Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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IMRRS 2001, 0074BGH, Urteil vom 21.09.2001 - V ZR 228/00
1. Der "nicht so berechtigte" Besitzer kann zur Herausgabe von Nutzungen, die er unter Überschreitung eines ihm gesetzlich zugewiesenen Besitzrechts gezogen hat, unter dem Gesichtspunkt der Eingriffskondiktion (§ 812 Abs. 1 Satz 1 BGB) verpflichtet sein (Abgrenzung zu BGHZ 131, 297).
2. Der Anspruch aus § 988 BGB kann nur im Fall des Eigengebrauchs nach dem objektiven Ertragswert der Gebrauchsvorteile berechnet werden; anderenfalls können nach dieser Vorschrift nur die tatsächlich gezogenen Nutzungen herausverlangt werden.
VolltextIMRRS 2001, 0071
BGH, Urteil vom 13.09.2001 - III ZR 228/00
Die Amtspflicht des Versteigerungsgerichts zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Zwangsversteigerungsverfahren schützt auch den Meistbietenden; er ist mithin "Dritter" im Sinne des § 839 BGB. Der Schutzzweck dieser Amtspflicht umfaßt jedoch nicht den entgangenen Gewinn, wenn der Zuschlagsbeschluß wegen eines Zustellungsfehlers wieder aufgehoben wird (insoweit Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung).
VolltextIMRRS 2001, 0070
BGH, Urteil vom 14.09.2001 - V ZR 231/00
Ein künftiger Auflassungsanspruch, der durch eine vor Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens eingetragene Vormerkung gesichert wird, ist insolvenzfest.
VolltextIMRRS 2001, 0063
BGH, Urteil vom 17.05.2001 - III ZR 283/00
1. Die Bestimmung des § 3 Abs. 3 Satz 3 VermG ist nicht auf Modernisierungsmaßnahmen anwendbar, auch wenn die hierfür aufzuwendenden Kosten den Verfügungsberechtigten als Vermieter nach Rechtsvorschriften zu einer Erhöhung der jährlichen Miete berechtigen. Dies gilt auch für die an Satz 3 anknüpfende Bestimmung des § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG über die Kostenerstattung.
2. Zur Frage, ob eine Rechtspflicht des Eigentümers i.S. des § 3 Abs. 3 Satz 2 Buchst. a VermG auch in bezug auf Modernisierungsmaßnahmen außerhalb des Gebots nach § 177 BauGB in Betracht kommt.
VolltextIMRRS 2001, 0061
BGH, Urteil vom 18.05.2001 - V ZR 353/99
1. Ist den Parteien bei Erklärung der Auflassung irrtümlich eine unschädliche Parzellenverwechslung unterlaufen, hat der Kläger lediglich Anspruch auf Erteilung einer der Form des § 29 GBO entsprechenden, die Falschbezeichnung richtigstellenden, Erklärung (Identitätserklärung). Der Übergang von einer Auflassungsklage zur Klage auf Abgabe der Identitätserklärung, die beide auf denselben Kaufvertrag gestützt werden, stellt keine Klageänderung, sondern eine qualitative Klagebeschränkung im Sinne von § 264 Nr. 2 ZPO dar.
2. Wird im Falle der materiell-rechtlich notwendigen Streitgenossenschaft verfahrenswidrig ein Teilversäumnisurteil gegen einzelne Streitgenossen erlassen, erwächst dieses in formeller und materieller Rechtskraft, wenn es nicht von einem der betroffenen Streitgenossen angefochten wird. Ergeht gegen die übrigen Streitgenossen ein streitiges Urteil, hindert eine hiergegen von einem Streitgenossen eingelegte Berufung nur den Eintritt der Rechtskraft dieses Urteils (im Anschluß an Senat, BGHZ 131, 376 ff). Diejenigen Streitgenossen, gegen die das rechtskräftige Teilversäumnisurteil ergangen ist, sind daher in der Berufungsinstanz nicht als Partei beteiligt. Gegen sie kann keine unselbständige Anschlußberufung eingelegt werden.
3. Übersehen Parteien, die sich auf den lastenfreien Übergang eines Grundstücks einigen, das Bestehen einer möglicherweise valutierten Hypothek, führt dies regelmäßig nicht zu einer fehlenden Einigung über den Kaufpreis. Ungeregelt bleibt lediglich, ob und unter welchen Voraussetzungen der Käufer Beseitigung des Rechtsmangels verlangen kann.
4. Hat ein Grundstückskäufer lediglich aufgrund einer den Vertragsparteien bei Erklärung der Auflassung irrtümlich unterlaufenen Parzellenverwechslung kein Eigentum erworben, kommt eine Durchbrechung der Verjährung nach § 472 Abs. 2 ZGB in Betracht, wenn der Kaufvertrag vollständig abgewickelt worden ist und die Parteien über mehr als 20 Jahre davon ausgegangen sind, der Eigentumswechsel sei wirksam vollzogen worden.
VolltextIMRRS 2001, 0059
BGH, Urteil vom 18.05.2001 - V ZR 239/00
1. In dem Verfahren nach § 108 SachenRBerG kann keine Festlegung der von der Anspruchsberechtigung erfaßten Grundstücksfläche verlangt, sondern nur die Anspruchsberechtigung als solche festgestellt werden; die Angabe einer wie auch immer beschriebenen Fläche in dem Feststellungsantrag ist unzulässig.
2. Die Klärung, welche unvermessene Grundstücksteilfläche (§ 85 SachenRBerG) von der Sachenrechtsbereinigung betroffen ist, muß in dem notariellen Vermittlungsverfahren nach §§ 87 ff SachenRBerG, gegebenenfalls in dem gerichtlichen Verfahren nach §§ 104 bis 106 SachenRBerG, erfolgen.
3. Die Flächenangabe in einem Feststellungsausspruch nach § 108 SachenRBerG kann eine Rechtsmittelbeschwer begründen.
VolltextIMRRS 2001, 0051
BGH, Beschluss vom 22.03.2001 - V ZR 316/00
Die Abänderung eines Vertrages, durch den Eigentum an einem Grundstück in der DDR übertragen werden sollte, bedurfte nach Vollzug des Eigentumswechsels keiner Form.
VolltextIMRRS 2001, 0050
BGH, Urteil vom 23.02.2001 - V ZR 16/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2001, 0049
BGH, Urteil vom 26.01.2001 - V ZR 408/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2001, 0046
BGH, Urteil vom 11.10.2001 - III ZR 182/00
Ist der Geschäftsbesorgungsvertrag zur Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Bauträgermodell wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig (BGHZ 145, 265), so erstreckt sich die Nichtigkeit auch auf die dem Treuhänder dazu erteilte Vollmacht.
VolltextIMRRS 2001, 0045
BGH, Urteil vom 12.10.2001 - V ZR 268/00
1. Die Grundsätze des Eigengrenzüberbaus können auch dazu führen, daß eines von mehreren Geschossen eines Hauses als übergebauter Gebäudeteil anzusehen ist, der dem Gebäude und der darunter liegenden Grundstücksfläche zugehörig ist, von der aus übergebaut ist.
2. Veräußert in einem solchen Fall der Eigentümer des übergebauten Gebäudeteils das darunter liegende Grundstück, so kann im Regelfall nicht angenommen werden, daß sich die Übertragung auch auf den übergebauten Teil erstreckt; anderenfalls wäre die Übertragung insgesamt unwirksam.
VolltextIMRRS 2001, 0043
BGH, Urteil vom 22.06.2001 - V ZR 56/00
Der Grundstückskäufer kommt mit der Zahlung nicht in Verzug, wenn er sich auf eine Einrede stützen kann, die ihm ein dauerndes oder wenigstens zeitweiliges Leistungsverweigerungsrecht gewährt.
VolltextIMRRS 2001, 0042
BGH, Urteil vom 06.07.2001 - V ZR 246/00
Wer sich in Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis einer vorhandenen Immissionsquelle (hier: Industrielärm einer Hammerschmiede) in deren Nähe ansiedelt, ist zwar nicht uneingeschränkt zur Duldung jeglicher Immission verpflichtet, wohl aber zur Duldung derjenigen, die sich in den Grenzen der zulässigen Richtwerte hält.
VolltextIMRRS 2001, 0041
BGH, Urteil vom 11.05.2001 - V ZR 14/00
Hat der Verkäufer im Zeitpunkt des Vertragsschlusses an das Vorhandensein eines offenbarungspflichtigen Mangels des Grundstücks keine Erinnerung mehr, begründet seine Versicherung in dem Kaufvertrag, daß ihm erhebliche Mängel nicht bekannt seien, auch unter dem Gesichtspunkt der "Erklärung ins Blaue hinein" nicht den Vorwurf arglistigen Verhaltens.
VolltextIMRRS 2001, 0038
BGH, Urteil vom 18.05.2001 - V ZR 119/00
Der Bau einer Wand, die ohne eine auf dem Nachbargrundstück als Grenzwand errichtete Giebelwand nicht standfest ist, führt nicht zum Entstehen von Miteigentum an der aus beiden Wänden gebildeten einheitlichen Wand.
VolltextIMRRS 2001, 0034
BGH, Urteil vom 26.01.2001 - V ZR 462/99
Bei unvorhergesehenen und nicht einseitig verschuldeten Problemen sind die Vertragsparteien - hier zwei Grundstücksnachbarn, die eine gemeinsame Ladenpassage errichten wollen - aus § 242 BGB zu Nachverhandlungen verpflichtet (Kooperationspflicht).
VolltextIMRRS 2001, 0030
BGH, Urteil vom 04.05.2001 - V ZR 435/99
Wird das Eigentum an einem beschädigten Grundstück übertragen, so erlischt der Anspruch aus § 249 Satz 2 BGB auf Zahlung des zur Herstellung erforderlichen Geldbetrags dann nicht, wenn er spätestens mit Wirksamwerden der Eigentumsübertragung an den Erwerber des Grundstücks abgetreten wird (teilw. Aufgabe von BGHZ 81, 385, 392).
VolltextIMRRS 2001, 0028
BGH, Urteil vom 30.03.2001 - V ZR 461/99
1. Auch wenn sich das Berufungsgericht für eine Zurückverweisung nach § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO entscheiden will, muß es zur Ausübung des ihm eingeräumten Ermessens den maßgeblichen Gesichtspunkt der Prozeßökonomie erwägen und erkennen lassen, daß es die Alternative zwischen einer Zurückverweisung und einer eigenen Sachentscheidung nach § 540 ZPO gesehen hat.
2. Werden bei einem Grundstückskauf weder in der Vertragsurkunde selbst konkrete Mieteinnahmen genannt, noch durch Verweis auf ein Maklerexposé, ein Inserat oder einen Mietvertrag einbezogen, so reicht allein die Vertragsklausel, die den Eintritt des Käufers in ein bestehendes Mietverhältnis regelt, nicht für die Zusicherung eines bestimmten Mietertrages aus.
VolltextIMRRS 2001, 0027
BGH, Urteil vom 11.05.2001 - V ZR 114/00
Zu den Mitwirkungspflichten des Käufers bei Übereignung eines Grundstückes.
VolltextIMRRS 2001, 0020
BGH, Urteil vom 16.01.2001 - XI ZR 113/00
Wird der vom bestochenen Verhandlungsvertreter ausgehandelte Vertrag nicht von diesem, sondern vom Geschäftsherrn selbst abgeschlossen, so liegt zumindest ein Verschulden bei Vertragsschluß gegenüber dem Geschäftsherrn vor, dem die Schmiergeldzahlung verheimlicht wird.
VolltextIMRRS 2001, 0018
BGH, Urteil vom 25.01.2001 - VII ZR 193/99
Zur Aktivlegitimation des einzelnen Eigentümers bei Mängelansprüchen hinsichtlich Gemeinschaftseigentum.
VolltextIMRRS 2001, 0017
BGH, Urteil vom 18.01.2001 - VII ZR 247/98
Ein in die Erde eingebrachtes Schutzrohr (Länge 80 m, Durchmesser 1 m), durch das eine Feuerlöschringleitung geführt werden soll, ist ein Bauwerk i.S. von § 638 Abs. 1 BGB.
VolltextLG Tübingen, Urteil vom 06.02.1995 - 1 S 229/94
//Bei der Veräußerung eines Grundstücks mit einem neu errichteten
Einfamilienhaus verbleibt es jedenfalls dann bei der kaufvertraglichen Gewährleistung,
wenn es sich um einen Verkauf von privat an privat handelt und der Veräußerer
zunächst beabsichtigt hatte, selbst in das Gebäude
einzuziehen./<\/p>/
BauR 1995, 561
OLG Hamm, Urteil vom 17.02.1994 - 5 U 194/93
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1994, 782
OLG Hamm, Urteil vom 21.01.1993 - 17 U 38/92
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1993, 482
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.06.1991 - 5 U 256/90
//Baubetreuer und Treuhänder haften gesamtschuldnerisch, wenn den
Bauherren Schäden oder finanzielle Nachteile entstehen, die ihre Ursache im Bereich des
Zusammenwirkens zwischen Baubetreuer und Treuhänder
haben./<\/p>/
BauR 1992, 653
OLG Karlsruhe, vom 24.01.1990 - 1 U 349/88
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1990, 486