Immobilien- und Mietrecht.
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Volltexturteile nach Sachgebieten
5119 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2018, 1163![Immobilien Immobilien](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.05.2018 - 8 UF 175/17
Auch wenn der dinglich berechtigte Ehegatte (hier: Eigentümer) dem anderen Ehegatten im Zuge der Trennung die Ehewohnung zunächst überlassen hat und erst nach Rechtskraft der Scheidung die Überlassung an sich selbst verlangt, kann der andere Ehegatte die Herausgabe nur bei Vorliegen einer unbilligen Härte verweigern (§ 1568a Abs. 2 BGB analog).*)
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IMRRS 2018, 1144
![Immobilien Immobilien](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.03.2018 - 9 U 38/17
1. Derjenige, der gutgläubig falsche Angaben macht, handelt grundsätzlich nicht arglistig, mag der gute Glaube auch auf Fahrlässigkeit oder selbst auf Leichtfertigkeit beruhen. Nicht gutgläubig handelt allerdings, wer ohne tatsächliche Grundlagen "ins Blaue hinein" unrichtige Angaben macht.
2. Eine allgemeine, im Präsens formulierte Frage nach Rissen begründet schon rein objektiv keine Pflicht zur Offenbarung von bei einem Erdbeben vor 25 Jahren entstandenen und sach- und fachgerecht verschlossenen Rissen.
3. Nur auf die ausdrückliche Frage des Käufers hin, ob früher einmal Schäden existierten, müsste der Verkäufer die Risse erwähnen.
4. Ein beseitigter Schaden, der in einem Zeitraum von 25 Jahren nicht, jedenfalls nicht merklich erneut aufgetreten ist, muss einem Verkäufer nicht als ein möglicherweise immer noch oder wieder vorhandener Mangel präsent sein.
5. Bei einer Fachfirma darf der Auftraggeber grundsätzlich auf eine sach- und fachgerechte Ausführung der Arbeiten vertrauen.
6. Zieht der Käufer von sich aus einen Sachverständigen hinzu, der in allen Räumen Messungen an den Kelleraußenwänden und der Bodenplatte vornimmt, besteht für den Verkäufer keine Veranlassung, auf hierbei feststellbare Mängel hinzuweisen.
7. Nach Gefahrübergang besteht grundsätzlich ein Anwendungsvorrang der §§ 434 ff. BGB, der einen Rückgriff auf die Grundsätze über das Verschulden bei Vertragsschluss nur im Falle vorsätzlich falscher Angaben des Verkäufers über Eigenschaften der Kaufsache gestattet.
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IMRRS 2018, 1117
![Immobilien Immobilien](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 14.09.2018 - V ZR 213/17
Änderungen eines Grundstückskaufvertrags nach der Auflassung sind formlos möglich, wenn die Auflassung bindend geworden ist (§ 873 Abs. 2 BGB; Bestätigung u.a. von Senat, Urteil vom 28.09.1984 - V ZR 43/83, WM 1984, 1539).*)
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IMRRS 2018, 1106
![Nachbarrecht Nachbarrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.08.2018 - 4 U 17/18
1. Der Eigentümer eines Grundstücks kann von einem anderen Grundstück ausgehende Immissionen nur verbieten, wenn die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks wesentlich beeinträchtigt.
2. Ob Geräuschimmissionen wesentlich sind, richtet sich nach Dauer und Häufigkeit der Geräusche. Dabei ist in erster Linie auf die Lautstärke und Lästigkeit des stärksten Einzelgeräuschs und damit auf den Wirkpegel abzustellen.
3. Ein Glockengeläut, das nur zweimal am Tag und damit relativ selten für jeweils nur 2 1/2 Minuten zu hören ist und immer zur gleichen Zeit einsetzt, ist ein vorhersehbares Geräusch auf das sich die betroffenen Nachbarn einstellen können.
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IMRRS 2018, 1006
![Immobilien Immobilien](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
LG Bonn, Urteil vom 27.03.2018 - 8 S 135/17
1. Das unbefugte Aufstellen von Altkleider-Sammelcontainern auf einem Grundstück stellt eine verbotene Eigenmacht gem. § 858 Abs. 1 BGB dar, für die auch der Mitbesitzer als Zustandsstörer verantwortlich ist.
2. (Mit-)Besitzer und damit Störer ist auch, wer nach der Verkehrsanschauung die tatsächliche Gewalt über einen Altkleider-Sammelcontainer ausübt; hier derjenige, der den Altkleider-Sammelcontainer leert und betreut.
3. Gegen den Störer bestehen sowohl Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung als auch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung gem. § 978 i.V.m. § 990 BGB.
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IMRRS 2018, 1077
![Nachbarrecht Nachbarrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
LG Paderborn, Urteil vom 30.11.2017 - 3 O 182/17
1. Ein Nachbar kann verlangen, dass eine Überwachungskamera entfernt wird, die seine Wegerechtsfläche filmt (§ 1004 BGB i.V.m. allgemeinem Persönlichkeitsrecht).
2. Dies gilt auch, wenn die Kamera die Personen gar nicht aufnimmt. Schon das "Gefühl des Überwachtwerdens" schränkt die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Betroffenen massiv ein.
3. Das Persönlichkeitsrecht ist daher schon dann beeinträchtigt, wenn der Betroffene "eine Überwachung durch die Kameras objektiv ernsthaft befürchten muss".
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IMRRS 2018, 1067
![Immobilien Immobilien](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
KG, Urteil vom 10.02.2017 - 5 W 18/17
1. Wird ein Grundstück dergestalt in Wohnungseigentum aufgeteilt, dass das gebildete Wohnungseigentum nicht den vermieteten Wohneinheiten entspricht, entsteht kein Vorkaufsrecht des Mieters nach § 577 Abs. 1 S. 1 BGB. Etwaigem Rechtsmissbrauch kann im Einzelfall mit der Anwendung von § 242 BGB begegnet werden.
2. Wird eine aus zwei Mietwohnungen bestehende Eigentumswohnung verkauft, so steht dem Mieter einer der Mietwohnungen kein Vorkaufsrecht nach § 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB an der von ihm angemieteten Wohnung zu.
3. Wie beim Verkauf eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten ungeteilten Grundstücks, entsteht ein Vorkaufsrecht des Mieters nach § 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB grundsätzlich nur, wenn sich der Veräußerer vertraglich zur Durchführung der Aufteilung gemäß § 8 WEG verpflichtet und die von dem Vorkaufsrecht erfasste zukünftige Wohnungseigentumseinheit in dem Vertrag bereits hinreichend bestimmt oder zumindest bestimmbar ist.
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IMRRS 2018, 1042
![Immobilien Immobilien](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Rostock, Urteil vom 12.07.2018 - 3 U 98/13
1. Der Verkehrswert eines Grundstücks ist der Parteivereinbarung nicht zugänglich.*)
2. Im Falle einer Subventionszweckverfehlung kann einer Kaufpreisnachforderung das Übermaßverbot entgegenstehen.*)
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IMRRS 2018, 0948
![Immobilien Immobilien](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
KG, Beschluss vom 01.03.2018 - 1 W 98/17
1. Die Buchung einer Vereinbarung nach § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ErbbauRG bedarf keiner Bewilligung des Inhabers eines dinglichen Rechts, das der Erbbauzinsreallast im Rang nachgeht.*)
2. Das Bestehenbleiben der Erbbauzinsreallast gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ErbbauRG kann auch ohne einen Rangvorbehalt nach § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ErbbauRG vereinbart werden.*)
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IMRRS 2018, 0952
![Immobilien Immobilien](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.07.2018 - 15 W 1291/18
Die Einräumung eines Wohnrechts unter der Voraussetzung, dass eine Wohnung von bestimmten Personen nicht mehr bewohnt wird, stellt eine hinreichend bestimmte aufschiebende Bedingung dar.*)
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IMRRS 2018, 0938
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 13.04.2018 - 34 Wx 420/17
Zum Nachweis der Entgeltlichkeit bei der Verfügung über Grundbesitz bei einem neben dem Kaufpreis vereinbarten Wohnungsrecht für den Vorerben.*)
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IMRRS 2018, 0937
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 25.04.2018 - 34 Wx 359/17
1. Die Grundbuchberichtigung setzt voraus, dass die Unrichtigkeit der Eintragung nachgewiesen wird.
2. Ist eine Vormerkung zur Sicherung eines bedingten Auflassungsanspruchs in das Grundbuch eingetragen, so ist der Nachweis der Unrichtigkeit geführt, wenn feststeht, dass die Bedingung nicht bereits eingetreten ist und auch nicht mehr eintreten kann.
3. Der Nachweis des Todes des Berechtigten genügt als Nachweis für die Unrichtigkeit eines Grundbucheintrags über eine Rückauflassungsvormerkung, wenn sich aus der zugrunde liegenden Vereinbarung explizit oder durch Auslegung ergibt, dass mit dem Tod des Berechtigten der Sicherungsfall nicht mehr eintreten kann.
4. Kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass die Vormerkung auch einen zu Lebzeiten entstandenen, aber bis zum Tod des Berechtigten nicht mehr durchgesetzten und nach § 1922 BGB auf die Erben übergegangenen Übertragungsanspruch sichert, genügt der Todesnachweis nicht.
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IMRRS 2018, 0926
![Öffentliches Baurecht Öffentliches Baurecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 20.04.2018 - V ZR 169/17
Verkauft eine Gemeinde im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags ein von dem Erwerber mit einem Eigenheim zu bebauendes Grundstück zum Verkehrswert, verstößt eine Regelung, die dem Erwerber eine von einer Verkehrswertsteigerung des Grundstücks unabhängige Zuzahlung bei dessen Weiterverkauf innerhalb von acht Jahren nach Errichtung des Eigenheims auferlegt, gegen das Gebot angemessener Vertragsgestaltung.*)
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IMRRS 2018, 0925
![Immobilienmakler Immobilienmakler](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.12.2017 - 2-07 O 280/17
Überschreitet ein "Bindungsentgelt" eine kritische Grenze von 10% der ortsüblichen Maklerprovision, ist eine Reservierungsvereinbarung formnichtig.*)
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IMRRS 2018, 0921
![Öffentliches Baurecht Öffentliches Baurecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.07.2018 - 10 B 850/18
1. Eine Nutzungsuntersagung ist gegenüber demjenigen auszusprechen, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Teil der baulichen Anlage hat, dessen Nutzung untersagt werden soll. Soweit dieser Teil der baulichen Anlage vermietet ist, muss sich die Nutzungsuntersagung also gegen den Mieter richten.
2. Bewohnt ein Mieter die formell illegale Wohnung, ist zu prüfen, ob neben dem Gesichtspunkt der formellen Illegalität weitere öffentliche Belange, insbesondere fehlende Standsicherheit oder unzureichender Brandschutz, die sofortige Vollziehung der Nutzungsuntersagung rechtfertigen können und welche Belange des Mieters die Anordnung der sofortigen Vollziehung hindern oder jedenfalls eine längere Frist zur Befolgung der Nutzungsuntersagung erfordern.
3. Sofern Sicherheitsaspekte nicht entgegenstehen, ist u. a. zu beachten, dass, um eine Wohnungslosigkeit des Mieters zu vermeiden, diesem eine hinreichende Frist zur Auswahl einer neuen Wohnung und für den Umzug dorthin zur Verfügung stehen muss. Dabei können die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters ebenso von Bedeutung sein wie die Situation des örtlichen Wohnungsmarkts. Beides muss gegebenenfalls ermittelt werden.
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IMRRS 2018, 0878
![Nachbarrecht Nachbarrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
LG Hamburg, Urteil vom 28.03.2018 - 316 O 242/17
1. Ein Nachbar hat keinen Anspruch auf Beseitigung und Unterlassen von Pflaster- und Bebauungsarbeiten gem. § 1004 Abs. 1 BGB. Da die Aktivitäten auf dem Nachbargrundstück erfolgen, beeinträchtigen sie nicht das Eigentum des Nachbarn.
2. Eine Hofgemeinschaft begründet keine subjektiven Nachbarrechte. Sie ist nicht mit einer Grunddienstbarkeit vergleichbar, sondern vielmehr mit dem Institut der Baulast, dass mit Gesetzesänderung im Jahr 1969 die Hofgemeinschaft ablöste.
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IMRRS 2018, 0891
![Steuerrecht Steuerrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BFH, Urteil vom 25.04.2018 - II R 50/15
Beim Erwerb eines noch zu bebauenden Grundstücks sind die Bauerrichtungskosten nicht in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen, wenn das Grundstück von einer zur Veräußererseite gehörenden Person mit bestimmendem Einfluss auf das "Ob" und "Wie" der Bebauung erworben wird.*)
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IMRRS 2018, 0879
![Nachbarrecht Nachbarrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Dresden, Urteil vom 11.04.2018 - 1 U 1135/17
Die Gemeinde ist bei Abriss eines Hauses im Wege der Ersatzvornahme nicht verpflichtet, die Bestandsfähigkeit und Funktionsfähigkeit einer Kommunmauer herzustellen.*)
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IMRRS 2018, 0861
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 24.07.2018 - 34 Wx 68/18
Zur Frage der Grundbucheinsicht des wegen Eigenbedarfs gekündigten Mieters in die dem Eigentumserwerb zu Grunde liegende Vertragsurkunde.*)
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IMRRS 2018, 0825
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 16.04.2018 - 34 Wx 93/18
Zur - hier für unbegründet erklärten - Ablehnung einer Grundbuchrechtspflegerin wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund Anordnung eines Gebührenvorschusses.*)
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IMRRS 2018, 0824
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 09.07.2018 - 34 Wx 223/17
Wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mangels abweichender Vereinbarung durch die Insolvenz eines Gesellschafters aufgelöst, geht mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen die Befugnis, über im Grundbuch eingetragene Rechte der GbR zu verfügen, von dem Gesellschafter auf den Insolvenzverwalter über. Die dem Notar im Kaufvertrag erteilte Vollmacht zur Vertretung der GbR bei Abgabe der Eintragungsbewilligung erlischt.*)
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IMRRS 2018, 0794
![Nachbarrecht Nachbarrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
LG Krefeld, Urteil vom 20.04.2018 - 1 S 68/17
1. § 910 BGB erfasst nur Beeinträchtigungen, die unmittelbar von einem überhängenden Zweig ausgehen, nicht aber mittelbare Beeinträchtigungen des Nachbargrundstücks wie Laub- oder Nadelfall; diese werden von § 906 BGB erfasst.*)
2. Der Anspruch auf Beseitigung von überhängenden Zweigen gem. §§ 910, 1004 BGB ist unverjährbar, da es sich bei dem Wachsenlassen eines Zweiges um eine Dauerhandlung handelt.*)
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IMRRS 2018, 0782
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
KG, Beschluss vom 27.02.2018 - 1 W 338/17
Erklären die Beteiligten eines Grundstückskaufvertrags im Rahmen einer dem Käufer erteilten Belastungsvollmacht, der Käufer habe die persönliche Schuld zu übernehmen, stellt dies keine von dem Grundbuchamt zu berücksichtigende Bedingung für die wirksame Vertretung des Verkäufers durch den Käufer bei der Bestellung einer Finanzierungsgrundschuld dar. Das Grundbuchamt kann deshalb die Eintragung der Grundschuld auf Grund einer unter Verwendung der Vollmacht von dem Käufer erteilten Bewilligung nicht von dem Nachweis der Genehmigung des Verkäufers abhängig machen, wenn nicht der Erwerber, sondern ein Dritter das von der Bank geforderte abstrakte Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis abgegeben und sich insoweit persönlich der Zwangsvollstreckung unterworfen hat.*)
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IMRRS 2018, 0220
![Immobilien Immobilien](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Schleswig, Urteil vom 14.12.2017 - 11 U 44/17
Beim Verkauf eines 50 Jahre alten Hauses mit Hinweis im Vertrag "Vorratskeller" liegt bei Feuchtebelastung der Kellerräume kein Mangel vor.
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IMRRS 2018, 0781
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
KG, Beschluss vom 20.02.2018 - 1 W 342/17
Soll eine Grunddienstbarkeit zu Gunsten mehrerer Grundstücke im Grundbuch eingetragen werden, ist in der Bewilligung das zwischen den Berechtigten bestehende Gemeinschaftsverhältnis auch dann zu bezeichnen, wenn derzeit alle herrschenden Grundstücke im Eigentum einer Person stehen.*)
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IMRRS 2018, 0790
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 20.04.2018 - V ZR 106/17
Eine Einwendung gegen die Grundschuld "ergibt" sich im Sinne von § 1192 Abs. 1a Satz 1 Fall 2 BGB aus dem Sicherungsvertrag nicht allein dadurch, dass der Erwerber die Sicherungsgrundschuld ohne die gesicherte Forderung erwirbt.*)
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IMRRS 2018, 0759
![Nachbarrecht Nachbarrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Brandenburg, Urteil vom 08.02.2018 - 5 U 109/16
1. Der Eigentümer eines Grundstücks kann herüberragende Äste und Zweige, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten (§ 910 BGB).
2. Allerdings ist es geboten, sich vor der Kürzung eines erkennbar alten, über mehrere Jahrzehnte gewachsenen fremden Baumbestandes nach den Folgen für das fremde Eigentum zu erkundigen.
3. Die Beauftragung einer Fachfirma mit dem Baumrückschnitt ist nicht mit der Einholung einer sachverständigen Meinung zum erheblichen Eingriff in die Baumkronen alten Baumbestandes gleichzusetzen.
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IMRRS 2018, 0774
![Steuerrecht Steuerrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BFH, Urteil vom 06.02.2018 - IX R 14/17
1. Bezieht sich ein Mietspiegel nicht auf möbliert oder teilmöbliert vermietete Wohnungen, ist für die Möblierung im Rahmen der Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete i.S.d. § 21 Abs. 2 EStG ein Zuschlag zu berücksichtigen, soweit sich auf dem örtlichen Mietmarkt für möblierte Wohnungen hierfür ein Zuschlag ermitteln lässt.*)
2. Ein solcher Möblierungszuschlag kann nicht aus dem Monatsbetrag der linearen AfA für die überlassenen Möbel und Einrichtungsgegenstände abgeleitet werden. Der Ansatz eines prozentualen Mietrenditeaufschlags ist nicht zulässig.*)
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IMRRS 2018, 0773
![Wohnungseigentum Wohnungseigentum](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
AG Oldenburg, Urteil vom 07.06.2018 - 10 C 25/17
1. Schuldrechtliche Vereinbarungen, die neben dem dinglichen Recht selbstständig oder als Teil des Grundgeschäfts getroffen werden - wie beispielsweise die Übernahme einer Unterhaltungspflicht des Berechtigten -, wirken grundsätzlich nur zwischen den Vertragsparteien. Sie sind nicht eintragungsfähig und wirken ohne Übernahme nicht gegenüber dem Sondernachfolger.
2. Entsprechendes gilt auch für schuldrechtliche Vereinbarungen über die Ausgestaltung des Gemeinschaftsverhältnisses. Sie wirken nur inter pares, d. h. zwischen den Wohnungseigentümern, die sie abgeschlossen haben.
3. Liegt keine Zustimmung des Sondernachfolgers vor, kann die Vereinbarung ihren Zweck, das Gemeinschaftsverhältnis zu regeln, nicht mehr erfüllen. Sie wird insgesamt unwirksam.
4. Vereinbaren der Verkäufer eines Grundstücks und der kaufende Bauträger, dass auf einem Vordergrundstück ein Überwegungsrecht eingeräumt wird und der Bauträger die Unterhaltungskosten hierfür trägt, und übernimmt der Bauträger diese Unterhaltungspflicht nicht in alle seine Kaufverträge mit den einzelnen Eigentümern, ist diese Vereinbarung unwirksam.
5. Bei einer grundbuchlich zu Gunsten des Nachbarn gesicherten Überwegung hat im Zweifel der Eigentümer die hälftigen Kosten der Unterhaltung und Instandsetzung entsprechend § 1020 Satz 2 BGB zu tragen.
6. Das Beschlussergebnis ist durch den Verwalter zu verkünden und hat konstitutive Wirkung, da die Bekanntgabe des Ergebnisses Voraussetzung für das rechtswirksame Zustandekommen eines Beschlusses ist. Bei dieser Wirkung bleibt es auch dann, wenn die Verkündung nicht zutreffend erfolgt.
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IMRRS 2018, 0770
![Immobilien Immobilien](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 16.03.2018 - V ZR 306/16
1. Bei der in einem Grundstückskaufvertrag von der Gemeinde als Verkäufer verwendeten Klausel, dass der Käufer verpflichtet ist, den durch ihn erzielten Mehrerlös abzüglich der getätigten Investitionen an die Gemeinde abzuführen, wenn er das Grundstück in unbebautem Zustand innerhalb von fünf Jahren ab der Beurkundung weiterveräußert, handelt es sich um eine der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterliegende Preisnebenabrede.*)
2. Eine solche Klausel benachteiligt den Käufer nicht unangemessen, wenn die Gemeinde hieran ein anerkennenswertes, über die reine Abschöpfung eines Veräußerungsgewinns hinausgehendes Interesse hat.*)
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IMRRS 2018, 0753
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 15.05.2018 - VI ZR 287/17
Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird verletzt, wenn die vor Erlass einer Entscheidung vom Gericht gesetzte Frist zur Äußerung objektiv nicht ausreicht, um innerhalb der Frist eine sachlich fundierte Äußerung zum entscheidungserheblichen Sachverhalt und zur Rechtslage zu erbringen.*)
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IMRRS 2018, 0737
![Immobilien Immobilien](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
LG Hamburg, Urteil vom 30.11.2017 - 314 O 62/17
Der Bezeichnung eines Grundstücks als erschlossen oder voll erschlossen ist nicht zu entnehmen, dass keine Einrichtungen zur Wasserver- und -entsorgung auf dem Grundstück mehr vorhanden sind, die einer früheren Grundstücksnutzung dienten. Darüber hinaus kann nicht angenommen werden, dass eine vorhandene Altbausubstanz an alle im Straßenbereich vorhandenen Erschließungsanlagen auch tatsächlich angeschlossen worden ist.
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IMRRS 2018, 0726
![Immobilien Immobilien](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Koblenz, Urteil vom 18.04.2018 - 5 U 1303/17
Zum nachträglichen Wegfall des Rechtsgrunds für die Bewilligung des Wohnungsrechtes wegen der ausgebliebenen Entgeltleistung aus einem parallel abgeschlossenen Mietvertrag.*)
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IMRRS 2018, 0716
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 12.04.2018 - V ZR 230/17
1. Die aus der Verurteilung zur Herausgabe eines Grundstücks folgende Beschwer bemisst sich im Ausgangspunkt nicht nach dem Verkehrswert des Grundstücks, sondern nach dem Nutzungsentgelt.
2. Dies gilt auch, wenn das zwischen den Parteien vereinbarte Nutzungsverhältnis unentgeltlich war. In diesem Fall ist der Streitwert nach freiem Ermessen zu bestimmen.
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IMRRS 2018, 0680
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Nürnberg, Beschluss vom 09.11.2017 - 15 W 1859/17
1. Eine Zwischenverfügung ohne rangwahrende Wirkung ist im Hinblick auf ihren Sinn und Zweck dem Grundbuchverfahrensrecht fremd.*)
2. Zahlt der Käufer vereinbarungswidrig statt auf das Anderkonto eines Notars direkt an den Verkäufer, so tritt damit Erfüllung ein, sofern eine anderweitige Zahlungsweise nicht zumindest konkludent ausgeschlossen wurde. Aufgrund dessen ist die amtliche Feststellung eines Notars, dass keine fristgerechte Kaufpreiszahlung des Vorkaufsberechtigten auf dem Notarkonto eingegangen und deshalb - im Fall der Vorkaufsrechtsausübung - jedenfalls die vereinbarte auflösende Bedingung eingetreten sei, regelmäßig nicht ausreichend, um das Grundbuch durch Löschung des Vorkaufsrechts zu berichtigen.*)
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IMRRS 2018, 0671
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 09.05.2018 - VIII ZR 26/17
1. Die mangelbedingte Minderung des Kaufpreises ist vom Gesetzgeber als Gestaltungsrecht ausgeformt worden. Mit dem Zugang einer wirksam ausgeübten Minderung des Kaufpreises wird diese Erklärung bindend; der Käufer ist damit daran gehindert, hiervon wieder Abstand zu nehmen und stattdessen wegen desselben Mangels auf großen Schadensersatz überzugehen und unter diesem Gesichtspunkt Rückgängigmachung des Kaufvertrags zu verlangen.*)
2. Nach der Konzeption des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts ist ein Käufer ferner daran gehindert, unter Festhalten an der von ihm nicht mehr zu beseitigenden Gestaltungswirkung der Minderung zusätzlich (nebeneinander) großen Schadensersatz geltend zu machen und auf diesem Wege im Ergebnis nicht nur eine Herabsetzung des Kaufpreises zu erreichen, sondern den - gegebenenfalls um Gegenforderungen reduzierten - Kaufpreis insgesamt zurückzufordern. Denn der Käufer hat mit der wirksamen Ausübung der Minderung zugleich das ihm vom Gesetzgeber eingeräumte Wahlrecht zwischen Festhalten am und Lösen vom Kaufvertrag "verbraucht".*)
3. Aus der Vorschrift des § 325 BGB lässt sich nicht - auch nicht im Wege einer analogen Anwendung - eine Berechtigung des Käufers ableiten, von einer wirksam erklärten Minderung zu einem Anspruch auf großen Schadensersatz und damit auf Rückabwicklung des Kaufvertrags zu wechseln.*)
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IMRRS 2018, 0663
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
KG, Beschluss vom 03.05.2018 - 1 W 370/17
1. Die Ausnahme vom Zustimmungserfordernis nach § 12 WEG "der ersten Veräußerung nach Teilung" erfasst nicht eine (erneute) Veräußerung durch eine Person, in deren Hand sich nach den Erstveräußerungen sämtliche Wohnungseigentumsrechte vereinigt haben.*)
2. Soll die Verwalterzustimmung durch die Zustimmungserklärung der übrigen Eigentümer ersetzt werden, haben auch die sog. werdenden Wohnungseigentümer zuzustimmen.*)
3. Die Bestellung des Verwalters in der Teilungserklärung wirkt gegen Sondernachfolger nur, wenn sie als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen ist oder ihr sämtliche Sondernachfolger beigetreten sind (Fortführung von KG, 06.10.2011 - 1 W 477/11, IMR 2012, 28).*)
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IMRRS 2018, 0662
![Immobilienmakler Immobilienmakler](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 01.02.2018 - I ZR 87/17
Eine Irreführung der Verbraucher durch Vorenthalten wesentlicher Informationen gem. § 5a Abs. 2 UWG liegt vor, wenn Makler in Immobilienanzeigen die Pflichtangaben nach § 16a EnEV nicht anführen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 05.10.2017 - I ZR 232/16, IMR 2018, 169).
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IMRRS 2018, 0640
![Immobilienanlagen Immobilienanlagen](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 03.12.2015 - 13 U 1517/15
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2018, 0636
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 14.02.2018 - 34 Wx 380/17
1. Vereinbart der Eigentümer ohne Festlegung der Räume allgemein mit dem Berechtigten, diesem Wohnraum mit einer bestimmten Größe und Qualität zur Verfügung zu stellen, so handelt es sich um eine Wohnungsreallast.*)
2. Hat das Grundbuchamt stattdessen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Wohnungsrecht) eingetragen, ist diese Eintragung inhaltlich unzulässig und von Amts wegen zu löschen.*)
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IMRRS 2018, 0639
![Immobilienanlagen Immobilienanlagen](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 03.11.2015 - 13 U 1517/15
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2018, 0637
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 20.02.2018 - 34 Wx 109/17
1. Vereinigt sich der von einem Miteigentümer erworbene Bruchteil in dessen Hand mit dem bereits innegehaltenen Bruchteil zu einem - entsprechend vergrößerten - Miteigentumsanteil am Grundstück, so bleibt eine unterschiedliche dingliche Bruchteilsbelastung grundsätzlich bestehen. Insofern behalten die ideellen Bruchteile eine gewisse rechtliche Selbständigkeit bei; die belasteten Anteile bestehen als fiktive Anteile im Rahmen der durch den Zuerwerb geschaffenen Rechtslage fort (Anschluss an BGH, 20.12.2006 - XII ZR 84/04 = IBRRS 2007, 3461; BayObLG NJW-RR 1996, 1041).*)
2. Dies gilt auch im Hinblick auf eine von allen Miteigentümern getroffene Benutzungsregelung, die durch Eintragung im Grundbuch dingliche Wirkung erhalten hat.*)
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IMRRS 2018, 0618
![Banken & Finanzen Banken & Finanzen](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
LG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2017 - 10 O 143/17
Eine AGB-Klausel im Immobiliendarlehensvertrag, die die Regelung des § 193 BGB bezogen auf das Widerrufsrecht und dessen Rechtsfolgen abbedingt, ist unwirksam.
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IMRRS 2018, 0581
![Zwangsversteigerung Zwangsversteigerung](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
LG Heilbronn, Beschluss vom 27.07.2017 - 1 T 358/16
1. Die einstweilige Einstellung eines Teilungsversteigerungsverfahrens, an welchem nur Ehegatten bzw. frühere Ehegatten als Miteigentümer beteiligt sind, ist auf Antrag anzuordnen, wenn dies zur Abwendung einer ernsthaften Gefährdung des Wohls eines gemeinschaftlichen Kindes erforderlich ist.
2. Eine ernsthafte Gefährdung des Wohls eines gemeinschaftlichen Kindes erfordert, dass das Kind durch die Zwangsversteigerung in seinen Lebensverhältnissen erheblich benachteiligt wird und damit in seiner Entwicklung erheblich beeinträchtigt zu werden droht.
3. Dabei genügt eine nur allgemeine, nicht wesentliche Beeinträchtigung des Kindesinteresses (Verlust des bisherigen Eigenheims, Schulwechsel, Verlust der Spielgefährten) nicht.
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IMRRS 2018, 0598
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.03.2018 - 8 W 437/16
In den Anwendungsbereich des § 137 Abs. 1 Satz 2 GBO fallen auch notarielle Eigenurkunden. Daher ist es nicht notwendig ist, dass der Notar die Urkunde zunächst in Papierform mit Unterschrift und Siegel errichtet und diese als ein mit einem einfachen elektronischen Zeugnis nach § 39a BeurkG versehenes elektronisches Dokument übermittelt. Vielmehr genügt die Übersendung eines mit qualifizierter elektronischer Signatur und dem entsprechenden Notarattribut versehenen elektronischen Dokuments.*)
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IMRRS 2018, 0589
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.04.2018 - 1 S 2403/17
1. Führt eine Gemeinde für den Verkauf eines Grundstücks freiwillig ein "Bieterverfahren" mit Ausschreibung durch, entsteht zwischen ihr und den Teilnehmern des Verfahrens ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis, das sie zu Gleichbehandlung der Teilnehmer, Transparenz und Rücksichtnahme verpflichtet (Anschluss an BGH, IBR 2008, 345 und BGH, IBR 2001, 504).*)
2. Ein solches vorvertragliches Rechtsverhältnis ist grundsätzlich dem bürgerlichen Recht zuzuordnen. Vor den Zivilgerichten auszutragen sind daher grundsätzlich insbesondere Rechtsstreitigkeiten um die Frage, ob ein solches Bieterverfahren wirksam aufgehoben wurde, ob ein Bieter zu Unrecht nicht zum Zuge kam und ob ihm ein Anspruch zusteht, der Gemeinde die Erteilung des Zuschlags an einen anderen Bieter zu untersagen.*)
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IMRRS 2018, 0569
![Wohnraummiete Wohnraummiete](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 16.11.2017 - 3 StR 315/17
Zu der Frage, wann bei einer Brandstiftung bedingter Tötungsvorsatz vorliegt.
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IMRRS 2018, 0557
![Nachbarrecht Nachbarrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 26.01.2018 - V ZR 47/17
Das Notleitungsrecht kann auch dazu berechtigen, Leitungen durch ein Gebäude zu führen; eine Einschränkung ergibt sich nur aus dem Gebot, die für den Duldungspflichtigen geringstmögliche Belastung zu wählen (Aufgabe von Senat, Urteil vom 10.07.2011 - V ZR 233/10, GE 2011, 1365 Rz. 12).*)
IMRRS 2018, 0517
![Leasing und Erbbaurecht Leasing und Erbbaurecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG München, Urteil vom 11.04.2018 - 7 U 2300/17
1. Eine Erhöhung, die über die seit Vertragsabschluss eingetretene Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse hinausgeht, ist nach § 9a ErbbauRG unwirksam.
2. Als Bemessungsgrundlage dienen insoweit die Entwicklung der Lebenshaltungskosten bzw-. der Verbraucherpreise und - mit gleicher Gewichtung - die Entwicklung der Bruttoverdienste der Arbeiter in der Industrie sowie die Bruttoverdienste der Angestellten in Industrie und Handel.
3. Als zeitlicher Bezugspunkt ist die Vereinbarung zu verstehen, die die Anpassungsklausel enthält.
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IMRRS 2018, 0529
![Immobilien Immobilien](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 16.03.2018 - V ZR 60/17
Ist der dinglich Wohnungsberechtigte zur Zahlung von Betriebskosten verpflichtet, gelten für die Abrechnung der Betriebskosten die Regelungen in § 556 Abs. 3 BGB auch dann entsprechend, wenn keine Vorauszahlungen vereinbart sind (Fortführung von Senat, Urteil vom 25.09.2009 - V ZR 36/09, WuM 2009, 672).*)
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