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Sachgebiet: Immobilien

5119 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2019

IMRRS 2019, 0277
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Keine Befugnisse im Grundbuchverfahren nach Insolvenzeröffnung

OLG München, Beschluss vom 28.02.2019 - 34 Wx 324/18

1. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin ist dieser materiellrechtlich die Verfügungsbefugnis über die Gegenstände der Insolvenzmasse und in demselben Umfang verfahrensrechtlich die Bewilligungs-, Antrags- und Beschwerdebefugnis im Grundbuchverfahren entzogen.*)

2. Wird ein Eintragungsantrag wegen fehlender Antragsbefugnis zurückgewiesen, ist ein Beschwerderecht zur Überprüfung der Antragsbefugnis gegeben.*)

3. Zur Frage der Nichtigkeit eines Insolvenzeröffnungsbeschlusses.*)

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IMRRS 2019, 0268
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Keine unbefristete, aber langfristige Sozialbindung im dritten Förderweg

BGH, Urteil vom 08.02.2019 - V ZR 176/17

1. Es begegnet keinen sachenrechtlichen Bedenken, wenn eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu Gunsten einer juristischen Person ohne zeitliche Befristung bestellt wird (Bestätigung von Senat, Urteil vom 11.03.1964 - V ZR 78/62, BGHZ 41, 209, 214 f.).*)

2. Bei der vereinbarten Förderung gemäß § 88d II. WoBauG waren zeitlich unbefristete Belegungsrechte nicht vorgesehen; eine darauf gerichtete schuldrechtliche Vereinbarung ist unwirksam, und zwar auch dann, wenn die Kommune dem privaten Investor zur Errichtung von Sozialwohnungen kostengünstiges Bauland überlassen hat.*)

3. Sind im Rahmen der vereinbarten Förderung gemäß § 88d II. WoBauG zeitlich unbefristete Belegungsrechte vereinbart worden, kann in entsprechender Anwendung von § 139 BGB im Zweifel davon ausgegangen werden, dass die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit ihrer Vereinbarung Belegungsrechte für einen möglichst langen rechtlich zulässigen Zeitraum vereinbart hätten; deshalb ist bei der Gewährung eines langfristigen, vergünstigten Kredits im Zweifel anzunehmen, dass die im Gegenzug übernommenen Belegungsrechte während der Laufzeit des vergünstigten Kredits fortbestehen sollen.*)

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IMRRS 2019, 0254
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Vergabe preisvergünstigter Baugrundstücke: Falschangaben führen zum Ausschluss!

VGH Bayern, Beschluss vom 18.01.2019 - 4 CE 18.2534

1. Bei der Auslegung von Ablehnungsgründen in den Richtlinien über die Vergabe preisvergünstigter Wohnbaugrundstücke (hier: fehlende Antragsberechtigung bei Nichtoffenlegung maßgeblicher Umstände, insbesondere der Einkommens- und Vermögensverhältnisse) kommt es nicht auf einen objektiven Maßstab an, sondern auf die tatsächliche Handhabung in der Praxis und damit auf das (bisherige) inhaltliche Verständnis der Gemeinde an.

2. Dass die Gemeinde den Ausschluss eines Interessenten aus dem Bewerberkreis damit begründet hat, die eingereichten Bewerbungsunterlagen hätten eindeutig unzutreffende Angaben über den aktuellen Wert seines Grundvermögens enthalten, ist nicht zu beanstanden.

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IMRRS 2019, 0249
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Erbbaurecht durch Zeitablauf erloschen: Wie wird das Grundbuch berichtigt?

OLG München, Beschluss vom 30.08.2018 - 34 Wx 67/18

1. Eine Berichtigung des Grundbuchs ist nur in der Weise zulässig, dass es die im Zeitpunkt der Berichtigung bestehende materielle Rechtslage insgesamt zutreffend darstellt.*)

2. Weist der Eigentümer des mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks in grundbuchmäßiger Form nach, dass das im Grundbuch eingetragene Erbbaurecht durch Zeitablauf erloschen ist, kann das Grundbuch auf Berichtigungsantrag des Eigentümers ohne Bewilligung des (früheren) Erbbauberechtigten nur dadurch berichtigt werden, dass auf entsprechenden Antrag des Eigentümers gleichzeitig ebenfalls die Entschädigungsforderung des Erbbauberechtigten für den Eigentumsverlust am Bauwerk eingetragen wird (Anschluss an BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - V ZB 109/12, IMRRS 2013, 1218). Auch eine isolierte Löschung nur des als Inhalt des Erbbaurechts vereinbarten Vorkaufsrechts am Grundstück scheidet aus.*)

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IMRRS 2019, 0250
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Rechtswidrige Anfertigung und gewerbliche Verwertung von Fotografien eines Pachtobjekts

OLG Frankfurt, Urteil vom 11.02.2019 - 16 U 205/17

Das Hausrecht des Pächters umfasst auch die Befugnis, darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen er Dritten den Zugang zu seinem Pachtobjekt zur Anfertigung von Fotografien sowie deren gewerbliche Verwertung gestattet.*)

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IMRRS 2019, 0236
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Anhörungsrüge im Grundbuchverfahren: Gehörverstoß ist zwingend darzulegen!

OLG München, Beschluss vom 01.10.2018 - 34 Wx 196/18

Auch im Grundbuchverfahren gehört die Darlegung eines entscheidungserheblichen Gehörsverstoßes zur notwendigen Form der Anhörungsrüge und muss daher innerhalb der gesetzlichen Notfrist von zwei Wochen ab Kenntnis von der Verletzung rechtlichen Gehörs erfolgen.*)

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IMRRS 2019, 0217
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Wann und worüber muss ein Makler aufklären?

OLG Brandenburg, Urteil vom 29.01.2019 - 6 U 65/17

1. Der Makler darf dem Auftraggeber keine falschen Vorstellungen vermitteln und die für den Kaufabschluss wesentlichen Auskünfte betreffend das Geschäft oder den Vertragspartner müssen richtig sein.

2. Für die Richtigkeit der Angaben muss der Makler aber nicht ohne Weiteres einstehen, denn meistens handelt es sich nur um die Weitergabe von Mitteilungen, die der Makler vom Verkäufer erhalten hat.

3. Fehlen dem Makler erforderliche Informationen oder ist die Grundlage gegebener Informationen unsicher, muss der Makler dies offenlegen bzw. er muss deutlich machen, dass er für die Richtigkeit nicht einsteht.

4. Teilt der Makler mit, dass das Objekt Schallschutz bekomme, wenn die behördliche Prüfung über den Umfang abgeschlossen sei, so ist diese Aussage objektbezogen zu verstehen und nicht dahin, dass der Makler dem Käufer zusichere, dass dieser persönlich davon profitiere.

5. Der Makler muss Informationen, die er vom Veräußerer erhalten hat, grundsätzlich nicht prüfen oder den Kaufinteressenten auf die unterlassene Prüfung hinweisen. Denn der Makler darf zunächst auf die Richtigkeit der Angaben des Verkäufers vertrauen und der Maklerkunde muss grundsätzlich davon ausgehen, dass in dem Exposé des Maklers enthaltene Aussagen über das Objekt nur Angaben der Verkäuferseite wiedergeben.

6. Erst wenn diese nach den in dem Berufstand des Maklers vorauszusetzenden Kenntnissen ersichtlich unrichtig, unplausibel oder bedenklich einzustufen sind oder sich insoweit Zweifel aufdrängen, muss er den die Information empfangenden Auftraggeber, dem es erkennbar auf diese Angaben ankommt, hierüber, jedenfalls aber über die fehlende eigene Prüfung informieren.

7. Grundsätzlich kommt einem Makler die Pflicht zu Nachforschungen nicht zu, vielmehr ist es Sache des Maklerkunden, der den Kaufvertrag abschließen will, sich der Richtigkeit der Angabe zu vergewissern.

8. Bestehen Umstände, die Anlass zu Nachforschungen bieten könnten, muss der Makler darauf hinweisen, im Übrigen unterliegt er Prüfungs- oder Nachforschungspflichten nur dann, wenn solche Gegenstand des Maklervertrags sind, sich aus der Verkehrssitte ergeben oder wenn sich der Makler gegenüber dem Auftraggeber ungesicherte Angaben zu Eigen macht oder sich für deren Richtigkeit persönlich einsetzt.

9. Über den Wortlaut der Vorschrift des § 654 BGB hinaus kommt eine Verwirkung des Maklerlohnanspruchs nicht nur bei treuwidriger Doppeltätigkeit des Maklers in Betracht, sondern auch dann, wenn der Makler sonst unter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten den Interessen seines Auftraggebers in erheblicher Weise zuwiderhandelt.

10. Eine Verwirkung des Maklerlohns kommt nur bei einer schwer wiegenden Treuepflichtverletzung in Betracht, wenn sich der Makler seines Lohns "unwürdig" erweist. Diese Voraussetzung ist erst erfüllt, wenn der Makler seine Treuepflicht vorsätzlich, wenn nicht gar arglistig, mindestens aber in einer dem Vorsatz nahekommenden grob leichtfertigen Weise verletzt.

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IMRRS 2019, 0216
ImmobilienImmobilien
Pflanzinsel im Innenhof entfernt: Entstandenes Erdloch ist abzusichern!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.02.2019 - 7 U 128/18

Es stellt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar, wenn eine in den Boden eingelassene Pflanzeninsel entfernt und das hierdurch entstehende Erdloch mit einem Durchmesser von 60 cm und einem Niveauunterschied von mindestens 10 cm zur Straßendecke nicht abgesichert oder gekennzeichnet wird.*)

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IMRRS 2019, 0211
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Keine unbefristete Bindung des Subventionsempfängers

BGH, Urteil vom 21.09.2018 - V ZR 68/17

Es ist mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unvereinbar, einem Subventionsempfänger (hier: Grundstückskäufer) Bindungen aufzuerlegen, die er ohne zeitliche Begrenzung und damit auch einhalten muss, nachdem die mit der Subvention (hier: Preisnachlass) verbundenen Vorteile aufgebraucht sind.*)

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IMRRS 2019, 0204
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Auch im Kaufrecht ist Schluss mit fiktiven Mangelbeseitigungskosten!

OLG Frankfurt, Urteil vom 21.01.2019 - 29 U 183/17

1. Der Käufer einer Immobilie, der Unwirksamkeit des vertraglichen Gewährleistungsausschlusses wegen arglistigen Verschweigens verdeckter Mängel durch den Verkäufer geltend macht, muss lediglich die objektiven Umstände darlegen und gegebenenfalls nachweisen, die einen hinreichend sicheren Schluss auf arglistiges Verschweigen bekannter Umstande zulassen.*)

2. Auch der Käufer einer mangelhaften Sache kann seinen Schaden nicht auf der Grundlage der fiktiven Mangelbeseitigungskosten berechnen, wenn er die Sache behält. Dies gilt insbesondere, wenn die fiktiven Mangelbeseitigungskosten den Sachwert des Gebäudes erreichen oder übersteigen. Ebenso wie im Werkvertragsrecht (vgl. BGH, IBR 2018, 196) ist auch im Kaufrecht aus Gründen des allgemeinen vertraglichen Schadensrechts eine solche Abrechnung mit dem Verbot der Überkompensation unvereinbar.*)

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IMRRS 2019, 0203
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Keine Kamera im Hausflur!

LG Essen, Urteil vom 30.01.2019 - 12 O 62/18

1. Wohnungsmieter müssen keine Kameras im Hausflur dulden.

2. Das gilt auch für Kameraattrappen.

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IMRRS 2019, 0201
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Sprengung einer Luftmine: Grundstückseigentümer haftet für Schäden am Nachbargebäude!

LG München I, Urteil vom 08.02.2017 - 15 O 23907/15

1. Zur Frage der Passivlegitimation bei Schäden, die durch die Sprengung einer Luftmine aus dem 2. Weltkrieg im Rahmen der Kampfmittelräumung entstehen.*)

2. Der Anspruch gegen die öffentliche Hand wegen Schäden im Zusammenhang mit der Sprengung einer Luftmine ist aufgrund des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs gegen den Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück die Luftmine liegt, ausgeschlossen.*)

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IMRRS 2019, 0159
ImmobilienImmobilien
ohne

OLG Köln, Beschluss vom 27.09.2018 - 2 Wx 314/18

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2019, 0157
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wann ist Vergleichswertverfahren bei Feststellung des Verkehrswerts anwendbar?

BGH, Beschluss vom 08.01.2019 - XI ZR 535/17

Zur Anwendbarkeit des Vergleichswertverfahrens bei der Feststellung des Verkehrswerts einer Immobilie.*)

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IMRRS 2019, 0136
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Betreutes Wohnen: Kontrahierungszwang für Betreuungsverträge zulässig?

BGH, Urteil vom 10.01.2019 - III ZR 37/18

Im Rahmen eines Konzepts zum betreuten Wohnen ist ein in einer Teilungserklärung enthaltener Kontrahierungszwang unwirksam, durch den die Wohnungseigentümer zum Abschluss von Betreuungsverträgen mit einer Bindung von mehr als zwei Jahren verpflichtet werden sollen, wenn sie die Wohnung selbst nutzen, und den einzelnen Wohnungseigentümern beziehungsweise der Wohnungseigentümergemeinschaft keine angemessenen Spielräume für eine interessengerechte Ausgestaltung der Verträge einräumt (Anschluss und Fortführung von BGH, IMR 2006, 1095 - nur online, und vom 21.12.2012 - V ZR 221/11, NJW 2013, 1963).*)

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IMRRS 2019, 0114
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Tausch von Abstellräumen: Neue Nummerierung erforderlich?

OLG München, Beschluss vom 24.09.2018 - 34 Wx 194/18

Tauschen Wohnungseigentümer in einer bestehenden Eigentümergemeinschaft zwei in sich abgeschlossene, vom übrigen Sondereigentum getrennte Nebenräume durch Neuzuordnung zur jeweils anderen Einheit aus, so kann die Inhaltsänderung des Sondereigentums durch Änderungsvermerk im Bestandsverzeichnis der betroffenen Wohnungsgrundbücher so eingetragen werden, dass die ausgetauschten Nebenräume die Nummer desjenigen Sondereigentums beibehalten, zu dem sie bisher gehörten, sofern trotz unterschiedlicher Nummerierung die eindeutige Zuordnung der Räume zum jeweiligen Sondereigentum nicht gefährdet und Verwirrung nicht zu besorgen ist (Abgrenzung zu Senat vom 13.08.2010 - 34 Wx 105/10 = IBRRS 2010, 3600 = IMRRS 2010, 2636).*)

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IMRRS 2019, 0113
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Auflassung ist bedingungsfeindlich!

OLG München, Beschluss vom 01.10.2018 - 34 Wx 10/18

Zur Auslegung einer Auflassung, mit der im Anschluss an die Darlegung der gewollten, aber von Bedingungen abhängig gemachten Vermögensaufteilung erklärt wird, über den "entsprechenden" Eigentumsübergang einig zu sein.*)

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IMRRS 2019, 0105
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Rechtzeitiger Vollmachtswiderruf: Eintragung ist unzulässig!

OLG München, Beschluss vom 15.01.2019 - 34 Wx 389/18

1. Eine vom Vertreter erklärte Bewilligung zur Belastung des Immobilieneigentums des Vertretenen mit einem Grundpfandrecht kann nicht Grundlage einer Eintragung sein, wenn zwar nach Beurkundung, aber vor Eingang des unter Vorlage einer beglaubigten Abschrift der Urkunde vom Notar für den verlierenden und den gewinnenden Teil gestellten Vollzugsantrags die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten widerrufen und der Widerruf noch vor dem Eingang der Bewilligung dem Grundbuchamt bekannt wurde.*)

2. Dass eine dem Bevollmächtigten erteilte Ausfertigung der Vollmachtsurkunde im Beurkundungstermin vorgelegen hat, ist in diesem Fall ebenso unerheblich wie die Frage, ob die Ausfertigung im Zeitpunkt des Vollzugsantrags beim Grundbuchamt bereits zurückgegeben war.*)

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IMRRS 2019, 0112
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Muss der Verkäufer über in Eigenleistung beseitigte Mängel informieren?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.12.2018 - 24 U 216/17

1. Auf in der Vergangenheit aufgetretene Schäden muss ein Veräußerer nur dann hinweisen, wenn er zumindest für möglich hält, dass die Schadensursache nicht ordnungsgemäß und nachhaltig behoben wurde. Die Ausführung einer Mängelbeseitigung in Eigenleistung rechtfertigt eine Hinweispflicht jedenfalls dann nicht, wenn nachfolgend eine Erfolgskontrolle durchgeführt wurde und der Veräußerer deshalb von einer erfolgreichen Schadensbehebung ausgehen durfte.*)

2. Die Erkennbarkeit von Feuchtigkeitsschäden ist ein individueller Prozess, der von vielfältigen Faktoren (z.B. Vorerfahrungen und Fachkenntnisse, Aufmerksamkeit, visuelle Wahrnehmungsfähigkeit, Häufigkeit der Benutzung der betroffenen Räume etc.) abhängig ist. Er unterliegt der tatrichterlichen Feststellung und nicht der eines Gerichtssachverständigen.*)

3. Soll ein Zeuge über eine bei einer anderen Person eingetretene innere Tatsache (hier: Erkennen des Fehlschlagens einer Sanierung und bewusstes Verbergen von Feuchtigkeitsmängeln) Angaben machen, so ist ein solcher Beweisantritt nur beachtlich, wenn auch Anknüpfungstatsachen genannt werden, aufgrund welcher Umstände die Beweisperson von der bei der anderen Person vorliegenden inneren Tatsache Kenntnis erlangt haben soll (vgl. BGH, (Urteil vom 4. Mai 1983 - VIII ZR 94/82).*)

4. Ein übergangener Feststellungsantrag kann im Berufungsrechtszug lediglich im Wege einer Klageerweiterung geltend gemacht werden. Ein Rechtsmittel kann nicht auf Ergänzung des Urteils gerichtet sein, denn die Beschwer liegt in der getroffenen und nicht in der unterlassenen Entscheidung.*)

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IMRRS 2019, 0103
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Rechtzeitiger Vollmachtswiderruf: Eintragung ist unzulässig!

OLG München, Beschluss vom 15.01.2019 - 34 Wx 367/18

1. Eine vom Vertreter erklärte Bewilligung zur Belastung des Immobilieneigentums des Vertretenen mit einem Grundpfandrecht kann nicht Grundlage einer Eintragung sein, wenn zwar nach Beurkundung, aber vor Eingang des unter Vorlage einer beglaubigten Abschrift der Urkunde vom Notar für den verlierenden und den gewinnenden Teil gestellten Vollzugsantrags die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten widerrufen und der Widerruf noch vor dem Eingang der Bewilligung dem Grundbuchamt bekannt wurde.*)

2. Dass eine dem Bevollmächtigten erteilte Ausfertigung der Vollmachtsurkunde im Beurkundungstermin vorgelegen hat, ist in diesem Fall ebenso unerheblich wie die Frage, ob die Ausfertigung im Zeitpunkt des Vollzugsantrags beim Grundbuchamt bereits zurückgegeben war.*)

3. Ein Eintragungsantrag ist beim Grundbuchamt nicht schon nach § 13 Abs. 2 GBO eingegangen, wenn er nach Mitteilung der Post an das Amtsgericht ausgeliefert ist, sondern erst, wenn er der Person im Grundbuchamt vorgelegt wird, die zur Entgegennahme zuständig ist. *)

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IMRRS 2019, 0056
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Denkmaleigenschaft ist Sachmangel!

OLG Koblenz, Urteil vom 20.12.2018 - 1 U 287/18

1. Bei einer vom Verkäufer nicht offenbarten Denkmalschutzeigenschaft eines Gebäudes, hier eines im 17. Jahrhundert erstellten Fachwerkhauses, handelt es sich nicht um einen Rechtsmangel, sondern um einen Sachmangel. Die Denkmaleigenschaft bedeutet für ein Kaufobjekt eine öffentlich-rechtliche Beschränkung, die dem jeweiligen Eigentümer zusätzliche Verhaltens- und Unterlassungspflichten auferlegt. Durch die Eintragung in das Verzeichnis der Baudenkmäler sind die Befugnisse des Eigentümers nach § 903 BGB nicht unerheblich eingeschränkt.*)

2. Mit der Denkmalschutzeigenschaft eines Gebäudes ist verbunden, dass der Eigentümer nach § 2 des Denkmalschutzgesetzes von Rheinland-Pfalz vom 22.03.1978 (DSchG, GVBl. 1978, 159) verpflichtet ist, das Kulturdenkmal im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und zu pflegen (in Anknüpfung an OLG Celle, Urteil vom 13.05.1988 - 4 U 107/87; ferner OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.02.1996 - 4 U 422/95 = IBR 1996, 393 für das niedersächsische und saarländische Landesrecht).*)

3. Eine Arglisthaftung wegen der Täuschung durch Verschweigen offenbarungspflichtiger Mängel, die zur Folge hat, dass der Verkäufer eines denkmalgeschützten Hauses sich nicht auf einen Gewährleistungsausschluss stützen kann, setzt voraus, dass dem Verkäufer Fehler bekannt waren oder er sie zumindest für möglich hielt und er billigend in Kauf nahm, dass dem Käufer diese Fehler nicht bekannt waren und er bei deren Offenlegung den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte.*)

4. Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Hinweis vom 19.01.2009 gemäß § 522 Abs. 2 ZPO - 2 U 422/08; Hinweis vom 20.02.2009 - 2 U 848/08; Hinweisbeschluss vom 04.10.2012 i.V.m. Zurückweisungsbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 13.12.2012 - 2 U 1020/11; Hinweis gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 13.11.2009 - 2 U 443/09 = IMR 2010, 110).*)

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IMRRS 2019, 0042
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Leasingobjekt von Anfang an mangelhaft: Wie ist Wertersatz zu bemessen?

OLG München, Urteil vom 02.05.2018 - 7 U 3715/17

1. Die Höhe des Wertersatzes richtet sich danach, welcher Betrag durchschnittlich für eine vertragliche Gebrauchsgestattung zu entrichten gewesen wäre.

2. Eine lineare Teilwertabschreibung ist im Leasingrecht kein geeignetes Kriterium für die Bemessung des Werts gezogener Nutzungen.

3. Für ein von Anfang an mangelhaftes Leasingobjekt ist der für die Nutzung zu leistende Wertersatz angemessen herabzusetzen, § 536 Abs. 1 BGB.

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IMRRS 2019, 0021
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
ohne

KG, Beschluss vom 13.11.2018 - 1 W 235/18

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2019, 0011
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wann sind Mieteinnahmen eine Beschaffenheitsvereinbarung?

OLG Köln, Urteil vom 29.11.2018 - 3 U 24/18

Zu den Voraussetzungen einer Beschaffenheitsvereinbarung bei vertraglicher Bestimmung im Kaufvertrag zu Mieteinnahmen eines Mehrfamilienhauses.*)

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Online seit 2018

IMRRS 2018, 1446
WohnungseigentumWohnungseigentum
ohne

OLG Köln, Beschluss vom 07.02.2018 - 2 Wx 5/18

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2018, 1440
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Berechnung einer Überbaurente

BGH, Urteil vom 12.10.2018 - V ZR 81/18

Die Überbaurente ist nicht nach Art und Ausmaß der Einbuße bei der tatsächlichen Nutzung des überbauten Grundstücksteils, sondern allein auf der Grundlage von dessen Verkehrswert zur Zeit der Grenzüberschreitung zu berechnen.*)

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IMRRS 2018, 1439
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Berufung auf Dauerwohnrecht aus Pachtvertrag: Streitwert?

BGH, Beschluss vom 29.11.2018 - III ZR 222/18

Die Bemessung des Streitwerts richtet sich nach §§ 8, 9 ZPO (Rechtsmittelbeschwer) beziehungsweise § 41 Abs. 1 GKG (Gebührenstreitwert), wenn sich der auf Räumung und Herausgabe verklagte Besitzer gegenüber dem klageführenden Eigentümer darauf beruft, dass ihm aus einem zwischen dem Kläger und einem Dritten geschlossenen Pachtvertrag ein Recht auf Übertragung eines darin vereinbarten - objektbezogenen - Dauerwohnrechts und somit ein Besitzrecht zustehe.*)

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IMRRS 2018, 1436
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Horizontaler Aufteilungsplan hilft bei mehreren Ebenen nicht weiter!

OLG Hamm, Urteil vom 29.10.2018 - 5 U 34/18

Wird die betroffene Wohnung in dem der Eintragungsbewilligung beigefügten Aufteilungsplan lediglich in einer horizontalen Ebene dargestellt, lässt sich nach der Grundbucheintragung, die sich hierzu nicht verhält, nicht feststellen, dass sich das Sondereigentum auch auf einen etwaigen über dem Dachgeschoss befindlichen Raum beziehen sollte.*)

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IMRRS 2018, 1430
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Bei Schädlingsbefall im Gebälk Rücktritt vom Hauskauf trotz Gewährleistungsausschlusses

OLG Braunschweig, Urteil vom 01.11.2018 - 9 U 51/17

1. Hält der Verkäufer einer gebrauchten Immobilie konkretes Wissen darüber zurück, dass ein Mangel tatsächlich besteht, während für ihn erkennbar dem Käufer aufgrund der Besichtigung sich allenfalls eine Mangelverdacht ergeben konnte, so handelt er arglistig und kann sich auf einen vereinbarten Gewährleistungsausschluss nicht berufen (Anschluss an BGH, Urteil vom 20.10.2000 - V ZR 285/99, Rz. 9, IBR 2001, 47).*)

2. Auf ein konkretes, dem des Käufers überlegenes Wissen des Verkäufers darüber, dass das zu verkaufende Fachwerkgebäude einen seit Jahren währenden, ausgepägten und fortschreitenden Schädlingsbefall aufweist, ist zu schließen, wenn der Verkäufer selbst in Eigenarbeit von ihm erkannten Schädlingsbefall, anstatt ihn fachgerecht zu sanieren, lediglich verdeckt, indem er durch Schädlingsfraß und Pilzbefall entstandene Bohrlöcher und Risse nur verfüllt, die Fachwerkbalken mit Farbe überstreicht und beim weiteren Bewohnen über lange Zeit (hier: 16 Jahre) auch für ihn als Laien erkennbar ist, dass der Schädlingsbefall weiter voranschreitet, indem sich erneut und verbreitet Bohrlöcher und Risse zeigen.*)

3. Der gewährleistungsrechtlich zur Rückabwicklung eines Immoblienkaufvertrags verpflichtete Verkäufer schuldet dem Käufer die Erstattung des Betrags der von diesem aufgewendeten Grunderwerbsteuer nur Zug um Zug gegen Abtretung des Anspruchs des Käufers gegen das Finanzamt auf Rückerstattung der Grunderwerbssteuer. Denn der Käufer kann nach der Rückabwicklung des Kaufvertrags die Aufhebung der erfolgten Steuerfestsetzung nach § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG und die Rückzahlung der geleisteten Grunderwerbsteuer verlangen. Der bedingte Erstattungsanspruch gegen das Finanzamt ist ein auszugleichender Vorteil, der dem Verkäufer im Wege der Abtretung herausgegeben werden muss (Anschluss an OLG Hamm, Urteil vom 29.04.2010 - 22 U 127/09, Rz. 36, IMR 2010, 392).*)

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IMRRS 2018, 1429
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Beim Immobilienkauf gibt´s immer noch fiktive Mängelbeseitigungskosten

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.10.2018 - 24 U 194/17

1. Vereinbaren die Parteien eines Immobilienkaufvertrages als Beschaffenheit, "dass die vorhandene Bebauung baurechtlich genehmigt ist", so muss bei Vertragsschluss die vorhandene Nutzung der Gebäudeteile rechtlich zulässig sein.*)

2. Damit zusammenhängende Gewährleistungsansprüche sind grundstücksbezogen zu beurteilen und verjähren innerhalb der 5-jährigen Frist des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB.*)

3. Trotz der Entscheidung des VII. Zivilsenats des BGH vom 22.02.2018 (Az. VII ZR 46/17, IBR 2018, 196) verbleibt es im Kaufrecht bei dem Recht des Käufers, fiktive Mängelbeseitigungskosten im Rahmen des kleinen Schadensersatzes geltend machen zu können.*)

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IMRRS 2018, 1400
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Ausgleich zwischen Gebäude- und Mieter-Haftpflichtversicherer

OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.10.2018 - 12 U 69/18

1. Dem Gebäudeversicherer steht bei Eintritt des Versicherungsfalls gegen den Haftpflichtversicherer eines Mieters analog § 78 Abs. 2 Satz 1 VVG ein Ausgleichsanspruch insoweit zu, als auch der Haftpflichtversicherer für den entstandenen Schaden an sich eintrittspflichtig wäre, dem Gebäudeversicherer aber ein Zugriff auf den Deckungsanspruch aus der Haftpflichtversicherung über § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG wegen des dem Gebäudeversicherungsvertrag im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu entnehmenden Regressverzichts verwehrt ist.*)

2. Für den Ausgleichsanspruch analog § 78 Abs. 2 Satz 1 VVG gelten dieselben Beweislastgrundsätze wie für den Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen den Mieter. Die Umkehr der Beweislast bezüglich der objektiven Pflichtverletzung und des Verschuldens zu Lasten des Mieters - im Fall des Ausgleichsanspruchs zu Lasten seines Haftpflichtversicherers - setzt voraus, dass der Schaden durch "Mietgebrauch" und damit im Obhuts- und Gefahrenbereich des Mieters entstanden ist. Dagegen bleibt es bei der Beweislast des Vermieters - im Fall des Ausgleichsanspruchs bei der Beweislast des Gebäudeversicherers -, wenn nicht auszuschließen ist, dass der Schadenseintritt vom Mieter in keiner Weise veranlasst oder beeinflusst worden ist.*)

3. Die Beweislast liegt beim Mieter - bzw. bei seinem Haftpflichtversicherer -, wenn Zündquelle eine an das Stromnetz angeschlossene ("eingesteckte") und somit verwendete mobile Mehrfachsteckleiste war. Es kommt dabei nicht darauf an, wer die Mehrfachsteckleiste in die versicherte Mietsache einbrachte; auch ist ohne Belang, in wessen Eigentum sie stand und wer sie ursprünglich in Betrieb nahm.*)

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IMRRS 2018, 1366
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Schankwirtschaft eingestellt: Eingetragenes Fahrrecht bleibt bestehen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.11.2017 - 3 U 132/16

Der Inhalt der Grunddienstbarkeit ist durch Auslegung des eingetragenen Inhalts festzustellen. Er wandelt sich weder allein durch Zeitablauf noch durch Änderung der Bedürfnisse.*)

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IMRRS 2018, 1372
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kein Trompetenspiel in einem Reihenhaus?

BGH, Urteil vom 26.10.2018 - V ZR 143/17

1. Da das häusliche Musizieren einschließlich des dazugehörigen Übens zu den sozialadäquaten und üblichen Formen der Freizeitbeschäftigung gehört, sind daraus herrührende Geräuscheinwirkungen jedenfalls in gewissen Grenzen zumutbar und in diesem Rahmen als unwesentliche Beeinträchtigung des benachbarten Grundstücks im Sinne von § 906 Abs. 1 BGB anzusehen; insoweit hat ein Berufsmusiker, der sein Instrument (hier: Trompete) im häuslichen Bereich spielt, nicht mehr, aber auch nicht weniger Rechte als ein Hobbymusiker und umgekehrt.*)

2. Dass sich Geräuscheinwirkungen durch die Nutzung von Nebenräumen wie einem Dachgeschoss- oder Kellerraum verhindern oder verringern lassen, rechtfertigt es nicht, dem Nachbarn das Musizieren in den Haupträumen seines Hauses gänzlich zu untersagen.*)

3. Bei der Bestimmung der einzuhaltenden Ruhezeiten kommt es grundsätzlich nicht auf die individuellen Lebensumstände des die Unterlassung beanspruchenden Nachbarn an (hier: Nachtdienst als Gleisbauer); vielmehr sind beim häuslichen Musizieren die üblichen Ruhestunden in der Mittags- und Nachtzeit einzuhalten.*)

4. Wann und wie lange musiziert werden darf, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere dem Ausmaß der Geräuscheinwirkung, der Art des Musizierens und den örtlichen Gegebenheiten; eine Beschränkung auf zwei bis drei Stunden an Werktagen und ein bis zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen, jeweils unter Einhaltung üblicher Ruhezeiten, kann als grober Richtwert dienen.*)




IMRRS 2018, 1354
ImmobilienImmobilien
Miteigentümer darf Erbschein auch ohne Teilungsversteigerung beantragen!

KG, Beschluss vom 06.03.2018 - 19 W 25/18

Der Miteigentümer eines Grundstücks ist in entsprechender Anwendung des § 792 ZPO befugt, auch ohne laufendes Teilungsversteigerungsverfahren die Erteilung eines Erbscheins über den Nachlass der Erblasserin zu beantragen.*)

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IMRRS 2018, 1351
ImmobilienImmobilien
ohne

LG Berlin, Urteil vom 09.07.2018 - 28 O 224/17

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2018, 1355
ImmobilienImmobilien
Grundstücksveräußerung: Betreuer darf Finanzierungsgrundschuld bestellen!

KG, Beschluss vom 06.09.2018 - 1 W 88/18

Der einem Betreuer - allein - übertragene Aufgabenkreis "Veräußerung der Eigentumswohnung" kann diesen berechtigen, einen Erwerber zu bevollmächtigen, schon vor Eigentumsumschreibung das Wohnungseigentum mit einer ausschließlich der Finanzierung des Kaufpreises dienenden Grundschuld zu belasten.*)

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IMRRS 2018, 1334
ImmobilienImmobilien
Eintragung einer Zwangssicherungshypothek bei mehreren Eigentümern

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2018 - 3 Wx 132/18

1. Die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf einem Grundstück für mehrere Gläubiger gemeinschaftlich erfordert - auch wenn der Antrag später auf einen Gläubiger beschränkt wird – dass die Anteile der Beteiligten in Bruchteilen oder das für die Gemeinschaft maßgebliche Rechtsverhältnis nicht nur in der Eintragung bezeichnet werden (§ 47 Abs. 1 GBO), sondern sich die entsprechenden Angaben bereits aus den Eintragungsunterlagen ergeben.*)

2. Fehlt die grundsätzlich erforderliche Angabe der Gesamtgläubigerschaft im Titel, so besteht zumindest im Anwendungsbereich des § 47 Abs. 1 GBO dann kein Eintragungshindernis, wenn das Vollstreckungsorgan (Grundbuchamt) sie durch mögliche und gebotene Auslegung des Titels unzweideutig ermitteln kann (hier wurde das ein Gemeinschaftsverhältnis auf Klägerseite nicht ausdrücklich angebende Versäumnisurteil gleichzeitig durch zwei Kläger als Streitgenossen mit gemeinsamem Anwalt erwirkt und sind die beiden - im natürlichen Sinne teilbaren - Zahlungsbeträge nebst Zinsen je einheitlich ohne Differenzierung nach den beiden Klägern ausgewiesen).*)

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IMRRS 2018, 1322
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Wann besteht eine Rechtsgemeinschaft zwischen benachbarten Grundstücken?

BGH, Urteil vom 13.07.2018 - V ZR 308/17

1. Eine aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis folgende selbstständige Verpflichtung (hier: Versorgung des Nachbargrundstücks mit Wasser) ist mit Rücksicht auf die nachbarrechtlichen Sonderregelungen eine eng begrenzte Ausnahme und kann nur dann angenommen werden, wenn ein über die gesetzliche Regelung hinausgehender billiger Ausgleich der widerstreitenden Interessen zwingend geboten erscheint (Bestätigung der st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 08.02.2013 - V ZR 56/12, NJW-RR 2013, 650).*)

2. Das Vorhandensein von Leitungen, die Grundstücksgrenzen überschreiten und der Versorgung verschiedener Grundstücke dienen, begründet für sich genommen keine zwischen den Grundstückseigentümern bestehende Rechtsgemeinschaft.*)

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IMRRS 2018, 1264
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Käufer muss beweisen, nicht über Mängel aufgeklärt worden zu sein!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.09.2018 - 24 U 185/17

Behauptet der Käufer einer Immobilie bei ausgeschlossener Sachmängelhaftung, Mängel seien nicht erkennbar gewesen und der Verkäufer habe ihn arglistig darüber nicht aufgeklärt, muss der Käufer die negative Tatsache beweisen, nicht aufgeklärt worden zu sein. Im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast muss der Verkäufer lediglich vortragen, wann, wie und wo er aufgeklärt haben will. Für die negative Tatsache, dass Mängel erkennbar waren, gilt nichts anderes. Der Verkäufer muss in einem derartigen Fall nur angeben, dass der Mangel seiner Art nach unabhängig vom Zeitpunkt und der Dauer der Besichtigung für jeden potentiellen Käufer ebenso sichtbar war.*)

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IMRRS 2018, 1263
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Sozialbindung der Wohnung ist ein Rechtsmangel

BGH, Urteil vom 14.09.2018 - V ZR 165/17

1. Die Sozialbindung einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung stellt einen Rechtsmangel dar (Bestätigung von Senat, Urteil vom 21.01.2000 - V ZR 387/98, NJW 2000, 1256; Urteil vom 28.10.1983 - V ZR 235/82, WM 1984, 214; Urteil vom 09.07.1976 - V ZR 256/75, BGHZ 67, 134, 135 f.).*)

2. Die Ursächlichkeit der Arglist für den Kaufentschluss ist im Rahmen von § 444 BGB unerheblich; das gilt auch dann, wenn sich das arglistige Verschweigen auf einen Rechtsmangel bezieht (im Anschluss an Senat, Urteil vom 15.07.2011 - V ZR 171/10, IMR 2001, 463 = BGHZ 190, 272 Rz. 13).*)

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IMRRS 2018, 1245
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Bauliche Investitionen: Keine Erstattung vor Mietvertragsende

LG Karlsruhe, Urteil vom 15.10.2018 - 9 O 53/18

Ansprüche aus §§ 812, 951 BGB wegen wertsteigernder baulicher Veränderungen an einem Hausgrundstück sind nicht fällig, solange zwischen Vermieter und Mieter ein Mietverhältnis besteht.

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IMRRS 2018, 1232
NachbarrechtNachbarrecht
Voraussetzungen des sog. „Hammerschlags- und Leiterrechts“

OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.09.2018 - 5 U 24/18

1. Zu den Voraussetzungen des sog. "Hammerschlags- und Leiterrechts".*)

2. Kein unmittelbarer Entschädigungsanspruch des Grundstücksnachbarn, dessen Grundstück durch Handwerksarbeiten am Nachbaranwesen in nicht näher dargelegtem Umfang beeinträchtigt wurde, gegen das Bergbauunternehmen, das diese Arbeiten in Erfüllung seiner gesetzlichen Schadensersatzpflicht zu Gunsten des Nachbarn in Auftrag gegeben hat.*)

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IMRRS 2018, 1216
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Garage darf nicht abgerissen werden: Beschwer?

BGH, Beschluss vom 13.09.2018 - V ZR 270/17

Darf eine Garage nicht abgerissen werden, bemisst sich die Beschwer an der Wertminderung, die das Grundstück durch die zu unterlassende Handlung, also den Abriss, erleidet.

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IMRRS 2018, 1499
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 13.09.2018 - IX ZR 190/17

in dem Rechtsstreit
Verkündet am: 13. September 2018

Nachschlagewerk: ja BGHZ: neinBGHR: ja


AnfG § 1 Abs. 1
Der eine Grundstücksübertragung anfechtende Gläubiger kann gegenüber dem Einwand des Erwerbers, das Grundstück sei bereits wertausschöpfend belastet gewesen, die Anfechtbarkeit einer vorrangigen Belastung nicht geltend machen, wenn die Möglichkeit der Anfechtung nur im Verhältnis zu Dritten besteht (im Anschluss an BGH, NJW 1996, 3147).

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IMRRS 2018, 1180
SteuerrechtSteuerrecht
Entschädigung für die Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung

BFH, Urteil vom 02.07.2018 - IX R 31/16

Eine einmalige Entschädigung, die für das mit einer immerwährenden Dienstbarkeit gesicherte und zeitlich nicht begrenzte Recht auf Überspannung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung gezahlt wird, zählt nicht zu den nach dem EStG steuerbaren Einkünften.*)

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IMRRS 2018, 1179
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nutzungsuntersagung wegen formeller Illegalität

VGH Bayern, Beschluss vom 14.06.2018 - 2 CS 18.960

1. Ein Rechtsverstoß, der den Erlass einer Nutzungsuntersagung rechtfertigt, liegt bei einem genehmigungspflichtigen Vorhaben grundsätzlich schon dann vor, wenn das Vorhaben ohne Baugenehmigung ausgeführt wird.

2. Die Nutzungsuntersagung hat in erster Linie die Funktion, den Bauherrn auf das Genehmigungsverfahren zu verweisen. Deshalb muss grundsätzlich nicht geprüft werden, ob das Vorhaben auch gegen materielles Recht verstößt. Allerdings darf eine wegen eines Verstoßes gegen die Vorschrift über die Genehmigungspflicht formell rechtswidrige Nutzung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist.

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IMRRS 2018, 1171
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Milieuschutzgebiet: Gemeinde darf Vorkaufsrecht ausüben!

VG Berlin, Urteil vom 17.05.2018 - 13 K 724.17

1. In einem milieuschutzrechtlichen Erhaltungsgebiet kann die Gemeinde zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung von ihrem Vorkaufsrecht auch bei bebauten Grundstücken Gebrauch machen. Maßgeblich ist, ob der Verkauf, insbesondere durch die zu erwartende Begründung von Wohnungseigentum, geeignet ist, die künftige Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Erhaltungsgebiet zu gefährden. Dies ist der Fall, wenn zu befürchten ist, dass der Erwerber die Erhaltungsziele, also den Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, nicht beachten wird.*)

2. Bei den Regelungen über das gemeindliche Vorkaufsrecht handelt es sich um zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG). Dabei wird der Verkäufer in seiner Verfügungsbefugnis, nämlich bei der Auswahl des Käufers, und der Käufer lediglich in seinem obligatorischen Eigentumsverschaffungsanspruch beschränkt.*)

3. § 36 Nr. 4 Alt. 2 BauGB ist teleologisch so zu reduzieren, dass in den Fällen einer Milieuschutzsatzung auf die zukünftige Entwicklung des Erhaltungsgebiets abgestellt wird.*)

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IMRRS 2018, 1164
ImmobilienImmobilien
ohne

LG Aurich, Urteil vom 15.09.2017 - 4 S 57/17

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2018, 1172
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Vollstreckung durch Titelgläubiger nach Abtretung

BGH, Urteil vom 06.07.2018 - V ZR 115/17

Der Titelgläubiger kann nach Abtretung der Grundschuld aus der Unterwerfungserklärung des Schuldners gegen diesen vollstrecken, wenn der Zessionar, der ihn materiell-rechtlich zur Einziehung der Grundschuld ermächtigt hat, nicht in den Sicherungsvertrag eingetreten ist; hierbei muss sich der Titelgläubiger allerdings die Einwendungen und Einreden entgegenhalten lassen, die dem Schuldner aus dem Sicherungsvertrag zustehen (Fortführung von BGH, Urteil vom 30.03.2010- XI ZR 200/09, BGHZ 185, 133; Senat, Urteil vom 03.12.2010 - V ZR 200/09, BKR 2011, 291).*)

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IMRRS 2018, 1151
ImmobilienImmobilien
ohne

LG Berlin, Beschluss vom 05.07.2018 - 18 S 1/15

(ohne amtlichen Leitsatz)

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