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Sachgebiet: Immobilien

5117 Entscheidungen insgesamt




Online seit Januar

IMRRS 2024, 0157
ImmobilienImmobilien
Mietvertrag unwirksam - keine Betriebskosten!

OLG Schleswig, Urteil vom 21.09.2022 - 12 U 64/22

1. Bei der Bemessung des Werts für gezogene Nutzungen einer Mietsache (aufgrund formunwirksamen Mietkaufvertrags) gem. §§ 988, 818 Abs. 2, 100 BGB haben grundsätzlich wertsteigernde Investitionen des Besitzers außer Betracht zu bleiben.

2. Von dem nach dem objektiven Mietwert ermittelten Wert der Nutzungen sind im Wege der Saldierung diejenigen Aufwendungen des Besitzers abzuziehen, die er im Zusammenhang mit der Nutzung der Immobilie getätigt hat. Solche Aufwendungen auf die Sache mindern gem. § 818 Abs. 3 BGB unabhängig davon den Anspruch auf Nutzungsersatz aus § 988 BGB, ob sie Verwendungen i.S.v. §§ 994 ff. BGB sind. Entscheidend ist, ob diese Aufwendungen in innerem Zusammenhang mit den durch die Nutzung der Sache gezogenen Vorteile stehen.

3. Der Eigentümer kann bei einem unwirksamen Mietvertrag Nebenkostenzahlungen vom Besitzer nicht aus §§ 988, 818 Abs. 2, 100 BGB bzw. §§ 987 Abs. 1, 990 Abs. 1, 100 BGB verlangen, weil es sich bei diesen nicht um Gebrauchsvorteile der Immobilie handelt.

4. In der Berufungsinstanz kann das Ergebnis einer nicht überzeugenden Schätzung durch das erstinstanzliche Gericht geändert werden. Dass die Parteien in der Berufungsinstanz gegen die Schätzung keine Einwände vorgebracht haben, ersetzt insofern eine fehlende nachvollziehbare Begründung des Erstgerichts nicht.

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IMRRS 2024, 0154
SteuerrechtSteuerrecht
Keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Überlassung an (Schwieger-)Mutter

BFH, Urteil vom 14.11.2023 - IX R 13/23

Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Sinne des Befreiungstatbestands des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes liegt nicht vor, wenn die Nutzungsüberlassung an die (Schwieger-)Mutter des Steuerpflichtigen erfolgt.*)

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IMRRS 2024, 0150
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Wildkamera beobachtet auch das Wild "Nachbar": Kamera muss weg!

AG München, Beschluss vom 01.02.2023 - 171 C 11188/22

1. Bei der Installation der Videoüberwachung auf einem Privatgrundstück muss sichergestellt sein, dass weder der angrenzende öffentliche Bereich noch benachbarte Privatgrundstücke oder der gemeinsame Zugang zu diesen von den Kameras erfasst werden.

2. Ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht Dritter liegt nicht nur dann vor, wenn diese durch die Überwachung tatsächlich betroffen sind, sondern bereits dann, wenn Dritte eine Überwachung durch Kameras objektiv ernsthaft befürchten müssen (sog. Überwachungsdruck).

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IMRRS 2024, 0153
SteuerrechtSteuerrecht
Keine Steuerbefreiung für die Veräußerung eines Gartengrundstücks

BFH, Urteil vom 26.09.2023 - IX R 14/22

1. Zwischen dem angeschafften bebauten Grundstück und dem veräußerten, durch Teilung entstandenen unbebauten (Teil-)Grundstück besteht wirtschaftliche (Teil-)Identität.*)

2. Die Tatbestandsausnahme in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes erstreckt sich nicht nur auf das zu eigenen Wohnzwecken genutzte Gebäude, sondern auch auf den dazugehörenden Grund und Boden, sofern ein einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang zwischen dem Gebäude und dem Grundstück besteht.*)

3. Ein einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang zwischen dem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude und dem dazugehörenden Grund und Boden entfällt, soweit von dem bisher ungeteilten Wohngrundstück ein (unbebauter) Teil abgetrennt wird. Die beiden dadurch entstandenen Grundstücke sind in Bezug auf ihre "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" jeweils getrennt zu betrachten.*)

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IMRRS 2024, 0124
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Zum Wechsel von Beitrags- zu Gebührenfinanzierung

BVerwG, Urteil vom 17.10.2023 - 9 CN 3.22

Wechselt der Einrichtungsträger zur Deckung des Aufwands für die Anschaffung und Herstellung seiner zentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage von einer Beitrags- zu einer reinen Gebührenfinanzierung mit unterschiedlich hohen (gespaltenen) Gebührensätzen für Grundstücke, für die Anschlussbeiträge gezahlt wurden, und Grundstücke, für die keine Beiträge gezahlt wurden, so steht Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes nach Art. 20 Abs. 3 GG einer Gebührenfinanzierung der Herstellungskosten entgegen, soweit Anschlussbeiträge wegen hypothetischer Festsetzungsverjährung nicht mehr erhoben werden konnten.*)

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IMRRS 2024, 0108
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Gesundheitsgefahr durch Legionellen und Pflichten des Gebäudeeigentümers

OVG Thüringen, Beschluss vom 12.07.2023 - 3 ZKO 599/19

Wird Trinkwasser für einen unbestimmten Personenkreis zur Verfügung gestellt, ist dies eine öffentliche Tätigkeit, unabhängig davon, ob die Bereitstellung im Rahmen eines Gewerbebetriebes, von einer Behörde oder auf andere Weise erfolgt. Für die Frage, ob eine öffentliche Tätigkeit gegeben ist, kommt es entscheidend darauf an, ob die Abgabe des Trinkwassers durch die zentral zur Verfügung gestellte Wasserversorgungsanlage an einen unbestimmten Personenkreis erfolgt. Falls mehrere Verantwortliche i. S. v. § 14b Abs. 1 TrinkwV 2018 in Betracht kommen, liegt die Auswahl unter den in Frage kommenden Adressaten im Ermessen der Behörde.*)

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Online seit 2023

IMRRS 2023, 1633
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Über undichtes Terrassendach muss aufgeklärt werden!

BGH, Urteil vom 27.10.2023 - V ZR 43/23

1. Wird ein Hausgrundstück mit überdachter Terrasse verkauft und tritt durch das Terrassendach wiederholt Regenwasser ein, ist dies regelmäßig nicht nur ein bloßes Symptom für einen Sachmangel; vielmehr begründet bereits die Undichtigkeit des Terrassendaches selbst den Sachmangel.*)

2. Klärt der Verkäufer eines Hausgrundstückes den Käufer nicht über Wassereintritte durch ein Terrassendach auf, handelt er arglistig, auch wenn er deren Ursache(n) nicht oder nur teilweise kennt.*)

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IMRRS 2023, 1625
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Nebenanlagen sind nicht erschließungsbeitragspflichtig!

VGH Bayern, Beschluss vom 09.11.2023 - 6 ZB 23.201

Eine Teilfläche eines Grundstücks liegt nicht im unbeplanten Innenbereich, wenn sie bereits im Außenbereich liegt und nicht bebaubar ist. Nebenanlagen, wie Gartenschuppen oder Gartenhäuschen, können keinen Bebauungszusammenhang herstellen und sind daher nicht erschließungsbeitragspflichtig.*)

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IMRRS 2023, 1565
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Berichtigung des Grundbuchs wegen offensichtlicher Unrichtigkeit?

OLG München, Beschluss vom 27.11.2023 - 34 Wx 203/23 e

1. Die vor Annahme des Amtes des Testamentsvollstreckers getroffene Verfügung ist unwirksam.*)

2. Sie bedarf zur Erlangung der Wirksamkeit der Genehmigung des Verfügungsbefugten und wird nicht allein dadurch wirksam, dass der Verfügende später das Amt des Testamentsvollstreckers annimmt.*)

3. Bei einem mehraktigen Verfügungstatbestand muss der Verfügende grundsätzlich im Zeitpunkt des letzten Teilakts noch verfügungsbefugt sein.*)

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IMRRS 2023, 1584
SteuerrechtSteuerrecht
Wann ist übertragenes Grundstück wertausschöpfend belastet?

BFH, Urteil vom 18.04.2023 - VII R 20/20

Die Frage, ob ein übertragenes Grundstück wertausschöpfend belastet war und damit keine objektive Gläubigerbenachteiligung i.S.v. § 1 des Anfechtungsgesetzes vorliegt, ist nicht unter Zugrundelegung des Verkehrswerts, sondern unter Zugrundelegung des voraussichtlichen Zwangsversteigerungserlöses für das Grundstück zu beantworten.*)

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IMRRS 2023, 1546
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Änderung der Sicherungsvereinbarung = vormerkungswidrige Verfügung?

BGH, Urteil vom 20.10.2023 - V ZR 9/22

1. Die Vorschrift des § 1192 Abs. 1a BGB findet auf den Erwerber eines bereits mit einer Sicherungsgrundschuld belasteten Grundstücks keine Anwendung; er kann aus dem Wegfall des Sicherungszwecks nur dann eine Einrede herleiten, wenn der Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld an ihn abgetreten wurde oder er in den Sicherungsvertrag eingetreten ist.*)

2. Die Änderung der auf eine vorrangige Grundschuld bezogenen Sicherungsvereinbarung ist keine vormerkungswidrige Verfügung i.S.v. § 883 Abs. 2 BGB.*)

3. Nach einer auf die gesicherte Forderung bezogenen Schuldübernahme geht eine Sicherungsgrundschuld nicht auf den Eigentümer über, der das bereits belastete Grundstück erworben hat und nicht Partei der Sicherungsabrede ist.*)

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IMRRS 2023, 1500
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Hindert der Vollmachtswiderruf den Vollzug einer Grundbucheintragung?

OLG Köln, Beschluss vom 03.03.2023 - 2 Wx 15/23

Die erst nach Eingang eines Eintragungsantrags beim Grundbuch von diesem erlangte Kenntnis eines von dem Vollmachtgeber erklärten Widerrufs einer Generalvollmacht hindert nicht mehr den Vollzug einer Grundbucheintragung.*)

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IMRRS 2023, 1466
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Was passiert bei elektronischer Einreichung eines Vollstreckungsantrags?

OLG Köln, Beschluss vom 06.06.2023 - 2 Wx 70/23

In NRW ist der elektronische Zugang zu den Grundbuchämtern bislang noch nicht eröffnet. Wird dennoch ein Vollstreckungsantrag unter Beifügung des Vollstreckungstitels über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) bei dem Grundbuchamt eingereicht, hat das Grundbuchamt auf die fehlende Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs durch rangwahrende Zwischenverfügung hinzuweisen und dem Antragsteller Gelegenheit zur Nachreichung des Vollstreckungstitels in Papierform zu geben (a.A. KG, FGPrax 2023, 150).

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IMRRS 2023, 1267
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Ohne Pflege kein Grundstück!

AG Torgau, Urteil vom 29.09.2023 - 6 C 52/23

1. Die bisherigen Grundstücke in einem Flurbereinigungsgebiet gehen im Rechtssinne unter; an ihre Stelle treten die durch den Flurbereinigungsplan neu gebildeten Grundstücke. Eigentümer der neuen Grundstücke werden kraft Gesetzes die im Flurbereinigungsplan genannten Personen; es vollzieht sich eine konstitutive Rechtsänderung außerhalb des Grundbuchs.

2. Eine Vereinbarung, bei der die Gegenleistung neben der Verpflichtung zur Tragung von Betriebskosten in der Erbringung nicht unerheblicher Pflegeleistungen besteht, ist als atypische Miete einzuordnen.

3. Der Schuldner, dem ein Teil der von ihm zu erbringenden Leistung (hier: Pflegeleistungen) unmöglich wird, kann nicht weiter kompensationslos die gesamte Gegenleistung (hier: Überlassung des Grundstücks) beanspruchen.

4. Weigert sich der Schuldner, statt der entfallenen (Pflege-)Leistung eine Nutzungsentschädigung zu zahlen, hat er keinen Anspruch mehr auf die Gegenleistung (hier: Überlassung des Grundstücks).

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IMRRS 2023, 1346
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Nicht alles ist arglistig!

LG München I, Urteil vom 24.03.2023 - 31 O 9367/22

1. Die im notariellen Kaufvertrag unter dem Abschnitt "Grundbuchstand" angegebene Grundstücksgröße stellt regelmäßig keine Beschaffenheitsvereinbarung dar.

2. Ein arglistiges Verhalten ist zu verneinen, wenn der Veräußerer davon ausgehen durfte, dass der Erwerber über Vermessungsergebnisse im Bilde war.

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IMRRS 2023, 1506
ImmobilienImmobilien
Kaufvertrag über "Wohnung" ist keine Garantie für Baugenehmigung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.10.2023 - 6 U 210/22

1. Allein die Bezeichnung des Kaufgegenstands als "Wohnung" beinhaltet nicht die Beschaffenheitsgarantie des Verkäufers für die baurechtliche Unbedenklichkeit des Kaufgegenstands.

2. Vereinbaren die Parteien einen Haftungsausschluss, kann damit nicht die Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen einer fehlenden Baugenehmigung begehrt werden.

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IMRRS 2023, 1505
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kaufvertrag über "Wohnung" ist keine Garantie für Baugenehmigung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.10.2023 - 6 U 210/22

1. Allein die Bezeichnung des Kaufgegenstands als "Wohnung" beinhaltet nicht die Beschaffenheitsgarantie des Verkäufers für die baurechtliche Unbedenklichkeit des Kaufgegenstands.

2. Vereinbaren die Parteien einen Haftungsausschluss, kann damit nicht die Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen einer fehlenden Baugenehmigung begehrt werden.

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IMRRS 2023, 1403
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Teilleerstand – Ohne Vermietungsversuch im Internet kein Grundsteuererlass

VG Koblenz, Urteil vom 17.10.2023 - 5 K 350/23

Schaltet der Betreiber eines zum Teil leerstehenden Tenniszentrums nicht auch in Immobilienportalen Anzeigen, hat er keinen Anspruch auf einen Grundsteuererlass. Es hat dann an ausreichenden Vermietungsbemühungen gefehlt.

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IMRRS 2023, 1454
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Nur "Liebhaberei": Keine Steuerersparnis durch Vermietung von Luxushäusern

BFH, Urteil vom 20.06.2023 - IX R 17/21

1. Bei der Vermietung eines Objekts mit einer Wohnfläche von mehr als 250 qm besteht eine Ausnahme von der typisierten Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit, die Anlass zu deren Überprüfung mittels einer Totalüberschussprognose gibt.*)

2. An den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur typisierten Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit und den diesbezüglichen Ausnahmen, insbesondere bei der Vermietung eines Objekts mit mehr als 250 qm Wohnfläche, hält der Senat auch nach der Einfügung von § 21 Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 fest.*)

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IMRRS 2023, 1440
ImmobilienImmobilien
Kann unwirksame Preisänderungsklausel durch angepasste Preisänderungsklausel ersetzt werden?

BGH, Urteil vom 27.09.2023 - VIII ZR 249/22

1. Ersetzt der Fernwärmeversorger während des laufenden Fernwärmelieferungsverhältnisses eine unwirksame Preisänderungsklausel für die Zukunft in - nach Maßgabe der Rechtsprechung des Senats - zulässiger Weise einseitig durch eine angepasste Preisänderungsklausel, kommt ihm ein eigener Gestaltungsspielraum zu (Bestätigung von Senatsurteil vom 26.01.2022 - VIII ZR 175/19, Rz. 46 ff., 53, IBRRS 2022, 0974 = IMRRS 2022, 0355 = BGHZ 232, 312).*)

2. Dabei ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn der Versorger als Bezugsjahr für das Markt- und das Kostenelement das der Einführung der angepassten Klausel vorausgehende Jahr wählt.*)

3. Ebenso hält sich der Fernwärmeversorger grundsätzlich innerhalb seines Gestaltungsspielraums, wenn er - mit Rücksicht darauf, dass es sich bei Energieversorgung, auch im Fernwärmebereich, um ein Massengeschäft handelt - im Fall der zulässigen einseitigen Anpassung einer unwirksamen Preisänderungsklausel den Ausgangspreis pauschalierend unter Orientierung an der Dreijahreslösung des Senats bestimmt.*)

4. Zudem ist es nicht erforderlich, die im laufenden Vertragsverhältnis angepasste Preisänderungsklausel so auszugestalten, dass sich bei ihrer Anwendung für einzelne oder alle Kunden stets der denkbar günstigste Preis ergibt, sofern der Fernwärmeversorger sachliche und nachvollziehbare Anknüpfungspunkte für die jeweiligen Preisänderungsparameter zur Wahrung des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung gewählt hat und nicht greifbare Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die vom Versorger gewählte Pauschalierung einseitig der Wahrung seiner eigenen wirtschaftlichen Interessen dient.*)

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IMRRS 2023, 1430
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schäden durch herabgefallene Äste eines Baumes

AG Köln, Urteil vom 08.05.2023 - 126 C 275/22

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2023, 1429
NachbarrechtNachbarrecht
Gebrauchsbeeinträchtigung durch angelockte Taubenschwärme

AG Hannover, Urteil vom 26.04.2023 - 502 C 7456/22

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2023, 1422
ImmobilienImmobilien
Grenzen von Preisänderungsklauseln

BGH, Urteil vom 27.09.2023 - VIII ZR 263/22

Zum Gestaltungsspielraum eines Fernwärmeversorgungsunternehmens bei der Ausgestaltung einer im laufenden Vertragsverhältnis einseitig für die Zukunft angepassten Preisänderungsklausel (im Anschluss an Senatsurteil vom heutigen Tage – VIII ZR 249/22, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).*)

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IMRRS 2023, 0375
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Gemischte bzw. alternative Nutzung von Wohnungseigentum kann zulässig sein

KG, Beschluss vom 18.03.2022 - 1 W 300/21

1. Der teilende Eigentümer ist nicht gehindert, bei der Begründung von Sondernutzungsrechten den Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums als Ausfluss des jeweiligen Wohnungseigentums sukzessive - für die einzelnen Rechte zu unterschiedlichen Zeitpunkten - auszuschließen.

2. Die Befugnis, ein Teileigentum auch als Wohnung zu nutzen, kann Inhalt der Gemeinschaftsordnung sein.

3. Das Grundbuchamt darf die bewilligte Eintragung einer Vereinbarung nur ablehnen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass das Grundbuch durch sie unrichtig würde, etwa wenn die Gemeinschaftsordnung gegen ein gesetzliches Verbot verstößt.

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IMRRS 2023, 1394
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kann der Nachbar die Entfernung von Videokameras verlangen?

LG Saarbrücken, Urteil vom 13.10.2023 - 13 S 32/23

1. In der Berufungsinstanz sind neue unstreitige Tatsachen unabhängig von den Voraussetzungen des § 529 Abs. 1 Nr. 2 ZPO i.V.m. § 531 Abs. 2 ZPO stets zu berücksichtigen.*)

2. Ein Anspruch auf Entfernung von durch den Nachbarn installierten Kameras aus § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB analog i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB kommt nur dann in Betracht, wenn allein diese Maßnahme den Nichteintritt der drohenden Beeinträchtigung gewährleistet.*)

3. Ein Anspruch auf Unterlassung von Videoaufzeichnungen scheidet aus, wenn nicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers betroffen ist. Dies ist der Fall, wenn die durch den Nachbarn installierten Kameras lediglich Ausschnitte des Nachbargrundstücks erfassen können, welche nicht durch den Mietvertrag des Klägers erfasst sind und der Grundstückseigentümer mit einer Videoaufzeichnung einverstanden ist.*)

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IMRRS 2023, 1385
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Mitgenutzte Abstellflächen im Keller erhöhen Nutzungsentschädigung

OLG Frankfurt, Urteil vom 19.09.2023 - 9 U 36/21

1. Im Rahmen eines Anspruchs aus § 987 Abs. 1, § 990 Abs. 1 Satz 1 BGB wegen der unberechtigten Nutzung einer in einem Mehrfamilienhaus gelegenen Wohnung sind mitgenutzte Abstellflächen im Keller bei der Schätzung des Nutzungsersatzes gem. § 287 ZPO werterhöhend zu berücksichtigen.*)

2. Bei der Inanspruchnahme aus einer abgetretenen Briefgrundschuld kann der Eigentümer gem. §§ 1144, 1192 Abs. 1, §§ 273, 274 BGB bis zur Vorlage einer öffentlich beglaubigten Abtretungserklärung i.S.d. § 1155 BGB eine Zahlung auf die Grundschuld verweigern.*)

3. Verweigert der nicht im Grundbuch ausgewiesene Inhaber einer Briefgrundschuld die Vorlage einer öffentlich beglaubigten Abtretungserklärung gegenüber dem in Anspruch genommenen Eigentümer, gerät er in Annahmeverzug mit der Folge, dass ein Zinsanspruch gem. § 301 BGB entfallen kann.*)

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IMRRS 2023, 1295
ImmobilienImmobilien
Schenkung auf den Todesfall bei Einräumung eines Wohnungsrechts

FG Hamburg, Urteil vom 15.03.2023 - 3 K 153/22

Räumt der Wohnungseigentümer dem Beschenkten unentgeltlich ein Wohnungsrecht (Mitnutzungsrecht) und für die Zeit nach seinem, des Wohnungseigentümers Ableben ein persönliches Wohnungsrecht ein und werden beide zu seinen Lebzeiten im Grundbuch eingetragen, so handelt es sich hinsichtlich des Wohnungsrechts um eine Schenkung auf den Todesfall.*)

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IMRRS 2023, 1279
SteuerrechtSteuerrecht
Keine Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist für Grunderwerbsteuerbescheid bei Anzeige?

BFH, Urteil vom 25.04.2023 - II R 10/21

Bei einer Besteuerung gem. § 1 Abs. 3 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) kommt einer Anzeige nach § 18 Abs. 1 Satz 1 GrEStG oder nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GrEStG jedenfalls dann keine die Anlaufhemmung (§ 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung) beendende Wirkung für die Feststellungs- und für die Festsetzungsfrist der zu erlassenden Bescheide zu, wenn die nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG erforderlichen Angaben in Bezug auf ein Grundstück vollständig fehlen.*)

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IMRRS 2023, 1287
SteuerrechtSteuerrecht
Schenkungsteuer: Wertfeststellung eines Grundstücks bindend

BFH, Urteil vom 26.07.2023 - II R 35/21

Ein gesondert festgestellter Grundbesitzwert entfaltet Bindungswirkung für alle Schenkungsteuerbescheide, bei denen er in die steuerliche Bemessungsgrundlage einfließt. Das gilt auch für die Berücksichtigung eines früheren Erwerbs nach § 14 Abs. 1 Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes.*)

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IMRRS 2023, 1233
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Herausgabe des durch verbotene Eigenmacht entzogenen Besitzes an der Wohnung

LG Berlin, Beschluss vom 30.03.2023 - 64 S 331/22

1. Der vormals berechtigten Besitzerin ist gem. § 940a Abs. 1 Alt. 1 ZPO, § 861 BGB durch einstweilige Verfügung der durch verbotene Eigenmacht entzogene Besitz an der Wohnung wieder einzuräumen, wenn sie glaubhaft macht, dass ihr der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen worden war sowie dass der Besitz der Verfügungsbeklagten ihr gegenüber fehlerhaft ist. Es obläge demgegenüber den Verfügungsbeklagten darzutun, dass sie den Besitz an der Wohnung i.S.d. § 858 Abs. 2 BGB gutgläubig erworben hätten; dazu müssten sie vortragen, wer ihnen die Wohnung wann zu welchen Konditionen überlassen haben soll, auf welche Rechte an der Wohnung sich diese Personen beriefen und von wem diese ein Recht zum Besitz der Wohnung abgeleitet haben sollen. Waren die Verfügungsbeklagten selbst gar nicht in der Lage, eine wirksame Entscheidung über ihren Einzug in die Wohnung zu treffen und die Rechtmäßigkeit ihrer Inbesitznahme der Wohnung zu beurteilen, dürfte es außerdem auch darauf ankommen, ob diejenigen Personen, die die Verfügungsbeklagten in die Wohnung verbrachten und sie dort quasi als ihre Besitzmittler installierten, ihrerseits der Verfügungsklägerin gegenüber fehlerfreien Besitz an der Wohnung erworben hatten; auch dies wäre von den Verfügungsbeklagten darzutun.*)

2. Da es der Verfügungsklägerin nicht zuzumuten ist, dass das Gericht den durch verbotene Eigenmacht begründeten Besitz der Verfügungsbeklagten auch nur vorübergehend perpetuiert, kommt die Gewährung einer Räumungsfrist nach § 721 ZPO nicht in Betracht; die Verfügungsklägerin dürfte sich einer verbotenen Eigenmacht schließlich gem. § 859 BGB sogar durch Gewalt erwehren. In Fällen des Erlasses einer einstweiligen Verfügung nach § 940a Abs. 1 ZPO wegen durch verbotene Eigenmacht indizierter Dringlichkeit ist eine Räumungsfrist grundsätzlich nicht zu gewähren.*)

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IMRRS 2023, 1248
ImmobilienImmobilien
Erschließungsanlage fertig gestellt: Planungsentscheidung kann nachgeholt werden!

VG Münster, Urteil vom 07.09.2023 - 3 K 2140/22

1. Die gemeindeinterne Planungsentscheidung kann im Rahmen einer bebauungsplanersetzenden Abwägungsentscheidung nach § 125 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB - ebenso wie bei einem nachträglichen Inkrafttreten des Bebauungsplans - auch noch nach Fertigstellung der Erschließungsanlage nachgeholt werden. Sie setzt nicht voraus, dass ein als unwirksam erkannter Bebauungsplan zuvor von der Gemeinde aufgehoben wird.*)

2. Planungsalternativen sind im Rahmen der Abwägung gemäß § 125 Abs. 2 BauGB nur dann zu berücksichtigen, wenn sie sich nach Lage der konkreten Verhältnisse aufdrängen. Das ist bei einer Abwägung nach Fertigstellung der Erschließungsanlage regelmäßig nicht der Fall, wenn die Bebauung entlang der Straße bereits verwirklicht worden ist.*)

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IMRRS 2023, 1245
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Aufklärungspflicht besteht trotz Due Diligence!

BGH, Urteil vom 15.09.2023 - V ZR 77/22

Der Verkäufer eines bebauten Grundstücks, der dem Käufer Zugriff auf einen Datenraum mit Unterlagen und Informationen zu der Immobilie gewährt, erfüllt hierdurch seine Aufklärungspflicht, wenn und soweit er aufgrund der Umstände die berechtigte Erwartung haben kann, dass der Käufer durch Einsichtnahme in den Datenraum Kenntnis von dem offenbarungspflichtigen Umstand erlangen wird.*)

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IMRRS 2023, 1089
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Wohnen auf dem Land: Wie laut darf ein Hahn krähen?

LG Mosbach, Urteil vom 31.05.2023 - 5 S 47/22

Durch Hahnenkrähen darf in einem allgemeinen Wohngebiet auch in ländlich geprägten Gebieten der nach der TA Lärm für Geräuschspitzen zulässige Maximalpegel von 60 dB(A) nicht überschritten werden; das Hahnenkrähen ist von kurzzeitigen Impulsen mit hoher Frequenz gekennzeichnet, die im Vergleich zu Dauergeräuschen als wesentlich lästiger empfunden werden.

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IMRRS 2023, 1193
ProzessualesProzessuales
Welche Kosten umfasst die Feststellung "sämtliche weitere Schäden sind zu ersetzen"?

OLG Nürnberg, Urteil vom 30.12.2021 - 13 U 2008/21

Die gerichtliche Feststellung in einem Urteil, dass sämtliche weitere Schäden zu ersetzen sind, umfasst sämtliche nach der späteren Mangelbeseitigung tatsächlich angefallenen Kosten. Die (verjährungsrelevante) Wirkung dieser Feststellung ist nicht auf in den Entscheidungsgründen des Urteils exemplarisch genannte weitere Schadenspositionen (hier: Umsatzsteuer) beschränkt.*)

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IMRRS 2023, 0863
ImmobilienImmobilien
Kann eine Gemeinde rechtswidrige Beeinträchtigungen abwehren?

LG Lübeck, Urteil vom 26.06.2023 - 10 O 298/22

Eine Gemeinde, die die Beseitigung einer Eigentumsstörung begehrt, geht hierbei als Grundstückseigentümerin und nicht als Trägerin öffentlicher Gewalt vor. Als Grundstückseigentümerin kann sie - genauso wie Private - rechtswidrige Beeinträchtigungen ihres Eigentums abwehren.

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IMRRS 2023, 1173
ImmobilienImmobilien
Zweitwohnungsteuer i.H.v. 14 % der Jahresnettokaltmiete wirkt nicht erdrosselnd!

OVG Niedersachsen, Urteil vom 19.04.2023 - 9 LB 189/20

1. Der Mietwert der Wohnung multipliziert mit einem Nutzungsfaktor für die sog. Mischnutzung ist ein zulässiger Maßstab der Zweitwohnungsteuer.*)

2. Die Ermittlung des Mietwerts nach der auf 12 Monate hochgerechneten, aufgrund des Mietvertrages im Erhebungszeitraum geschuldeten Nettokaltmiete ist zulässig. Wird auf die geschuldete Nettokaltmiete abgestellt, schließt dies die Anwendung dieser Regelung auf Fälle aus, in denen der Eigentümer Nutzer und Innehaber der Zweitwohnung ist.*)

3. Die Bemessung der Zweitwohnungsteuer bei selbstgenutzten Eigentumswohnungen anhand einer Schätzung der Jahresnettokaltmiete in ortsüblicher Höhe in Anlehnung an den jeweils aktuellen Mietspiegel ist nicht zu beanstanden.*)

4. Ein Steuersatz von 14 v. H. der Jahresnettokaltmiete als Mietwert wirkt nicht erdrosselnd.*)

5. Bei der Beurteilung der Frage, ob die Möglichkeit zur Eigennutzung einer Zweitwohnung vertraglich ausgeschlossen ist, muss auf den Wortlaut und den Inhalt bestehender Verträge abgestellt und von deren Einhaltung ausgegangen werden, sofern dem nicht konkrete Anhaltspunkte entgegenstehen. Daher genügt nicht schon jeder formal-vertragliche Ausschluss über die Verfügbarkeit der Zweitwohnung (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 14.05.2014 - 9 ME 230/13, NVwZ 2014, 1040).*)

6. Die Nachholung der Schätzung der Nettokaltmiete aufgrund eines rückwirkend ersetzten Steuermaßstabs ist zulässig und beruht nicht auf einem vorherigen sog. Schätzausfall.*)

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IMRRS 2023, 1166
ImmobilienImmobilien
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OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.07.2022 - 21 U 14/22

xxx

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IMRRS 2023, 1154
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Ermittlungen zum Erben abgelehnt: Eigentümer ist nicht beschwerdebefugt!

KG, Beschluss vom 01.11.2022 - 1 W 362/22

Der Eigentümer eines Grundstücks ist grundsätzlich nicht zur Beschwerde berechtigt, wenn das Grundbuchamt auf seine Anregung die Einleitung von - weiteren - Ermittlungen zum Rechtsnachfolger des verstorbenen Eigentümers eines Nachbargrundstücks ablehnt. Allein der Wunsch des Anregenden, das Nachbargrundstück zu erwerben, begründet kein Beschwerderecht.*)

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IMRRS 2023, 1112
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Wer einmal räumt, muss immer räumen!

VGH Bayern, Beschluss vom 26.05.2023 - 8 CE 23.254

1. Bei einem freiwillig durchgeführten gemeindlichen Winterdienst handelt es sich um eine öffentliche Einrichtung i. S. des Art. 21 Abs. 1 Satz 1 BayGO.*)

2. Ein Nutzungsanspruch an einer öffentlichen Einrichtung besteht im Rahmen der bestehenden allgemeinen gesetzlichen Regelungen und der Widmung.

3. Die Gemeinden verfügen bei der Festlegung des Zwecks und des Benutzerkreises ihrer freiwillig geschaffenen öffentlichen Einrichtungen über ein weites Gestaltungsermessen. Die Einschränkung einer früheren großzügigeren Verwaltungsübung ist möglich, wenn sachliche Gründe eine Änderung der Vergabepraxis rechtfertigen und ab einem gewissen Zeitpunkt nach der "neuen" Vergabepraxis verfahren wird.

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IMRRS 2023, 1100
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wohnungsberechtigter Grundstückseigentümers insolvent: Eigentümerwohnungsrecht fällt in die Insolvenzmasse!

BGH, Beschluss vom 22.06.2023 - V ZB 10/22

1. Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten und damit auch das Wohnungsrecht als Sonderfall der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit gehören grundsätzlich nicht zur Insolvenzmasse. Der Ausschluss der Pfändbarkeit gilt aber bei einem Eigentümerwohnungsrecht nicht. Ein solches Recht ist stets pfändbar.

2. Sind Grundstückseigentümer und Wohnungsberechtigter personenidentisch, sei es durch eine anfängliche Bestellung des Wohnungsrechts als Eigentümerrecht, sei es durch eine nachträgliche (Wieder-)Vereinigung von Wohnungsrecht und Eigentum in einer Person, muss sich der Wohnungsberechtigte für die Pfändung so behandeln lassen, als habe er es gem. § 1092 Abs. 1 Satz 2 BGB gestattet, die Ausübung des Wohnungsrechts einem anderen zu überlassen.

3. Aufgrund der Pfändbarkeit fällt das Eigentümerwohnungsrecht bei Insolvenz des wohnungsberechtigten Grundstückseigentümers in die Insolvenzmasse, und der Insolvenzverwalter kann die Löschung des Wohnungsrechts ohne Mitwirkung des Eigentümers bewilligen (Anschluss an Senatsbeschluss vom 02.03.2023 - V ZB 64/21, IBRRS 2023, 1050; IMRRS 2023, 0473).

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IMRRS 2023, 0999
SteuerrechtSteuerrecht
Ehepartner und Kind bleiben im Haus: Keine Nutzung des Miteigentums nach Auszug!

BFH, Urteil vom 14.02.2023 - IX R 11/21

1. Eine (willentliche) Veräußerung i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG kann auch dann vorliegen, wenn der Ehegatte seinen Miteigentumsanteil an dem im Miteigentum beider Ehepartner stehenden Einfamilienhaus vor dem Hintergrund der drohenden Zwangsvollstreckung im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung (entgeltlich) auf seinen geschiedenen Ehepartner innerhalb der Haltefrist überträgt.*)

2. Der Ehegatte nutzt seinen Miteigentumsanteil nach dem Auszug aus dem Familienheim nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, wenn der geschiedene Ehepartner und das gemeinsame minderjährige Kind weiterhin dort wohnen.*)

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IMRRS 2023, 0966
ImmobilienImmobilien
An wen richtet sich Realofferte eines Versorgers?

OLG Rostock, Urteil vom 08.06.2023 - 3 U 3/22

1. Die Realofferte eines Versorgers richtet sich in erster Linie an den Grundstückseigentümer, wenn dieser die Verfügungsmacht über den Anschluss inne hat.*)

2. Sie kann sich auch an den Mieter richten, wenn dieser die Verfügungsmacht über den Anschluss inne hat.*)

3. Für den konkludenten Vertragsschluss ist es unerheblich, ob dem Energieversorger die Identität des Inhabers der Verfügungsmacht bekannt ist.*)

4. Den Beweis für die Person des Empfängers muss der Versorger führen.*)

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IMRRS 2023, 0995
ImmobilienImmobilien
Verzicht einer dauerhaft einredebehafteten Grundschuld ist unverjährbar!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.04.2023 - 4 U 88/21

Die Regelung des § 902 Abs. 1 Satz 1 BGB, wonach im Grundbuch eingetragene Rechte nicht der Verjährung unterliegen, ist entsprechend anwendbar auf den schuldrechtlichen Anspruch auf den Verzicht auf bzw. auf Löschung einer dauerhaft einredebehafteten Grundschuld nach § 1169 BGB (§ 902 BGB analog i.V.m. §§ 1192, 1169 BGB).*)

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IMRRS 2023, 1078
ImmobilienImmobilien
Bestellung einer Grunddienstbarkeit: Eigentümer muss (deckungsgleiche) Baulast übernehmen!

BGH, Urteil vom 30.06.2023 - V ZR 165/22

1. Aus dem als gesetzliche Folge der Bestellung einer Grunddienstbarkeit entstandenen Begleitschuldverhältnis kann sich ergeben, dass der Eigentümer des dienenden Grundstücks auch eine (deckungsgleiche) Baulast übernehmen muss.*)

2. Eine solche Verpflichtung setzt unter anderem voraus, dass die Grunddienstbarkeit nach ihrem Inhalt und Umfang die von einer Bebauung herrührenden Nutzungen umfasst, was bei einem uneingeschränkten Geh- und Fahrtrecht regelmäßig anzunehmen ist; es ist nicht erforderlich, dass die Grunddienstbarkeit zu dem Zweck bestellt wurde, die Bebauung des herrschenden Grundstücks zu ermöglichen.*)

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IMRRS 2023, 1061
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Doppelfunktionale Nutzung = doppelte Rundfunkbeitragspflicht!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 08.05.2023 - 8 LA 80/22

1. Das Rundfunkbeitragsrecht sieht nur bei der doppelfunktionalen Nutzung einer Raumeinheit sowohl als Betriebsstätte wie auch als Wohnung eine doppelte Beitragspflicht (für den nicht privaten und den privaten Bereich) vor.*)

2. Bei § 2 Abs. 2 Nr. 1 RBStV handelt es sich um eine widerlegliche Vermutung, dem Beschränkungen hinsichtlich der Beweismittel, mit denen diese widerlegt werden kann, nicht zu entnehmen sind.*)

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IMRRS 2023, 1049
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Rundfunkbeitragspflicht besteht trotz „schlechter Programminhalte"!

VGH Bayern, Urteil vom 17.07.2023 - 7 BV 22.2642

Die Überprüfung der Einhaltung der staatsvertraglichen Vorgaben durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten obliegt deren jeweils zuständigen plural besetzten Gremien. Der Rundfunkbeitragspflicht können daher weder Bedenken hinsichtlich mangelnder Programm- und Meinungsvielfalt noch ein gänzliches Verfehlen des verfassungsmäßigen Funktionsauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entgegengehalten werden. Hierfür stehen den Rundfunkbeitragspflichtigen die Eingabe- und Beschwerdemöglichkeiten zu den normativ vorgesehenen Stellen der Rundfunkanstalten offen.*)

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IMRRS 2023, 1033
ImmobilienImmobilien
Bestimmungswidrige Nutzung führt nicht zur Änderung des Inhalts des Sondernutzungsrechts

OLG München, Beschluss vom 01.08.2023 - 34 Wx 166/23 e

1. Wird mit Einlegung der Beschwerde zugleich der Eintragungsantrag zurückgenommen, werden die vorausgegangenen Entscheidungen des Grundbuchamts wirkungslos, ohne dass es einer Aufhebung bedarf. Über die Beschwerde ist in diesem Fall nicht mehr zu entscheiden.*)

2. Eine von den Vorgaben der Gemeinschaftsordnung abweichende Nutzung einer einem Sondernutzungsrecht unterliegenden Fläche führt auch im Falle rechtlicher Verselbständigung dieser Fläche nicht zu einer Änderung des Inhalts des Sondernutzungsrechts.*)

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IMRRS 2023, 1015
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Erwerb einer Zwangshypothek durch Eigentümer aufgrund einstweiliger Einstellung der Zwangsvollstreckung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.06.2023 - 3 Wx 49/23

1. Eine gerichtliche Entscheidung, die die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung anordnet, führt gem. § 868 Abs. 2, 1. Halbs. ZPO nur dann zum Erwerb der Zwangshypothek durch den Eigentümer, wenn zugleich die erfolgten Vollstreckungsmaßregeln aufgehoben werden. Erfolgt die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung, stellt die Leistung derselben eine zusätzliche Voraussetzung für den Erwerb der Hypothek dar.*)

2. Daneben kann der Erwerb der Hypothek durch den Eigentümer gem. § 868 Abs. 2, 2. Halbs. ZPO auch dadurch bewirkt werden, dass die zur Abwendung der Vollstreckung nachgelassene Sicherheitsleistung oder Hinterlegung erfolgt. Sicherheitsleistung in diesem Sinne ist die (Abwendungs-)Sicherheitsleistung durch den Schuldner in den Fällen der §§ 711, 712, 720a Abs. 3 ZPO, nicht aber die zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung geleistete Sicherheit.*)

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IMRRS 2023, 1007
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Kein elektronischer Zugang zum Grundbuchamt: Was passiert mit per beA eingereichten Anträgen?

KG, Beschluss vom 16.05.2023 - 1 W 94/23

1. Die Berliner Justiz hat den elektronischen Zugang zu den Grundbuchämtern bislang nicht eröffnet.*)

2. Wird dennoch ein (Vollstreckungs-)Antrag unter Beifügung des Vollstreckungstitels über das besondere elektronische Anwaltspostfach bei dem Grundbuchamt eingereicht, ersetzt der von dem Amtsgericht gefertigte Ausdruck jedenfalls nicht die Ausfertigung des Titels. Insoweit fehlt es an einer Voraussetzung der Zwangsvollstreckung. Das Grundbuchamt hat hierauf nicht durch - rangwahrende - Zwischenverfügung, sondern mit einer Aufklärungsverfügung hinzuweisen.*)

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IMRRS 2023, 0974
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
§ 40 GBO ist bei isolierter Belastung des Grundbesitzes nicht analog anwendbar!

OLG Hamm, Beschluss vom 25.11.2022 - 15 W 114/22

§ 40 GBO ist auf Fälle einer isolierten Belastung des Grundbesitzes mit einem (Finanzierungs-) Grundpfandrecht nicht - analog - anwendbar, sodass es bei dem Erfordernis einer Voreintragung nach § 39 GBO verbleibt (Anschluss an OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.03.2021, 12 W 38/21). Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Bewilligung durch die Erben selbst oder durch einen von ihnen Bevollmächtigten erfolgt.*)

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