Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1667 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IMRRS 2010, 1912VG Berlin, Urteil vom 16.06.2010 - 16 K 12.10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1904
BVerwG, Beschluss vom 16.06.2010 - 4 BN 67.09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1890
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.03.2010 - 14 Wx 9/10
1. Der mit der richterlichen Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der Beschlagnahme eines lärmverursachenden Geräts verbundene schwerwiegende Eingriff in die nach Art. 13 Abs. 1 GG grundgesetzlich geschützte Lebenssphäre verlangt über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausgehende Verdachtsgründe sowie eine Rechtfertigung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.*)
2. Danach ist eine solche richterliche Anordnung jedenfalls dann zulässig, wenn feststeht, daß sich das lärmverursachende Gerät in der Wohnung befindet, daß es bereits seit Tagen über längere Zeiträume betrieben wurde und ohne eine Beschlagnahme weiterbetrieben werden würde, wenn ferner davon auszugehen ist, daß die andauernde Fortsetzung des Lärms das körperliche Wohlbefinden der Nachbarn erheblich beeinträchtigen sowie deren Gesundheit gefährden würde, und wenn der Betreiber nicht nur die Herausgabe oder das Abstellen des Geräts, sondern sogar die zeitliche Einschränkung von dessen Betrieb verweigert hat.*)
VolltextIMRRS 2010, 1873
BGH, Urteil vom 18.05.2010 - VI ZR 142/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1870
BGH, Beschluss vom 06.05.2010 - V ZB 213/09
1. Wird bei der Einreise aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union über ein Asylgesuch ein behördliches Protokoll erstellt und dieses an das zuständige Bundesamt weitergeleitet, liegt ein förmlicher Asylantrag erst mit dem Eingang bei dieser Behörde vor (Weiterführung von Senat, BGHZ 153, 18 ff.).*)
2. § 14 Abs. 3 Satz 1 AsylVfG erfasst auch die Haft zur Sicherung der Zurückschiebung.*)
VolltextIMRRS 2010, 1861
BGH, Beschluss vom 29.04.2010 - V ZB 202/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1851
BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 185/07
In-vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung dürfen im Inland nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie eine Gebrauchsanweisung und eine Etikettierung in deutscher Sprache enthalten, die vorab in einem (erneuten oder ergänzenden) Konformitätsbewertungsverfahren überprüft worden sind.*)
VolltextIMRRS 2010, 1775
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 176/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1774
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 174/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1760
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 169/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1671
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 168/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1653
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 182/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1646
BGH, Beschluss vom 29.04.2010 - V ZB 218/09
In Abschiebungshaftsachen muss aus den Verfahrensakten zu ersehen sein, dass der Haftanordnung ein vollständiger Antrag der zuständigen Behörde zugrunde liegt.*)
VolltextIMRRS 2010, 1617
BGH, Beschluss vom 07.05.2010 - V ZB 121/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1616
BGH, Beschluss vom 20.04.2010 - VI ZB 70/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1610
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 83/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1593
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 80/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1574
BGH, Urteil vom 20.04.2010 - KZR 53/07
§ 47 Abs. 4 TKG 2004 ist - ebenso wie § 12 TKG 1996 - so auszulegen, dass ein Telefondienstbetreiber für die Überlassung von Basisdaten - Name, Anschrift, Telefonnummer - seiner eigenen Kunden an Unternehmen, die einen Auskunftsdienst aufnehmen oder ein Teilnehmerverzeichnis herausgeben wollen, ein Entgelt nur bis zur Höhe der (Grenz-)Kosten der Datenübermittlung erheben darf. Für die Überlassung der sonstigen Teilnehmerdaten gilt diese Beschränkung nicht.*)
VolltextIMRRS 2010, 1568
BGH, Beschluss vom 06.05.2010 - V ZB 193/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1559
BGH, Beschluss vom 06.05.2010 - V ZB 223/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1557
BGH, Beschluss vom 26.05.2010 - V ZB 93/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1556
BGH, Urteil vom 02.12.2009 - I ZR 77/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1551
BGH, Beschluss vom 10.03.2010 - IV ZR 333/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1542
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 177/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1527
BGH, Urteil vom 22.04.2010 - I ZR 89/08
1. Für die Ermittlung der Eigenart i.S. von Art. 6 GGV ist maßgebliches Kriterium die Unterschiedlichkeit der Muster, die in einem Einzelvergleich mit bereits vorhandenen Mustern zu ermitteln ist. Eigentümlichkeit und Gestaltungshöhe sind nicht Voraussetzungen des Schutzes des Gemeinschaftsgeschmacksmusters.*)
2. Ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster wird noch nicht durch die Anmeldung der Öffentlichkeit i.S. von Art. 6, 7 GGV zugänglich gemacht.*)
3. Eine Begrenzung des Schutzumfangs eines Klagemusters auf diejenigen Merkmale, durch die es sich von einem früher angemeldeten Gemeinschaftsgeschmacksmuster unterscheidet, kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn das früher angemeldete Gemeinschaftsgeschmacksmuster nicht vor dem Klagemuster der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist.*)
4. Die Wirkungen der Erschöpfung nach Art. 21 GGV treten an konkret in Verkehr gebrachten Erzeugnissen und nicht an einzelnen ihrer Merkmale ein.*)
5. Eine in einem Mitgliedstaat begangene Handlung, durch die ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster verletzt wird, begründet in der Regel eine Begehungsgefahr für das gesamte Gebiet der Europäischen Union.*)
VolltextIMRRS 2010, 1508
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 227/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1494
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 181/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1492
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 178/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1484
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 180/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1475
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 179/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1467
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.11.2009 - 8 A 10636/09
1. Zu den Voraussetzungen des Abstandsflächenprivilegs des § 8 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 LBauO RP für eine Grenzgarage, die mit dem - die erforderliche Abstandsfläche einhaltenden - Hauptgebäude baulich verbunden ist.*)
2. Wird im Dachgeschoss einer Grenzgarage ein "Hobbyraum" mit einer Verbindungstür zum Hauptgebäude eingerichtet, so bleibt die Garage gem. § 8 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 LBauO RP in der Abstandsfläche privilegiert zulässig, wenn die nicht privilegierte Nutzung als "Hobbyraum" durch Errichtung einer ungeöffneten Trennwand im Abstand von 3 m zur Grenze funktional von der privilegierten Nutzung als Garage (einschließlich einer Annexnutzung als Abstellraum) getrennt bleibt.*)
VolltextIMRRS 2010, 1466
BVerwG, Beschluss vom 01.02.2010 - 4 BN 50.09
Einer nachträglichen Beschränkung der Normenkontrollklage durch das 6. VwGO-Änderungsgesetz stehen der Grundsatz des Vertrauensschutzes und das Verhältnismäßigkeitsprinzip nicht entgegen.
VolltextIMRRS 2010, 1465
OVG Thüringen, Urteil vom 18.11.2009 - 1 KO 693/07
1. Die einfache Auszahlung von Städtebauförderungsmitteln durch eine Kommune an einen privaten Investor ist kein Verwaltungsakt. Der vorausgehende Zuwendungsbescheid des Landes an die Kommune ändert hieran nichts.*)
2. Wer als privater Investor Städtebauförderungsmittel ohne Bescheid oder Vereinbarung mit einer Kommune von dieser erhält, kann sich gegen den Anspruch auf Erstattung der Mittel weder auf Treu und Glauben noch auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen.*)
VolltextIMRRS 2010, 1464
BVerwG, Beschluss vom 02.02.2010 - 4 BN 4.10
Vor dem Hintergrund der Zulässigkeit im Kerngebiet sowie mit der Maßgabe, dass Konflikte durch eine Gliederung des Sondergebietes auf Ebene der Zulassung nach § 15 Abs. 1 BauNVO gelöst werden können, ist ein Nebeneinander von Einzelhandel und Wohnungen im Sondernutzungsgebiet zulässig.
VolltextIMRRS 2010, 1463
VGH Hessen, Beschluss vom 10.09.2009 - 4 B 2068/09
1. Die Anpassungspflicht nach § 1 IV BauGB beinhaltet nicht nur die Pflicht zur erstmaligen Aufstellung eines Bebauungsplans im Innen- oder Außenbereich, soweit und sobald dies zur Verwirklichung der Ziele der Raumordnung erforderlich ist; vielmehr sind die Gemeinden auch zur inhaltlichen Anpassung (Änderung oder Aufhebung) ihrer bestehenden Bauleitpläne verpflichtet, sofern diese den Zielen eines nachträglich in Kraft getretenen Raumordnungsplans widersprechen.*)
2. In einem solchen Fall tritt das Entwicklungsgebot des § 8 II 1 BauGB hinter das Anpassungsgebot des § 1 IV BauGB zurück.*)
3. Das Inkrafttreten eines Regionalplans macht einen seinen Zielfestsetzungen widersprechenden und deshalb anpassungsbedürftigen Bebauungsplan nicht ungültig und auch nicht funktionslos.*)
4. Auswirkungen eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs auf bestehende Einzelhandelsstandorte und Zentren durch Entzug von Kaufkraft sind keine "Belästigungen und Störungen" für das Gebiet einer benachbarten Gemeinde i.S. von § 15 I 2 BauNVO, da hierdurch die Nutzbarkeit anderer Grundstücke in bebauungsrechtlicher Hinsicht nicht beeinträchtigt wird.*)
5. § 2 II BauGB stellt keinen rechtlichen Gesichtspunkt dar, der die Zulässigkeit eines Bauvorhabens für sich genommen in Frage stellen könnte. Gesichtspunkte der gemeindenachbarlichen Anpassungspflicht können demnach nur erheblich sein, wenn sie zugleich auch Zulässigkeitsvoraussetzungen der Zulässigkeitsnorm sind (ebenso: BVerwG, NVwZ 1994, 285 = BRS 55 Nr. 69).*)
VolltextIMRRS 2010, 1460
BGH, Urteil vom 13.04.2010 - VI ZR 125/08
Die Bildberichterstattung über ein zeitgeschichtliches Ereignis kann auch zulässig sein, wenn einzelne Aussagen der Wortberichterstattung für unzulässig erklärt worden sind.*)
VolltextIMRRS 2010, 1426
BVerfG, Beschluss vom 07.01.2009 - 1 BvR 312/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1395
VGH Bayern, Urteil vom 27.11.2009 - 6 B 08.524
Zur Erhebung eines Herstellungsbeitrags für einen gemeindlichen Spiel- und Bolzplatz*)
VolltextIMRRS 2010, 1359
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 71/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1348
BGH, Urteil vom 12.11.2009 - I ZR 183/07
1. Für die Bezeichnung einer Veranstaltung kann Werktitelschutz i.S. von § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG bestehen.*)
2. Die rechtsverletzende Benutzung eines Werktitels erfordert eine titelmäßige Verwendung, wenn sich der Klagetitel nicht auch zu einem Hinweis auf die Herkunft des gekennzeichneten Produkts aus einem Unternehmen entwickelt hat.*)
3. Eine ausländische juristische Person kann sich trotz der Bestimmung des Art. 19 Abs. 3 GG nach den Grundsätzen der Inländerbehandlung gemäß Art. 1 Abs. 2, Art. 2 Abs. 1 PVÜ auf eine verfassungskonforme Auslegung des § 3 UWG berufen.*)
4. Das durch die Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Recht einer natürlichen oder juristischen Person zur wirtschaftlichen Verwertung der von ihr organisierten Sportveranstaltungen begründet keinen Schutz jeder wirtschaftlichen Nutzung, die auf das Sportereignis Bezug nimmt.*)
VolltextIMRRS 2010, 1310
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 67/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1292
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 90/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1290
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 78/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1281
BGH, Urteil vom 12.11.2009 - I ZR 210/07
Das in § 43 Abs. 5 AMG geregelte Verbot des Versandhandels mit apothekenpflichtigen Tierarzneimitteln erfasst nicht solche Fälle, in denen eine durch die spezifischen Risiken des Versandhandels verursachte Fehlmedikation weder eine Gesundheitsgefahr für den Menschen noch eine im Blick auf Art. 20a GG relevante Gefahr für die Gesundheit des behandelten Tieres begründet. Eine solche Gefahr ist grundsätzlich bei Tierarzneimitteln ausgeschlossen, die bestimmungsgemäß nur bei nicht zu Ernährungszwecken gehaltenen Haustieren anzuwenden sind.*)
VolltextIMRRS 2010, 1280
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 91/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1277
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 68/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1275
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 164/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1209
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 206/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1203
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 163/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1195
BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - V ZB 194/09
Die zuständige Ausländerbehörde am Aufgriffsort ist nach § 62 Abs. 4 AufenthG nicht nur für die Festhaltung und Ingewahrsamnahme des aufgegriffenen Ausländers zuständig, sondern auch für den Antrag auf Anordnung der Sicherungshaft nach § 417 Abs. 1 FamFG.*)
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