Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1667 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2002
IMRRS 2002, 0497EuGH, Urteil vom 07.05.2002 - Rs. C-478/99
Verpflichtung zur Aufnahme der im Anhang der Richtlinie 93/13 enthaltenen Liste der Klauseln, die für missbräuchlich erklärt werden können, in nationale Rechtsvorschriften.
VolltextIMRRS 2002, 0852
BVerfG, Beschluss vom 26.02.2002 - 1 BvR 1428/91
1. Marktbezogene Informationen des Staates beeinträchtigen den grundrechtlichen Gewährleistungsbereich der betroffenen Wettbewerber aus Art. 12 Abs. 1 GG nicht, sofern der Einfluss auf wettbewerbserhebliche Faktoren ohne Verzerrung der Marktverhältnisse nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben für staatliches Informationshandeln erfolgt. Verfassungsrechtlich von Bedeutung sind dabei das Vorliegen einer staatlichen Aufgabe und die Einhaltung der Zuständigkeitsordnung sowie die Beachtung der Anforderungen an die Richtigkeit und Sachlichkeit von Informationen.*)
2. Die Bundesregierung ist auf Grund ihrer Aufgabe der Staatsleitung überall dort zur Informationsarbeit berechtigt, wo ihr eine gesamtstaatliche Verantwortung zukommt, die mit Hilfe von Informationen wahrgenommen werden kann.*)
VolltextIMRRS 2002, 0851
BVerfG, Beschluss vom 26.02.2002 - 1 BvR 558/91
1. Marktbezogene Informationen des Staates beeinträchtigen den grundrechtlichen Gewährleistungsbereich der betroffenen Wettbewerber aus Art. 12 Abs. 1 GG nicht, sofern der Einfluss auf wettbewerbserhebliche Faktoren ohne Verzerrung der Marktverhältnisse nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben für staatliches Informationshandeln erfolgt. Verfassungsrechtlich von Bedeutung sind dabei das Vorliegen einer staatlichen Aufgabe und die Einhaltung der Zuständigkeitsordnung sowie die Beachtung der Anforderungen an die Richtigkeit und Sachlichkeit von Informationen.*)
2. Die Bundesregierung ist auf Grund ihrer Aufgabe der Staatsleitung überall dort zur Informationsarbeit berechtigt, wo ihr eine gesamtstaatliche Verantwortung zukommt, die mit Hilfe von Informationen wahrgenommen werden kann.*)
VolltextIMRRS 2002, 0360
BGH, Urteil vom 18.06.2002 - VI ZR 136/01
Zu den Voraussetzungen, unter denen das auf einem ärztlichen Behandlungsfehler beruhende Unterbleiben eines nach den Grundsätzen der medizinischen Indikation gemäß § 218a Abs. 2 StGB rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruchs die Pflicht des Arztes auslösen kann, den Eltern den Unterhaltsaufwand für ein Kind zu ersetzen, das mit schweren Behinderungen zur Welt kam.*)
VolltextIMRRS 2002, 0313
BGH, Urteil vom 06.06.2002 - IX ZR 35/02
Die Beweiserleichterung für den Ursachenzusammenhang zwischen Verfolgung und Tod in Form eines Wahrscheinlichkeitsnachweises gilt für den gesamten zwischen diesen Ereignissen liegenden Krankheitsverlauf bei dem Verfolgten einschließlich der Todesfolge.*)
VolltextIMRRS 2002, 0306
BGH, Urteil vom 28.05.2002 - VI ZR 42/01
Der Tatrichter darf einen groben Behandlungsfehler nicht ohne ausreichende Grundlage in den medizinischen Darlegungen des Sachverständigen bejahen (im Anschluß an die ständige Senatsrechtsprechung: vgl. zuletzt Urteil vom 3. Juli 2001 - VI ZR 418/99 - VersR 2001, 1116, 1117 m.w.N.).*)
VolltextIMRRS 2002, 0295
BGH, Urteil vom 14.05.2002 - VI ZR 220/01
a) Die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG enthaltene Gewährleistung der Pressefreiheit umfaßt auch die Werbung für Presseerzeugnisse.*)
b) Für ein Presseerzeugnis, das über eine absolute Person der Zeitgeschichte berichtet, darf unter Verwendung eines Bildnisses dieser Person geworben werden.*)
c) Bei diesem Bildnis muß es sich grundsätzlich nicht um dasselbe handeln, welches im Rahmen der Berichterstattung verwendet wird. Die Verwendung eines anderen Bildnisses muß der Betroffene nicht hinnehmen, wenn sein Persönlichkeitsrecht dadurch im Einzelfall eine zusätzliche Beeinträchtigung erfährt.*)
VolltextIMRRS 2002, 0205
EuGH, Urteil vom 21.03.2002 - Rs. C-298/99
Zur Frage der gegenseitigen Anerkennung der Befähigungsnachweise auf dem Gebiet der Architektur.
VolltextIMRRS 2002, 0150
EuGH, Urteil vom 07.02.2002 - Rs. C-5/00
Die Richtlinie 89/391/EWG ist im deutschen Arbeitsschutzgesetz insofern unzutreffend umgesetzt worden, als dort Ausnahmen hinsichtlich der Berichtspflicht der Betriebsärzte für Arbeitgeber mit maximal zehn Beschäftigten vorgesehen sind.
VolltextIMRRS 2002, 0143
OLG Frankfurt, Urteil vom 17.12.2001 - 1 U 133/98
Eine Gemeinde, die sogenannte Altlasten nicht in der gebotenen Sorgfalt ermittelt und in die Aufstellung der Bebauungsplanung einbringt, macht sich unter dem Gesichtspunkt einer Amtspflichtverletzung schadenersatzpflichtig (Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB).*)
VolltextIMRRS 2002, 0129
BGH, Urteil vom 14.03.2002 - III ZR 320/00
Zur Bemessung der Enteignungsentschädigung für dem öffentlichen Verkehr übergebene Erschließungsanlagen, die der Eigentümer in der Zwangsversteigerung erworben hatte, um sie an die Gemeinde weiterzuveräußern.*)
VolltextIMRRS 2002, 0087
OLG Nürnberg, Urteil vom 09.01.2002 - 4 U 281/00
1. Beauftragt ein Hoheitsträger mit der Erfüllung seiner Aufgaben (hier: Errichtung einer gemeindlichen Kanalisation) Private, so haftet er für die hierbei von diesen verursachten Schäden mangels Verschuldens seiner Bediensteten in der Regel nur nach den Grundsätzen über den nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB.)*)
2. Ein Anspruch scheidet nach diesen Grundsätzen aus, wenn es der Geschädigte drei Jahre lang unterlassen hat, seinen Abwehranspruch aus §§ 1004 Abs. 1, 862 Abs. 1 BGB gegen die erkennbare Zuführung von Wasser auf sein Grundstück geltend zu machen.*)
3. Die Störerhaftung von Architekt und Bauunternehmer endet mit dem Abschluß der Bauarbeiten.*)
VolltextIMRRS 2002, 0038
BVerwG, Beschluss vom 08.01.2002 - 4 BN 61.01
Bei der Festsetzung einer Baulinie gemäß § 23 Abs. 2 BauNVO sind zwingende städtebauliche Gründe nicht erforderlich. Es ist ausreichend, dass die Festsetzungen städtebaulich motiviert sind. Es gelten insoweit die allgemeinen Anforderungen an eine zielorientierte planerische Festsetzung.
VolltextOnline seit 1995
IMRRS 1995, 0002OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.12.1994 - 12 A 11692/92
Landkreise und Gemeinden müssen bei Aufträgen für Projekte, deren Kosten durch Gebühren umgelegt werden, eine Vergabe durch öffentliche Ausschreibung vornehmen. Eine Gebührensatzung, die unter Mißachtung der Ausschreibungspflicht erlassen worden ist, ist unwirksam.
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VerfGH Bayern, Entscheidung vom 04.01.2023 - Vf. 27-VI-22
(Ohne amtliche Leitsätze)
VolltextOVG Sachsen, Urteil vom 06.09.2023 - 4 C 61/21
Für den nach § 43h EnWG anzustellenden Kostenvergleich kann die Planfeststellungsbehörde vom wesentlichen Verlauf der geplanten Freileitungstrasse ausgehen. Abweichende Trassenführungen müssen hierfür nur dann berücksichtigt werden, wenn sie sich nach Lage der Dinge aufdrängen.*)
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