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Sachgebiet: Immobilien

5117 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2019

IMRRS 2019, 0577
WohnungseigentumWohnungseigentum
Unterschied von Wohnungs- und Teilerbbaurechten zu Wohnungs- und Teileigentum!

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.04.2019 - 2 S 45.18

(ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2019, 1534
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
"Belästigungskontingent" kann nicht in Anspruch genommen werden!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 06.05.2019 - 1 ME 37/19

1. Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit rückwärtiger Stellplätze kann das "Belästigungskontingent" eines noch unbebauten, aber jederzeit bebaubaren (dritten) Nachbargrundstück nicht vom Vorhabengrundstück in Anspruch genommen werden.*)

2. Durch Abspaltung von Fahrrechten vom Grundeigentum kann das Maß des den Nachbarn insgesamt zumutbaren Verkehrs nicht erhöht werden.*)

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IMRRS 2019, 0558
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verhandlungen können ohne triftigen Grund abgebrochen werden!

LG Köln, Urteil vom 11.04.2019 - 2 O 202/18

1. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen des Abbruchs von Vertragsverhandlungen über einen Grundstückskaufvertrag setzt zunächst voraus, dass der Abbrechende bei den Verhandlungen über den Grundstückskaufvertrag in zurechenbarer Weise Vertrauen auf das Zustandekommen des Vertrags erweckt hat.

2. Bei Verhandlungen über form- oder genehmigungsbedürftige Verträge besteht zur Vermeidung eines auch nur mittelbaren Zwangs zum Vertragsschluss ein Schadensersatzanspruch nur bei einem schweren Verstoß gegen die Pflicht zum redlichen Verhalten; erforderlich ist in der Regel ein vorsätzlicher Verstoß.

3. Weiterhin setzt ein Schadensersatzanspruch wegen Abbruchs von Vertragsverhandlungen voraus, dass die Verhandlungen ohne triftigen Grund abgebrochen werden. Da noch keine vertragliche Bindung besteht, sind an das Vorliegen eines triftigen Grundes keine zu hohen Anforderungen zu stellen.

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IMRRS 2019, 0555
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Heizkosten: Auch Grundstücksnachbar muss bei verweigerter Belegeinsicht keine Nachzahlung leisten

BGH, Urteil vom 10.04.2019 - VIII ZR 250/17

Ein Eigentümer eines Hausgrundstücks, der von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks aufgrund vertraglicher Vereinbarung Heizenergie aus einer dort betriebenen, gemeinsam genutzten Heizungsanlage bezieht, ist zur Leistung eines Nachzahlungsbetrags, der sich aus der von dem Eigentümer des Nachbargrundstücks erstellten Jahresabrechnung ergibt, nicht verpflichtet, solange und soweit Letzterer einem Verlangen nach Einsichtnahme in die der Jahresabrechnung zu Grunde liegenden Belege nicht nachgekommen ist. Eine von dem Rechnungsteller gleichwohl erhobene Klage auf Zahlung des Nachzahlungsbetrags ist als derzeit unbegründet abzuweisen (Bestätigung und Fortentwicklung des Senatsurteils vom 07.02.2018 - VIII ZR 189/17, IMR 2018, 234).

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IMRRS 2019, 0545
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Sondernutzungsrecht kann nicht mit Dienstbarkeit belastet werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.02.2019 - 3 Wx 191/17

1. Ist Verfahrensgegenstand im Antragsverfahren eine Eintragung (hier: Belastung eines Wohnungseigentums mit einer "Reallast, bestehend in der Verpflichtung einen Lagerraum in der Größe von ca. 20 qm zur Verfügung zu stellen.", zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks), so deckt sich die Beschwerdeberechtigung mit dem Antragsrecht des von der Eintragung Betroffenen oder durch diese Begünstigten, wobei unmittelbar betroffen bzw. begünstigt nur derjenige ist, dessen dingliche Rechtsstellung durch die Eintragung einen Verlust bzw. einen Gewinn erfährt, nicht so ein an der dinglichen Einigung gem. § 873 Abs. 1 BGB nicht beteiligter Dritter, zu dessen Gunsten die Parteien des Grundstückskaufvertrags das Recht (Reallast) nicht wirksam bestellen konnten.*)

2. Beziehen sich die Vereinbarungen der Kaufvertragsparteien auf einen bestimmten Raum (hier: zugleich schuldrechtliche Vereinbarung der Vertragsparteien, dass die veräußernde A GmbH & Co KGaA dem Käufer den als "Lager" bezeichneten Raum im Erdgeschoss zur alleinigen Nutzung überlässt), so kommt eine Absicherung der Gebrauchsgewährung durch Reallast nicht in Betracht, da eine Gebrauchsgewährung nur dann zulässiger Inhalt einer Reallast sein kann, sofern diejenigen Räume, die zum Gebrauch zu belassen sind, nicht örtlich feststehen und damit eine Absicherung durch eine Dienstbarkeit oder ein Wohnungsrecht nicht möglich ist. Ebenfalls unzulässig ist eine Belastung des Sondernutzungsrechts eines Wohnungseigentümers am Gemeinschaftseigentum (hier als "Lager" bezeichneter Gemeinschaftsraum) zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks.*)

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IMRRS 2019, 0544
ImmobilienImmobilien
Androhung des Abschleppens ist keine Nötigung!

LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 13.03.2019 - 5 T 1214/19

1. Der Erlass einer einstweiligen Verfügung, welche in der Sache auf eine Befriedigung des zu sichernden Unterlassungsanspruchs hinausläuft, setzt voraus, dass der Gläubiger auf die sofortige Erfüllung dringend angewiesen ist.*)

2. Allein die Androhung des Abschleppens eines auf einem fremden Grundstück geparkten Fahrzeugs (hier: per Rundschreiben an die jeweiligen Wohnungseigentümer sowie per Zettel hinter die Windschutzscheibe) mit der Behauptung, es behindere ein Fahrt- und Wegerecht stellt kein sozialwidriges Verhalten i.S.v. § 240 Abs. 2 StGB dar. Dies gilt unabhängig davon, ob das Recht besteht oder nicht.*)

3. Das Anfassen eines PKW oder das Anbringen eines Zettels unter dem Scheibenwischer stellt keine Besitzstörung i.S.v. § 858 Abs. 1 BGB dar (Abgrenzung zu OLG Stuttgart, Urteil vom 19.01.1996 - 2 U 164/95).*)

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IMRRS 2019, 0550
NachbarrechtNachbarrecht
Was zu Zeiten der DDR rechtens war, ist es auch heute noch!

BGH, Urteil vom 12.04.2019 - V ZR 51/18

Wurde ein Grundstück zu Zeiten der DDR überbaut, so hat der Eigentümer dieses Grundstücks nur dann einen Anspruch auf Duldung der Beseitigung des Überbaus, wenn er auch zu Zeiten der DDR einen solchen Anspruch gehabt hätte.

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IMRRS 2019, 0543
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Geh-, Fahrt- und Leitungsrechte erlöschen nicht allein durch nachträgliche Erschließung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.02.2019 - 3 Wx 84/18

1. Eine Zwischenverfügung ist inhaltlich unzulässig, wenn der Antragsteller im Laufe des Verfahrens auf Grundbuchberichtigung gem. § 22 GBO ernsthaft und endgültig zu erkennen gegeben hat, dass er nicht gewillt war, die vom Grundbuchamt geforderte Löschungsbewilligung beizubringen (hier, weil die in Form eines Geh- und Fahrrechts sowie Leitungsrechts eingetragene Grunddienstbarkeit u. a. wegen Erschließung durch die örtliche Straße dem jeweiligen Eigentümer des herrschenden Grundstücks nicht mehr zum Vorteil gereiche und deshalb erloschen sei).*)

2. Das Grundbuchamt darf im Wege der Zwischenverfügung eine von ihm für notwendig erachtete Berichtigungsbewilligung - hier in Form der Löschungsbewilligung - nicht verlangen, wenn der Berichtigungsantrag darauf gestützt ist, dass der Unrichtigkeitsnachweis geführt sei; das Grundbuchamt hat den Berichtigungsantrag vielmehr sofort zurückzuweisen.*)

3. Das Erlöschen einer in Gestalt eines Geh- und Fahrrechts sowie Leitungsrechts eingetragenen Grunddienstbarkeit kann (abgesehen von dem hier nicht in der Form des § 29 GBO erbrachten Nachweis) nicht deshalb angenommen werden, weil sie wegen nachträglicher Erschließung durch die örtliche Straße dem jeweiligen Eigentümer des herrschenden Grundstücks nicht mehr zum Vorteil gereiche, solange das alle üblichen Leitungen erfassende Leitungsrecht die Vorteilhaftigkeit der Grunddienstbarkeit für die herrschenden Grundstücke nach wie vor nahe legt (u. a. mit Blick auf künftig für Internetverbindungen erforderlich werdende Glasfaserkabel).*)

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IMRRS 2019, 0520
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Welche Ansprüche hat der weichende Ehegatte bei Teilungsversteigerung?

OLG Oldenburg, Beschluss vom 18.02.2019 - 13 UF 107/17

1. Ersteigert ein Ehegatte das bis dahin gemeinsame Grundstück der Ehegatten, so kann er dem weichenden Ehegatten wegen der Zahlung des hälftigen Betrags einer in das geringste Gebot fallenden, nicht mehr valutierten Grundschuld nach § 242 BGB nicht mehr sein Wahlrecht entgegenhalten, nach Rückübertragung und Teilung der Grundschulden als Ersteher nach seiner Wahl Zahlung auf die (Teil-)Grundschulden des Ehegatten oder Duldung der Zwangsvollstreckung (nur) in das erstandene Grundstück zu schulden, wenn er dieses bereits weiterveräußert hat (Fortführung BGH, Urteil vom 20.10.2010 - XII ZR 11/08 - IBRRS 2010, 4755).

2. Eine vom Ersteher erbetene Mitwirkung des weichenden Ehegatten an der Löschung der Grundschuld im Rahmen einer Weiterveräußerung mit der Maßgabe der Hinterlegung des dem weichenden Ehegatten zustehenden Betrages steht dessen Zahlungsverlangen nicht nach § 242 BGB entgegen.

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IMRRS 2019, 0517
ImmobilienImmobilien
Kein Anscheinsbeweis für verwerfliche Gesinnung bei Grundstücksverkauf!

OLG Brandenburg, Urteil vom 14.03.2019 - 5 U 56/18

1. Aus dem groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung kann auch dann auf die verwerfliche Gesinnung des Verkäufers geschlossen werden, wenn der Käufer zwar Kaufmann ist, aber das Grundstück für einen gewerblichen Zweck kauft, der keinen unmittelbaren Bezug zur gewerblichen Tätigkeit der von ihm geführten Firmen aufweist.

2. Die Ursächlichkeit einer Täuschung für die Abgabe einer Willenserklärung kann in der Regel nicht im Wege eines Anscheinsbeweises festgestellt werden, weil der Anscheinsbeweis einen typischen Geschehensablauf voraussetzt, die einem Vertragsschluss zugrundeliegende Willensentschließung jedoch von den individuellen Umständen des Einzelfalles abhängig ist.

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IMRRS 2019, 0504
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Gebühr für Grundbuchauszug: Keine „notwendigen“ Zwangsvollstreckungskosten!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.01.2019 - 5 W 4/19

1. Entscheidet sich der Verfahrensbevollmächtigte des Gläubigers dafür, von ihm verauslagte Gerichtskosten für die Beantragung eines Grundbuchauszuges als Teil seiner Besteuerungsgrundlage zu erfassen, obschon auch eine Behandlung als durchlaufende Posten möglich gewesen wäre, so sind die durch den Anfall von Umsatzsteuer entstehenden Mehrkosten keine dem Schuldner zur Last fallenden notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung.*)

2. Im Verfahren zur Eintragung einer Zwangshypothek muss der Gläubiger zumindest glaubhaft machen, dass notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung i.S.d. § 788 Abs. 1 ZPO angefallen sind. Fehlt es daran, liegt ein Vollstreckungsmangel vor, und der Vollzug des Antrags ist insoweit ausgeschlossen.*)

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IMRRS 2019, 1547
ImmobilienImmobilien
Wann verjähren die Ansprüche wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage?

OLG München, Beschluss vom 13.11.2018 - 8 U 1051/18

1. Kein „ewiges Rücktrittsrecht“ nach § 313 Abs. 3 BGB.*)

2. Auch wenn das Rücktrittsrecht aus § 313 Abs. 3 BGB wegen Störung der Geschäftsgrundlage als Gestaltungsrecht grundsätzlich keiner Verjährung unterliegt, sind bei dessen Ausübung in analoger Anwendung des § 218 Abs. 1 BGB die Fristen der §§ 195 ff. BGB zu beachten. Es spricht nichts dafür, dass der Gesetzgeber auch im Fall des § 313 Abs. 3 BGB ein sog. ewiges Rücktrittsrecht konstituieren wollte.*)

3. Durch die Geltendmachung eines Anspruchs auf Vertragsanpassung gemäß § 313 Abs. 1 BGB wird die Verjährungsfrist für das Rücktrittsrecht nach § 313 Abs. 3 BGB nicht gem. § 213 BGB gehemmt.*)

4. Die durch eine Grundlagenstörung benachteiligte Partei kann ihren Anspruch auf Rücktritt verwirken, wenn sie den Vertrag gleichwohl zu unveränderten Bedingungen fortsetzt bzw. daran festhält und so den Eindruck erweckt, dass sie von ihrem Recht aus § 313 Abs. 3 BGB keinen Gebrauch machen will.*)

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IMRRS 2019, 0372
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Vergrößerung einer Wohnung stellt keine Mo­dernisierungs­maßnahme dar

LG Berlin, Beschluss vom 20.12.2018 - 64 S 37/18

1. Wenn die Mietsache so verändert wird, dass etwas völlig Neues entsteht, also ihr Charakter durch weitreichende Ein- und Umbauten grundlegend verändert wird, liegt keine Modernisierung vor.

2. Die Vergrößerung einer Dreizimmerwohnung auf eine Vierzimmerwohnung und die damit einhergehende Grundrissänderung stellen eine grundlegende Umgestaltungsmaßnahme dar, die nicht als nachhaltige Erhöhung des Wohnwerts der Mietsache erfasst werden kann.

3. Die Vergrößerung einer bereits bestehenden Wohnung stellt keine Schaffung neuen Wohnraums dar.

4. Der Anbau eines Balkons stellt grundsätzlich eine Modernisierungsmaßnahme dar, die zu einer Wohnwertverbesserung gemäß § 555b Nr. 4 BGB führt.

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IMRRS 2019, 0516
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Eigentumswohnungsverkauf: Ist Zustimmung widerruflich?

BGH, Beschluss vom 06.12.2018 - V ZB 134/17

Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass der Wohnungseigentümer zur Veräußerung des Wohnungseigentums der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten bedarf, wird die erteilte Zustimmung unwiderruflich, sobald die schuldrechtliche Vereinbarung über die Veräußerung wirksam geworden ist.*)

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IMRRS 2019, 0463
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrisiko liegt beim Gebäudekäufer!

OLG Hamm, Beschluss vom 21.01.2019 - 22 U 104/18

Der Käufer eines Grundstücks kann nicht auf das ungekündigte Bestehen einer auf ihn im Zeitpunkt der Vollendung des Rechtserwerbs nach § 95 VVG übergehenden Gebäudeversicherung vertrauen. Den Verkäufer trifft daher grundsätzlich keine Rechtspflicht, den Käufer ungefragt über die vom Versicherer erklärte Kündigung eines bei Vertragsschluss bestehenden Gebäudeversicherungsvertrags aufzuklären, die eine Beendigung des Versicherungsverhältnisses nach Übergabe des Kaufgegenstandes bewirkt (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 02.06.2016 - VII ZR 107/15, IBRRS 2016, 1688).

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IMRRS 2019, 0452
ImmobilienImmobilien
Saniertes Betriebsgrundstück: Wie erfolgt bodenschutzrechtlicher Wertausgleich?

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.03.2019 - 10 S 1252/16

1. Gegenstand des bodenschutzrechtlichen Wertausgleichsanspruchs nach § 25 BBodSchG ist ein Grundstück im Sinne des Grundbuchrechts.*)

2. Besteht ein ehemaliges Betriebsgrundstück aus mehreren Buchgrundstücken, die alle dem gleichen Eigentümer gehören, so können nur solche Buchgrundstücke, die von der durchgeführten Sanierungsmaßnahme betroffen sind, zum Gegenstand des Wertausgleichsanspruchs gemacht werden.*)

3. Eine bloß mittelbare Wertsteigerung von Buchgrundstücken des ehemaligen Betriebsgeländes, die sich allein dadurch ergibt, dass infolge der Sanierung anderer Buchgrundstücke eine gegenüber einer separaten Veräußerung der einzelnen Grundstücke lukrativere Vermarktung der Gesamtfläche möglich geworden ist, reicht für eine Einbeziehung der von der Sanierung nicht betroffenen Grundstücke in den Wertausgleich nicht aus.*)

4. Aus Gründen der inhaltlichen Bestimmtheit ist eine Heranziehung zum Wertausgleich für mehrere Buchgrundstücke in nur einem Festsetzungsbescheid nur dann zulässig, wenn aus dem Bescheid selbst heraus auch für Dritte ausdrücklich und unmissverständlich hervorgeht, welcher einzelne Betrag für welches Buchgrundstück festgesetzt worden ist.*)

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IMRRS 2019, 0410
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wohnungsrecht kann auch für derzeitigen Eigentümer eingetragen werden!

KG, Beschluss vom 08.01.2019 - 1 W 344/18

1. Ein Wohnungsrecht kann auch zu Gunsten des derzeitigen Eigentümers eingetragen werden.*)

2. Dies gilt auch, wenn gleichzeitig und gleichrangig ein weiteres Wohnungsrecht für einen Dritten eingetragen werden soll (Fortführung von Senat, Beschluss vom 24.09.2013 - 1 W 379/12, IBRRS 2013, 4704 = IMRRS 2013, 2166; Aufgabe von Senat, Beschluss vom 11.12.1984 - 1 W 5128/83).*)

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IMRRS 2019, 0357
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Mit Insolvenzeröffnung ist nur noch Insolvenzverwalter beschwerdebefugt!

OLG München, Beschluss vom 28.02.2019 - 34 Wx 325/18

1. Gegen die Entscheidung des Grundbuchamts, mit dem der Antrag auf rechtsändernde Eintragung zurückgewiesen wurde, kann auch noch nach Ablauf mehrerer Jahre Beschwerde eingelegt werden.*)

2. Wurde nach Antragszurückweisung das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bestellers eröffnet, so kann zwar noch der Begünstigte Beschwerde gegen die Entscheidung des Grundbuchamts einlegen, aber nicht mehr der Besteller, dessen Beschwerdebefugnis mit der sachenrechtlichen Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter übergegangen ist.*)

3. Mit der rechtmäßigen Zurückweisung eines Eintragungsantrags, dessen Vollzug von der - nicht geleisteten - Zahlung eines Kostenvorschusses abhängig gemacht worden war, endet die Schutzwirkung des § 878 BGB; im Falle einer nachträglichen Verfügungsbeschränkung des Bestellers kann deshalb eine vom Begünstigten eingelegte Beschwerde nicht mehr wegen neuer Tatsachen zum Vollzug des Antrags führen (Anschluss an BGHZ 136, 87).*)

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IMRRS 2019, 0407
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Rechtsfähigkeit nachträglich anerkannt: Sicherungshypothek bleibt!

KG, Beschluss vom 12.03.2019 - 1 W 56/19

Ist für die namentlich bezeichneten Mitglieder einer Wohnungseigentumsgemeinschaft im Jahr 2002 aufgrund des notariellen Schuldanerkenntnisses eines Wohnungseigentümers eine Sicherungshypothek im Grundbuch eingetragen worden, hat die nachfolgende Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft an der rechtlichen Zuordnung der Sicherungshypothek nichts geändert. Eine Unrichtigkeit des Grundbuchs kann in diesem Fall auch nicht durch einen im Jahr 2018 erfolgten Nachtragsvermerk gem. § 44 a BeurkG, wonach Gläubigerin der Forderung die Wohnungseigentümergemeinschaft sein soll, nachgewiesen werden. (Fortsetzung von Senat, Beschluss vom 11.10.2013 - 1 W 195-196/13 = IBRRS 2014, 0900 = IMRRS 2014, 0429).*)

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IMRRS 2019, 0411
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Zurückschneiden herüberhängender Äste verjährt in drei Jahren!

BGH, Urteil vom 22.02.2019 - V ZR 136/18

Der Anspruch des Grundstückseigentümers auf Zurückschneiden herüberragender Äste aus § 1004 Abs. 1 BGB ist nicht nach § 26 Abs. 3 NRG-BW unverjährbar. Er unterliegt vielmehr der regelmäßigen Verjährungsfrist nach §§ 195, 199 BGB.*)

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IMRRS 2019, 0406
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Eintragungsantrag ist Notarsache!

KG, Beschluss vom 26.02.2019 - 1 W 146/18

1. Wird der Vollzug einer Pfandfreigabe bewilligt, "wenn und soweit der grundbuchliche Vollzug gemäß § 15 GBO beantragt ist", ist anzunehmen, dass die Erklärung nur Wirkung haben soll, wenn der sie beglaubigende Notar den Eintragungsantrag stellt.*)

2. Ist eine Vollmacht durch einen Vertragsschluss aufschiebend bedingt, kann sie im Grundbuchverfahren keine Verwendung finden, wenn unter Beachtung der BGH-Rechtsprechung zu § 147 Abs. 2, § 308 Nr. 1 BGB nicht auszuschließen ist, dass die Vertragsannahme erst nach dem Erlöschen des Angebots erklärt wurde.*)

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IMRRS 2019, 0348
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Feuchte Keller in alten Bestandsgebäuden sind nicht immer ein Mangel!

LG Berlin, Urteil vom 06.02.2019 - 21 O 167/18

Die vorhandene Feuchtigkeit des Kellers stellt für sich genommen keinen Sachmangel i.S.d. § 434 Abs. 1 BGB dar. Denn bei älteren Wohnhäusern, die zu einer Zeit errichtet wurden, als Kellerabdichtungen noch nicht üblich waren, stellt nicht schon jede Feuchtigkeit im Keller einen Sachmangel dar.

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IMRRS 2019, 0356
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Bewertung von faktischem Bauland im Außenbereich

OLG München, Beschluss vom 12.09.2018 - 34 Wx 283/18 Kost

Zur Bewertung eines im Außenbereich liegenden, tatsächlich bebauten und zu Wohnzwecken baulich genutzten Grundstücks (sog. "faktisches Bauland") unter Heranziehung der Bodenrichtwerte für Bauland.*)

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IMRRS 2019, 0385
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wer durch Täuschung nicht fällige Zahlung erlangt, muss diese rückerstatten

KG, Urteil vom 12.03.2019 - 21 U 72/18

1. Veranlasst der Gläubiger eines vertraglichen Anspruchs seinen Vertragspartner durch Täuschung oder Zwang zu einer Zahlung, die sich zwar aus dem Vertrag ergibt, aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig war, ist er seinem Vertragspartner im Wege des Schadensersatzes aus § 282 BGB zur Rückerstattung verpflichtet.*)

2. § 813 Abs. 2 BGB steht diesem Schadensersatzanspruch weder in direkter noch in analoger Anwendung entgegen.*)

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IMRRS 2019, 0354
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zwangshypothek in Bezug auf eine erteilte Vollstreckungsklausel

OLG München, Beschluss vom 04.10.2018 - 34 Wx 240/18

Eine Zwangshypothek, die auf der Grundlage einer in der Bundesrepublik Deutschland als Vollstreckungsstaat in Bezug auf einen ausländischen Titel erteilten Vollstreckungsklausel eingetragen wurde, ist nicht wegen (angeblich) fehlenden Vollstreckungstitels nichtig, wenn die im Exequaturverfahren vorgelegte ausländische Vollstreckbarkeitsbestätigung im Eintragungszeitpunkt durch eine im Herkunftsstaat ergangene Entscheidung aufgehoben war.*)

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IMRRS 2019, 0390
ImmobilienImmobilien
Erbbaurecht: Ausschluss der Abwendung einer Entschädigung nicht möglich!

BGH, Urteil vom 13.11.2018 - V ZR 33/18

Eine in einem Erbbaurechtsvertrag formularmäßig verwendete Klausel, wonach die Abwendungsbefugnis des Grundstückseigentümers nach § 27 Abs. 3 ErbbauRG schuldrechtlich oder als Inhalt des Erbbaurechts ausgeschlossen ist, widerspricht dem gesetzlichen Leitbild des Erbbaurechts und ist nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB im Zweifel unwirksam. Das gilt auch dann, wenn in dem Erbbaurechtsvertrag die Entschädigung, die der Grundstückseigentümer dem Erbbauberechtigten nach Erlöschen des Erbbaurechts durch Zeitablauf zu leisten hat, auf zwei Drittel des Verkehrswerts des Bauwerks begrenzt wird.*)

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IMRRS 2019, 1555
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 23.11.2018 - V ZR 33/18

Eine in einem Erbbaurechtsvertrag formularmäßig verwendete Klausel, wonach die Abwendungsbefugnis des Grundstückseigentümers nach § 27 Abs. 3 ErbbauRG schuldrechtlich oder als Inhalt des Erbbaurechts ausgeschlossen ist, widerspricht dem gesetzlichen Leitbild des Erbbaurechts und ist nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB im Zweifel unwirksam. Das gilt auch dann, wenn in dem Erbbaurechtsvertrag die Entschädigung, die der Grundstückseigentümer dem Erbbauberechtigten nach Erlöschen des Erbbaurechts durch Zeitablauf zu leisten hat, auf zwei Drittel des Verkehrswerts des Bauwerks begrenzt wird. (Rn. 15)*)

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IMRRS 2019, 0351
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Nach einem Hinweis muss alsbald auch entschieden werden!

OLG München, Beschluss vom 18.03.2019 - 34 Wx 120/19

Liegen die Voraussetzungen der Zwischenverfügung nicht vor, da das Hindernis nicht mit rückwirkender Kraft beseitigt werden kann, kann es das Gebot des rechtlichen Gehörs erfordern, zumindest einen Hinweis zu erteilen. Allerdings darf ein Hinweis nicht Auftakt zu einem längeren Meinungsaustausch sein. Vielmehr muss das Grundbuchamt nach Erteilung eines Hinweises eine nach Lage des Einzelfalles angemessene Zeit abwarten und nach deren Ablauf in der Sache entscheiden.*)

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IMRRS 2019, 0384
MietrechtMietrecht
Keine Kautionsdarlehen nach SGB XII für Luxuswohnung

LSG Sachsen, Beschluss vom 27.08.2018 - L 7 AS 705/18 B ER

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2019, 0353
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Darf Grundbuchamt einen Kostenvorschuss vorlangen?

OLG München, Beschluss vom 16.10.2018 - 34 Wx 226/18

1. Ein Ermessen des Grundbuchamts hinsichtlich der Entscheidung, im Antragsverfahren die Eintragung von der Einzahlung eines Kostenvorschusses abhängig zu machen, ist nur dann eröffnet, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Gebühreneingang im jeweiligen Verfahren gefährdet ist.*)

2. Dies kann zu bejahen sein, wenn das Grundstück mit einer Vielzahl von Zwangshypotheken belastet ist und ein Zwangsversteigerungsvermerk eingetragen ist.*)

3. Dies kann auch dann gelten, wenn die Antragstellerin und Kostenschuldnerin eine juristische Person ist, deren Geschäftsführer der Grundstückseigentümer ist.*)

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IMRRS 2019, 0368
WohnungseigentumWohnungseigentum
Feststellung der Ungültigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft

AG Achim, Urteil vom 03.05.2018 - 10 C 347/17

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2019, 0364
NachbarrechtNachbarrecht
Wenn man die Nachbarn per Kamera bespitzelt...

LG Hamburg, Urteil vom 18.01.2018 - 304 O 69/17

(ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2019, 0329
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Naturschutzrechtliche Ersatzmaßnamen: Absicherung möglich?

OLG München, Beschluss vom 13.02.2019 - 34 Wx 202/18

Zur privatrechtlichen Absicherung von Ausgleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen nach dem Naturschutzrecht durch Eintragung einer Unterlassungs- und Benutzungsdienstbarkeit sowie einer Reallast.*)

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IMRRS 2019, 0365
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zweckwidrige Nutzung des Wohnungseigentums

LG Bochum, Urteil vom 16.07.2018 - 1 O 318/17

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2019, 0328
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Vorkaufsrecht für (künftige) Nacherben kann nicht gelöscht werden!

OLG München, Beschluss vom 26.02.2019 - 34 Wx 168/18

Zur Löschung eines im Grundbuch für einen Vorerben eingetragenen vererblichen Vorkaufsrechts genügt neben seiner Bewilligung die des derzeit einzigen Nacherben nicht, wenn laut testamentarischer Anordnung die leiblichen Abkömmlinge des Vorerben zu Nacherben bestimmt sind und künftige leibliche Abkömmlinge nicht auszuschließen sind. *)

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IMRRS 2019, 0342
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grunddienstbarkeit zu Gunsten einer Sondereigentumseinheit?

BGH, Beschluss vom 17.01.2019 - V ZB 81/18

1. Ein nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteiltes Grundstück kann zugunsten einer der Sondereigentumseinheiten mit einer Grunddienstbarkeit belastet werden, die ihrem Inhalt nach nur an dem ganzen Grundstück bestellt werden kann; der Eintragung der Dienstbarkeit in das Wohnungs- oder Teileigentumsgrundbuch der herrschenden Sondereigentumseinheit bedarf es hierfür nicht.*)

2. Das Fehlen des nach § 4 Abs. 1 WGV vorgeschriebenen Gesamtvermerks führt nicht zur Unwirksamkeit der Belastung des nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilten Grundstücks mit einer Grunddienstbarkeit.*)

3. Aus dem Umstand allein, dass eine Grunddienstbarkeit, die nach ihrem Inhalt nur an dem ganzen, nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilten Grundstück bestellt werden kann, in die Grundbücher der einzelnen Sondereigentumseinheiten ohne den nach § 4 Abs. 1 WGV vorgeschriebenen Gesamtvermerk eingetragen worden ist, kann nicht geschlossen werden, dass eine i.S.v. § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO inhaltlich unzulässige Belastung der einzelnen Sondereigentumseinheiten vorliegt (entgegen BayObLG, MittBayNot 1995, 288).*)

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IMRRS 2019, 0332
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wie hoch darf die Abweichung bei ca.-Angaben sein?

OLG Stuttgart, Urteil vom 20.12.2018 - 14 U 44/18

1. Geriert sich ein den Wohnungsverkauf für den Eigentümer betreibender Dritter gegenüber dem späteren Käufer dergestalt, als sei er selbst Eigentümer und Verkäufer, und macht dabei unzutreffende Angaben über die Beschaffenheit der Wohnung, so kommt seine Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss nach § 311 Abs. 3 S. 2 BGB wegen der Inanspruchnahme besonderen Vertrauens in Betracht.*)

2. Wird gegenüber dem Käufer einer Wohnung im Rahmen einer Zirkaangabe eine bestimmte Wohnungsgröße zugesagt, impliziert dies die Möglichkeit einer gewissen Abweichung. Wie hoch diese Abweichung sein darf, kann nicht allgemeinverbindlich beantwortet werden, sondern muss nach den Umständen des Einzelfalls im Wege der Auslegung bestimmt werden. Ein Anspruch des Käufers auf Schadensersatz wegen fehlender Quadratmeter kommt nur insoweit in Betracht, als die Abweichung über den durch die Zirkaangabe gesteckten Rahmen hinausgeht.*)

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IMRRS 2019, 0333
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Immobilienverkauf: Erben haben keine weitergehenden Nachforschungspflichten

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2018 - 24 U 124/17

1. Fällt eine Immobilie in einen Nachlass und wird durch die Erben verkauft, so sind an sie keine höheren Anforderungen zu stellen als an andere Verkäufer. Sie haben keine gesonderte Nachforschungs- oder Erkundungspflicht. Für sie gilt, was für andere Verkäufer von Immobilienobjekten auch gilt: Kennen sie einen Mangel oder halten einen solchen für möglich, müssen sie den potenziellen Käufer unterrichten. Bleibt ihnen leichtfertig oder grob fahrlässig ein Mangel verborgen, haften sie bei zulässig ausgeschlossener Gewährleistung nicht (vgl. BGH, IMR 2013, 1159 - nur online).*)

2. Für eine richterliche Überzeugungsbildung gem. § 286 ZPO ist nicht ausreichend, dass eine behauptete Tatsache nicht auszuschließen, eine "überwiegende Überzeugung" begründet oder etwas eher für wahr als für falsch gehalten wird. Erforderlich ist vielmehr ein Maß an persönlicher Gewissheit, welches "Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen" (vgl. BGH, Urteile vom 16.04.2013 - VI ZR 44/12, Rz. 8, IMRRS 2013, 2480, und vom 13.09.2018 - III ZR 294/16, Rz. 34, IMRRS 2018, 1136).*)

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IMRRS 2019, 0327
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Testamentsvollstrecker bestellt: Dürfen Miterben ins Grundbuch einsehen?

OLG München, Beschluss vom 27.02.2019 - 34 Wx 28/19

Zum Einsichtsrecht eines Miterben ins Grundbuch, der einen in den Nachlass gefallenen Anspruch auf Übereignung eines Grundstücks darlegt, wenn ein Testamentsvollstrecker bestellt ist.*)

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IMRRS 2019, 0309
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Benannter Zustimmungsberechtigter verstirbt: Keine Grundbuchberichtigung!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.07.2018 - 5 W 49/18

1. Antragsberechtigt zur Berichtigung des Grundbuchs ist derjenige, der das Vorliegen der Unrichtigkeit zu seinen Gunsten oder zu seinen Lasten schlüssig behauptet.

2. Ob die vom Antragsteller geltend gemachte Unrichtigkeit, die mit den im Grundbuchverfahren zulässigen Beweismitteln (§ 29 GBO) festgestellt werden muss, tatsächlich vorliegt, ist eine Frage der Begründetheit des Antrags.

3. Das Fehlen oder der Wegfall eines namentlich benannten Zustimmungsberechtigten, insbesondere dessen Versterben, hat nicht zur Folge, dass die Verfügungsbeschränkung erlischt und das Grundbuch infolgedessen unrichtig würde.

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IMRRS 2019, 0287
ImmobilienImmobilien
Einwand des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens

LG Berlin, Urteil vom 28.06.2018 - 65 S 45/18

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2019, 0286
NachbarrechtNachbarrecht
Wer nicht "in einem Zug" in seine Einfahrt kommt, muss rangieren!

LG Köln, Urteil vom 26.09.2018 - 13 S 162/17

1. Eine abwehrfähige Eigentumsbeeinträchtigung liegt nur vor, wenn ein Fahrzeug derart auf der Privatstraße parkt, dass der Nachbar an der Zu- oder Abfahrt zu seinem Grundstück gehindert wird.

2. Allein die Tatsache, dass der Nachbar aufgrund des auf der Privatstraße geparkten Fahrzeugs nicht mehr "in einem Zug" in seine Einfahrt kommt, sondern im Wendehammer rangieren muss, genügt nicht für einen Unterlassungsanspruch.

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IMRRS 2019, 0285
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rechtsstreit auf Unterlassen von Schallemissionen

AG Köln, Urteil vom 16.10.2018 - 215 C 44/18

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2019, 0279
MietrechtMietrecht
rückständiger Mietzins aufgrund außerordentlicher Kündigung

LG Hamburg, Beschluss vom 25.10.2018 - 316 s 58/18

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2019, 0284
MietrechtMietrecht
Schadensersatz erwünscht

AG München, Urteil vom 17.05.2018 - 412 C 24937/17

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2019, 0283
MietrechtMietrecht
Mieter nachts ausgesperrt!

AG Köln, Urteil vom 04.12.2018 - 205 C 305/18

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2019, 0282
MietrechtMietrecht
Mietnachzahlung an Großeltern

AG Gelsenkirchen, Urteil vom 23.07.2018 - 204 C 184/17

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2019, 0278
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Sondernutzungsrechte erweitern nicht wirtschaftliches Eigentum!

BFH, Urteil vom 05.07.2018 - VI R 67/15

Der Sondernutzungsberechtigte hat über seinen Miteigentumsanteil hinaus in der Regel kein wirtschaftliches Eigentum an dem ihm zur Nutzung überlassenen Gemeinschaftseigentum.*)

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IMRRS 2019, 0277
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Keine Befugnisse im Grundbuchverfahren nach Insolvenzeröffnung

OLG München, Beschluss vom 28.02.2019 - 34 Wx 324/18

1. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin ist dieser materiellrechtlich die Verfügungsbefugnis über die Gegenstände der Insolvenzmasse und in demselben Umfang verfahrensrechtlich die Bewilligungs-, Antrags- und Beschwerdebefugnis im Grundbuchverfahren entzogen.*)

2. Wird ein Eintragungsantrag wegen fehlender Antragsbefugnis zurückgewiesen, ist ein Beschwerderecht zur Überprüfung der Antragsbefugnis gegeben.*)

3. Zur Frage der Nichtigkeit eines Insolvenzeröffnungsbeschlusses.*)

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IMRRS 2019, 0268
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Keine unbefristete, aber langfristige Sozialbindung im dritten Förderweg

BGH, Urteil vom 08.02.2019 - V ZR 176/17

1. Es begegnet keinen sachenrechtlichen Bedenken, wenn eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu Gunsten einer juristischen Person ohne zeitliche Befristung bestellt wird (Bestätigung von Senat, Urteil vom 11.03.1964 - V ZR 78/62, BGHZ 41, 209, 214 f.).*)

2. Bei der vereinbarten Förderung gemäß § 88d II. WoBauG waren zeitlich unbefristete Belegungsrechte nicht vorgesehen; eine darauf gerichtete schuldrechtliche Vereinbarung ist unwirksam, und zwar auch dann, wenn die Kommune dem privaten Investor zur Errichtung von Sozialwohnungen kostengünstiges Bauland überlassen hat.*)

3. Sind im Rahmen der vereinbarten Förderung gemäß § 88d II. WoBauG zeitlich unbefristete Belegungsrechte vereinbart worden, kann in entsprechender Anwendung von § 139 BGB im Zweifel davon ausgegangen werden, dass die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit ihrer Vereinbarung Belegungsrechte für einen möglichst langen rechtlich zulässigen Zeitraum vereinbart hätten; deshalb ist bei der Gewährung eines langfristigen, vergünstigten Kredits im Zweifel anzunehmen, dass die im Gegenzug übernommenen Belegungsrechte während der Laufzeit des vergünstigten Kredits fortbestehen sollen.*)

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