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Sachgebiet: Allgemeines Zivilrecht

3422 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2005

IMRRS 2005, 1148
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Halterhaftung für Hunde auf einem Reiterhof

BGH, Urteil vom 03.05.2005 - VI ZR 238/04

Zur Halterhaftung für Hunde auf einem Reiterhof.*)

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IMRRS 2005, 1140
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Schadensersatz für Ersatzfahrzeug

BGH, Urteil vom 01.03.2005 - VI ZR 91/04

Erwirbt der Geschädigte ein Ersatzfahrzeug zu einem Preis, der dem in einem Sachverständigengutachten ausgewiesenen (Brutto-) Wiederbeschaffungswert des unfallbeschädigten Kraftfahrzeuges entspricht oder diesen übersteigt, kann er im Wege konkreter Schadensabrechnung die Kosten der Ersatzbeschaffung bis zur Höhe des (Brutto-) Wiederbeschaffungswertes des unfallbeschädigten Kraftfahrzeuges - unter Abzug des Restwertes - ersetzt verlangen. Auf die Frage, ob und in welcher Höhe in dem im Gutachten ausgewiesenen (Brutto-) Wiederbeschaffungswert Umsatzsteuer enthalten ist, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (Abgrenzung zu den Senatsurteilen vom 20. April 2004 - VI ZR 109/03 - BGHZ 158, 388 und vom 18. Mai 2004 - VI ZR 267/03 - VersR 2004, 927).*)

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IMRRS 2005, 1134
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Speditionsrecht - Haftung des Spediteurs

BGH, Urteil vom 20.01.2005 - I ZR 95/01

Im Rahmen einer Haftung nach Art. 17, 29 CMR kann der Spediteur/Frachtführer nach ergänzend anwendbarem deutschen Schuldrecht dem Absender entgegenhalten, vor Vertragsschluß nicht auf die Gefahr eines außergewöhnlich hohen Schadensrisikos hingewiesen worden zu sein.*)

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IMRRS 2005, 1113
KaufrechtKaufrecht
Persönliche Haftung des auf Rechnung handelnden Betriebsleiters

LG Bielefeld, Urteil vom 19.07.2004 - 8 O 52/04

In der Versicherung des Betriebsleiters einer Firma dem Geschäftspartner gegenüber alle bei diesem offenen Rechnungen zu zahlen, liegt keine eigenständige Garantieübernahme des Erklärenden für die Deckung der Kosten persönlich einstehen zu wollen. Vielmehr ist darin die Bekräftigung der Zahlungswilligkeit der Firma zu sehen.

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IMRRS 2005, 1063
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Landwirtschaft - Abfindung nach Ausscheiden aus LPG

BGH, Beschluss vom 29.04.2005 - BLw 21/04

Der Anteil eines Mitglieds am Fondsvermögen einer LPG Typ I steht bei der Bemessung eines Abfindungsanspruchs nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 LwAnpG bei Ausscheiden aus einer LPG Typ III auch dann einem Inventarbeitrag gleich, wenn sich die LPG Typ I nicht an eine LPG Typ III angeschlossen hat, sondern wenn sie durch eine Änderung ihres Statuts zu einer LPG Typ III übergegangen ist.*)

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IMRRS 2005, 1020
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Verkehrsrecht - Schaden bei dem Betrieb eines Kfz

BGH, Urteil vom 26.04.2005 - VI ZR 168/04

Ein Schaden ist "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeugs entstanden, wenn sich von einem Kraftfahrzeug ausgehende Gefahren ausgewirkt haben. Demgemäß kann selbst ein Unfall infolge einer voreiligen - also objektiv nicht erforderlichen - Abwehr- oder Ausweichreaktion dem Betrieb des Kraftfahrzeugs zugerechnet werden, das diese Reaktion ausgelöst hat.*)

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IMRRS 2005, 1015
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Frachtrecht - Verjährung

BGH, Urteil vom 24.03.2005 - I ZR 196/02

Die Vorschrift des Art. 29 WA verdrängt als lex specialis die nationalen Vorschriften des allgemeinen Frachtrechts über die Verjährung (hier: §§ 439, 414 HGB a.F.).*)

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IMRRS 2005, 0998
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Verkehrsrecht - Halten an der Ampel

BGH, Urteil vom 26.04.2005 - VI ZR 228/03

Ein vor einer Wechsellichtzeichenanlage ortsfest installiertes und mit deren Phasenwechsel gekoppeltes gelbes Blinklicht im Sinne des § 38 Abs. 3 Satz 1 StVO beinhaltet für den Kraftfahrer keine über § 37 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StVO hinausgehende Verhaltensanforderung, bereits wegen der blinkenden "Vorampel" seine Geschwindigkeit unter die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren. Er darf vielmehr unter Beibehaltung derselben weiter auf die Wechsellichtzeichenanlage zufahren und muß erst bei deren Phasenwechsel auf Gelb und auch nur dann anhalten, wenn ihm dies mit normaler Betriebsbremsung noch möglich ist.*)

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IMRRS 2005, 0972
ImmobilienImmobilien
Maschinen als wesentliche Bestandteile eines Bauwerks?

OLG Hamm, Urteil vom 17.03.2005 - 5 U 183/04

Maschinen sind wesentliche Bestandteile eines Fabrikationsgebäudes, wenn sie speziell für das Gebäude angefertigt wurden, das Gebäude gerade zur Aufnahme dieser Maschinen konstruiert wurde oder Gebäude und Maschinen besonders aneinander angepasst sind.

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IMRRS 2005, 0966
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Haftung des Luftfrachtführers im internationalen Luftfrachtverkehr

BGH, Urteil vom 21.09.2000 - I ZR 135/98

a) Der bei Ausfüllung eines internationalen Luftfrachtbriefs ausdrücklich als Absender (Shipper) Bezeichnete wird grundsätzlich selbst dann Vertragspartei des Luftfrachtvertrages, wenn der für ihn handelnde "Agent" ein Speditionsunternehmen betreibt.*)

b) Übergibt der Luftfrachtführer das Frachtgut freiwillig in die Hand eines Dritten, so besteht die Obhut des Luftfrachtführers (Art. 18 Abs. 2 WA) jedenfalls im Kernbereich der Luftbeförderung im Regelfalle fort.*)

c) Unter "Leuten" i.S. des Art. 20 WA sind in der Regel auch Monopolunternehmen zu verstehen, deren sich der Luftfrachtführer zur Ausführung der ihm aufgetragenen Luftbeförderung arbeitsteilig bedient. Auf eine nähere Weisungsbefugnis des Luftfrachtführers kommt es nicht an.*)

d) Liegt nach den Umständen des Falles ein grob fahrlässiges Organisationsverschulden i.S. des Art. 25 WA mit gewisser Wahrscheinlichkeit nahe, ist der Luftfrachtführer zur Vermeidung prozessualer Nachteile grundsätzlich gehalten, ein Informationsdefizit des Anspruchstellers durch detaillierten Sachvortrag auszugleichen.*)

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IMRRS 2005, 0963
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Reiserecht - Anmeldung von Ersatzansprüchen durch Vertreter des Reisenden

BGH, Urteil vom 17.10.2000 - X ZR 97/99

Die Anmeldung von Ersatzansprüchen nach dem Reisevertragsrecht der §§ 651 a ff BGB durch einen Vertreter des geschädigten Reisenden ist unwirksam, wenn der Anmeldung nicht die Originalvollmachtsurkunde beigelegt ist und der Reiseveranstalter aus diesem Grund die Anmeldung der Ansprüche unverzüglich zurückweist. Die Vorlage einer beglaubigten Kopie der Vollmachtsurkunde genügt in diesem Zusammenhang nicht.*)

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IMRRS 2005, 0961
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ladungsfähige Anschrift des Beklagten im Arzthaftungsprozess

BGH, Urteil vom 31.10.2000 - VI ZR 198/99

a) Zu den Voraussetzungen der Kenntnis des Geschädigten im Sinne des § 852 Abs. 1 BGB vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen.*)

b) Als ladungsfähige Anschrift des Beklagten in der Klageschrift kann auch die Angabe seiner Arbeitsstelle genügen, wenn diese sowie der Zustellungsempfänger und dessen dortige Funktion so konkret und genau bezeichnet werden, daß von einer ernsthaften Möglichkeit ausgegangen werden kann, die Zustellung durch Übergabe werde gelingen (hier: Bezeichnung der beklagten Krankenhausärzte im Arzthaftungsprozeß mit Namen und ärztlicher Funktion in einer bestimmten medizinischen Abteilung des Krankenhauses).*)

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IMRRS 2005, 0933
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Arztrecht - Heilbehandlung

BGH, Urteil vom 20.04.2005 - IV ZR 237/03

Ist vor Ablauf der Dreijahresfrist des § 13 (3) a AUB 61 eine Heilbehandlung eingeleitet, aber nicht abgeschlossen, so hat ein nur zeitweise eingetretener Erfolg oder ein zum Zeitpunkt des Fristablaufs noch ungewisser Erfolg der Behandlung bei der Bewertung der Invalidität außer Betracht zu bleiben. Demgegenüber ist eine mit der Heilbehandlung notwendigerweise verbundene, vor Ablauf der Dreijahresfrist eingetretene Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Versicherten (hier: Verlust des körpereigenen Knies im Rahmen einer Knietransplantation) zu berücksichtigen (Fortführung der Senatsurteile vom 28. Februar 1990 - IV ZR 36/89 - VersR 1990, 478 und vom 17. Oktober 1990 - IV ZR 178/89 - VersR 1991, 57).*)

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IMRRS 2005, 0931
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Arztrecht - Behandlung ohne gesetzliche Krankenversicherung

BGH, Urteil vom 28.04.2005 - III ZR 351/04

Haben der Krankenhausträger und der Patient (hier: die Mutter des minderjährigen Patienten) die gemeinsame Vorstellung, daß eine gesetzliche Krankenversicherung bestehe, die die Kosten des Krankenhausaufenthalts übernehme, und stellt sich dies als Irrtum heraus, dann fehlt dem zwischen dem Krankenhausträger und dem Patienten (hier der Mutter des minderjährigen Patienten) geschlossenen Behandlungsvertrag die Geschäftsgrundlage.*)

Die bei Fehlen der Geschäftsgrundlage gebotene Anpassung des zwischen dem Krankenhausträger und dem Patienten (hier: der Mutter des Patienten) geschlossenen Behandlungsvertrages führt dazu, daß der Krankenhausträger die nach Maßgabe der §§ 10 ff BPflV zu ermittelnde Vergütung für die allgemeinen Krankenhausleistungen von dem Patienten (hier: von der Mutter des Patienten) fordern kann.*)

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IMRRS 2005, 0930
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Arztrecht - Hinreichende Aufklärung

BGH, Urteil vom 21.04.2005 - I ZR 190/02

Eine hinreichende Aufklärung über die mit der berührungslosen Augeninnendruckmessung (Tonometrie) und der Prüfung des Gesichtsfeldes mittels einer Computermessung (automatische Perimetrie) durch Optiker verbundene mittelbare Gesundheitsgefährdung erfordert keine Schriftlichkeit des aufklärenden Hinweises.*)

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IMRRS 2005, 0877
BauvertragBauvertrag
Zinsen: 5 Prozent oder Prozentpunkte über Basiszinssatz?

OLG Hamm, Urteil vom 05.04.2005 - 21 U 149/04

Ein nach dem 30. März 2000 abgeschlossener gerichtlicher Vergleich, nach dem „5 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 12. Dezember 2001“ zu zahlen sind, ist dahin auszulegen, dass Zinsen in Höhe von „5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz“ geschuldet werden.

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IMRRS 2005, 0867
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Modelljahr ist beim PKW eine Beschaffenheitsangabe

OLG Nürnberg, Urteil vom 21.03.2005 - 8 U 2366/04

1. Bei dem Kauf eines gebrauchten PKW liegt in der vertraglich festgehaltenen Angabe eines bestimmten Modelljahres die Vereinbarung einer Beschaffenheit gemäß § 434 Abs. 1 BGB.*)

2. Stammt das Fahrzeug aus einem vorangegangenen Modelljahr, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf.*)

3. Wegen der wertbildenden Bedeutung der Angabe zum Modelljahr kann sich der Verkäufer nicht auf die Unerheblichkeit der Pflichtverletzung berufen.*)

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IMRRS 2005, 0865
AmtshaftungAmtshaftung
Unzuverlässige BSE-Schnelltests

OLG Stuttgart, Urteil vom 19.04.2005 - 1 U 74/03

1. Der Vertrag zwischen der öffentlichen Hand und einem privaten Labor über die Durchführung sog. BSE-Schnelltests ist als Werkvertrag zu qualifizieren.*)

2. Verstößt ein mit der Durchführung von BSE-Schnelltests beauftragtes privates Labor gegen die nach dem Inhalt des Vertrags einzuhaltende Verfahrens- bzw. Handlungsanweisung, so liegt darin im Verhältnis zum Auftraggeber eine Pflichtverletzung unabhängig davon, ob dies nachweislich die Gefahr einer materiellen Verfälschung der Testaussagen begründet.*)

3. Bestanden aus der damaligen Sicht der für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Entscheidungsträger begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit der Testergebnisse und wurde daher das betroffene Fleisch auf Grund rechtmäßiger Anordnungen aus dem Verkehr genommen, so hat das Labor für die der öffentlichen Hand aus der berechtigten Inanspruchnahme durch die betroffenen Dritten erwachsenden Vermögensschäden auch dann einzustehen, wenn sich nicht feststellen lässt, ob die getroffenen Maßnahmen aus Gründen des Verbraucherschutzes objektiv geboten waren. Entscheidend ist allein der Erkenntnisstand zur Zeit der jeweiligen Verwaltungsentscheidung.*)

4. Die Haftung des Labors im Innenverhältnis (Regress) ist nicht nach Art. 34 Satz 2 GG auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2004 - III ZR 169/04, NJW 2005, 286).*)

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IMRRS 2005, 0850
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Haftungsrecht - Haftung für "Schnupperflug"

BGH, Urteil vom 15.03.2005 - VI ZR 356/03

Zur Haftung nach den §§ 44 bis 51 Luftverkehrsgesetz bei einem sogenannten "Schnupperflug".*)

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IMRRS 2005, 0844
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Arztrecht - Haftung des behandelnden Arztes bei Behinderung des Neugeborenen

BGH, Urteil vom 04.12.2001 - VI ZR 213/00

Zu den Voraussetzungen, unter denen der Abbruch einer Zwillingsschwangerschaft aus den in § 218a Abs. 2 und Abs. 3 StGB a.F. geregelten Indikationstatbeständen hätte gerechtfertigt sein können, so daß das Unterbleiben des Eingriffs aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers Grundlage eines Anspruchs der Eltern auf Ersatz des Unterhaltsaufwands für eines der Kinder sein könnte, das mit Behinderungen zur Welt kam.*)

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IMRRS 2005, 0749
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Reiserecht - Unwirksame AGB eines Busreiseunternehmens

BGH, Urteil vom 01.02.2005 - X ZR 10/04

In den Beförderungsbedingungen eines Busreiseunternehmens, das den Namen des berechtigten Fahrgastes in den Fahrschein einträgt und dem Busfahrer eine Liste der Fahrgäste aushändigt, sind folgende Klauseln wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners unwirksam:

1. Für verlorene oder gestohlene Fahrausweise kann kein Ersatz gewährt werden.

2. Eine Erstattung für verlorengegangene oder gestohlene Fahrausweise erfolgt nicht.*)

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IMRRS 2005, 0747
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Arztrecht - Aufklärung über unterschiedliche Behandlungsmöglichkeiten

BGH, Urteil vom 15.03.2005 - VI ZR 313/03

a) Auch die Aufklärung über bestehende unterschiedliche Behandlungsmöglichkeiten dient dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten und ist daher Voraussetzung einer rechtmäßigen Behandlung.*)

b) Die Frage, ob eine bestehende andere Behandlungsmöglichkeit zu einem besseren Behandlungsergebnis geführt hätte, betrifft regelmäßig den hypothetischen Kausalverlauf im Falle des rechtmäßigen Alternativverhaltens.*)

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IMRRS 2005, 0746
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Arztrecht - Aufklärung über Nebenwirkungen eines Medikamentes

BGH, Urteil vom 15.03.2005 - VI ZR 289/03

Bei möglichen schwerwiegenden Nebenwirkungen eines Medikaments ist neben dem Hinweis in der Gebrauchsinformation des Pharmaherstellers auch eine Aufklärung durch den das Medikament verordnenden Arzt erforderlich.*)

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IMRRS 2005, 0736
KaufrechtKaufrecht
Erwerb eines Radarwarngeräts

BGH, Urteil vom 23.02.2005 - VIII ZR 129/04

Ein Kaufvertrag über den Erwerb eines Radarwarngeräts ist sittenwidrig, wenn der Kauf nach dem für beide Parteien erkennbaren Vertragszweck auf eine Verwendung des Radarwarngeräts im Geltungsbereich der deutschen Straßenverkehrsordnung gerichtet ist. Ein Anspruch auf Rückabwicklung eines solchen Vertrages steht dem Käufer nicht zu.*)

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IMRRS 2005, 0735
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Transportrecht - Umfang des zu ersetzenden Schadens

BGH, Urteil vom 03.03.2005 - I ZR 134/02

Im Fall des Art. 29 CMR bestimmt sich der Umfang des zu ersetzenden Schadens nach dem jeweils anwendbaren nationalen Recht (Bestätigung von BGH TranspR 1999, 102, 105) und daher, wenn deutsches Recht zur Anwendung kommt, nach den Vorschriften der §§ 249 ff. BGB. Dem Geschädigten ist es jedoch unbenommen, seinen Schaden statt dessen auf der Grundlage der Art. 17 bis 28 CMR zu berechnen.*)

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IMRRS 2005, 0719
WerkvertragWerkvertrag
Dauerndes Leistungsverweigerungsrecht aus Zurückbehaltungsrecht

OLG Celle, Urteil vom 07.04.2005 - 11 U 274/04

1. Ein Zurückbehaltungsrecht kann unter bestimmten Umständen zu einem Recht auf dauernde Leistungsverweigerung erstarken.*)

2. Ein solcher Fall liegt dann vor, wenn bei einer Telefonanlage die geschuldete Rufweiterleitung auch mehr als drei Jahre nach der Erstinstallation noch nicht ordnungsgemäß installiert ist und der Anbieter die Nachinstallation verweigert, aber das volle vertragliche Entgelt fordert.*)

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IMRRS 2005, 0718
ImmobilienImmobilien
Ist Diaprojektion an Gebäude eine Immission?

OLG Dresden, Urteil vom 07.04.2005 - 9 U 263/05

1. Wiederholungsgefahr i.S.d. § 1004 Abs. 2 BGB begründet nicht zwingend einen Verfügungsgrund nach § 935 ZPO.*)

2. Das gezielte Anstrahlen eines Gebäudes mit einem politischen Text (Diaprojektion) ist keine Immission, die § 906 BGB unterfällt.*)

3. Zur Abwägung von Eigentumsrecht (Art. 14 GG) und Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG).*)

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IMRRS 2005, 0690
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Energierecht - Förderung nach §§ 3 ff EEG

BGH, Urteil vom 16.03.2005 - VIII ZR 25/04

Eine Anlage, die im Eigentum eines selbständigen Unternehmens steht, an dem ein Bundesland beteiligt ist, "gehört" dem Bundesland nicht und ist damit nicht gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 EEG von der Förderung nach §§ 3 ff. EEG ausgeschlossen.*)

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IMRRS 2005, 0687
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Speditionsrecht - Schadensteilung wegen Mitverschuldens des Versenders

BGH, Urteil vom 03.02.2005 - I ZR 276/02

Eine Schadensteilung wegen Mitverschuldens des Versenders unter dem Gesichtspunkt unterlassener Wertdeklaration kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn der Frachtführer bei einer Nachnahmesendung aufgrund des einzuziehenden Betrags vom Wert des Gutes Kenntnis hat.*)

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IMRRS 2005, 0651
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verpflichtung zur Abgabe abstrakten Schuldanerkenntnisses

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.03.2005 - 4 U 148/04

Derjenige, dessen Erklärung über die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung wegen Nichtigkeit einer Vollmacht unwirksam ist, verhält sich durch die Berufung hierauf widersprüchlich und verstößt damit gegen Treu und Glauben, wenn er sich gegenüber dem Gläubiger schuldrechtlich wirksam verpflichtet hat, eine entsprechende Unterwerfungserklärung abzugeben.

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IMRRS 2005, 0648
MietrechtMietrecht
Zweifelsregelung nicht bei Einigung über wesentliche Fragen

KG, Urteil vom 10.03.2005 - 8 U 217/04

Die Zweifelsregelung des § 154 Abs. 2 BGB, wonach im Zweifel ein Vertrag nicht als geschlossen gilt, wenn eine Beurkundung des beabsichtigten Vertrages verabredet worden ist, greift jedenfalls dann nicht, wenn sich die Parteien auf die Essentialia geeinigt und sich über Monate hin entsprechend dieser vertraglichen Vereinbarung verhalten haben.*)

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IMRRS 2005, 0619
KaufrechtKaufrecht
Ohne Fristsetzung kein Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung!

BGH, Urteil vom 23.02.2005 - VIII ZR 100/04

Sowohl das Recht des Käufers, gemäß §§ 437 Nr. 2, 441 BGB den Kaufpreis zu mindern, als auch der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 437 Nr. 3, 280, 281 BGB setzen - wenn nicht einer der gesetzlich geregelten Ausnahmetatbestände eingreift - voraus, daß der Käufer dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung bestimmt hat.*)

Beseitigt der Käufer den Mangel selbst, ohne dem Verkäufer zuvor eine erforderliche Frist zur Nacherfüllung gesetzt zu haben, kann er auch nicht gemäß § 326 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 BGB (analog) die Anrechung der vom Verkäufer ersparten Aufwendungen für die Mangelbeseitigung auf den Kaufpreis verlangen oder den bereits gezahlten Kaufpreis in dieser Höhe zurückfordern.*)

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IMRRS 2005, 0581
SachverständigeSachverständige
Gehören Gutachenkosten zum erforderlichen Herstellungsaufwand?

BGH, Urteil vom 30.11.2004 - VI ZR 365/03

a) Das Haftungsprivileg des § 828 Abs. 2 Satz 1 BGB greift nur ein, wenn sich bei der gegebenen Fallkonstellation eine typische Überforderungssituation des Kindes durch die spezifischen Gefahren des motorisierten Verkehrs realisiert hat (vgl. Senatsurteil vom 30. November 2004 - VI ZR 335/03 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).*)

b) Für die Beurteilung, ob die Kosten eines Sachverständigengutachtens zum erforderlichen Herstellungsaufwand gehören und vom Schädiger zu ersetzen sind, kann im Rahmen tatrichterlicher Würdigung auch die von dem Gutachter ermittelte Schadenshöhe berücksichtigt werden.*)

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IMRRS 2005, 0580
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Haftungsprivileg des § 828 Abs. 2 Satz 1 BGB

BGH, Urteil vom 30.11.2004 - VI ZR 335/03

Das Haftungsprivileg des § 828 Abs. 2 Satz 1 BGB in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 2002 (BGBl I S. 2674) greift nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift nur ein, wenn sich bei der gegebenen Fallkonstellation eine typische Überforderungssituation des Kindes durch die spezifischen Gefahren des motorisierten Verkehrs realisiert hat.*)

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IMRRS 2005, 0579
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Überdurchschnittlicher Erlös

BGH, Urteil vom 07.12.2004 - VI ZR 119/04

a) Ein überdurchschnittlicher Erlös, den der Geschädigte für seinen Unfallwagen aus Gründen erzielt, die mit dem Zustand des Fahrzeugs nichts zu tun haben, ist dem Schädiger nicht gutzubringen (im Anschluß an Senatsurteile vom 5. März 1985 - VI ZR 204/83 - VersR 1985, 593 f. und vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - VersR 1992, 457 f.).*)

b) Ein Geschädigter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen; er muß er sich jedoch einen höheren Erlös anrechnen lassen, den er bei tatsächlicher Inanspruchnahme eines solchen Sondermarktes ohne besondere Anstrengungen erzielt.*)

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IMRRS 2005, 0575
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - "Sender" einer Gewinnmitteilung

BGH, Urteil vom 09.12.2004 - III ZR 112/04

Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Unternehmer, der Verbrauchern unter falschem Namen Gewinnmitteilungen zukommen läßt, "Sender" einer Gewinnzusage nach § 661a BGB ist (im Anschluß an Senatsurteil vom 7. Oktober 2004 - III ZR 158/04 - NJW 2004, 3555).*)

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IMRRS 2005, 0507
ImmobilienImmobilien
Grundbuchrecht - Eigentumsumschreibung durch Testamentsvollstrecker

BayObLG, Beschluss vom 22.12.2004 - 2Z BR 215/04

1. Die weitere Beschwerde in Grundbuchsachen bedarf keiner Zulassung durch das Beschwerdegericht.*)

2. Die Testamentsvollstreckerstellung wird gegenüber dem Grundbuchamt durch das Testamentsvollstreckerzeugnis nachgewiesen. Hiervon kann das Grundbuchamt nur abweichen, wenn neue, dem Nachlassgericht noch nicht bekannte Tatsachen bekannt werden, die die Einziehung des Testamentsvollstreckerzeugnisses erwarten lassen. Hierfür genügt die Annahme einer Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers nicht, solange diese nicht zu seiner Entlassung geführt hat.*)

3. Das Grundbuchamt hat die Wirksamkeit der Auflassung zu prüfen, ist dabei aber auf die im Grundbuchverfahren zulässigen Beweismittel beschränkt. Kann mit diesen Beweismitteln ein Missbrauch der Testamentsvollstreckerstellung nicht nachgewiesen werden, kann eine Zurückweisung des Eintragungsantrags nicht auf die Unwirksamkeit der Auflassung gestützt werden.*)

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IMRRS 2005, 0494
SachverständigeSachverständige
Sachverständiger als Erfüllungsgehilfe des Schuldners

OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.09.2004 - 14 U 173/03

1. Beauftragt der Schuldner einen technischen Sachverständigen mit der für die Beurteilung seiner Leistungspflicht erforderlichen Aufklärung des Sachverhalts, so bedient er sich des Gutachters bei der Erfüllung seiner Verbindlichkeit.*)

2. Erstattet der vom Schuldner zur Beurteilung seiner Leistungspflicht beauftragte Sachverständige schuldhaft ein falsches Gutachten, so hat der Schuldner die darauf beruhende Nichtleistung zu vertreten und gerät in Verzug.*)

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IMRRS 2005, 0490
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Wiedergabe eines Zitats als eigene Meinungsäußerung

BGH, Urteil vom 16.11.2004 - VI ZR 298/03

Die Wiedergabe des Zitats eines Dritten im Rahmen einer komplexen Äußerung kann in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG fallen, wenn es mit der eigenen Auffassung des Äußernden verknüpft ist und sich die Aussage in ihrer Gesamtheit betrachtet als Meinungsäußerung darstellt.*)

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IMRRS 2005, 0448
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Verjährungsverzicht

OLG Stuttgart, Urteil vom 29.11.2004 - 5 U 112/04

Ein Verjährungsverzicht, der vor dem Verjährungseintritt ausgesprochen wurde, war nach § 225 BGB a.F. unwirksam. Die Berufung auf Verjährung verstößt jedoch gegen Treu und Glauben; dies gilt solange der Schuldner das Vertrauen auf den Verzicht aufrechterhält.*)

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IMRRS 2005, 0447
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Bestreiten inkonnexer Forderungen

OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.12.2004 - 9 U 104/04

Inkonnexe Forderungen sind auch dann unbestritten im Sinne von §§ 441, 464 HGB, wenn der Schuldner sie nur pauschal bestreitet.*)

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IMRRS 2005, 0438
ProzessualesProzessuales

BGH, Urteil vom 20.11.1997 - IX ZR 136/97

Ein die Verjährung hemmendes Leistungsverweigerungsrecht wird weder durch die Unpfändbarkeit des Vermögens des Schuldners noch durch den Vorrang anderer Gläubiger begründet.*)

Auch nach einer Pfändung, die künftiges Arbeitseinkommen erfaßt, wird sofort wieder eine neue Verjährungsfrist in Lauf gesetzt.*)

Einer Vollstreckungshandlung im Sinn von § 209 Abs. 2 Nr. 5 BGB steht die Zahlung durch den Drittschuldner gleich.*)

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IMRRS 2005, 0437
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht

BGH, Urteil vom 02.12.1997 - VI ZR 142/96

a) Zu den im Rahmen der Berechnung des Unterhaltsschadens. nach § 844 Abs. 2 BGB zu ermittelnden "fixen Kosten" des Haushalts gehören auch die Aufwendungen für den Kindergartenbesuch der hinterbliebenen Kinder.*)

b) Wird ein Beamter durch ein Schadensereignis getötet und erhält die Witwe beamtenrechtliche Versorgungsbezüge, die den ihr im Sinne des § 844 Abs. 2 BGB entgangenen Unterhaltsleistungen des Verstorbenen (teilweise) kongruent sind, so hat der Schädiger der Witwe die auf den entsprechenden Teil des Witwengeldes entfallende Einkommen- und Kirchensteuer als weiteren Schadensposten zu ersetzen.*)

Während dieser (zusätzliche) Anspruch bei der Witwe verbleibt, wird der auf Ersatz des Unterhaltsschadens gerichtete Anspruch als solcher in Höhe des entsprechenden (an die Witwe ausgezahlten sowie an das Finanzamt abgeführten) Teils des Witwengeldes vom Rechtsübergang auf den Versorgungsträger erfaßt.*)

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IMRRS 2005, 0436
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht

BGH, Urteil vom 03.12.1997 - XII ZR 6/96

Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Vermieter die von ihm erteilte Zustimmung zu einer zwischen dem bisherigen und einem neuen Mieter vereinbarten Vertragsübernahme wegen arglistiger Täuschung anfechten kann (Fortführung von BGHZ 96, 302 ff. und Abgrenzung zu BGHZ 31, 321 ff.).*)

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IMRRS 2005, 0432
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht

BGH, Urteil vom 18.12.1997 - X ZR 35/95

a) Zum Verwaltungsvermögen gehören auch die Passiva, die mit übernommenen Aktiva in innerem Zusammenhang stehen. Sind auf der Grundlage eines teilweise erfüllten einheitlichen Werkvertrages Militärboote an die Volksmarine ausgeliefert worden und mit dem Beitritt der DDR auf die Bundesrepublik Deutschland übergegangen, so sind alle auf dem teilweise erfüllten Werkvertrag beruhenden Verbindlichkeiten mitübergegangen, die zum Zeitpunkt des Vermögensüberganges am 3. Oktober 1990 bestanden haben.*)

b) Hat die DDR als Besteller kurze Zeit vor dem Beitritt die Änderung des einheitlichen Werkvertrages verlangt, weil infolge der veränderten politischen Lage der Bedarf an weiteren Militärbooten weggefallen war, so steht dem Werkunternehmer insoweit nur Aufwendungsersatz zu.*)

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IMRRS 2005, 0430
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht

BGH, Urteil vom 13.01.1998 - VI ZR 242/96

Stellt bereits die Unterlassung einer aus medizinischer Sicht gebotenen Befunderhebung einen groben ärztlichen Fehler dar, so kann dies Beweiserleichterungen auch für den Ursachenzusammenhang zwischen ärztlichem Fehler und Gesundheitsschaden rechtfertigen (Fortführung des Senatsurteils BGHZ 132, 47 ff.).*)

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IMRRS 2005, 0425
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht

BGH, Urteil vom 19.02.1998 - III ZR 106/97

a) Bei einer von dem Gebührenrahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte abweichenden Vereinbarung der Vergütungshöhe wird die Vergütung nicht im Sinn des § 2 Abs. 1 GOZ wirksam festgelegt, wenn in ihr lediglich der Gebührenrahmen abweichend von § 5 Abs. 1 GOZ vereinbart wird und dem Zahnarzt überlassen bleibt, die Gebühren im Anschluß an die Behandlung nach den Maßstäben des § 5 Abs. 2 GOZ zu bestimmen.*)

b) Eine während laufender Behandlung getroffene Gebührenvereinbarung kann auch für im Anschluß hieran erbrachte Leistungen unwirksam sein, wenn dem Patienten nicht zugemutet werden kann, die weitere Behandlung abzulehnen und einen anderen Zahnarzt mit der Weiterbehandlung zu betrauen.*)

c) Als weitere Erklärungen im Sinn des § 2 Abs. 2 Satz 3 GOZ, die eine Vergütungsvereinbarung unwirksam machen, kommen auch auf die Vergütungshöhe bezogene Erläuterungen in Betracht, die die Freiheit des Patienten beeinträchtigen, sich für oder gegen eine Vergütungsvereinbarung zu entscheiden.*)

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IMRRS 2005, 0424
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht

BGH, Urteil vom 19.02.1998 - III ZR 169/97

Kommt zwischen Krankenhausträger und Patient eine wirksame Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen nicht zustande, so steht dem behandelnden liquidationsberechtigten Arzt auch aus einem mündlich geschlossenen Arztzusatzvertrag kein Vergütungsanspruch zu.*)

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IMRRS 2005, 0420
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Fremde Leitungen verlegt: Kein Anspruch aus GoA!

BGH, Urteil vom 02.04.1998 - III ZR 251/96

Zur Frage der Erstattung von Kosten, die ein privater Grundstückseigentümer nach der Wiedervereinigung aufwendet, um 1981 in der früheren DDR durch sein Grundstück geführte Leitungen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Hinblick auf ein Neubauvorhaben an eine andere Stelle des Grundstücks zu verlegen.*)

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IMRRS 2005, 0412
Familien- und ErbrechtFamilien- und Erbrecht

BGH, Urteil vom 12.05.1998 - VI ZR 182/97

a) Die Bemessung des Schmerzensgeldes bei einer Körperverletzung, an deren Folgen der Verletzte alsbald verstirbt, erfordert eine Gesamtbetrachtung der immateriellen Beeinträchtigung unter besonderer Berücksichtigung von Art und Schwere der Verletzungen, des hierdurch bewirkten Leidens und dessen Wahrnehmung durch den Verletzten wie auch des Zeitraums zwischen Verletzung und Eintritt des Todes.*)

b) Ein Anspruch auf Schmerzensgeld kann zu verneinen sein, wenn die Körperverletzung nach den Umständen des Falles gegenüber dem alsbald eintretenden Tod keine abgrenzbare immaterielle Beeinträchtigung darstellt, die aus Billigkeitsgesichtspunkten einen Ausgleich in Geld erforderlich macht.*)

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