Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5140 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2003
IMRRS 2003, 0179OLG Frankfurt, Urteil vom 17.05.2002 - 25 U 311/98
Bei der Abwehr von Lärmbeeinträchtigungen muss der Geschädigte die Lärmimmission selbst, der Störer aber deren etwaige Unwesentlichkeit beweisen. Werden die Richtwerte der TA-Lärm eingehalten, wird widerleglich die Unwesentlichkeit vermutet - werden sie überschritten, ist die Störung im Zweifel wesentlich. Die endgültige Beurteilung der Wesentlichkeit steht als Rechtsfrage dem Gericht zu, das Eigenart und Lästigkeit des Lärms (regelmäßig im Wege der Augenscheinseinnahme an Ort und Stelle) überprüft.
VolltextIMRRS 2003, 0175
OLG Koblenz, Urteil vom 26.09.2002 - 5 U 186/02
1. §§ 26 ff NachbarG Rheinland-Pfalz gelten nicht nur für die Neuverlegung von Leitungen, sondern auch für die Duldung bereits vorhandener Leitungen.
2. § 26 Abs. 2 NachbarG Rheinland-Pfalz verpflichtet den Eigentümer zur Duldung eines Anschlusses an die bestehende Leitung. Der Berechtigte hat kein Wahlrecht zwischen dem Anschluss an die bestehende Leitung und dem Hindurchführen seiner Leitung bis zum öffentlichen Leitungsnetz.
3. Durch den Verzicht auf die Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks entstehen nur dann unverhältnismäßig hohe Kosten, wenn ein grobes Missverhältnis gegenüber den Aufwendungen besteht, die bei Benutzung des Nachbargrundstücks anfallen ( hier verneint).
VolltextIMRRS 2003, 0174
OLG Koblenz, Urteil vom 20.02.2003 - 5 U 288/02
1. Enthält ein Leasingvertrag über eine Immobilie ein Ankaufsrecht des Leasingnehmers, bedarf der Vertrag notarieller Beurkundung.
2. Zum Umfang der Beurkundungspflicht des Leasingvertrages, wenn der Verkäufer der Immobilie einen Teil des vom Leasinggeber geschuldeten Kaufpreises an den Leasingnehmer zu zahlen hat (modifizierte Lease- and Kick-back-Vereinbarung).
VolltextIMRRS 2003, 0173
OLG Koblenz, Urteil vom 06.02.2003 - 5 U 996/02
1. Der Eintritt von Feuchtigkeit in die Kellerwände stellt regelmäßig einen für den Kaufentschluss maßgeblichen Mangel dar, den der Verkäufer nicht verschweigen darf.
2. Wer eine (untaugliche) Reparaturmaßnahme als "vorsorglich" bezeichnet und damit zum Ausdruck bringt, Feuchtigkeit habe es nie gegeben, obwohl sie in größerem Umfang vorhanden und wahrgenommen worden war, handelt arglistig. Die Durchführung einer Reparatur und der Umstand, dass der Verkäufer einen Erfolg der Maßnahme für möglich hält, lassen Arglist in der Regel nicht entfallen.
3. Der für Arglist haftende Verkäufer kann den Käufer nicht auf abgetretene Gewährleistungsansprüche gegen den Bauunternehmer verweisen.
VolltextIMRRS 2003, 0154
BGH, Urteil vom 24.01.2003 - V ZR 248/02
Haben die Parteien die Gewährleistungspflicht des Verkäufers i.S.d. §§ 459 ff. BGB a.F. für sichtbare und unsichtbare Mängel ausgeschlossen, so erfaßt der Ausschluß in der Regel nicht solche Mängel, die nach Vertragsschluß und vor Gefahrübergang entstehen; wollen die Parteien auch solche Mängel von der Haftung ausschließen, müssen sie dies deutlich machen.*)
VolltextIMRRS 2003, 0135
OLG Köln, Urteil vom 15.11.2002 - 19 U 75/02
1. Die analoge Anwendung des § 912 BGB auf den Fall der Verletzung des Grenzabstandes ist möglich.
2. Ein Anspruch auf ein Notleitungsrecht kann grundsätzlich auch dann bestehen, wenn mit ihm lediglich die Einleitung in ein öffentliches Gewässer gegehrt wird.
VolltextIMRRS 2003, 0134
OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.09.2002 - 17 U 34/02
1. Zur Einstufung von Grundstücksflächen als Bauerwartungsland.*)
2. Der Umstand, dass sich Grundstücksflächen zur Arrondierung einer Siedlung anbieten, stellt den nach § 34 BauGB erforderlichen Bebauungszusammenhang nicht her.*)
VolltextIMRRS 2003, 0129
BGH, Urteil vom 13.12.2002 - V ZR 358/01
Als Bauplätze aus dem Bodenfonds übertragene Grundstücke sind auch dann nicht gemäß Art. 233 § 11 Abs. 3, § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c EGBGB dem Fiskus aufzulassen, wenn die Bebauung unterblieben ist.*)
VolltextIMRRS 2003, 0127
BGH, Urteil vom 29.11.2002 - V ZR 105/02
a) Privatrechtliche städtebauliche Verträge, mit denen Grundstücke zur Deckung des Wohnbedarfs an Ortsansässige veräußert werden ("Einheimischenmodelle"), unterliegen - jedenfalls bei Vertragsschluß vor Ablauf der Umsetzungsfrist für die EG-Richtlinie vom 5. April 1993 über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen am 31. Dezember 1994 - nicht der Inhaltskontrolle nach den §§ 9 bis 11 AGBG, sondern sind an dem - jetzt in § 11 Abs. 2 BauGB geregelten - Gebot angemessener Vertragsgestaltung zu messen.*)
b) Das Gebot angemessener Vertragsgestaltung ermöglicht nicht nur eine Kontrolle des vertraglichen Austauschverhältnisses, sondern auch eine Überprüfung der einzelnen Vertragsklauseln. Hierbei erlangen - unter Berücksichtigung der besonderen Interessenlage bei Einheimischenmodellen - auch die den §§ 9 bis 11 AGBG zugrundeliegenden Wertungen Bedeutung. Es ist jedoch - weitergehend als nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen - eine Kompensation von Vertragsklauseln, die für sich genommen unangemessen sind, durch vorteilhafte Bestimmungen im übrigen Vertrag möglich.*)
c) Eine Regelung bei Verkauf eines Grundstücks im Rahmen eines Einheimischenmodells, die die Käufer im Fall einer Weiterveräußerung innerhalb von zehn Jahren nach Vertragsschluß zur Abführung der Differenz zwischen Ankaufspreis und Bodenwert verpflichtet, stellt keine unangemessene Vertragsgestaltung dar. Die Gemeinde hat jedoch bei ihrer Ermessensentscheidung über die Einforderung des Mehrerlöses auch die persönlichen Verhältnisse der Käufer zu berücksichtigen.*)
VolltextIMRRS 2003, 0123
OLG Koblenz, Urteil vom 15.01.2003 - 1 U 1612/99
Wer in Kenntnis des Betriebs eines Militärflughafens in dessen unmittelbarer Nähe ein Grundstück erwirbt und darauf ein Mehrfamilienhaus errichtet, kann später bei in etwa gleich bleibenden Lärmverhältnissen, die die enteignend wirkende Grenze überschreiten, keine Entschädigung verlangen.
VolltextIMRRS 2003, 0107
OLG Köln, Urteil vom 05.03.2002 - 22 U 117/01
Eine Gemeinde, die für kommunale Zwecke Grundstücke vom privaten Eigentümer erwirbt, muss trotz ihres entgegenstehenden, eigenen wirtschaftlichen Interesses den anderen Teil über Umstände aufklären, die dieser aufgrund seiner informationellen Unterlegenheit nicht kennen kann, die aber für die Ausgewogenheit des Vertrages von Belang sein können.
VolltextIMRRS 2003, 0084
BGH, Urteil vom 08.11.2002 - V ZR 78/02
Bei einem Privatisierungsvertrag mit einem endgültigen Kaufpreis setzt eine Mehrerlösklausel, die im Fall des Weiterverkaufs die Nachzahlung der Differenz zwischen Verkehrswert und Weiterverkaufspreis vorsieht, voraus, daß ein höherer Weiterverkaufspreis erzielt wird oder der Grundstückswert zwischen Erwerb und Weiterverkauf gestiegen ist. Die spätere Feststellung, daß der ursprüngliche Verkaufspreis unter dem Verkehrswert gelegen hat, löst die Nachzahlungspflicht nicht aus.*)
VolltextIMRRS 2003, 0082
OLG Stuttgart, Urteil vom 15.03.2001 - 7 U 134/00
1. Ein Anlageberater kann sich nicht darauf berufen, dass er den Wortlaut des notariellen Vertrages eines von ihm vermittelten Immobiliengeschäftes nicht kannte.*)
2. Rät ein Anlageberater seinem Kunden nicht davon ab, eine Immobilie im Wege einer sogenannten Fernbeurkundung zu erwerben, kann sich der Anleger in gesteigertem Maße darauf verlassen, dass die konkrete Vertragsgestaltung auf Abweichungen zum Prospekt von seinem Berater geprüft ist.*)
VolltextIMRRS 2003, 0074
OLG Koblenz, Urteil vom 02.10.2002 - 7 U 1722/01
Die AVBElt regeln - vom Energiewirtschaftsgesetz - losgelöst, wichtige Bereiche der Versorgung mit elektrischer Energie und gelten daher auch nach der Energierechtsreform fort. Gemäß § 8 AVBEltV sind somit Grundstückseigentümer als Kunden eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens weiterhin verpflichtet, das Anbringen von Strommasten und das Verlegen von Leitungen über ihr Grundstück zuzulassen.
VolltextIMRRS 2003, 0072
OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2002 - 4 U 73/01
Der Grundstückseigentümer ist seinem Nachbarn auch ohne Verschulden analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zur Schadloshaltung verpflichtet, wenn ein Baum infolge eines Sturms der Stärke 7-8, dem ein gesunder Baum standgehalten hätte, auf das Nachbargrundstück fällt und dort Schaden anrichtet.*)
VolltextIMRRS 2003, 0067
BGH, Urteil vom 29.11.2002 - V ZR 445/01
a) Der Anspruch auf Herausgabe des Verkaufserlöses nach Art. 233 § 16 Abs. 2 Satz 2 EGBGB ist inhaltlich ein Anspruch auf Herausgabe des für die unmöglich gewordene Auflassung erhaltenen Ersatzes nach § 281 Abs. 1 BGB a.F. Ist der Erlös verbraucht, wird der Schuldner nach § 275 Abs. 1 BGB a.F. frei. Der Schuldner haftet unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 BGB a.F. auf Schadensersatz.*)
b) Der Schuldner, der sich auf die Unmöglichkeit der Herausgabe des erlangten Erlöses beruft, genügt seiner Darlegungslast, wenn er behauptet, den Erlös verbraucht zu haben; er muß nicht darlegen, wofür er das Geld im einzelnen verwendet hat.*)
VolltextIMRRS 2003, 0066
BGH, Urteil vom 25.10.2002 - V ZR 293/01
Will der Tatrichter von der Aussage eines sachverständigen Zeugen über sachkundig getroffene Feststellungen abweichen, muß er seine bessere Sachkunde darlegen.*)
Den Voraussetzungen eines Altenteils ist nicht genügt, wenn der Übernehmer in den übergebenen Räumen seine Berufstätigkeit aufnimmt oder fortsetzt.*)
VolltextIMRRS 2003, 0058
OLG Koblenz, Urteil vom 14.11.2002 - 5 U 1189/02
Zur Frage, welche Kosten unter die Kosten der Ersterschließung eines Grundstückes fallen.
VolltextIMRRS 2003, 0046
OLG Koblenz, Urteil vom 27.06.2002 - 5 U 1566/00
Übergibt der Verkäufer eines Hausgrundstücks dem Käufer bei den vorvertraglichen Verhandlungen ein Schreiben, in dem davon die Rede ist, die Nachtspeicheröfen des Hauses seien "neu - ohne Asbest" liegt eine Eigenschaftszusicherung jedenfalls in der Erklärung, die Öfen seien asbestfrei. Ist die Zusicherung nicht Inhalt des notariellen Kaufvertrages geworden, wird der Formmangel durch Auflassung und Eintragung im Grundbuch geheilt.
VolltextIMRRS 2003, 0045
BGH, Beschluss vom 19.12.2002 - III ZR 41/02
Ein spezieller Teilmarkt für Grundstücke über bergfreien Kiesvorkommen ist bei der Ermittlung des Verkehrswerts eines im Wege der Grundabtretung übertragenen land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücks nicht anzuerkennen.*)
VolltextIMRRS 2003, 0031
OLG Frankfurt, Urteil vom 24.10.2002 - 16 U 52/02
Eine durch Regen hervorgerufene Nässe auf Fliesen eines Weges und die daraus resultierende Rutschigkeit stellt eine übliche erkennbare Begleiterscheinung dar, so dass ein Ausrutscher grundsätzlich zum privaten Unfall- und Verletzungsrisiko des Reisenden gehört.*)
VolltextIMRRS 2003, 0027
OLG Jena, Beschluss vom 26.11.2002 - 6 W 541/02
1. Das im Aufgebotsverfahren ergangene Urteil bewirkt nur die Unrichtigkeit des Grundbuchs, indem das dort ausgewiesene Eigentum nicht mehr besteht, so dass das Grundstück herrenlos geworden ist.*)
2. Mit dem Verweis auf eine rechtsbegründende Eintragung des bisherigen Eigenbesitzers versteht § 927 Abs. 2 BGB die Grundbucheintragung als zweiten Teil des mit dem Aufgebotsantrag eingeleiteten Eigentumserwerbsverfahrens nach § 927 BGB und verbindet so das Aufgebotsverfahren und das Grundbuchverfahren, ohne dieses in besonderer Weise, etwa als Amtsverfahren, auszugestalten.*)
3. Diese Verbindung entfaltet verfahrensrechtliche Wirkung. Indem § 927 Abs. 2 BGB davon ausgeht, dass - anders als bei der gemäß § 928 Abs. 1 BGB ins Grundbuch einzutragenden Eigentumsaufgabe - beim Eigentumserwerb des Eigenbesitzers § 927 BGB die Eigentümereintragung ohne Voreintragung des Rechtszustands der Herrenlosigkeit erfolgt, modifiziert er § 39 GBO. Ferner ordnet die Verbindung von Eigentümerausschluss und Eigentumserwerb in § 927 BGB das Antragsrecht nach § 13 GBO dem Betreiber des Aufgebotsverfahrens zu und determiniert dieses auf den Vollzug des mit dem Ausschlussurteil vorbereiteten Eigentumsübergangs hin. Damit verlegt § 927 Abs. 2 BGB die Begründung des Aneignungswillens in das Angebotsverfahren mit der Folge, dass eine zusätzliche Verlautbarung dieses Willens für den das Ausschlussverfahren betreibenden Eigenbesitzer sich - auch mit Blick auf §§ 22, 20 GBO - erübrigt.*)
4. Da der Eigentumserwerbswillen des Antragstellers sich aus dem Ausschlussurteil ergibt, kann das Grundbuchamt ihn mit der gleichen Sicherheit, die eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde vermittelt, aus dem ihm zusammen mit dem Eigentumserwerbsantrag vorzulegenden Urteilsausfertigung feststellen.*)
VolltextIMRRS 2003, 0022
BGH, Urteil vom 22.11.2002 - V ZR 379/01
Der Fiskus kann gem. Art. 233 § 11 Abs. 3 Satz 1, § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c EGBGB nur die Auflassung derjenigen Grundstücke aus der Bodenreform verlangen, die bei Ablauf des 15. März 1990 in den Bodenfonds zurückzuführen waren.
VolltextIMRRS 2003, 0019
BGH, Urteil vom 25.10.2002 - V ZR 253/01
Auch wenn der dinglich nicht gesicherte Gläubiger die Darlehenssumme an seinen Schuldner nur deswegen auszahlen kann, weil er seinerseits ein Darlehen in derselben Höhe von einem Dritten erhalten und die Rückzahlungspflicht durch die Eintragung von Grundpfandrechten auf dem Grundstück seines Schuldners abgesichert hat, ist das Verbot einer Verfallabrede auf die Vereinbarung der Übertragung des Grundstückseigentums auf ihn für den Fall der nicht rechtzeitigen Rückzahlung des dem Schuldner gewährten Darlehens nicht analog anwendbar (im Anschluß an Senat, BGHZ 130, 101).*)
VolltextIMRRS 2003, 0014
BayObLG, Beschluss vom 31.10.2002 - 2 Z BR 70/02
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist nicht grundbuchfähig; sie kann nicht unter ihrem Namen als Eigentümerin eines Grundstücks oder als Berechtigte eines beschränkten dinglichen Rechts in das Grundbuch eingetragen werden.*)
VolltextIMRRS 2003, 0012
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2001 - 22 U 53/00
1. Der Umstand, daß dem Auftraggeber im Baubetreuungsvertrag ein Rücktrittsrecht eingeräumt ist, falls der notarielle Grundstückskaufvertrag mit einem Dritten nicht zustande kommt, spricht gegen eine rechtliche Einheit der beiden Verträge und damit gegen eine Formbedürftigkeit des Baubetreuungsvertrags nach § 313 BGB.*)
2. Das in einem Baubetreuungsvertrag vereinbarte Rücktrittsrecht des Auftraggebers für den Fall, daß der notarielle Grundstückskaufvertrag mit einem Dritten nicht zustande kommt, ist dahin auszulegen, daß der Auftraggeber dann nicht wirksam zurücktreten kann, wenn er den Abschluß des Kaufvertrags treuwidrig vereitelt hat.*)
VolltextIMRRS 2003, 0008
BGH, Urteil vom 27.09.2002 - V ZR 320/01
Allein dadurch, daß der Verwalter eine an alle Wohnungseigentümer gerichtete behördliche Aufforderung zur Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum als Zustellungsvertreter entgegen nimmt, wird dem einzelnen Wohnungseigentümer bei einem Verkauf des Wohnungseigentums noch nicht die Kenntnis von dem Inhalt vermittelt.*)
VolltextOnline seit 2002
IMRRS 2002, 0835BGH, Urteil vom 26.11.2002 - XI ZR 10/00
a) Die formularmäßige Vollmacht, die auch eine persönliche Haftungsübernahme und Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung im Rahmen einer Grundschuldbestellung umfaßt, verstößt nicht gegen § 3 AGBG.*)
b) Eine Grundschuld und eine persönliche Haftungsübernahme mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung sichern im Falle einer weiten Sicherungszweckerklärung des mit dem Schuldner identischen Grundschuldbestellers bei einem wirksamen Widerruf eines Darlehensvertrages auch Ansprüche des Kreditgebers aus § 3 HWiG a.F.*)
VolltextIMRRS 2002, 0829
BGH, Urteil vom 12.11.2002 - XI ZR 25/00
1. Eine kreditgebende Bank ist bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen zur Risikoaufklärung über das finanzierte Geschäft nur unter ganz besonderen Voraussetzungen verpflichtet. Sie darf regelmäßig davon ausgehen, daß die Kunden entweder selbst über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen oder sich jedenfalls der Hilfe von Fachleuten bedient haben.
2. Kreditverträge, die "die Voraussetzungen eines Geschäfts nach dem Verbraucherkreditgesetz" erfüllen, sind insoweit nicht als Geschäfte im Sinne des § 5 Abs. 2 HWiG anzusehen, als das Verbraucherkreditgesetz kein gleich weit reichendes Widerrufsrecht wie das Haustürwiderrufsgesetz einräumt. Durch die Subsidiaritätsklausel des § 5 Abs. 2 HWiG werden die Widerrufsvorschriften des Haustürwiderrufsgesetzes daher nur dann verdrängt, wenn auch das Verbraucherkreditgesetz dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gewährt (im Anschluss an das Senatsurteil vom 9. April 2002 - XI ZR 91/99).
VolltextIMRRS 2002, 0821
BGH, Urteil vom 12.11.2002 - XI ZR 3/01
a) Bei steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodellen ist das finanzierende Kreditinstitut nicht verpflichtet, den Darlehensnehmer über eine im finanzierten Kaufpreis enthaltene "versteckte Innenprovision" aufzuklären. Eine Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Innenprovision zu einer so wesentlichen Verschiebung der Relation zwischen Kaufpreis und Verkehrswert beiträgt, daß die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muß.*)
b) Wann eine Haustürsituation im Sinne des § 1 Abs. 1 HWiG der kreditgebenden Bank zuzurechnen ist, bestimmt sich nach den zu § 123 BGB entwickelten Grundsätzen.*)
c) Die einwöchige Widerrufsfrist des § 1 Abs. 1 HWiG wird auch in Fällen, in denen einem Darlehensnehmer mit Rücksicht auf die im Anschluß an das Senatsurteil vom 9. April 2002 (XI ZR 91/99, WM 2002, 1181 ff.) gebotene richtlinienkonforme Auslegung des § 5 Abs. 2 HWiG ein Widerrufsrecht nach dem Haustürwiderrufsgesetz zusteht, nur durch eine den Vorgaben des Haustürwiderrufsgesetzes entsprechende Widerrufsbelehrung in Gang gesetzt.*)
VolltextIMRRS 2002, 0802
BVerfG, Beschluss vom 23.07.2002 - 2 BvR 403/02
1. Es kann weiterhin offenbleiben, ob einer Gemeinde - in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen - das Eigentumsrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG zusteht kann.
2. Eine Gemeinde kann jedenfalls das Rückfallsrecht aus Art. 134 Abs. 3 GG nicht im Wege der Verfassungsbeschwerde geltend machen, da dieses Recht nicht dem Eigentumsschutz des Art. 14 GG unterfällt.
VolltextIMRRS 2002, 0796
BGH, Urteil vom 27.09.2002 - V ZR 218/01
Gehen Verkäufer und Käufer übereinstimmend und zutreffend davon aus, daß das verkaufte Grundstück derzeit und auf weiteres nicht bebaubar ist, und vereinbaren sie im Hinblick darauf einen relativ geringen Kaufpreis (hier: 9.000 DM), so kann die an ein objektives Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung (hier: rd. 30.000 DM) geknüpfte Vermutung einer verwerflichen Gesinnung des Begünstigten erschüttert sein, wenn der absolute Wert der Kaufsache relativ gering und seine zutreffende Einschätzung schwierig ist.*)
VolltextIMRRS 2002, 0793
BGH, Urteil vom 25.10.2002 - V ZR 396/01
Wurde bei der Ausgabe eines Erbbaurechts an einem mit Wohngebäuden bebauten Grundstück im Beitrittsgebiet der Erbbauzins nur vorläufig bestimmt, weil der Grundstückswert nicht feststellbar war, bedeutet die nach der Feststellbarkeit des Grundstückswerts vorgenommene Neufestsetzung des Erbbauzinses keine Anpassung des Erbbauzinses an eine Änderung der Wertverhältnisse im Sinne von § 9a Abs. 1 ErbbauVO.*)
VolltextIMRRS 2002, 0789
OLG Hamm, Urteil vom 01.07.2002 - 5 U 172/01
1. Aus dem durch eine Grunddienstbarkeit begründeten gesetzlichen Schuldverhältnis ergibt sich im Regelfall ein Anspruch des Bauherrn gegen den Eigentümer des belasteten Grundstücks auf Übernahme einer inhaltsgleichen Baulast.
2. Dem Bauherrn darf die begehrte Baulast nicht allein mit der Begründung verweigert werden, es hätte bei sorgfältiger Vertragsgestaltung bereits bei Bestellung der Grunddienstbarkeit Anlass für die Baulastübernahme bestanden.
3. Der Anspruch des Bauherrn scheidet aber aus, wenn die Parteien bei der Bestellung der Grunddienstbarkeit bewusst von einer Baulastübernahme abgesehen haben.
VolltextIMRRS 2002, 0783
BVerfG, Beschluss vom 11.11.2002 - 1 BvR 218/99
Eine Planfeststellung zugunsten eines privatnützigen Flughafens gegenüber benachbarten Grundstückseigentümern ist weder nach dem Wortlaut noch nach dem Sinn der luftverkehrsgesetzlichen Vorschriften grundsätzlich ausgeschlossen. Vielmehr ist im konkreten Fall ein Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen zu finden.
VolltextIMRRS 2002, 0779
BGH, Urteil vom 27.09.2002 - V ZR 262/01
Bauliche Maßnahmen an einem Eigenheim, die in der Erwartung der Enteignung des Grundstücks und der Verleihung eines Nutzungsrechts am Gebäude vorgenommen wurden, begründen nur dann einen Anspruch nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz, wenn sie zu einer Rekonstruktion oder Änderung der Nutzungsart des Gebäudes geführt und nach Umfang und Aufwand einer Neuerrichtung entsprochen haben; baulichen Maßnahmen aufgrund eines Überlassungsvertrages stehen sie nicht gleich (im Anschluß an Urt. v. 16. Oktober 1998, V ZR 390/97, WM 1999, 94).*)
VolltextIMRRS 2002, 0778
BGH, Urteil vom 20.09.2002 - V ZR 270/01
Auch die Vermietung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage ist eine Nutzung, die der Einrede aus § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SachenRBerG entgegensteht.*)
Die Einrede geringer Restnutzungsdauer (§ 31 Abs. 1 SachenRBerG) braucht nicht ausdrücklich erhoben zu werden. Es reicht vielmehr aus, daß der Wille des Grundstückseigentümers zum Ausdruck kommt, den Abschluß des verlangten Erbbaurechts- bzw. Kaufvertrages wegen der geringen Restnutzungsdauer des Gebäudes oder der baulichen Anlage zu verweigern.*)
VolltextIMRRS 2002, 0775
OLG Koblenz, Urteil vom 25.10.2002 - 8 U 895/01
Der Anwalt hat dem Mandanten diejenigen Schritte anzuraten, die zu dem erstrebten Ziel zu führen geeignet sind, und Nachteile für den Auftraggeber zu verhindern, soweit solche voraussehbar und vermeidbar sind. Dazu hat er dem Auftraggeber den sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachgerechten Entscheidung in der Lage ist.
VolltextIMRRS 2002, 0769
OLG Köln, Beschluss vom 17.12.2001 - 11 W 41/01
Ein durch einen Produktfehler an dem Grundstück entstandener Substanzschaden kann nach § 823 Abs. 1 BGB oder § 1 ProdHaftG nicht nur von dem Grundstückseigentümer ersetzt verlangt werden, sondern auch von dem Mieter und Besitzer des Grundstücks.
VolltextIMRRS 2002, 0748
OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.04.2002 - 20 W 277/01
Der Berechtigte einer Grunddienstbarkeit muss der jeweilige Eigentümer des herrschenden Grundstücks sein, wobei auch Wohnungseigentümer eingetragen werden können. Zugunsten des Eigentümers eines realen Grundstücksteils kann eine Grunddienstbarkeit nur nach vorheriger Abschreibung und Buchung als selbständiges Grundstück eingetragen werden. Davon zu unterscheiden ist, dass der Vorteil für das herrschende Grundstück sich auf einen realen Teil beschränken kann (analog der Ausübungsstelle bei dem dienenden Grundstück).Da der Berechtigte der Grunddienstbarkeit im Eintragungsvermerk selbst enthalten sein muss, kann insoweit nicht auf die Eintragungsbewilligung bezug genommen werden, insbesondere nicht mit dinglicher Wirkung, wenn nur der jeweilige "Eigentümer" und /oder der Mieter bzw. Nutzer der Erdgeschosswohnung eines nicht in Wohnungseigentum aufgeteilten herrschenden Grundstücks Berechtigte der Grunddienstbarkeit sein sollen.*)
VolltextIMRRS 2002, 0745
OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.02.2002 - 7 U 117/00
Auch wenn eine Gemeinde die Räum- und Streupflicht durch Satzung i. V. m. § 41 Abs. 2 Straßengesetz Baden-Württemberg auf die Anlieger übertragen hat, kann sich ihre Haftung gem. §§ 839, 847 BGB, Art. 34 GG daraus ergeben, dass sie nicht durch die Überwachung der Anlieger dafür Sorge getragen hat, dass diese der Räum- und Streupflicht nachkommen.*)
VolltextIMRRS 2002, 0743
OLG Brandenburg, Urteil vom 21.03.2002 - 8 U 66/01
Formbedürftig sind nach dem Schutzzweck des § 313 Satz 1 BGB a.F. (jetzt § 311b Abs. 1 S. 1 BGB n.F.) auch solche Vereinbarungen, die - ohne dass sie die Veräußerung oder den Erwerb eines Grundstücks selbst zum Gegenstand haben - einen mittelbaren Zwang zur Übereignung eines Grundstücks herbeiführen. Dasselbe gilt für Verträge, die mit einem beurkundungsbedürftigen Grundstücksgeschäft eine rechtliche Einheit in der Weise bilden, dass sie nach dem Willen der Vertragsparteien "miteinander stehen und fallen" sollen.
VolltextIMRRS 2002, 0741
OLG Stuttgart, Urteil vom 16.04.2002 - 10 U 38/01
Bezeichnet der Eigentümer einer Eigentumswohnung, unter dessen Leitung als freiem Architekten die Wohnanlage errichtet worden war, anlässlich von Verkaufsverhandlungen dem Kaufinteressenten bekannt gewordene Bedenken von Wohnungseigentümern bezüglich der Standfestigung einer hinter dem Haus befindlichen Hangbefestigung als "fixe Idee" eines Wohnungseigentümers, obwohl die Eigentümerversammlung bereits die Einholung eines Gutachtens zur Hangsanierung beschlossen hatte und dem Eigentümer die Standsicherheitsprobleme bekannt waren, handelt er auch dann arglistig, wenn er den Interessenten darauf hinweist, dass ein Gutachten in Auftrag gegeben worden sei.*)
VolltextIMRRS 2002, 0739
OLG Koblenz, Urteil vom 05.07.2002 - 10 U 251/02
Wird während des Orkans "Lothar" ein 1750 x 230 cm großes Leuchttransparent von einem Gebäude abgerissen und beschädigt mehrere Fahrzeuge, so spricht trotz des Orkans der Anscheinsbeweis für eine unzureichende Befestigung des Leuchttransparents, wenn bereits zwei Wochen vorher das Transparent infolge unzureichender Befestigung unter Windeinwirkung aus der Verankerung gerissen wurde.*)
VolltextIMRRS 2002, 0738
OLG Schleswig, Urteil vom 09.07.2002 - 3 U 131/01
Die Zufahrt zu einem Parkplatz auf einem Wohngrundstück, begründet kein Notwegerecht, wenn in der Nähe an anderer Stelle geparkt werden kann.*)
VolltextIMRRS 2002, 0735
OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.08.2002 - 20 W 384/2001
Für die Ermittlung des Gebäudewertes im vereinfachten Sachwertverfahren bleibt es bei der Senatsrechtsprechung, dass der Versicherungswert 1914 mit dem jeweils gültigen Baukostenindex zu multiplizieren ist. Der Prämienfaktor einzelner Versicherungsgesellschaften ist nicht an Stelle des Bauindex als Multiplikator zu verwenden. Hat ein Notar diesen Prämienfaktor seiner Geschäftswertermittlung zu Grunde gelegt, liegt ein Ermessensfehler vor, der zur beschränkten Überprüfung des Ermessens seiner Schätzung führt.*)
VolltextIMRRS 2002, 0734
BayObLG, Beschluss vom 14.08.2002 - 2 Z BR 66/02
Zugunsten der Eigentümer mehrerer selbständiger Grundstücke ist eine einheitliche Grunddienstbarkeit bestehend in einem Geh- und Fahrtrecht in Gesamtberechtigung der jeweiligen Eigentümer der herrschenden Grundstücke im Grundbuch einzutragen, und zwar auch dann, wenn sich die Grundstücke im Eigentum verschiedener Personen befinden. Rechtlich zulässig ist es aber auch, dass die Grunddienstbarkeit für jedes Grundstück als Einzelrecht bestellt wird.
VolltextIMRRS 2002, 0733
OLG Zweibrücken, Urteil vom 15.08.2002 - 4 U 195/01
Hat der Stromlieferant bei der Herstellung einer Stromverteileranlage zur Elektrizitätsversorgung von Grundstücken im Außenbereich die dafür angefallenen Kosten in gesetzlich zulässiger Höhe auf die Eigentümer der seinerzeit begünstigten Grundstücke umgelegt, so kann ein später hinzutretender Eigentümer, der sein Grundstück ebenfalls an diese Anlage anschließt, zu keinem Baukostenzuschuss für die umlagefähigen Errichtungskosten mehr herangezogen werden. Eine entsprechende Neuaufteilung der umlagefähigen Kosten ist für Grundstücke im Außenbereich nicht vorgesehen.*)
VolltextIMRRS 2002, 0732
OLG Koblenz, Urteil vom 16.08.2002 - 10 U 1446/01
Ein Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung wegen Schlechterfüllung des anwaltlichen Beratungsvertrages besteht nicht, wenn der Rechtsanwalt auf konkrete Frage, welcher Auswirkungen eine Trennung oder Scheidung der Eheleute auf die steuerliche Förderung eines Eigenheims nach § 10 e EStG habe, darauf hinweist, dass diese nur maximal 8 Jahre erfolgen könne, er die Ehefrau aber nicht auf etwaige Umgehungstatbestände, wie Unterbrechung des Getrenntlebens durch einmal kalenderjährliche Versöhnungsversuche oder falsche Angaben gegenüber dem Finanzamt hinweist und eine Gestaltungsberatung über höchstpersönliche Lebensentscheidungen (Bauzulage oder Trennung bzw. Scheidung) nicht verlangt war.*)
VolltextIMRRS 2002, 0727
OLG Naumburg, Urteil vom 30.04.2002 - 11 U 122/01
Zur Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages nach § 138 Abs. 1 BGB, der zu einem überhöhten Preis abgeschlossen wurde.*)
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