Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1677 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IMRRS 2011, 0850BGH, Urteil vom 10.02.2011 - III ZR 37/10
1. Die für das Abstimmungsverhalten der von ihr bestellten Mitglieder der Zulassungsgremien (Zulassungsausschuss, Berufungsausschuss) in Haftung genommene Körperschaft trifft mit Rücksicht darauf, dass nach § 41 Abs. 3 Ärzte-ZV über den Hergang der Beratungen und über das Stimmenverhältnis Stillschweigen zu bewahren ist, die Darlegungs- und Beweislast, dass ihre Mitglieder einer rechtswidrig ergangenen (Mehrheits-)Entscheidung des Kollegiums nicht zugestimmt haben.*)
2. Auch in sozialgerichtlichen Zulassungsverfahren bewirken der Widerspruch gegen einen Bescheid des Zulassungsausschusses und ein sich hieran anschließendes Klageverfahren eine Hemmung der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs, der aus der angefochtenen Maßnahme abgeleitet wird, in entsprechender Anwendung des § 204 Abs. 1 Nr. 1, § 209 BGB. Dies gilt auch dann, wenn der Berufungsausschuss den angefochtenen Bescheid aufhebt und im Sinne des Antragstellers entscheidet, hiergegen jedoch die Kassenärztliche Vereinigung das Gericht anruft.*)
VolltextIMRRS 2011, 0848
BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - V ZB 292/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0841
BGH, Beschluss vom 10.02.2011 - V ZB 49/10
Abschiebungshaft darf ohne das nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG erforderliche Einvernehmen der zuständigen Staatsanwaltschaft nicht angeordnet werden (Festhalten an dem Senatsbeschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 93/10, NVwZ 2010, 1574 f.).*)
VolltextIMRRS 2011, 0830
BGH, Beschluss vom 02.02.2011 - XII ZB 133/08
1. Der degressive Bestandteil (sog. Abflachungsbetrag) beamtenrechtlicher Versorgungsanrechte gemäß § 69 e BeamtVG unterfällt dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich.*)
2. Bei der Ermittlung der Höhe der schuldrechtlichen Versorgungsrente nach § 1587 g BGB sind die vom Ausgleichspflichtigen auf die auszugleichende Versorgung zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge zu berücksichtigen (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 4. Juli 2007 - XII ZB 5/05 - FamRZ 2007, 1545 Rn. 20 f. mwN).*)
3. Der angemessene Unterhalt des Ausgleichsberechtigten wie auch des Ausgleichspflichtigen im Sinne des § 1587 h Nr. 1 BGB bestimmt sich nach der jeweiligen Lebensstellung vor Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs. Allerdings ist die durch den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich zu bewirkende Einkommensverschiebung in die Betrachtung einzubeziehen.*)
VolltextIMRRS 2011, 0812
BGH, Beschluss vom 09.02.2011 - V ZB 16/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0807
BGH, Beschluss vom 10.02.2011 - V ZB 318/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0797
BVerwG, Urteil vom 26.01.2011 - 8 C 46.09
1. Der Begriff des Zugangs zu selbstständiger Erwerbstätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 AGG setzt nicht voraus, dass es sich bei der selbstständigen Tätigkeit uni einen eigenständigen Beruf im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts handelt.*)
2. Die Gewährleistung eines geordneten Rechtsverkehrs ist ein legitimes Ziel, das für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige eine Ungleichbehandlung wegen des Alters durch Festsetzung eines Höchstalters von 68 Jahren mit einer Verlängerung bis zur Vollendung des 71. Lebensjahres rechtfertigen kann.*)
VolltextIMRRS 2011, 0777
BVerwG, Urteil vom 26.01.2011 - 6 C 1.10
Ein Zivildienstleistender mit sogenannter Heimschlaferlaubnis kann aus der allgemeinen Fürsorgepflicht des Dienstherrn keinen Anspruch auf Übernahme von Mietkosten für seine private Unterkunft herleiten.*)
VolltextIMRRS 2011, 0733
BGH, Beschluss vom 27.01.2011 - V ZB 297/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0718
BGH, Urteil vom 20.01.2011 - RiZ(R) 1/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0716
BGH, Urteil vom 10.02.2011 - III ZR 310/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0694
VG Saarlouis, Beschluss vom 16.02.2011 - 3 L 2343/10
Ein Bürgerbegehren, das der Sache nach offensichtlich auf eine Bauleitplanung gerichtet ist (hier: Errichtung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet), ist nach § 21 a Abs. 4 Nr. 6 KSVG unzulässig.*)
VolltextIMRRS 2011, 0677
BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - V ZB 320/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0675
BGH, Beschluss vom 09.12.2010 - V ZB 136/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0665
BGH, Beschluss vom 20.01.2011 - V ZB 216/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0647
BGH, Urteil vom 16.12.2010 - RiZ(R) 2/10
1. Ein Richter auf Lebenszeit im Landesdienst des Freistaats Sachsen kann nach § 71 DRiG, § 26 Abs. 1 BeamtStG, § 52 SächsBG gegen seinen Willen wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, wenn er innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate infolge Erkrankung keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass seine Dienstfähigkeit innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll hergestellt ist.*)
2. Diese Voraussetzungen sind nicht nur dann erfüllt, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung des Dienstgerichts mit Sicherheit feststeht, dass die Wiedererlangung der Dienstfähigkeit innerhalb der nächsten sechs Monate unmöglich ist. Es genügt, dass die Wiederherstellung der Dienstfähigkeit innerhalb dieser Zeitspanne nicht zu erwarten steht, sondern unwahrscheinlich ist und mit ihr nicht gerechnet werden kann.*)
3. Dies ist anhand einer auf konkreten Tatsachen beruhenden Prognose zu beurteilen.*)
VolltextIMRRS 2011, 0624
VG Oldenburg, Urteil vom 09.02.2011 - 5 A 1435/09
1. Zur Auslegung einer mehrgliedrigen abfallrechtlichen Anordnung zum Umgang mit asbesthaltigem Bauschutt.*)
2. Umsortierter Bauschutt aus dem Umbau bzw. Abriss von Kasernen ist Abfall im objektiven Sinn, der durch die Verunreinigungen mit Asbest zum gefährlichen Abfall wird.*)
3. Zu den Anforderungen an die Verhältnismäßigkeitsprüfung bzw. die Ermessensausübung.*)
4. Es fällt in den Verantwortungsbereich des Abfallbesitzers, wenn sich wegen gesetzlich vorgeschriebener Verfahrensschritte bestimmte von ihm bevorzugte Abfallsortierungs-, Entsorgungs- und Verwertungskonzepte nicht in der behördlich angeordneten Frist verwirklichen lassen.*)
VolltextIMRRS 2011, 0615
BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - V ZB 128/10
Die Rechtsbeschwerde findet nach § 70 Abs. 4 FamFG auch gegen einen Beschluss nicht statt, durch den das Beschwerdegericht einen Antrag auf Ergänzung seiner Entscheidung über die Aufhebung einer einstweiligen Haftanordnung um die Feststellung der Rechtswidrigkeit der aufgehobenen Haftanordnung zurückweist.*)
VolltextIMRRS 2011, 0596
VG Köln, Beschluss vom 18.02.2011 - 2 L 180/11
(Ohne amtlichen Leitsatz.)
VolltextIMRRS 2011, 0578
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2011 - Verg 42/10
Ob die Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im Verfahren vor der Vergabekammer durch den öffentlichen Auftraggeber notwendig ist, kann nur auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden. Im Rahmen der Abwägung ist insbesondere in Betracht zu ziehen, ob sich das Nachprüfungsverfahren hauptsächlich auf auftragsbezogene Sach - und Rechtsfragen einschließlich der dazu gehörenden Vergaberegeln konzentriert. In seinem originären Aufgabenkreis muss sich der öffentliche Auftraggeber selbst die notwendigen Sach - und Rechtskenntnisse verschaffen und bedarf daher auch im Nachprüfungsverfahren nicht notwendig eines anwaltlichen Bevollmächtigten.
VolltextIMRRS 2011, 0576
BVerfG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07
1. Die Eingliederung des privaten in die Trägerschaft des öffentlichen Rettungsdienstes ist als Eingriff in die Berufsfreiheit jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn dies nach der nicht offensichtlich fehlsamen Einschätzung des Gesetzgebers Verbesserungen bei dem Schutz der Bevölkerung, bei der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung sowie hinsichtlich der Transparenz und Chancengleichheit im Verfahren zur Auswahl der Leistungserbringer erwarten lässt.*)
2. Auch bei objektiven Berufszugangsvoraussetzungen, die im Allgemeinen nur zur Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut gerechtfertigt sind, ist bei der verfassungsgerichtlichen Prüfung ein Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers hinsichtlich der Gefahrenlage und des Grades der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts zu beachten.*)
VolltextIMRRS 2011, 0516
BGH, Beschluss vom 20.01.2011 - V ZB 226/10
1. Das Einvernehmen der Staatsanwaltschaft nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG kann auch allgemein erteilt werden.*)
2. Werden Ermittlungsverfahren durch mehrere Staatsanwaltschaften geführt, müssen alle ein Verfahren führenden Staatsanwaltschaften nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG der Abschiebung zustimmen.*)
3. In dem Haftantrag muss nach § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamFG dargelegt werden, dass die zuständige(n) Staatsanwaltschaft(en) allgemein oder im Einzelfall ihr Einvernehmen mit der Abschiebung nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG erklärt hat (haben), wenn sich aus dem Antrag selbst oder den ihm beigefügten Unterlagen ohne weiteres ergibt, dass ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen anhängig ist. Fehlen sie, ist der Antrag mangels ausreichender Begründung unzulässig (Fortführung von Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511).*)
VolltextIMRRS 2011, 0492
BGH, Urteil vom 17.12.2010 - V ZR 117/10
Die vorrangige Berechtigung eines Erwerbsinteressenten nach § 3 Abs. 5 AusglLeistG aF ist von der Privatisierungsstelle auch dann zu berücksichtigen, wenn der Bescheid über die Ausgleichsleistung erst nach dem in den Ausschreibungsbedingungen genannten Schlusstermin ergangen ist.*)
VolltextIMRRS 2011, 0477
BGH, Urteil vom 13.01.2011 - III ZR 146/10
1. Zu den Voraussetzungen für die Befugnis, dynamische IP-Adressen zum Zweck der Entgeltermittlung und Abrechnung gemäß § 97 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 TKG zu speichern.*)
2. Die Befugnis zur Speicherung von IP-Adressen zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern an Telekommunikationsanlagen gemäß § 100 Abs. 1 TKG setzt nicht voraus, dass im Einzelfall bereits Anhaltspunkte für eine Störung oder einen Fehler vorliegen. Es genügt vielmehr, dass die in Rede stehende Datenerhebung und -verwendung geeignet, erforderlich und im engeren Sinn verhältnismäßig ist, um abstrakten Gefahren für die Funktionstüchtigkeit des Telekommunikationsbetriebs entgegenzuwirken.*)
VolltextIMRRS 2011, 0464
BGH, Beschluss vom 27.01.2011 - V ZA 37/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0456
BGH, Beschluss vom 27.01.2011 - III ZR 337/09
Eine Gemeinde, die in der Zeit zwischen 1991 und 1996 gesonderte Gebühren für Untersuchungen auf Trichinen und für bakteriologische Untersuchungen erhoben hat, hat nicht in einer einen unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch begründenden hinreichend qualifizierten Weise gegen Art. 5 Abs. 1 der Entscheidung 88/408/EWG und Art. 2 Abs. 4 der Richtlinie 85/73/EWG in der Fassung der Richtlinie 93/118/EG verstoßen.*)
VolltextIMRRS 2011, 0437
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.04.2010 - 9 S 121.09
Kommt der Eigentümer eines Grundstücks seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Wasserversorger nicht nach, so hat der Mieter bei drohender Versorgungseinstellung keinen eigenen Anspruch gegen den Versorger, weder aus Art. 2 GG noch aus §§ 242 BGB. Der Wasserversorger seinerseits darf nur unter den besonderen Voraussetzungen (Unzumutbarkeit der weiteren Versorgung) des § 33 Abs. 1 und Abs. 2 AVBWasserV die Wasserversorgung einstellen.
VolltextIMRRS 2011, 0435
VG Gießen, Beschluss vom 03.02.2011 - 8 L 5455/10
1. Zum Nachbarschutz gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen.*)
2. Die Rechte des Nachbarn bei der Errichtung einer Windkraftenergieanlage werden ausreichend durch einfachgesetzliche Normen wie das BImSchG und BauGB. Es bedarf keinen Rückgriffs auf Grundrechte.
3. Das Gebot der Rücksichtnahme ist nicht verletzt bei einer Entfernung der Anlage von 500 m bis 580 m von dem Nachbarsgrundstück: es fehlt an der verletzenden optisch bedrängenden Wirkung.
VolltextIMRRS 2011, 0430
OVG Hamburg, Beschluss vom 31.03.2010 - 4 Bs 34/10
1. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 HmbWoSchG haben die über Wohnraum Verfügungs- oder Nutzungsberechtigten sowie Bewohner nur bereits vorhandene Unterlagen vorzulegen; die Regelung ermächtigt die Behörde nicht dazu anzuordnen, Unterlagen, etwa Sachverständigengutachten, überhaupt erst erstellen zu lassen.*)
2. § 4 Abs. 1 HmbWoSchG ermächtigt die Behörde nicht dazu anzuordnen, dass der Verfügungsberechtigte erforscht, ob der Gebrauch der Wohnung zu Wohnzwecken erheblich beeinträchtigt ist bzw. die Gefahr einer solchen Beeinträchtigung besteht. Dies ist vielmehr nach Satz 2 dieser Regelung Voraussetzung dafür, dass die Behörde nach Satz 1 dieser Regelung berechtigt ist anzuordnen, die unterbliebenen Maßnahmen, die zu diesem Zustand geführt haben, nachzuholen. Ob diese Voraussetzung vorliegt, hat die Behörde zu prüfen.*)
VolltextIMRRS 2011, 0411
BGH, Urteil vom 12.01.2011 - IV ZR 118/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0405
BGH, Beschluss vom 09.11.2010 - EnVR 1/10
Das Bahnstromnetz unterliegt der Regulierung nach dem Energiewirtschaftsgesetz.*)
VolltextIMRRS 2011, 0331
BGH, Beschluss vom 21.01.2011 - V ZB 323/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0265
BGH, Beschluss vom 18.11.2010 - IX ZB 178/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0190
BGH, Beschluss vom 15.12.2010 - XII ZB 90/09
Der Qualifikation als Heim im Sinne des § 5 Abs. 3 VBVG steht die Möglichkeit des Heimträgers nicht entgegen, den Heimvertrag zu kündigen, wenn sich der Gesundheitszustand des Bewohners so verändert, dass dem Heimträger eine sachgerechte Betreuung nicht mehr möglich ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 23. Januar 2008 - XII ZB 176/07 - FamRZ 2008, 778, 781).*)
VolltextIMRRS 2011, 0121
BGH, Urteil vom 07.12.2010 - VI ZR 34/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0070
BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - V ZB 162/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0037
BGH, Beschluss vom 26.10.2010 - V ZB 141/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0034
BGH, Beschluss vom 18.11.2010 - V ZB 165/10
Die Beachtung der Rechte, die einem Ausländer nach Art. 36 Abs. 1 Buchst. b des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen zustehen, muss für das Rechtsbeschwerdegericht nachvollziehbar sein. Die Belehrung des Ausländers über diese Rechte, seine Reaktion hierauf und, sofern verlangt, die unverzügliche Unterrichtung der konsularischen Vertretung von der Inhaftierung sind daher aktenkundig zu machen.*)
VolltextOnline seit 2010
IMRRS 2010, 3560BGH, Beschluss vom 11.11.2010 - V ZB 123/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3546
BGH, Urteil vom 01.12.2010 - VIII ZR 241/07
Die Übergangsbestimmung in § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 21. Juli 2004 (EEG 2004) ist verfassungsgemäß.*)
VolltextIMRRS 2010, 3511
BGH, Urteil vom 26.10.2010 - VI ZR 307/09
Die ärztliche Behandlung von Zivildienstleistenden durch Vertragsärzte und Krankenhäuser mit Kassenzulassung im Rahmen der gesetzlichen Heilfürsorge erfolgt nicht in Ausübung eines öffentlichen Amtes.*)
VolltextIMRRS 2010, 3506
BGH, Urteil vom 26.10.2010 - VI ZR 230/08
Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegen eine Presseberichterstattung reicht hinsichtlich der Veröffentlichung von Bildern einerseits und der Wortberichterstattung andererseits unterschiedlich weit.*)
VolltextIMRRS 2010, 3501
BGH, Urteil vom 26.10.2010 - VI ZR 190/08
Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung kontextbezogener Fotos in einem Presseartikel über ein zeitgeschichtliches Ereignis (Rosenball in Monaco).*)
VolltextIMRRS 2010, 3371
BGH, Beschluss vom 26.10.2010 - V ZB 201/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3366
BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - IX ZR 136/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3363
BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - V ZB 56/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3358
BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - V ZB 96/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3330
BGH, Beschluss vom 14.10.2010 - V ZB 214/10
Ein Betroffener muss grundsätzlich auch nach seiner Abschiebung die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem durch § 1 PKHVV festgelegten Formular abgeben oder eine gleichgestellte Unterlage vorlegen.*)
VolltextIMRRS 2010, 3326
BGH, Urteil vom 04.11.2010 - III ZR 275/09
1. Ist vor Beginn des Laufs der Verjährungsfrist ein Antrag auf Schadensersatz nach § 4 Abs. 3 StHG gestellt, über den nach Grund und Höhe in einem Verwaltungsverfahren nach § 5 Abs. 3 StHG zu befinden ist, tritt die mit der Antragstellung verbundene Unterbrechungswirkung mit dem Beginn des Laufs der Verjährungsfrist ein (im Anschluss an BGHZ 52, 47).*)
2. Im Anwendungsbereich des Staatshaftungsgesetzes will die in § 5 Abs. 2 vorgesehene Pflicht zur Weiterleitung eines Schadensersatzantrags an die zuständige Stelle sicherstellen, dass einem Geschädigten die mit der rechtzeitigen Stellung des Antrags verbundenen verjährungsrechtlichen Wirkungen zugute kommen.*)
3. Verzichtet ein vom Restitutionsantragsteller beauftragter Rechtsanwalt darauf, sich vom Amt zur Regelung offener Vermögensfragen eine Eingangsbestätigung für die Anmeldung von Rückgabeansprüchen erteilen zu lassen, ergibt sich hieraus keine anderweitige Ersatzmöglichkeit für Schadensersatzansprüche, die auf einer mangelhaften Registrierung des tatsächlich eingegangenen Antrags beruhen.*)
VolltextIMRRS 2010, 3321
BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 209/07
Unter normalen Umständen kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Landesbediensteter, der in Erfüllung seiner Dienstpflichten ein urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen und seinem Dienstherrn hieran ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, damit seine stillschweigende Zustimmung gegeben hat, dass der Dienstherr anderen Bundesländern zur Erfüllung der ihnen obliegenden oder übertragenen Aufgaben Unterlizenzen gewährt oder das Nutzungsrecht auf sie weiterüberträgt.*)
Volltext