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Sachgebiet: Grundbuchrecht

1126 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2017

IMRRS 2017, 0869
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbuchamt muss mitteilen, wessen Berichtigungsbewilligung erforderlich ist!

OLG München, Beschluss vom 08.05.2017 - 34 Wx 16/17

1. Zum notwendigen Inhalt einer Zwischenverfügung im Berichtigungsverfahren, mit der dem Antragsteller Gelegenheit gegeben wird, die Bewilligung der Berechtigten beizubringen, gehört auch die Bezeichnung der Berechtigten.*)

2. Zu den Voraussetzungen einer Grundbuchberichtigung nach unterbliebener lastenfreier Abschreibung bei Teilung eines mit einer Grunddienstbarkeit (Gehrecht) belasteten Grundstücks und zur Auslegung des Rechtsinhalts eines Gehrechts („entlang der Grenze zu FlSt ...“).*)

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IMRRS 2017, 0781
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Ist eine fehlende Genehmigung ein Eintragungshindernis?

KG, Beschluss vom 04.05.2017 - 1 W 173/17

Zur Anwendung des § 878 BGB bei Fortsetzung des Eintragungsverfahrens nach Beschwerde gegen einen zurückweisenden Beschluss, der in Unkenntnis der bei dem Grundbuchamt zu einem anderen Grundbuchblatt eingereichten Nachweise über die Hebung eines mit Zwischenverfügung beanstandeten Eintragungshindernisses ergangen war.*)

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IMRRS 2017, 0766
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Sondernutzungsrecht widerspricht Teilungserklärung: Eintragung unzulässig!

OLG München, Beschluss vom 27.03.2017 - 34 Wx 114/14

Wird ein Sondernutzungsrecht durch Eintragung im Grundbuch begründet, erfordert die Bezugnahme auf die Teilungserklärung nach dem Bestimmtheitsgrundsatz und dem Gebot klarer Grundbucheintragungen, dass das Sondernutzungsrecht darin ausreichend klar beschrieben ist. Ist der Teilungserklärung auch ein Aufteilungsplan als Anlage beigefügt ist und bezieht sich die Urkunde darauf, sind beide für die Auslegung der Eintragung über die Reichweite des Sondernutzungsrechts heranzuziehen. Stimmen die wörtliche Beschreibung des Gegenstands von Sondernutzungsrechten im Text der Teilungserklärung und die Angaben im Aufteilungsplan nicht überein, ist grundsätzlich keiner der sich widersprechenden Erklärungsinhalte vorrangig und die darauf bezugnehmende Eintragung daher unzulässig.*)

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IMRRS 2017, 0764
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Was umfasst eine Vollmacht zur Veräußerung von Grundeigentum „zum beliebigen Bestimmungen“?

OLG München, Beschluss vom 27.01.2017 - 34 Wx 15/17

Auslegung einer Vollmacht zur Veräußerung von Grundeigentum "zum beliebigen Bestimmungen" bei unentgeltlicher Übertragung.*)

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IMRRS 2017, 0685
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Nießbrauch gepfändet: Nießbraucher muss Nutzungsentschädigung zahlen!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.04.2016 - 9 U 73/16

1. Der Zwangsverwalter ist im Rahmen seiner Befugnisse aus § 152 Abs. 1 ZVG berechtigt, als gesetzlicher Prozessstandschafter des Schuldners im eigenen Namen die materiellen Rechte des Schuldners geltend zu machen und im Interesse des von ihm verwalteten Teils des Schuldnervermögens Prozesse zu führen.

2. Die Aufhebung des Nießbrauchs durch den Nießbraucher als Vollstreckungsschuldner unterliegt - anders als der Verzicht auf das unpfändbare Nutznießungsrecht nach § 14 HöfeO - der Gläubigeranfechtung.

3. Die Bestimmung des § 149 Abs. 1 ZVG, wonach dem Schuldner die ihm für seinen Hausstand unentbehrlichen Räume zu belassen sind, wirkt allein zu Gunsten des Schuldners als Eigentümer; der Nießbraucher kann sich hierauf nicht berufen.

4. Beim Eigengebrauch vermietbarer Sachen bemisst sich die Höhe des Wertersatzes für Gebrauchsvorteile nach deren objektivem Mietwert.

5. Anfänglich vorhandene Unzulänglichkeiten, die nicht beseitigt, sondern vom Mieter hingenommen werden sollen, vermindern die objektiv angemessene Miete für das Objekt gegenüber einem vergleichbaren, durchschnittlichen und folglich diese Defizite nicht aufweisenden Objekt.

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IMRRS 2017, 0761
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Solarstromanlagenbetriebsrecht zugunsten Dritten?

OLG München, Beschluss vom 03.02.2017 - 34 Wx 332/16

Ist im Grundbuch eine Vormerkung zur Sicherung des gegen den Grundstückseigentümer gerichteten Anspruchs des Versprechensempfängers aus einem (echten oder unechten) Vertrag zugunsten Dritter eingetragen, gerichtet auf die Einräumung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit bestimmten Inhalts (hier Solarstromanlagenbetriebsrecht) zugunsten eines vom Versprechensempfänger zu benennenden Dritten, so hat das Grundbuchamt wegen der regelmäßig gegebenen Übertragbarkeit dieses Anspruchs dem Antrag auf Grundbuchberichtigung durch Eintragung des Zessionars bei der Vormerkung aufgrund entsprechender Bewilligung oder formgerechten Nachweises der Anspruchsabtretung zu entsprechen.*)

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IMRRS 2017, 0755
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Insolvenzverwalter stimmt nicht zu: Zwischenverfügungen sind unwirksam!

OLG München, Beschluss vom 21.03.2017 - 34 Wx 22/17

1. Der Formvorschrift des § 925 Abs. 1 Satz 1 BGB ist nicht genügt, wenn der Gläubiger des Auflassungsanspruchs allein das rechtskräftige Urteil gegen den Schuldner auf Erteilung und Entgegennahme der Auflassungserklärung beim Grundbuchamt vorlegt, selbst wenn der Schuldner nach dem Vertrag die Vollmacht hatte, auch für den Gläubiger die Auflassung zu erklären.*)

2. Hat das Grundbuchamt eine Zwischenverfügung erlassen, obwohl das benannte Hindernis nicht mit rückwirkender Kraft behebbar ist, und wird das Hindernis binnen der gesetzten Frist beseitigt, so gilt der Antrag als erst mit der Beseitigung des Hindernisses als neu gestellt.*)

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IMRRS 2017, 0676
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Sachverhalt richtig angewandt: Amtswiderspruch erfolglos!

OLG München, Urteil vom 08.02.2017 - 34 Wx 29/17

Auch mit der Beschwerde kann ein Amtswiderspruch gegen die Eintragung einer Zwangshypothek nicht verlangt werden, wenn das Grundbuchamt bei der Eintragungstätigkeit gesetzliche Vorschriften nicht verletzt, sondern das Gesetz auf den ihm unterbreiteten - wenn auch unerkannt und bei gehöriger Prüfung nicht erkennbar unrichtigen oder unvollständigen - Sachverhalt richtig angewandt hat (Anschluss an OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 20 W 352/02; OLG Hamm, 21.02.2005 - 15 W 34/05; OLG Schleswig, 18.01.2007 - 2 W 249/05; KG, 08.07.2010 - 1 W 249/10; OLG Nürnberg, 15.03.2012 - 15 W 300/12; entgegen OLG Celle, 11.10.1989 - 4 W 279/89).*)

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IMRRS 2017, 0748
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Eintragung einer ausländischen Personengesellschaft in das Grundbuch

BGH, Beschluss vom 09.02.2017 - V ZB 166/15

1. Eine ausländische Gesellschaft kann nur dann unter ihrem Namen als Vormerkungsberechtigte in das Grundbuch eingetragen werden kann, wenn sie nach ihrem Personalstatut selbst Eigentum an Grundstücken erwerben kann und ihr damit nach dem deutschen Grundbuchverfahrensrecht als der lex fori die materielle Grundbuchfähigkeit zukommt.

2. Für die Grundbuchfähigkeit einer ausländischen Gesellschaft (hier: società semplice) ist nicht entscheidend, ob nach italienischem Recht eine umfassende Rechtsfähigkeit der società semplice besteht. Da das Gesetz auch eine auf bestimmte Bereiche (wie etwa den Erwerb von Grundstücken) beschränkte Teilrechtsfähigkeit vorsehen kann, kommt es vielmehr darauf an, ob die ausländische Gesellschaft selbst Trägerin von Rechten an Grundstücken sein kann.

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IMRRS 2017, 0718
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Vormerkungsberechtigter stirbt: Müssen Erben die Löschung bewilligen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.03.2017 - 3 Wx 93/16

1. Eine Zwischenverfügung (hier betreffend das Gesuch um Löschung einer Rückübertragungsvormerkung wegen Unrichtigkeit des Grundbuchs nach Tod des Übergebers) ist inhaltlich unzulässig, wenn der Übernehmer ernsthaft und endgültig zu erkennen gegeben hat,dass er nicht gewillt war, die vom Grundbuchamt geforderte Löschungsbewilligung (der Erben) beizubringen; das Grundbuchamt muss dann über den Löschungsantrag entscheiden (ständige Rechtsprechung des Senats, OLG Düsseldorf, 25.09.2012 - 3 Wx 31/12; 31.08.2016 - 3 Wx 265/15).*)

2. Einen auf § 22 I 1 GBO gestützten Berichtigungsantrag (hier betreffend die Löschung der im Grundbuch eingetragenen Rückübertragungsvormerkung) hat das Grundbuchamt bei - aus seiner Sicht - nicht erbrachten Nachweis der Unrichtigkeit zurückzuweisen; im Wege der Zwischenverfügung eine von ihm für notwendig erachtete Berichtigungsbewilligung (hier der Erben) zu verlangen, ist dem Grundbuchamt verwehrt.*)

3. Ist nicht ersichtlich, dass die Beteiligten den Fortbestand und die Vererblichkeit eines noch zu Lebzeiten des Übergebers entstandenen, bis zu seinem Tod von der Beteiligten aber noch nicht erfüllten Rückübertragungsanspruchs hätten ausschließen wollen ("Der Anspruch des Übergebers auf Rückübertragung des hier übergebenen Grundbesitzes steht dem Berechtigten auch dann zu, wenn ... der Übernehmer vor dem Übergeber verstirbt..."), so erscheinen die Voraussetzungen einer Löschung der Rückauflassungsvormerkung durch Vorlage der Sterbeurkunde des Übergebers nicht hinreichend nachgewiesen, so dass es er Vorlage einer Bewilligung der Erben gem. § 19 GBO bedarf.*)

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IMRRS 2017, 0679
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Eintragungsunterlagen müssen alle GbR-Gesellschafter ausweisen!

LG Düsseldorf, Beschluss vom 02.12.2016 - 3 Wx 239/16

1. Soll für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine Zwangssicherungshypothek eingetragen werden, müssen in den Eintragungsunterlagen sämtliche Gesellschafter benannt und nach Maßgabe des § 15 Abs. 1 Buchst. c GBV bezeichnet sein.

2. Als Eintragungsunterlage kommt bei Beantragung einer Zwangssicherungshypothek allein der Titel in Betracht. Lautet dieser nur auf die Gesellschaft, ohne die Gesellschafter auszuweisen, ist eine Eintragung auf dieser Grundlage nicht möglich.

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IMRRS 2017, 0677
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Kein Ablehnungsgesuch gestellt: Keine Ablehnung wegen Befangenheit!

OLG München, Urteil vom 25.01.2017 - 34 Wx 346/16

Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Richters über die Ablehnung des Grundbuchrechtspflegers wegen Besorgnis der Befangenheit, wenn das Rechtsmittel (auch) damit begründet wird, es sei gar kein Ablehnungsgesuch gestellt worden.*)

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IMRRS 2017, 0680
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Testamentsvollstrecker soll Berechtigten bestimmen: Verfügung unwirksam!

OLG München, Beschluss vom 03.02.2017 - 34 Wx 342/16

Ein vom Erblasser mit der Bestimmung des Berechtigten einer Zweckauflage beauftragter Testamentsvollstrecker handelt bei der Übertragung eines Nachlassgegenstands mit Verfügungsbefugnis, wenn der Empfangsberechtigte wirksam bestimmt wurde und das Geschäft der Zweckauflage entspricht. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen hat das Grundbuchamt beim Vollzug der Auflassung zu prüfen.*)

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IMRRS 2017, 0646
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Auflösend bedingte Vormerkung ist eintragungsfähig!

OLG Schleswig, Beschluss vom 27.07.2016 - 2 Wx 55/16

1. Eine auflösend bedingte Vormerkung ist auch dann zulässig und eintragungsfähig, wenn die Bedingung darin besteht, dass der Notar einen gesiegelten Löschungsantrag einreicht.

2. Die Ausführungen zur Ungeeignetheit eines notariellen Löschungsantrages als auflösende Bedingung für eine Vormerkung überzeugen nicht.

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IMRRS 2017, 0655
ProzessualesProzessuales
Beschwerde gegen Geschäftswert kann sich auch negativ auswirken!

OLG München, Beschluss vom 26.04.2017 - 34 Wx 72/17 Kost

1. Angaben der Beteiligten zum Wert des übertragenen Grundstücks sind regelmäßig ein geeignetes Kriterium der 1. Bewertung des Geschäftswerts, wenn nicht Anhaltspunkte vorliegen, dass die Angaben unrichtig oder unzuverlässig sind. Dies kann schon dann gegeben sein, wenn die Beteiligten selbst gegen die Geschäftswertfestsetzung des Amtsgerichts geltend machen, dass die vom Urkundsnotar mitgeteilten Werte nicht zutreffend angegeben seien.*)

2. Das Verbot einer reformatio in peius gilt im Beschwerdeverfahren gegen die Festsetzung eines Geschäftswertes nicht.*)

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IMRRS 2017, 0637
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Vormerkung an Grundstück eines Minderjährigen: Muss das Familiengericht genehmigen?

KG, Beschluss vom 09.08.2016 - 1 W 169/16

1. Die Bewilligung einer Auflassungsvormerkung an einem Grundstück eines Minderjährigen durch den gesetzlichen Vertreter bedarf der familiengerichtlichen Genehmigung nach §§ 1821 Abs. 1 Nr. 1, 1828, 1829, 1643 BGB.*)

2. Für die Eintragung der Vormerkung hat das Grundbuchamt nur zu prüfen, ob die familiengerichtliche Genehmigung rechtskräftig und dem gesetzlichen Vertreter bekannt gemacht worden ist; nicht zu prüfen ist die Mitteilung an den Geschäftsgegner nach § 1829 Abs. 1 S. 2 BGB.*)

3. Bloße Zweifel an der Vormerkungsfähigkeit des Anspruchs berechtigen weder zur Zurückweisung des Eintragungsantrags noch zu einer Beanstandung durch Zwischenverfügung.*)

4. Die vertragliche Vereinbarung, dass Genehmigungen mit dem Eingang bei dem Notar als den Beteiligten zugegangen und wirksam gelten, gilt nicht für die Mitteilung der Genehmigung nach § 1829 Abs. 1 S. 2 BGB.*)

5. Eine Durchführungsvollmacht ist ohne besondere Anhaltspunkte nicht dahin auszulegen, dass sie auch für solche Erklärungen gilt, die schon zum Wirksamwerden des Vertrages erforderlich sind.*)

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IMRRS 2017, 0636
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Verkäuferinteresse wird gewahrt: Belastungsvollmacht gilt unbeschränkt!

OLG Hamm, Beschluss vom 26.08.2016 - 15 W 318/16

Eine Belastungsvollmacht ist im Grundbuchverkehr dahin auszulegen, dass sie auch eine über den Kaufpreis hinausgehende Kapitalbelastung des Grundstücks abdeckt, sofern das berechtigte Sicherungsinteresse des Verkäufers durch den Nachweis einer Sicherungsabrede gewahrt wird, die entsprechend der Beschränkung der Vollmacht eine Verwertung der Sicherheit im Umfang des ausgezahlten Kaufpreises beschränkt.*)

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IMRRS 2017, 0635
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Minderjähriger erwirbt Grundstück nebst Pachtvertrag: Muss das Familiengericht genehmigen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2017 - 3 Wx 65/16

1. Erklärt der Eigentümer eines Grundstücks in einem notariellen Vertrag die unentgeltliche Übertragung seines Grundbesitzes an einen von seinen Eltern vertretenen minderjährigen Erwerber bei gleichzeitiger Auflassung, Eintragungsbewilligung sowie von Seiten des Erwerbers beantragter Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch, so bedarf dieser Vertrag nicht deshalb der Genehmigung des Familiengerichts, weil der Erwerber darin auch einen bestehenden Pachtvertrag übernimmt.*)

2. Das den Erwerb bewirkende dingliche Geschäft wird vom Erfordernis der Genehmigung durch das Familiengericht nach § 1821 Abs. 1 Nr. 5 BGB, der ausschließlich die auf den (entgeltlichen) Erwerb, unter anderem von Grundstücken, gerichteten Kausalgeschäfte betrifft, nicht erfasst. Das Grundbuchamt, das - außer im Falle, dass die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit des Grundgeschäfts auch die dingliche Einigung tangiert - weder verpflichtet noch berechtigt ist, die Wirksamkeit des Grundgeschäfts zu prüfen, darf hiervon die Eintragung der Rechtsänderung nicht abhängig machen.*)

3. In der Formulierung "Der Pachtvertrag wird übernommen" kann im Allgemeinen - so auch hier - nicht mehr erblickt werden als die (vorsorgliche) Erklärung, dass dem Erwerber bekannt sei, er werde - kraft Gesetzes (hier nach §§ 593b, 566 BGB) - in einen Pachtvertrag einzutreten haben und könne hieraus Rechte gegenüber dem Veräußerer, etwa unter Berufung auf § 523 Abs. 1 BGB, nicht herleiten; die schenkweise Übertragung des Grundstücks wird allein hierdurch nicht teilentgeltlich.*)

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IMRRS 2017, 0629
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Titelgläubiger muss eindeutig sein!

OLG München, Beschluss vom 03.05.2017 - 34 Wx 153/17

Ein Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek ist zurückzuweisen, wenn sich die Namen der übrigen im Vollstreckungstitel nur mit dem Zusatz "Co." bezeichneten Gläubiger nicht durch Auslegung des Titels feststellen lassen und eine Einzelgläubigerschaft des einzigen namentlich Genannten nach der Gläubigerbezeichnung im Titel nicht angenommen werden kann.*)

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IMRRS 2017, 0627
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Vollmacht für Grundstückskauf erstreckt sich nicht auf Löschungsbewilligung!

OLG Hamm, Beschluss vom 09.12.2016 - 15 W 407/16

Eine Vollmacht zur Durchführung und zum Vollzug des Erwerbs eines Grundstücks deckt nicht eine im Rahmen der Rückabwicklung des Kaufvertrags erklärte Bewilligung der Löschung der eingetragenen Auflassungsvormerkung.*)

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IMRRS 2017, 0622
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Buchgrundschuld abgetreten: Altgläubiger muss Eintragung bewilligen!

KG, Beschluss vom 06.04.2017 - 1 W 169/17

Hat der Gläubiger einer Buchgrundschuld die Grundschuld abgetreten, erfordert die Eintragung des neuen Gläubigers im Grundbuch eine hierauf gerichtete Bewilligung des alten Gläubigers. Wird vorgetragen, die nicht ausdrücklich erklärte Bewilligung sei in den - in grundbuchtauglicher Form vorliegenden - Erklärungen des alten Gläubigers zur Abtretung enthalten, kommt eine entsprechende Auslegung dennoch nicht in Betracht, wenn begründete Zweifel bestehen, den Beteiligten sei überhaupt bewusst gewesen, dass zum Vollzug des Rechtsübergangs die Eintragung im Grundbuch erforderlich ist.*)

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IMRRS 2017, 0558
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Keine Erweiterung einer Hypothek nach Insolvenzeröffnungsbeschluss!

KG, Beschluss vom 14.03.2017 - 1 W 135/17

1. Die Eintragung titulierter Zinsen neben der Hauptforderung erfordert bei der Zwangshypothek einen hierauf gerichteten, den grundbuchrechtlichen Bestimmtheitserfordernissen genügenden Antrag.*)

2. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners kommt die Erweiterung einer Zwangshypothek um - "vergessene" - Zinsen im Wege der Zwangsvollstreckung nicht in Betracht.*)

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IMRRS 2017, 0529
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter ist mit Erteilung der Zustimmung zu beauftragen!

AG Gladbeck, Urteil vom 22.02.2017 - 51 C 35/16

Erachtet das Grundbuchamt die Zustimmung des Verwalters als notwendige Voraussetzung nach der Teilungserklärung, um den Verkauf von acht Grundstücksteilen einzutragen, darf die Eigentümergemeinschaft die Zustimmung nicht verweigern.

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IMRRS 2017, 0512
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
„Grundbuchwäsche“: Umschreibung auf neues Blatt ist unzulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.02.2017 - 3 Wx 297/16

Einen Anspruch auf Umschreibung eines Grundbuchblattes, mit dem Ziel, durch Neufassung die Verlautbarung ordnungsgemäß zustande gekommener, durch Rötung gelöschter Eintragungen (hier: Zwangsversteigerungsvermerk, Zwangssicherungshypotheken, Grundschulden zugunsten von Kreditinstituten) im Grundbuch zu beseitigen ("Grundbuchwäsche"), gewährt weder die Grundbuchverfügung unmittelbar noch lässt er sich grundsätzlich - so auch hier - aus Grundrechten wie dem aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleiteten Recht auf informationelle Selbstbestimmung, dem Gleichbehandlungsgrundsatz oder der Eigentumsgarantie herleiten.*)

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IMRRS 2017, 0498
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wer Grundschuldbrief einreicht, bekommt ihn auch zurück!

OLG Celle, Beschluss vom 24.11.2016 - 4 W 148/16

Das Grundbuchamt hat auch bei bestehenden Zweifeln an der Berechtigung des Einreichers den von diesem vorgelegten Grundschuldbrief an den Einreicher wieder herauszugeben.*)

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IMRRS 2017, 0472
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Verschiedene Gründe für Akteneinsicht: Wer ist wofür zuständig?

OLG München, Beschluss vom 27.03.2017 - 34 Wx 46/17

Wird der Antrag auf Einsicht in verschiedene Unterlagen in den Grundakten sowohl auf rechtliche oder wirtschaftliche, als auch auf familiäre Gründe gestützt, ist es Sache des Gerichts zu unterscheiden, für welchen Teil des Einsichtsbegehrens das Grundbuchamt zu entscheiden hat und für welchen Teil der Amtsgerichtsdirektor zuständig ist.

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IMRRS 2017, 0449
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Generalvollmacht unter Familienmitgliedern: Was ist bei der Auflassung nachzuweisen?

KG, Beschluss vom 17.11.2016 - 1 W 562/16

Haben sich Familienmitglieder untereinander notarielle Generalvollmachten zur Vertretung "in vermögensrechtlicher Hinsicht" erteilt, kann zum Nachweis der Auflassung an eine aus ihnen bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts die für die Gesellschaft abgegebene Erklärung eines von ihnen im eigenen und unter Bezugnahme auf die Vollmachten im Namen der übrigen Gesellschafter ausreichend sein.*)

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IMRRS 2017, 0377
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
13 Grundstücke aus Mithaft entlassen: 13-fache Gebühr!

OLG Köln, Beschluss vom 24.10.2016 - 2 Wx 403/16

1. Werden dreizehn Grundstücke aus der Mithaft entlassen, fällt die entsprechende Gebühr für das Grundbuchamt dreizehnmal an.

2. Gebühren werden für jede Eintragung in das Grundbuch (oder Löschung, Veränderung oder Entlassung aus der Mithaft) gesondert erhoben, soweit nicht ein anderes bestimmt ist.

3. Die Regelung in der Vorbemerkung des Kostenverzeichnisses, nach der Gebühren in bestimmten Fällen nur einmal erhoben werden, betrifft nur Eintragungen, Löschungen und Veränderungen des Eigentümers oder desselben Rechts ins Grundbuch. Die Eintragung der Entlassung aus der Mithaft fällt nicht darunter.

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IMRRS 2017, 0385
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Mitbesitzer müssen Antrag für Aufgebotsverfahren gemeinsam stellen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.12.2016 - 20 W 74/16

Besteht bezüglich eines Grundstücks zwischen zwei Personen für die zurückliegenden 30 Jahre ein gemeinschaftlicher Eigenbesitz, so kann der Antrag zur Durchführung eines Aufgebotsverfahrens zur Ausschließung des oder der im Grundbuch noch eingetragenen Eigentümer von diesen beiden Mitbesitzern nur gemeinschaftlich gestellt werden.*)

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IMRRS 2017, 0347
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Sondernutzungsrecht muss in das Grundbuch eingetragen werden!

LG Düsseldorf, Beschluss vom 16.01.2017 - 25 T 107/16

1. Das Sondernutzungsrecht ist eine vereinbarte Nutzungsregelung. Sie hat zwei Komponenten: Dem Eigentümer einer bestimmten Wohnung wird die Befugnis zum Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums eingeräumt, alle übrigen Eigentümer werden von der ihnen als Miteigentümern zustehenden Befugnis zum Mitgebrauch ausgeschlossen.

2. Die Begründung von Sondernutzungsrechten setzt eine Eintragung im Grundbuch voraus. Diese führt zu einer inhaltlichen Änderung des Sondereigentums aller Wohnungseigentümer.

3. Für die Geschäftswertfestsetzung ist der Wert des Nutzungsrechts maßgebend. Dieser kann durch einen im notariellen Kaufvertrag angesetzten Kaufpreis bestimmt sein, sofern dieser dem Verkehrswert nicht offensichtlich widerspricht.

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IMRRS 2017, 0334
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ausgegliedertes Teilgrundstück wird "normales Alleineigentums-Grundstück"!

OLG München, Beschluss vom 20.02.2017 - 34 Wx 433/16

Zum rechtlichen Schicksal einer für ein Wohnungseigentum bestellten Grunddienstbarkeit bei Teilauseinandersetzung der Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft im Weg der Realteilung unter Ausgliederung desjenigen bebauten (Teil-)Grundstücks einer Mehrhausanlage, an dem das herrschende Wohnungseigentum gebildet war (Fortführung von OLG Hamm, Beschluss vom 22.03.2016 - 15 W 357/15 = IBRRS 2016, 2051).*)

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IMRRS 2017, 0312
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Ermächtigungsbeschluss genügt nicht zur Eintragung einer Sicherungshypothek!

OLG München, Beschluss vom 20.02.2017 - 34 Wx 51/17

Ein Ermächtigungsbeschluss, der die Gläubiger eines auf Freistellung von einer Zahlungsverpflichtung gerichteten Anspruchs ermächtigt, die Handlung auf Kosten des Schuldners selbst vorzunehmen, ohne eine Verurteilung des Schuldners zur Vorauszahlung der Kosten in Höhe der Befreiungssumme auszusprechen, ist kein geeigneter Vollstreckungstitel zur Eintragung einer Zwangshypothek in Höhe der Freistellungsverpflichtung zu Lasten des Grundstücks des Schuldners.*)

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IMRRS 2017, 0303
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Miteigentumsanteile an Grundstücken: Eintragung bei Hausgrundstück möglich!

OLG München, Beschluss vom 17.02.2017 - 34 Wx 30/16

Ist im Bestandsverzeichnis durch Zu-Buchung zum herrschenden Grundstück gemäß § 8 lit. a GBV jeweils der Miteigentumsanteil an anderen Grundstücken eingetragen, so ist das Grundbuch im Hinblick auf die eingetragenen Miteigentumsanteile selbst dann nicht unrichtig, wenn die Voraussetzungen einer Buchung nach § 3 Abs. 4 bis 6 GBO deshalb nicht vorgelegen haben sollten, weil die im Miteigentum stehenden Grundstücke nicht den wirtschaftlichen Zwecken des herrschenden Grundstücks dienen.*)

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IMRRS 2017, 0292
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Behördliche Eintragungsersuchen nur mit Prägesiegel oder Farbdruckstempel

BGH, Beschluss vom 14.12.2016 - V ZB 88/16

Ein lediglich drucktechnisch erzeugtes Behördensiegel genügt den im Grundbuchverfahren geltenden Formanforderungen des § 29 Abs. 3 GBO für ein Behördenersuchen nicht. Erforderlich ist vielmehr eine individuelle Siegelung mit einem Prägesiegel oder einem Farbdruckstempel.*)

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IMRRS 2017, 0264
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Altrechtliche Wasserrechte sind durch Grundbuchberichtigung einzutragen!

OLG München, Beschluss vom 16.01.2017 - 34 Wx 380/16

Zu den Eintragungsvoraussetzungen für bisher im Grundbuch nicht verlautbarte altrechtliche Wasserrechte.*)

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IMRRS 2017, 0285
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Hotelzimmer ohne Kochnische können als Teileigentum eingetragen werden!

OLG München, Beschluss vom 09.02.2017 - 34 Wx 333/16

1. Für die wirksame Begründung durch Grundbucheintragung ist es unerheblich, dass die Abgeschlossenheitsbescheinigung die Appartements einer Hotelanlage als zu Wohnzwecken dienend bezeichnet, obwohl sie keine eigene Kochgelegenheit haben und kein Wohnungseigentum bilden, sondern nur teileigentumsfähig sind.*)

2. In einer Hotelanlage, deren Appartements als Teileigentum veräußert werden, können die zum Restaurant gehörenden Räume Gegenstand von Sondereigentum sein.*)

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IMRRS 2017, 0262
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
„Antrag auf Einholung eines aktuellen Grundbuchsauszugs“ ist statthaftes Rechtsmittel!

OLG München, Beschluss vom 11.01.2017 - 34 Wx 452/16

Auslegung eines "Antrags auf Einholung eines aktuellen Grundbuchauszugs" als Grundbuchbeschwerde, Rechtsmittelzurücknahme und Kostenentscheidung des Beschwerdegerichts.*)

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IMRRS 2017, 0274
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Rechtskräftiger Vollstreckungstitel ersetzt Eintragungsbewilligung!

OLG München, Beschluss vom 10.01.2017 - 34 Wx 239/16

1. Der Insolvenzverwalter ist zur Verfolgung des von einem Gläubiger vor Insolvenzeröffnung verfolgten Anfechtungsanspruchs für die Insolvenzmasse auch dann berechtigt, wenn das im Anfechtungsprozess zugunsten des Einzelgläubigers erlassene Urteil bereits rechtskräftig geworden, aber die Vollstreckung noch nicht durchgeführt ist (ebenso bereits RGZ 30, 67/70).*)

2. Spricht das Urteil die Duldung der Zwangsvollstreckung in einen bestimmten Vermögensgegenstand (hier: Grundstück) aus, lautet die Vollstreckungsklausel für den Insolvenzverwalter auf Rückauflassung und Eintragung des Insolvenzschuldners im Grundbuch. Der mit einer solchen Vollstreckungsklausel versehene rechtskräftige Titel löst die Fiktion des § 894 ZPO aus.*)

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IMRRS 2017, 0256
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Feststellungsurteil belegt keinen Annahmeverzug!

OLG München, Beschluss vom 10.01.2017 - 34 Wx 436/16

1. Zur Eintragung einer Zwangshypothek auf der Grundlage eines Titels, der die Leistungspflicht des Vollstreckungsschuldners von einer Zug um Zug zu bewirkenden Gegenleistung des Gläubigers abhängig macht, sind dem als Vollstreckungsorgan tätigen Grundbuchamt durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden Tatsachen nachzuweisen, aus denen es in eigenverantwortlicher Prüfung feststellen kann, dass der Schuldner befriedigt oder in Annahmeverzug ist.*)

2. Ein nicht rechtskräftiges Feststellungsurteil kann nur dann Grundlage für eine eigene Beurteilung des Grundbuchamts sein, wenn die Begründung der Entscheidung den Annahmeverzug liquide ergibt*)

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IMRRS 2017, 0235
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Anspruch auf Dienstbarkeitsbestellung ist vormerkungsfähig!

OLG München, Beschluss vom 07.12.2016 - 34 Wx 423/16

1. Der gegen den Grundstückseigentümer gerichtete Anspruch des Versprechensempfängers aus einem (echten oder unechten) Vertrag zugunsten Dritter, dem vom Versprechensempfänger zu benennenden Dritten eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit bestimmten Inhalts zu bestellen, kann durch Vormerkung gesichert werden (Bestätigung der Senatsentscheidungen vom 06.04.2016 - 34 Wx 399/15, IBRRS 2016, 1632 = IMRRS 2016, 0992, und vom 18.04.2012 - 34 Wx 35/12, IBRRS 2012, 3418 = IMRRS 2012, 2456).*)

2. Zur Auslegung einer Bewilligung, die den zu sichernden Bestellungsanspruch des Versprechensempfängers als "Benennungsrecht" bezeichnet.*)

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IMRRS 2017, 0213
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Nacherbe kann auf Nacherbenstellung verzichten!

OLG München, Beschluss vom 03.02.2017 - 34 Wx 470/16

Die Bewilligung der Löschung und der Verzicht auf die Eintragung des Nacherbenvermerks sind zulässig und als Verzicht des Nacherben auf den Schutz des Nacherbenvermerks zu verstehen, lassen aber die Zugehörigkeit des Nachlassgegenstandes zur Vorerbschaft unberührt (Anschluss an OLG Frankfurt Rpfleger 1980, 228).*)

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IMRRS 2017, 0222
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Bescheinigung einer Vollmachtskette: Zusammenfassender Vermerk genügt!

BGH, Beschluss vom 22.09.2016 - V ZB 177/15

1. Eine durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht, die auf die gesetzlichen Vertreter einer im Handelsregister eingetragenen juristischen Person zurückgeht, kann dem Grundbuchamt durch eine notarielle Vollmachtsbescheinigung nur nachgewiesen werden, wenn der Notar sämtliche Einzelschritte der Vollmachtskette nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bzw. Abs. 3 BNotO bescheinigt.*)

2. Die Bescheinigung einer Vollmachtskette kann in einem Vermerk zusammengefasst werden, in dem der Notar die von ihm geprüften Einzelschritte aufführt. Eine Kombination von notariellen Bescheinigungen nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 BNotO ist zulässig.*)

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IMRRS 2017, 0214
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Keine Umschreibung einer Hypothek ohne Vorlage förmlicher Urkunden!

OLG München, Beschluss vom 25.01.2017 - 34 Wx 345/16

1. Erfolgloses Rechtsmittel gegen die Eintragung des Erstehers im Grundbuch aufgrund Ersuchens des Vollstreckungsgerichts.*)

2. Das im mitgeteilten Zuschlagsbeschluss des Vollstreckungsgerichts als bestehen bleibend bezeichnete Recht als "verdeckte Eigentümergrundschuld" gibt dem Grundbuchamt keinen Anlass, das als Zwangssicherungshypothek eingetragene Recht von Amts wegen umzuschreiben.*)

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IMRRS 2017, 0099
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Ist der festgehaltene Grenzverlauf im Fortführungshandriss verbindlich?

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.07.2013 - 5 S 1912/12

1. Die Rechtsverbindlichkeit eines Fortführungshandrisses kann nicht unabhängig von seinem Anlass beurteilt werden.

2. Erschöpft sich der Zweck des Fortführungshandrisses darin, einen neuen Gebäudebestand ins Liegenschaftskataster aufzunehmen und enthält er keine geeigneten und hinreichenden Maße für eine eindeutige Festlegung der Grenzpunkte, haben die Grenzmarkierungen im Fortführungshandriss keinen rechtsverbindlichen Charakter dahingehend, dass der darin festgestellte Grenzverlauf so feststeht.

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IMRRS 2017, 0174
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Vorkaufsrecht eingetragen: Amtswiderspruch zugunsten des Eigentümer möglich!

OLG München, Beschluss vom 04.01.2017 - 34 Wx 250/16

1. Gegen die Eintragung der Rechtsnachfolge einer Personengesellschaft in ein Nießbrauchs- sowie ein dingliches Vorkaufsrecht kann zugunsten des Grundstückseigentümers ein Amtswiderspruch eingetragen werden, wenn es überwiegend wahrscheinlich ist, dass die Rechte wegen der materiell-rechtlichen Grenzen ihrer Übertragbarkeit nicht wirksam übergegangen sind.*)

2. Die Unwirksamkeit einer rechtsgeschäftlichen Einzelübertragung ist nicht schon deshalb überwiegend wahrscheinlich, weil eine positive Feststellungserklärung der zuständigen Behörde über das Vorliegen der die Übertragbarkeit bedingenden Tatsachen fehlt.*)

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IMRRS 2017, 0173
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Nießbrauch kann unter Bedingung gestellt werden!

OLG München, Beschluss vom 09.12.2016 - 34 Wx 417/16

Zur (bejahten) Eintragungsfähigkeit eines Nießbrauchs, der erst und nur entsteht, wenn die Bestellerin zu Lebzeiten des Berechtigten geschäftsunfähig werden sollte und wenn bei Eintritt der Geschäftsunfähigkeit der Bestellerin die Lebensgemeinschaft zwischen dieser und dem Berechtigten besteht.*)

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IMRRS 2017, 0176
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens abgelehnt: Erinnerung statthaft!

OLG München, Beschluss vom 22.12.2016 - 34 Wx 455/16

1. Wird die von einem Beteiligten angeregte Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens vom Grundbuchrechtspfleger abgelehnt, ist hiergegen die Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) statthaft. Die daraufhin ergangene Entscheidung des Grundbuchrichters ist nicht anfechtbar.*)

2. Im Rechtsmittelverfahren, das die Ablehnung der Einleitung eines Amtsberichtigungsverfahrens zum Gegenstand hat, kann nicht in das Antragsverfahren übergegangen werden.*)

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IMRRS 2017, 0163
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Gemarkungsbezeichnung wird geändert: Eigentümer ist nicht beeinträchtigt!

OLG München, Beschluss vom 27.01.2017 - 34 Wx 430/16

1. Gegen die mit der Umschreibung des Grundbuchs im Ganzen verbundene Änderung der Aufschrift des Grundbuchblatts ist die Beschwerde nicht statthaft.*)

2. Wird im Bestandsverzeichnis des Grundbuchblatts die Gemarkung geändert und an die Bezeichnung im Liegenschaftskataster angepasst, beeinträchtigt dies den Grundeigentümer nicht in einem rechtlich geschützten Interesse.*)

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IMRRS 2017, 0144
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Sondereigentum zu Wohnzwecken genutzt: Eintragung ist unzulässig!

OLG München, Beschluss vom 22.12.2016 - 34 Wx 306/16

Ist ein Sondereigentum im Bestandsverzeichnis des angelegten (Teileigentums-)Grundbuchs als "gewerblich genutzte Räume" bezeichnet, ergibt sich aber aus der in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung, dass es sich bei dem Sondereigentum um eine "Wohnung" handelt, ist die Eintragung als inhaltlich unzulässig zu löschen (Anschluss an BayObLG vom 13.2.1998, 2 Z BR 158/97 = BayObLGZ 1998, 39).*)

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IMRRS 2017, 0147
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Welche Klauseln über die Zustellung sind eintragungsfähig?

OLG Hamm, Beschluss vom 21.12.2016 - 15 W 590/15

1. Die folgenden Klauseln einer Gemeinschaftsordnung sind offensichtlich unwirksam und können deshalb nicht in das Grundbuch eingetragen werden:

a) "Sind Ehegatten oder Lebenspartner nach dem LPartG an einem Wohnungseigentum beteiligt, so sind diese gegenseitig ermächtigt, alle aus dem Wohnungseigentum herrührenden Rechte wahrzunehmen, insbesondere auch Zustellungen entgegenzunehmen."

b) "Wechseln die Inhaber eines Wohnungseigentums auf andere Weise als durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung, so gilt der bisherige Wohnungseigentümer so lange als ermächtigt, alle aus dem Wohnungseigentum herrührenden Rechte wahrzunehmen, insbesondere auch Zustellungen entgegenzunehmen, bis dem Verwalter der Eigentumswechsel durch öffentliche Urkunden nachgewiesen ist."

2. Hingegen sind folgende Klauseln einer Gemeinschaftsordnung eintragungsfähig:

a) "Zustellungen sind stets wirksam, wenn sie an die dem Verwalter zuletzt mitgeteilte Adresse erfolgen."

b) "Der Verwalter ist auch berechtigt, im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

1. Wohnungs- und Teileigentum innerhalb der Gemeinschaft zu erwerben;

2. Wohnungs- und Teileigentum außerhalb der Gemeinschaft zu erwerben.

Im Innenverhältnis bedürfen Maßnahmen nach Ziffer 1 und 2 eines vorherigen Beschlusses der Eigentümerversammlung. Das Grundbuchamt ist insoweit von jeder Prüfungspflicht befreit."

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