Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1130 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IMRRS 2013, 0959OLG Celle, Beschluss vom 07.03.2013 - 3 U 33/13
Der Notar, der das Grundbuch einsieht, hat nur darauf zu achten, ob der Veräußerer rechtswirksam als Berechtigter eingetragen ist. Der Notar ist dagegen nicht verpflichtet, steuerrechtliche Nachforschungen anzustellen. Er hat weder auf den Zeitpunkt des Erwerbs, noch auf den Anschaffungspreis zu achten.
VolltextIMRRS 2013, 0909
BGH, Beschluss vom 12.03.2013 - II ZR 214/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0876
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.03.2013 - 3 Wx 240/12
Der Anspruch auf Übertragung einer Teilfläche eines mehreren Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zustehenden Grundstücks (hier: Auflassungsanspruch hinsichtlich eines Teils des Gesamtgrundstücks) kann nur von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich erfüllt werden; deshalb kommt auch eine Vormerkung des hierauf gerichteten Anspruchs an einem Wohnungseigentum alleine nicht in Betracht.
VolltextIMRRS 2013, 0860
OLG München, Beschluss vom 01.02.2013 - 34 Wx 453/12
Bei der Begründung eines Sondernutzungsrechts ist im Grundbucheintragungsverfahren die Zustimmung des Dritten dann nicht erforderlich, wenn durch die Vereinbarung gleichzeitig das zu seinen Gunsten belastete Wohnungseigentum mit einem Sondernutzungsrecht verbunden wird; hierfür kommt es nicht auf die Gleichwertigkeit der Rechte an (hier: Sondernutzungsrechte an einem Kellerraum und an einer abzutrennenden Teilfläche eines Kellerraums).*)
VolltextIMRRS 2013, 0842
OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.11.2012 - 20 W 324/12
Der Nachweis des Fortbestandes der in notarieller Urkunde durch den Vorstand einer Bank an ihre Bankangestellten erteilten Vollmacht zur Abgabe von Grundbucherklärungen und diesbezüglichen Unterbevollmächtigten kann im Grundbuchverkehr dadurch geführt werden, dass die beiden jeweils nur gemeinsam vertretungsberechtigten Bankangestellten bei Abgabe ihrer Erklärungen eine Ausfertigung vorlegen, die der Bank als Vollmachtgeberin erteilt worden ist (Abgrenzung zu OLG Köln, Beschluss vom 9. Juli 2001 - 2 Wx 42/01 = RNotZ 2001, 407 und OLG München, Beschluss vom 19. Mai 2008 - 34 Wx 23/08 = DNotZ 2008, 844).*)
VolltextIMRRS 2013, 0828
OLG München, Beschluss vom 20.02.2013 - 34 Wx 439/12
Hat das Grundbuchamt - etwa aus ihm bekannten offensichtlichen und eindeutig gefassten internen Bindungsklauseln - sichere Kenntnis vom Missbrauch einer im Außenverhältnis unbeschränkten Vollmacht, dann kann und muss es die Eintragung ablehnen.*)
VolltextIMRRS 2013, 0802
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.03.2013 - 3 Wx 8/13
Das Grundbuchamt darf den verfahrensrechtlichen Vollzug der Aufhebung eines Sondernutzungsrechts (hier: Nutzung des allein dem Eigentümer der Erdgeschosswohnung zugänglichen Gartens) nicht davon abhängig machen, ob das - nunmehr unbeschränkte - Gemeinschaftseigentum allen Wohnungseigentümern ohne Weiteres zugänglich ist.
VolltextIMRRS 2013, 0788
OLG München, Beschluss vom 10.08.2012 - 34 Wx 440/11
1. Nach Abtretung einer Gesamtgrundschuld an einen der Miteigentümer und entsprechender Eintragung im Grundbuch kann dieser allein wirksam auf die Grundschuld an seinem Miteigentumsanteil verzichten und die Löschung des Rechts an seinem Anteil bewilligen (Anschluss an Beschluss des Senats vom 28.2.2011, 34 Wx 101/10).*)
2. Zur Löschung von nach Zwangsversteigerung bestehen gebliebenen dinglichen Sicherheiten, wenn die Voraussetzungen, unter denen sie entstehen, nicht mehr eintreten können.*)
VolltextIMRRS 2013, 0787
KG, Beschluss vom 30.10.2012 - 1 W 46-67/12
Eine notariell beglaubigte Eintragungsbewilligung wird dem Begünstigten mit Willen des Betroffenen zur Vorlage bei dem Grundbuchamt ausgehändigt, wenn der Begünstigte aufgrund ihm erteilter Vollmacht des Betroffenen in dessen Namen die Bewilligung erteilt und zugleich im eigenen Namen die Eintragung bewilligt hat. Die Bewilligung wird in diesem Fall im Zeitpunkt der Erklärungen durch den Begünstigten wirksam. Der nachfolgend vor Eingang des Eintragungsantrags beim Grundbuchamt erklärte Widerruf der Vollmacht ändert hieran nichts mehr.*)
VolltextIMRRS 2013, 0777
KG, Beschluss vom 18.12.2012 - 1 W 367/12
Eine Vormerkung für einen Anspruch auf Auflassung eines realen Grundstücksteils kann nicht an einem Miteigentumsanteil eingetragen werden.*)
VolltextIMRRS 2013, 0766
KG, Beschluss vom 19.07.2011 - 1 W 491/11
Für die bloße Löschung eines nach § 47 Abs.2 GBO gebuchten Gesellschafters bedarf es neben der formgerechten Berichtigungsbewilligung des Ausgeschiedenen keiner Bewilligung der weiteren im Grundbuch eingetragenen Gesellschafter gemäß §§ 19, 22 Abs.2 GBO.*)
VolltextIMRRS 2013, 0726
BGH, Beschluss vom 07.02.2013 - V ZB 160/12
Im Grundbuchberichtigungsverfahren aufgrund eines Ersuchens gemäß § 79 FlurbG ist die Flurbereinigungsbehörde zur Vorlage von Hypotheken und Grundschuldbriefen verpflichtet, wenn Eintragungen bei den verbrieften Rechten in Abteilung III des Grundbuchs notwendig sind; erfolgen die berichtigenden Eintragungen nur im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs, besteht keine Pflicht zur Briefvorlage.*)
VolltextIMRRS 2013, 0720
OLG München, Beschluss vom 21.12.2012 - 34 Wx 281/12
1. Zum Inhalt eines im Grundbuch eingetragenen Grenzbebauungsrechts.*)
2. Ein im Grundbuch eingetragenes Grenzbebauungsrecht muss nicht deshalb in Wegfall kommen, weil das belastete Grundstück durch katastermäßige Veränderungen zwischenzeitlich keine gemeinsame Grenze mehr mit den herrschenden Grundstücken hat*)
VolltextIMRRS 2013, 0657
OLG Frankfurt, Urteil vom 15.11.2012 - 3 U 70/12
Die für die Anfechtung einer Vormerkungsbewilligung erforderliche objektive Gläubigerbenachteiligung fehlt, wenn das zu übertragende Grundstück bereits wertausschöpfend belastet ist. Erfolgt die Abtretung einer Eigentümergrundschuld in Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung zur Sicherheitsstellung, ist sie mangels Inkongruenz der Deckung ebenfalls nicht nach dem AnfG anfechtbar.*)
VolltextIMRRS 2013, 0655
KG, Urteil vom 04.12.2012 - 1 W 150/12
Ist die persönlich haftende Gesellschafterin zweier GmbH & Co KG identisch, muss der Geschäftsführer der GmbH bei einem Rechtsgeschäft zwischen beiden GmbH & Co KG durch diese nicht von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden, wenn die Kommanditgesellschaften bereits jeweils der GmbH die Mehrvertretung gestattet haben.*)
VolltextIMRRS 2013, 0560
OLG Celle, Beschluss vom 30.11.2012 - 4 W 202/12
Eine antragsgemäß zunächst ohne Zinsen nur für die Hauptforderung zur Eintragung in das Grundbuch gelangte Zwangshypothek kann später nicht mehr um Eintragung der ebenfalls titulierten Zinsen an derselben Rangstelle erweitert werden. Eine Eintragung der Erweiterung an rangbereiter Stelle ist nur möglich, wenn die Mindestgrenze des § 866 Abs. 3 ZPO erreicht ist.*)
VolltextIMRRS 2013, 0557
OLG München, Beschluss vom 07.11.2012 - 34 Wx 208/12
Zur Wirksamkeit einer im Außenverhältnis unbeschränkt erteilten Vollmacht für den Vollzug eines Antrags auf Änderung der Teilungserklärung im Grundbuch.*)
VolltextIMRRS 2013, 0509
OLG Naumburg, Beschluss vom 07.12.2012 - 12 Wx 31/12
1. Die gegen den Inhalt des Eintragungsvermerks gerichtete Fassungsbeschwerde unterfällt nicht der Zulässigkeitsschranke des § 71 Abs. 2 GBO.*)
2. Zur Löschung von folgenden Teilen des in Abteilung I des Grundbuchs aufgenommenen Vermerks zur Eintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts:
- „… im Hinblick auf die Vertretungsverhältnisse der Erwerberin ungeprüft …“,
- „… samt ungeprüften Gesellschafterbestand …“,
- „… auf Grund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Naumburg vom …“.
3. Neben der Löschung nicht in das Grundbuch gehörender Zusätze kann kein neues Grundbuchblatt beansprucht werden.
VolltextIMRRS 2013, 0440
BGH, Urteil vom 07.12.2012 - V ZR 180/11
Eine Enteignung im Sinne von § 1 VermG liegt nicht vor, wenn ein Privatgrundstück versehentlich als Volkseigentum gebucht wird und die zuständige staatliche Stelle diese Buchung in der irrigen Annahme hinnimmt, das Grundstück sei bereits auf anderer Grundlage enteignet worden. Der Grundbuchberichtigungsanspruch nach § 894 BGB wird dann nicht durch das Vermögensgesetz ausgeschlossen.*)
VolltextIMRRS 2013, 0438
OLG Celle, Urteil vom 21.01.2013 - 4 W 12/13
Der Grundstückseigentümer hat keinen Anspruch auf Umschreibung seines Grundbuchblattes, damit eine gelöschte Zwangssicherungshypothek aus dem Grundbuch nicht mehr ersichtlich ist. Unentschieden bleibt, ob etwas anders gilt, wenn die gelöschte Eintragung unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften vorgenommen worden war.*)
VolltextIMRRS 2013, 0319
BGH, Beschluss vom 13.12.2012 - V ZB 49/12
Die Teilung einer Salzabbaugerechtigkeit kann in das Grundbuch eingetragen werden, wenn der abzuschreibende Teil der Gerechtigkeit durch einen Markscheider in einem Lageriss, der die bei der Bestellung der Gerechtigkeit maßgebliche Flurkarte fortschreibt und zur Übernahme in Berechtsamsbuch und -karte gemäß § 75 BBergG geeignet ist, dargestellt und mit einer besonderen Nummer bezeichnet wird.*)
VolltextIMRRS 2013, 0280
KG, Beschluss vom 13.11.2012 - 1 W 382/12
Enthält ein Ehegattentestament eine Scheidungsklausel, die sich an die Voraussetzungen des § 2077 Abs. 1 BGB anlehnt, können hieraus allein keine Zweifel an dem behaupteten Erbrecht abgeleitet werden, die das Verlangen nach der Vorlage eines Erbscheins rechtfertigen könnten (§ 35 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 GBO).*)
VolltextIMRRS 2013, 0249
OLG München, Beschluss vom 18.12.2012 - 34 Wx 359/12
Auslegung eines Antrags auf Berichtigung des Grundbuchs nach Löschung eines subjektiv-persönlichen Vorkaufsrechts, das der Antragssteller als subjektiv-dingliches Vorkaufsrecht für sich beansprucht.
VolltextIMRRS 2013, 0181
OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.01.2012 - 12 W 7/12
Die Vereinbarung darüber, dass die Aufhebung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf Dauer ausgeschlossen ist und die Aufhebung in der Zwangsversteigerung nicht verlangt werden kann, ist nicht eintragungsfähig.
VolltextIMRRS 2013, 0148
OLG Hamm, Beschluss vom 11.10.2012 - 15 W 504/11
Durch das gerichtliche Verhandlungsprotokoll in einer Familiensache wird auch grundbuchverfahrensrechtlich hinreichend die Bevollmächtigung nachgewiesen, die der im Termin anwesende Verfahrensbeteiligte persönlich dem Rechtsanwalt konkludent erteilt, der als sein Verfahrensbevollmächtigter auftritt und im weiteren Terminsverlauf einen gerichtlichen Vergleich abschließt, der eine Auflassung enthält.*)
VolltextIMRRS 2013, 0142
OLG Naumburg, Beschluss vom 04.07.2012 - 12 Wx 12/12
Das Grundbuchamt ist bei der Bearbeitung eines Eintragungsantrages nicht verpflichtet, in den Grundakten befindliche Urkunden bereits erledigter Gesuche auf Eintragungshindernisse zu prüfen. Wird das Grundbuch mit der Eintragung unrichtig, weil ein Eintragungshindernis deshalb unerkannt blieb, kann kein Amtswiderspruch eingetragen werden. Die Garantie effektiven Rechtsschutzes steht dem nicht entgegen.*)
VolltextIMRRS 2013, 0134
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.08.2012 - 3 W 90/11
Zur Grundbuchberichtigung nach einem durch den Wechsel der Straßenbaulast eingetretenen Wechsel im Eigentum an dem Straßengrundstück.*)
VolltextIMRRS 2013, 0127
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.11.2012 - 3 W 127/12
Zum gutgläubigen Erwerb eines Sondernutzungsrechts (Pkw-Stellplatz), der im Widerspruch zur Eintragungsbewilligung bei einem anderen Miteigentumsanteil im Grundbuch eingetragen ist.*)
VolltextIMRRS 2013, 0123
OLG München, Beschluss vom 19.07.2012 - 34 Wx 522/11
1. Gebühren und Geschäftswert für die Berichtigung des Grundbuchs bei Gesellschafterwechsel in der GbR bestimmen sich aus § 67 KostO (Anschluss an OLG München vom 24.9.2010, 34 Wx 2/10 = FGPrax 2010, 314; a.A. OLG Frankfurt vom 19.11.2009, 20 W 70/90).*)
2. Bei der Bemessung des Geschäftswertes ist jeweils auf das wirtschaftliche Interesse abzustellen, das sich aus dem übergegangenen Anteil an der GbR ergeben kann.*)
3. Bestehen Zweifel an der Größe des übergegangenen Anteils, so ist bei der Schätzung des wirtschaftlichen Interesses davon auszugehen, dass die Gesellschafter zu gleichen Teilen am Vermögen der GbR beteiligt sind.*)
4. Die bloße Namensänderung einer GbR, die gleichzeitig mit der Eintragung weiterer Berichtigungen eingetragen werden kann, kann mit dem Geschäftswert von 1/20 des Grundstückswertes bemessen werden.*)
5. Bei mehreren Berichtigungen, die dasselbe Recht betreffen, entsteht nur eine Gebühr, diese jedoch aus dem zusammengerechneten Wert.*)
VolltextIMRRS 2013, 0075
BGH, Urteil vom 16.11.2012 - V ZR 69/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0014
OLG Hamm, Beschluss vom 13.07.2012 - 15 W 267/11
Ist eine Grundbuchberichtigung aufgrund nachgewiesener Unrichtigkeit einzutragen, so ist die Bevollmächtigung einer Person zum Abschluss eines Ausgliederungs- und Übernahmevertrages, der zu der Gesamtrechtsnachfolge geführt hat, nicht in der Form des § 29 GBO nachzuweisen.*)
VolltextOnline seit 2012
IMRRS 2012, 3379BGH, Urteil vom 12.10.2012 - V ZR 222/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3331
OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.10.2012 - 15 W 1894/12
Die Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung von Wohnungseigentum bleibt wirksam, auch wenn die Bestellung des Verwalters vor Eingang des Antrags auf Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt abgelaufen ist.*)
VolltextIMRRS 2012, 3294
BGH, Urteil vom 12.10.2012 - V ZR 187/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 3213
BGH, Beschluss vom 11.10.2012 - V ZB 2/12
1. Die Zustimmung des Verwalters zu der Veräußerung von Wohnungseigentum nach § 12 Abs. 1, 3 WEG bleibt auch dann wirksam, wenn die Bestellung des Verwalters vor dem in § 878 BGB genannten Zeitpunkt endet.*)
2. Im Grundbuchverfahren ist grundsätzlich nicht zu prüfen, ob der Verwalter, dessen Zustimmung zur Veräußerung nach § 12 WEG in der Form des § 29 Abs. 1 GBO dem Grundbuchamt vorliegt, auch noch in dem Zeitpunkt zum Verwalter bestellt war, in dem der Umschreibungsantrag eingereicht worden ist.*)
VolltextIMRRS 2012, 3183
OLG Celle, Beschluss vom 28.06.2012 - 4 W 93/12
Das Grundbuchamt darf einen neuen Eigentümer auch dann eintragen, wenn die zuständige Behörde mitgeteilt hat, die erteilte Genehmigung nach § 2 GrdstVG sei unanfechtbar und ein unbeteiligter Dritter Widerspruch gegen die Genehmigung angekündigt hat.*)
VolltextIMRRS 2012, 3169
KG, Beschluss vom 21.08.2012 - 1 W 175/12
Der Unrichtigkeitsnachweis (§ 22 GBO) kann im Fall der Gesamtrechtsnachfolge durch Übertragung sämtlicher Geschäftsanteile einer KG auf einen einzigen Erwerber durch Vorlage der notariell beglaubigten Anmeldung der Auflösung der Gesellschaft und des Erlöschens der Firma durch alle Gesellschafter, aus denen sich die zugrundeliegende Rechtsänderung ergibt, geführt werden.*)
VolltextIMRRS 2012, 3150
KG, Beschluss vom 18.10.2012 - 1 W 334/12
1. Der Nachweis der Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführers einer italienischen GmbH (Società a Responsabilità Limitata, SRL) kann im Grundbuchverfahren durch die Vorlage eines beglaubigten Auszuges aus dem maßgeblichen italienischen Unternehmensregister (registro delle imprese) geführt werden.*)
2. Die im Grundbuchverfahren vorzulegende Übersetzung muss beweissicher durch Schnur und Siegel mit der fremdsprachlichen Urkunde verbunden, die Unterschrift öffentlich beglaubigt sein.*)
VolltextIMRRS 2012, 3120
KG, Beschluss vom 28.08.2012 - 1 W 72/12
Für die Buchung der Eröffnung des Sonderinsolvenzverfahrens über das Vermögen einer vollbeendeten Kommanditgesellschaft ("über das dem Kommanditisten ... angewachsene Sondervermögen der ehemaligen ... KG") genügt es, wenn (noch) die untergegangene Kommanditgesellschaft als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen ist; einer Voreintragung ihres Rechtsnachfolgers bedarf es nicht.*)
VolltextIMRRS 2012, 3117
VG Neustadt, Urteil vom 23.05.2012 - 1 K 1041/11
1. Das KAG knüpft bei der Frage der Beitragspflicht an das grundbuchrechtliche Grundstück an.*)
2. Sind drei natürliche Personen jeweils zu einem Drittel als Miteigentümer im Grundbuch ohne weiteren Zusatz eingetragen, so sind diese, und nicht eine GbR, als Gesamtschuldner beitragspflichtig. Anderes gilt nur im Falle von Wohnungseigentum.*)
3. § 47 Abs. 1 GBO stellt die Eintragung von Bruchteilseigentum der Eintragung von Eigentum einer GbR in § 47 Abs. 2 GBO gegenüber.*)
VolltextIMRRS 2012, 3058
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2012 - 10 W 43/12
Der Geschäftswert für die grundbuchrechtliche Löschung einer Globalgrundschuld bemisst sich auch dann nach deren Nennbetrag, wenn diese nur noch auf einer letzten Teilparzelle eines Gesamtgrundstücks lastet oder nur noch auf einer letzten Wohnungseigentumseinheit einer Wohnungseigentumsanlage.*)
VolltextIMRRS 2012, 3026
KG, Urteil vom 09.08.2012 - 1 W 113/11
Der Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit ist auch bei altrechtlichen Grundstücksbelastungen grundsätzlich in der Form des § 29 GBO zu führen. Ausnahmen hiervon können dann in Betracht kommen, wenn Löschungsbewilligungen der Berechtigten nicht zu erlangen sind und eine Berichtigung des Grundbuchs ansonsten überhaupt nicht vorgenommen werden könnte. Ein solcher Ausnahmefall ist hinsichtlich der in Grundbüchern des sogenannten Kielgan-Viertels in Berlin seit dem 1. März 1869 eingetragenen Baubeschränkungen nicht gegeben, weil die Nachforschung nach den heutigen Berechtigten zwar aufwändig, jedoch nicht von vornherein aussichtslos ist.*)
VolltextIMRRS 2012, 2997
OLG Celle, Beschluss vom 15.10.2012 - 4 W 161/12
§ 925 Abs. 1 Satz 1 BGB verlangt bei der Auflassung nicht die vollständige Anwesenheit von mehreren auf der gleichen Seite Beteiligten.*)
VolltextIMRRS 2012, 2929
OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.05.2012 - 8 W 164/11
Zur Rechtmäßigkeit eines Zuweisungsvorbehalts.
VolltextIMRRS 2012, 2891
KG, Beschluss vom 04.09.2012 - 1 W 154/12
1. Nachträgliche Veränderungen des Textes einer Urkunde, deren Unterzeichnung notariell beglaubigt ist, beeinträchtigen die Formwirksamkeit der notariellen Beglaubigung nicht.*)
2. Steht fest, dass eine Bewilligung nach der Beglaubigung der Unterschrift nicht von dem Unterzeichner sondern von einem Dritten geändert worden ist, so ist die Vollmacht des Dritten zur Änderung der Erklärung im Grundbuchverfahren gemäß § 29 GBO durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachzuweisen.*)
VolltextIMRRS 2012, 2802
OLG Schleswig, Beschluss vom 05.09.2012 - 2 W 19/12
1. Das Grundbuchamt ist nur berechtigt, das materielle Geschäft zu prüfen, berechtigte Zweifel an einer wirksamen dinglichen Einigung oder positive Kenntnis der Unwirksamkeit bestehen, wie z.B. bei Mängeln im schuldrechtlichen Vertrag nach § 138 Abs. 1, § 242 BGB, die auf das dingliche Geschäft durchschlagen.
2. In einem Darlehnensvertrag verstößt ein vereinbarter Zinssatz i.H.v. 48 % gegen die guten Sitten nach § 138 Abs. 1 BGB, die Eintragung einer Grundschuld in derselben Höhe ist damit nicht vorzunehmen.
IMRRS 2012, 2709
KG, Urteil vom 28.08.2012 - 1 W 30/12
Wird der Antrag auf Umschreibung eines Wohnungseigentums wegen fehlenden Nachweises der Verwaltereigenschaft nach erfolglosen Zwischenverfügungen zurückgewiesen, ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn das Grundbuchamt bei nach wie vor fehlendem Nachweis einen erneuten Antrag sofort zurückweist.*)
VolltextIMRRS 2012, 3414
OLG München, Beschluss vom 18.06.2012 - 34 Wx 90/12
Auch wenn eine Zwangssicherungshypothek aufgrund eines Titels eingetragen werden soll, den ein Anwalt in der Eigenschaft als Insolvenzverwalter und mit dem entsprechenden Zusatz im Rubrum des Titels erwirkt hat, hat die Eintragung ohne den Zusatz "als Insolvenzverwalter" zu erfolgen.*)
VolltextIMRRS 2012, 2606
OLG Jena, Beschluss vom 03.09.2012 - 9 W 417/12
Es entspricht soweit ersichtlich einhelliger Auffassung, dass Gesamthandseigentümer den Verzicht nach § 928 Abs. 1 BGB nur gemeinschaftlich erklären können, weil hinsichtlich des einzelnen Anteils kein sachenrechtlich fassbarer Teil vorhanden ist.*)
VolltextIMRRS 2012, 2593
OLG Nürnberg, Urteil vom 09.07.2011 - 10 W 2296/11
Im Hinblick auf zu erwartende Verwicklungen im Fall einer Zwangsvollstreckung ist Verwirrung zu besorgen, wenn zwei unterschiedlich belastete Wohnungseigentumsrechte vereinigt werden sollen bzw. eine Bestandteilszuschreibung erfolgen soll.*)
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