Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
951 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2004
IMRRS 2004, 0276BGH, Urteil vom 08.01.2004 - VII ZR 181/02
Die Wohnflächen gehören zu den zentralen Beschaffenheitsmerkmalen des vom Bauträger geschuldeten Objektes. Fehlen in einem Erwerbervertrag Angaben hierzu, sind die einseitigen Vorstellungen des Erwerbers für den Inhalt des Vertrages maßgeblich, wenn der Bauträger in eigener oder zurechenbarer Kenntnis des Willens des Erwerbers den Vertrag abschließt.*)
Beauftragt der Bauträger eine Hilfsperson mit der Anwerbung der Kunden und mit den Vertragsanbahnungsgesprächen und schaltet der Verhandlungsgehilfe einen selbständigen Vermittler ein, sind dessen Kenntnisse über die einseitigen Vorstellungen des Erwerbers dem Bauträger zuzurechnen, wenn dieser mit der Einschaltung des Untervermittlers rechnen mußte.*)
VolltextIMRRS 2004, 0263
BFH, Urteil vom 14.01.2004 - IX R 33/03
Das FördG begünstigt als Anzahlungen auf Anschaffungskosten die volle Vorauszahlung des Kaufpreises jedenfalls dann, wenn die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 MaBV vorliegen (gegen BMF-Schreiben vom 29. März 1993, BStBl I 1993, 279, Tz. 8).*)
VolltextIMRRS 2004, 0230
BGH, Urteil vom 20.01.2004 - XI ZR 460/02
Eine Haustürsituation im Sinne des § 1 Abs. 1 HWiG ist der kreditgebenden Bank bei steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodellen nach den zu § 123 BGB entwickelten Grundsätzen nicht allein deshalb zuzurechnen, weil die Bank Kenntnis davon hat, daß die Eigentumswohnung nicht von einer Privatperson, sondern von einer gewerblich tätigen Bauträgergesellschaft über einen Vermittler verkauft und der Darlehensvertrag über ihn vermittelt wurde. Allein dieser Umstand läßt nicht den Schluß zu, daß die Darlehensvertragserklärungen der Kunden auf einer mündlichen Verhandlung ohne vorherige Bestellung an ihrem Arbeitsplatz oder in ihrer Privatwohnung beruhen, und verpflichtet die kreditgebende Bank auch nicht ohne weiteres zu einer Nachfrage über die Umstände der Vertragsanbahnung.*)
VolltextIMRRS 2004, 0192
OLG Brandenburg, Urteil vom 19.09.2002 - 5 U 176/01
1. Die Freistellungsverpflichtung beim Bauträgervertrag betrifft wegen der Besonderheiten des (Dreiecks-)Rechtsverhältnisses von Bauträger, finanzierender Bank des Bauträgers und Käufer alle drei Beteiligten. Bei dem Freigabeversprechen handelt es sich regelmäßig um einen Vertrag zwischen Gläubigerbank und Erwerber.
2. Einer ausdrücklichen Annahme Freigabeerklärung der Bank bedarf es gemäß § 151 BGB nicht, wenn auf eine ausdrückliche Erklärung der Annahme verzichtet worden ist. Dies ergibt sich für die Freigabeerklärung der Bank im Rahmen eines Bauträgervertrages aus der Verkehrssitte.
3. Diese Grundsätze lassen sich auf den Fall übertragen, dass der Käufer keinen Bauträgervertrag geschlossen hat, sondern wegen der bereits zuvor eingetretenen Krise des Bauträgers einen reinen Kaufvertrag, um - das Trennstück anschließend selbst zu bebauen. Hinsichtlich der Problematik der Freistellungserklärung ergeben sich hieraus jedoch keine Änderungen.
VolltextIMRRS 2004, 0170
OLG Frankfurt, Urteil vom 25.08.2003 - 1 U 122/01
1. Eine finanzierende Bank hat bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen grundsätzlich gegenüber ihrem Kunden nur auf den Darlehensvertrag bezogene Aufklärungspflichten. Zur Aufklärung über Risiken des finanzierten Geschäfts ist sie nur unter ganz besonderen Voraussetzungen verpflichtet. Dafür genügt nicht, dass sie in ein "Vertriebssystem" oder "-konzept" des Bauträgers in dem Sinne eingebunden ist, dass sie sich diesem gegenüber grundsätzlich zur Finanzierung der einzelnen Erwerbsverträge bereit erklärt und die dem Darlehensvertrag voraus gehenden Verhandlungen Dritten - wie beispielsweise für den Bauträger tätigen Anlagevermittlern - überlässt (Abgrenzung zu OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 23. August 2001 - 16 U 190/00, WM 2002, 549 ff.).*)
2. Ein Wissensvorsprung der Bank über den Wert der zu erwerbenden Immobilie und die Höhe der gerade für den jeweiligen Erwerbsinteressenten zu erwartenden Steuervorteile löst in aller Regel keine Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank aus.*)
3. Wenn die finanzierende Bank alle Verhandlungen und ersichtlich notwendigen Beratungsgespräche Dritten, etwa vom Bauträger beauftragten Anlagevermittlern, überlässt, muss sie sich deren auf den Darlehensvertrag bezogene Pflichtverletzungen nach § 278 BGB zurechnen lassen.*)
4. Die Prognose zu Steuervorteilen und Mieterträgen und deren Auswirkungen auf die Tragbarkeit der Finanzierung ist dem Anlage-, nicht dem Darlehensgeschäft zuzuordnen. 5. Über die Nachteile eines hohen Disagios muss die Bank regelmäßig nicht aufklären. 6. Wenn zwischen der Haustürsituation und dem Vertragsschluss mehrere Wochen liegen, besteht keine Indizwirkung zugunsten des Kunden. Dieser kann den Nachweis der Mitursächlichkeit dann nicht allein mit der Anregung seiner Vernehmung als Partei führen.*)
VolltextIMRRS 2004, 0162
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.10.2003 - 3 Wx 156/03
Primäre Gewährleistungsansprüche wegen Baumängeln am Gemeinschaftseigentum stehen den Wohnungseigentümern zu, welche Ersterwerber waren.*)
Ist die Eigentümergemeinschaft, die die Ansprüche geltend macht, nicht mehr personell identisch mit der ursprünglichen Gemeinschaft der Ersterwerber, so bleibt die Eigentümergemeinschaft zuständig, wenn die Ersterwerber die späteren Erwerber zur Geltendmachung ermächtigt haben.*)
Dabei ist regelmäßig zu vermuten, dass die späteren Erwerber von den Ersterwerbern stillschweigend ermächtigt worden sind.*)
VolltextIMRRS 2004, 0157
OLG Bamberg, Urteil vom 10.11.2003 - 4 U 98/03
1. Wenn ein Kreditinstitut eine Bürgschaft übernehmen will, so pflegt es dies auch klar und deutlich zum Ausdruck zu bringen.
2. Zu den Anforderungen an ein selbständiges Garantieversprechen einer Bank im Rahmen eines Bauträgervertrages.
VolltextIMRRS 2004, 0138
OLG München, Urteil vom 28.05.2003 - 15 U 3660/00
1. Anerkannte Regeln der Bautechnik, also technischen Regeln für die Konstruktion von Bauwerken und Bauleistungen, die in der Wissenschaft als theoretisch richtig anerkannt sind und sich in der Baupraxis als zutreffend bewährt haben, können vereinzelt in Frage gestellt werden.
2. Das erforderliche Schallschutzmaß verringert sich nicht dadurch, dass Reihenhäuser aus Gründen der Bauleitplanung ohne Realteilung des Grundstücks errichtet werden.
VolltextIMRRS 2004, 0089
LG Berlin, Urteil vom 30.10.2003 - 5 O 92/03
1. Der Bauträger ist verpflichtet, Vermögenswerte der Auftraggeber nur entsprechend dem Bauablauf entgegenzunehmen oder sich zu deren Verwendung ermächtigen zu lassen.
2. Eine vertragliche Regelung, die die Fälligkeit des Kaufpreises davon abhängig macht, dass der Bauherr durch den Architekten oder Bauleiter schriftlich mitteilt, dass die Arbeiten erbracht wurden, verstößt gegen §§ 3, 12 der Makler- und Bauträgerverordnung und ist daher gemäß § 134 BGB nichtig. Aufgrund der Klausel könnte etwa im Wege des Urkundenprozesses auf die Vermögenswerte des Auftraggebers zugegriffen werden, ohne dass die in § 3 MaBV geregelten Fälligkeitsvoraussetzungen tatsächlich vorliegen; denn an die Stelle des tatsächlichen Bautenstandes tritt die bloße Mitteilung über den Bautenstand.
VolltextIMRRS 2004, 0083
OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.10.2002 - 12 U 182/01
1. Soweit eine Bank sich auf ihre Tätigkeit als kontoführende Bank eines Bauträgers beschränkt, ist sie nicht Empfängerin des Baugeldes. Die kontoführende Bank ist nur Adressat, der nach dem Willen des Verkäufers das von den Käufern zur Verfügung gestellte Geld verwahren soll.
2. Die der Überweisung zugrundeliegenden Rechtsbeziehungen der Beteiligten hat die Bank grundsätzlich nicht zu prüfen. Sie hatte sich daher auch nicht für die Angaben über den Verwendungszweck auf den Überweisungsträgern zu interessieren.
3. Für das Zustandekommen eines Auskunftsvertrags ist maßgeblich, dass die Bank einem Kunden eine ggf. auch für einen Dritten bestimmte Auskunft in konkreter Form erteilt und der Bank oder Sparkasse hierbei bewusst ist, dass sie für den Empfänger von erheblicher Bedeutung sein kann und er sie unter Umständen zur Grundlage wesentlicher Vermögensverfügungen machen werde.
VolltextIMRRS 2004, 0079
LG Berlin, Urteil vom 27.11.2003 - 5 O 140/03
1. Treffen die Parteien im Rahmen eines Erwerbsvertrages über eine zu errichtende Eigentumswohnung eine Vereinbarung über die Wohnfläche der Wohnung, so ist von dem Bestehen einer Verkehrssitte auszugehen, nach der die Wohnfläche in Anlehnung an die DIN 283 oder die II. Berechnungsverordnung zu ermitteln ist. Die DIN 277 findet keine Anwendung (vgl. auch: BGH NJW 1997, 2874, 2875; OLG Düsseldorf NZM 2002, 262, 263).
2. Im Rahmen der Berechnung des Minderungsbetrages gemäß § 634 Abs. 1 Satz 3 BGB a. F. ist regelmäßig von dem Prozentsatz der Minderfläche nicht zuvor die von dem Käufer ohne Minderung zu duldende, höchst zulässige Wohnflächenabweichung in Abzug zu bringen; denn ein solcher Abzug würde der Wertung des Gesetzgebers in § 459 Abs. 1 Satz 2 und § 634 Abs. 3 BGB nicht entsprechen (vgl.: BGH NJW-RR 2000, 202).
3. Das Bestreiten der Mängelbeseitigungskosten durch einen Bauträger mit Nichtwissen ist grundsätzlich nicht ausreichend; denn von einer sach- und fachkundigen Partei sind konkrete Darlegungen zu verlangen (§ 138 Abs.1, 2 und 4 ZPO).
VolltextIMRRS 2004, 0036
OLG Koblenz, Urteil vom 25.06.2003 - 7 U 1034/01
1. Sind an einem Bauträgervertrag über die Errichtung/Umgestaltung eines Hausanwesens auf Verkäufer-/Herstellerseite zwei Personen beteiligt, von denen eine sich nur zur Übertragung des Grundeigentums (Verkäufer) und die andere zur Errichtung/Umgestaltung der baulichen Anlage (Werkunternehmer) verpflichtet, verstößt es nicht gegen § 11 Nr. 10 AGBG (§ 309 Nr. 8 b BGB n.F.), wenn der Verkäufer eine Haftung für die bauliche Beschaffenheit ausschließt. Der Bauherr kann dann nur den Werkunternehmer auf Gewährleistung wegen Baumängeln in Anspruch nehmen.*)
2. Hat der Verkäufer auch die Planung des Anwesens erstellt, ohne insoweit gegenüber dem Käufer/Bauherrn eine Verpflichtung zu übernehmen, und schließt er sich mit dem Werkunternehmer zu einer BGB-Gesellschaft mit dem Ziel der Errichtung/Umgestaltung der Wohnanlage und deren Veräußerung zusammen, hat er den Werkunternehmer im Innenverhältnis von solchen Gewährleistungsansprüchen des Bauherrn freizustellen, die auf Planungsfehlern beruhen. Diesen Anspruch kann der Werkunternehmer an den Bauherrn abtreten, in dessen Hand er sich in einen Leistungsanspruch umwandelt.*)
VolltextIMRRS 2004, 0033
OLG Celle, Urteil vom 06.08.2003 - 7 U 36/03
Fälligkeitsregelungen über Abschlagszahlungen im Bauträgervertrag, die gegen § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und gegen § 3 Abs. 1 Satz 4 MaBV verstoßen, führen gemäß § 12 MaBV zur Nichtigkeit dieser Klauseln nach § 134 BGB und damit zur Anwendbarkeit von § 641 BGB mit der Folge, dass der Erwerber überhaupt keine Abschlagszahlungen, auch nicht nach § 632a BGB, zu leisten hat.*)
VolltextOnline seit 2003
IMRRS 2003, 1441OLG Brandenburg, Urteil vom 30.10.2003 - 5 U 17/03
1. Hat der Bauträger seine Vergütungsansprüche gegen den Erwerber an die ihn finanzierende Bank abgetreten und ist er zum Einzug auf ein Sonderkonto berechtigt, kann der Erwerber auf eine andere Kontoverbindung des Bauträgers nicht mit schuldbefreiender Wirkung zahlen, wenn die Abtretung und die Einziehungsermächtigung auf ein Sonderkonto im Bauträgervertrag offen gelegt wurden.
2. Die globalfinanzierende Bank ist zur Pfandfreistellung des Erwerbsobjekts nur verpflichtet, wenn die Bauträgervergütung bedingungsgemäß auf das im Freigabeversprechen bezeichnete Konto geleistet wurde.
VolltextIMRRS 2003, 1428
KG, Urteil vom 09.12.2002 - 24 U 1059/00
1. Ein Verstoß gegen das Koppelungsverbot liegt nicht vor, wenn der Veräußerer des Grundstücks den Architekten bereits rechtsverbindlich beauftragt hat und das Architektenhonorar lediglich einen Kalkulationsposten für den Kaufpreis darstellt, ohne dass der Erwerb des Grundstücks von der Übernahme der Planung abhängig ist.
2. Ein Verstoß gegen das Koppelungsverbot liegt nicht vor, wenn Erwerber des beplanten Grundstücks eine Bauträgergesellschaft ist.
VolltextIMRRS 2003, 1396
BayObLG, Beschluss vom 17.07.2003 - 2 Z BR 45/03
1. Die Nichtigkeit eines Treuhandvertrags gemäß Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG hat die Unwirksamkeit auch des vom Treuhänder namens des Erwerbers abgeschlossenen Vertrags mit dem Bauträger zur Folge, sofern dieser, wie in der Regel, in die maßgebliche Konzeption des Geschäftsvorgangs mit eingebunden ist. Der Bauträger kann sich in diesem Fall auch nicht auf §§ 171, 172 BGB berufen.*)
2. Ein Bedürfnis für die Anwendung der Regeln über die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft kann jedenfalls für Zeiträume geboten sein, die vor dem Bekanntwerden der verschärften Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Nichtigkeit von Treuhandverträgen im Rahmen eines Bauträgermodells liegen.*)
VolltextIMRRS 2003, 1393
OLG Schleswig, Urteil vom 30.10.2003 - 7 U 215/99
1. Auf einen Vertrag, der zum Gegenstand den Erwerb eines Grundstücks mit einem darauf vom Verkäufer zu errichtenden Bauwerk hat, findet, auch wenn dieser als "Kaufvertrag" bezeichnet wird, bei Mängeln des Bauwerks Werkvertragsrecht Anwendung.
2. Bei einer AGB-Klausel, die eine Minderung des Kaufpreises erst nach einer fehlgeschlagener Nachbesserung durch den Verwender zulässt, bedarf es zum Wiederaufleben der allgemeinen werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche - neben dem Vorliegen eines Mangels - im Falle der nicht fristgerechten Erfüllung der Nachbesserung einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung in analoger Anwendung von § 634 Abs. 1 S. 1 BGB a.F..
VolltextIMRRS 2003, 1390
OLG Hamm, Urteil vom 05.08.2003 - 21 U 46/03
1. Dem Erwerber einer Eigentumswohnung stehen regelmäßig keine vertraglichen Schadensersatzansprüche gegen den vom Veräußerer (Bauträger) beauftragten Unternehmer zu, weil er in den Schutzbereich dieses Werkvertrages grundsätzlich nicht einbezogen ist.*)
2. In derartigen Fällen hat der Unternehmer auch keine Organisations- und Überwachungspflichten, die seine deliktsrechtliche Haftung gegenüber dem Wohnungserwerber begründen.*)
VolltextIMRRS 2003, 1389
OLG Hamm, Urteil vom 15.07.2003 - 21 U 42/03
1. Der Unternehmer, der Leistungen für ein Bauvorhaben erbringt, das nicht seinem Auftraggeber, sondern einem dritten Eigentümer gehört, kann von dem Eigentümer nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag keine Zahlung beanspruchen.*)
2. Der Eigentümer schuldet dem Unternehmer aufgrund der vertragsrechtlich begründeten Risikoverteilung grundsätzlich auch keinen Bereicherungsausgleich.*)
VolltextIMRRS 2003, 1387
BGH, Urteil vom 13.11.2003 - VII ZR 26/03
Prospekthaftungsansprüche beim Bauträgermodell verjähren in der regelmäßigen Frist des § 195 BGB a.F..*)
VolltextIMRRS 2003, 1302
BGH, Urteil vom 30.10.2003 - III ZR 32/00
1. Im Grundstückskaufvertrag ist ein Bodengutachten, das nach der Baubeschreibung zu beachten ist, nicht aber die vertragliche Beschaffenheit des Gebäudes bestimmt, nicht beurkundungsbedürftig (Anschluß an BGH, Urteil vom 14. März 2003, V ZR 278/01).
2. Zur Frage, ob der Rechtsbegriff "Unwirksamkeit des Kaufvertrages" insoweit mit Tatsachenvortrag gleichzustellen ist, als diese Frage prozessual als unstreitig angesehen werden kann.
VolltextIMRRS 2003, 1297
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.07.2003 - 22 U 6/03
Bei der Veräußerung einer Eigentumswohnung, die ohne wesentliche Eingriffe in die Bausubstanz des Altbaus vom Veräußerer durch Aufteilung geschaffen sowie saniert und modernisiert worden ist, richtet sich die Mängelhaftung insofern nicht nach Werkvertragsrecht, als die Mängel der alten Bausubstanz anhaften, in die der Veräußerer nicht eingegriffen hat.
VolltextIMRRS 2003, 1295
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2003 - 5 W 2/03
Bei der Frage, ob die Auflassung lediglich wegen einer umstrittenen Restforderung verweigert werden darf, die in keinem Verhältnis zu dem Grundstückswert steht, ist statt § 6 ZPO der flexiblere § 3 ZPO heranzuziehen um den Klagewert festzusetzen.
VolltextIMRRS 2003, 1277
OLG Köln, Urteil vom 26.02.2003 - 12 U 254/99
Bietet der Generalunternehmer nicht nur seine Bauleistung an, sondern vermittelt er zugleich den Erwerb bestimmter Grundstücke, so wird durch diese Verknüpfung auch der Bauvertrag beurkundungsbedürftig, selbst wenn dem Vertragspartner ein Rücktrittsrecht für den Fall des Scheiterns des Kaufvertrages eingeräumt wird.
VolltextIMRRS 2003, 1273
OLG Braunschweig, Urteil vom 27.02.2003 - 8 U 175/01
1. Bauträger arbeiten erfahrungsgemäß mit Formularverträgen. Das gilt nicht nur für den Bauträgervertrag, sondern auch für die Werkverträge mit Bauunternehmern. Die Vorlage eines solchen Vertrages, in dem zahlreiche, ausschließlich den Unternehmer belastende Bedingungen erhalten sind, begründet daher den ersten Anschein für dessen AGB-Charakter.
2. Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages
„Für die Erfüllung der übernommenen Gewährleistung wird nach der Abnahme bis zum Ablauf der Gewährleistungszeit eine Sicherheit von 5 % der Schlussrechnungssumme einbehalten. Der Sicherheitseinbehalt kann vom Auftragnehmer ausschließlich durch unbefristete Bankbürgschaft oder Bankgarantie mit einem vom Auftraggeber genehmigten Wortlaut abgelöst werden.“
ist gemäß § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz unwirksam.
VolltextIMRRS 2003, 1241
BayObLG, Beschluss vom 07.08.2003 - 2 Z BR 147/03
Sollen Grenzberichtigungen zwischen mehreren auf eigenen Grundbuchblättern vorgetragenen Grundstücken eines Bauträgers vorgenommen werden, die ganz überwiegend bereits an Erwerber mit eingetragenen Eigentumsvormerkungen für diese verkauft und mit Finanzierungsgrundpfandrechten belastet sind, ist die Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses nicht grundsätzlich ausgeschlossen.*)
VolltextIMRRS 2003, 1164
OLG Hamm, Urteil vom 04.03.2003 - 21 U 80/02
1. Baupläne können die vertraglich geschuldete Ausführung eines Bauvorhabens auch dann näher festlegen, wenn der notarielle Kauf-/Erwerbervertrag sie nicht ausdrücklich als Vertragsbestandteil aufführt. Der Formmangel eines derartigen notariellen Vertrages kann gemäß § 313 Satz 2 BGB geheilt werden.*)
2. Die zur Beseitigung eines Mangels erforderlichen Kosten sind erst dann unverhältnismäßig, wenn der mit der Nachbesserung zu erzielende Erfolg in keinem vernünftigen Verhältnis zu der Höhe des dafür erforderlichen Geldaufwandes steht.
3. Das Bestehen auf ordnungsgemäßer Vertragserfüllung muss mit Rücksicht auf das objektive Interesse des Bestellers an der ordnungsgemäßen Erfüllung im Verhältnis zu dem dafür erforderlichen Aufwand unter Abwägung aller Umstände gegen Treu und Glauben verstoßen.
VolltextIMRRS 2003, 1155
BGH, Urteil vom 25.09.2003 - VII ZR 357/02
a) Infolge von Baumängeln entstandene Mietausfälle gehören zu den engen Mangelfolgeschäden, auch wenn sie nicht beim Auftraggeber, sondern nach Weiterveräußerung beim Erwerber entstanden sind.*)
b) Die Prozeßkosten aus den Streitigkeiten um die Mietausfälle gehören ebenfalls zu den engen Mangelfolgeschäden.*)
VolltextIMRRS 2003, 1090
OLG Koblenz, Urteil vom 05.05.2003 - 12 U 40/02
1. Beim Bauträgervertrag handelt es sich um einen einheitlichen Vertrag, der neben werk(lieferungs)-vertraglichen auch (bzgl. des Grundstückserwerbs) kaufvertragliche Elemente und - je nach den Umständen des Einzelfalles - auch Bestandteile aus dem Auftrags- und Geschäftsbesorgungsrecht enthält.
2. Charakteristisch für den Bauträgerkaufvertrag (Erwerbervertrag) ist, dass von den Erwerbern schon vor Verschaffung des Eigentums Ratenzahlungen verlangt werden, und zwar zu einem erheblichen Teil bereits nach Beginn der Erdarbeiten und im Übrigen in vom Baufortschritt abhängigen Beträgen.
3. Bauträger ist auch derjenige, der sämtliche Planungs- und Bauleistungen von Dritten ausführen lässt, wenn er sich nur in der vorbeschriebenen Weise umfassend gegenüber dem Erwerber verpflichtet. Er braucht auch nicht Eigentümer des Baugrundstücks zu sein; es genügt, wenn er sich zur Eigentumsverschaffung verpflichtet.
4. Wesensmerkmal des Bauträgerkaufs ist die Vereinbarung eines Festpreises. Wird eine Eigentumswohnung zu diesem Preis hergestellt, ist der Bauträger grundsätzlich nicht zur Rechnungslegung verpflichtet.
VolltextIMRRS 2003, 1088
OLG Frankfurt, Urteil vom 13.11.2002 - 23 U 248/01
1. Eine Bürgschaft nach § 7 MaBV kann nicht so ausgestaltet werden, dass sie sich entsprechend dem jeweiligen Baufortschritt sukzessive reduziert (abschichtet). Auch eine Befristung ist nach dem Sicherungszweck der MaBV unwirksam.
2. Eine solche Bürgschaft geht auch im Falle des Erlöschens des Hauptanspruchs im Insolvenzverfahren nicht unter, sondern steht dem Berechtigten verselbständigt weiterhin zur Verfügung.
VolltextIMRRS 2003, 1073
Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 25.09.2003 - Rs. C-237/02
Es ist Sache des nationalen Gerichts, festzustellen, ob die Klausel, um die es im Ausgangsrechtsstreit geht, als missbräuchlich im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen anzusehen ist.*)
VolltextIMRRS 2003, 1061
BGH, Urteil vom 24.07.2003 - VII ZR 360/02
a) Das in Prozeßstandschaft vom Verwalter gegen den Veräußerer einer Wohnungsanlage wegen Mängeln eingeleitete selbständige Beweisverfahren unterbricht die Verjährung der Gewährleistungsansprüche der Erwerber, wenn diese den Verwalter dazu ermächtigt haben.*)
b) Ein Beschluß der Wohnungseigentümer, wonach der Verwalter ermächtigt wird, alle rechtlich notwendigen Schritte zur Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens in die Wege zu leiten, kann dahin ausgelegt werden, daß der Verwalter das Beweisverfahren in gewillkürter Prozeßstandschaft durchführen darf.*)
VolltextIMRRS 2003, 1009
AG Saarbrücken, Urteil vom 26.08.2003 - 5 C 247/03
Weist ein Bauträger im Rahmen eines Selbständigen Beweisverfahrens gegenüber einem Erwerber einer Eigentumswohnung nach, dass dessen Mangelbehauptungen unzutreffend sind, und zahlt daraufhin der Erwerber den noch ausstehenden Kaufpreis, so entfallen klagbare Ansprüche für ein Hauptverfahren. Dem Bauträger steht dann ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch zu, der außerhalb des Verfahrens gesondert geltend gemacht werden kann.
VolltextIMRRS 2003, 0935
OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.11.2001 - 4 U 96/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2003, 0920
KG, Urteil vom 20.02.2003 - 10 U 403/01
Zur Frage, mit welchen Ansprüchen der Erwerber mittelbar gegenüber der globalfinanzierenden Bank „aufrechnen“ kann.
VolltextIMRRS 2003, 0638
OLG Celle, Urteil vom 05.02.2003 - 3 U 1/01
Der Darlehensvertrag mit einer Bank, die entsprechend dem Bauträgermodell die Konzeption, die Finanzierung und Vermarktung der Immobilie mit einer Steuerberatungsgesellschaft abspricht, ist nichtig, wenn der Anleger bei der Darlehensaufnahme mittels eines gemäß Art. 1 § 1 RBerG nichtigen Geschäftsbesorgungsvertrages von der Steuerberatungsgesellschaft vertreten wird.*)
VolltextIMRRS 2003, 0600
BGH, Urteil vom 06.05.2003 - XI ZR 33/02
Eine Vermischung der Sicherheiten des § 3 MaBV und des § 7 MaBV in der Form, daß sich eine Bürgschaft nach § 7 MaBV mit Baufortschritt reduziert, ist unzulässig.*)
VolltextIMRRS 2003, 0535
BGH, Urteil vom 29.04.2003 - XI ZR 201/02
1. Der im Rahmen von Bauherren-, Bauträger- oder Erwerbermodellen auftretende Vermittler wird als Erfüllungsgehilfe gemäß § 278 BGB im Pflichtenkreis der in den Vertrieb nicht eingeschalteten Bank grundsätzlich nur insoweit tätig, als sein Verhalten den Bereich der Anbahnung des Kreditvertrages betrifft.
2. Das finanzierende Kreditinstitut ist bei steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodellen grundsätzlich nicht verpflichtet, den Darlehensnehmer von sich aus über eine im finanzierten Kaufpreis "versteckte Innenprovision" aufzuklären. Eine Aufklärungs- und Hinweispflicht über die Unangemessenheit des Kaufpreises kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Innenprovision zu einer so wesentlichen Verschiebung des Verhältnisses zwischen Kaufpreis und Verkehrswert der Kapitalanlage beiträgt, dass die Bank zum Zeitpunkt der Kreditvergabe von einer die Grenze der Sittenwidrigkeit überschreitenden Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen musste.
3. Die Bank ist im Regelfall nicht gehalten, den Kreditsuchenden von sich aus auf mögliche Bedenken gegen die Zweckmäßigkeit der gewählten Kreditart hinzuweisen.
4. Derjenige, der ausschließlich oder hauptsächlich die Abwicklung des Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells für den Käufer besorgt, bedarf der Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG. Ein ohne diese Erlaubnis abgeschlossener Geschäftsbesorgungsvertrag ist nichtig.
5. Die Nichtigkeit des umfassenden Geschäftsbesorgungsvertrages erfasst auch die der Geschäftsbesorgerin erteilte Abschlussvollmacht, ohne dass es darauf ankommt, ob Vollmacht und Grundgeschäft nach dem erkennbaren Willen der Vertragsparteien zu einem einheitlichen Rechtsgeschäft gemäß § 139 BGB verbunden sind.
VolltextIMRRS 2003, 0503
BGH, Urteil vom 11.03.2003 - XI ZR 196/02
1. Eine Bürgschaft nach § 7 MaBV sichert sowohl Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz von Aufwendungen für die Mängelbeseitigung als auch Ansprüche auf Rückgewähr der Vorauszahlung, die aus einer auf Mängel des Bauwerks gestützten Wandelung oder Minderung oder aus einem Schadensersatzanspruch wegen (teilweiser) Nichterfüllung resultieren (wie Senatsurteil vom 18. Juni 2002 - XI ZR 359/01).
2. Sie sichert auch bei weiter Auslegung keine Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz entgangener Steuervorteile oder Nutzungen, die durch Überschreitung der Bauzeit entstanden sind. Ein Schadensersatzanspruch, der nicht darauf beruht, daß die Unternehmerleistung hinter der vertraglich vorausgesetzten Gebrauchstauglichkeit oder Werthaltigkeit zurückbleibt, wird von der Bürgschaft nach § 7 MaBV grundsätzlich nicht erfaßt (vgl. Senatsurteil vom 21. Januar 2003 - XI ZR 145/02).
VolltextIMRRS 2003, 0491
BGH, Urteil vom 25.03.2003 - XI ZR 227/02
a) Ist ein umfassender Geschäftsbesorgungsvertrag auf eine unzulässige Rechtsberatung gerichtet und daher wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 RBerG i.V. mit § 134 BGB nichtig, so ist davon nach dem Schutzzweck grundsätzlich auch die vom Auftraggeber dem Geschäftsbesorger erteilte Vollmacht betroffen.*)
b) § 171 und § 172 BGB sowie die allgemeinen Grundsätze über die Duldungs- und Anscheinsvollmacht kommen auch dann zur Anwendung, wenn die Bevollmächtigung des Geschäftsbesorgers gemäß Art. 1 § 1 RBerG i.V. mit § 134 BGB nichtig ist.*)
VolltextIMRRS 2003, 0479
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.09.2002 - 21 U 16/02
1. Zu der Frage, was unter dem Begriff „vollständige Fertigstellung des Objekts“ in einem Bauvertrag zu verstehen ist.
2. § 639 Abs. 2 BGB betrifft den Lauf der Gewährleistungsfrist gemäß § 638 BGB a.F. und nicht die Verjährung des Vergütungsanspruchs des Unternehmers.
VolltextIMRRS 2003, 0473
OLG Zweibrücken, Urteil vom 02.05.2002 - 4 U 29/00
1. Auch ein „Kaufvertrag“ über eine bezugsfertige, neu hergestellte Eigentumswohnung, bei dem 96,5% des Kaufpreises bei Übergabe der Wohnung und die weiteren 3,5% nach vollständiger Fertigstellung gezahlt werden sollen, ist ein Bauträgervertrag.
2. Die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung mit Verzicht auf den Nachweis der Fälligkeit ist auch in einem solchen Vertrag unwirksam.
3. Somit verbleibt es bei der – nach altem Recht – kurzen Verjährung des Bauträger-Zahlungsanspruchs von zwei Jahren ab Abnahme.
VolltextIMRRS 2003, 0468
KG, Urteil vom 14.04.2003 - 24 U 44/02
Das Selbstvornahmerecht des Bestellers nach § 633 Abs. 3 BGB a.F. kann nach erstinstanzlich erstrittenen Vorschussanspruch erlöschen, wenn der verurteilte Bauträger die Mängelbeseitigung anbietet und dadurch seinen Verzug beseitigt. Aus seinem Angebot muss jedoch hervorgehen, ob die angekündigte Mängelbeseitigung erfolgversprechend ist. Anderenfalls besteht der Verzug weiter.
VolltextIMRRS 2003, 0426
OLG München, Urteil vom 07.12.2001 - 21 U 3830/99
1. Auch wenn eine Bürgschaft gemäß § 7 MaBV die Klausel enthält, “diese Bürgschaft erlischt ... spätestens aber mit ... Rückgabe dieser Erklärung”, erlischt sie bei tatsächlicher Rückgabe an die Bürgin nicht automatisch.
2. Die Rückgabe führt jedoch bei einer Bürgschaft mit der vorgenannten Klausel dazu, dass der Bürgschaftsgläubiger darlegen und beweisen muss, dass die Schuld der Bürgin fortbesteht.
VolltextIMRRS 2003, 0390
LG Hamburg, Urteil vom 05.07.2002 - 317 O 123/00
Der Bauträger haftet auch dann, wenn die Holzbalkendecke der von ihm sanierten Altbauwohnung zwar den Anforderungen, die die Baubehörde an den Schallschutz stellt, genügt, nicht aber den Mindestanforderungen der DIN 4109 zum Zeitpunkt der Sanierung.
VolltextIMRRS 2003, 0384
BGH, Urteil vom 14.03.2003 - V ZR 278/01
Ein Bodengutachten, das nach der Baubeschreibung zu beachten ist, nicht aber die vertragliche Beschaffenheit des Gebäudes bestimmt, bedarf keiner Beurkundung.*)
VolltextIMRRS 2003, 0342
OLG München, Urteil vom 19.12.2002 - 19 U 3598/02
1. Der Erwerber einer Eigentumswohnung, dem von der finanzierenden Bank des Bauträgers eine Wohnanlage nur allgemein empfohlen wurde, kann sich regelmäßig nicht auf einen Einwendungsdurchgriff gemäß § 242 BGB berufen.
2. Erklärungen des Bankmitarbeiters wie z.B. “bankgeprüftes Objekt” oder “die Bank stehe hinter dem Bauträger” erfüllen die Voraussetzungen für eine Garantieerklärung der Bank nicht.
VolltextIMRRS 2003, 0281
OLG München, Urteil vom 02.10.2001 - 9 U 2101/99
Verpflichtet sich ein Bauträger zur "umfassenden Modernisierung und Renovierung eines Altbaus im erforderlichen Umfang", schließt das im Zweifel alle Maßnahmen ein, die für eine umfassende Modernisierung und Renovierung erforderlich sind. Dem steht nicht entgegen, dass einzelne Maßnahmen nicht in der Baubeschreibung aufgeführt sind.
VolltextIMRRS 2003, 0186
BGH, Urteil vom 21.01.2003 - XI ZR 145/02
Eine Bürgschaft nach § 7 MaBV sichert grundsätzlich keinen Anspruch des Auftraggebers gegen den Bauträger auf Erstattung des durch Überschreitung der festgelegten Bauzeit entstandenen Verzugsschadens gemäß §§ 284, 286 Abs. 1 BGB a.F. (Ergänzung zum Senatsurteil vom 22. Oktober 2002 - XI ZR 393/01, WM 2002, 2411 ff.).*)
IMRRS 2003, 0059
BayObLG, Beschluss vom 18.09.2002 - 2 Z BR 62/02
Droht wegen Baumängel die Verjährungsfrist abzulaufen, muß der Verwalter unverzüglich eine Entscheidung der Wohnungseigentümer über das weitere Vorgehen herbeiführen. Andernfalls kann er sich schadensersatzpflichtig machen.
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