Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
946 Entscheidungen insgesamt
OLG Celle, Urteil vom 24.08.2000 - 13 U 90/95
//Unterläßt eine Wohnungseigentumsgemeinschaft ihr auf Grund eines
Sachverständigengutachtens bekannte dringend gebotene Maßnahmen zur Beseitigung von
Bauschäden, die zur Abwendung erheblicher Folgeschäden erforderlich sind, ist der
Mitverursachungsanteil am Gesamtschaden nicht zu quotieren. Die
Wohnungseigentumsgemeinschaft hat ab dem Zeitpunkt der unterlassenen Schadensbeseitigung die
Kosten der Folgeschäden allein zu tragen./<\/p>/
BauR 2001, 650
OLG Hamm, Urteil vom 08.03.2001 - 21 U 24/00
//1. Die Erwerber eines neu zu errichtenden Reihenmittelhauses können von dem Bauträger, der als einheitliche Baumaßnahme auch die Nachbarhäuser errichtet hat, die Beseitigung von Schallschutzmängeln verlangen, auch wenn diese auf Ausführungsfehlern (Schallbrücken) im Nachbarhaus beruhen./<\/p>/ /
/2. Das gilt auch dann, wenn die den Schallmängeln zugrunde liegenden Bauleistungen durch die Erwerber des Nachbarhauses im Wege erlaubter Eigenleistungen erbracht worden sind./<\/p>/ /
/3. Maßnahmen zur Beseitigung von Schallschutzmängeln
in einem Wohnhaus sind auch dann nicht unverhältnismäßig i. S. des § 633 Abs. 2
Satz 3 BGB, wenn sie einen hohen Kostenaufwand erfordern./<\/p>/
BauR 2001, 1757
OLG Celle, Urteil vom 12.02.2001 - 4 U 289/99
//Gesellschafter und Geschäftsführer einer Bauträgergesellschaft, die die
Zuleitung von Kaufpreiszahlungen auf die allgemeinen Geschäftskonten
wissentlich und planmäßig mit veranlassen, haften persönlich aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m.
§ 4 Abs. 1 MaBV./<\/p>/
BauR 2001, 1278
OLG Hamm, Urteil vom 15.01.2001 - 22 U 100/00
//1. Dem Verkäufer einer Eigentumswohnung kann nicht schon deshalb Arglist angelastet werden, weil er einen geringfügig erscheinenden Mangel, den der Mieter ca. 21/2 Jahre vor Abschluß des Kaufvertrages gemeldet hatte, bei Abschluß des Kaufvertrages nicht offenbart hat./<\/p>/ /
/2. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Gleichstellung eines Organisationsverschuldens des Werkunternehmers mit arglistig verschwiegenem Mangel (BGH, BauR 1992, 500) kann nicht auf die Gewährleistung im Kaufrecht übertragen werden./<\/p>/ /
/(Leitsätze der
Schriftleitung)/<\/p>/
BauR 2001, 1126
OLG München, Urteil vom 04.07.2000 - 28 U 2485/98
//1. Folgende, in einem notariell beurkundeten Generalübernehmervertrag vom Auftragnehmer vorgegebene Klausel ist unwirksam:/<\/p>/ /
/"Der Auftraggeber . . . unterwirft sich wegen der Zahlungsverpflichtung (hins. des Werklohns) der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in sein gesamtes Vermögen. Vollstreckbare Ausfertigung ist dem Auftragnehmer jederzeit ohne Nachweis der die Vollstreckbarkeit begründenden Tatsache zu erteilen."/<\/p>/ /
/2. Es liegt keine ausgehandelte Individualvereinbarung vor, wenn der Notar bei der Beurkundung darauf hinweist, was eine vom Auftragnehmer vorgegebene Klausel, "so wie sie geschrieben steht", bedeutet./<\/p>/ /
/3. Eine hilfsweise
erhobene Zwangsvollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO steht der Zulässigkeit der in
erster Linie erhobenen Klage auf Feststellung der Unzulässigkeit der
Zwangsvollstreckung gemäß § 256 ZPO i. V. m. § 767 ZPO analog nicht entgegen./<\/p>/
BauR 2000, 1760