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Sachgebiet: Insolvenz und Zwangsvollstreckung

851 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

IMRRS 2016, 1157
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Umgehungsverbot gilt auch für den anwaltlichen Insolvenzverwalter!

BVerfG, Beschluss vom 28.10.2015 - 1 BvR 2400/15

1. Das Umgehungsverbot des § 12 Abs. 1 BORA gilt nicht nur für Rechtsanwälte, sondern auch für den als Rechtsanwalt auftretenden Insolvenzverwalter.

2. Die Prüfung der Frage, ob eine Verletzung der Berufsfreiheit des anwaltlichen Insolvenzverwalters vorliegt, kommt nicht in Betracht, wenn er sich nicht hinreichend mit der angegriffenen Entscheidung auseinandergesetzt hat.

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IMRRS 2016, 1216
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Sicherungshypothek als Gläubigerbenachteiligung: Maßgeblich ist der erwartete Versteigerungserlös

BGH, Urteil vom 09.06.2016 - IX ZR 153/15

Im Bereich der Insolvenzanfechtung richtet sich die Beurteilung, ob die Veräußerung eines mit Grundpfandrechten belasteten Grundstücks oder seine zusätzliche dingliche Belastung eine Gläubigerbenachteiligung auslöst, nur dann nach dem bei einer freihändigen Veräußerung des Grundstücks zu erzielenden Erlös, wenn der Insolvenzverwalter zu einer freihändigen Veräußerung rechtlich in der Lage ist. Fehlt dem Insolvenzverwalter die Befugnis zu einer freihändigen Veräußerung, weil der für den Eintritt der Gläubigerbenachteiligung maßgebliche Zeitpunkt vor der Verfahrenseröffnung liegt oder einer freihändigen Verwertung die von einem dinglichen Gläubiger betriebene Zwangsvollstreckung entgegensteht, ist der in einer Zwangsversteigerung zu erwartende Erlös maßgeblich.*)

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IMRRS 2016, 1217
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Übernahme der persönlichen Haftung für einen Grundschuldbetrag ist Eröffnungsgrund

BGH, Beschluss vom 23.06.2016 - IX ZB 18/15

Stützt ein Gläubiger seinen Eröffnungsantrag auf die Übernahme der persönlichen Haftung des Schuldners für einen Grundschuldbetrag und bildet diese Forderung zugleich den Insolvenzgrund, wird die Forderung durch die Vorlage einer vollstreckbaren Urkunde bewiesen. Einwendungen des Schuldners gegen die Forderung oder gegen die Vollstreckbarkeit des Titels können regelmäßig nur in den für den jeweiligen Einwand vorgesehenen Verfahren geltend gemacht werden.*)

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IMRRS 2016, 1220
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Kosten des Beschwerdeverfahrens, die vom Insolvenzverwalter zu tragen sind, sind Masseverbindlichkeiten

BGH, Beschluss vom 28.06.2016 - II ZR 364/13

Hat der Insolvenzverwalter nach übereinstimmend erklärter Erledigung der Hauptsache die Kosten eines im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren gemäß § 180 Abs. 2 InsO aufgenommenen Rechtsstreits zu tragen, sind die von ihm zu erstattenden Kosten des Beschwerdeverfahrens einheitlich als Masseverbindlichkeit zu behandeln (Anschluss an BGH, 28.09.2006 - IX ZB 312/04, IBRRS 2007, 0162; IMRRS 2007, 0095; BGH, 20.03.2008 - IX ZB 68/06, IBRRS 2009, 0405; IMRRS 2009, 0255; BGH, 29.05.2008 - IX ZR 45/07, IBRRS 2008, 2235; IMRRS 2008, 1320; BGH, 02.03.2011 - IV ZR 18/10, IBRRS 2011, 1221; IMRRS 2011, 0856), während der Kostenerstattungsanspruch des Gegners für die Vorinstanzen nur als Insolvenzforderung besteht.*)

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IMRRS 2016, 1122
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Vollstreckungstitel gegen Scheinpartei ist anfechtbar!

OLG Koblenz, Beschluss vom 05.10.2015 - 5 U 674/15

1. Werden Mahn- und Vollstreckungsbescheid an eine Person zugestellt, gegen die sich der Antrag nicht richten soll, wird diese auch dann nicht Partei des Verfahrens, wenn der Antragsteller vor dem Vollstreckungsbescheid eine Berichtigung der Parteibezeichnung erwirkt, ohne dass sich dadurch die Identität des Antragsgegners ändern sollte (hier: Brüder mit ähnlichen Vornamen - Bassem/Bassam).*)

2. Ergeht aufgrund einer unwirksamen Änderung des Passivrubrums ein Vollstreckungstitel, ist dieser wirkungslos. Die Scheinpartei kann gegen diesen mit dem Ziel der Beseitigung des Titels vorgehen. Gleichwohl kann ein derartiger Titel formell Rechtskraft erlangen, wenn er nicht fristgemäß angefochten wird.*)

3. Ein verfristeter Einspruch gegen den formell rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid ist in einem derartigen Fall nicht der richtige Rechtsbehelf. Erhebt der Scheinbeklagte in einem derartigen Verfahren erstmals in zweiter Instanz Hilfswiderklage, mit der er die materielle Unrichtigkeit des Vollstreckungsbescheids geltend macht, verliert diese bei Zurückweisung der Berufung (§ 522 Abs. 2 ZPO) in entsprechender Anwendung von § 524 Abs. 4 ZPO ihre Wirkung.*)

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IMRRS 2016, 1124
GewerberaummieteGewerberaummiete
Anmietvereinbarung scheitert: Mieter muss Inventar entfernen!

OLG Hamburg, Urteil vom 17.12.2015 - 4 U 131/15

1. Ein Nutzungsrecht auf die Mieträume steht dem gewerblichen Mieter ab dem Zeitpunkt des endgültigen Scheiterns der Anmietvereinbarung nicht mehr zu. Er ist dann dazu verpflichtet, sein Inventar zu entfernen.

2. Entscheidend dafür, ob einem Insolvenzverwalter Herausgabeansprüche auf Inventargegenstände zustehen, kommt es auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung an. Mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens unterliegen die Inventargegenstände nicht mehr dem Insolvenzbeschlag.

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IMRRS 2016, 1121
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Vollstreckungsgericht darf Verrechnung geleisteter Zahlungen nicht überprüfen!

BGH, Beschluss vom 15.06.2016 - VII ZB 58/15

1. Sofern das Antragsformular gemäß Anlage 2 zu § 2 Satz 1 Nr. 2 ZVFV für den Antrag des Gläubigers auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses hinsichtlich der zu vollstreckenden Forderungen auf Seite 3 keine vollständige und zutreffende Eintragungsmöglichkeit bietet, ist es nicht zu beanstanden, wenn der Gläubiger wegen der zu vollstreckenden Forderungen insgesamt auf eine in einer Anlage beigefügte Forderungsaufstellung verweist, auch wenn eine zutreffende Eintragung der zu vollstreckenden Forderungen in die vorgegebene Forderungsaufstellung teilweise möglich gewesen wäre.*)

2. Das Antragsformular bietet auf Seite 3 keine vollständige und zutreffende Eintragungsmöglichkeit, wenn der Gläubiger die Vollstreckung wegen mehrerer Kostenforderungen nebst Zinsen mit gleicher Zinshöhe, aber unterschiedlichen Zinsläufen betreibt.*)

3. Das Vollstreckungsgericht ist im Rahmen des streng formalisierten Zwangsvollstreckungsverfahrens nicht befugt, eine vom Gläubiger vorgenommene Verrechnung an ihn geleisteter Zahlungen auf ihre Richtigkeit gemäß § 367 Abs. 1 BGB hin zu überprüfen.*)

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IMRRS 2016, 1050
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Zwangsvollstreckung durch alten Gläubiger, obwohl Titel abgetreten wurde?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 08.06.2015 - 2-26 O 343/14

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2016, 1037
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Wann liegt eine Zahlungseinstellung vor?

BGH, Urteil vom 09.06.2016 - IX ZR 174/15

Indizien für eine Zahlungseinstellung sind gegeben, wenn der Schuldner selbst erteilte Zahlungszusagen nicht einhält oder verspätete Zahlungen nur unter dem Druck einer angedrohten Liefersperre vornimmt.*)

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IMRRS 2016, 0977
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Was passiert mit dem Absonderungsrecht nach freihändiger Veräußerung?

AG Bochum, Urteil vom 22.04.2016 - 94 C 12/16

1. Ein ursprünglich nach § 49 InsO i.V.m. § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG bestehendes Absonderungsrecht setzt sich nach der freihändigen Veräußerung im Wege der dinglichen Surrogation am Veräußerungserlös fort.

2. Ein nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG bestehendes Absonderungsrecht bezieht sich neben Hausgeldern auch auf Nebenleistungen wie wegen Verzugs begründete vorgerichtliche Anwaltskosten.

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IMRRS 2016, 0955
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Vollständige Eintragung möglich: Vorgegebenes Formular ist zu nutzen!

BGH, Beschluss vom 11.05.2016 - VII ZB 54/15

Bietet das Antragsformular gemäß Anlage 2 zu § 2 Satz 1 Nr. 2 ZVFV hinsichtlich der Forderungsaufstellung eine vollständige Eintragungsmöglichkeit, ist ausschließlich das vorgegebene Formular zu nutzen (Anschluss an BGH, Beschluss vom 04.11.2015 - VII ZB 22/15, NJW 2016, 81 = IBR 2016, 49).*)

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IMRRS 2016, 0935
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Bürge kann auf Einreden des Hauptschuldners verzichten!

LG München I, Urteil vom 27.04.2016 - 2 O 13555/15

1. Eine Klage des Auftragnehmers gegen den Bürgen einer auf Grundlage des § 648a BGB gestellten Bürgschaft im Urkundenprozess ist statthaft.

2. Die Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle durch den Insolvenzverwalter stellt ein Anerkenntnis i.S.d. § 648a BGB dar.

3. Der Bürge kann im Rahmen der Bürgschaftserklärung auf die Erhebung von Einwendungen aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Gläubiger und dem Insolvenzschuldner nach § 768 Abs. 1 Satz 1 BGB verzichten.

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IMRRS 2016, 0851
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wann ist die Sicherungsübereignung eines Warenlagers sittenwidrig?

BGH, Urteil vom 12.04.2016 - XI ZR 305/14

1. Zur entsprechenden Geltung der Voraussetzungen von § 301 ZPO wegen der Gefahr einander widersprechender Entscheidungen, wenn der Kläger mehrere Ansprüche geltend macht, die sämtlich voraussetzen, dass der Kläger Eigentümer bestimmter Waren geworden ist, und das Berufungsgericht nur einen Teil der Ansprüche für entscheidungsreif erachtet, während es hinsichtlich des anderen Teils die Entscheidungsreife verneint und die Sache in diesem Umfang an das erstinstanzliche Gericht zurückverweist.*)

2. Zu den Voraussetzungen für die Nichtigkeit der Sicherungsübereignung eines Warenlagers wegen Sittenwidrigkeit gemäß § 138 Abs. 1 BGB (Fortführung von BGH, 09.07.1953 - IV ZR 242/52, BGHZ 10, 228).*)

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IMRRS 2016, 0884
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Kapitalertragsteuer: Gesellschafter haben die Zinsabschläge in die Masse zu erstatten

BGH, Urteil vom 05.04.2016 - II ZR 62/15

Die nach § 43 Abs. 1 Satz 1 EStG durch Abzug auf die Kapitalerträge der Insolvenzmasse erhobene Einkommen- oder Körperschaftsteuer (Kapitalertragsteuer) ist ebenso wie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag auch im Insolvenzverfahren vermögensmäßig als Abzug von Gesellschaftskapital anzusehen und wegen der steuerlichen Anrechnung auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer der Gesellschafter wie eine Entnahme zu behandeln. Die Gesellschafter sind deshalb - unabhängig vom Inhalt des Gesellschaftsvertrages - zur Erstattung der Zinsabschläge in die Masse verpflichtet.*)

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IMRRS 2016, 0886
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Anspruch auf Nebenkostenrückzahlung unpfändbar: Nachbesserung der Vermögensauskunft unzulässig

BGH, Beschluss vom 03.03.2016 - I ZB 74/15

Einem Verlangen auf Nachbesserung einer Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Gläubiger Auskunft über Erstattungsforderungen für Betriebs- und Heizkosten verlangt, die der Sozialhilfeträger für einen Empfänger von Leistungen nach dem SGB II an dessen Vermieter geleistet hat. Ein solches Auskunftsbegehren ist mutwillig, weil diese Ansprüche nicht der Pfändung unterliegen.*)

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IMRRS 2016, 0670
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzplan: Gläubiger erhalten trotz Ausschlussklauseln die Planquote

BAG, Urteil vom 19.11.2015 - 6 AZR 559/14

1. Eine Klausel in einem Insolvenzplan, nach der Insolvenzgläubiger, die ihre Forderung angemeldet, aber nach Bestreiten durch den Insolvenzverwalter nicht innerhalb einer im Plan näher bestimmten Ausschlussfrist im Klagewege verfolgt haben, bei der Verteilung nicht berücksichtigt werden, lässt den Anspruch der Gläubiger materiell-rechtlich unberührt, wenn die Frist versäumt wird.

2. Die Gläubiger, die die Frist versäumt haben, können die Planquote nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens mit einer Leistungsklage gegenüber dem Schuldner durchsetzen.

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IMRRS 2016, 0804
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Räumungsschutz nur bei Vorlage eines Attestes!

LG Berlin, Beschluss vom 21.03.2016 - 51 T 167/16

1. Der Räumungsschuldner muss die Tatsache, dass die Räumung seiner Wohnung aufgrund einer Grunderkrankung lebensgefährlich wäre (hier: drohender Herzinfarkt), durch Vorlage eines fachärztlichen Attestes belegen.

2. Das Gericht muss ihn auf dieses Erfordernis hinweisen.

3. Ist bereits eine fünfmonatige Räumungsfrist gewährt worden und ist nicht der Räumungsschuldner, sondern seine Lebensgefährtin, ist die Frist auf ein Mindestmaß (hier: einen Monat) zu beschränken.

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IMRRS 2016, 0772
ZwangsversteigerungZwangsversteigerung
Auflassungsvormerkung vermittelt keine wehrfähige Rechtsposition!

VG Schwerin, Beschluss vom 20.11.2015 - 4 B 1851/15

1. § 26 ZVG entwertet die eigentumsrechtliche Position des Erwerbers eines zur Zwangsversteigerung beschlagnahmten Grundstücks nach § 903 BGB im Hinblick auf Angriffsmöglichkeiten gegen die (davon nämlich unbeeinflusste) Zwangsversteigerung.*)

2. Selbst eine vor der Beschlagnahme des Grundstücks im Grundbuch eingetragene Auflassungsvormerkung, die zwischenzeitlich zum Vollerwerb geführt hat, vermittelt keine wehrfähige Rechtsposition gegen das eingeleitete Zwangsversteigerungsverfahren.*)

3. Dies gilt auch, wenn sich der Erwerber des Grundstücks mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO gegen die drohende Zwangsversteigerung aus einer öffentlichen Last wehren will.*)

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IMRRS 2016, 0776
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Zwangsverwalter muss keine wiederkehrenden Ausbaubeiträge zahlen!

OVG Thüringen, Beschluss vom 30.04.2015 - 4 EO 52/15

1. Der Zwangsverwalter ist nicht nach Maßgabe des § 155 Abs. 2 Satz 2 ZVG zur Zahlung wiederkehrender Ausbaubeiträge im Sinne des § 7a ThürKAG verpflichtet.*)

2. Bei wiederkehrenden Ausbaubeiträgen handelt es sich um einmalige und nicht um "wiederkehrende laufende Leistungen" im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG.*)

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IMRRS 2016, 0774
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Ansprüche aus Steuerverhältnis sind nur mit Duldungsbescheid anfechtbar!

VG Bayreuth, Urteil vom 11.02.2015 - B 4 K 13.349

Eine Anfechtung wegen Ansprüchen aus dem Steuerverhältnis außerhalb des Insolvenzverfahrens ist nur mit einem Duldungsbescheid und nicht auch mit einer Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung zulässig (wie hier BGH, Beschluss vom 27.07.2006 - IX ZB 141/05, IMRRS 2006, 2959; OLG Celle, Beschluss vom 06.08.2012 - 13 W 64/12; a. A. BFH, Beschluss vom 01.12.2005 - VII B 95/05).*)

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IMRRS 2016, 0771
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Keine Vollstreckungsabwehrklage gegen Vollstreckung aus Verwaltungsakt!

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20.10.2015 - 1 M 319/15

1. Für die Vollstreckung aus einem Verwaltungsakt besteht keine (ungewollte) Rechtsschutzlücke, die eine analoge Anwendung der Vollstreckungsabwehrklage aus § 767 ZPO und des Eilantrages nach § 769 ZPO über § 167 Abs. 1 VwGO rechtfertigen könnte. Das gilt auch für den Vollsteckungsverwaltungsakt (hier: Pfändungs- und Einziehungsverfügung).*)

2. Der genossenschaftliche Geschäftsanteil ist als solcher nicht pfändungsfähig, da er nur eine rechnerische Größe ist. Gepfändet werden kann vielmehr lediglich das Auseinandersetzungsguthaben des Genossen nach seinem Ausscheiden sowie eine jährliche Dividende auf die Geschäftsanteile.*)

3. Ob eine solche Pfändung der Anteile an einer Wohnungsbaugenossenschaft letztlich zum Ausscheiden des Mitglieds aus der Genossenschaft und einer Kündigung seiner genossenschaftlichen Wohnung führt, kann dahinstehen. Davon bleibt die Pfändung als solche unberührt. Denn die Pfändung ist geboten, damit der Pfändungsgläubiger die Forderung erlangt und so einen Vollstreckungszugriff anderer Gläubiger verhindern kann. Eine solche Pfändung stellt auch keine unzumutbare Härte dar. Der Wohnungsbaugenosse ist hinreichend über den Kündigungsausschluss nach § 67c GenG geschützt.*)

4. Eine Erklärung der Behörde, mit der Vollstreckung bis zu einer Entscheidung über den Eilantrag des Gebührenschuldners zuzuwarten, ist - wenn die Behörde in der Sache die Zurückweisung des Eilantrags beantragt - keine Aussetzung der Vollziehung i. S.v. § 237 Abs. 1 AO, sondern kann nur als Vollstreckungsaufschub gemäß § 258 AO angesehen werden, bei dem grundsätzlich daher weiter Säumniszuschläge gemäß § 240 Abs. 1 AO und nicht etwa (niedrigere) Aussetzungszinsen anfallen.*)

5. Gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte über einen Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 167 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 769 Abs. 1 ZPO ist die Beschwerde nicht statthaft; auch für solche Entscheidungen gilt (in entsprechender Anwendung) der Rechtsmittelausschluss des § 707 Abs. 2 Satz 2 ZPO.*)

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IMRRS 2016, 0777
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Klage auf Duldung der Vollstreckung trotz § 191 Abs. 1 Satz 2 AO

VGH Bayern, Urteil vom 18.09.2015 - 4 BV 15.643

1. Die Frage, ob für einen Steuergläubiger die Möglichkeit der Klagerhebung zur Durchsetzung seiner Anfechtungsansprüche offensteht, betrifft nicht die Zulässigkeit des Rechtswegs, sondern die der Klage. Auch wenn § 191 Abs. 1 Satz 2 AO den Klageweg für Steuerforderungen ausschließen sollte, wäre über die Statthaftigkeit einer dennoch erhobenen Klage im Zivilrechtsweg zu entscheiden.

2. § 191 Abs. 1 Satz 2 AO ist so zu verstehen, dass die Steuerbehörden zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung sowohl einen Duldungsbescheid erlassen, als auch die Klagemöglichkeit nach dem Anfechtungsgesetz ergreifen kann.

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IMRRS 2016, 0775
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzfeste Rückführung eines Darlehens durch Zwangsverwaltung?

OLG Naumburg, Urteil vom 13.01.2016 - 5 U 139/15

1. Die gesetzliche Erstreckung eines Grundpfandrechts auf Mietforderungen des belasteten Grundstücks führt nicht ipso iure zur Insolvenzfestigkeit der eingezogenen Mieten. Erst durch die Anordnung der Zwangsverwaltung erstarkt die bis dahin nur potentiell bestehende Haftung eines Grundpfandrechts, verbunden mit der Folge, dass Mietforderungen insolvenzfest durch den Sicherungsnehmer des Grundpfandrechts vereinnahmt werden können.

2. Für die Frage, ob die Voraussetzungen der Anfechtbarkeit einer Sicherungszession (hier über Mietforderungen) durch den Insolvenzverwalter gegeben sind, ist im Falle der Abtretung künftiger (Miet-)Forderungen darauf abzustellen ist, wann die (Miet-)Forderungen entstanden sind.

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IMRRS 2016, 0770
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Notwendige Kosten des Rechtsanwalts

AG Solingen, Beschluss vom 16.04.2015 - 7 M 756/15

Die Kosten der Einschaltung eines Rechtsanwalts in der Zwangsvollstreckung (Pfändungs- und Überweisungsbeschluss sowie Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung) sind auch dann erstattungsfähig, wenn es nicht zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung kommt.

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IMRRS 2016, 0769
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Nutzungsentschädigung und Betriebskosten­vorauszahlung für Zwangsverwalter

AG Heidelberg, Urteil vom 26.06.2015 - 21 C 40/15

Dem Zwangsverwalter steht gegen den Zwangsverwaltungsschuldner ein Anspruch sowohl auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung für einen Teil der von ihm bewohnten Wohnung sowie auf monatliche Vorauszahlungen für die Betriebskosten der gesamten Wohnung zu.

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IMRRS 2016, 1937
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Veruntreuung muss bewiesen sein!

LG Bonn, Urteil vom 25.08.2015 - 8 S 59/15

1. Wird das Guthaben auf einem Treuhandkonto zweckwidrig verwendet, scheidet es aus dem Vermögen des Treugebers (hier: einer Wohnungseigentümergemeinschaft) aus.

2. Die Treuhandbindung besteht jedenfalls dann nicht mehr, wenn dem Treuhänder (hier: dem WEG-Verwalter) in Wirklichkeit der Wille fehlt, das Treugut für den Treugeber zu verwalten und er es stattdessen als eigenes Vermögen behandelt oder wenn es zu einer Vermischung von Fremd- und Eigengeld kommt.

3. Veruntreuungen oder sonstiges Unregelmäßigkeiten müssen jedoch bewiesen sein, ein bloßer Verdachtsmoment reicht nicht aus.

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IMRRS 2016, 1647
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 11.02.2016 - V ZB 182/14

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2016, 0682
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung aus Eigentümergrundschuld?

BGH, Urteil vom 24.03.2016 - IX ZR 259/13

1. Gehört eine Eigentümergrundschuld zur Masse, kann der Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Grundstückseigentümers aus ihr die Zwangsvollstreckung zum Zwecke der Befriedigung betreiben (Anschluss an BGHZ 103, 30).*)

2. Die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete schuldrechtliche Verpflichtung, eine Grundschuld nicht zu revalutieren und sie nicht zu übertragen, hindert den Insolvenzverwalter nicht, die Grundschuld zu verwerten.*)

3. Der vertragliche, ungesicherte Anspruch eines Gläubigers, Grundschulden nicht zu revalutieren und sie nicht zu übertragen, verwandelt sich in der Insolvenz des Grundstückseigentümers nicht in einen Bereicherungsanspruch gegen die Masse, wenn die Grundschulden als Eigentümergrundschulden in die Masse fallen und später infolge des Erwerbs des Grundstücks durch den Gläubiger zu Fremdgrundschulden werden.*)

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IMRRS 2016, 0676
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Rechtsmittel hat keine Aussicht auf Erfolg: Keine Einstellung der Zwangsvollstreckung!

BGH, Beschluss vom 23.03.2016 - VIII ZR 26/16

Das Revisionsgericht kann die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil anordnen, wenn die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde und nicht ein überwiegendes Interesse des Gläubigers entgegensteht. Eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung kommt aber nicht in Betracht, wenn das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat.

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IMRRS 2016, 0673
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Schuldverschreibungen und Zinsscheine sind im Original vorzulegen!

BGH, Beschluss vom 07.04.2016 - VII ZB 14/15

Der Gläubiger eines Titels, nach dem der Schuldner gemäß § 797 BGB nur gegen Aushändigung einer Inhaberschuldverschreibung zur Leistung verpflichtet ist, muss für den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses dem Vollstreckungsgericht die Schuldverschreibungen und Zinsscheine im Original vorlegen, auch wenn sich diese in einer Sammelverwahrung befinden (Fortführung von BGH, Beschluss vom 08.07.2008 - VII ZB 64/07, BGHZ 177, 178).*)

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IMRRS 2016, 1936
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung

BGH, Urteil vom 17.03.2016 - IX ZR 142/14

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2016, 0669
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Verpflichtung zur Sicherheitsleistung nach § 648a BGB ist vertretbare Handlung!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15.04.2015 - 5 W 24/15

1. Bei der Verpflichtung zur Sicherheitsleistung nach §§ 648a, 232 BGB handelt es sich um eine vertretbare Handlung im Sinne des § 887 ZPO.

2. Die Auswahlberechtigung unter den zulässigen Formen der Sicherheitsleistung (§ 232 BGB) begründet kein Wahlschuldverhältnis (§§ 262 ff. BGB) zwischen den Beteiligten. Das bedeutet, dass die Wahl nicht durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil ausgeübt wird, sondern erst dann erfolgt ist, wenn die Sicherheit tatsächlich bestellt wird.

3. Leistet der Schuldner nicht Sicherheit, geht die Ausübung seines Wahlrechts in - entsprechender - Anwendung der §§ 262, 264 Abs. 1 BGB auf den Gläubiger über, der nach § 887 Abs. 1 ZPO Hinterlegung von Geld gemäß § 232 Abs. 1 ZPO und zugleich nach § 887 Abs. 2 ZPO Vorauszahlung des hierfür erforderlichen Betrags verlangen kann.

4. Allerdings bleibt es dem Schuldner, der mit der vom Gläubiger gewählten Art der Sicherheit nicht einverstanden ist, auch nach Beginn der Zwangsvollstreckung unbenommen, sich von der Verbindlichkeit zu befreien, indem er seiner Verpflichtung zur Sicherheitsleistung in anderer Weise nachkommt (§ 264 Abs. 1 Hs. 2 BGB).

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IMRRS 2016, 0640
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Pfändung eines Und-Kontos erfordert Titel gegen alle Mitinhaber!

LG Berlin, Urteil vom 25.06.2015 - 21 S 10/14

1. Die Pfändung eines Guthabens auf einem Und-Konto setzt einen Titel gegen sämtliche Konto-Mitinhaber und einen entsprechenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss voraus.

2. Will der Gläubiger als nur einer von mehreren Kontomitinhabern auf das auf den Vollstreckungsschuldner entfallende Konto-Teilguthaben zugreifen, muss und kann er zusätzlich dessen Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft, Erlösverteilung und Erlösauszahlung pfänden.

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IMRRS 2016, 0552
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
GbR kann als Berechtigte einer Zwangshypothek eingetragen werden!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.10.2015 - 20 W 302/15

Die teilrechtsfähige Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann grundsätzlich als Vollstreckungsgläubigerin einzutragende Berechtigte einer Zwangshypothek sein. Die Voraussetzungen der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek zugunsten einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ergeben sich aus § 47 Abs. 2 GBO. Eintragungsgrundlage ist im Falle der Zwangshypothek allein der Vollstreckungstitel nur auf die Gesellschaft, ohne auch deren Gesellschafter vollständig auszuweisen, ist die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf dieser Grundlage nicht möglich.*)

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IMRRS 2016, 0524
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Keine Zwangsvollstreckung in das Verwalterkonto!

LG Bonn, Urteil vom 30.04.2015 - 15 O 351/14

1. Es handelt sich bei einem WEG-Verwalterkonto um einen typischen Fall eines treuhänderisch angelegten Bankkontos, da der Verwalter gemäß § 27 Abs. 5 Satz 1 WEG verpflichtet ist, eingenommene Gelder von seinem Vermögen gesondert zu halten.

2. Die fremdnützige Treuhand eröffnet bei einer gegen den Treuhänder gerichteten Vollstreckung die Möglichkeit der Drittwiderspruchsklage.

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IMRRS 2016, 0500
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Duldungsbescheid reicht nicht für Zwangsversteigerung!

AG Görlitz, Beschluss vom 15.12.2015 - 4 K 330/14

Das Finanzamt benötigt zur Zwangsversteigerung aus einer gepfändeten Eigentümergrundschuld einen dinglichen Titel nach § 1147 BGB; ein Duldungsbescheid stellt einen solchen Titel nicht dar.*)

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IMRRS 2016, 0491
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Mängel sind wertmindernd!

OLG Hamm, Beschluss vom 19.01.2016 - 21 U 106/15

1. Mängel einer von der Insolvenzschuldnerin erbrachten Werkleistung schmälern den Wert der in die Insolvenzmasse fallenden Werklohnforderung (Anschluss an BGH, Urteil vom 16.01.1986 - VII ZR 138/85, NJW 1986, 1176, 1177).*)

2. Eine zwischen der Insolvenzschuldnerin und dem Besteller getroffene Vereinbarung, wonach die Beseitigung der Mängel auf Kosten der Insolvenzschuldnerin im Wege der Ersatzvornahme erfolgen soll, stellt keine die Gläubiger benachteiligende Verfügung im Sinne von §§ 129, 131 InsO dar, weil ohne diese Vereinbarung und die daraufhin ausgeführte Ersatzvornahme der Werklohnforderung ein Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers in Höhe des Zweifachen der Mangelbeseitigungskosten gem. §§ 320, 641 Abs. 3 BGB hätte entgegengehalten werden können.*)

3. Die zur Herstellung der Aufrechnungslage in Bezug auf die Ansprüche auf Erstattung der Mangelbeseitigungskosten einerseits und Werklohnzahlung andererseits führende Verfügung der Insolvenzschuldnerin benachteiligt die Gläubiger nicht, wenn sie gleichzeitig erst zur vollen Durchsetzbarkeit der Werklohnforderung führt (Anschluss an BGH, Urteil vom 23.06.2005 - VII ZR 197/03, IBRRS 2005, 2354 = NZBau 2005, 582).*)

4. Die wertmäßige Berücksichtigung der Gewährleistungsrechte des Bestellers, die der Durchsetzung der zur Insolvenzmasse gehörenden Werklohnforderung entgegenstehen, im Rahmen der Prüfung einer Gläubigerbenachteiligung stellt keine Vorteilsausgleichung nach schadensersatzrechtlichen Grundsätzen dar, sondern beruht auf den Besonderheiten des Werkvertragsrechts (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 07.05.2013 - IX ZR 191/12, IBRRS 2013, 2212 = NZI 2013, 694).*)

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IMRRS 2016, 0778
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Schuldner neigt zum Suizid: Vollstreckung ist auf unbestimmte Zeit einzustellen!

BGH, Beschluss vom 21.01.2016 - I ZB 12/15

1. Im Verfahren auf Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO kann die Anhörung einer Partei in entsprechender Anwendung der §§ 375, 451 ZPO durch einen beauftragten oder ersuchten Richter erfolgen. Dies kommt nicht in Betracht, wenn Gesichtspunkte eine Rolle spielen, die nur aufgrund eines unmittelbaren Eindrucks von der Anhörung zutreffend beurteilt werden können.*)

2. Ein absoluter Ausnahmefall, in dem eine Räumungsvollstreckung wegen einer beim Schuldner bestehenden Gesundheits- oder Suizidgefahr auf unbestimmte Zeit eingestellt wird, wird grundsätzlich nur vorliegen, wenn eine Verringerung des Gesundheitsrisikos oder der Suizidgefahr auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Mitwirkung des Schuldners und staatlicher Stellen in Zukunft ausgeschlossen erscheint.*)

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IMRRS 2016, 0421
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Keine Veräußerung des Erbbaurechts im Zwangsvollstreckungsverfahren!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.10.2015 - 3 Wx 151/14

Im Zwangsvollstreckungsverfahren verliert der an sich allein antragsberechtigte Erbbaurechtsinhaber indessen mit der Beschlagnahme seine Befugnis, das Erbbaurecht zu veräußern.

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IMRRS 2016, 0407
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Ohne ordnungsgemäße Forderungsanmeldung keine Feststellungsklage!

OLG Brandenburg, Urteil vom 27.01.2016 - 11 U 126/13

1. Die ordnungsgemäße Forderungsanmeldung in der Gesamtvollstreckung ist eine Sachurteilsvoraussetzung für die Feststellungsklage gemäß § 11 Abs. 3 GesO.

2. Sachurteilsvoraussetzungen sind der Disposition der Parteien entzogen und vom Amts wegen zu berücksichtigen.

3. Eine unzulässige Klage wird nicht dadurch zulässig, dass die Parteien dies vereinbaren oder ein dahingehendes Vertrauen schaffen.

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IMRRS 2016, 0391
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Entscheidung vorläufig vollstreckbar: Avalgebühren sind Kosten der Zwangsvollstreckung!

BGH, Beschluss vom 10.02.2016 - VII ZB 56/13

Die Kosten für eine Prozessbürgschaft zur Vollstreckung aus einer nur gegen Stellung einer Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärten Entscheidung gemäß § 709 Satz 1 ZPO sind Kosten der Zwangsvollstreckung im Sinne des § 788 Abs. 1 ZPO.*)

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IMRRS 2016, 0376
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Zur Räumung verurteilt: Berufungsgericht kann Räumungsfrist gewähren!

LG Berlin, Beschluss vom 09.02.2016 - 67 S 18/16

Ist der Mieter von Wohnraum erstinstanzlich zur Räumung verurteilt worden, ist das Berufungsgericht zur originären Gewährung einer Räumungsfrist gemäß § 721 Abs. 1 ZPO nicht nur in dem Berufungsurteil oder einem die Berufung des Mieters zurückweisenden Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO befugt, sondern auch in einem isolierten Beschluss während des noch laufenden Berufungsverfahrens.*)

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IMRRS 2016, 0303
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Mietbescheinigung ist kein Vollstreckungsverzicht!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 01.02.2016 - 2-11 T 15/16

Eine standardisierte Mietbescheinigung bestätigt lediglich die aktuell zu zahlende Miete bzw. Nutzungsentschädigung. Sie bringt daher keinen Nachweis für ein fortbestehendes oder neu begründetes Mietverhältnis und auch nicht für einen Vollstreckungsverzicht.

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IMRRS 2016, 0233
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wie wird die Duldung von Modernisierungsmaßnahmen vorläufig vollstreckt?

LG Berlin, Urteil vom 07.01.2016 - 67 S 402/15

Die vorläufige Vollstreckbarkeit eines erstinstanzlichen Urteils, das die Verurteilung des Mieters zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen zum Gegenstand hat, richtet sich nicht nach den § 708 Nr. 7, § 711 ZPO, sondern entweder nach den § 708 Nr. 11, § 711 oder nach § 709 ZPO. Zur Bemessung des Gegenstandes der Verurteilung iSd § 708 Nr. 11 ZPO ist dabei zumindest der Jahresbetrag der zu erwartenden Mieterhöhung zugrunde zu legen.*)

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IMRRS 2016, 0212
Insolvenz & ZwangsvollstreckungInsolvenz & Zwangsvollstreckung
Zwangsverwaltervergütung nach Zeitaufwand ohne Stundennachweis?

LG Münster, Beschluss vom 11.05.2015 - 5 T 58/15

1. Ein Zwangsverwalter kann eine von der Regelvergütung abweichende Vergütung nach Zeitaufwand dann verlangen, wenn die Regelvergütung trotz Ausschöpfens des Höchstrahmens um mehr als 25 Prozent hinter der Vergütung nach Zeitaufwand zurückbleibt.

2. Die Zeitvergütung des Zwangsverwalters ist seitens der Gerichte durch eine bloße Plausibilitätskontrolle zu prüfen.

3. Ein Stundensatz von 75 Euro für den Zwangsverwalter und 35 Euro für dessen Mitarbeiter ist angemessen und nicht zu beanstanden.

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IMRRS 2016, 1651
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Unterbringung zum Bannen der Suizidgefahr

BGH, Beschluss vom 28.01.2016 - V ZB 115/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2016, 0200
Insolvenz & ZwangsvollstreckungInsolvenz & Zwangsvollstreckung
Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung?

BGH, Beschluss vom 14.09.2015 - I ZB 61/15

Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung ist nur dann statthaft, wenn der Antragsteller darlegt und glaubhaft macht, dass er zur Sicherheitsleistung nicht in der Lage ist.

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IMRRS 2016, 0210
Insolvenz & ZwangsvollstreckungInsolvenz & Zwangsvollstreckung
Gläubiger verwertet von GmbH gestellte Sicherheit: Kein Anspruch gegen den Gesellschafter!

LG Kleve, Urteil vom 03.03.2015 - 4 O 35/13

Hat sich ein Gesellschafter gegenüber einem Dritten für eine Verbindlichkeit seiner GmbH verbürgt und zugleich die GmbH dem Dritten eine Sicherheit für die Verbindlichkeit bestellt, besteht kein Anspruch gegen den Gesellschafter analog § 143 Abs. 3 InsO, wenn der Dritte dem Gesellschafter vor der Insolvenzeröffnung die Bürgschaftsschuld erlassen hat und danach die von der Gesellschaft gestellte Sicherheit verwertet.*)

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IMRRS 2016, 0199
Insolvenz & ZwangsvollstreckungInsolvenz & Zwangsvollstreckung
Leistung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung: Rechtsverlust "unentgeltlich"?

BGH, Urteil vom 10.09.2015 - IX ZR 220/14

Erbringt der spätere Insolvenzschuldner als Dritter zur Abwendung der Zwangsvollstreckung des Gläubigers gegen seinen Forderungsschuldner aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil die von jenem geschuldete Leistung, stellt der Verlust des Rechts, eine geleistete Sicherheit zurückzuverlangen, kein die Entgeltlichkeit der empfangenen Leistung begründendes Vermögensopfer des Gläubigers dar.*)

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IMRRS 2016, 0207
SteuerrechtSteuerrecht
Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist das vereinbarte Entgelt

BFH, Beschluss vom 09.09.2015 - XI B 87/14

1. § 114a Satz 1 ZVG bewirkt, dass die Forderung des zur Befriedigung aus dem Grundstück berechtigten Gläubigers gegenüber dem Zwangsvollstreckungsschuldner auch insoweit erlischt, als sein bares Meistgebot (ohne Meistgebotszinsen nach § 49 Abs. 2 ZVG) zzgl. bestehenbleibender Rechte hinter 7/10 des Grundstückswerts zurückbleibt.

2. Der berechtigte Gläubiger und der Vollstreckungsschuldner werden rechtlich so gestellt, als ob der Gläubiger ein Gebot abgegeben hätte, das 7/10 des Grundstückswerts erreicht; soweit dadurch sein Anspruch gedeckt ist, ihm also der Erlös im Verteilungsverfahren zuzuteilen gewesen wäre, gilt er mit dem Zuschlag als befriedigt. In Höhe des fiktiven Befriedigungsbetrags tritt beim Schuldner zwangsläufig kraft Gesetzes eine Schuldbefreiung ein (vgl. BFHE 241, 424 = BStBl II 2013, 926 Rn. 13 m.w.N).

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