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Sachgebiet: Bautr�ger

944 Entscheidungen insgesamt




OLG Celle, Urteil vom 12.02.2001 - 4 U 289/99

/

/Gesellschafter und Geschäftsführer einer Bauträgergesellschaft, die die Zuleitung von Kaufpreiszahlungen auf die allgemeinen Geschäftskonten wissentlich und planmäßig mit veranlassen, haften persönlich aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 4 Abs. 1 MaBV./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2001, 1278

OLG Hamm, Urteil vom 15.01.2001 - 22 U 100/00

/

/1. Dem Verkäufer einer Eigentumswohnung kann nicht schon deshalb Arglist angelastet werden, weil er einen geringfügig erscheinenden Mangel, den der Mieter ca. 21/2 Jahre vor Abschluß des Kaufvertrages gemeldet hatte, bei Abschluß des Kaufvertrages nicht offenbart hat./<\/p>/ /

/2. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Gleichstellung eines Organisationsverschuldens des Werkunternehmers mit arglistig verschwiegenem Mangel (BGH, BauR 1992, 500) kann nicht auf die Gewährleistung im Kaufrecht übertragen werden./<\/p>/ /

/(Leitsätze der Schriftleitung)/<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2001, 1126

OLG München, Urteil vom 04.07.2000 - 28 U 2485/98

/

/1. Folgende, in einem notariell beurkundeten Generalübernehmervertrag vom Auftragnehmer vorgegebene Klausel ist unwirksam:/<\/p>/ /

/"Der Auftraggeber . . . unterwirft sich wegen der Zahlungsverpflichtung (hins. des Werklohns) der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in sein gesamtes Vermögen. Vollstreckbare Ausfertigung ist dem Auftragnehmer jederzeit ohne Nachweis der die Vollstreckbarkeit begründenden Tatsache zu erteilen."/<\/p>/ /

/2. Es liegt keine ausgehandelte Individualvereinbarung vor, wenn der Notar bei der Beurkundung darauf hinweist, was eine vom Auftragnehmer vorgegebene Klausel, "so wie sie geschrieben steht", bedeutet./<\/p>/ /

/3. Eine hilfsweise erhobene Zwangsvollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO steht der Zulässigkeit der in erster Linie erhobenen Klage auf Feststellung der Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung gemäß § 256 ZPO i. V. m. § 767 ZPO analog nicht entgegen./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 1760