Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
109 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2016, 1617OLG Brandenburg, Urteil vom 22.09.2016 - 5 U 19/16
1. Ein Pachtvertrag wird nicht dadurch einvernehmlich aufgehoben, dass der Pächter zusagt, das Grundstück nach Aberntung zu räumen.
2. Es ist zulässig, eine Kündigung als Angebot zur Vertragsaufhebung umzudeuten, wenn dem Kündigungsschreiben zu entnehmen ist, dass mit einer Reaktion des Kündigungsempfängers gerechnet wird und auch eine entsprechende Reaktion erfolgt.
3. Eine außerordentliche Kündigung kann nur in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden, wenn sie entweder direkt hilfsweise ausgesprochen wird, oder wenn sich aus den Umständen für den Pächter zweifelsfrei ergibt, dass der gekündigte Pachtvertrag nach dem Willen des Verpächters auf jeden Fall beendet werden soll.
4. Für Landpachtverträge gibt es keinen außerordentlichen Kündigungsgrund " Eigenbedarf".
VolltextIMRRS 2016, 1539
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 10.10.2016 - 1 LA 142/15
1. Der Pächter eines Kleingartengeländes kann sich nicht dagegen wehren, dass der Verpächter und Eigentümer für angrenzende Wohngebäude - die von der Kleingartenanlage umschlossen werden - einen zur Kleingartenpachtanlage gehörenden Weg als Zufahrt und Zugang ins Grundbuch eintragen lässt.
2. Das öffentliche Baurecht ist grundstücksbezogen und regelt nur Rechte und Pflichten, die die Grundstücke untereinander betreffen. Allein der Eigentümer – nicht Mieter oder Pächter - vertritt das Grundstück nach außen. Das Sonderrecht der Grundstückseigentümer richtet sich ausschließlich nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes. Der Pächter dagegen kann seine Belange nur im Rahmen des durch das Bundeskleingartengesetz modifizierten Pachtrechts wahren.
3. Sinn und Zweck des Bundeskleingartengesetzes ist es, die grundgesetzlich verbürgten Eigentümerbefugnisse - also die freie Entscheidung über den Eigentumsgegenstand und die Nutzungsmöglichkeiten - in Einklang zu bringen mit den typischen Interessen des Kleingartennutzers.
VolltextIMRRS 2016, 1379
OLG Koblenz, Beschluss vom 31.03.2016 - 5 U 191/16
Verhandlungen bezüglich etwaiger Ansprüche wegen vertragswidriger Rückgabe einer Pachtsache hemmen nur dann die Verjährung, wenn sie mit dem Pächter bzw. einer hierzu bevollmächtigten Person geführt werden. Irrtümliche Gespräche mit einer anderen Rechtsperson vermögen grundsätzlich keine Hemmung der Verjährung im Verhältnis zum tatsächlichen Vertragspartner zu begründen.
VolltextIMRRS 2016, 1201
BFH, Urteil vom 06.04.2016 - X R 52/13
Wird ein im Ganzen verpachteter Betrieb teilentgeltlich veräußert, setzt sich das Verpächterwahlrecht beim Erwerber fort.*)
VolltextIMRRS 2016, 1128
OLG Braunschweig, Urteil vom 30.06.2016 - 9 U 26/15
1. Verletzt die Verpächterin Pflichten im Zusammenhang mit den von ihr übernommenen Sanierungsarbeiten (hier: Einbau von Brandschutzschotten), so führt die Interessenabwägung zur Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Pachtverhältnisses für die Betreiber.
2. Die Verpächterin hat der Pächterin den Kündigungsfolgeschaden zu ersetzen, der der Pächterin infolge der wirksamen außerordentlichen Kündigung des Hotelpachtvertrags und vorzeitigen Einstellung des Hotelbetriebs entstanden ist.
VolltextIMRRS 2016, 0768
AG Stralsund, Urteil vom 25.02.2016 - 21 C 35/15
Handelt das Amt für eine amtsangehörige Gemeinde außerhalb der Angelegenheiten der laufenden Verwaltung (§ 127 Abs. 1 Satz 2 KV-MV) ohne Deckung durch einen entsprechenden Beschluss der Gemeindevertretung, so berührt dies im Grundsatz nicht die Wirksamkeit der Handlung im Außenverhältnis. Die Kündigung eines Pachtvertrages zwischen der Gemeinde und einem Dritten gegenüber dem Dritten durch das Amt beendet das Pachtverhältnis daher grundsätzlich auch dann, wenn die Kündigung keine Angelegenheit der laufenden Verwaltung darstellt und die gemeindlichen Organe das Amt auch nicht zur Kündigung ermächtigt haben.*)
VolltextOnline seit 2007
IMRRS 2007, 2568BGH, Urteil vom 27.01.1993 - XII ZR 141/91
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 2559
BGH, Urteil vom 17.10.1990 - VIII ZR 213/89
Führt der Unterpächter einer Gaststätte beim Aufenthalt darin vorsätzlich eine Explosion herbei, so handelt er "bei dem Gebrauche" im Sinne des § 549 Abs. 3 BGB.*)
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IMRRS 1982, 0001BGH, Urteil vom 07.05.1982 - V ZR 90/81
Ist die Pachtsache mangelhaft, kann der Pächter gegenüber dem Anspruch auf Zahlung des Pachtzinses die Einrede des nicht erfüllten Vertrages erheben. Dieses Recht wird durch seine Gewährleistungsansprüche (§§ 537 ff. BGB) nicht ausgeschlossen.*)
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