Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1667 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IMRRS 2010, 1159BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 166/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1147
BGH, Urteil vom 03.12.2009 - RiZ(R) 1/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1136
BGH, Urteil vom 02.12.2009 - IV ZR 279/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1127
BGH, Beschluss vom 25.03.2010 - V ZA 9/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1126
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 160/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1101
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 165/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1100
BGH, Urteil vom 11.03.2010 - III ZR 124/09
Zur Frage der Kausalität zwischen der Nichteinlegung eines Rechtsmittels und dem Schadenseintritt bei menschenunwürdigen Haftbedingungen in einer Justizvollzugsanstalt.*)
VolltextIMRRS 2010, 1049
BGH, Urteil vom 15.10.2009 - III ZR 8/09
Die Amtspflichten, die den für die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen (bis 30. April 1993: abfallrechtlichen) Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Abfallentsorgungsanlage und für die Überwachung einer solchen Anlage zuständigen Behörden obliegen, können auch zugunsten des Eigentümers des Betriebsgrundstücks als einem geschützten "Dritten" bestehen.*)
VolltextIMRRS 2010, 0989
BGH, Beschluss vom 30.03.2010 - V ZB 79/10
Von den Bundespolizeiinspektionen gestellte Haftanträge sind solche der jeweiligen übergeordneten Bundespolizeidirektionen.*)
VolltextIMRRS 2010, 0981
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 296/07
1. Den Versicherten steht im Rahmen des in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes eingeführten Betriebsrentensystems (hier: Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) kein Anspruch auf Überschussbeteiligung durch Zuteilung und Gutschrift von Bonuspunkten in bestimmter Höhe zu.*)
2. Die Versicherten haben gleichwohl einen Anspruch, entsprechend den satzungsgemäßen Vorgaben an (fiktiven) Überschüssen beteiligt zu werden. Fehlen den Versicherten die für die Überprüfung des satzungsgemäßen Vorgehens der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) erforderlichen Informationen, ist diese insoweit grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet.*)
VolltextIMRRS 2010, 0968
BGH, Beschluss vom 08.04.2010 - V ZB 51/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0926
OVG Niedersachsen, Urteil vom 27.01.2010 - 4 LC 7/08
Die Gebührenpflicht auch für die Rundfunkgeräte, die in aus beruflichen Gründen gehaltenen Zweitwohnungen verheirateter Rundfunkteilnehmer zum Empfang bereit gehalten werden, und § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV, der die Gebührenfreiheit für sogenannte Zweitgeräte in privaten Haushalten regelt, sind verfassungsgemäß.*)
VolltextIMRRS 2010, 0923
BGH, Beschluss vom 04.03.2010 - V ZB 184/09
1. Bei der persönlichen Anhörung des Betroffenen, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist, muss sich der Richter vor der Anordnung der Freiheitsentziehung vergewissern, dass der hinzugezogene Dolmetscher und der Betroffene in derselben Sprache miteinander kommunizieren.*)
2. Ob das einem Haftgrund entgegenstehende Beschwerdevorbringen glaubhaft ist, kann nur aufgrund einer persönlichen Anhörung des Betroffenen hinreichend sicher beantwortet werden.*)
3. In Freiheitsentziehungssachen kann mit der Rechtsbeschwerde, wenn sich die angefochtene Entscheidung des Beschwerdegerichts in der Hauptsache erledigt hat, auch die Feststellung verlangt werden, dass die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts den Rechtsbeschwerdeführer in seinen Rechten verletzt hat.*)
VolltextIMRRS 2010, 0904
BGH, Beschluss vom 17.12.2009 - III ZB 47/09
1. Die Wahrnehmung der rettungsdienstlichen Notfallversorgung ist in Hessen öffentlich-rechtlicher Natur, auch wenn sie von einer privatrechtlichen Organisation ausgeführt wird.
2. Für Streitigkeiten über das Entgelt für die Notfallversorgung ist der Rechtsweg nicht zu den ordentlichen Gerichten, sondern zu den Verwaltungsgerichten eröffnet.*)
VolltextIMRRS 2010, 0666
BGH, Beschluss vom 25.02.2010 - V ZB 172/09
1. Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 (Dublin II-Verordnung)*)
2. Auch in den Rechtsbeschwerdeverfahren nach §§ 70 ff. FamFG ist ein § 62 FamFG entsprechender Feststellungsantrag des Betroffenen zulässig. Einer Zulassung der Rechtsbeschwerde bedarf es auch in diesen Fällen nicht.*)
3. Die Anordnung der Haft zur Sicherung der Zurückschiebung eines unerlaubt aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eingereisten Drittstaatsangehörigen (§ 18 Abs. 3 i.V.m. § 18 Abs. 2 Nr. 2 AsylVfG, §§ 57 Abs. 1 Satz 1, 62 Abs. 2 Satz 1 AufenthG) ist nicht schon dann unzulässig, wenn der Ausländer bei der Grenzbehörde um Asyl nachgesucht hat (§ 18 Abs. 1 AsylVfG).*)
3. Bei seiner Prognose nach § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG, ob die Abschiebung innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden kann, muss der Haftrichter das voraussichtliche Ergebnis eines von dem Ausländer bei dem Verwaltungsgericht gestellten Antrags nach §§ 80, 123 VwGO auf Aussetzung des Vollzugs der Zurückschiebung berücksichtigen.*)
4. Wird - wie derzeit bei Überstellungen nach Griechenland gemäß Art. 19 der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 (Dublin II-Verordnung) - solchen Eilanträgen regelmäßig entsprochen, darf er, wenn die Sache bei dem Verwaltungsgericht anhängig gemacht worden ist, eine Haft zur Sicherung der Abschiebung nicht anordnen und hat auf die Beschwerde des Betroffenen eine bereits angeordnete Haft nach § 426 FamFG aufzuheben.*)
VolltextIMRRS 2010, 0587
BGH, Beschluss vom 28.01.2010 - V ZB 2/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0573
OVG Niedersachsen, Urteil vom 18.02.2010 - 1 LC 244/07
Eine Baugenehmigung für eine Paintball- oder Reball-Anlage, die nach den in Deutschland üblicherweise zugrunde gelegten Regelwerken betrieben werden soll und nur für Erwachsene zugänglich ist, darf nicht mit der Begründung versagt werden, mit dem Spielbetrieb werde die Würde des Menschen im Sinne des Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG missachtet.*)
VolltextIMRRS 2010, 0543
BGH, Beschluss vom 25.02.2010 - V ZA 2/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0214
BGH, Urteil vom 03.12.2009 - RiZ (R) 8/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0206
BGH, Urteil vom 03.12.2009 - RiZ (R) 7/08
Gemäß § 76 c Abs. 1 Satz 1 DRiG kann Teilzeitbeschäftigung von Richtern nur durch förmliches Gesetz vorgesehen werden; dies gilt nach § 76 c Abs. 1 Satz 2 DRiG auch für Teilzeitbeschäftigung, bei welcher nach einer im Voraus festgelegten Abfolge Phasen einer vollen dienstlichen Inanspruchnahme mit Phasen einer vollständigen oder teilweisen Freistellung vom regelmäßigen Dienst wechseln (sogenanntes Blockmodell oder Sabbatjahr).*)
VolltextIMRRS 2010, 0195
BGH, Beschluss vom 03.12.2009 - RiZ(B) 3/09
1. Gegen welche Urteile der Dienstgerichte die Revision stattfindet, hängt von der Organisation der Richterdienstgerichtsbarkeit in den Ländern und von den landesrechtlichen Verfahrensvorschriften ab.
2. In Prüfungsverfahren muss in jedem Verfahren eine Revisionsmöglichkeit gegeben sein (§ 80 Abs. 2 DRiG), wobei der Landesgesetzgeber bestimmen kann, von welchem Dienstgericht des Landes die Revision an das Dienstgericht des Bundes führt (Fortführung von BGHZ 144, 123, 132).
VolltextIMRRS 2010, 0174
BVerwG, Beschluss vom 09.09.2009 - 4 BN 4.09
Die Rüge der überlangen Verfahrensdauer ist als solche generell nicht geeignet, die Zulassung der Revision oder eine Entscheidung nach § 133 Abs. 6 VwGO zu rechtfertigen.
VolltextIMRRS 2010, 0105
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.12.2009 - 11 ME 316/09
Zur befristeten Wiedereinweisung eines Mieters in die bisherige Wohnung zur Vermeidung von Obdachlosigkeit bei psychischer Erkrankung.*)
VolltextOnline seit 2009
IMRRS 2009, 2238VGH Hessen, Beschluss vom 31.08.2009 - 5 A 1629/09
Das für die Beschränkung der Ausgleichszahlung nach § 8 Abs. 1 und 3 HessAFWoG maßgebliche tatsächliche Entgelt für die Wohnung ist im Falle einer durch den Mieter vorgenommenen Mietminderung die geminderte Mietzahlung.*)
VolltextIMRRS 2009, 2226
VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 04.12.2009 - 5 L 264/09
1. Der Wohnungseigentümer, nicht der Mieter, ist Vertragspartner des kommunalen Wasserversorgers.
2. Kommt der Vermieter seiner Zahlungspflicht nicht nach, so hat der Mieter gegen den Wasserversorger dennoch einen Anspruch auf Belieferung mit Trinkwasser für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten; eine Maßnahme, mit der innerhalb von zwei Tagen die Wasserversorgung eingestellt wird, ist für den Mieter zu kurz, um anderweitige Vorkehrungen treffen zu können.
VolltextIMRRS 2009, 2144
VG Arnsberg, Urteil vom 02.09.2009 - 1 K 1054/09
1. Der Beschluss, Familien mit Kindern beim Kauf eines städtischen Grundstückes in einem bestimmten Bebauungsplangebiet für jedes im Haushalt lebende Kind unter 18 Jahren einen Zuschuss zu gewähren, stellt eine freiwillige Leistung der Gemeinde dar, die sie nach ihrem Ermessen gewährt.
2. Als Anpruchsgrundlage kommt allein der Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit einer stetigen Subventionspraxis der Behörde in Betracht: Eine Leistung steht demjenigen jedoch nicht zu, der die für die Förderung aufgestellten Kriterien nicht erfüllt.
3. Im Rahmen der gewährenden Staatstätigkeit kommt dem Subventionsgeber eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zu. Eine zulässige Differenzierung kann auf jeder sachbezogenen Erwägung beruhen, welche die getroffene Regelung oder Handhabung nicht als evident unsachlich erscheinen lässt.
VolltextIMRRS 2009, 2085
OVG Hamburg, Beschluss vom 19.06.2009 - 2 Bs 82/09
1. Das typische besondere öffentliche Interesse für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines wegerechtlichen Untersagungsbescheids gegen eine ohne Erlaubnis aufgenommene (Sonder-)Nutzung fehlt, wenn die Erlaubnisbedürftigkeit der Nutzung ernstlich zweifelhaft ist.*)
2. Lässt die Widmung eines öffentlichen Weges den Verkehr mit Fahrrädern zu, ist aufgrund des bundesrechtlich abschließend geregelten Straßenverkehrsrechts zu beurteilen, ob das Abstellen von Fahrrädern auf den Wegeflächen Teilnahme am "ruhenden Verkehrs" ist.*)
3. Auch das Aufstellen von Mietfahrrädern auf öffentlichen Wegeflächen, auf denen das Abstellen von Fahrrädern straßenverkehrsrechtlich zulässig ist, dürfte - wie das Aufstellen von zugelassenen und betriebsbereiten Mietwagen - Teil des Gemeingebrauchs sein. Solange ein öffentlicher Weg zum Zwecke des Verkehrs genutzt wird, ist es für die straßenverkehrsrechtliche Zulässigkeit und damit für den Gemeingebrauch ohne Bedeutung, ob dieser aus privaten oder geschäftlichen Gründen genutzt wird (wie BVerwG, Urt. v. 3.6.1982, NJW 1982, 2332).*)
4. Die Möglichkeit, die Fahrräder mit Hilfe eines Mobiltelefons auf öffentlichen Wegen anzumieten, führt nicht dazu, dass es sich beim Aufstellen der Fahrräder um das gewerbliche Anbieten von Waren oder sonstigen Leistungen auf öffentlichen Wegen handelt.*)
VolltextIMRRS 2009, 2052
BGH, Urteil vom 24.09.2009 - RiZ(R) 6/08
1. Dass ein im staatsanwaltschaftlichen Dienst erprobter Richter auf Probe für das Richteramt nicht geeignet ist, kann allein aufgrund seiner Nichteignung als Staatsanwalt ohne zusätzliche Erprobung in einem Richterdezernat festgestellt werden.*)
2. Liegen die Voraussetzungen des § 22 Abs. 2 Nr. 1 DRiG vor, besteht bei der Entlassung eines Richters auf Probe zum Ablauf des vierten Jahres nach seiner Ernennung kein Spielraum für eine Ermessensentscheidung, von der Entlassung abzusehen.*)
VolltextIMRRS 2009, 2050
BGH, Beschluss vom 26.10.2009 - NotZ 19/08
1. Die Mitteilung der zuständigen Notaraufsichtsbehörde an die Registerbehörde (Bundesamt der Justiz), dass sie einen Notar vorläufig des Amtes enthoben hat (§ 54 Abs. 1 BNotO), ist - nicht anders als die gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 2 BZRG in das Bundeszentralregister erfolgte Eintragung selbst, dass dem Betreffenden die Ausübung des Notarberufs vollziehbar untersagt ist - eine Maßnahme des "Registerrechts" und nicht des "Notarrechts". Will daher der von der Eintragung betroffene (frühere) Notar eine Entfernung der Eintragung erreichen, so ist auch dann nicht der Rechtsweg zu den Notarsenaten nach § 111 BNotO eröffnet - sondern der nach Maßgabe des § 23 EGGVG zuständige OLG-Strafsenat zur Entscheidung berufen -, wenn der Notar mit seinem Begehren nicht die die Eintragung vollziehende Registerbehörde, sondern die Justizverwaltung als Mitteilungsbehörde in Anspruch nimmt.*)*)
2. Der (frühere) Notar kann von der die Eintragungstatsache mitteilenden Justizverwaltung nicht (im Wege eines Folgenbeseitigungsanspruchs) die "amtliche Bekanntmachung" verlangen, die vorläufige Amtsenthebung sei gegenstandslos geworden.*)*)
VolltextIMRRS 2009, 1936
BGH, Urteil vom 30.04.2009 - I ZR 117/07
Der bloße Hinweis in der Werbung eines Blutspendedienstes, dass den Spendern eine Aufwandsentschädigung gewährt werden kann, die sich am unmittelbaren Aufwand orientiert (§ 10 Satz 2 Transfusionsgesetz), verstößt nicht gegen das Werbeverbot nach § 7 Abs. 3 HWG.*)
VolltextIMRRS 2009, 1934
BGH, Urteil vom 22.09.2009 - VI ZR 19/08
Zum Schutz der Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen Vorstandsvorsitzenden.*)
VolltextIMRRS 2009, 1925
BGH, Urteil vom 22.09.2009 - XI ZR 286/08
Ein sog. Negativattest, d.h. eine durch Verwaltungsakt getroffene Entscheidung der zuständigen Behörde, dass ein ihr mitgeteiltes Rechtsgeschäft keiner Genehmigung bedarf, kann einer Genehmigung gleichgestellt werden, wenn der gesetzliche Genehmigungsvorbehalt ausschließlich dem Schutz öffentlicher und nicht dem Schutz privater Interessen dient.*)
VolltextIMRRS 2009, 1918
BGH, Beschluss vom 04.06.2009 - RiZ(R) 5/08
Wird in einer dienstlichen Beurteilung die Form der Verhandlungsführung des Richters verallgemeinernd negativ bewertet, ohne konkrete Beobachtungen des Beurteilers in bestimmten Verhandlungen in Bezug zu nehmen, kann dies als eine allgemeine Kritik an der Verhandlungsführung des Richters verstanden werden und auf die Weisung hinauslaufen, zukünftig anders oder im Sinne des Beurteilers zu verfahren, die die richterliche Unabhängigkeit des Beurteilten beeinträchtigt.*)
VolltextIMRRS 2009, 1899
VG Köln, Beschluss vom 27.08.2009 - 6 L 918/09
1. Eine Unzumutbarkeit des Abwartens der Entscheidung in der Hauptsache auch unter Berücksichtigung der Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG und der Bedeutung der genauen und gründlichen Berichterstattung durch die Presse für die freiheitlich-demokratische Grundordnung liegt nicht schon immer dann vor, wenn die Presse einen Informationsanspruch geltend macht. Auch in diesen Fällen müssen besonders schwerwiegende Nachteile im Falle eines Abwartens der Hauptsacheentscheidung glaubhaft gemacht werden.
2. Da die Vermietung des Geländes Flughafen Tempelhof von einer Berliner Immobilienmanagement Gesellschaft mbH, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft des Landes Berlin, übernommen wurde, ist das Bundesfinanzministerium hiermit allenfalls mittelbar befasst.
VolltextIMRRS 2009, 1861
BGH, Urteil vom 22.09.2009 - VI ZR 312/08
Wählt der Geschädigte den Weg der Ersatzbeschaffung, obwohl nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot nur ein Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten besteht, steht ihm jedenfalls dann kein Anspruch auf Ersatz von Umsatzsteuer zu, wenn bei der Ersatzbeschaffung keine Umsatzsteuer angefallen ist.*)
VolltextIMRRS 2009, 1836
VG Karlsruhe, Urteil vom 31.03.2008 - 3 K 3436/07
1. Ein Feststellungsinteresse im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO ist dann berechtigt, wenn es rechtlicher oder schutzwürdiger tatsächlicher, insbesondere wirtschaftlicher oder ideeller Art ist.
2. Die Behauptung, es bestehe Wiederholungsgefahr bezüglich der Weitergabe nicht-anonymisierter personenbezogener Daten durch das Bundesverfassungsgericht, ist dann nicht haltbar, wenn das Gericht dieses Versehen bereits entdeckt und sein Bedauern ausgedrückt hat.
3. Ein diesbezügliches Rehabilitationsinteresse besteht dann nicht, wenn die Daten im Rahmer eines Wahlprüfungsverfahrens ohnehin einer großen Anzahl von Personen bekannt sind; an einen Grundrechtsverstoß sind dann hohe Anforderungen zu stellen.
VolltextIMRRS 2009, 1755
VG Köln, Urteil vom 06.04.2009 - 4 K 4737/08
1. Beim Schülerspezialverkehr handelt es sich um eine wirtschaftliche Betätigung im Sine des § 107 Abs. 1 GO NRW, nicht um eine nichtwirtschaftliche Betätigung nach § 107 Abs. 2 GO NRW.
2. Die Gemeinden sind zur Durchführung des Schülerspezialverkehrs durch eine kommunale Gesellschaft berechtigt, da ein öffentlicher Zweck dies erfordert.
3. Zum Bestandsschutz nach der Neuregelung des Rechts der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden von 2007.
VolltextIMRRS 2009, 1737
BGH, Urteil vom 26.03.2009 - I ZR 120/07
Eine Klausel in Beförderungsbedingungen, die regelt, welche Art von Gütern der Spediteur/Frachtführer nicht befördern will, ist nicht wegen Verstoßes gegen Art. 41 Abs. 1 Satz 1 CMR nichtig.*)
VolltextIMRRS 2009, 1708
BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - V ZR 57/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 1602
BGH, Urteil vom 10.07.2009 - V ZR 72/08
1. Ein Erwerbsinteressent kann nach § 3 Abs. 8 Satz 1 AusglLeistG i.V.m. § 4 Abs. 5 FlErwV den Verkauf ausgeschriebener Waldflächen zu den gesetzlichen Bedingungen an sich verlangen, wenn das Ausgleichsleistungsgesetz seine Zurückweisung nicht zulässt.*)
2. Im Fall des § 4 Abs. 5 Satz 4 FlErwV kommt die Verurteilung der Privatisierungsstelle zur Vornahme der ihrerseits für einen Verkauf erforderlichen Handlungen (Abgabe oder Annahme eines Angebots) gegenüber einem bestimmten Erwerber nur in Betracht, wenn sich ihr Ermessen auf diesen Bewerber beschränkt.*)
3. Erwerbsinteressenten nach § 3 Abs. 5 AusglLeistG genießen beim Verkauf von Waldflächen nach § 3 Abs. 8 AusglLeistG auch dann den Vorrang, wenn sie nicht die gesamte ausgeschriebene Waldfläche, wohl aber nicht nur geringfügige Teile davon mit Entschädigungsansprüchen belegen können.*)
4. Der Ankaufpreis bestimmt sich nicht nach dem Zeitpunkt, zu dem der Kaufvertrag geschlossen wird, sondern nach dem Zeitpunkt, zu dem das Angebot abzugeben war.*)
VolltextIMRRS 2009, 1588
BGH, Beschluss vom 23.07.2009 - VII ZB 105/08
Bei der Ermittlung des angemessenen Wohnbedarfs erlauben die Werte der Tabelle zu § 8 WoGG a.F. allenfalls eine Annäherung an die Angemessenheit der Aufwendungen; ein Rückgriff auf die Tabellenwerte in § 8 WoGG a.F. ist daher erst dann zulässig, wenn alle anderen Erkenntnismöglichkeiten und Mittel zur Ermittlung der Angemessenheit der Kosten des Wohnraums ausgeschöpft sind.
VolltextIMRRS 2009, 1583
BGH, Urteil vom 11.03.2009 - I ZR 8/07
1. Beschränkt sich der eine Bildveröffentlichung begleitende Text in einer Presseveröffentlichung darauf, einen beliebigen Anlass für die Abbildung einer prominenten Person zu schaffen, lässt die Berichterstattung einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung nicht erkennen. In diesem Fall muss das Veröffentlichungsinteresse der Presse hinter dem Schutz des Persönlichkeitsrechts, etwa des Schutzes am eigenen Bildnis, zurücktreten, wenn der Eingriff in dieses Recht hinreichend schwer wiegt.*)
2. Bei der Abwägung zwischen dem Schutz des durch eine Bildveröffentlichung Betroffenen und dem von der Presse wahrgenommenen Informationsinteresse der Allgemeinheit fehlen schutzwürdige Belange des Presseorgans, wenn die Veröffentlichung ausschließlich den Geschäftsinteressen des Presseorgans dient, weil das Bildnis der prominenten Person nur verwendet wird, um deren Werbewert auszunutzen.*)
3. Zu den Voraussetzungen, unter denen mit dem Bildnis einer prominenten Person auf dem Titelbild einer Zeitschrift geworben werden darf.*)
VolltextIMRRS 2009, 1546
BGH, Beschluss vom 24.04.2009 - BLw 10/07
Die Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen an schweizerische Landwirte, deren Betriebsstätte in der Schweiz liegt, führt trotz des Vorhandenseins von deutschen Landwirten mit dringendem Aufstockungsbedürfnis zu keiner ungesunden Verteilung der Bodennutzung allein aus dem Grund, dass die Pächter schweizerische Landwirte sind (Aufgabe von Senat, BGHZ 101, 95, 99) .*)
VolltextIMRRS 2009, 1443
BGH, Urteil vom 15.07.2009 - VIII ZR 225/07
1. Für die Beurteilung, ob es sich bei öffentlich bekannt gemachten Vertragsmustern und Preisen für die Versorgung von Haushaltskunden mit Gas um Tarif- bzw. Grundversorgungsverträge (§ 10 Abs. 1 EnWG 1998, § 36 Abs. 1 EnWG 2005) oder um Normsonderverträge handelt, kommt es darauf an, ob der Energieversorger die Versorgung - aus der Sicht eines durchschnittlichen Abnehmers - im Rahmen einer Versorgungspflicht nach den genannten Vorschriften oder unabhängig davon im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit anbietet.*)
2. Eine Preisanpassungsklausel, die das im Tarifkundenverhältnis bestehende gesetzliche Preisänderungsrecht nach § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV unverändert in einen formularmäßigen Gassondervertrag übernimmt, also davon nicht zum Nachteil des Kunden abweicht, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Sonderkunden im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 oder 2 BGB dar.*)
3. Die Klausel in einem Erdgassondervertrag*)
"Der Gaspreis folgt den an den internationalen Märkten notierten Ölpreisen. Insofern ist ... [der Gasversorger] berechtigt, die Gaspreise ... auch während der laufenden Vertragsbeziehung an die geänderten Gasbezugskosten ... [des Gasversorgers] anzupassen. Die Preisänderungen schließen sowohl Erhöhung als auch Absenkung ein."*)
hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht stand.*)
VolltextIMRRS 2009, 1442
BGH, Urteil vom 19.05.2009 - VI ZR 160/08
Zur Zulässigkeit der Presseberichterstattung über den Hauskauf eines bekannten Politikers aus aktuellem Anlass.*)
VolltextIMRRS 2009, 1417
BGH, Beschluss vom 23.06.2009 - EnVR 19/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 1415
BGH, Beschluss vom 06.05.2009 - EnVR 16/08
Die Kosten einer Werbemaßnahme, mit der Haushaltskunden Gutscheine für den vergünstigten Bezug energieeffizienter Haushaltsgeräte angeboten werden, dürfen nur insoweit dem Elektrizitätsverteilernetz zugeordnet werden, als konkrete Anhaltspunkte die Erwartung rechtfertigen, dass die Einlösung der Gutscheine zu geringeren Kosten der Elektrizitätsverteilung, insbesondere durch die Vermeidung eines andernfalls notwendigen Netzausbaus, führen wird.*)
VolltextIMRRS 2009, 1410
BGH, Urteil vom 15.07.2009 - VIII ZR 56/08
1. § 5 Abs. 2 GasGVV erkennt dem Gasgrundversorger ebenso wie die Vorläuferregelung des § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV ein gesetzliches Preisänderungsrecht zu.*)
2. Eine Preisanpassungsklausel, die das gesetzliche Preisänderungsrecht nach § 5 Abs. 2 GasGVV unverändert in einen formularmäßigen Erdgassondervertrag übernimmt, also nicht zum Nachteil des Kunden von der gesetzlichen Regelung des Preisänderungsrechts für den Grundversorger abweicht, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Sonderkunden im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 oder 2 BGB dar.*)
3. Die Klausel in einem Erdgassondervertrag*)
" ... [Der Gasversorger] darf den Festpreis und den Verbrauchspreis entsprechend § 5 Abs. 2 GasGVV anpassen. Es handelt sich um eine einseitige Leistungsbestimmung, die wir nach billigem Ermessen ausüben werden. Soweit sich der Festpreis oder der Verbrauchspreis ändert, können Sie den Vertrag entsprechend § 20 GasGVV kündigen".*)
hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht stand.*)
VolltextIMRRS 2009, 1383
OLG Nürnberg, Urteil vom 26.01.2009 - 2 U 776/08
1. Die Auslegungsgrundsätze der §§ 133, 157 BGB sind auch für verwaltungsinterne Entscheidungen wie Gemeinderatsbeschlüsse, die Außenwirkung nur dann erlangen, wenn der Bürgermeister sie vollzieht, entsprechend anzuwenden.
2. Art 38 Abs. 1 BayGO begründet keine unbeschränkte Vertretungsmacht des Ersten Bürgermeisters nach außen.
VolltextIMRRS 2009, 1302
VG Saarlouis, Urteil vom 03.06.2009 - 11 K 1397/08
1. Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Grundstückseigentümer oder sonst dinglich Nutzungsberechtigten mit Blick auf die Abfallbeseitigungsgebühren als Gebührenschuldner bestimmt werden.*)
2. Dies gilt uneingeschränkt auch dann, wenn der Grundstückseigentümer das Grundstück vermietet oder verpachtet hat.*)
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