Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6101 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2004
IMRRS 2004, 1085BayObLG, Beschluss vom 18.07.2002 - 2Z BR 148/01
Die Wohngeldschuld eines Wohnungseigentümers entsteht erst, wenn die Eigentümergemeinschaft über Einzelwirtschaftspläne oder über Jahreseinzelabrechnungen beschließt.*)
VolltextIMRRS 2004, 1084
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.07.2002 - 3 W 131/02
Zur Wahrung der materiellen Ausschlussfrist des § 24 Abs. 4 Satz 2 WEG ist grundsätzlich § 270 Abs. 3 ZPO (jetzt § 167 ZPO) entsprechend anwendbar.*)
Da jedoch bei der Beschlussanfechtung der Fortgang des Verfahrens nicht ohne weiteres von der Einzahlung eines Kostenvorschusses abhängig gemacht werden kann, führt eine aus der verspäteten Einzahlung folgende Verzögerung der Zustellung nicht zur Fristversäumung. Das gilt auch, wenn daneben weitere Unterlagen ( hier: Eigentümerliste und Abschriften für diese Eigentümer) gefordert wurden.*)
VolltextIMRRS 2004, 1083
KG, Beschluss vom 22.07.2002 - 24 W 65/02
1. Ein Wohnungseigentümer ist nicht berechtigt, einen Kampfhund ohne Leine und Maulkorb in gemeinschaftlich genutzten Kellerräumen frei laufen zu lassen.*)
2. Jeder Wohnungseigentümer kann auch ohne Mehrheitsbeschluss den Kampfhundbesitzer unmittelbar auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen.*)
VolltextIMRRS 2004, 1081
BayObLG, Beschluss vom 08.08.2002 - 2Z BR 61/02
Im Beschwerdeverfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz bestimmt sich der Geschäftswert grundsätzlich nach den Anträgen des Rechtsmittelführers.*)
VolltextIMRRS 2004, 1080
BayObLG, Beschluss vom 08.08.2002 - 2Z BR 5/02
Zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem erstmaligen Einbau einer Gegensprechanlage in das vorhandene Klingeltableau einer Wohnanlage und der vorangegangenen Beschlußfassung.*)
VolltextIMRRS 2004, 1079
OLG Schleswig, Beschluss vom 12.08.2002 - 2 W 21/02
Eine nichttragende Wand kann zwischen zwei Sondereigentumseinheiten ohne Zustimmung der Miteigentümer entfernt werden.*)
VolltextIMRRS 2004, 1078
BayObLG, Beschluss vom 14.08.2002 - 2Z BR 38/02
Eine Eigentümergemeinschaft kann eine im Gemeinschaftseigentum stehende Grundstücksfläche nicht zur Gemeindestraße erklären*)
VolltextIMRRS 2004, 1077
KG, Beschluss vom 21.08.2002 - 24 W 366/01
1. Die Errechenbarkeit und damit die Fälligkeit des auf einen Wohnungseigentümer entfallenden Anteils einer mehrheitlich beschlossenen Sonderumlage liegen nicht vor, wenn die Gemeinschaft die Kostenverteilung auf anteilige Wohnflächen umgestellt hat, die anteiligen Wohnflächen streitig sind und der Umstellungsbeschluss zudem nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 148,158 = NJW 2000, 3500) ohnehin nichtig ist.*)
2. Mit der fehlenden Fälligkeit des Umlageanteils entfällt auch die Verpflichtung zur Zahlung von Prozesszinsen sowie die Kostentragungspflicht im gerichtlichen Verfahren.*)
VolltextIMRRS 2004, 1076
OLG Köln, Beschluss vom 26.08.2002 - 16 Wx 126/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1075
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.08.2002 - 3 Wx 166/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1074
OLG Köln, Beschluss vom 04.09.2002 - 16 Wx 114/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1073
OLG Köln, Beschluss vom 04.09.2002 - 16 Wx 124/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1072
BayObLG, Beschluss vom 05.09.2002 - 2Z BR 81/02
Die Beschwerde des Antragsgegners ist grundsätzlich gegen Beschlüsse statthaft, mit denen nach einseitiger Erledigterklärung des Antragstellers das Gericht die Erledigung der Hauptsache festgestellt und eine Kostenentscheidung getroffen hat.*)
VolltextIMRRS 2004, 1050
OLG Hamm, Beschluss vom 09.09.2002 - 15 W 235/00
Zum Anspruch auf Abänderung des gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssels (§ 16 Abs. 2 WEG) bei einer aus Altbau und Neubau bestehenden Wohnungseigentumsanlage.*)
VolltextIMRRS 2004, 1049
BayObLG, Beschluss vom 12.09.2002 - 2Z BR 28/02
Es entspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn eine Eigentümerversammlung eine korrigierte Version der Protokolle früherer Eigentümerversammlungen beschließt.*)
VolltextIMRRS 2004, 1048
OLG Stuttgart, Urteil vom 18.09.2002 - 3 U 89/02
Vor dem Konkurs eines Wohnungseigentümers begründete und fällig gewordene Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen bleiben Konkursforderungen auch dann, wenn über die Jahresabrechnung erst nach Konkurseröffnung entschieden wird.*)
Die Bestellung eines Sequesters ändert daran nichts: Auf den Zeitraum der Sequestration entfallende Vorschussansprüche sind deshalb nur einfache Konkursforderungen, nicht aber Masseverbindlichkeiten im Sinne von § 59 KO.*)
VolltextIMRRS 2004, 1047
OLG Schleswig, Beschluss vom 18.09.2002 - 2 W 66/02
Die Eigentümergemeinschaft muß nicht bei jedem Einbau eines Dachflächenfensters zustimmen, es sei denn, daß der Gesamteindruck zu einer ästhetischen Verschlechterung führt.*)
VolltextIMRRS 2004, 1046
OLG Köln, Beschluss vom 20.09.2002 - 16 WX 32/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1045
OLG Köln, Beschluss vom 20.09.2002 - 16 Wx 135/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1044
OLG Köln, Beschluss vom 20.09.2002 - 16 WX 31/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1043
KG, Beschluss vom 23.09.2002 - 24 W 230/01
Ebensowenig wie der auf Grund nichtiger Auflassung im Grundbuch eingetragene Scheinwohnungseigentümer (BGH NJW 1994, 3352) schuldet der auf Grund eines formnichtigen Kaufvertrages in den Besitz einer vermieteten Eigentumswohnung gelangte Käufer der Eigentümergemeinschaft Wohngeld und Sonderumlagen.*)
VolltextIMRRS 2004, 1042
BayObLG, Beschluss vom 26.09.2002 - 2Z BR 86/02
Die Umgestaltung einer Grundstücksoberfläche durch Begradigung eines abschüssigen Hanges kann eine bauliche Veränderung sein.*)
VolltextIMRRS 2004, 1041
OLG Köln, Beschluss vom 27.09.2002 - 16 Wx 115/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1040
OLG Köln, Beschluss vom 27.09.2002 - 16 Wx 121/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1039
OLG Hamburg, Beschluss vom 14.10.2002 - 2 Wx 69/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1038
BayObLG, Beschluss vom 17.10.2002 - 2Z BR 68/02
Im Beschlussanfechtungsverfahren orientiert sich der Wert der Beschwer regelmäßig nach dem auf den Beschwerdeführer entfallen prozentualen Anteil an den Gesamtkosten.*)
VolltextIMRRS 2004, 1037
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.10.2002 - 3 Wx 261/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1036
OLG Hamburg, Beschluss vom 21.10.2002 - 2 Wx 71/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1035
OLG Schleswig, Beschluss vom 30.10.2002 - 2 W 149/02
Die Vorstrafe des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann auch dann der (Weiter)bestellung entgegenstehen, wenn sie nicht im persönlichen Führungszeugnis steht.*)
VolltextIMRRS 2004, 1034
BayObLG, Beschluss vom 31.10.2002 - 2Z BR 105/02
Wird die ausdrücklich zur Fristwahrung eingelegte sofortige weitere Beschwerde vor ihrer Begründung zurückgenommen, kann davon abgesehen werden, die Erstattung außergerichtlicher Kosten für das Rechtsbeschwerdeverfahren anzuordnen.*)
VolltextIMRRS 2004, 1033
BayObLG, Beschluss vom 31.10.2002 - 2Z BR 95/02
Zur Frage der Verwirkung eines Anspruchs auf Unterlassung der Nutzung, wenn in einem als Laden bezeichneten Teileigentum eine Gaststätte betrieben wird.*)
VolltextIMRRS 2004, 1032
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.11.2002 - 3 Wx 194/02
1. Erstellt der nach Beendigung seiner Tätigkeit zur Rechnungslegung verpflichtete Verwalter diese nicht ordnungsgemäß, so ist er der Gemeinschaft in Höhe des notwendigen Aufwandes für einen an seiner Stelle beauftragten Dritten zum Schadensersatz aus dem Gesichtspunkt einer Schlechterfüllung des Verwaltervertrages (altes Recht) verpflichtet.*)
2. Vermischt der Verwalter die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft - sei es auch von dieser geduldet - mit der ihm von einzelnen Eigentümern vermieteter Wohnungen aufgetragenen Verwaltung einer "Mietpool-Gemeinschaft" (hier: Gemeinschafts- und Sondereigentums-Geldbewegungen, insbesondere auch Einnahmen und Ausgaben des "Mietpools", auf einem einheitlichen Konto), so entbindet ihn dies nicht von seiner Verpflichtung, im Rahmen seiner Rechnungslegungspflicht eine geordnete und übersichtliche inhaltlich zutreffende Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben vorzulegen, die eine Zuordnung der einzelnen Einnahmen und Ausgaben im für die Rechnungslegung maßgeblichen Zeitraum ermöglicht.*)
VolltextIMRRS 2004, 1031
OLG Hamburg, Beschluss vom 04.11.2002 - 2 Wx 32/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1030
BayObLG, Beschluss vom 07.11.2002 - 2Z BR 100/02
Muß zur Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen, deren Kosten ein Wohnungseigentümer zu tragen hat, eine Treppe beseitigt werden, fallen ihm auch diese Kosten zur Last.*)
VolltextIMRRS 2004, 1029
BayObLG, Beschluss vom 07.11.2002 - 2Z BR 77/02
Zur Frage der Abrechnung der Heizungs- und Warmwasserkosten, wenn nach der Teilungserklärung "auf der Grundlage der jeweiligen Wohnungsfläche unter Berücksichtigung eventuell vorhandener Verbrauchszähler" abzurechnen ist.*)
VolltextIMRRS 2004, 1024
BayObLG, Beschluss vom 07.11.2002 - 2Z BR 97/02
Eine Sonderumlage setzt einen Eigentümerbeschluss über die Höhe der Umlage und einen Verteilungsschlüssel voraus.*)
VolltextIMRRS 2004, 1023
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.11.2002 - 3 Wx 258/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1022
BayObLG, Beschluss vom 14.11.2002 - 2Z BR 116/02
Zur Frage der außergerichtlichen Kostenlast in Wohnungseigentumssachen, wenn die sofortige Beschwerde zurückgenommen wird.*)
VolltextIMRRS 2004, 1021
BayObLG, Beschluss vom 14.11.2002 - 2Z BR 79/02
Wohnungseigentümer kommen mit Zahlungen nicht in Verzug, wenn nach der Teilungserklärung Zahlungen an den Verwalter zu leisten sind, aber ein solcher nicht bestellt ist.*)
VolltextIMRRS 2004, 1020
BayObLG, Beschluss vom 14.11.2002 - 2Z BR 107/02
Wird bei einem "zwanglosen Zusammentreffen" aller Wohnungseigentümer beschlossen, auf einem Pkw-Stellplatz ein Carport zu errichten, so handelt es sich um eine Vereinbarung und nicht um einen Eigentümerbeschluss.*)
VolltextIMRRS 2004, 1019
OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.11.2002 - 20 W 437/02
Die Zwangsvollstreckung in einem WEG-Verfahren richtet sich allein nach den Vorschriften der ZPO. Durch die ZPO-RG von 27.07.2001 ist die sofortige weitere Beschwerde gem. § 793 Abs. 2 ZPO a.F. entfallen und durch die zulassungsabhängige Rechtsbeschwerde zum BGH ersetzt worden.*)
VolltextIMRRS 2004, 1018
BayObLG, Beschluss vom 20.11.2002 - 2Z BR 45/02
Sind die Wohnungseigentümer gerichtlich zur Mitwirkung bei der Beseitigung von Schäden am Gemeinschaftseigentum verpflichtet worden, so kann der Miteigentümer, der die Mängel im Einvernehmen mit den übrigen Wohnungseigentümern auf seine Kosten behoben hat, die von ihm zur Mängelbeseitigung aufgewandten Kosten anteilig verlangen.*)
VolltextIMRRS 2004, 1017
BayObLG, Beschluss vom 20.11.2002 - 2Z BR 144/01
Der Verzugszins für Wohngeldschulden kann nicht abweichend vom Gesetz festlegt werden.*)
VolltextIMRRS 2004, 1016
OLG Köln, Beschluss vom 22.11.2002 - 16 Wx 153/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1015
OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.11.2002 - 20 W 203/02
1. Eine Notgeschäftsführung nach § 21 Abs. 2 WEG liegt nicht vor, wenn die Gefahrenlage nicht so dringlich ist, dass ein verständiger Wohnungseigentümer nicht zuvor den vorhandenen Verwalter bzw. wenn der Umfang der Maßnahme dessen Befugnis überschreitet, die übrigen Wohnungseigentümer einschalten könnte.*)
2. Einem Wohnungseigentümer, der entgegen dem eindeutigen, erkennbaren Willen der Eigentümergemeinschaft die Sanierung von Gemeinschaftseigentum beauftragt, steht kein Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag zu. Einem Anspruch auf Ersatz nach Bereicherungsrecht steht ein Schadensersatzanspruch der Gemeinschaft wegen Übernahmeverschuldens entgegen.*)
VolltextIMRRS 2004, 1014
OLG Köln, Beschluss vom 27.11.2002 - 16 Wx 226/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1003
KG, Beschluss vom 02.12.2002 - 24 W 92/02
1. Da die Wohnungseigentümer bei der Beschlussfassung über Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen und Sonderumlagen in der Einzelabrechnung den zahlungsunfähigen Wohnungseigentümer, bevor dessen endgültiger finanzieller Ausfall feststeht, einbeziehen müssen (BGHZ 108, 44 = NJW 1989, 3018), können sie nach Feststehen des Ausfalls die insgesamt entstandenen Wohngeldrückstände (im Wege eines "Nachtragshaushalts") durch Eigentümerbeschluss unter sich aufteilen, und zwar nach dem allgemeinen Kostenverteilungsschlüssels auf die bei Beschlussfassung vorhandenen Wohnungseigentümer und unter Einschluss eines Wohnungseigentümers, der seine Wohnung zwischenzeitlich ersteigert hat und der damit erstmals durch eine solche Sonderumlage belastet wird (vgl. BGHZ 142, 290 = NJW 1999, 3713).*)
2. Für die Nachtrags-Umlage muss die Zusammensetzung der aufgelaufenen Wohngeldrückstände genau nach den zwischenzeitlichen Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen und auch nach den Wohnungen des zahlungsunfähigen Wohnungseigentümers festgestellt werden (KG WM 2001, 355 = ZWE 2001, 381 = DWE 2001, 117 = KGRep 2001, 209).*)
3. Eventuelle zwischenzeitliche Liquiditätsumlagen mit oder ohne den zahlungsunfähigen Wohnungseigentümers sind als vorläufige Verwaltungsmaßnahmen nicht notwendig, aber auch nicht hinderlich für die endgültige Abrechnung der Wohngeldausfälle.*)
4. Der Ersteigerer ist nur mit seiner Kostenquote an den umgelegten Wohngeldrückständen zu beteiligen. Dem rechtsgeschäftlichen Erwerber brauchen die Rückstände nicht besonders auferlegt zu werden, wenn in der Gemeinschaftsordnung/Teilungserklärung ohnehin die gesamtschuldnerische Haftung von Verkäufer und Erwerber bestimmt ist (BGH NJW 1994, 2950).*)
VolltextIMRRS 2004, 1002
KG, Beschluss vom 02.12.2002 - 24 W 155/02
1. Eine Nichtigkeitsklage gegen den scheinbar rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts in WEG-Sachen ist in eine sofortige Erstbeschwerde umzudeuten, wenn der Beschluss des Amtsgerichts zwar durch Hinausgabe existent, aber mangels wirksamer öffentlicher Zustellung an den Antragsgegner noch nicht rechtskräftig ist.*)
2. Es kann offen bleiben, ob die auf Grund des scheinbar rechtskräftigen Zahlungsbeschlusses eingetragene Sicherungshypothek eine Beschwer begründet, wenn der Antragsgegner das ursprüngliche Bestehen der Wohngeldverbindlichkeiten nicht bestreitet. Die Beschwer liegt zumindest darin, dass er Erfüllung der Wohngeldschuld behauptet.*)
3. Bei erheblichen Verfahrensfehlern bereits in erster Instanz kann das Rechtsbeschwerdegericht die Sache an das Amtsgericht zurückverweisen.*)
VolltextIMRRS 2004, 1001
OLG Hamm, Beschluss vom 03.12.2002 - 15 W 190/02
Die Erstreckung einer zur Verwaltung des Sondereigentums formularmäßig erteilten widerruflichen Vollmacht auf die Vertretung des Wohnungseigentümers in der Eigentümerversammlung und die Entgegennahme von Zustellungen des Wohnungseigentumsverwalters (einschließlich der Einladungen zur Eigentümerversammlung) hält einer Inhaltskontrolle stand.*)
VolltextIMRRS 2004, 1000
OLG Hamm, Beschluss vom 03.12.2002 - 15 W 340/02
1. Der Begriff des werdenden Wohnungseigentümers setzt unabdingbar voraus, daß - neben der Sicherung des Erwerbs durch Eintragung einer Vormerkung - der Besitz und die Nutzungen auf den Erwerber des einzelnen Wohnungseigentums übergegangen sind.*)
2. Der Abnahmeverweigerung des einzelnen Erwerbers können die übrigen (werdenden) Wohnungseigentümer auch unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht entgegenhalten, der von ihm geschlossene schuldrechtliche Erwerbsvertrag sei unter Berücksichtigung der Vorschriften der MaBV vollzugsfähig.*)
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