Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
690 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2018
IMRRS 2018, 1426OLG Hamburg, Beschluss vom 17.09.2018 - 8 W 84/18
Besprechungen über die vergleichsweise Erledigung eines Rechtsstreits, die zwischen einer Streithelferin und der von ihr unterstützten Hauptpartei oder zwischen ihr und einer weiteren Streithelferin derselben Hauptpartei geführt werden, lösen keine Terminsgebühr aus, wenn die Gegenpartei nicht vorab grundsätzliche Vergleichsbereitschaft bekundet hat.*)
VolltextIMRRS 2018, 1383
SG Münster, Urteil vom 06.11.2018 - S 24 R 565/18
1. Syndikus-Rechtsanwälte können von der Rentenversicherungspflicht auch für Zeiten vor dem gesetzlichen Stichtag (01.04.2014) befreit werden, wenn für diese Zeiten einkommensbezogene Pflichtbeiträge an ein berufsständisches Versorgungswerk gezahlt worden sind.
2. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beiträge für die eigentliche Tätigkeit als Syndikus oder aber für eine daneben ausgeübte selbstständige Tätigkeit als Rechtsanwalt geleistet wurden.
VolltextIMRRS 2018, 1368
OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.10.2018 - 6 W 83/18
Eine Terminsgebühr nach Ziff. 3104 VV-RVG fällt auch an, wenn in einem vor der mündlichen Verhandlung zwischen den Parteivertretern geführten Telefongespräch der Vorschlag erörtert wird, die Berufung zurückzunehmen und die Kosten gegeneinander aufzuheben.*)
VolltextIMRRS 2018, 1360
BGH, Beschluss vom 23.10.2018 - III ZB 54/18
1. Bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax muss der Absender die Belegung des Empfangsgeräts des Gerichts durch andere eingehende Sendungen - insbesondere auch in den Abend- und Nachtstunden - in Rechnung stellen und zusätzlich zur eigentlichen Sendedauer eine Zeitreserve ("Sicherheitszuschlag") von etwa 20 Minuten einplanen, um gegebenenfalls durch Wiederholung der Übermittlungsvorgänge einen Zugang des zu übersendenden Schriftsatzes bis zum Fristablauf zu gewährleisten.*)
2. Zur Bemessung des "Sicherheitszuschlags" bei der Versendung mehrerer fristgebundener Schriftsätze.*)
IMRRS 2018, 1331
BGH, Urteil vom 15.10.2018 - AnwZ (Brfg) 20/18
1. Die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt nach §§ 46 f. BRAO ist grundsätzlich auch für ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst möglich.*)
2. Der Zulassungsversagungsgrund nach § 7 Nr. 8 BRAO gilt zwar auch für die Beantragung der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt (§ 46a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BRAO). Jedoch können für die Beurteilung der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst einer Zulassung als Syndikusrechtsanwalt entgegenstehen kann, die Grundsätze der Rechtsprechung des Senats zu einem mit dem Beruf des Rechtsanwalts nicht zu vereinbarenden Zweitberuf nach § 7 Nr. 8 BRAO (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 10.10.2011 - AnwZ (B) 49/10, NJW 2012, 534 Rn. 3 ff.; vom 22.09.2017 - AnwZ (Brfg) 51/16, BRAK-Mitt. 2018, 41 Rn. 14) nicht uneingeschränkt übertragen werden. Im Rahmen der Prüfung nach § 46a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 7 Nr. 8 BRAO ist ein großzügigerer Maßstab anzulegen.*)
3. Ob eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst (hier: Rundfunkdatenschutzbeauftragte und behördliche Datenschutzbeauftragte des WDR sowie Leiterin des Datenschutzreferats dieser Rundfunkanstalt) einer Zulassung als Syndikusrechtsanwalt entgegensteht, ist anhand der konkreten Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses und der ausgeübten Tätigkeit sowie des Aufgabenbereichs der Körperschaft, bei welcher der Syndikusrechtsanwalt angestellt ist, zu prüfen (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 10.10.2011 - AnwZ (B) 49/10, aaO; vom 22.09.2017 - AnwZ (Brfg) 51/16, aaO).*)
4. Eine Tätigkeit als interner Datenschutzbeauftragter kann grundsätzlich - je nach den Umständen des Einzelfalls - die für eine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt erforderlichen Tätigkeitsmerkmale des § 46 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 BRAO erfüllen und das Arbeitsverhältnis von diesen Merkmalen auch geprägt sein.*)
VolltextIMRRS 2018, 1256
BGH, Beschluss vom 13.09.2018 - V ZB 227/17
1. Der Anwalt muss durch allgemeine Anweisung im Rahmen der Büroorganisation sicherstellen, dass bei Eintragung einer Rechtsmittelbegründungsfrist in den Fristenkalender zugleich eine ausreichende Vorfrist eingetragen wird; unter dieser Voraussetzung kann er, wenn in der Handakte die Hauptfrist notiert und ein Erledigungsvermerk über die Eintragung in den Fristenkalender enthalten ist, grundsätzlich davon ausgehen, dass bei der Eintragung auch die Vorfrist weisungsgemäß ermittelt und in den Fristenkalender übernommen worden ist.*)
2. Ist eine Rechtsmittelbegründungsfrist versäumt worden, nachdem die in der Handakte notierte Hauptfrist unzutreffend in den Fristenkalender übertragen worden ist, so ist bei der Prüfung, ob die unterbliebene Notierung einer Vorfrist die Versäumung der Frist verursacht hat, davon auszugehen, dass die Vorfrist durch eine von der (unzutreffend) eingetragenen Hauptfrist ausgehende Rückrechnung ermittelt und eingetragen worden wäre (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 12.04.1988 - VI ZB 5/88, BeckRS 1988, 30391575, insoweit in VersR 1988, 941 nicht abgedruckt).*)
VolltextIMRRS 2018, 1228
AG Zeitz, Beschluss vom 19.07.2018 - 4 C 11/17
1. Eine Terminsgebühr kann auch dann entstehen, wenn keine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, sofern in dem Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, entweder im Einverständnis mit den Parteien oder Beteiligten ohne mündliche Verhandlung entschieden oder in einem solchen Verfahren ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird.
2. Für einen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO ist keine mündliche Verhandlung vorgeschrieben, eine Terminsgebühr entsteht deshalb auch nicht.
VolltextIMRRS 2018, 1220
BGH, Beschluss vom 26.09.2018 - VII ZB 54/16
Die anwaltliche Vertretung in einem Verfahren, das wechselseitige Nichtzulassungsbeschwerden zum Gegenstand hat, stellt in der Regel dieselbe Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 RVG dar.*)
VolltextIMRRS 2018, 1184
OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.08.2018 - 14 U 52/18
Die Verwendung einer Container-Signatur bei Übermittlung elektronischer Dokumente an das EGVP erfüllt seit 01.01.2018 nicht die Anforderungen aus § 130 Abs. 3 Alt. 1 ZPO, § 4 Abs. 2 ERVV. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nur dann gewährt werden, wenn die formunwirksame Rechtsmittelschrift so rechtszeitig bei Gericht eingeht, dass der Formmangel in angemessener Zeit bemerkt und der Rechtsmittelführer bei Bearbeitung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang noch vor Ablauf der Rechtsmittelfrist informiert werden kann, um ein drohendes Fristversäumnis zu vermeiden.*)
VolltextIMRRS 2018, 1099
FG Hamburg, Beschluss vom 25.01.2018 - 4 K 85/17
Erzielt ein Rechtsanwalt erhebliche Synergieeffekte durch gleichgelagerte Einspruchsverfahren, so ist die durch die Parallelität der Sachverhalte und rechtlichen Fragestellungen bedingte erhebliche Reduzierung des zeitlichen Aufwands im Rahmen der Gesamtwürdigung aller Umstände bei der Bemessung der Höhe der Geschäftsgebühr zu berücksichtigen.*)
VolltextIMRRS 2018, 1066
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16.08.2018 - 2 OA 1541/17
1. Bei einer Entscheidung durch Gerichtsbescheid hat nur derjenige Rechtsanwalt einen Anspruch auf die Terminsgebühr nach Nummer 3104 Abs. 1 Nr. 2 VV RVG, der im konkreten Fall einen zulässigen Antrag auf mündliche Verhandlung hätte stellen können. Es reicht nicht aus, dass ein anderer Verfahrensbeteiligter eine mündliche Verhandlung hätte erzwingen können.*)
2. Nummer 3104 Abs. 1 Nr. 2 VV RVG setzt nicht voraus, dass der Antrag auf mündliche Verhandlung der einzig mögliche Rechtsbehelf war. Der Anwendungsbereich der Vorschrift ist daher nicht auf die Fälle des § 84 Abs. 2 Nr. 5 VwGO beschränkt.*)
VolltextIMRRS 2018, 1064
OLG Dresden, Beschluss vom 07.08.2018 - 3 W 690/18
Die anwaltlichen Zusatzgebühr nach RVG-VV Nr. 1010 entsteht, wenn mindestens drei gerichtliche Termine stattfinden, in denen Sachverständige oder Zeugen vernommen werden. Dabei muss es sich um gerichtliche Termine - entweder vor dem Prozessgericht oder vor dem von diesem beauftragten ersuchten Richter - handeln.
VolltextIMRRS 2018, 0991
OLG Celle, Beschluss vom 04.07.2018 - 21 WF 163/17
Nimmt in einem Unterhaltsverfahren ein Terminsvertreter mit dem Verfahrensbeteiligten einen Verhandlungstermin wahr und wird danach im schriftlichen Verfahren nach § 113 Abs. 1 FamFG, § 278 Abs. 6 ZPO unter Mitwirkung des Verfahrensbevollmächtigten ein Vergleich geschlossen, so entsteht für den Terminsvertreter eine Terminsgebühr nach Nr. 3402 VV RVG und für den Verfahrensbevollmächtigten gesondert eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG.*)
VolltextIMRRS 2018, 0985
BGH, Urteil vom 02.07.2018 - AnwZ (Brfg) 24/17
1. Ein Rechtsanwalt darf potentiellen Mandanten in Kenntnis von dessen konkreten Beratungsbedarf (hier: Geschäftsführer einer insolventen juristischen Person) gezielt namentlich anschreiben und ihn sachlich informativ seine Dienste anbieten. Er darf ihn jedoch weder belästigen, nötigen oder überrumpeln.
2. Gezielte Werbung in einer Situation, in der der potentielle Mandant auf Rechtsrat angewiesen ist und ihm eine an seinem Bedarf ausgerichtete sachliche Werbung Nutzen bringt, verstößt nicht gegen das anwaltliche Werbeverbot.
VolltextIMRRS 2018, 0961
OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.05.2018 - 5 U 48/17
Zur Auslegung eines im Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche wegen anwaltlicher Pflichtverletzung abgeschlossenen Vergleichs, durch den "sämtliche wechselseitigen Ansprüche aus dem streitgegenständlichen Mandat (...) in abschließender Weise erledigt sind".*)
VolltextIMRRS 2018, 0931
LG Braunschweig, Urteil vom 23.05.2018 - 9 O 2167/17
1. Nach der Rechtsprechung des BFH (BFH, 21.12.2016 - XI R 27/14) fällt auf die außergerichtlichen Kosten für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Umsatzsteuer an.*)
2. Es handelt sich um eine Entgeltforderung, die nach § 288 Abs. 2 BGB zu verzinsen ist.*)
3. Abmahnkosten unterliegen der kurzen Verjährungsfrist des § 11 UWG. Die erforderliche Kenntnis der Rechtslage bestand bereits nach Veröffentlichung des Urteils des BFH von 2003 (BFH, 16.01.2003 - V R 92/01 = GRUR 2003, 718).*)
VolltextIMRRS 2018, 0929
VG Magdeburg, Beschluss vom 23.05.2018 - 8 E 136/18
Eine fiktive Terminsgebühr nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 2 VV-RVG entsteht auch im Falle einer Entscheidung durch Gerichtsbescheid gegen den nach § 84 Abs. 2 Nr. 2 VwGO neben der Zulassung der Berufung auch mündliche Verhandlung beantragt werden kann. Die fiktive Terminsgebühr entsteht nicht nur in den Fällen nach § 84 Abs. 2 Nr. 5 VwGO.*)
VolltextIMRRS 2018, 0927
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.06.2018 - 3 O 255/18
1. Die Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV-RVG setzt voraus, dass der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit von mehreren Auftraggebern beauftragt worden ist.
2. Ist die Vertretung mehrerer Personen zugleich mit mehreren Verfahrensgegenständen verbunden, sind nach § 22 Abs. 1 RVG die Werte dieser unterschiedlichen Verfahrensgegenstände zusammenzurechnen, eine Erhöhung des Gebührensatzes nach Nr. 1008 VV-RVG erfolgt hingegen nicht.
VolltextIMRRS 2018, 0915
LG Mannheim, Beschluss vom 07.06.2018 - 1 T 60/18
Bei einem einheitlichen Räumungsauftrag ist die Anzahl der Schuldner für die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ohne Belang.
VolltextIMRRS 2018, 0920
LG Berlin, Beschluss vom 03.07.2018 - 67 S 157/18
1. Die im Rahmen des von einem legal tech-Unternehmen im Internet betriebenen akquisitorischen Geschäftsmodells zur Erbringung von Inkasso- und Rechtsberatungsdienstleistungen zu dessen Gunsten erklärte Abtretung mietrechtlicher Ansprüche ist gemäß § 134 BGB i.V.m. §§ 2 Abs. 1, 3, 5 Abs. 1 Satz 1, 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG unwirksam, auch wenn das Unternehmen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG als Inkassodienstleister registriert ist.*)
2. Zu legal tech als unqualifizierter Rechtsdienstleistung im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 RDG.*)
VolltextIMRRS 2018, 0903
AG Lichtenberg, Urteil vom 04.01.2018 - 16 C 135/17
1. Die außergerichtliche Tätigkeit eines Inkassounternehmens hinsichtlich der Rückzahlung überzahlter Mieten wegen einer Mietpreisüberhöhung bei Vertragsschluss, einschließlich der damit notwendigerweise verbundenen Klärung mit dem Vermieter hinsichtlich der tatsächlich geschuldeten – und mithin auch künftig zu zahlenden - Miete ist vom Umfang der Inkassobefugnis gedeckt und stellt keine darüberhinausgehende Rechtsbesorgung und einen sich auf die Abtretung auswirkenden Verstoß gegen §§ 2, 5 RDG dar.
2. Die Abtretung eines Freistellungsanspruchs ist trotz § 399 Alt. 1 BGB zulässig, wenn sie an den Gläubiger der Forderung bewirkt worden ist, von der freizustellen ist. Die Forderung wandelt sich dabei in einen Zahlungsanspruch.
3. Die Erneuerung von Fliesen bzw. Fußbodenbelägen ist als Instandhaltung zu qualifizieren. Der Gebrauchswert erhöht sich hierdurch nicht.
VolltextIMRRS 2018, 0895
LG Berlin, Beschluss vom 26.07.2018 - 67 S 157/18
1. Die im Rahmen des von einem legal-tech-Unternehmen im Internet betriebenen akquisitorischen Geschäftsmodells zur Erbringung von Inkasso- und Rechtsberatungsdienstleistungen zu dessen Gunsten erklärte Abtretung mietrechtlicher Ansprüche ist gem. § 134 BGB i.V.m. § 2 Abs. 1, §§ 3, 5 Abs. 1 Satz 1, 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG unwirksam, auch wenn das Unternehmen gem. § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG als Inkassodienstleister registriert ist.*)
2. Zu legal-tech als unqualifizierter Rechtsdienstleistung i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 2 RDG.*)
VolltextIMRRS 2018, 0842
LG Rostock, Beschluss vom 25.07.2016 - 1 T 204/16
1. Für eine festsetzbare Terminsgebühr reicht es nach Vorbemerkungen 3 Abs. 3 RVG aus, dass der Prozessbevollmächtigte an einer - gegebenenfalls auch nur telefonischen - auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung mit ausreichendem Bezug zum jeweiligen Rechtsstreit mitgewirkt hat.
2. Die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine durch eine außergerichtliche Besprechung entstandene Terminsgebühr müssen allerdings unstreitig oder zugestanden sein.
VolltextIMRRS 2018, 0838
VGH Hessen, Beschluss vom 26.06.2018 - 2 E 1964/17
1. Der geringere Einarbeitungsaufwand rechtfertigt die Anrechnung der Geschäftsgebühr aus dem Widerspruchsverfahren auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Eilverfahrens gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 Satz 1 VV RVG.*)
2. Wird der Gegenstand des Widerspruchsverfahrens in einen im Eilverfahren geschlossenen gerichtlichen Vergleich einbezogen, unterliegt die Kostenvereinbarung für das Widerspruchsverfahren der gerichtlichen Kostenfestsetzung nach § 164 VwGO.*)
VolltextIMRRS 2018, 0834
BGH, Urteil vom 21.06.2018 - IX ZR 80/17
1. Der Rechtsanwalt ist nur dann zu Warnungen und Hinweisen außerhalb des ihm erteilten Mandats verpflichtet, wenn er die tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten kannte, aus denen die dem Mandanten drohende Gefahr folgte, oder wenn diese offenkundig waren.*)
2. Darlegungs- und beweispflichtig für die tatsächlichen Voraussetzungen einer über das Mandat hinausgehenden Warn- und Hinweispflicht des rechtlichen Beraters ist der Mandant.*)
VolltextIMRRS 2018, 0827
OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.06.2018 - 6 W 51/18
Die Einigungsgebühr (Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 RVG-VV) entsteht auch dann, wenn die Parteien in der mündlichen Verhandlung wechselseitige, zur Beendigung des Verfahrens führende Prozesserklärungen abgeben und nach den Gesamtumständen davon auszugehen ist, dass diese Erklärungen auf einer - auch stillschweigenden - Vereinbarung über diese Form der Verfahrensbeendigung beruhen.*)
VolltextIMRRS 2018, 0801
BGH, Beschluss vom 08.05.2018 - II ZB 7/17
Bei Ausscheiden des promovierten Namensgebers einer Partnerschaft von Rechtsanwälten sind die verbleibenden Partner bei Einwilligung des Ausgeschiedenen oder seiner Erben auch dann zur Fortführung des bisherigen Namens der Partnerschaft mit dem Doktortitel des Ausgeschiedenen befugt, wenn keiner von ihnen promoviert hat.*)
VolltextIMRRS 2018, 0777
BGH, Beschluss vom 10.04.2018 - VI ZB 44/16
Ein Rechtsanwalt muss allgemeine Vorkehrungen dafür treffen, dass das zur Wahrung von Fristen Erforderliche auch dann unternommen wird, wenn er unvorhergesehen ausfällt. Ist er als Einzelanwalt ohne eigenes Personal tätig, muss er ihm zumutbare Vorkehrungen für einen Verhinderungsfall, z.B. durch Absprache mit einem vertretungsbereiten Kollegen treffen (Anschluss an Senatsbeschluss vom 06.03.1990 - VI ZB 4/90, VersR 1990, 1026).*)
VolltextIMRRS 2018, 0775
BGH, Beschluss vom 09.05.2018 - I ZB 62/17
Ist die Hinzuziehung eines auswärtigen Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht notwendig im Sinne von § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 ZPO, führt dies lediglich dazu, dass die Mehrkosten, die gegenüber der Beauftragung von bezirksansässigen Prozessbevollmächtigten entstanden sind, nicht zu erstatten sind. Tatsächlich angefallene Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwalts sind deshalb insoweit erstattungsfähig, als sie auch dann entstanden wären, wenn die obsiegende Partei einen Rechtsanwalt mit Niederlassung am weitest entfernt gelegenen Ort innerhalb des Gerichtsbezirks beauftragt hätte.*)
VolltextIMRRS 2018, 0772
BGH, Urteil vom 17.05.2018 - IX ZR 243/17
Ein Rechtsanwalt ist grundsätzlich verpflichtet, seinem Mandanten auf Verlangen die gesamte Handakte herauszugeben. Soweit der Anwalt die Herausgabe mit Rücksicht auf Geheimhaltungsinteressen sonstiger Mandanten verweigert, hat er dies unter Angabe näherer Tatsachen nachvollziehbar darzulegen.*)
VolltextIMRRS 2018, 0704
AG Frankenthal, Urteil vom 30.05.2018 - 3c C 49/18
1. Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung sind die Kosten für die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur Verfolgung von Schadensersatzansprüchen in nicht einfach gelagerten Fällen stets, ansonsten aber nur dann erstattungsfähig, sofern der Geschädigte geschäftlich ungewandt ist oder die Schadensregulierung verzögert wird.*)
2. Ob ein einfach gelagerter Fall vorliegt, ist auf Grundlage des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen, weshalb sich eine schematische Betrachtungsweise verbietet. Dabei können im Rahmen der gebotenen ex ante-Betrachtung auch später im Zuge der Schadensabwicklung aufgetretene Umstände Berücksichtigung finden, die Rückschlüsse darauf erlauben, ob der Geschädigte von einem einfach gelagerten Fall ausgehen musste.*)
3. Bei der Beurteilung der geschäftlichen Gewandtheit des Geschädigten ist auf dessen allgemeine Erfahrung in geschäftlichen Dingen abzustellen und nicht auf spezielle Kenntnisse der zugrundeliegenden Rechtsmaterie, wie etwa dem Verkehrsunfallrecht.*)
4. Eine verzögerte Schadensregulierung rechtfertigt die kostenauslösende Inanspruchnahme der Hilfe eines Rechtsanwaltes in einfach gelagerten Fällen erst ab dem Zeitpunkt, in dem Anhaltspunkte für eine derartige Verzögerung für den Geschädigten erkennbar werden.*)
VolltextIMRRS 2018, 0660
BGH, Beschluss vom 12.04.2018 - V ZB 138/17
1. Das Notieren einer Vorfrist in dem elektronischen Fristenkalender ist zur Kontrolle der Richtigkeit der eingegebenen Berufungsbegründungsfrist nicht geeignet. Sie unterliegt derselben spezifischen Fehleranfälligkeit wie die Eingabe des Fristablaufs selbst.
2. Die Kontrolle der Fristeingabe in den elektronischen Fristenkalender kann durch einen Ausdruck der eingegebenen Einzelvorgänge oder eines Fehlerprotokolls erfolgen. Werden die Eingaben in den EDV-Kalender nicht durch Ausgabe der eingegebenen Einzelvorgänge über den Drucker oder durch Ausgabe eines Fehlerprotokolls durch das Programm kontrolliert, ist darin ein anwaltliches Organisationsverschulden zu sehen.
IMRRS 2018, 0585
LSG Bayern, Beschluss vom 03.01.2018 - L 17 U 298/17
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nach Versäumung der Berufungsfrist wegen fehlgeschlagener Übermittlung eines Berufungsschriftsatzes über das besondere elektronische Anwaltspostfach bzw. das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfch nicht zu gewähren, wenn der bevollmächtigte Rechtsanwalt den Büroablauf in seiner Kanzlei nicht so organisiert hat, dass jedenfalls für fristwahrende Schriftsätze stets eine Prüfung des Erhalts der Eingangsbestätigung des Gerichts durchgeführt wird.*)
IMRRS 2018, 0449
BGH, Beschluss vom 20.02.2018 - VI ZB 47/17
Ein Rechtsanwalt darf regelmäßig erwarten, dass einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entsprochen wird, wenn er einen erheblichen Grund vorträgt. Demgemäß besteht keine Verpflichtung, sich innerhalb des Laufs der Berufungsbegründungsfrist beim Gericht zu erkundigen, ob der Verlängerungsantrag rechtzeitig eingegangen ist und ob ihm stattgegeben werde (Anschluss Senatsbeschluss vom 30.05.2017 - VI ZB 54/16, NJW-RR 2017, 1532 Rn. 12 m.w.N.).*)
VolltextIMRRS 2018, 0420
BGH, Beschluss vom 01.03.2018 - IX ZR 2/18
Verstirbt ein sich in einem Rechtsstreit selbst vertretender Rechtsanwalt, tritt eine Unterbrechung des Verfahrens auch dann ein, wenn für ihn ein allgemeiner Vertreter bestellt war, dessen Vertretungsbefugnis mit dem Tod des Rechtsanwalts endet.*)
VolltextIMRRS 2018, 0405
OLG Frankfurt, Gerichtlicher Hinweis vom 16.11.2017 - 3 U 176/15
1. Nach der Beendigung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts steht dem einzelnen Gesellschafter für zurückliegende Zeiträume kein vertraglicher Anspruch auf seinen Gewinnanteil mehr zu, sondern nur noch ein Anspruch auf seinen Anteil am Auseinandersetzungsguthaben. Etwas anderes gilt nicht schon dann, wenn sich die Auseinandersetzung wegen der Unnachgiebigkeit der Gesellschafter lange hinzieht.*)
2. Ein nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in erster Instanz eingehender Schriftsatz, mit dem geänderte Anträge angekündigt werden, ist in der Berufungsinstanz nach § 533 ZPO zu behandeln und verliert bei einer Beschlussentscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO analog § 524 Abs. 4 ZPO seine Wirkung.*)
VolltextIMRRS 2018, 0404
OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.02.2018 - 3 U 176/15
1. Nach der Beendigung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts steht dem einzelnen Gesellschafter für zurückliegende Zeiträume kein vertraglicher Anspruch auf seinen Gewinnanteil mehr zu, sondern nur noch ein Anspruch auf seinen Anteil am Auseinandersetzungsguthaben. Etwas anderes gilt nicht schon dann, wenn sich die Auseinandersetzung wegen der Unnachgiebigkeit der Gesellschafter lange hinzieht.*)
2. Ein nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in erster Instanz eingehender Schriftsatz, mit dem geänderte Anträge angekündigt werden, ist in der Berufungsinstanz nach § 533 ZPO zu behandeln und verliert bei einer Beschlussentscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO analog § 524 Abs. 4 ZPO seine Wirkung.*)
VolltextIMRRS 2018, 0371
OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.02.2018 - 8 W 8/18
Wenn ein Rechtsanwalt trotz bereits seit geraumer Zeit bestehender Erkrankungen keine Vorsorge für die Wahrnehmung von Gerichtsterminen trifft, stellt dies eine schuldhafte Verletzung seiner prozessualen Mitwirkungspflichten dar.*)
VolltextIMRRS 2018, 0302
BGH, Beschluss vom 16.11.2017 - V ZB 152/16
1. Das Verfahren über den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil und das vorausgegangene Verfahren sind in gebührenrechtlicher Hinsicht dieselbe Angelegenheit.*)
2. Ein Rechtsanwalt kann jedenfalls in analoger Anwendung von § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG erneut Gebühren verlangen, wenn er nach dem Einspruch gegen ein Versäumnisurteil, der mehr als zwei Kalenderjahre nach Zustellung des Urteils eingelegt worden ist, in dem gerichtlichen Verfahren weiter tätig wird.*)
VolltextIMRRS 2018, 0284
OLG Schleswig, Urteil vom 15.02.2018 - 11 U 71/17
1. Einem Rechtsanwaltsversorgungswerk obliegt lediglich die allgemeine Aufklärung der Mitglieder über deren Rechte und Pflichten. Daraus lässt sich keine einzelfallbezogene Beratungspflicht herleiten.
2. Ein Rechtsanwaltsversorgungswerk muss einen Rechtsanwalt dementsprechend vor Stellung des Rentenantrags nicht über die Rentenhöhe beraten.
VolltextIMRRS 2018, 0273
OLG Celle, Beschluss vom 31.01.2018 - 6 W 8/18
1. Formelhafte "Begründungen" bei Festsetzung der Nachlasspflegervergütung, die ungeprüft die Angaben im Festsetzungsantrag übernehmen, genügen nicht den Anforderungen des § 38 Abs. 3 Satz 1 FamFG.*)
2. Ein Stundensatz für einen Rechtsanwalt in Höhe von 130 Euro kann allenfalls ganz ausnahmsweise in Betracht kommen.*)
3. In einem Fall ungenügender Begründung kann eine Aufhebung und Zurückverweisung nach § 69 Abs. 1 Satz 2 FamFG erfolgen.*)
VolltextIMRRS 2018, 0271
BGH, Urteil vom 29.01.2018 - AnwZ (Brfg) 12/17
1. Als Syndikusrechtsanwalt kann nicht zugelassen werden, wer zum Zeitpunkt der Zulassungsentscheidung als Betriebsrat von seiner beruflichen Tätigkeit vollständig befreit ist.*)
2. Das Benachteiligungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG gebietet nicht die Zulassung des freigestellten Betriebsratsmitglied als Syndikusrechtsanwalt.*)
VolltextIMRRS 2018, 0152
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.01.2018 - 4 S 2805/17
Das Verlangen eines Rechtsanwalts nach einer die gesetzliche Vergütung übersteigenden Vereinbarung als Voraussetzung für die Übernahme des Mandats führt - außerhalb eines Prozesskostenhilfeverfahrens - grundsätzlich nicht dazu, dass dieser Rechtsanwalt als nicht zur Vertretung bereit im Sinne von § 78b ZPO anzusehen und/oder seine Bevollmächtigung unzumutbar ist (vgl. BSG, Beschluss vom 16.10.2007 - B 6 KA 3/07; BFH, Beschluss vom 19.01.2004 - X S 19/03 - und Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 05.06.2003 - 9 A 2240/03).*)
VolltextIMRRS 2018, 0140
BGH, Urteil vom 23.11.2017 - IX ZR 204/16
1. Anwaltsverträge können den Regeln für den Fernabsatz unterfallen und als solche widerrufen werden.*)
2. Ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem liegt regelmäßig nicht schon dann vor, wenn der Rechtsanwalt lediglich die technischen Möglichkeiten zum Abschluss eines Anwaltsvertrags im Fernabsatz wie Briefkasten, elektronische Postfächer und/oder Telefon- und Faxanschlüsse vorhält.*)
VolltextIMRRS 2018, 0124
LG Köln, Urteil vom 24.01.2018 - 26 O 453/16
1. Die Klausel in den Allgemeinen Mandatsbedingungen eines Rechtsanwalts, wonach in Viertelstundenschritten abgerechnet und ein Viertel des vereinbarten Stundensatzes für jede angefangene 15 Minuten berechnet wird, ist unwirksam.
2. Eine Klausel, wonach die abgerechneten Zeiten als anerkannt gelten, wenn der Mandant nicht binnen einer Frist von vier Wochen der Abrechnung widerspricht, stellt eine unangemessene Benachteiligung dar und ist ebenfalls unwirksam.
VolltextIMRRS 2018, 0119
BGH, Beschluss vom 13.12.2017 - XII ZB 356/17
1. Wird zur Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags geltend gemacht, die fristwahrende Beschwerdebegründung sei nach der Aufgabe zur Post verloren gegangen, so kann ein Postausgangsbuch ein geeignetes Mittel sein, um die erforderliche Ausgangskontrolle zu gewährleisten (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 27.11. 2013 - III ZB 46/13, IMR 2014, 126 = IBRRS 2014, 0497).*)
2. Das ist aber dann nicht der Fall, wenn zwischen dem Eintrag in das Postausgangsbuch und der Aufgabe des Schriftstücks zur Post oder dessen Aufbewahrung in einem dafür vorgesehenen Ausgangsbehältnis als der letzten Station auf dem Weg zum Adressaten ein längerer Zeitraum liegt, da dann keine zuverlässige Kontrolle möglich ist, ob die Absendung tatsächlich erfolgt ist (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 11.07.2017 - VIII ZB 20/17, NJOZ 2017, 1643).*)
VolltextIMRRS 2018, 0144
BGH, Beschluss vom 20.12.2017 - XII ZB 213/17
Auch bei einer unvorhergesehenen Erkrankung muss ein Rechtsanwalt alle ihm dann noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Wahrung einer Frist ergreifen. An einer schuldhaften Fristversäumung fehlt es nur dann, wenn infolge der Erkrankung weder kurzfristig ein Vertreter eingeschaltet noch ein Fristverlängerungsantrag gestellt werden konnte; dies ist glaubhaft zu machen (im Anschluss an BGH, 22.10.2014 - XII ZB 257/14, IBRRS 2014, 2956; IMRRS 2014, 1559)*)
VolltextIMRRS 2018, 0093
OLG Hamburg, Beschluss vom 23.08.2017 - 2 W 43/17
Bei der Bestimmung des Streitwerts kommt es nach allgemeinen Regeln nicht darauf an, mit wie vielen und mit wie schwierigen Fragen sich das Gericht und die Prozessbeteiligten beschäftigen müssen, sondern auf das wirtschaftliche Interesse aus Klägersicht bei Verfahrenseinleitung.
VolltextIMRRS 2018, 0088
BGH, Urteil vom 07.12.2017 - IX ZR 45/16
Wird der Anwalt als Erfüllungsgehilfe eines Beraters tätig, haftet er dem Vertragspartner des Geschäftsherrn in der Regel nicht.*)
VolltextIMRRS 2018, 0079
BGH, Beschluss vom 06.12.2017 - XII ZB 335/17
Nutzt ein Rechtsanwalt zur Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes ein Telefaxgerät, hat er eine ausreichende Zeitreserve einzuplanen, um einen vollständigen Zugang des zu übermittelnden Schriftsatzes bis zum Fristablauf zu gewährleisten.*)
Volltext