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Sachgebiet: �ffentliches Recht

1656 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IMRRS 2011, 2017
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Kostenersatz für Beseitigung einer Ölspur

BGH, Urteil vom 28.06.2011 - VI ZR 184/10

Die Möglichkeit des Kostenersatzes nach § 41 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 FSHG NW schließt nicht von vornherein zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nach § 7 StVG aus.*)

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IMRRS 2011, 2001
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Bodenschätze sind bei Entschädigung zu berücksichtigen!

BGH, Urteil vom 14.04.2011 - III ZR 229/09

Bei der Bemessung der Enteignungsentschädigung für Grundstücke, die als Ausgleichsflächen für den Neubau einer Bundesautobahn in Anspruch genommen werden, ist der Wert der unter ihrer Oberfläche befindlichen grundeigenen Bodenschätze mit zu berücksichtigen. Die aus § 124 Abs. 4 BBergG folgende Beschränkung der Entschädigung ist in dieser Fallkonstellation nicht anwendbar.*)

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IMRRS 2011, 1978
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Kostenerstattung für Beseitigung einer Ölspur

BGH, Urteil vom 28.06.2011 - VI ZR 191/10

1. Der Gemeinde steht ein Schadensersatzanspruch aus Gefährdungshaftung für die Kosten der Beseitigung von Ölspuren auf der Straße zu.

2. Der öffentlich-rechtliche Kostenerstattungsanspruch und der zivilrechtliche Schadensersatzanspruch für den geschädigten Eigentümer der Straße stehen nebeneinander und erfüllen unterschiedliche Zwecke.

3. Die Regelungen der öffentlich-rechtlichen Kostenerstattung betreffen den Ausgleich von Aufwendungen für Maßnahmen zur Abwendung von Gefahren und zur Beseitigung der Folgen von Feuer, Unglücksfällen und bei öffentlichen Notständen.

4. Der zivilrechtliche Schadensersatzanspruch dient dem Ziel, den Zustand wiederherzustellen, der wirtschaftlich gesehen der hypothetischen Lage ohne Schadensereignis entspricht.

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IMRRS 2011, 1976
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Verfahrensrecht - Zugang zu Umweltinformationen: VG, nicht BVerwG zuständig!

BVerwG, Beschluss vom 12.05.2011 - 9 A 12.11

1. Für den Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen außerhalb eines konkreten Planfeststellungsverfahrens (hier: nach § 4 Abs. 1 SächsUIG) ist das Bundesverwaltungsgericht nicht erstinstanzlich zuständig.

2. Der Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen besteht unabhängig von einem Planfeststellungsverfahren und der Beteiligung an ihm. Er kann zwar auch von Betroffenen und Einwendern zeitlich parallel während eines Planfeststellungsverfahrens geltend gemacht werden. Auch in diesem Fall besteht der Anspruch aber neben und getrennt von den Informationsrechten, die Einwender und Betroffene im Planfeststellungsverfahren haben. Demgemäß finden die der beschleunigten Realisierung von Infrastrukturvorhaben dienenden Zuständigkeitsregelungen des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes auf Streitigkeiten um vorhabenbezogene Informationszugangsansprüche keine Anwendung.

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IMRRS 2011, 1941
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Abschiebungshaftsache

BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - V ZB 15/11

Die gesetzliche Vermutung des § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG kommt erst zum Tragen, wenn die Ausreisefrist abgelaufen ist und der Betroffene auch ab diesem Zeitpunkt seine geänderte Anschrift nicht mitteilt.*)

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IMRRS 2011, 1940
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Energierecht - Preissteigerungen für Beschaffung von Verlustenergie

BGH, Beschluss vom 28.06.2011 - EnVR 34/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 1931
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Abschiebungshaftsache

BGH, Beschluss vom 09.06.2011 - V ZB 230/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 1926
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Abschiebungshaftsache

BGH, Beschluss vom 26.05.2011 - V ZB 214/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 1918
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Energierecht - Preissteigerungen für Beschaffung von Verlustenergie

BGH, Beschluss vom 28.06.2011 - EnVR 48/10

1. a) Bei der Ermittlung des Ausgangsniveaus zur Bestimmung der Erlösobergrenzen nach § 6 Abs. 2 ARegV ist die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Auslegung und Anwendung der Stromnetzentgeltverordnung zu berücksichtigen.*)

b) Als Ergebnis der Kostenprüfung im Sinne dieser Vorschrift sind nur diejenigen Beträge anzusehen, die die Kostensituation im Basisjahr widerspiegeln, nicht aber Korrekturbeträge, die dem Umstand Rechnung tragen, dass bestimmte Kosten bereits zu einem früheren Zeitpunkt in die Netzentgelte eingeflossen sind, sofern dieses Ziel bereits durch einmaligen Abzug des Korrekturbetrags erreicht worden ist.*)

2. § 21a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EnWG ermächtigt nur zu der Berücksichtigung einer von der Entwicklung der Verbraucherpreise abweichenden Entwicklung der netzwirtschaftlichen Einstandspreise, nicht aber zur Berücksichtigung eines generellen gesamtwirtschaftlichen oder netzwirtschaftlichen Produktivitätsfortschritts.*)

3. Der Erweiterungsfaktor nach § 10 ARegV ist in entsprechender Anwendung dieser Vorschrift bereits im ersten Jahr der ersten Regulierungsperiode zu berücksichtigen.*)

4. a) Der pauschalierte Investitionszuschlag nach § 25 ARegV darf pro Kalenderjahr ein Prozent der Kapitalkosten nicht überschreiten.*)

b) Bei der Berechnung des pauschalierten Investitionszuschlags bestimmt sich der Eigenkapitalzinssatz nach der zum Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung der Regulierungsbehörde geltenden Rechtslage. Für den Fremdkapitalzinssatz gilt die spezielle Regelung des § 14 Abs. 2 Satz 6 ARegV.*)

5. a) Die Härtefallregelung des § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ARegV ist bei der erstmaligen Bestimmung der Erlösobergrenze nach § 6 Abs. 2 ARegV anwendbar.*)

b) Ein unvorhersehbares Ereignis i.S.d. § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ARegV ist ein Umstand, der im Genehmigungsverfahren nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und wegen des Zeitversatzes zu dem maßgeblichen Basisjahr nicht berücksichtigungsfähig war.*)

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IMRRS 2011, 1900
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Abschiebungshaftsache

BGH, Beschluss vom 07.06.2011 - V ZB 44/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 1889
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Abschiebungshaftsache

BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - V ZB 135/10

Wendet sich der Betroffene gegen die vorläufige Ingewahrsamnahme durch die Behörde nach § 428 FamFG i.V.m. § 62 Abs. 4 AufenthG, ist die Rechtsbeschwerde nicht statthaft (§ 70 Abs. 4 FamFG).*)

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IMRRS 2011, 1867
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Keine Haftung für Folgen eines Fehlalarms bei vermutetem Notfall

LG Berlin, Urteil vom 26.01.2011 - 49 S 106/10

Entscheidet die Feuerwehr nach der Befragung der Alarmperson, zur Rettung einer sich vermeintlich in einer Notsituation befindenden Person die Wohnungstür aufzubrechen, ist jedenfalls dann, wenn die Alarmperson guten Grund hatte, von einem Notfall auszugehen, der Zurechnungszusammenhang zwischen ihrer Auskunft an die Feuerwehr und dem Schaden unterbrochen.*)




IMRRS 2011, 1836
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Kündigung von Wärmelieferungsverträgen

OLG Brandenburg, Urteil vom 24.03.2011 - 12 U 80/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 1835
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Aufhebung von Straßenreinigungsgebührenbescheiden

VG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.04.2011 - 6 K 3753/09

1. Eine aufgehobene Straßenreinigungssatzung tritt nur dann wieder in Kraft, wenn der Satzungsgeber eine Satzungsbestimmung beschließt, die das Inkraftsetzen bestimmt.*)

2. Die Aufhebung einer Straßenreinigungssatzung führt nicht dazu, dass als "faktische Folge" der Aufhebung ohne weiteres die außer Kraft getretene Vorgängersatzung wieder wirksam wird.*)

3. Die Aufhebung einer Satzungsbestimmung, durch die eine Satzung außer Kraft gesetzt wird, führt nicht zum erneuten Wirksamwerden der außer Kraft getretenen Satzung, sondern stellt lediglich einen Akt der Rechtsbereinigung dar.*)

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IMRRS 2011, 1824
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Abschiebungshaftsache

BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - V ZB 23/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 1823
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Persönlichkeitsrecht bei sitzungspolizeilicher Verfügung

BGH, Urteil vom 07.06.2011 - VI ZR 108/10

Das Persönlichkeitsrecht ist im Rahmen einer sitzungspolizeilichen Verfügung nach § 176 GVG nicht in weiterem Umfang zu schützen, als dies nach §§ 22, 23 KUG der Fall ist.*)

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IMRRS 2011, 1817
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Abschiebungshaftsache

BGH, Beschluss vom 26.05.2011 - V ZB 318/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 1813
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Abschiebungshaftsache

BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - V ZB 309/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 1805
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Abschiebungshaftsache

BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - V ZB 247/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 1748
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Abschiebungshaftsache

BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - V ZB 299/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 1741
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Abschiebungshaftsache

BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - V ZB 49/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 1740
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Abschiebungshaftsache

BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - V ZB 167/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 1739
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Abschiebungshaftsache

BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - V ZB 36/11

1. Der Haftgrund gemäß § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG setzt in der Regel voraus, dass die Ausländerbehörde den Ausländer auf die Anzeigepflicht nach § 50 Abs. 5 AufenthG und die mit einem Unterlassen der Anzeige des Aufenthaltswechsels verbundenen Folgen hingewiesen hat.*)

2. Gründet sich der Verdacht der Entziehungsabsicht allein auf Umstände, die in § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG geregelt sind, kann die Haft nicht zusätzlich auf § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AufenthG gestützt werden.*)

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IMRRS 2011, 1701
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Abschiebungshaftsache

BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - V ZB 118/10

1. Abschiebungshaft kann auch durch einen Richter auf Probe angeordnet werden. § 68 Abs. 4 FamFG ist auf die Haftanordnung nicht entsprechend anwendbar.*)

2. Wird dem Betroffenen der Haftantrag erst zu Beginn der Anhörung ausgehändigt und kann der Betroffene ohne seinen Verfahrensbevollmächtigten nicht ohne weiteres dazu Stellung nehmen, muss ihm Gelegenheit zur Prüfung und Besprechung mit diesem gegeben werden. Der Erlass einer mehr als nur kurzfristigen einstweiligen Haftanordnung kommt dann nicht in Betracht.*)

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IMRRS 2011, 1686
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Abschiebungshaftsache

BGH, Beschluss vom 09.05.2011 - V ZB 295/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 1677
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Abschiebungshaftsache

BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - V ZB 189/10

Für die Verletzung der Regelung des § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG ist es unerheblich, ob der Haftrichter Anhaltspunkte für die Prüfung der Normvoraussetzungen hatte und ob es die den Antrag stellende Behörde pflichtwidrig unterlassen hat, in dem Haftantrag auf ein schwebendes Ermittlungsverfahren hinzuweisen.*)

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IMRRS 2011, 1674
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Abschiebungshaftsache

BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - V ZB 296/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 1665
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Abschiebungshaftsache

BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - V ZB 166/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 1650
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Abschiebehaftsache

BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - V ZB 292/10

1. Die Rechtsbeschwerde ist auch dann ohne Zulassung statthaft, wenn sie sich gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts richtet, mit welchem die Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Haftaufhebungsantrags zurückgewiesen worden ist.*)

2. Die formelle Rechtskraft der Entscheidung über die Haftanordnung kann nicht durch ein Haftaufhebungsverfahren durchbrochen werden; hat sich die Haftanordnung erledigt, kann deshalb das Rechtsmittelgericht die Rechtsverletzung erst ab dem Eingang des Haftaufhebungsantrags bei dem Gericht des ersten Rechtszugs feststellen.*)

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IMRRS 2011, 1648
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Abschiebehaftsache

BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - V ZB 184/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 1632
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Abschiebehaftsache

BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - V ZB 239/10

Eine in die Zuständigkeit der Bundespolizei fallende Zurückschiebung an der Grenze ist nur gegeben, wenn der Ausländer in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit seiner unerlaubten Einreise im Grenzgebiet angetroffen wird.*)

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IMRRS 2011, 1612
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Keine Verwirkung sicherheitsrechtlicher Eingriffsbefugnisse

VG Ansbach, Urteil vom 18.01.2011 - AN 1 K 10.02009

1. Die sog. "wiederkehrende Überprüfungspflicht" in einer kommunalen Entwässerungssatzung trifft den Grundstückseigentümer als Zustandsverantwortlichen (Zustandsstörer) kraft Satzung.

2. Der Grundstückseigentümer kann sich nicht darauf berufen, dass die Kommune die Erfüllung dieser Verpflichtung bereits gegenüber den Voreigentümern hätte anordnen und durchsetzen können.

3. Sicherheitsrechtliche Eingriffsbefugnisse auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr unterliegen nicht der Verwirkung.

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IMRRS 2011, 1581
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Abschiebungshaftsache

BGH, Beschluss vom 06.05.2011 - V ZB 98/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 1578
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Jagdrecht - Meldung von Wildschäden bei landwirtschaftlichen Flächen

BGH, Urteil vom 05.05.2011 - III ZR 91/10

Zur Erforderlichkeit der Nachmeldung neuer, zwischen der ersten Meldung und der sachverständigen Schadensbegutachtung auftretender Wildschäden bei landwirtschaftlich genutzten Flächen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 15. April 2010 - III ZR 216/09, VersR 2010, 1318).*)

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IMRRS 2011, 1576
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Abschiebungshaftsache

BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - V ZB 252/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 1567
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Abschiebungshaftsache

BGH, Beschluss vom 31.03.2011 - V ZB 186/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 1566
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Abschiebungshaftsache

BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - V ZB 88/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 1556
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Zum raumordnerischen Siedlungsbeschränkungsbereich

OVG Niedersachsen, Urteil vom 01.07.2010 - 1 KN 11/09

Ein Siedlungsbeschränkungsbereich zur Fluglärmbewältigung darf als Ziel der Raumordnung festgelegt werden. Das Fluglärmgesetz regelt Siedlungsbeschränkungen nicht abschließend. Die Raumordnung darf eigene Lärmgrenzwerte für einen Siedlungsbeschränkungsbereich festlegen.*)

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IMRRS 2011, 1552
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Aufgliederung der Abwasserbeseitigungskosten: notwendig!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.09.2010 - 2 S 136/10

1. Bei der Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung sind nach § 17 Abs. 3 KAG die anteiligen Kosten, die auf die Entwässerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen entfallen, von den Kosten nach § 14 Abs. 1 S. 1 KAG abzuziehen. Bei der vorzugwürdigen kostenorientierten Betrachtung sind dazu die Kosten für diejenigen Anlageteile, die sowohl der Grundstücksentwässerung als auch der Straßenentwässerung dienen, in dem Verhältnis aufzuteilen, in dem die (fiktiven) Kosten selbständiger Entwässerungsanlagen für den jeweiligen Zweck zueinander stehen. Eine exakte Berechnung dieses Verhältnisses ist jedenfalls mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand nicht möglich. Die betreffenden Kostenanteile dürfen daher geschätzt werden. Bei dieser Schätzung, die unter Rückgriff auf allgemeine Erfahrungswerte erfolgen kann, ist der Gemeinde ein mit den damit verbundenen Unsicherheiten entsprechender Spielraum einzuräumen, der nur dann überschritten ist, wenn bei der Schätzung wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind oder die Schätzung auf sach- oder wirklichkeitsfremden Überlegungen beruht.*)

2. Die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Schmutzwasser einerseits und von Niederschlagswasser andererseits erfordert eine Aufteilung der Kosten der Abwasserbeseitigung auf die beiden Teilleistungsbereiche. Bei denjenigen Teileinrichtungen, die der Beseitigung sowohl des Schmutzwassers als auch des Niederschlagswassers dienen, ist eine rechnerisch exakte Aufteilung mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand ebenfalls nicht möglich. Die betreffenden Kostenanteile dürfen daher ebenfalls mit Hilfe allgemeiner Erfahrungswerte geschätzt werden.*)

3. Die Gemeinde kann sich dabei an den in der Literatur (Gössl/Höret/Schoch, BWGZ 2001, 820 ff., 844 ff.) genannten Empfehlungen orientieren, nach denen sich bei einer Gegenüberstellung der nach der kostenorientierten Methode ermittelten Herstellungskosten für die Kanalisation im Mittel ein Verhältnis von 60 zu 40 und bei den Herstellungskosten der Kläranlage ein Verhältnis von 90 zu 10 zwischen den auf die Beseitigung des Schmutzwassers und den auf die Beseitigung des Niederschlagswassers entfallenden Kosten ergibt.*)

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IMRRS 2011, 1523
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Antrag auf Aussetzung von Sicherungshaft (Asylverfahren)

BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - V ZB 22/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 1518
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Zurückschiebehaftsache

BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - V ZB 140/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 1514
SachverständigeSachverständige
Altersgrenze bei ö.b.u.v. SV mit EU-Recht vereinbar!

BVerwG, Urteil vom 26.01.2011 - 8 C 45.09

1. Der Begriff des Zugangs zu selbstständiger Erwerbstätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 AGG setzt nicht voraus, dass es sich bei der selbstständigen Tätigkeit um einen eigenständigen Beruf im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 12 GG handelt.

2. Die Gewährleistung eines geordneten Rechtsverkehrs ist ein legitimes Ziel, das für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige eine Ungleichbehandlung wegen des Alters durch Festsetzung eines Höchstalters von 68 Jahren rechtfertigen kann.

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IMRRS 2011, 1462
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Abschiebehaftsache

BGH, Beschluss vom 11.05.2011 - V ZB 265/10

Auch wenn der Haftrichter Abschiebungshaft für einen Zeitraum von weniger als drei Monaten anordnet, muss er eine Prognose darüber treffen, ob die Abschiebung bei realistischer Betrachtung innerhalb dieser Zeit erfolgen kann.*)

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IMRRS 2011, 1461
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Sicherungshaft

BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - V ZB 14/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 1426
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Abschiebehaftsache

BGH, Beschluss vom 07.04.2011 - V ZB 133/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 1425
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Abschiebehaftsache

BGH, Beschluss vom 07.04.2011 - V ZB 141/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 1421
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Abschiebehaftsache; Nichteinhaltung von Eilverfahrensfrist

BGH, Beschluss vom 07.04.2011 - V ZB 111/10

Beruht die Nichteinhaltung der für Eilverfahren geltenden Fristen (Art. 18 Abs. 6, Art. 20 Abs. 1 Buchstabe b Dublin II-Verordnung) auch auf Versäumnissen des Bundesamts, ist auf einen Antrag des Betroffenen nach § 426 Abs. 2 Satz 1 FamFG die zur Sicherung der Überstellung in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union angeordnete Zurückschiebungshaft aufzuheben.*)

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IMRRS 2011, 1416
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Entschädigungsanspruch für Bauland (bergfreie Bodenschätze)

BGH, Urteil vom 14.04.2011 - III ZR 30/10

Zur Bemessung der Enteignungsentschädigung, wenn sich in den zum Neubau einer Bundesautobahn benötigten Grundstücken bergfreie Bodenschätze befinden, die infolge des Straßenbauvorhabens nicht mehr gewonnen werden können.*)

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IMRRS 2011, 1414
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Abschiebehaftsache

BGH, Beschluss vom 07.04.2011 - V ZB 77/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 1413
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Abschiebehaftsache

BGH, Beschluss vom 03.05.2011 - V ZA 10/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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