eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter.*)

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IMRRS 2004, 1231
WohnungseigentumWohnungseigentum
Umfang der Freistellung von Räumen von Gemeinschaftskosten

BayObLG, Beschluss vom 23.08.2001 - 2Z BR 114/01

Die Freistellung nicht beheizbarer Räume in der Gemeinschaftsordnung von Heizkosten gilt nur für Heizkosten und nicht für alle sonstigen verbrauchsabhängigen Kosten.*)

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IMRRS 2004, 1230
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zur Ermächtigung des Verwalters: Aufstellung der Hausordnung

BayObLG, Beschluss vom 23.08.2001 - 2Z BR 96/01

1. Eine vom Hausverwalter aufgrund der in der Gemeinschaftsordnung enthaltenen Ermächtigung aufgestellte Hausordnung ist so lange verbindlich, wie sie nicht durch die Eigentümer oder das Gericht geändert wird.*)

2. Die Beschränkung des Musizierens in der Hausordnung auf Zimmerlautstärke, so daß es in anderen Wohnungen nicht gehört wird, ist jedenfalls dann nicht zulässig, wenn sie nicht in einer Vereinbarung enthalten ist.*)

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IMRRS 2004, 1229
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anfechtung Jahresabrechnung / Wirtschaftsplan: Geschäftswert

BayObLG, Beschluss vom 28.08.2001 - 2Z BR 108/01

Zur Frage der Höhe des Geschäftswertes der Eigentümerbeschlüsse über die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan, wenn lediglich formelle Mängel gerügt werden.*)

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IMRRS 2004, 1228
WohnungseigentumWohnungseigentum
Aufrechnung mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung?

BayObLG, Beschluss vom 28.08.2001 - 2Z BR 50/01

Zur Frage, inwieweit mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung gegen Wohngeldansprüche aufgerechnet werden kann.*)

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IMRRS 2004, 1227
WohnungseigentumWohnungseigentum
Befugnis des Verwalters zum Anerkenntnis von Forderungen ?

BayObLG, Beschluss vom 06.09.2001 - 2Z BR 107/01

1. Der Verwalter darf ohne Zustimmung der Wohnungseigentümer keine Forderungen gegen die Wohnungseigentümer anerkennen.*)

2. Nur wenn ein entsprechender Eigentümerbeschluss besteht, kann ein Wohnungseigentümer auf Zahlung von Wohngeld in Anspruch genommen werden.*)

3. Verstöße gegen die Vorschriften über die Einberufung zur Eigentümerversammlung führen nicht zur Nichtigkeit sondern nur zur Anfechtbarkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse.*)

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IMRRS 2004, 1224
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bindet Zustimmung zu baul. Veränderung Rechtsnachfolger?

BayObLG, Beschluss vom 06.09.2001 - 2Z BR 86/01

Stimmt ein Wohnungseigentümer einer baulichen Veränderung zu, so ist er als auch sein Rechtsnachfolger an diese Zustimmung gebunden.*)

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IMRRS 2004, 1223
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwahrungsvertrag bei Erdzwischenlagerung?

BayObLG, Beschluss vom 06.09.2001 - 2Z BR 8/01

Vereinbaren die Wohnungseigentümer, daß die für die Dauer von Sanierungarbeiten entfernte Erde in Containern zwischengelagert und danach wieder zurücktransportiert werden soll, dürfte ein Verwahrungsvertrag geschlossen worden sein. Gerät der Hinterleger mit der Verpflichtung zur Wegschaffung der Erde in Verzug, schuldet er den Wohnungseigentümern den Ersatz der von ihnen aufgewendeten Lagerkosten.*)

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IMRRS 2004, 1222
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zur Vorauswahl geeigneter Bewerber zur Verwalterbestellung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2001 - 3 Wx 202/01

Haben mehrere Bewerber für eine Bestellung zum Verwalter Unterlagen vorgelegt, so verstößt es nicht gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn der Verwaltungsbeirat nach Prüfung der Unterlagen nicht alle, sondern nur die in erster Linie als geeignet erscheinenden zur Vorstellung in der Versammlung der Wohnungseigentümer, in der die Bestellung beschlossen werden soll, einlädt und einer dieser Bewerber, der nach seiner Persönlichkeit und seinen fachlichen Fähigkeiten zur Ausübung des Verwalteramtes geeignet ist, gewählt bzw. bestellt wird.*)

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