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Sachgebiet: �ffentliches Recht

1667 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2020

IMRRS 2020, 0670
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Airbnb muss nicht generell Auskünfte über Vermieter-Daten erteilen

VGH Bayern, Beschluss vom 20.05.2020 - 12 B 19.1648

1. Bei der Regelung eines Datenaustauschs zur staatlichen Aufgabenwahrnehmung ist streng zwischen der Datenübermittlung seitens der auskunftserteilenden Stelle und dem Datenabruf durch die auskunftsersuchende Stelle zu unterscheiden. Der Datenaustausch vollzieht sich durch die einander korrespondierenden Eingriffe von Abfrage und Übermittlung, die jeweils einer eigenen Rechtsgrundlage bedürfen. Der (jeweilige) Gesetzgeber muss deshalb, bildlich gesprochen, nicht nur die Tür zur Übermittlung von Daten öffnen, sondern zugleich auch die Tür zu deren Abfrage. Erst beide Rechtsgrundlagen gemeinsam, die gleichsam wie eine "Doppeltür" zusammenwirken und ineinandergreifen müssen, vermögen einen Austausch personenbezogener Daten zu legitimieren (im Anschluss an BVerfGE 130, 151 [184]).*)

2. § 14 Abs. 2 und § 15 Abs. 5 Satz 4 i.V.m. § 14 Abs. 2 TMG bilden insoweit keine eigene Ermächtigungsgrundlage für Auskünfte, sondern lediglich die "datenschutzrechtliche Öffnungsklausel" für den Diensteanbieter, überhaupt Auskünfte zu erteilen, wenn die anfragende Behörde aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage - Art. 3 Abs. 1 Sätze 1, 3 und 5 ZwEWG; § 12 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1, Satz 2 und Satz 4 ZeS - Auskunft begehrt.*)

3. Der Diensteanbieter muss und darf auf der Grundlage von § 14 Abs. 2 TMG nur dann Auskunft erteilen, wenn er durch diese Vorschrift selbst zur Auskunftserteilung berechtigt wird und zusätzlich die anfragende Behörde eine korrespondierende, passgenaue spezialgesetzliche Ermächtigungsgrundlage für den Auskunftsanspruch, die Übermittlung und den Empfang der Daten ins Feld führen kann. Liegen diese Voraussetzungen nicht kumulativ vor, so kommt eine Auskunftserteilung durch den Diensteanbieter nicht in Betracht.*)

4. Die bundesrechtlich konturierte "datenschutzrechtliche Öffnungsklausel" des § 14 Abs. 2 TMG gestattet dem Diensteanbieter eine Erteilung von Auskünften ausdrücklich nur "im Einzelfall". Unter der Geltung des Grundgesetzes verpflichtet das Rechtsstaatsprinzip alle rechtssetzenden Organe des Bundes und der Länder, ihre Regelungen jeweils so aufeinander abzustimmen, dass die Normadressaten nicht gegenläufige Regelungen erreichen, die die Rechtsordnung widersprüchlich machen. Konzeptionelle Entscheidungen des zuständigen Bundesgesetzgebers dürfen auch durch auf Spezialzuständigkeiten gründende Entscheidungen eines Landesgesetzgebers nicht verfälscht oder gar unterlaufen werden. Die landesrechtlichen Regelungen der Art. 3 Abs. 1 Sätze 1, 3 und 5 ZwEWG; § 12 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 und Satz 4 ZeS sind deshalb zur Vermeidung eines Normwiderspruchs - korrespondierend mit der höherrangigen bundesrechtlichen Vorschrift des § 14 Abs. 2 TMG - dergestalt auszulegen und anzuwenden, dass sie eine Abfrage von personenbezogenen Daten ebenfalls nur "im Einzelfall" ermöglichen.*)

5. Durch die Verwendung des Tatbestandsmerkmals "im Einzelfall" hat der (Bundes-) Gesetzgeber eine anlasslose, auf bloße Mutmaßungen gestützte, generelle und flächendeckende Verpflichtung zur Auskunftserteilung nachhaltig ausgeschlossen und die Eingriffsschwelle bewusst hoch angesetzt, denn zum Inbegriff eines freiheitlichen Gemeinwesens gehört es, dass sich die Bürgerinnen und Bürger - auch im Internet - grundsätzlich frei bewegen können, ohne dabei beliebig staatlich registriert zu werden, hinsichtlich ihrer Rechtschaffenheit Zeugnis ablegen zu müssen und dem Gefühl eines ständigen Überwachtwerdens ausgesetzt zu sein.*)

6. Die Beklagte muss sich deshalb auf eine Anwendung von Art. 3 Abs. 1 Sätze 1, 3 und 5 ZwEWG; § 12 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1, Satz 2 und Satz 4 ZeS und § 14 Abs. 2 TMG "im Einzelfall" beschränken, was jeweils einen konkreten personen- oder objektbezogenen Anfangsverdacht voraussetzt. Eine generelle und flächendeckende "Datenerhebung auf Vorrat" kommt nicht in Betracht. Weder das Grundgesetz noch einfaches Bundes- oder Landesrecht geben der Beklagten eine Befugnis, die Rechtstreue ihrer Bürgerinnen und Bürger ohne Vorliegen eines konkreten personen- oder objektbezogenen Anfangsverdachts einer allgemeinen Kontrolle "ins Blaue hinein" zu unterziehen.*)

7. Allein die Tatsache einer gelegentlichen, ggf. auch mehrfachen, kurz- oder auch längerfristigen Vermietung oder Gebrauchsüberlassung - und sei es auch unter der ausschließlichen Verwendung eines Vornamens oder Pseudonyms ohne weitere Anschrift oder Adresse - reicht angesichts der mannigfaltigen Möglichkeiten einer vollkommen legalen (genehmigten) Nutzung ohne das Hinzutreten weiterer, eindeutig auf eine Zweckentfremdung hinweisender Umstände regelmäßig nicht aus, die Annahme eines konkreten Anfangsverdachts zu rechtfertigen. In tatsächlicher Hinsicht wird es deshalb stets eines von der Beklagten zu benennenden, konkreten objektbezogenen Anknüpfungspunktes (bestimmte Wohnung) bedürfen, um nach vorheriger Prüfung des Nichtvorliegens eines Genehmigungstatbestandes ein Auskunftsersuchen im Einzelfall zu legitimieren.*)

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IMRRS 2020, 0651
ProzessualesProzessuales
Fiktive Klagerücknahme gilt auch im Berufungsverfahren!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.04.2020 - 2 L 119/19

1. Für die Feststellung nach § 92 Abs. 2 Satz 4 VwGO, dass die Klage als zurückgenommen gilt, ist gem. § 87a Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 VwGO der bestellte Berichterstatter zuständig.*)

2. Eine fiktive Klagerücknahme nach § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO setzt voraus, dass im Zeitpunkt des Erlasses der Betreibensaufforderung bestimmte, sachlich begründete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Klägers bestanden haben.*)

3. Solche Anhaltspunkte können sich daraus ergeben, dass das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer klagenden Gesellschaft mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt wurde, sich die Gesellschaft in Liquidation befindet und der (frühere) Prozessbevollmächtigte dem Gericht mitgeteilt hat, dass er die Gesellschaft nicht mehr vertrete und ihm auch keine zustellungsfähige Anschrift vorliege.*)

4. Eine Betreibensaufforderung nach § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO kann auch im Berufungsverfahren ergehen, wenn der Kläger Rechtsmittelgegner ist.*)

5. Der Umstand, dass der Kläger von seinem Prozessbevollmächtigten nach dessen Mitteilung nicht mehr vertreten werde, steht einer an den bisherigen Prozessbevollmächtigten gerichteten Betreibensaufforderung nach § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO im Anwaltsprozess nicht entgegen, wenn keine Anzeige der Bestellung eines anderen Anwalts gegenüber dem Gericht erfolgt ist (§ 87 Abs. 1 ZPO).*)

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IMRRS 2020, 0646
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Abgabenbescheid nicht erhalten: Wie ist Zugang zu bestreiten?

VG Lüneburg, Beschluss vom 09.04.2020 - 3 B 6/20

1. Rügt der Antragsteller die fehlende Bekanntgabe eines Leistungsbescheids, der vollstreckt werden soll, kommt vorläufiger Rechtsschutz nicht nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO, sondern durch eine einstweilige Anordnung gem. § 123 VwGO in Betracht.*)

2. Bestreitet der Adressat eines Verwaltungsakts den Zugang desselben, muss er den Nichterhalt des Schriftstücks nicht besonders substantiieren, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für einen tatsächlichen Erhalt vorliegen.*)

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IMRRS 2020, 0647
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Bebautes Grundstück im Außenbereich: Wie ist Vorteil zu bemessen?

VG Lüneburg, Beschluss vom 31.03.2020 - 3 B 10/19

1. Für die Vorteilsbemessung eines im Außenbereich bebauten Grundstücks ist auf die Grundfläche der angeschlossenen Baulichkeiten abzustellen.*)

2. Für die Vorteilsbemessung ist in der Satzung neben der Bestimmung der Größe der bevorteilten Fläche zudem die Festlegung der Örtlichkeit der bevorteilten Fläche innerhalb der Grenzen des Buchgrundstücks erforderlich.*)

3. Bei großen, verschiedenartig genutzten Gebäudekomplexen muss der Begriff "Baulichkeit" mit Blick auf die Beitragsgerechtigkeit und die durch § 6 Abs. 1 NKAG gebotene vorteilsgerechte Aufwandsverteilung.*) einschränkend dahingehend ausgelegt werden, dass zur im beitragsrechtlichen Sinn bevorteilten Baulichkeit auch beim Vorhandensein innerer Verbindungen nicht solche ins Gewicht fallende Teilflächen gehören, die von der Art her gänzlich anders genutzt werden und an der Vorteilswirkung für die Gebäudeteile, die an das Abwassersystem angeschlossen sind, offensichtlich nicht teilhaben.

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IMRRS 2020, 0648
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Anspruch auf unverdecktes Schaufenster in der Fußgängerzone?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 04.05.2020 - 7 ME 37/20

Zum geschützten Kern des Anliegergebrauchs gehört nicht die Attraktivität einer bestimmten Straßensituation. Der Eigentümer eines gewerblich genutzten Grundstücks kann deshalb nicht beanspruchen, dass eine zur Straße hin vorhandene Schaufensterfront seines Geschäftshauses uneingeschränkt betrachtet werden kann.*)

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IMRRS 2020, 0641
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
"Verbösernde Nacherhebung" von Straßenreinigungsgebühren möglich!

VG Wiesbaden, Beschluss vom 24.04.2020 - 1 L 952/19

1. Erfolgt die Kostenfestsetzung zusammen mit dem Widerspruchsbescheid, ist hinsichtlich der Kostenfestsetzung nicht von dem Erfordernis eines Vorverfahrens abzusehen, sofern es sich um eine Selbstverwaltungsangelegenheit handelt.*)

2. Bei der Heranziehung zu Benutzungsgebühren nach § 10 KAG bleibt eine verbösernde Nacherhebung möglich.*)

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IMRRS 2020, 0625
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Konzessionsabgabe ist für Eigenbetrieb kein Fremdleistungsentgelt!

OVG Saarland, Beschluss vom 07.05.2020 - 1 A 196/19

Betreibt eine Gemeinde die örtliche Wasserversorgung durch einen nicht rechtsfähigen Eigenbetrieb, kann im Rahmen der Kalkulation des Gebührensatzes der Betrag einer Konzessionsabgabe für die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege durch die Wasserleitungen, den der Eigenbetrieb der Gemeinde entrichtet, nicht als Fremdleistungsentgelt angesetzt werden.*)

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IMRRS 2020, 0610
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Erschließungsvertrag nichtig: Erstattungsanspruch verjährt in drei Jahren!

BVerwG, Urteil vom 27.11.2019 - 9 C 5.18

Ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, der als Leistungskondiktion auf die Rückabwicklung eines für nichtig gehaltenen Erschließungsvertrags gerichtet ist, unterliegt grundsätzlich der dreijährigen kenntnisabhängigen Verjährung analog §§ 195, 199 Abs. 1 BGB.*)

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IMRRS 2020, 0599
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Schließung von Ladengeschäften des Einzelhandels wegen Corona-Virus?

VGH Bayern, Beschluss vom 30.03.2020 - 20 CS 20.611

1. Eine auf § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG gestützte Anordnung darf in Form einer personalen Allgemeinverfügung ergehen.

2. Die Auslegung von § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG ergibt bereits ihrem Wortlaut nach, dass Geschäftsschließungen als eine Schutzmaßnahme angeordnet werden können.

3. Unter dem Eindruck der vergangenen und der aktuellen Entwicklung des Infektionsschutzgeschehens (COVID-19) in der Bundesrepublik Deutschland bestehen keine Zweifel, dass die Untersagung der Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art eine notwendige Schutzmaßnahme i.S.d. § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG darstellt.

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IMRRS 2020, 0504
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Beiträge müssen die Kosten decken!

BVerwG, Beschluss vom 24.02.2020 - 9 BN 9.18

1. Eine landesrechtliche Bestimmung des Kommunalabgabenrechts (hier: § 6 Abs. 1 KAG-SA), die die Gemeinde zur Erhebung grundsätzlich kostendeckender Beiträge verpflichtet, ist mit Art. 28 Abs. 2 GG vereinbar.*)

2. Ob eine kommunalabgabenrechtliche Beitragssatzung, deren festgesetzter Beitragssatz den höchstzulässigen Beitragssatz nicht unerheblich unterschreitet, wegen Verstoßes gegen das Kostendeckungsgebot nichtig ist, ist eine Frage der Auslegung des jeweiligen Landesrechts.*)

3. Auch im Kommunalabgabenrecht ist die Normenkontrolle nach § 47 VwGO ein Verfahren der objektiven Rechtskontrolle, das nicht auf die Überprüfung der Verletzung subjektiver Rechte beschränkt ist. Eine nach der Überzeugung des Gerichts ungültige Satzung ist gemäß § 47 Abs. 5 Satz 2 VwGO für unwirksam zu erklären; für ein Absehen davon besteht grundsätzlich kein Raum, weder aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität noch wegen privater Interessen.*)

4. Ein in der mündlichen Verhandlung erteilter richterlicher Hinweis zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung kann auch noch in dem Beschluss über die Nichtabhilfe der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision aktenkundig gemacht werden.*)

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IMRRS 2020, 0469
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Bei Zweckentfremdung von Wohnraum muss auch Internetangebot gelöscht werden

VG Freiburg, Beschluss vom 17.04.2020 - 4 K 4710/19

1. Das Gebot, die Zweckentfremdung einer Wohnung zu beenden, kann auf §§ 1, 3 PolG-BW gestützt werden (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.1980 - 6 S 722/80; Beschluss vom 09.11.1982 - 10 S 1906/82; Beschluss vom 24.02.1983 - 10 S 2738/82; Urteil vom 21.03.1983 - 10 S 2567/82; Urteil vom 22.10.1998 - 10 S 275/97).*)

2. Die Verpflichtung, Internetangebote und Buchungsmöglichkeiten für eine als Ferienwohnung zweckentfremdete Wohnung zu löschen, konkretisiert lediglich das Gebot, die Zweckentfremdung der Wohnung zu beenden.*)

3. Zur Frage der Umwidmung von Wohnraum durch den Abschluss eines Gewerberaummietvertrags (hier verneint).*)

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IMRRS 2020, 0491
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Straßenreinigungskosten dürfen auf Anlieger umgelegt werden!

VG Trier, Urteil vom 26.03.2020 - 10 K 4644/19

1. Die Gemeinde kann die Eigentümer der an eine Straße angrenzenden und durch die Straße erschlossenen Grundstücke zu den ihr durch die Reinigung entstehenden Kosten nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes durch Satzung heranziehen.

2. Unter dem Begriff "Anliegen" ist ein "Erschlossensein" zu verstehen. Auch ohne gesetzliche Definition besteht Einigkeit, dass dies die verkehrsmäßige Anbindung eines Grundstücks durch Straßen, Wege oder Plätze, die Versorgung mit Elektrizität und Wasser sowie die Abwasserentsorgung meint.

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IMRRS 2020, 0448
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Abstellen eines Anhängers mit Werbung ist gebührenpflichtige Sondernutzung!

VGH Bayern, Beschluss vom 12.03.2020 - 8 ZB 19.78

Ein in einer Parkbucht abgestellter Kühlanhänger mit einer Werbeaufschrift stellt eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Sondernutzung dar, für die Sondernutzungsgebühren erhoben werden können.

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IMRRS 2020, 0444
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Voraussetzungen einer Genehmigungsfiktion für eine Gaststättenerlaubnis

OVG Münster, Beschluss vom 28.05.2019 - 4 B 672/18

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2020, 0449
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Keine Entschädigung bei Entfall situationsbedingter Lagevorteile

OLG Köln, Beschluss vom 05.12.2019 - 7 U 181/19

Ein Anspruch eines Anliegers auf Schaffung oder Beibehaltung einer bestimmten, für ihn vorteilhaften Straßensituation besteht nicht. Bloße situationsbedingte Lagevorteile liegen außerhalb der Notwendigkeit einer Grundstücksnutzung und fallen deshalb aus dem Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG heraus.

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IMRRS 2020, 0431
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Angabe einer E-Mail-Adresse ist keine Rechtsbehelfsbelehrung!

VG Kassel, Beschluss vom 05.03.2020 - 3 K 1008/18

Durch die bloße Angabe der E-Mail-Adresse des zuständigen Sachbearbeiters allein wird noch nicht die Möglichkeit zur Widerspruchseinlegung im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs gem. § 3a Abs. 2 HVwVfG eröffnet. Daher ist eine Rechtsbehelfsbelehrung, die einen Hinweis auf die elektronische Form der Einlegung des Widerspruchs nicht enthält, nicht unvollständig oder unrichtig.*)

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IMRRS 2020, 0458
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Wer nichts schriftlich hat, hat gar nichts!

OLG Köln, Beschluss vom 03.12.2019 - 14 U 25/19

1. Eine Erklärung, durch die eine nordrhein-westfälische Gemeinde verpflichtet werden soll, bedarf der Schriftform. Eine vom Bürgermeister lediglich mündlich abgegebene Verpflichtungserklärung ist schwebend unwirksam.

2. Die Zusage des Bürgermeisters, die Gemeinde werde die Stillstandskosten wegen des Stopps eines Gebäudeabrisses übernehmen, stellt kein Geschäft der laufenden Verwaltung dar und ist somit für die Gemeinde nicht verpflichtend.

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IMRRS 2020, 0428
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Effektive Gefahrenbeseitigung bestimmt Störerauswahl!

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.03.2020 - 11 N 118.16

1. Unter den als Adressaten einer Sanierungsanordnung in Betracht kommenden Verantwortlichen gibt es kein gesetzlich vorgegebenes Rangverhältnis.

2. Für die Auswahlentscheidung ist in erster Linie vor allem eine möglichst schnelle und effektive Gefahrenbeseitigung maßgeblich.

3. Der Eigentümer hat als Zustandsstörer regelmäßig die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit, auf die Sache und damit auch auf die Gefahrenquelle einzuwirken.

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IMRRS 2020, 0300
ImmobilienImmobilien
Hoher Wärmeverlust: Wie ist abzurechnen?

AG Schwäbisch Gmünd, Urteil vom 31.10.2019 - 5 C 446/18

1. Die Preisgestaltung der Versorgungsunternehmen unterliegt im Wesentlichen der Missbrauchskontrolle durch die Kartellbehörden und es ist deren Aufgabe, darauf zu achten, dass die Unternehmen bei Vertragsanpassungen ihre Befugnis zu anderweitiger Preisgestaltung nicht missbrauchen und Preisgestaltungsspielräume nicht missbräuchlich ausschöpfen.

2. Grundsätzlich sind Einwände des Kunden gegen Rechnungen der Versorgungsunternehmen im Zahlungsprozess nur dann beachtlich, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass offensichtlich Fehler vorliegen. Hierzu gehören nicht Mess-, Ablese- oder Rechenfehler.

3. Eine Erstreckung des Anwendungsbereichs des § 7 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenV auf überwiegend ungedämmte, aber nicht freiliegende Leitungen der Wärmeverteilung kommt nicht in Betracht.

4. Wird nur ein sehr geringer Anteil der abgegebenen Wärme von den Verbrauchserfassungsgeräten erfasst, ist nach dem Grundkostenmaßstab abzurechnen.

5. Als pauschale Verzugskosten sind die Kosten für die Fertigung von Mahnschreiben nur dann zu billigen, wenn deren Höhe i.S.d. § 287 ZPO noch angemessen ist. Als Kosten für ein einfaches Mahnschreiben können nicht mehr als 2,50 Euro ersetzt verlangt werden.

6. Die Rechtshängigkeit wird auf die Zustellung des Mahnbescheids zurückbezogen, wenn die Sache alsbald nach Zustellung der Widerspruchseinlegung ins Streitverfahren abgegeben wird. "Alsbald" ist dabei wie "demnächst" i.S.v. § 167 ZPO zu verstehen.

7. In der Regel ist vom Antragsteller binnen eines Zeitraums von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung des Widerspruchs zu erwarten, dass er die restlichen Gerichtsgebühren einbezahlt und den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens stellt.

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IMRRS 2020, 0411
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Gaststätte mit Flaschenverkauf als "Zweckveranlasser"?

BVerwG, Urteil vom 12.12.2019 - 8 C 3.19

1. Dem Betrieb einer Gaststätte mit Flaschenverkauf ist auch der Lärm zuzurechnen, der nach ihrer täglichen Schließung von denjenigen Gästen ausgeht, die sich zum Konsum in der Gaststätte erworbener Getränke oder zum weiteren Beisammensein auf einer der Gaststätte benachbarten Fläche - etwa einer Grünanlage - aufhalten.*)

2. Gesichtspunkte, die ergebnismindernd in eine Lärmprognose nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GastG eingeflossen sind, können in der Gesamtwürdigung nicht - nochmals - verwendet werden, um die Zumutbarkeit des prognostizierten Lärms zu begründen. Werden einschlägige Grenzwerte nahezu ausgeschöpft, sind Dauer und Kontinuität der Lärmbelastung bei der Gesamtwürdigung besonders zu berücksichtigen.*)

3. Ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO kann nur an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des verfahrensgegenständlichen Verwaltungsakts oder einer seiner selbständig angreifbaren Teilregelungen bestehen, nicht an der Klärung einzelner für deren Rechtmäßigkeit erheblicher materiell-rechtlicher Fragen.*)

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IMRRS 2020, 0395
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Zur Kalkulation von Abwassergebühren

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2020 - 2 S 1504/18

1. Zur Kalkulation von Abwassergebühren.*)

2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Gebührenkalkulation ihrer Funktion genügt, eine transparente, verständliche, nachvollziehbare und in sich schlüssige Grundlage für die Ermessensentscheidung des Gemeinderats über den Gebührensatz zu bilden.*)

3. Zum Ausgleich von Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen in der Gebührenkalkulation.*)

4. Zur Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses.*)

5. Zur gebührenrechtlichen Berücksichtigung von (Wechsel-)Kursverlusten und gewinnen bei Fremdwährungsdarlehen.*)

6. Zur Berücksichtigung von Gebührenrückerstattungen im gebührenrechtlichen Ergebnis.*)

7. Gebührenausgleichsrückstellungen sind im gebührenrechtlichen Ergebnis nicht zu berücksichtigen.*)

8. Rechtsberatungs-, Rechtsverfolgungs- und Gutachterkosten gehören zu den nach § 14 Abs. 3 Nr. 2 KAG 2009 grundsätzlich berücksichtigungsfähigen Verwaltungskosten.*)

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IMRRS 2020, 0366
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Verdacht einer Ordnungswidrigkeit: Prüfungsverfahren ist abzubrechen!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.10.2019 - 1 M 92/19

Ein Prüfungsverfahren nach § 2 Abs. 1a (a.F.) bzw. Abs. 3 (n.F.) SchwarzArbG ist unverzüglich abzubrechen, wenn sich der Verdacht für eine Ordnungswidrigkeit soweit konkretisiert, dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden kann. Wird hiergegen verstoßen, kann dies ein Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbot zur Folge haben.*)

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IMRRS 2020, 0342
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Ausschreibungen stehen an: Fernstraßenrechtliche Besitzeinweisung geboten!

VGH Bayern, Beschluss vom 30.01.2020 - 8 CS 19.1145

1. Die Enteignungsbehörde hat den Straßenbaulastträger auf dessen Antrag hin in den Besitz eines für eine Straßenbaumaßnahme benötigten Grundstücks einzuweisen, wenn der sofortige Beginn der (Straßen-)Bauarbeiten geboten ist und der Eigentümer oder Besitzer die Besitzüberlassung verweigert.

2. Der sofortige Beginn von Bauarbeiten ist bei der fernstraßenrechtlichen Besitzeinweisung auch dann geboten, wenn unerlässliche Ausschreibungs- und Vergabevorgänge anstehen, weil die Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen anderenfalls ein unkalkulierbares Risiko für den Vorhabenträger wären.

3. Im Besitzeinweisungsverfahren ist die Rechtmäßigkeit der zu Grunde liegenden Planfeststellung nicht zu prüfen. Der Planfeststellungsbeschluss muss lediglich vollziehbar sein. Weiterer Voraussetzungen bedarf es nicht.

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IMRRS 2020, 0336
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Coronavirus-Gefahr stoppt Late-Night-Shopping!

VG Stuttgart, Beschluss vom 14.03.2020 - 16 K 1466/20

1. Das Verbot eines Late-Night-Shoppings stellt eine notwendige Schutzmaßnahme dar, um die rasche Ausbreitung des Covid-19-Virus zu verhindern.*)

2. Aufgrund der bestehenden hohen Infektionsgefahr und der Vielzahl der zu erwartenden Besucher aus einem großen Einzugsgebiet ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich eine infizierte Person unter den Besuchern befinden könnte, sehr groß, sodass bei einer solchen Veranstaltung von einer hohen Ansteckungsgefahr auszugehen ist.*)

3. Late-Night-Shopping als besonderes, zeitlich begrenztes Event mit seiner großen Anziehungskraft für einen großen Kundenkreis unterscheidet sich insoweit vom klassischen Einzelhandel, für den bislang keine Einschränkungen vorgesehen sind.*)

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IMRRS 2020, 0317
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Kein Straßenbeitrag allein wegen Eigentümeridentität!

VG Kassel, Urteil vom 20.02.2020 - 6 K 1413/17

Die bloße Eigentümeridentiät zwischen Vorder- und Hinterliegergrundstück genügt für die Heranziehung zu einem Straßenbeitrag bezüglich des nicht gefangenen Hinterliegergrundstücks nicht.*)

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IMRRS 2020, 0309
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Gilt ein „gefangenes“ Hinterliegergrundstück als (mit-)erschlossen?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.03.2020 - 15 A 401/18

1. Bei sog. „gefangenen“ Hinterliegergrundstücken, die ausschließlich über das vorgelagerte Anliegergrundstück eine Verbindung zum Straßennetz haben, kann allein schon die Eigentümeridentität als solche eine schutzwürdige Erwartung der übrigen Grundstückseigentümer auf Einbeziehung in den Kreis der erschlossenen Grundstücke begründen.*)

2. Die tatsächliche Bebaubarkeit im Sinne des § 133 Abs. 1 BauGB erfordert nicht, dass allen Erreichbarkeitsanforderungen namentlich des Bauordnungsrechts bereits bei Entstehung der Beitragspflicht vollauf genügt ist. Im Sinne des § 133 Abs. 1 BauGB bebaubar ist ein Hinterliegergrundstück dann, wenn es (nur noch) in der Hand des Eigentümers liegt, mit Blick auf diese Anlage die Erreichbarkeitsanforderungen zu erfüllen, von denen das (bundesrechtliche) Bebauungsrecht und das (landesrechtliche) Bauordnungsrecht die bauliche oder gewerbliche Nutzung des Grundstücks abhängig machen. In Fällen der Eigentümeridentität, in denen Anlieger- und Hinterliegergrundstück im Eigentum derselben Person (oder derselben Personenmehrheit) stehen, hat es der Eigentümer regelmäßig in der Hand, solche Hindernisse zu beseitigen. Ob er von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, ist unerheblich.*)

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IMRRS 2020, 0272
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Anschlusspflicht auch ohne rechtlich gesicherten Anschlussvorteil!

VG Cottbus, Urteil vom 27.11.2019 - 6 K 2069/16

Auf ein Vorliegen eines dauerhaft rechtlich gesicherten Anschlussvorteils i.S.d. § 8 Abs. 2 Satz 2 KAG kommt es bei der Anschlusspflicht nicht an.

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IMRRS 2020, 0240
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Keine Toleranzschwelle von 12% zu Lasten des Gebührenschuldners!

BVerwG, Urteil vom 27.11.2019 - 9 CN 1.18

Die Auslegung einer landesrechtlichen Gebührenvorschrift, wonach objektive Rechtsverstöße bei der Kalkulation, soweit sie nicht bewusst und gewollt mit Benachteiligungsabsicht herbeigeführt wurden, bis zu einer Toleranzschwelle von 12 % zu Lasten des Gebührenschuldners unbeachtlich sind, ist mit der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht vereinbar.*)

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IMRRS 2020, 0169
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Beitragsfähiger Straßenausbau vs. beitragsfreie Straßenunterhaltung

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.01.2020 - 6 A 10583/19

1. Die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik durch Austausch der kompletten Leuchtenköpfe einschließlich der Vorschaltgeräte in einzelnen Straßen der einheitlichen öffentlichen Einrichtung i.S.d. § 10a KAG stellt - anders als das Auswechseln lediglich der Leuchtmittel - einen grundsätzlich beitragsfähigen Ausbau in Gestalt der Erneuerung i.S.d. § 10a Abs. 7, § 9 Abs. 1 Satz 2 KAG dar, auch wenn die - noch nicht erneuerungsbedürftigen - Masten, an denen die neuen LED-Lampen befestigt werden, sowie die Leitungen weiterverwendet werden.*)

2. Weist eine Beleuchtungsanlage nach einem Betrieb von mehr als 30 Jahren verschleißbedingte Schäden auf, ist eine Gemeinde berechtigt, sich unter Wahrung ihres Einschätzungsspielraums (hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.08.2007 - 6 A 10527/07, IBRRS 2014, 2162) für eine Erneuerung zu entscheiden.*)

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IMRRS 2020, 0151
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Wer haftet alles für Kommunalabgaben?

VG Gera, Urteil vom 14.11.2019 - 2 K 2248/18

1. Ein Bescheid über die Heranziehung zu grundstücksbezogenen Kommunalabgaben kann bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft sowohl gesamtschuldnerisch gegenüber den Wohnungseigentümern als Miteigentümer des gemeinschaftlichen Grundstücks als auch gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft ergehen.*)

2. Die Erfüllung von Gebühren und Abgaben in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum ist nach der Rechtsprechung des BGH eine gemeinschaftsbezogene Pflicht.*)

3. Der Abgabengläubiger hat insoweit eine Ermessensentscheidung nach §§ 5 und 44 AO zu treffen. Hierbei hat er auch die Risikoverteilung nach § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbs. 1 WEG in den Blick zu nehmen.*)

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IMRRS 2020, 0138
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Geräuschimmissionen durch Hundegebell

VG Trier, Beschluss vom 28.01.2020 - 8 L 111/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2020, 0139
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Eine oder mehrere Anlage(n)?

VG Saarlouis, Urteil vom 29.01.2020 - 3 K 1371/17

1. Die Beurteilung der Frage, ob eine einzige Anlage oder aber mehrere selbständige Anlagen vorliegen, hängt von dem Gesamteindruck ab, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Betrachter vermitteln.*)

2. Eine bei der Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands für eine Ausbaumaßnahme zu berücksichtigende Kostenersparnis setzt voraus, dass eine Ersparnis tatsächlich eingetreten ist.*)

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IMRRS 2020, 0129
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Schadensersatz wegen vermindert erhaltener Rentenversorgungsanwartschaften

OLG Koblenz, Urteil vom 14.11.2019 - 1 U 314/19

1. Begehrt die geschiedene Ehefrau beim Familiengericht eine Überprüfung des Versorgungsausgleichsverfahrens, liegt eine Amtspflichtverletzung der Urkundsbeamtin des Familiengerichts vor, wenn sie einen vorangegangenen Beschluss des Amtsgerichts mit einem Rechtskraftvermerk versehen hat, obwohl der Rechtskraftvermerk nicht hätte ergehen dürfen, weil ausweislich eines zeitlich vorangegangenen Aktenvermerks eine telefonische Mitteilung der der zuständigen Pensionskasse erfolgt war, wonach der frühere Ehemann der geschiedenen Ehefrau bereits verstorben war. Das Familiengericht hätte zu diesem Zeitpunkt die Überprüfung des Versorgungsausgleichsverfahrens fortsetzen und potentielle Erben des früheren Ehegatten der geschiedenen Ehefrau ermitteln müssen. Die Urkundsbeamtin hätte vor Erteilung des Rechtskraftvermerks zudem die zustän-dige Familienrichterin des Amtsgerichts von dem Inhalt des Telefonvermerks in Kenntnis setzen müssen, damit diese die Überprüfung des Versorgungsausgleichsverfahrens fortsetzt.*)

2. Hat die damalige Prozessbevollmächtigte der geschiedenen Ehefrau im Versorgungsausgleichsverfahren Beschwerde gegen die Entscheidung des Familiengerichts eingelegt, mit dem Ziel unter Abänderung des Beschlusses vom 17.11.2006 den Versorgungsausgleich aufgrund der sich tatsächlich ergeben Werte ordnungsgemäß durchzuführen und hat die geschiedene Ehefrau sodann Kenntnis von dem Tod ihres früheren Ehemannes erhalten, hätte es an ihr und deren damaligen Prozessbevollmächtigten gelegen, der abschließenden Bescheidung des Versorgungsausgleichs entgegenzutreten und sich auch dann gegen den entsprechenden Rechtskraftvermerk zu wenden. Die Klägerin bzw. ihre damalige Prozessbevollmächtigte hätte gemäß § 706 ZPO i. V. m. § 573 Abs. 1 ZPO gegen die Entscheidung das Rechtsmittel der Erinnerung einlegen können und die Aufhebung des Rechtskraftvermerks erlangen können, insbesondere wenn über die vorangegangene Beschwerde noch nicht entschieden war. Dem Amtshaftungsanspruch steht entgegen, wenn die geschiedene Ehefrau gemäß § 839 Abs. 3 BGB es unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.*)

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IMRRS 2020, 0108
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Ohne Akte keine Akteneinsicht!

OVG Saarland, Beschluss vom 20.01.2020 - 2 B 316/19

Ein Anspruch auf Akteneinsicht setzt das Vorhandensein einer Akte voraus.*)

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IMRRS 2020, 0124
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Fehlende Aushangfrist: Bekanntmachungsregel teilunwirksam!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15.01.2020 - 9 LA 155/18

1. Will die Gemeinde Verwaltungsakte und andere Angelegenheiten wie Zeit und Ort der Auslegung eines Straßenbestandsverzeichnisses gem. § 63 Abs. 2 Satz 2 NStrG a. F. durch Aushang bekannt machen, muss ihre Hauptsatzung die Dauer des Aushangs regeln (Fortführung OVG Niedersachsen, Urteil vom 14.08.2009 - 1 KN 219/07, IBRRS 2009, 3644 zu § 2 Abs. 6 Satz 2 BBauG).*)

2. Das Fehlen der Aushangfrist führt nur zur Teilunwirksamkeit dieser Bekanntmachungsregelung für andere Angelegenheiten, nicht zur Unwirksamkeit der übrigen Regelungen über die Bekanntmachung von Satzungen etc.*)

3. Fehlt eine wirksame Bekanntmachungsregelung für Verwaltungsakte und andere Angelegenheiten, kann für deren ortsübliche Bekanntmachung auf die Regelung über die Bekanntmachung von Ortsrecht wie Satzungen und Verordnungen zurückgegriffen werden, wenn dies der Veröffentlichungspraxis der Gemeinde entspricht.*)

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IMRRS 2020, 0109
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Durchführung eines Zwischenverfahrens kann nur ein Anwalt beantragen!

OVG Saarland, Beschluss vom 14.01.2020 - 8 F 346/19

1. Der Antrag auf Durchführung eines Zwischenverfahrens nach § 99 Abs. 2 VwGO vor dem Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts unterliegt dem Vertretungszwang des § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO.*)

2. Der Antrag nach § 99 Abs. 2 VwGO hat zur Voraussetzung, dass von der zuständigen obersten Aufsichtsbehörde auf ein Verlangen des Verwaltungsgerichts hin die Aktenvorlage oder die Auskunft verweigert worden ist (sog. Sperrerklärung).*)

3. Die Zuständigkeit der obersten Aufsichtsbehörde für die Sperrerklärung gilt auch für Akten und Auskünfte von Selbstverwaltungskörperschaften.*)

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IMRRS 2020, 0104
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Keine separate Genehmigung zur Waldrodung für Windpark!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.12.2019 - 10 S 823/19

Wenn auf dem Anlagenstandort einer zu errichtenden immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage eine Waldnutzung besteht und deswegen zur Errichtung der Anlage die Nutzungsart Wald in eine andere Nutzungsart (in Gestalt der Nutzung "Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage") umgewandelt werden muss, handelt es sich bei der insoweit erforderlichen Waldumwandlungsgenehmigung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 LWaldG um eine die Anlage i.S.v. § 3 Abs. 5 BImSchG betreffende behördliche Entscheidung i.S.v. § 13 BImSchG; sie wird deshalb von dessen Konzentrationswirkung umfasst (wie Senatsbeschluss vom 17.12.2019 - 10 S 566/19 = IBRRS 2020, 0285).*)

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IMRRS 2020, 0103
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Keine separate Genehmigung zur Waldrodung für Windpark!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.12.2019 - 10 S 566/19

Wenn auf dem Anlagenstandort einer zu errichtenden immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage eine Waldnutzung besteht und deswegen zur Errichtung der Anlage die Nutzungsart Wald in eine andere Nutzungsart (in Gestalt der Nutzung "Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage") umgewandelt werden muss, handelt es sich bei der insoweit erforderlichen Waldumwandlungsgenehmigung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 LWaldG um eine die Anlage i.S.v. § 3 Abs. 5 BImSchG betreffende behördliche Entscheidung i.S.v. § 13 BImSchG; sie wird deshalb von dessen Konzentrationswirkung umfasst (wie Senatsbeschluss vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 = IBRRS 2020, 0292).*)

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IMRRS 2020, 0106
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Wurden erteilte Weisungen nicht beachtet?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.12.2019 - 14 A 516/19

1. Für die Frage, ob die Bewilligungsbehörde für Wohnungsbauförderung erteilte Weisungen nicht beachtet hat (§ 12 Abs. 2 Satz 1 WFNG-NW), hier nach den Wohnraumförderungsbestimmungen die Verpflichtung zur Einholung von Selbstauskünften und Schufa-Mitteilungen, bemisst sich nicht danach, ob irgendwelche Auskünfte eingeholt werden, sondern danach, ob die Kreditverbindlichkeiten realistisch abbildende Auskünfte eingeholt werden. Widersprechen sich die Auskünfte, muss dies aufgeklärt werden.*)

2. Die NRW.Bank trägt als Kreditgeberin das mit jeder Kreditgewährung verbundene Ausfallrisiko. Das gilt aber nur, wenn die Kreditgewährung auf einer Förderzusage der Bewilligungsbehörde beruht, die weisungsgemäß bearbeitet wurde, denn die Weisungen sollen insbesondere sicherstellen, dass nur an leistungsfähige und zuverlässige Förderempfänger Kredite vergeben werden.*)

3. In analoger Anwendung der Ermessensüberprüfung bei Verwaltungsakten kann das ermessenswidrige Verlangen der Freistellung von Verbindlichkeiten oder der Erstattung bereits ausgezahlter Darlehen nach § 12 Abs. 3 WFNG-NW zur Unbegründetheit der Klage führen.*)

4. Zweck der Vorschrift ist es, eine verfehlte Förderung für die Klägerin wirtschaftlich zu neutralisieren. Maßgeblich ist, dass die Nichtbeachtung der Weisung, hier also die unaufgeklärte Hinnahme des Widerspruchs zwischen Selbstauskünften und Schufa-Mitteilungen, dazu geführt hat, dass auf ihrer Grundlage die Förderung nicht hätte gewährt werden dürfen.*)

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IMRRS 2020, 0098
ProzessualesProzessuales
Veröffentlichung in elektronischem Medium muss der Verkündung dienen!

BVerwG, Beschluss vom 10.10.2019 - 4 CN 6.18

1. Ausreichend für die Bekanntgabe im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist eine Handlung des Normgebers, welche den potenziell Antragsbefugten die Möglichkeit eröffnet, dass sie sich vom Erlass und vom Inhalt der Rechtsnorm verlässlich Kenntnis verschaffen können, und dass diese Möglichkeit der Kenntnisnahme nicht in unzumutbarer Weise erschwert wird. Das gilt auch bei einer elektronischen Bekanntmachung.*)

2. Eine Veröffentlichung in einem elektronischen Medium muss der Verkündung dienen. Das Einstellen von Gesetzen und Verordnungen in öffentliche Datenbanken zu Informationszwecken oder in private Datenbanken genügt nicht.*)

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IMRRS 2020, 0082
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Kein Bestandsschutz für illegale Gewässernutzung!

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.12.2019 - 4 MB 88/19

1. Der Mangel der Anhörung vor Erlass eines belastenden Verwaltungsaktes ist heilbar, wenn der Betroffene anlässlich eines Verfahrens auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Gelegenheit hat, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern und der Antragsgegner sich in seiner Antragserwiderung mit den vorgetragenen Argumenten auseinandersetzt. § 114 Abs. 1 Nr. 3 LVwG verlangt nicht, dass die Nachholung in der Form erfolgt, wie sie vor Erlass des Verwaltungsakts gefordert wird.*)

2. Anders als im Baurecht führt die formelle Illegalität einer Gewässerbenutzung zugleich zu deren materiellen Illegalität, so dass deren Untersagung schon deshalb regelmäßig gerechtfertigt ist.*)

3. Die festgestellte formelle Illegalität steht der Berufung auf Bestandsschutz entgegen.*)

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IMRRS 2020, 0077
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Keine Kunststofffenster in denkmalgeschütztem Gebäude!

VGH Bayern, Beschluss vom 08.01.2020 - 1 ZB 19.1540

1. Der Einbau von Kunststofffenstern in ein mehrgeschossige Gebäude eines denkmalgeschützten Ensembles ist erlaubnispflichtig, aber nicht erlaubnisfähig, wenn diese aufgrund des deutlich zu Tage tretenden Kunststoffcharakters das Erscheinungsbild des Ensembles beeinträchtigten und einen Fremdkörper in der Fassade darstellen.

2. Rechtswidrige Zustände, die sich bei einer Vielzahl von Grundstücken ergeben, müssen nicht flächendeckend bekämpft werden, vielmehr darf sich die Bauaufsichtsbehörde auf die Regelung von Einzelfällen beschränken, wenn sie hierfür sachliche Gründe hat, wie z. B. dass sich das Anwesen am Eingang des Ensembles befindet und wegen seiner Lage an der Hauptroute durch das Ensemble für dieses wie eine Visitenkarte wirkt.

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IMRRS 2020, 0072
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Arbeitsplatz zu kalt: Arbeitsschutzrechtliches Beschäftigungsverbot!

VG Freiburg, Beschluss vom 17.12.2019 - 4 K 4800/19

1. Zur Rechtmäßigkeit eines arbeitsschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots bei niedrigen Raumtemperaturen und zur Erforderlichkeit einer Gefährdungsbeurteilung.*)

2. Bei einem behördlichen Beschäftigungsverbot liegt schon keine vertretbare Handlung vor, die sich im Wege der Ersatzvornahme vollstrecken ließe, da im Kern vielmehr eine Unterlassung gefordert wird, die nur vom Pflichtigen erbracht werden kann.*)

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IMRRS 2020, 0001
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Wirksamer Prozessvergleich ist faktische Änderung des Bescheids!

VG Cottbus, Urteil vom 05.12.2019 - 6 K 2418/16

1. Ist ein Prozessvergleich, mit dem eine Beitragsforderung reduziert wird, wirksam, wird durch den im Prozessvergleich beinhalteten öffentlich-rechtlichen Vertrag der ursprüngliche Beitragsbescheid in materieller Hinsicht geändert.*)

2. Die Wirksamkeit des Vergleichs kommt einer faktischen Änderung des Bescheids gleich. Denn inhaltlich weicht der Vergleich von dem angegriffenen Bescheid über den Anschlussbeitrag ab. In dieser Reduzierung des Anschlussbeitrages durch den Vergleich liegt daher faktisch eine Änderung, auch wenn der ursprüngliche Verwaltungsakt als solcher in seiner Form bestehen blieb, ohne dass sich daraus allerdings materiell-rechtliche Konsequenzen ergeben konnten.*)

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Online seit 2019

IMRRS 2019, 1513
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Ist Eigentümer für einen durch Eichenprozessionsspinner befallenen Baum verantwortlich?

VGH Bayern, Beschluss vom 11.06.2019 - 10 CS 19.684

Zur Zustandsverantwortlichkeit des Eigentümers eines Grundstücks, auf dem ein vom Eichenprozessionsspinner befallener Baum steht.*)

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IMRRS 2019, 1505
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Plakatwerbung an Schaltkästen = unerlaubte Sondernutzung?

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.10.2019 - 4 MB 58/19

1. Für die Abgrenzung des straßenrechtlichen Gemeingebrauchs von einer Sondernutzung unerheblich ist die Frage, ob bzw. in welchem Umfang es zu einer (nicht nur unerheblichen) Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs kommen kann. Maßgeblich ist allein der Zweck, zu dem die öffentliche Straße genutzt wird.*)

2. Das Vorliegen einer Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs ist allein bei der Frage bedeutsam, ob eine öffentliche oder privatrechtliche Sondernutzung vorliegt.*)

3. Die Befugnis aus § 68 Abs. 1 Satz 1 TKG, öffentliche Verkehrswege unentgeltlich zu benutzen (Nutzungsberechtigung) tritt neben den straßenrechtlichen Gemeingebrauch. Ihre Reichweite ist maßgeblich anhand des sie legitimierenden öffentlichen Zweckes zu definieren, der Allgemeinheit Telekommunikationseinrichtungen für eine Nutzung durch jedermann zur Verfügung zu stellen.*)

4. Ordnet die zuständige Behörde die Beendigung einer unerlaubten Sondernutzung an, bedarf es in der Regel keiner weiteren Darlegung zum Ermessen, wenn die Sondernutzung formell rechtswidrig und nicht offensichtlich erlaubnisfähig ist.*)

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IMRRS 2019, 1492
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Sanierung einer Bundesstraße: Straßenbaulastträger muss für funktionierende Entwässerung sorgen!

BGH, Urteil vom 31.10.2019 - III ZR 64/18

1. Bei der Planung und Ausführung der Sanierung einer Bundesstraße hat der zuständige Straßenbaulastträger zum Schutz der Anlieger vor nicht hinnehmbaren Beeinträchtigungen dafür Sorge zu tragen, dass - weiterhin - eine ordnungsgemäße Entwässerung sichergestellt wird.*)

2. Dabei hat der Straßenbaulastträger auch für die hinreichende Beseitigung des Wassers zu sorgen, das auf die Straße (hier: Bundesstraße) von einem Verkehrsweg (hier: Gemeindeweg) fließt, der in die Baulast eines anderen Trägers fällt. Das setzt jedoch voraus, dass dieser Verkehrsweg die technischen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Entwässerung erfüllt.*)

3. Ist das nicht der Fall, ist der Straßenbaulastträger nicht allein deswegen Störer, weil Wasser über seine Straße abfließt, das bei ordnungsgemäßer Entwässerung des anderen Verkehrswegs nicht angefallen wäre.*)

4. Haben hingegen mehrere Ursachen zusammengewirkt, haften die beteiligten Straßenbaulastträger nach dem Rechtsgedanken des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB als Gesamtschuldner.*)

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IMRRS 2019, 1479
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Bergbauschäden an einem Grundstück - Merkantiler Minderwert

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.2018 - 24 U 211/17

Zu den Voraussetzungen eines wirksamen Verzichts auf die Geltendmachung von Bergschadenansprüchen; Verjährung nach § 117 Abs. 2 BbergG; Voraussetzungen eines merkantilen Minderwerts nach der Reparatur von Bergschäden.*)

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IMRRS 2019, 1469
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Mit Schallprognose nach TA-Lärm ist man "auf der sicheren Seite"!

OVG Saarland, Beschluss vom 13.11.2019 - 2 B 278/19

1. Das formelle Begründungserfordernis des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO verlangt nicht, dass die für das besondere Vollzugsinteresse angeführten Gründe die Anordnung der sofortigen Vollziehung tatsächlich rechtfertigen.*)

2. Die Rüge, eine durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung sei fehlerhaft, kann die Antragsbefugnis nur unter der Voraussetzung begründen, dass sich der behauptete Verstoß auf eine materiell-rechtliche Position des Antragstellers ausgewirkt haben könnte.*)

3. Im gerichtlichen Eilverfahren ist grundsätzlich davon auszugehen, dass eine Schallprognose "auf der sicheren Seite" liegt, wenn sie entsprechend dem Regelwerk der TA-Lärm sowie der in Bezug genommenen DIN ISO 9613-2 erstellt wurde.*)

4. Die Infraschallbelastung wird in Entfernungen über 700 Metern regelmäßig kaum davon beeinflusst, ob eine Windenergieanlage in Betrieb ist oder nicht. Eine Änderung des wissenschaftlichen Erkenntnisstands ist insoweit nicht belegt.*)

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IMRRS 2019, 1478
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Eine auf Einheitswerten basierende Zweitwohnungssteuer?

BVerfG, Beschluss vom 18.07.2019 - 1 BvR 807/12

ohne amtlichen Leitsatz

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