Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil

Miete und Pacht

Wohnungseigentum

Wohnbau

Immobilien

Nachbarn

Versicherung

Prozessuales

Steuern
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Immobilien

5140 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2018

IMRRS 2018, 0753
ProzessualesProzessuales
Stellungnahmefrist muss ausreichend bemessen sein!

BGH, Beschluss vom 15.05.2018 - VI ZR 287/17

Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird verletzt, wenn die vor Erlass einer Entscheidung vom Gericht gesetzte Frist zur Äußerung objektiv nicht ausreicht, um innerhalb der Frist eine sachlich fundierte Äußerung zum entscheidungserheblichen Sachverhalt und zur Rechtslage zu erbringen.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0737
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Voll erschlossen = Anschluss an öffentliche Sielanlagen?

LG Hamburg, Urteil vom 30.11.2017 - 314 O 62/17

Der Bezeichnung eines Grundstücks als erschlossen oder voll erschlossen ist nicht zu entnehmen, dass keine Einrichtungen zur Wasserver- und -entsorgung auf dem Grundstück mehr vorhanden sind, die einer früheren Grundstücksnutzung dienten. Darüber hinaus kann nicht angenommen werden, dass eine vorhandene Altbausubstanz an alle im Straßenbereich vorhandenen Erschließungsanlagen auch tatsächlich angeschlossen worden ist.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0726
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Keine Miete - kein Wohnungsrecht

OLG Koblenz, Urteil vom 18.04.2018 - 5 U 1303/17

Zum nachträglichen Wegfall des Rechtsgrunds für die Bewilligung des Wohnungsrechtes wegen der ausgebliebenen Entgeltleistung aus einem parallel abgeschlossenen Mietvertrag.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0716
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwert bemisst sich nach Nutzungsentgelt, nicht Verkehrswert!

BGH, Beschluss vom 12.04.2018 - V ZR 230/17

1. Die aus der Verurteilung zur Herausgabe eines Grundstücks folgende Beschwer bemisst sich im Ausgangspunkt nicht nach dem Verkehrswert des Grundstücks, sondern nach dem Nutzungsentgelt.

2. Dies gilt auch, wenn das zwischen den Parteien vereinbarte Nutzungsverhältnis unentgeltlich war. In diesem Fall ist der Streitwert nach freiem Ermessen zu bestimmen.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0680
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Direkt an Verkäufer statt auf Notaranderkonto gezahlt: Forderung erfüllt!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 09.11.2017 - 15 W 1859/17

1. Eine Zwischenverfügung ohne rangwahrende Wirkung ist im Hinblick auf ihren Sinn und Zweck dem Grundbuchverfahrensrecht fremd.*)

2. Zahlt der Käufer vereinbarungswidrig statt auf das Anderkonto eines Notars direkt an den Verkäufer, so tritt damit Erfüllung ein, sofern eine anderweitige Zahlungsweise nicht zumindest konkludent ausgeschlossen wurde. Aufgrund dessen ist die amtliche Feststellung eines Notars, dass keine fristgerechte Kaufpreiszahlung des Vorkaufsberechtigten auf dem Notarkonto eingegangen und deshalb - im Fall der Vorkaufsrechtsausübung - jedenfalls die vereinbarte auflösende Bedingung eingetreten sei, regelmäßig nicht ausreichend, um das Grundbuch durch Löschung des Vorkaufsrechts zu berichtigen.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0671
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Minderung bleibt Minderung!

BGH, Urteil vom 09.05.2018 - VIII ZR 26/17

1. Die mangelbedingte Minderung des Kaufpreises ist vom Gesetzgeber als Gestaltungsrecht ausgeformt worden. Mit dem Zugang einer wirksam ausgeübten Minderung des Kaufpreises wird diese Erklärung bindend; der Käufer ist damit daran gehindert, hiervon wieder Abstand zu nehmen und stattdessen wegen desselben Mangels auf großen Schadensersatz überzugehen und unter diesem Gesichtspunkt Rückgängigmachung des Kaufvertrags zu verlangen.*)

2. Nach der Konzeption des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts ist ein Käufer ferner daran gehindert, unter Festhalten an der von ihm nicht mehr zu beseitigenden Gestaltungswirkung der Minderung zusätzlich (nebeneinander) großen Schadensersatz geltend zu machen und auf diesem Wege im Ergebnis nicht nur eine Herabsetzung des Kaufpreises zu erreichen, sondern den - gegebenenfalls um Gegenforderungen reduzierten - Kaufpreis insgesamt zurückzufordern. Denn der Käufer hat mit der wirksamen Ausübung der Minderung zugleich das ihm vom Gesetzgeber eingeräumte Wahlrecht zwischen Festhalten am und Lösen vom Kaufvertrag "verbraucht".*)

3. Aus der Vorschrift des § 325 BGB lässt sich nicht - auch nicht im Wege einer analogen Anwendung - eine Berechtigung des Käufers ableiten, von einer wirksam erklärten Minderung zu einem Anspruch auf großen Schadensersatz und damit auf Rückabwicklung des Kaufvertrags zu wechseln.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0663
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Erneute Veräußerung bedarf immer der Zustimmung des Verwalters

KG, Beschluss vom 03.05.2018 - 1 W 370/17

1. Die Ausnahme vom Zustimmungserfordernis nach § 12 WEG "der ersten Veräußerung nach Teilung" erfasst nicht eine (erneute) Veräußerung durch eine Person, in deren Hand sich nach den Erstveräußerungen sämtliche Wohnungseigentumsrechte vereinigt haben.*)

2. Soll die Verwalterzustimmung durch die Zustimmungserklärung der übrigen Eigentümer ersetzt werden, haben auch die sog. werdenden Wohnungseigentümer zuzustimmen.*)

3. Die Bestellung des Verwalters in der Teilungserklärung wirkt gegen Sondernachfolger nur, wenn sie als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen ist oder ihr sämtliche Sondernachfolger beigetreten sind (Fortführung von KG, 06.10.2011 - 1 W 477/11, IMR 2012, 28).*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0662
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Makler muss Angaben nach § 16a EnEV machen!

BGH, Beschluss vom 01.02.2018 - I ZR 87/17

Eine Irreführung der Verbraucher durch Vorenthalten wesentlicher Informationen gem. § 5a Abs. 2 UWG liegt vor, wenn Makler in Immobilienanzeigen die Pflichtangaben nach § 16a EnEV nicht anführen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 05.10.2017 - I ZR 232/16, IMR 2018, 169).

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0640
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
ohne

OLG München, Beschluss vom 03.12.2015 - 13 U 1517/15

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0636
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wohnungsrecht statt Wohnungsreallast: Eintragung ist zu löschen!

OLG München, Beschluss vom 14.02.2018 - 34 Wx 380/17

1. Vereinbart der Eigentümer ohne Festlegung der Räume allgemein mit dem Berechtigten, diesem Wohnraum mit einer bestimmten Größe und Qualität zur Verfügung zu stellen, so handelt es sich um eine Wohnungsreallast.*)

2. Hat das Grundbuchamt stattdessen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Wohnungsrecht) eingetragen, ist diese Eintragung inhaltlich unzulässig und von Amts wegen zu löschen.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0639
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Bescheinigung des Verkehrswerts einer Immobilie sagt nichts über Fondgesellschaft

OLG München, Beschluss vom 03.11.2015 - 13 U 1517/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0637
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Unterschiedlich belastete Bruchteile sind getrennt auszuweisen!

OLG München, Beschluss vom 20.02.2018 - 34 Wx 109/17

1. Vereinigt sich der von einem Miteigentümer erworbene Bruchteil in dessen Hand mit dem bereits innegehaltenen Bruchteil zu einem - entsprechend vergrößerten - Miteigentumsanteil am Grundstück, so bleibt eine unterschiedliche dingliche Bruchteilsbelastung grundsätzlich bestehen. Insofern behalten die ideellen Bruchteile eine gewisse rechtliche Selbständigkeit bei; die belasteten Anteile bestehen als fiktive Anteile im Rahmen der durch den Zuerwerb geschaffenen Rechtslage fort (Anschluss an BGH, 20.12.2006 - XII ZR 84/04 = IBRRS 2007, 3461; BayObLG NJW-RR 1996, 1041).*)

2. Dies gilt auch im Hinblick auf eine von allen Miteigentümern getroffene Benutzungsregelung, die durch Eintragung im Grundbuch dingliche Wirkung erhalten hat.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0618
Mit Beitrag
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Immobiliendarlehensvertrag: Widerruf wegen fristverkürzender Klausel ist wirksam!

LG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2017 - 10 O 143/17

Eine AGB-Klausel im Immobiliendarlehensvertrag, die die Regelung des § 193 BGB bezogen auf das Widerrufsrecht und dessen Rechtsfolgen abbedingt, ist unwirksam.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0581
ZwangsversteigerungZwangsversteigerung
Kind kann mit Veränderung schwer umgehen: Keine einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung!

LG Heilbronn, Beschluss vom 27.07.2017 - 1 T 358/16

1. Die einstweilige Einstellung eines Teilungsversteigerungsverfahrens, an welchem nur Ehegatten bzw. frühere Ehegatten als Miteigentümer beteiligt sind, ist auf Antrag anzuordnen, wenn dies zur Abwendung einer ernsthaften Gefährdung des Wohls eines gemeinschaftlichen Kindes erforderlich ist.

2. Eine ernsthafte Gefährdung des Wohls eines gemeinschaftlichen Kindes erfordert, dass das Kind durch die Zwangsversteigerung in seinen Lebensverhältnissen erheblich benachteiligt wird und damit in seiner Entwicklung erheblich beeinträchtigt zu werden droht.

3. Dabei genügt eine nur allgemeine, nicht wesentliche Beeinträchtigung des Kindesinteresses (Verlust des bisherigen Eigenheims, Schulwechsel, Verlust der Spielgefährten) nicht.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0598
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Eintragung des Eigentümerwechsels nur mit Unterschrift und Siegel?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.03.2018 - 8 W 437/16

In den Anwendungsbereich des § 137 Abs. 1 Satz 2 GBO fallen auch notarielle Eigenurkunden. Daher ist es nicht notwendig ist, dass der Notar die Urkunde zunächst in Papierform mit Unterschrift und Siegel errichtet und diese als ein mit einem einfachen elektronischen Zeugnis nach § 39a BeurkG versehenes elektronisches Dokument übermittelt. Vielmehr genügt die Übersendung eines mit qualifizierter elektronischer Signatur und dem entsprechenden Notarattribut versehenen elektronischen Dokuments.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0589
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Freiwilliges Bieterverfahren verpflichtet zu Gleichbehandlung und Transparenz!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.04.2018 - 1 S 2403/17

1. Führt eine Gemeinde für den Verkauf eines Grundstücks freiwillig ein "Bieterverfahren" mit Ausschreibung durch, entsteht zwischen ihr und den Teilnehmern des Verfahrens ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis, das sie zu Gleichbehandlung der Teilnehmer, Transparenz und Rücksichtnahme verpflichtet (Anschluss an BGH, IBR 2008, 345 und BGH, IBR 2001, 504).*)

2. Ein solches vorvertragliches Rechtsverhältnis ist grundsätzlich dem bürgerlichen Recht zuzuordnen. Vor den Zivilgerichten auszutragen sind daher grundsätzlich insbesondere Rechtsstreitigkeiten um die Frage, ob ein solches Bieterverfahren wirksam aufgehoben wurde, ob ein Bieter zu Unrecht nicht zum Zuge kam und ob ihm ein Anspruch zusteht, der Gemeinde die Erteilung des Zuschlags an einen anderen Bieter zu untersagen.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0569
WohnraummieteWohnraummiete
Bedingter Tötungsvorsatz bei Brandstiftung

BGH, Urteil vom 16.11.2017 - 3 StR 315/17

Zu der Frage, wann bei einer Brandstiftung bedingter Tötungsvorsatz vorliegt.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0557
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Notleitungsrecht auch durch Gebäude?

BGH, Urteil vom 26.01.2018 - V ZR 47/17

Das Notleitungsrecht kann auch dazu berechtigen, Leitungen durch ein Gebäude zu führen; eine Einschränkung ergibt sich nur aus dem Gebot, die für den Duldungspflichtigen geringstmögliche Belastung zu wählen (Aufgabe von Senat, Urteil vom 10.07.2011 - V ZR 233/10, GE 2011, 1365 Rz. 12).*)




IMRRS 2018, 0517
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Erhöhung eines Erbauzinses

OLG München, Urteil vom 11.04.2018 - 7 U 2300/17

1. Eine Erhöhung, die über die seit Vertragsabschluss eingetretene Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse hinausgeht, ist nach § 9a ErbbauRG unwirksam.

2. Als Bemessungsgrundlage dienen insoweit die Entwicklung der Lebenshaltungskosten bzw-. der Verbraucherpreise und - mit gleicher Gewichtung - die Entwicklung der Bruttoverdienste der Arbeiter in der Industrie sowie die Bruttoverdienste der Angestellten in Industrie und Handel.

3. Als zeitlicher Bezugspunkt ist die Vereinbarung zu verstehen, die die Anpassungsklausel enthält.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0529
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Betriebskosten bei Wohnungsberechtigen: Auch ohne Vorauszahlungen muss innerhalb eines Jahres abgerechnet werden

BGH, Urteil vom 16.03.2018 - V ZR 60/17

Ist der dinglich Wohnungsberechtigte zur Zahlung von Betriebskosten verpflichtet, gelten für die Abrechnung der Betriebskosten die Regelungen in § 556 Abs. 3 BGB auch dann entsprechend, wenn keine Vorauszahlungen vereinbart sind (Fortführung von Senat, Urteil vom 25.09.2009 - V ZR 36/09, WuM 2009, 672).*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0527
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Darlehen für Immobilienkauf: Abgrenzung von privater und berufsmäßiger Vermögensverwaltung

BGH, Urteil vom 20.02.2018 - XI ZR 445/17

1. Zum Vorliegen eines Verbraucherdarlehensvertrags.*)

2. Dem Darlehensgeber steht bei einer außerordentlichen Kündigung eines Darlehensvertrages aufgrund Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers, der nicht Verbraucher ist, gegen diesen gemäß § 280 Abs. 1 und 3, § 281 BGB als Schadensersatz statt der Leistung ein Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung zu, deren Höhe er auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung berechnen kann.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0526
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Haftet Eigentümer für Überschwemmung wegen Baumwurzeln in der Kanalisation?

BGH, Urteil vom 24.08.2017 - III ZR 574/16

1. Ob und in welchem Umfang ein Grundstückseigentümer im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht für einen auf seinem Grundstück stehenden Baum Kontroll- und Überprüfungsmaßnahmen wegen einer möglichen Verwurzelung eines Abwasserkanals durchführen muss, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Dabei sind die räumliche Nähe des Baums und seiner Wurzeln zu der Abwasseranlage sowie Art beziehungsweise Gattung, Alter und Wurzelsystem des Baums zu berücksichtigen.*)

2. Ohne sich hiernach ergebende Hinweise auf eine Verwurzelung der Kanalisation ist der Eigentümer eines Baumgrundstücks regelmäßig nicht gehalten, den Abwasserkanal selbst zu überprüfen oder den Kanalbetreiber zu einer Überprüfung aufzufordern.*)

3. Ist der Grundstückseigentümer hingegen zugleich der Betreiber des Abwasserkanals, muss er im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für das Grundstück die von den Wurzeln des Baums ausgehenden Gefahren für den Kanal auch insoweit ausräumen, als er die Verwurzelung der Anlage bei Inspektions- und Wartungsmaßnahmen, die wegen anderer möglicher Beeinträchtigungen des Abwassersystems ohnehin geboten waren, erkannt hat oder hätte erkennen müssen.*)

4. Der Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 1 BGB gegen den Betreiber einer Abwasseranlage wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflichten als Eigentümer eines baumbestandenen Grundstücks wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die von dem Geschädigten gegen einen möglichen Rückstau zu treffenden Vorkehrungen unzureichend waren. Vielmehr ist das Fehlen einer den Rückstau vermeidenden Sicherungsvorkehrung gegebenenfalls im Rahmen eines Mitverschuldens nach § 254 Abs. 1 BGB zu berücksichtigen (Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom 30.07.1998 - III ZR 263/96, NVwZ 1998, 1218).*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0525
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Haftung auch für Angaben in Exposé - außer bei Gewährleistungsausschluss

BGH, Urteil vom 09.02.2018 - V ZR 274/16

1. Die Annahme eines Sachmangels wegen des Fehlens einer Eigenschaft der Kaufsache, die der Käufer nach § 434 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BGB erwarten kann, setzt nicht voraus, dass diese Eigenschaft in dem notariellen Kaufvertrag Erwähnung findet.*)

2. Der Verkäufer einer gebrauchten Immobilie haftet aber für einen solchen Sachmangel - anders als für das Fehlen einer nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB vereinbarten Beschaffenheit - in den Grenzen des § 444 BGB regelmäßig nicht, wenn der Kaufvertrag einen allgemeinen Haftungsausschluss enthält (Bestätigung von Senat, IMR 2016, 478).*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0521
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Steitwert für Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung ist Hälfte des Grundstückswerts

OLG Bamberg, Beschluss vom 20.12.2017 - 8 W 116/17

Für die Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung zur Sicherung eines bedingten Rückübereignungsanspruchs ist auch unter Geltung des GNotKG die Hälfte des Grundstückswerts regelmäßig der maßgebliche Wert (entgegen OLG Bamberg Beschluss vom 07.01.2015 - 1 W 44/14, IMRRS 2015, 0727).

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0294
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Steitwert für Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung ist Hälfte des Grundstückswerts

OLG Bamberg, Beschluss vom 20.12.2017 - 8 W 115/17

Für die Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung zur Sicherung eines bedingten Rückübereignungsanspruchs ist auch unter Geltung des GNotKG die Hälfte des Grundstückswerts regelmäßig der maßgebliche Wert (entgegen OLG Bamberg Beschluss vom 07.01.2015 - 1 W 44/14, IMRRS 2015, 0727).

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0507
ProzessualesProzessuales
Relevanten Vortrag ignoriert: Verstoß gegen das Gebot rechtlichen Gehörs!

BGH, Beschluss vom 08.03.2017 - V ZR 200/17

1. Es liegt ein Verstoß gegen das Gebot rechtlichen Gehörs vor, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist.

2. Bestellen die Parteien eines Mietvertrags eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit, können zwei Nutzungsrechte (ein schuldrechtliches und ein dingliches) gleichen oder ähnlichen Inhalts nebeneinander entstehen.

3. Die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit kann aber auch lediglich als eine dingliche Sicherheit für das durch den Mietvertrag begründete schuldrechtliche Nutzungsrecht vereinbart werden.

4. Das Nebeneinanderbestehen eines schuldrechtlichen und eines dinglichen Nutzungsrechts verwandten Inhalts ist aber ein Ausnahmefall und bedarf einer zweifelsfreien, in der Regel ausdrücklichen Abrede.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0501
ImmobilienImmobilien
Wie ausführlich müssen denkmalbegründende Merkmale dargelegt werden?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21.03.2018 - 1 LA 77/17

Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege ist nicht in jedem Fall verpflichtet, die denkmalbegründenden Merkmale eines Gebäudes oder eines Ensembles in einer wissenschaftlichen Ansprüchen vollständig genügenden Weise darzulegen. Je nach Aussagekraft der Dokumentation bei Unterschutzstellung sowie der Qualität der gegen die Denkmaleigenschaft angeführten Gründe kann es vielmehr ausreichen, diese Merkmale stichwortartig aufzuführen, um das für die Einstufung maßgebliche Fachwissen zu vermitteln.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0496
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Räum- und Streupflichten des Eigentümers enden an der Grundstücksgrenze

BGH, Urteil vom 21.02.2018 - VIII ZR 255/16

1. Ein Vermieter und Grundstückseigentümer, dem die Gemeinde nicht als Anlieger die allgemeine Räum- und Streupflicht übertragen hat, ist regelmäßig nicht aus dem Mietvertrag gemäß § 535 Abs. 1 BGB verpflichtet, auch über die Grundstücksgrenze hinaus Teile des öffentlichen Gehwegs zu räumen und zu streuen.*)

2. Entsprechendes gilt für die allgemeine (deliktische) Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers aus § 823 Abs. 1 BGB.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0481
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Abschneiden herüberwachsende Zweige: Keine Entschädigung ohne Fristsetzung!

LG Kleve, Urteil vom 15.02.2018 - 6 S 92/17

1. Ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung für das Abschneiden herüberragender Zweige setzt voraus, dass dem Baumeigentümer zuvor erfolglos eine wirksame Frist nach § 910 Abs. 1 Satz 2 BGB gesetzt worden ist.*)

2. Eine entscheidungserhebliche, aber aktuell nicht mehr vertretene Einzelmeinung im Schrifttum verleiht einer Sache keine grundsätzliche Bedeutung. Daher rechtfertigt die Frage, ob Ansprüche aus § 910 BGB auch lediglich obligatorisch Berechtigten zustehen, keine Revisionszulassung.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0462
BauvertragBauvertrag
Nicht in die Handwerksrolle eingetragen: Vertrag wegen Schwarzarbeit nichtig?

KG, Urteil vom 05.09.2017 - 7 U 136/16

1. Ein Verstoß gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit führt grundsätzlich nur dann zur Nichtigkeit eines Werkvertrags, wenn beide Parteien vorsätzlich gegen das Gesetz verstoßen haben. Ein einseitiger Verstoß des Auftragnehmers zieht nur dann die Nichtigkeit des Werkvertrags nach sich, wenn der Auftraggeber den Verstoß kennt und ihn bewusst zu seinem Vorteil ausnutzt.

2. Der Abschluss eines Werkvertrags mit einem nicht in die Handwerksrolle eingetragenen "Unternehmer" führt ebenfalls nicht zur Nichtigkeit des Vertrags (entgegen OLG Frankfurt, Urteil vom 24.05.2017 - 4 U 269/15, IBRRS 2018, 1177).

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0470
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Kein Anspruch des Nachbarn auf Beseitigung einer Luftwärmepumpe

OLG München, Urteil vom 11.04.2018 - 3 U 3538/17

Eine Luftwärmepumpe, die im Abstand von weniger als 3 Metern vom Nachbargrundstück aufgestellt wird, muss auch unter Berücksichtigung des Baurechts nicht entfernt werden, wenn sie in eine Holzhütte eingebaut ist (entgegen OLG Nürnberg, Urteil vom 30.01.2017 - 14 U 2612/15, IMR 2017, 158).

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0460
ImmobilienImmobilien
Grundschuld: Sicherungsvertrag kann Akzessorietät herstellen!

OLG Koblenz, Urteil vom 15.03.2018 - 1 U 949/17

1. Die Widerspruchsklage gegen einen Teilungsplan aus der Zwangsversteigerung hat sich gegen alle am Verteilungsverfahren beteiligten Gläubiger, die von dem Widerspruch betroffen sind und diesen nicht anerkannt haben, zu richten.*)

2. Enthält eine Grundschuldzweckerklärung zwischen Schuldner und darlehensgewährender Bank eine Regelung, wonach die Zahlung durch einen Bürgen oder Dritten an die Bank als Gläubigerin, diese verpflichtet, die Grundschuld einschließlich weiterer in der Urkunde benannten Sicherungsrechte an den zahlenden Dritten abzutreten und die Gläubigerin sich darüber hinaus verpflichtet, die Grundschuld nur zusammen mit den gesicherten Forderungen abzutreten, so ist mit der Tilgung des grundschuldrechtlich abgesicherten Darlehens konkludent von einem Forderungsverkauf der Gläubigerin an den zahlenden Dritten auszugehen, weil ein Auseinanderfallen von Darlehensforderung einerseits und Grundschuld andererseits verhindert werden soll.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0465
SteuerrechtSteuerrecht
Bemessung der Grundsteuer ist verfassungswidrig!

BVerfG, Urteil vom 10.04.2018 - 1 BvL 11/14

1. Der Gesetzgeber hat bei der Wahl der Bemessungsgrundlage und bei der Ausgestaltung der Bewertungsregeln einer Steuer einen großen Spielraum, solange sie geeignet sind, den Belastungsgrund der Steuer zu erfassen und dabei die Relation der Wirtschaftsgüter zueinander realitätsgerecht abzubilden.*)

2. Ermöglichen Bewertungsregeln ganz generell keine in ihrer Relation realitätsnahe Bewertung, rechtfertigt selbst die Vermeidung eines noch so großen Verwaltungsaufwands nicht ihre Verwendung. Auch die geringe Höhe einer Steuer rechtfertigt die Verwendung solcher realitätsfernen Bewertungsregeln nicht.*)

3. Das Aussetzen der im Recht der Einheitsbewertung ursprünglich vorgesehenen periodischen Hauptfeststellung seit dem Jahr 1964 führt bei der Grundsteuer zwangsläufig in zunehmendem Umfang zu Ungleichbehandlungen durch Wertverzerrungen, die jedenfalls seit dem Jahr 2002 weder durch den vermiedenen Aufwand neuer Hauptfeststellungen noch durch geringe Höhe der individuellen Steuerlast noch durch Praktikabilitätserwägungen gerechtfertigt sind.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0453
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
"Mietpreisbremse" ist in Hessen unwirksam!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.03.2018 - 2-11 S 183/17

Die sog. "Mietpreisbremse" ist in Hessen unwirksam, da die Hessische Mietbegrenzungsverordnung nicht ordnungsgemäß begründet worden ist.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0448
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zustimmung zur Veräußerung: Streitwert?

BGH, Beschluss vom 18.01.2018 - V ZR 71/17

Der Streitwert einer Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums nach § 12 Abs. 3 WEG beträgt in der Regel 20% des Verkaufspreises des Wohnungseigentums.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0433
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Wasserhöhe von 1 cm ist keine Überschwemmung!

OLG Koblenz, Beschluss vom 15.12.2017 - 10 U 811/16

1. Als eine Überschwemmung ist nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers eine Überflutung von Grund und Boden zu verstehen, die voraussetzt, dass sich erhebliche Wassermengen auf der Geländefläche ansammeln. Auch wenn ein versicherter Überschwemmungsschaden nicht voraussetzt, dass das gesamte Grundstück überflutet wird, ist jedoch erforderlich, dass das Wasser in erheblichem Umfang meist mit schädlichen Wirkungen nicht auf normalem Weg abfließen kann und sich Wassermengen auf der Geländeoberfläche ansammeln. Erforderlich ist die Darlegung, wo und auf welche Weise sich auf der Geländeoberfläche erhebliche Wassermengen angesammelt haben. Es genügt nicht, dass Wasser ohne eine solche Ansammlung außerhalb des Grundstücks in ein Gebäude hineingeflossen ist. (in Anknüpfung an BGH, 20.04.2005 - IV ZR 252/03 = IBRRS 2005, 1823 = IMRRS 2005, 0940; OLG Köln, 09.04.2013 - 9 U 198/12 = IBRRS 2013, 2568 = IMRRS 2013, 1401; OLG Karlsruhe, 20.09.2011 - 12 U 92/11 = IBRRS 2011, 3575 = IMRRS 2011, 2542; LG Kiel, 31.03.2008 - 8 S 130/07; OLG Oldenburg, 20.10.2011 - 5 U 160/11 = IBRRS 2012, 2182 = IMRRS 2012, 1610; OLG Hamm, 03.08.2005 - 20 U 103/05; OLG Nürnberg, 18.06.2007 - 8 U 2837/06).*)

2. Kommt es infolge eines Erdrutsches eines Hangs hinter dem versicherten Wohnhaus zu einem naturbedingten Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- und Erdmassen, wobei Geröll- und Steinmassen gegen die Hauswand drücken, sind hierdurch bedingte Aufräum- und Abbruchkosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten nach § 2 Nr. 4 VGB 2006 versichert.*)

3. Ein Vorschussanspruch für Hangsicherungsmaßnahmen kann nicht auf § 30 VGB 2006 gestützt werden, da dort lediglich eine Zahlungsmodalität geregelt ist.*)

4. § 90 VVG gewährt keinen Vorschussanspruch, etwa für Kosten zur Sicherung eines Hangs hinter einem versicherten Wohnhaus, sondern nur einen Aufwendungsersatzanspruch für Aufwendungen, um einen unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfall abzuwenden oder in seinen Auswirkungen zu mindern.*)

2. Kommt es infolge eines Erdrutsches eines Hanges hinter dem versicherten Wohnhaus zu einem naturbedingten Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- und Erdmassen, wobei Geröll- und Steinmassen gegen die Hauswand drücken, sind hierdurch bedingte Aufräum- und Abbruchkosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten nach § 2 Nr. 4 VGB 2006 versichert.*)

3. Ein Vorschussanspruch für Hangsicherungsmaßnahmen kann nicht auf § 30 VGB 2006 gestützt werden, da dort lediglich eine Zahlungsmodalität geregelt ist.*)

4. § 90 VVG gewährt keinen Vorschussanspruch, etwa für Kosten zur Sicherung eines Hangs hinter einem versicherten Wohnhaus, sondern nur einen Aufwendungsersatzanspruch für Aufwendungen, um einen unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfall abzuwenden oder in seinen Auswirkungen zu mindern.*)




IMRRS 2018, 0444
ImmobilienImmobilien
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch: Verjährung gehemmt durch Klage auf Beseitigung

BGH, Beschluss vom 15.03.2018 - V ZR 48/17

1. Gemäß § 213 BGB gelten die Hemmung, die Ablaufhemmung und der erneute Beginn der Verjährung auch für Ansprüche, die aus demselben Grund wahlweise neben dem Anspruch oder an seiner Stelle gegeben sind.

2. Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch ist ein Anspruch, der "aus demselben Grunde" wie der Beseitigungsanspruch gem. § 1004 BGB und "an seiner Stelle" gegeben ist.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0443
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Haftungsausschluss auch für erwartete Eigenschaften?

BGH, Urteil vom 19.01.2018 - V ZR 256/16

1. Zu den Eigenschaften, die der Käufer eines Grundstücks nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers oder seines Gehilfen erwarten darf, zählen auch Angaben (hier: zu der Trockenheit eines Kellers) in einem Exposé, wobei es keinen Unterschied macht, ob es sich um ein von dem Verkäufer selbst erstelltes Exposé oder um ein Maklerexposé handelt (Bestätigung von Senat, Urteil vom 22.04.2016 - V ZR 23/15, NJW 2017, 150 Rz. 7).*)

2. Ein Haftungsausschluss für Sachmängel umfasst auch die nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers oder seines Gehilfen zu erwartenden Eigenschaften eines Grundstücks (Bestätigung von Senat, Urteil vom 22.04.2016 - V ZR 23/15, IMR 2016, 478 = NJW 2017, 150 Rz. 12). Hierauf kann sich der Verkäufer jedoch nicht berufen, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen hat.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0435
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kauf vermieteter Immobilie: Vertragsstrafe ist formbedürftig!

OLG Koblenz, Beschluss vom 24.10.2017 - 10 U 1249/16

1. Schließen die Mietvertragsparteien eine Vereinbarung bzw. Kaufabsichtserklärung, in der sich der Mieter eines Wohnhauses verpflichtet, unter Anrechnung der Nettomiete die Immobilie unter bestimmten Bedingungen zu einem festen Kaufpreis zu erwerben und im Falle des Nichtzustandekommens des Kaufvertrags als Schadensersatz eine Vertragsstrafe zu zahlen, begründet diese Klausel im Falle des Nichtzustandekommens des Kaufvertrags keinen Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe, weil die Formerfordernisse der notariellen Urkunde gemäß § 311b BGB nicht eingehalten sind.*)

2. Ein Schadensersatzanspruch kann aus vorvertraglicher Pflichtverletzung (culpa in contrahendo) gemäß §§ 311 Abs. 1, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB bestehen, wenn ein Verhandlungspartner eine (Ver-)kaufsbereitschaft von Anfang an nicht gehabt und dem Vertragspartner fälschlicher Weise vorgespiegelt hat oder aber eine (Ver-)Kaufsbereitschaft zwar tatsächlich gehabt hat, im Verlaufe der Verhandlungen aber innerlich von ihr abgerückt ist, ohne dies zu offenbaren, insbesondere dann, wenn sich der potentielle Verkäufer bereits mit Aus- und Umbaumaßnahmen des Kaufinteressenten einverstanden erklärt hat, so dass er der erhöhten Gefahr nachteiliger Vermögensdispositionen ausgesetzt wird.*)

3. Für das Bestehen einer zunächst vorhandenen Abschlussbereitschaft des potentiellen Käufers und Mieters des Objekts spricht, wenn dieser in das Mietobjekt investiert hat und aufgrund aus seiner Sicht bestehenden Feuchtigkeitsmängeln an dem Objekt, die ihn veranlasst haben, ein selbständiges Beweisverfahren einzuleiten, Abstand genommen hat.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0410
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Vollmacht für Wohnungskauf ist vom Grundbuchamt auszulegen!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.01.2018 - 3 W 95/17

1. Eine Vollmacht zur Veräußerung einer Eigentumswohnung zu einem Mindestkaufpreis deckt auch den Fall ab, dass im Mindestkaufpreis der Mitverkauf weiterer Gegenstände enthalten ist, sofern die Umstände ergeben, dass dies dem Willen der vollmachtgebenden Partei entspricht.

2. Das Grundbuchamt kann zur Auslegung einer Vollmacht auch Umstände, die nicht den Voraussetzungen des § 29 GBO entsprechen, heranziehen.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0397
ImmobilienImmobilien
Grundschuld: Wann ist eine Aufrechnung ausgeschlossen?

BGH, Urteil vom 23.02.2018 - V ZR 302/16

1. Die Regelung des § 1156 Satz 1 BGB ist auf die Grundschuld entsprechend anwendbar. Der Grundstückseigentümer kann daher gegenüber dem Grundschuldzessionar nicht mit einer Forderung aufrechnen, die ihm gegen den Grundschuldzedenten zusteht.*)

2. Dies gilt auch dann, wenn die Abtretung der Grundschuld unentgeltlich oder rechtsgrundlos erfolgt ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0331
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gebührenstreitwert einer Klage auf Besichtigung zwecks Verkaufs?

LG Berlin, Beschluss vom 27.11.2017 - 65 T 132/17

Der Gebührenstreitwert für eine Klage des Vermieters gegen den Mieter auf Duldung einer Besichtigung zwecks Verkaufs der Wohnung ist mit 1% des erwarteten Verkaufserlöses anzusetzen.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0373
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wie ist die Bestellung zum WEG-Verwalter nachzuweisen?

KG, Beschluss vom 27.02.2018 - 1 W 38/18

Zum Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt über die Bestellung des Verwalters kann eine von dem Versammlungsleiter und einem Miteigentümer unterschriebene Niederschrift über den in der Versammlung gefassten Beschluss genügen, wenn in der Versammlung zugleich erstmals ein Verwaltungsbeirat gewählt, ein Vorsitzender jedoch nicht bestimmt wurde und einer der gewählten Beiräte dies mit seiner Unterschrift unter der Niederschrift ausdrücklich bestätigt (Abgrenzung zu OLG München, NZI 2016, 746).*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0354
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zwei einzelne Erklärungen sind keine einheitliche Widerrufsbelehrung!

LG Wuppertal, Urteil vom 18.01.2018 - 2 O 301/16

1. Eine Widerrufsbelehrung wird nicht dadurch inhaltlich bearbeitet, dass irgendwo im Vertrag ein "Hinweis auf zu leistenden Wertersatz im Fall des Widerrufs des Darlehens" erfolgt. Zwei sowohl formal als auch inhaltlich voneinander getrennte Erklärungen sind vom Verbraucher nicht als einheitliche Widerrufsbelehrung zu verstehen.

2. Den Beweis, dass die Informationspflichten über den Widerruf erfüllt sind, trifft den Unternehmer.

3. Auch, wenn der Darlehensvertrag in Folge eines Widerrufs in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt wurde, bleibt der Verbraucher befugt, die Vollstreckung aus der notariellen Urkunde zu betreiben.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0365
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Adressat der Realofferte des Versorgungsunternehmens

OLG Hamm, Urteil vom 15.01.2018 - 2 U 127/17

1. Empfänger der im Leistungsangebot des Versorgungsunternehmens liegenden Realofferte zum Abschluss eines Versorgungsvertrags ist insbesondere dann der Eigentümer als Inhaber der tatsächlichen Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss am Übergabepunkt, wenn das gesamte Hausgrundstück nur über einen einzigen Gaszähler und eine zentrale Heizungs- und Warmwasseranlage verfügt.

2. Inhaber der tatsächlichen Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss kann zwar auch ein Mieter sein, diesem muss aber aufgrund des Mietvertrags die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Objekt eingeräumt werden.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0357
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitschlichtung ist auch bei Ausschlussfristen erforderlich!

BGH, Urteil vom 08.12.2017 - V ZR 16/17

1. Streitigkeiten über Ansprüche wegen der im Nachbarrechtsgesetz Schleswig-Holstein geregelten Nachbarrechte, die innerhalb einer gesetzlich angeordneten Ausschlussfrist mit der Klage geltend zu machen sind, unterliegen der obligatorischen Streitschlichtung. Sie sind hiervon nicht nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LSchliG-SH ausgenommen.*)

2. Die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach § 1 Abs. 1 LSchliG-SH hemmt in entsprechender Anwendung von § 204 Abs. 1 Nr. 4 a BGB den Lauf der Ausschlussfrist nach § 40 Abs. 1 NachbG-SH.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0343
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Keine Genehmigungspflicht nach dem GrdstVG bei Rechtsübergang außerhalb des Grundbuchs

OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.10.2017 - 20 W 222/17

Grundsätzlich sind gemäß § 2 Abs. 1 GrdstVG lediglich rechtsgeschäftliche Grundstücksveräußerung und schuldrechtlicher Vertrag hierüber genehmigungspflichtig. Nicht genehmigungspflichtig sind mithin Rechtsübergänge außerhalb des Grundbuchs, wenn etwa der Eigentumsübergang kraft Gesetzes oder kraft Hoheitsaktes erfolgt, die Eigentumsumschreibung im Grundbuch also lediglich eine Grundbuchberichtigung darstellt.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0214
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Abgeschlossenheitsbescheinigung als Eintragungsvoraussetzung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.10.2017 - 20 W 302/16

1. Nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 WEG ist einer Eintragungsbewilligung als Anlage unter anderem eine Bescheinigung der Baubehörde beizufügen, dass die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 WEG vorliegen. Ohne hinreichende Abgeschlossenheitsbescheinigung darf keine Grundbucheintragung erfolgen, da diese formelle Eintragungsvoraussetzung ist.

2. Nach § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG soll Sondereigentum nur eingeräumt werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Auf diese Voraussetzungen hat sich die Abgeschlossenheitsbescheinigung zu beziehen.

3. Einen Anhalt für die Abgeschlossenheit gibt Nr. 5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes vom 19.03.1974.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0344
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Mindestkaufpreis umfasst Inventar und Instandhaltungsrücklage!

OLG Zweibrüchen, Beschluss vom 25.01.2018 - 3 W 95/17

1. Eine Vollmacht, eine Eigentumswohnung zu einem Mindestkaufpreis zu verkaufen und aufzulassen, deckt auch einen Kaufvertrag ab, bei dem der Mindestkaufpreis dadurch erreicht wird, dass Inventar und die Instandhaltungsrücklage im Kaufpreis enthalten sind.

2. Zur Auslegung einer Vollmacht kann das Grundbuchamt auch solche Äußerungen der Kaufvertragsparteien, die nicht der Form des § 29 GBO entsprechen.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2018, 0319
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Handwerker verursacht Brand: Bauherr haftet für Schäden am Nachbargebäude!

BGH, Urteil vom 09.02.2018 - V ZR 311/16

Ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen lässt, ist als Störer im Sinne des § 1004 Abs. 1 BGB verantwortlich, wenn das Haus infolge der Arbeiten in Brand gerät und das Nachbargrundstück beschädigt wird. Dass der Handwerker sorgfältig ausgesucht wurde, ändert daran nichts.*)