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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6053 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IMRRS 2004, 1414
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nachträgliche Erhöhung der Verwaltergebühren

OLG Köln, Beschluss vom 27.06.2003 - 16 Wx 105/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2004, 1413
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wirkung einer vereinbarten Ausnahme vom Aufrechnungsverbot

KG, Beschluss vom 25.06.2003 - 24 W 328/02

1. Werden in der Teilungserklärung als Ausnahmen von dem grundsätzlichen Verbot der Aufrechnung gegen Wohngeldforderungen nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche genannt, sind andere Gegenforderungen wie Ansprüche aus Notgeschäftsführung von der Aufrechnung ausgeschlossen.*)

2. Eine vollstreckbare notarielle Urkunde auf der Grundlage der Teilungserklärung muss genau erkennen lassen, auf welche mehrheitlich beschlossenen und fällig gestellten monatlichen Beitragsvorschüsse sie sich bezieht (KG NJW-RR 1997, 1304 = ZMR 1997, 664); anderenfalls ist sie herauszugeben.*)

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IMRRS 2004, 1412
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zur Entlastung des Verwalters

OLG Hamburg, Beschluss vom 25.06.2003 - 2 Wx 138/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2004, 1411
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümerbeschluss als Anspruchsgrundlage für Gemeinschaft

OLG Köln, Beschluss vom 23.06.2003 - 16 Wx 121/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2004, 1410
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rechtliches Gehör bei Festsetzung des Beschwerdewertes

BayObLG, Beschluss vom 20.06.2003 - 2Z BR 59/03

1. Die Wohnungseigentümer sind in einem Beschluss namentlich und mit ihrer Anschrift zu bezeichnen, was auch durch Beifügung einer Eigentümerliste geschehen kann.*)

2. Das Landgericht hat bei der Festsetzung des Beschwerdewerts das Interesse des Beschwerdeführers von Amts wegen zu ermitteln. Nimmt es hierzu Rückrechnungen aus einzelnen bei den Akten befindlichen Schriftstücken vor, ist den Beteiligten hierzu vorab Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.*)

3. Beantragt der Antragsteller den Beschluss über eine Jahresabrechnung hinsichtlich einer Position insgesamt für ungültig zu erklären, so kann bei der Geschäftswertfestsetzung nicht von einem Betrag ausgegangen werden, den der Antragsteller in der Begründung als Mindestbetrag für die Unrichtigkeit angegeben hat.*)

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IMRRS 2004, 1409
WohnungseigentumWohnungseigentum
Fehlerhafter Jahresabschluss: Schadenersatz trotz Entlastung

BayObLG, Beschluss vom 17.06.2003 - 2Z BR 110/02

1. Eine Abrechnung, die Wohngeldvorschüsse nicht ausweist und Fehlbeträge aus den Vorjahren in das Abrechnungsergebnis einbezieht, ist nicht ordnungsmäßig.*)

2. Enthält eine Abrechnung so viele Mängel und Lücken, dass die ordnungsmäßigen Teile für sich allein keine hinreichende Aussagekraft mehr haben, ist der Beschluss über die Genehmigung der Jahresabrechnung insgesamt für ungültig zu erklären.*)

3. Wird ein Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung für ungültig erklärt, weil der Verwalter eine nicht ordnungsmäßige Abrechnung zur Beschlussfassung vorgelegt hat, kann es angemessen sein, ihm unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes wegen Verletzung vertraglicher Verpflichtungen jedenfalls einen Teil der Kosten aufzuerlegen.*)

4. Einer solchen Kostenentscheidung steht eine Entlastung des Verwalters nicht entgegen, wenn der Abrechnungsfehler für einen durchschnittlich verständigen Wohnungseigentümer auch bei Anwendung der zumutbaren Sorgfalt nicht erkennbar war.*)

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IMRRS 2004, 1408
WohnungseigentumWohnungseigentum
Begründungsanforderungen: Nichterreichen des Beschwerdewerts

BayObLG, Beschluss vom 17.06.2003 - 2Z BR 44/03

Verwirft das Landgericht eine Beschwerde wegen Nichterreichens des Beschwerdewerts, muss es die von ihm angenommene Höhe des Beschwerdewerts nachvollziehbar begründen. Stellt das Landgericht die für die Festsetzung des Beschwerdewerts maßgeblichen Tatsachen nicht rechtsfehlerfrei fest, führt dies zur Aufhebung und Zurückverweisung.*)

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IMRRS 2004, 1407
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verfahren gegen Verwalter auf ordnungsgemäße Verwaltung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.06.2003 - 20 W 558/00

Der Verwalter kann Antragsgegner eines auf ordnungsgemäße Verwaltung gerichteten Begehrens sein. In einem gegen den Verwalter gerichteten Verfahren führt ein Verwalterwechsel grundsätzlich zur Erledigung der Hauptsache. Zum Rechtsschutzbedürfnis eines Antrags auf Protokollberichtigung einer Wohnungseigentümerversammlung.*)

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IMRRS 2004, 1406
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vertretungsbefugnis des Verwalters im Prozess

KG, Beschluss vom 11.06.2003 - 24 W 77/03

Die allgemeine Vollmacht des WEG-Verwalters, die Wohnungseigentümer in Angelegenheiten der laufenden Verwaltung zu vertreten und das Unterbleiben von Eigentümerbeschlüssen zur Prozessführung rechtfertigen nicht die Verfahrensvertretung des Verwalters für die Eigentümergemeinschaft einschließlich der Beauftragung eines Rechtsanwalts in einem Verfahren, in welchem ein einzelner Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft und gegenüber dem Verwalter dessen Abberufung aus wichtigem Grunde fordert.*)

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IMRRS 2004, 1405
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Verwalterverschulden bei Beauftragung von Fachbetrieb

BayObLG, Beschluss vom 06.06.2003 - 2Z BR 23/03

1. Beschließen die Wohnungseigentümer die Durchführung gartengestalterischer Maßnahmen, dann handelt der Verwalter nicht schuldhaft, wenn er Art und Umfang der Arbeiten einem Fachunternehmen überlässt und dieses mehrere Bäume fällt.*)

2. Es liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters, ob er sich mit formlosen Äußerungen der Verfahrensbeteiligten begnügt oder eine förmliche Vernehmung durchführt.*)

3. Die Entscheidung des Beschwerdegerichtes über die Erstattung außergerichtlicher Kosten ist als Ermessensentscheidung durch das Rechtsbeschwerdegericht nur in engen Grenzen überprüfbar.*)

4. Die rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung des Beschwerdegerichts ist für das Rechtsbeschwerdegericht bindend.*)

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IMRRS 2004, 1385
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zuständigkeitsbestimmung bei Kompetenzkonflikt

OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.06.2003 - 20 W 182/2003

Bei einem negativen Kompetenzkonflikt zwischen einem Prozessgericht und einem Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit findet § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nur entsprechende Anwendung, so dass die tatsächlichen als verbindlich gewollten Unzuständigkeitserklärungen als Voraussetzung der Zuständigkeitsbestimmung ausreichen und keine erfolglose Anfechtung der jeweiligen Abgabebeschlüsse erforderlich ist. Die Beteiligten müssen allerdings zumindest formlos über den Kompetenzkonflikt informiert worden sein, lediglich intern gebliebene Aktenvermerke stellen keine taugliche Unzuständigkeitserklärung nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (analog) dar. Entsprechend dem Rechtsgedanken des § 699 Abs. 1 Satz 3 ZPO ist das WEG-Gericht als Prozessgericht auch dann für die Erteilung eines Teilvollstreckungsbescheides zuständig, wenn das Mahngericht trotz erkennbar nur zum Teil eingelegten Widerspruchs das Verfahren komplett abgegeben hat.*)

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IMRRS 2004, 1384
WohnungseigentumWohnungseigentum
Betriebskostengebühr Änderung der Teilungserklärung?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.06.2003 - 3 Wx 94/03

1.Regelt die Teilungserklärung die Kostenverteilung bezüglich der Bewirtschaftungskosten (u.a. Betriebskosten) einer Sauna dahin, dass dieselben nach dem Verhältnis der Miterbbaurecht- bzw. Teilerbbaurechtanteile zu tragen sind, so stellt die Auferlegung einer Gebühr für die Saunanutzung eine Änderung der Teilungserklärung dar, die von der Eigentümergemeinschaft nur im Wege einer Vereinbarung, nicht aber durch (unangefochten gebliebenen) Mehrheitsbeschluss getroffen werden kann.*)

2.Eine Beschränkung der Saunabenutzung auf zwei Tage in der Woche stellt eine auf Gewährung des ordnungsmäßigen Gebrauchs gerichtete Benutzungsregelung dar, die - wenn die Maßnahme weder dem Gesetz noch Vereinbarungen widerspricht - im Beschlusswege wirksam getroffen werden kann.*)

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IMRRS 2004, 1383
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zur Fortgeltung von Wirtschafts- und Zahlungsplan

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.06.2003 - 3 Wx 75/03

1. Die Wohnungseigentümer können die Fortgeltung eines Wirtschaftsplanes bis zur Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan beschließen.*)

2. Ein Beschluss, durch den die Weiterzahlung der Wohngelder "aufgrund des letzten bestandskräftigen Zahlungsplanes bei nicht vorliegendem aktuellem Zahlungsplan" festgelegt wird, übersteigt die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer.*)

3. Zum Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels.*)

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IMRRS 2004, 1382
WohnungseigentumWohnungseigentum
Aufteilungsplans bei Verweis der Beschreibung maßgeblich?

BayObLG, Beschluss vom 30.05.2003 - 2Z BR 50/03

1. Ein Widerspruch zwischen der wörtlichen Beschreibung eines Sondernutzungsrechts und der zeichnerischen Darstellung in einem Aufteilungsplan liegt nicht vor, wenn die wörtliche Beschreibung ausdrücklich auf die Darstellung im Aufteilungsplan verweist.*)

2. Wird eine bisher als Mülltonnenplatz genutzte Fläche nicht mehr benötigt, entsteht an dieser Fläche auch dann kein Sondernutzungsrecht eines einzelnen Wohnungseigentümers, wenn diese Fläche mit Rücksicht auf ihre frühere Nutzung von einer Sondernutzungsfläche ausgespart wurde.*)

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IMRRS 2004, 1381
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sofortige Beschwerde und PKH: Beiordnung eines Anwalts

OLG Köln, Beschluss vom 26.05.2003 - 16 Wx 185/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2004, 1380
WohnungseigentumWohnungseigentum
Steht unauflösbarer Widerspruch Sondereigentum entgegen?

OLG Hamm, Beschluss vom 22.05.2003 - 15 W 98/03

Wird in einer Teilungserklärung das Sondereigentum als "Pkw-Garage (Einstellplatz)" beschrieben und sind in dem als Anlage beigefügten Aufteilungsplan die betreffenden Garagengebäude zwar eingezeichnet, jedoch handschriftlich gestrichen und mit dem Vermerk versehen "Stellplätze keine Garagen", so besteht ein unauflösbarer Widerspruch zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan, der der Entstehung von Sondereigentum entgegensteht.*)

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IMRRS 2004, 1379
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zum konstitutiven Beschlusselement bei Verwalterbestellung

OLG Köln, Beschluss vom 21.05.2003 - 16 Wx 101/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2004, 1378
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zum Umfang mögl. baulicher Veränderungen bei 2/3 Mehrheit

KG, Beschluss vom 21.05.2003 - 24 W 253/02

Lässt die Teilungserklärung bauliche Veränderungen, die einer sinnvollen und zumutbaren Verbesserung der Wohnanlage dienen, mit Zwei-Drittel-Mehrheit zu, fällt darunter auch die Pflasterung einer Wegeabkürzung zum Müllplatz über eine gemeinschaftliche Rasenfläche, selbst wenn eine angrenzende Sondernutzungsfläche dadurch beeinträchtigt wird.*)

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IMRRS 2004, 1377
WohnungseigentumWohnungseigentum
Berichtigungsanspruch bei Verstoß gg. Verfügungsbeschränkung?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.05.2003 - 20 W 169/03

Bei einem Verstoß des Grundbuchamts gegen eine Verfügungsbeschränkung nach § 12 WEG steht den anderen Wohnungseigentümern kein Berichtigungsanspruch nach § 894 BGB zu. Dementsprechend sind sie auch nicht beschwerdebefugt für eine Beschwerde mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs nach §§ 71 Abs. 2 Satz 2, 53 Abs. 1 Satz 1 GBO gegen die Eintragung des Erwerbers als Eigentümer.*)

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IMRRS 2004, 1376
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vereinbarung und Verwirkung des Sondernutzungsrechts

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.05.2003 - 20 W 409/02

Zur Frage der Vereinbarung und Verwirkung eines Sondernutzungsrechts. Zur Sondernutzung zugewiesene Flächen bleiben grundsätzlich Gemeinschaftseigentum, so dass in der Regel die Befugnis zu baulichen Änderungen im Sinne des § 22 WEG fehlt.*)

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IMRRS 2004, 1375
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschwerdeeinlegung durch Telefax: Eingangszeitpunkt

OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.05.2003 - 20 W 131/03

Die Beschwerdeeinlegung in einem WEG-Verfahren kann per Telefax in der Form der Telekopie wirksam erfolgen. Eingangszeitpunkt ist dann der Zeitpunkt des Ausdrucks durch das Empfängergerät, unabhängig von den Dienststunden und einem aufgestempelten Entnahmezeitpunkt.*)

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IMRRS 2004, 1374
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bestimmungswidirge Nutzung des Gemein-/Sondereigentums: Düfte

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.05.2003 - 3 Wx 98/03

1. Versprüht ein Wohnungseigentümer eigenmächtig Geruchsstoffe (Parfüm) im zum Gemeinschaftseigentum gehörenden Treppenhaus, so liegt hierin eine bestimmungswidrige Nutzung des Gemeinschaftseigentums.*)

2. Die Frage, ob das Abbrennen einer Duftkerze auf dem Balkon eines Wohnungseigentümers eine bestimmungswidrige Benutzung des Sondereigentums darstellt, kann generell weder bejaht noch verneint werden, hängt vielmehr von den in ihrer Gesamtheit zu würdigenden Gegebenheiten (Geruchsintensität, Häufigkeit, schikanöse Begleitumstände etc.) ab.*)

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IMRRS 2004, 1373
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stimmenmehrheit nach Miteigentumsanteilen: Mißbrauch

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.05.2003 - 3 Wx 107/03

1. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann vereinbaren, dass - abweichend von § 25 Abs. 2 WEG - die Mehrheit der Stimmen bei der Beschlussfassung nach der Mehrheit der Miteigentumsanteile berechnet wird.*)

2. Zur Frage einer missbräuchlichen Ausnutzung der Stimmenmehrheit eines Wohnungseigentümers bei der Bestellung eines Verwalters.*)

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IMRRS 2004, 1372
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter: Laden

OLG Hamburg, Beschluss vom 16.05.2003 - 2 Wx 44/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2004, 1371
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rechtsbeschwerde bei Erledigung des Hauptsache

OLG Hamburg, Beschluss vom 15.05.2003 - 2 WX 30/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2004, 1370
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sofortige weitere Beschwerde gegen isol. Kostenentscheidung?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.05.2003 - 20 W 168/03

Gegen einen Beschluss des Landgerichts, der über eine sofortige Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung (Mischentscheidung) des Amtsgerichts in einem WEG-Verfahren befindet, ist die sofortige weitere Beschwerde auch dann nicht gegeben, wenn das Landgericht die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen hat (im Anschluss an BayObLG und OLG Hamm).*)

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IMRRS 2004, 1369
WohnungseigentumWohnungseigentum
Dauer der Notverwalterbestellung

KG, Beschluss vom 14.05.2003 - 24 W 341/01

1. Bei der Notverwalterbestellung kann das WEG-Gericht die Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über eine Verwalterneubestellung entweder frei zulassen oder aber für eine bestimmte Zeit ausschließen oder die Verwalterabberufung nur aus wichtigem Grunde gestatten.*)

2. In konfliktträchtigen Wohnanlagen kann eine Notverwalterbestellung auch für zwei oder drei Jahre rechtlich vertretbar sein.*)

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IMRRS 2004, 1368
WohnungseigentumWohnungseigentum
Prozess. Kostenentscheidung und sachl.- rechtliche Ansprüche

OLG Jena, Beschluss vom 12.05.2003 - 6 W 186/03

1. § 20 a FGG ist auf die Kostenentscheidung im selben Rechtszug zu beziehen. Die Vorschrift enthält kein das Geltendmachen materieller Kostenerstattungsansprüche in einem gesonderten Verfahren betreffendes Verbot.*)

2. Die Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts ist auch dann gegeben, wenn einzelne Wohnungseigentümer von einem anderem Wohnungseigentümer aus dem Gesichtspunkt des Verzugs Schadensersatz verlangen. Erforderlich in einem solchen Fall ist nur, dass die Schadensersatzforderung auf ein Verhalten des in Anspruch genommenen Wohnungseigentümers gestützt wird, das sich als Verletzung seiner sich aus dem Gemeinschaftsverhältnis ergebenden Pflichten gegenüber dem Schadensersatz verlangenden Beteiligten darstellt. Das ist der Fall, wenn ein Verzugsschaden aus Aufwendungen für Kosten eines vorausgehenden WEG-Verfahrens resultiert.*)

3. Die prozessuale Kostentragungsregelung des § 47 WEG lässt Raum für ergänzende sachlich-rechtliche Ansprüche auf Kostenerstattung, weil der materiellen Kostenerstattungsanspruch auch bei Wohnungseigentumsverfahren grundsätzlich unabhängig von der verfahrensrechtlichen, allein am Verfahrensausgang orientierten, Kostentragungspflicht (vgl. §§ 91, 92 ZPO) besteht.*)

4. Die Möglichkeit, dass das Wohnungseigentumsgericht die Kostenerstattung als abschließend, d.h. unter Einbeziehung materiell-rechtlicher Erstattungslagen versteht, liegt in Wohnungseigentumssachen nahe, weil § 47 WEG nicht unmittelbar an den Verfahrensausgang anknüpft, sondern die Entscheidung in das billige Ermessen des Gerichts stellt. Dabei wird erwogen, ob es unter Beachtung sämtlicher Umstände angemessen ist, dass ein Beteiligter oder eine Beteiligtengruppe außergerichtliche Kosten trägt, welche anderen Beteiligten entstanden sind. Ob das Gericht bei seiner Kostenentscheidung in solcher Weise verfahren ist, lässt sich letztlich nur nach Maßgabe der Verhältnisse des Einzelfalls beurteilen.*)

5. Der sachlich-rechtliche Kostenerstattungsanspruch kann grundsätzlich entgegen der verfahrensrechtlichen Kostenentscheidung geltend gemacht werden, wenn Umstände hinzukommen, die bei der prozessualen Kostenentscheidung nicht berücksichtigt werden konnten.*)

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IMRRS 2004, 1367
WohnungseigentumWohnungseigentum
Teilnahme des Nießbrauchers an Eigentümerversammlungen

OLG Hamburg, Beschluss vom 12.05.2003 - 2 Wx 1/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2004, 1366
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nichtausführung von Beschlüssen: Schadenersatz gg. Verwalter

KG, Beschluss vom 12.05.2003 - 24 W 279/02

1. Verletzt der WEG-Verwalter seine Pflichten aus § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG, § 665 BGB, Eigentümerbeschlüsse weisungsgemäß auszuführen, steht der Anspruch auf weisungsgemäße Ausführung und ggf. auf Schadensersatz nur der Gemeinschaft, nicht dem einzelnen Wohnungseigentümer zu (BGHZ 106, 222).*)

2. Ein Individualanspruch für den einzelnen Wohnungseigentümer auf Schadensersatz (BGHZ 115, 223) kann auch nicht daraus abgeleitet werden, dass ein einzelner Wohnungseigentümer den Verwalter unbefugt abmahnt und die ihm daraus entstehenden Anwaltskosten geltend macht.*)

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IMRRS 2004, 1365
WohnungseigentumWohnungseigentum
Entlastung des Verwalters ordnungsgem. Verwaltung?

BayObLG, Beschluss vom 08.05.2003 - 2Z BR 8/03

Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass eine Entlastung des Verwalters grundsätzlich nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht.*)

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IMRRS 2004, 1364
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kosten bei übereinst. Erledigung in Rechtsbeschwerdeinstanz

BayObLG, Beschluss vom 08.05.2003 - 2Z BR 17/01

Zur Frage der Kostenentscheidung, wenn die Hauptsache in der Rechtsbeschwerdeinstanz übereinstimmend für erledigt erklärt wird.*)

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IMRRS 2004, 1363
WohnungseigentumWohnungseigentum
Absehen von mündl.Verhandlung im Beschwerdeverfahren

OLG Jena, Beschluss vom 05.05.2003 - 6 W 82/03

1. § 44 Abs. 1 WEG auch für das Beschwerdeverfahren, denn auch das Beschwerdegericht hat den Sach- und Streitstand in rechtlicher wie in tatsächlicher Hinsicht umfassend aufzunehmen. Dabei obliegt ihm, selbständig die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung festzustellen und ihre Realisierung zu betreiben.*)

2. Ein Abweichen von der gesetzlichen Regel ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig (BayObLG NJW-RR 1993 280, 281). Das ist dann der Fall, wenn das Rechtsmittel schon nach seiner Begründung unzulässig ist oder wenn es offenkundig keine Erfolgsaussicht hat, wenn voraussehbar ist, dass rechtserhebliche Tatsachen nicht mehr vorgetragen werden, eine weitere Sachaufklärung nicht erforderlich ist oder wenn offensichtlich keine Aussicht auf eine gütliche Einigung besteht. Ob auch dann von einer mündlichen Verhandlung abgesehen werden darf, wenn die Beteiligten übereinstimmend auf sie verzichtet haben, ist angesichts des durch § 44 Abs. 1 WEG mitverfolgten Zwecks zweifelhaft; ein Stillschweigen auf die Frage, ob auf die mündliche Verhandlung verzichtet wird, kann das Wohnungseigentumsgericht nicht im Sinne eines Verzichts ausgelegen.*)

3. Allein der Umstand, dass beim Amtsgericht ein Vergleich nicht erreicht worden ist und dass sich aus den Akten nichts für eine Vergleichsbereitschaft ergibt, begründet keine Ausnahme. Das Beschwerdegericht hat vielmehr in Rechnung zu stellen, dass die Beteiligten unter dem Eindruck der angefochtenen Entscheidung wie im Hinblick auf die Autorität der Zivilkammer prinzipiell bereit sind, dort in ein Vergleichsgespräche einzutreten und dieses mit Erfolgsabsicht abzuschließen.*)

4. Allein daraus, dass ein Beteiligter nicht zu der vom Amtsgericht durchgeführten Verhandlung gekommen ist, begründet nicht die Annahme, er verzichte für die Beschwerdeinstanz auf die mündliche Verhandlung.*)

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IMRRS 2004, 1362
WohnungseigentumWohnungseigentum
Konkrete Einzelvollmacht vorangig vor allgem. Vollmacht

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.05.2003 - 3 Wx 391/02

Eine von einem Wohnungseigentümer einem Miteigentümer für eine konkrete Eigentümerversammlung erteilte Stimmrechtsvollmacht hat Vorrang vor einer allgemeinen im Erwerbervertrag enthaltenen Vollmachtsklausel, durch die der Verwalter zur Vertretung des Erwerbers in den Eigentümerversammlungen umfassend ermächtigt wird.*)

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IMRRS 2004, 1361
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschwerdewert der Einsichtgewährung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.05.2003 - 20 W 217/01

Der Beschwerdewert bestimmt sich danach, was dem einzelnen Beschwerdeführer durch die angefochtene Entscheidung versagt oder auferlegt wird. Wenn ein Beschwerdeführer zu Einsichtgewährung in Unterlagen verpflichtet wird, ist in der Regel alleine der Aufwand an Zeit und Kosten maßgeblich, der die Erfüllung des titulierten Anspruchs erfordert.*)

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IMRRS 2004, 1360
WohnungseigentumWohnungseigentum
Baumfällen baul. Veränderung oder Instandhaltung?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2003 - 3 Wx 97/03

1. Zur Frage, ob das Fällen mehrerer Bäume in einer Wohnungseigentumsanlage als bauliche Veränderung oder als Instandsetzungsmaßnahme zu werten ist.*)

2. Auf eine Feststellung der örtlichen Verhältnisse durch Augenscheinseinnahme an Ort und Stelle kann (nur) verzichtet werden, wenn etwa Fotografien, Zeichnungen o. ä. hinreichende Klarheit über die in Frage stehende Örtlichkeit vermitteln.*)

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IMRRS 2004, 1359
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beseitigungsanspruch bei Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum

BayObLG, Beschluss vom 30.04.2003 - 2Z BR 87/02

Zur Frage, ob eine im Gemeinschaftseigentum stehende Grundstücksfläche durch Baumstämme gegen die Straße abgegrenzt werden darf.*)

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IMRRS 2004, 1358
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ordnungsgem.Verwaltung: Vorfälligkeit von Beitragsvorschüssen

KG, Beschluss vom 28.04.2003 - 24 W 326/01

Ein Eigentümerbeschluss, der die Vorfälligkeit der monatlichen Beitragsvorschüsse bei Verzug mit mindestens zwei Teilbeträgen vorsieht, widerspricht regelmäßig nicht Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung. Wegen Abweichung von OLG Zweibrücken ZMR 2003, 136 = NZM 2002, 876 LS wird die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt.*)

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IMRRS 2004, 1357
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wirksame Abbedingung des gesetzl. Kostenverteilungsschlüssels

KG, Beschluss vom 28.04.2003 - 24 W 364/01

1. Sind in der Teilungserklärung unklare Regelungen betreffend die Bewirtschaftungskosten (hier: Gartenpflegekosten) von Sondernutzungsflächen enthalten, fehlen insbesondere jegliche Zahlenangaben zu den anteiligen Flächen und kann diese Regelung deshalb nicht praktiziert werden, so ist der gesetzliche Kostenverteilungsschlüssel nicht wirksam abbedungen.*)

2. Bis zu einer zahlenmäßigen Neufestlegung der Gartenpflegekosten durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer oder - falls die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind - durch ersetzende rechtskräftige gerichtliche Entscheidung hat der Verwalter in Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen den in der Teilungserklärung vorgesehenen allgemeinen bzw. den gesetzlichen Kostenschlüssel anzuwenden.*)

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IMRRS 2004, 1356
WohnungseigentumWohnungseigentum
Auswechslung des Verbrauchserfassungssystem?

BayObLG, Beschluss vom 24.04.2003 - 2Z BR 14/03

Entspricht das bei Errichtung der Wohnanlage eingebaute Verbrauchserfassungssystem für Heizenergie den gesetzlichen Vorschriften, so kann an dessen Stelle regelmäßig kein anderes Verbrauchserfassungssystem installiert werden.*)

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IMRRS 2004, 1355
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anfechtung einstw. Anordnungen im anhängigen WEG-Verfahren?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.04.2003 - 20 W 77/03

Einstweilige Anordnungen im anhängigen Wohnungseigentumsverfahren und Beschlüsse, die eine einstweilige Anordnung aufheben, ergänzen, ändern oder außer Vollzug setzen oder umgekehrt dies ablehnen, sind nicht selbständig anfechtbar. Durch die Behauptung der Verletzung von Verfahrensgrundrechten, insbesondere der Verletzung rechtlichen Gehörs, wird kein Rechtsmittel eröffnet, das nach der Verfahrensordnung nicht gegeben wäre.*)

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IMRRS 2004, 1354
WohnungseigentumWohnungseigentum
Individuelle Rechtsmittelbeschwer gleich Geschäftswert?

BayObLG, Beschluss vom 17.04.2003 - 2Z BR 32/03

Die individuelle Rechtsmittelbeschwer ist nicht gleichzusetzen mit dem Geschäftswert des Rechtsmittelverfahrens.*)

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IMRRS 2004, 1353
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vertragsverletzung durch aussichtslose Erstbeschwerde

KG, Beschluss vom 14.04.2003 - 24 W 286/02

1. Die Anordnung der Kostenerstattung im Falle der Rücknahme der Erstbeschwerde in Wohnungseigentumssachen ist geboten, wenn bereits das Betreiben des Verfahrens eine positive Vertragsverletzung darstellt.*)

2. Die Geltendmachung vermeintlicher, jedoch tatsächlich unbegründeter Ansprüche gegen den Verwalter stellt nicht an sich schon eine positive Vertragsverletzung dar, sondern erst dann, wenn weitere besondere Umstände hinzutreten. Hierzu zählt insbesondere die völlige Aussichtslosigkeit des eingelegten Rechtsmittels.*)

3. Eine Erstbeschwerde ist nicht bereits aussichtslos, wenn das Amtsgericht den Antrag des Antragstellers mangels Verfahrensbefugnis zurückgewiesen hat. Abgesehen davon, dass die Verfahrensbefugnis bei Individualansprüchen gegen den Verwalter auch für einen einzelnen Wohnungseigentümer bestehen kann, kann die fehlende Verfahrensbefugnis auch nachträglich durch Ermächtigung geheilt werden (§ 56 Abs. 2 ZPO analog).*)

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IMRRS 2004, 1352
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anfechtung der Verwalterwiederwahl aus wichtigem Grund

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.04.2003 - 20 W 209/01

Die Wiederwahl eines Verwalters kann erfolgreich angefochten werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der das Vertrauensverhältnis zwischen dem Verwalter und der Gemeinschaft stört. Wer die Störung selbst vorwerfbar verursacht hat, kann sich nicht darauf berufen. Da die Mehrheit der Gemeinschaft sich bei einer Wiederwahl für die Person des Verwalters entschieden hat, unterliegt die Beurteilung des wichtigen Grundes schärferen Anforderungen als im Fall der Anfechtung bzw. Kündigung. Nicht jeder Fehler der Abrechnung begründet die Anfechtung der Wiederwahl, es kommt auf die Einzelumstände an.*)

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IMRRS 2004, 1351
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wirkung schuldrechtl. Vereinbarungen gegen Rechtsnachfolger

OLG Köln, Beschluss vom 07.04.2003 - 16 Wx 44/2003

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2004, 1350
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abmahnung als Minus in Veräußerungsverlangen enthalten

OLG Hamburg, Beschluss vom 07.04.2003 - 2 Wx 9/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2004, 1349
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch auf Änderung des Verteilschlüssels?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.04.2003 - 20 W 132/01

Ein Anspruch auf Änderung des Verteilungsschlüssels setzt voraus, dass wegen außergewöhnlicher Umstände ein Festhalten an dem geltenden Verteilungsschlüssel grob unbillig wäre und deshalb gegen Treu- und Glauben verstieße.*)

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IMRRS 2004, 1348
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwirkung des Unterlassungsanspruch gegen Gastronomiebetrieb

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2003 - 3 Wx 50/03

Der Anspruch auf Unterlassung der Nutzung eines als "Laden und Büroraum" in der Teilungserklärung bezeichneten Teileigentums als Pizzeria (Telepizzeria) ist verwirkt, wenn die Nutzung längere Zeit nicht beanstandet bzw. widerrufen worden ist und der Teileigentümer sich darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, ein Anspruch auf Unterlassung werde auch in Zukunft nicht geltend gemacht.*)

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IMRRS 2004, 1347
WohnungseigentumWohnungseigentum
Reperaturen: Wahlrecht Sonderumlage/Indstandhaltungsrücklage

BayObLG, Beschluss vom 27.03.2003 - 2Z BR 37/03

Es liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Wohnungseigentümer, ob größere Reparaturarbeiten aus der Instandhaltungsrücklage bezahlt werden oder ob eine Sonderumlage erhoben werden soll.*)

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IMRRS 2004, 1346
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wahlrecht bei Sonderumlage zur Herstellung der Liquidität

KG, Beschluss vom 26.03.2003 - 24 W 177/02

1. Bei Zahlungsunfähigkeit eines Mehrheitseigentümers hat die Wohnungseigentümergemeinschaft die Wahl, ob sie bei einer Sonderumlage zur Herstellung der Liquidität nur den Fehlbetrag in Höhe der offenen Rechnungen umlegt oder eine Erhöhung im Hinblick darauf vornimmt, dass der Mehrheitseigentümer mit Sicherheit weiterhin mit seinen Beiträgen ausfallen wird.*)

2. Bei unklaren Eigentümerbeschlüssen über die Sonderumlage kann das Gericht im Beschlussanfechtungsverfahren aufgrund der festgestellten Fehlbeträge auch die erforderliche Sonderumlage nach den vorstehenden Grundsätzen ersatzweise festlegen.*)

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