Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
858 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2017
IMRRS 2017, 1558LG München I, Beschluss vom 24.05.2017 - 14 T 6466/17
1. In der Titulierung von zu vollstreckenden Titeln, die Wohnungen betreffen, ist die Bezeichnung unter Angabe des Stockwerks sowie links, Mitte oder rechts üblich und nach dem allgemeinen Sprachgebrauch stets so zu verstehen, dass diese sich von der Straße aus, dem Haus zugewandt vor diesem stehend bemisst.
2. Ein geschaffener Titel ist durch das Vollstreckungsorgan bei Unklarheiten auszulegen, indem sich das Vollstreckungsorgan ggf. weiterer, öffentlich zugänglicher Quellen - wie z.B. dem Grundbuch mitsamt der dazugehörigen Pläne - bedient.
VolltextIMRRS 2017, 1337
BGH, Urteil vom 06.07.2017 - IX ZR 178/16
Erklärt sich der Schuldner einer geringfügigen Forderung gegenüber dem Gerichtsvollzieher zum Abschluss einer Zahlungsvereinbarung bereit, muss der Gläubiger allein aus diesem Umstand nicht zwingend darauf schließen, dass der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.*)
VolltextIMRRS 2017, 1358
LG Hamburg, Urteil vom 03.05.2017 - 318 S 48/16
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2017, 1223
BGH, Beschluss vom 13.07.2017 - IX ZB 33/16
Als Folge einer Enthaftungserklärung des Verwalters für das Wohnraummietverhältnis des Schuldners scheidet auch der Anspruch des Schuldners auf Rückzahlung einer Mietkaution bis zur gesetzlich zulässigen Höhe aus der Insolvenzmasse aus.
VolltextIMRRS 2017, 1132
VGH Bayern, Urteil vom 02.05.2017 - 4 B 15.878
1. Drittschuldner können grundsätzlich Rechtsschutz gegen eine behördliche Pfändungs- und Überweisungsverfügung in Anspruch nehmen, sich aber nicht darauf berufen, dass die gepfändete Forderung nicht besteht.
2. Im Fall der einseitig gebliebenen Erledigungserklärung ist die ursprüngliche Zulässigkeit und Begründetheit jedenfalls dann zu prüfen, wenn der Beklagte über ein analog § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO zu bestimmendes berechtigtes Feststellungsinteresse verfügt.
3. Bei einer Anfechtungsklage, deren Gegenstand gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO ein belastender Verwaltungsakt ist, ist eine Hauptsacheerledigung immer dann anzunehmen, wenn die mit dem Verwaltungsakt verbundene rechtliche Beschwer nachträglich weggefallen ist.
4. Eine behördliche Pfändungs- und Überweisungsverfügung bleibt nicht schon deshalb von Anfang an ohne jede Wirkung, weil die von ihr betroffene Forderung nicht besteht.
5. Ein berechtigtes Feststellungsinteresse ist grundsätzlich dann gegeben, wenn zu erwarten ist, dass die Beklagte aufgrund der von ihr begehrten Entscheidung gegebenenfalls künftig vor gleichen oder ähnlichen Klagen geschützt sein wird.
6. Die Rechtmäßigkeit der Pfändungs- und Überweisungsverfügung hängt nicht davon ab, ob die von ihr betroffene Forderung tatsächlich besteht.
VolltextIMRRS 2017, 1160
BGH, Urteil vom 22.06.2017 - IX ZR 111/14
Setzt ein Gläubiger eine unbestrittene Forderung erfolgreich zwangsweise durch, kann daraus nicht geschlossen werden, dass der Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung kannte, wenn der Gläubiger außer dieser Forderung und den von ihm zur zwangsweisen Durchsetzung der Forderung unternommenen erfolgreichen Schritten keine weiteren konkreten Tatsachen über die Zahlungsunfähigkeit oder die Vermögenslage seines Schuldners kennt.*)
VolltextIMRRS 2017, 1142
EuGH, Urteil vom 26.04.2017 - Rs. C-564/15
1. Art. 199 Abs. 1 g Richtlinie 2006/112/EG ist dahin auszulegen, dass er auf die Lieferung von Grundstücken anwendbar ist, die vom Schuldner im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens verkauft werden.*)
2. Die Vorschriften der Richtlinie 2006/112/EG sowie die Grundsätze der Steuerneutralität, der Effektivität und der Verhältnismäßigkeit sind dahin auszulegen, dass sie dem nicht entgegenstehen, dass in einer Situation wie der im Ausgangsverfahren fraglichen dem Erwerber eines Gegenstands für die Mehrwertsteuer, die er aufgrund einer nach der gewöhnlichen Mehrwertsteuerregelung ausgestellten Rechnung rechtsgrundlos an den Verkäufer gezahlt hat, obwohl der betreffende Umsatz der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) unterlag, das Recht auf Vorsteuerabzug versagt wird, wenn der Verkäufer diese Steuer an das Finanzamt abgeführt hat. Die genannten Grundsätze erfordern allerdings, dass der Erwerber seinen Anspruch auf Rückzahlung der zu Unrecht in Rechnung gestellten Mehrwertsteuer unmittelbar gegen die Steuerverwaltung geltend machen kann, soweit die Rückzahlung durch den Verkäufer an den Erwerber unmöglich oder übermäßig schwierig wird, insbesondere im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Verkäufers.*)
3. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist dahin auszulegen, dass er dem entgegensteht, dass in einer Situation wie der im Ausgangsverfahren fraglichen die nationalen Steuerbehörden gegen einen Steuerpflichtigen, der einen Gegenstand erworben hat, dessen Lieferung dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegt, eine Geldbuße in Höhe von 50 % des von ihm an die Steuerverwaltung zu entrichtenden Mehrwertsteuerbetrags verhängen, wenn der Steuerverwaltung keine Steuereinnahmen entgangen sind und keine Anhaltspunkte für eine Steuerhinterziehung vorliegen, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.
VolltextIMRRS 2017, 1127
OVG Niedersachsen, Urteil vom 03.04.2017 - 9 LC 31/16
Der Eigentümer eines Grundstücks hat nach § 77 Abs. 2 Satz 1 AO die Zwangsvollstreckung in den Grundbesitz wegen Stundungszinsen für Grundsteuern, für Erschließungsbeiträge und für Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag nicht zu dulden.
VolltextIMRRS 2017, 1143
LG Magdeburg, Beschluss vom 20.05.2014 - 3 T 123/14
(Ohne)
VolltextIMRRS 2017, 1131
VGH Bayern, Beschluss vom 13.02.2017 - 8 S 16.2620
1. Die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung (§ 727 Abs. 1 ZPO) ist nicht nur bei der Gesamtrechtsnachfolge, sondern auch bei der Einzelrechtsnachfolge zulässig (hier: Vollstreckungsklausel für gerichtlichen Vergleich gegen Grundstückserwerber).
2. Mit der Erinnerung nach § 732 ZPO gegen die Erteilung einer Vollstreckungsklausel können nur formelle Fehler im Verfahren der Klauselerteilung geltend gemacht werden.
VolltextIMRRS 2017, 1124
LG Hamburg, Beschluss vom 28.02.2017 - 326 T 83/16
Die insoivenzgerichtlich angeordnete Durchsuchung der (unerkannt ehemaligen) Wohnung des Schuldners verletzt den diese vollständig untervermietenden Hauptmieter als mittelbaren Besitzer nicht im Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1 GG. Eine ausnahmsweise Fortsetzungsfeststeilungsbeschwerde ist daher nicht statthaft.
VolltextIMRRS 2017, 1128
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.03.2017 - 2 B 1271/16
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2017, 1125
LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 24.02.2017 - 12 O 62/15
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2017, 1122
LG München I, Beschluss vom 03.01.2017 - 14 T 20267/16
1. Die Erinnerung ist zulässig und begründet, da eine qualifizierte Klausel nach § 726 Abs. 1 ZPO notwendig für die Vollstreckung eines Vergleichs mit Zug um Zug-Vereinbarung ist.
2. § 726 Abs. 2 ZPO findet keine Anwendung auf Vergleiche, so dass zum Nachweis der Erfüllung der Räumungsverpflichtung Klage auf Erteilung einer Vollstreckungsklausel nach § 731 ZPO hätte erhoben werden müssen.
VolltextIMRRS 2017, 1057
BGH, Beschluss vom 04.07.2017 - VIII ZR 101/17
1. Sind die Mieter wegen der drohenden Zwangsvollstreckung bereit ausgezogen, ist statt einer Räumungsvollstreckung nur noch eine Vollstreckung wegen Verurteilung zur Zahlung möglich. Dies setzt voraus, dass den Mietern durch Vollstreckung der Geldforderung ein unersetzlicher Nachteil droht.
2. Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung kommt nicht in Betracht, wenn das Berufungsgericht eine Entscheidung über eine Abwendungsbefugnis unterlassen hat und der Schuldner keinen Antrag auf Urteilsergänzung stellt.
VolltextIMRRS 2017, 1050
FG Hamburg, Beschluss vom 04.05.2017 - 3 KO 104/17
1. Der ausgeschiedene Prozessbevollmächtigte hat nach Rechtskraft seiner Vergütungsfestsetzung und der Kostenfestsetzung keinen Anspruch mehr auf eine (gem. § 11 Abs. 2 RVG, § 107 Abs. 1 Satz 2 ZPO) rechtskraftdurchbrechende Streitwert-Heraufsetzung nach §§ 32, 33 RVG oder § 63 GKG und diesbezügliche Gebühren-Nachfestsetzung.*)
2. Für eine erstmalige finanzgerichtliche Wertfestsetzung gemäß § 63 Abs. 2 Satz 2 GKG fehlt es an der amtswegigen Angemessenheit, wenn ein Streit über Gerichtskosten nicht mehr in Betracht kommt.*)
VolltextIMRRS 2017, 1045
OLG München, Beschluss vom 22.05.2017 - 34 Wx 87/17
1. Wird vom Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in seiner Funktion als Vertretungsorgan eine Notarvollmacht zur Vertretung der Gesellschaft erteilt, erlischt diese mit Eröffnung der Insolvenz über das Vermögen des Gesellschafters.
2. Enthält der Gesellschaftsvertrag einer GbR keine Fortsetzungsklausel, wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters die Gesellschaft bürgerlichen Rechts aufgelöst. Die werbende Gesellschaft wird kraft Gesetzes zur Liquidationsgesellschaft, deren geänderter Gesellschaftszweck in der Abwicklung besteht.
3. Der insolvente Gesellschafter scheidet nicht aus der Gesellschaft aus, sondern bleibt während der Abwicklung deren Gesellschafter, sein Anteil an der Gesellschaft fällt in die Insolvenzmasse.
4. Bei der sich außerhalb des Insolvenzverfahrens vollziehenden Auseinandersetzung der Gesellschaft nimmt der Insolvenzverwalter die Gesellschafterrechte des insolventen Gesellschafters wahr.
VolltextIMRRS 2017, 0959
LG Bonn, Urteil vom 13.01.2017 - 1 O 180/16
1. Ein Benachteiligungsvorsatz des Schuldners (hier: eines Generalunternehmers) knüpft an die von ihm vorgenommenen, eine Gläubigerbenachteiligung hervorrufenden Rechtshandlungen an. Deshalb ist die erforderliche Kenntnis des Anfechtungsgegners (hier: eines Nachunternehmers) jeweils auf die gläubigerbenachteiligende Rechtshandlung des Schuldners bezogen.
2. Allein der Umstand, dass in Rechnung gestellte Forderungen des Anfechtungsgegners über einen längeren Zeitraum angewachsen sind, reicht für die erforderliche Kenntnis nicht aus, solange nicht zumindest konkrete Maßnahmen des Anfechtungsgegners zur Forderungseinziehung infolge ihrer Erfolglosigkeit den Rückschluss auf eine ungünstige Vermögenslage des Schuldners gestattet hätten.
VolltextIMRRS 2017, 1064
BGH, Beschluss vom 18.05.2017 - IX ZA 9/17
Ein Insolvenzverwalter hat die Frist zur Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde in der Regel nicht unverschuldet versäumt, wenn er innerhalb der Frist einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt, jedoch nicht dargelegt hat, aus welchen tatsächlichen Gründen den wirtschaftlich beteiligten Insolvenzgläubigern eine Prozessfinanzierung nicht zumutbar ist.*)
VolltextIMRRS 2017, 1065
BGH, Beschluss vom 22.06.2017 - IX ZB 82/16
1. Der Schuldner in der Eigenverwaltung ist nicht befugt, einen Antrag auf Aufhebung eines Beschlusses der Gläubigerversammlung zu stellen.*)
2. Das Insolvenzgericht darf nur dann auf Antrag den Beschluss der Gläubigerversammlung, den Betrieb des Schuldners einzustellen, aufheben, wenn eine ordnungsgemäße Fortführungsplanung eindeutig bessere Quotenaussichten durch die Betriebsfortführung ergibt.*)
VolltextIMRRS 2017, 0980
BGH, Beschluss vom 21.06.2017 - VII ZB 5/14
Voraussetzung für die Aufenthaltsermittlung des Schuldners nach § 755 ZPO ist ein zugrundeliegender Vollstreckungsauftrag, der den Anforderungen des § 802a Abs. 2 ZPO genügen muss. Isolierte Aufenthaltsermittlungsaufträge sind unzulässig (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 14.08.2014 - VII ZB 4/14, IBRRS 2014, 3901).*)
VolltextIMRRS 2017, 0975
LG Halle, Urteil vom 10.05.2017 - 2a Ns 2/17
1. Wenn der in das Handelsregister eingetragene Geschäftsführer einer GmbH auf Grund einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Beitragsvorenthaltung und/oder vorsätzlicher Insolvenzverschleppung nicht mehr Geschäftsführer sein darf, führt dies ipro jure zum Verlust des Amtes als Geschäftsführer. Eine Eintragungsänderung im Handelsregister wäre nur deklaratorisch.*)
2. Die Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung entfällt, wenn die Rechtspflicht des eingetragenen Geschäftsführers endet.*)
3. Die nachträgliche Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB setzt voraus, dass die früher begangene Tat beendet ist. Dies ist in den Fällen des § 15a InsO gegeben, wenn die formelle Geschäftsführerstellung endet und der Täter auch nicht mehr faktischer Geschäftsführer ist.*)
VolltextIMRRS 2017, 0962
OLG Brandenburg, Urteil vom 29.03.2017 - 7 U 57/14
1. Der Insolvenzverwalter hat keinen Anspruch auf die hälftigen Mieteinnahmen, sondern nur auf Teilung eines etwaigen Reingewinns, der sich aus der Differenz zwischen Mieteinnahmen und Aufwendungen des Klägers für die Finanzierung und dem Erhalt der Immobilie ergibt.
2. Entsteht kein Reingewinn, weil die Aufwendungen des Klägers die an diesen gezahlten Mieteinnahmen übertreffen, ist der Mandant hierüber vom Anwalt bei Übernahme der Vertretung in dem Rechtsstreit mit dem Insolvenzverwalter aufzuklären.
3. Die Ermittlung des an den Insolvenzverwalter auszukehrenden Reingewinns durch Abrechnung ist keine Aufrechnung. Sie bestimmt vielmehr erst die dem Insolvenzverwalter zustehende Forderung zugunsten der Insolvenzmasse.
VolltextIMRRS 2017, 1118
LG Saarbrücken, Urteil vom 02.12.2016 - 10 S 42/16
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Einspeisevergütung aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage von der Beschlagnahme des Grundstücks im Rahmen der Zwangsverwaltung erfasst wird.*)
VolltextIMRRS 2017, 1120
BGH, Beschluss vom 02.03.2017 - I ZB 66/16
1. Einer sofortigen Beschwerde fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn mit ihr eine Vollstreckungserinnerung weiterverfolgt wird, die sich gegen eine bereits vollzogene Vollstreckungsmaßnahme richtet (hier: Erinnerung gegen eine bereits vollzogene Räumungsvollstreckung).*)
2. Ein beschränkter Vollstreckungsauftrag gemäß § 885a ZPO kann auch auf einen Zuschlagsbeschluss gemäß § 93 Abs. 1 ZVG gestützt werden (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 02.10.2012 - I ZB 78/11, NZM 2013, 395 = IBRRS 2013, 1508 = IMRRS 2013, 0892).*)
VolltextIMRRS 2017, 0829
BGH, Beschluss vom 04.05.2017 - IX ZB 102/15
Ein Insolvenzverwalter ist zu entlassen, wenn nachträglich bekannt wird, dass er im Zuge seiner Bestellung vorsätzlich Umstände verschwiegen hat, die geeignet waren, ernsthafte Zweifel an seiner Unabhängigkeit zu begründen, und eine Bestellung zum Verwalter nicht zuließen.*)
VolltextIMRRS 2017, 1119
BGH, Beschluss vom 27.04.2017 - IX ZB 93/16
Verzichtet ein Grundpfandgläubiger einer im Insolvenzverfahren nicht mehr valutierten Sicherungsgrundschuld nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens im Zwangsversteigerungsverfahren nach Zuschlag auf die Zuteilung, kann wegen des dann dem Schuldner zugeteilten Erlösanteils die Nachtragsverteilung angeordnet werden (Anschluss an BGH, WM 1978, 986).
Gibt der Insolvenzverwalter ein Grundstück frei, folgt daraus nicht die Freigabe etwa bestehender Ansprüche auf Rückgewähr nicht valutierter Grundschulden (Anschluss an BGH, WM 1978, 986).
IMRRS 2017, 0685
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.04.2016 - 9 U 73/16
1. Der Zwangsverwalter ist im Rahmen seiner Befugnisse aus § 152 Abs. 1 ZVG berechtigt, als gesetzlicher Prozessstandschafter des Schuldners im eigenen Namen die materiellen Rechte des Schuldners geltend zu machen und im Interesse des von ihm verwalteten Teils des Schuldnervermögens Prozesse zu führen.
2. Die Aufhebung des Nießbrauchs durch den Nießbraucher als Vollstreckungsschuldner unterliegt - anders als der Verzicht auf das unpfändbare Nutznießungsrecht nach § 14 HöfeO - der Gläubigeranfechtung.
3. Die Bestimmung des § 149 Abs. 1 ZVG, wonach dem Schuldner die ihm für seinen Hausstand unentbehrlichen Räume zu belassen sind, wirkt allein zu Gunsten des Schuldners als Eigentümer; der Nießbraucher kann sich hierauf nicht berufen.
4. Beim Eigengebrauch vermietbarer Sachen bemisst sich die Höhe des Wertersatzes für Gebrauchsvorteile nach deren objektivem Mietwert.
5. Anfänglich vorhandene Unzulänglichkeiten, die nicht beseitigt, sondern vom Mieter hingenommen werden sollen, vermindern die objektiv angemessene Miete für das Objekt gegenüber einem vergleichbaren, durchschnittlichen und folglich diese Defizite nicht aufweisenden Objekt.
VolltextIMRRS 2017, 0678
BVerfG, Beschluss vom 13.02.2017 - 2 BvR 321/17
Die Vollstreckung eines Räumungstitels kann durch einstweilige Anordnung vorläufig um drei Monate ausgesetzt werden, wenn dies zur Abwehr schwerwiegender Gesundheitsfolgen dringend geboten ist.
VolltextIMRRS 2017, 0720
AG Mannheim, Beschluss vom 27.04.2016 - 7 M 91/15
1. Das einer Verwaltungsbehörde zukommende Privileg, sich mit einem Vollstreckungsersuchen an Stelle eines vollstreckbaren Schuldtitels eigenständig die Grundlage für eine Zwangsvollstreckung zu schaffen, setzt voraus, dass dieses Vollstreckungsersuchen von der Vollstreckungsbehörde selbst erstellt wird.
2. Ein schriftliches Vollstreckungsersuchen eines Inkassodienstes ist kein Vollstreckungsersuchen der Vollstreckungsbehörde.
VolltextIMRRS 2017, 0744
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2017 - 24 U 104/16
1. Wenn ein Gläubiger im Rahmen von Vergleichsgesprächen erklärt, dass er "grundsätzlich" mit einem Verzicht auf die Einrede der Verjährung einverstanden ist, ist in der Regel davon auszugehen, dass die Verzichtsbereitschaft nur für den Fall des Vergleichsschlusses besteht.*)
2. Wenn nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit ein Altmassegläubiger die Aufnahme seiner Forderung in die Masseschuldliste erwirkt, ist die Verjährung der Masseverbindlichkeit anlog §§ 205, 206 BGB gehemmt.*)
VolltextIMRRS 2017, 0743
LG Dresden, Beschluss vom 26.01.2017 - 5 T 40/17
Die Zuständigkeit des Insolvenzgerichts nach § 89 Abs. 3 Satz 1 InsO gilt nicht für Rechtsschutz gegen Immobiliarvollstreckung.*)
VolltextIMRRS 2017, 0681
VG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2016 - 25 L 3430/16
1. Das Verschließen der Hauseingänge mit Metalltüren und die anschließende Versiegelung zur Abwehr einer Brandgefahr kann in einem Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes rechtmäßig sein.
2. Aus Gründen der Brandsicherheit kann die Bauaufsichtsbehörde zum Schutz hochrangiger Rechtsgüter schon gefahrenabwehrend tätig werden, sobald eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür gegeben ist, dass Brandschutzmaßnahmen nicht ergriffen werden.
3. Die Nutzung eines Gebäudes kann untersagt werden, wenn in allen Geschossen von der Kellertür bis zu den Dachgeschossen Brandschutzmängel festgestellt wurden.
VolltextIMRRS 2017, 0684
OLG Brandenburg, Urteil vom 25.05.2016 - 4 U 82/15
Ein Gläubiger kann aus einem notariellen Schuldanerkenntnis oder Schuldversprechen mit Vollstreckungsunterwerfung nach der Wertung des § 216 Abs. 2 Satz 1 BGB auch noch nach Verjährung der zugrunde liegenden Darlehensrückzahlungsforderung gegen den Schuldner vorgehen. Dies wird nicht durch eine mit "Verzicht auf die Einrede der Verjährung" überschriebene Vereinbarung überlagert.
VolltextIMRRS 2017, 0673
OLG Frankfurt, Urteil vom 31.03.2017 - 8 U 148/16
1. Eine Rechtshandlung, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat, ist anfechtbar, wenn der andere Teil zur Zeit der Handlung den Vorsatz des Schuldners kannte.
2. Diese Kenntnis wird vermutet, wenn der andere Teil wusste, dass die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners drohte und dass die Handlung die Gläubiger benachteiligte.
3. Lässt ein gewerblich tätiger Schuldner monatelang einen Rückstand von erheblicher Höhe mit betriebsnotwendigen fortlaufenden Verbindlichkeiten aufkommen und zahlt er danach unregelmäßig einzelne Raten, ohne jedoch die Gesamtschuld verringern zu können, so deuten diese Tatsachen auf eine Zahlungsunfähigkeit hin.
VolltextIMRRS 2017, 0656
OLG München, Beschluss vom 25.04.2017 - 21 W 2/17
1. Gerichtsgebühren und Insolvenzverwaltergebühren sind strukturell vollkommen verschieden. Die Sonderregelung zur Betriebsfortführung für Insolvenzverwalter gilt für Gerichtsgebühren nicht.
2. Die Kosten der Betriebsfortführung sind bei der Ermittlung des Gebührenwertes des Insolvenzverfahrens nicht abzuziehen. Der Wert für die Berechnung der Gerichtsgebühren bemisst sich nach dem gesamten Betriebsumsatz im Fortführungszeitraum.
VolltextIMRRS 2017, 0611
AG Brandenburg, Urteil vom 21.04.2017 - 31 C 37/17
1. Die Räumung und Herausgabe von Räumlichkeiten kann bei besonderer Dringlichkeit auch im Wege des Eilverfahrens verlangt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass verbotene Eigenmacht des Mieters oder eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben vorliegt.
2. Das Herabwerfen von Wein-, Sekt-, Bier- und Schnapsflaschen aus dem Obergeschoß des Hauses kann die Gesundheit und/oder sogar das Leben von Personen schädigen, wenn diese getroffen werden. Ein solche Behauptung muss jedoch detailliert dargelegt und glaubhaft gemacht werden.
VolltextIMRRS 2017, 0624
BGH, Beschluss vom 06.04.2017 - IX ZB 3/16
Massezuflüsse zwischen dem Vollzug der Schlussverteilung und der Beendigung des Insolvenzverfahrens erhöhen die Berechnungsgrundlage der Vergütung des Insolvenzverwalters. Konnten sie bei der bereits erfolgten Festsetzung der Vergütung noch nicht berücksichtigt werden, kann der Insolvenzverwalter eine ergänzende Festsetzung beantragen.*)
VolltextIMRRS 2017, 0616
BGH, Beschluss vom 16.03.2017 - IX ZB 45/15
Gibt der Insolvenzverwalter für das Wohnraummietverhältnis des Schuldners eine Enthaftungserklärung ab, wird der Anspruch des Schuldners auf Rückzahlung einer die gesetzlich zulässige Höhe nicht übersteigenden Mietkaution vom Insolvenzbeschlag frei.*)
VolltextIMRRS 2017, 1116
BGH, Beschluss vom 16.03.2017 - V ZA 11/17
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2017, 0558
KG, Beschluss vom 14.03.2017 - 1 W 135/17
1. Die Eintragung titulierter Zinsen neben der Hauptforderung erfordert bei der Zwangshypothek einen hierauf gerichteten, den grundbuchrechtlichen Bestimmtheitserfordernissen genügenden Antrag.*)
2. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners kommt die Erweiterung einer Zwangshypothek um - "vergessene" - Zinsen im Wege der Zwangsvollstreckung nicht in Betracht.*)
VolltextIMRRS 2017, 0534
LG Darmstadt, Beschluss vom 15.03.2017 - 5 T 515/16
Inkassounternehmen können im Zwangsvollstreckungsrecht auch bei einer Eigenvertretung nach § 4 Abs. 1, 4 RDGEG, § 91 Abs. 2 Satz 3, § 788 ZPO einen Anspruch auf Ersatz ihrer Vergütung nach dem RVG haben.*)
VolltextIMRRS 2017, 0508
BGH, Beschluss vom 07.03.2017 - VIII ZR 262/16
Eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung kommt dann nicht in Betracht, wenn das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat.
VolltextIMRRS 2017, 0500
LG Verden, Beschluss vom 28.09.2016 - 2 O 125/16
Ein dingliches Wohnungsrecht stellt kein der Kündigung zugängliches Dauerschuldverhältnis dar.
VolltextIMRRS 2017, 0475
AG Neustadt/Rübenberge, Urteil vom 19.10.2016 - 41 C 372/16
1. Nach Beendigung der Zwangsverwaltung hat der Ersteher keinen Anspruch auf Herausgabe der Mietverträge gegenüber dem Zwangsverwalter.
2. Der Zwangsverwalter ist nicht verpflichtet, unverzüglich eine fristlose Kündigung auszusprechen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
VolltextIMRRS 2017, 1115
LG Berlin, Beschluss vom 21.09.2016 - 51 T 700/16
1. Eine Räumungsklage ist einstweilen auszusetzen, wenn nach aktueller Lage nicht ausgeschlossen werden kann, dass im Falle der Räumung ernsthafte Selbsttötungsabsichten beim Schuldner eintreten.
2. Ein Schuldner kann sich auch dann auf suizidale Krisen berufen, wenn er bereits zum Zeitpunkt des Vergleichsschlusses, mit dem er sich verpflichtete, zu einem bestimmten Termin auszuziehen, ein entsprechendes ärztliches Attest hatte.
3. Der Schutz von Leib und Leben geht dem Grundsatz von Treu und Glauben vor.
VolltextIMRRS 2017, 0431
OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.12.2016 - 1 U 166/16
1. Die Unentgeltlichkeit einer Leistung ist grundsätzlich vom Insolvenzverwalter zu beweisen. Liegt die Darlehensgewährung allerdings lange zurück und deshalb außerhalb seiner Erkenntnissphäre, trifft den Anfechtungsgegner eine sekundäre Darlegungslast in Bezug auf die von ihm gewährte entgeltliche Gegenleistung.
2. Für die sekundäre Darlegungslast genügt es nicht, auf ein Darlehen zum Erwerb des Grundstücks und den Bau des Hauses zu verweisen. Vielmehr muss der Anfechtungsgegner vortragen, in welcher Weise das Darlehen gewährt wurde und ggf. Belege vorlegen.
3. Die Vorschrift zum Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Eintragung einer Vormerkung ohne Glaubhaftmachung des zu sichernden Anspruchs, stellt eine widerlegliche Vermutung des Verfügungsgrunds dar.
VolltextIMRRS 2017, 1114
BGH, Beschluss vom 13.01.2017 - V ZR 291/16
1. Schwierigkeiten, eine neue Wohnung zu finden, sind eine typische Folge einer Räumungsklage und kein unersetzbarer Nachteil, der eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung rechtfertigt.
2. Wurde ein Vollstreckungsschutzantrag (§ 712 ZPO) im Berufungsverfahren nicht gestellt, ist eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nicht möglich.
3. Erfolgte bereits eine Zurückweisung des Antrags auf Vollstreckungsschutz (§ 765a ZPO), darf nicht darauf vertraut werden, dass die Beschwerde erfolgreich ist.
VolltextIMRRS 2017, 1117
BGH, Beschluss vom 17.01.2017 - V ZB 150/16
Wurde eine Rechtsbeschwerde zugelassen und ist bei Verlust des Eigentums am versteigerten Grundstück ein Suizid des Schuldners ernsthaft zu befürchten, kann die Zwangsversteigerung bis zur Entscheidung über die Rechtsbeschwerde ausgesetzt werden.
VolltextIMRRS 2017, 1121
BGH, Beschluss vom 12.01.2017 - V ZB 96/16
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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