Immobilien- und Mietrecht.
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Volltexturteile nach Sachgebieten
1052 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2010, 3512![Banken & Finanzen Banken & Finanzen](/include/css/imr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 19.10.2010 - VI ZR 321/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 3508
![Insolvenzrecht Insolvenzrecht](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
BGH, Urteil vom 18.11.2010 - IX ZR 17/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 3507
![Banken & Finanzen Banken & Finanzen](/include/css/imr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 09.11.2010 - VI ZR 303/09
Zu den Voraussetzungen einer erlaubnispflichtigen gewerbsmäßigen Finanzportfolioverwaltung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG.*)
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IMRRS 2010, 3493
![Banken & Finanzen Banken & Finanzen](/include/css/imr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 19.10.2010 - VI ZR 123/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 3423
![Banken & Finanzen Banken & Finanzen](/include/css/imr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 19.10.2010 - XI ZR 376/09
Ein Darlehensnehmer kann sich gegenüber der seine Fondsbeteiligung finanzierenden Bank in Fällen eines verbundenen Geschäfts mit Erfolg auf einen Einwendungsdurchgriff berufen, wenn er durch vorsätzlich falsche Angaben des Vermittlers zu dem Fondsbeitritt bewogen worden ist, nicht hingegen wenn sein Beitritt durch eine nur fahrlässige Aufklärungspflichtverletzung verursacht wurde (Bestätigung von BGHZ 167, 239 Rn. 27 ff.).*)
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IMRRS 2010, 3412
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 12.07.2010 - II ZR 160/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 3386
![Banken & Finanzen Banken & Finanzen](/include/css/imr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 19.10.2010 - VI ZR 304/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 3385
![Banken & Finanzen Banken & Finanzen](/include/css/imr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 19.10.2010 - VI ZR 248/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 3380
![Banken & Finanzen Banken & Finanzen](/include/css/imr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 19.10.2010 - VI ZR 4/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 3353
![Banken & Finanzen Banken & Finanzen](/include/css/imr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 19.10.2010 - VI ZR 145/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 3307
![Banken & Finanzen Banken & Finanzen](/include/css/imr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 18.10.2010 - II ZR 270/08
1. Legt bei der Eingliederung die Hauptgesellschaft im Angebot oder das Gericht im Spruchverfahren das Umtauschverhältnis so fest, dass nicht für eine natürliche Zahl von Aktien der eingegliederten Gesellschaft genau eine Aktie der Hauptgesellschaft gewährt wird (hier 13 zu 3 oder 4 1/3 zu 1), kann bereits mit der Zahl an Aktien, die mindestens für eine Aktie der Hauptgesellschaft benötigt wird, eine Aktie der Hauptgesellschaft verlangt werden (hier: 5).*)
2. Ein Aktionär, der seine Aktien in einzelne Pakete aufteilt, um anstelle der gesetzlich vorgesehenen Abfindung in Aktien eine Zahlung zu erhalten, kann nach einer Verbesserung des Umtauschverhältnisses im Spruchverfahren nicht statt der erschlichenen Barabfindung Aktien verlangen.*)
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IMRRS 2010, 3283
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 28.10.2010 - III ZR 255/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 3272
![Banken & Finanzen Banken & Finanzen](/include/css/imr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 12.10.2010 - XI ZR 394/08
Zur vorsätzlichen Beteiligung eines ausländischen Brokers an der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern durch einen inländischen Terminoptionsvermittler, wenn der ausländische Broker von dem Geschäftsmodell des inländischen Vermittlers, das in der Gebührenstruktur zum Ausdruck kommt, positive Kenntnis hat.*)
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IMRRS 2010, 2981
![Immobilienanlagen Immobilienanlagen](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 21.09.2010 - XI ZR 232/09
In Fällen eines institutionalisierten Zusammenwirkens der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber der finanzierten Kapitalanlage setzt die Vermutung für einen konkreten Wissensvorsprung der Bank im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung der Anleger (lediglich) eine objektiv evidente Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers, Fondsinitiators oder der für sie tätigen Vermittler bzw. des Verkaufs- oder Fondsprospekts voraus. Die Frage, ob die Bank im konkreten Fall die Unrichtigkeit erkennen konnte, stellt sich erst im Rahmen der Widerlegung der Vermutung (Bestätigung des Senatsurteils vom 27.05.2008 - XI ZR 132/07, IMR 2008, 1026 - nur online).*)
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IMRRS 2010, 2941
![Banken & Finanzen Banken & Finanzen](/include/css/imr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 08.06.2010 - XI ZR 41/09
Gestaltet ein ausländischer Broker seine Vertragsformulare so, dass seine Unterzeichnung der dort aufgeführten Schiedsabrede nicht vorgesehen ist, kann seinem Vertragspartner, der das Formular zwar selbst unterschrieben hat, sich aber auf die Formnichtigkeit der Schiedsabrede beruft, kein widersprüchliches Verhalten vorgeworfen werden.*)
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IMRRS 2010, 2884
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
BGH, Urteil vom 08.06.2010 - XI ZR 349/08
1. Schiedsklauseln in Verträgen ausländischer Broker mit inländischen Verbrauchern sind nach deutschem Recht zu beurteilen und müssen die Form des § 1031 Abs. 5 ZPO einhalten.*)
2. Ein ausländischer Broker beteiligt sich bedingt vorsätzlich an einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern durch einen inländischen Terminoptionsvermittler, wenn er diesem ohne Überprüfung seines Geschäftsmodells bewusst und offenkundig den unkontrollierten Zugang zu ausländischen Börsen eröffnet.*)
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IMRRS 2010, 2869
![Bankrecht Bankrecht](/include/css/imr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG München, Urteil vom 02.08.2010 - 19 U 4014/08
1. Zur Darlegung eines sittenwidrigen Missverhältnisses zwischen Kaufpreis und Verkehrswert bedarf es bei einem Immobilienkaufvertrag konkreter, dem Beweis zugänglicher Angaben zu den wertbildenden Faktoren der erworbenen Wohnung (wie BGH vom 13.03.2007, Gz. XI ZR 159/05; gegen BGH vom 02.04.2009, Gz. V ZR 177/08).*)
2. Eine Überteuerung um 83,56% ist grundsätzlich nicht ausreichend, um ein besonders grobes Missverhältnis i.S.v. § 138 I BGB zu begründen.*)
3. Zur Ablehnung von Beweisanträgen wegen Rechtsmissbrauchs.*)
4. Zur "Evidenz" mündlicher Äußerungen des Vermittlers für eine mit ihm "institutionalisiert zusammenwirkende" Bank.*)
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IMRRS 2010, 2781
![Banken & Finanzen Banken & Finanzen](/include/css/imr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 16.09.2010 - III ZR 14/10
Zum Umfang der Nachforschungspflichten eines Anlageberaters im Hinblick auf den im Emissionsprospekt eines Filmfonds angesprochenen Erlösversicherer.*)
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IMRRS 2010, 2645
![Banken & Finanzen Banken & Finanzen](/include/css/imr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 31.05.2010 - II ZR 105/09
Der Tag der Einberufung war bei der Berechnung der Einberufungsfrist nach § 123 Abs. 1 AktG a.F. mitzuzählen.*)
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IMRRS 2010, 2605
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/imr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG München, Urteil vom 18.03.2010 - 29 U 5513/09
1. Ein Darlehensvermittlungsvertrag ist auch dann entgeltlich i. S. des § 655a I BGB, wenn nicht der Verbraucher sondern der Darlehensgeber den Vermittler bezahlt.
2. Die Vereinbarung eines erfolgsunabhängigen Entgelts für andere Leistungen, die im Zusammenhang mit einem unentgeltlichen Darlehensvermittlungsvertrag erbracht werden, stellt eine Umgehung zwingender Vorschriften des Verbraucherschutzrechts bei der Vermittlung von Darlehensverträgen dar.
3. Die HOAI ist auf Anbieter, die neben oder zusammen mit der Kreditvermittlung auch Architekten- und Ingenieurleistungen erbringen, nicht anwendbar.
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IMRRS 2010, 2540
![Gesellschaftsrecht Gesellschaftsrecht](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
BGH, Urteil vom 27.07.2010 - VI ZR 347/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 2468
![Gesellschaftsrecht Gesellschaftsrecht](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 14.06.2010 - II ZB 15/09
Nimmt der Kläger im aktienrechtlichen Anfechtungsprozess im Rahmen eines Vergleichs die Klage zurück, hat er - vorbehaltlich der Ausnahmeregelung des § 269 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 ZPO - auch die außergerichtlichen Kosten der auf Beklagtenseite beigetretenen, am Vergleich nicht beteiligten streitgenössischen Nebenintervenienten gemäß § 269 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 ZPO zu tragen (Bestätigung des Sen.Beschl. v. 15. Juni 2009 - II ZB 8/08, DStR 2009, 1970 Tz. 12).*)
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IMRRS 2010, 2423
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
BGH, Urteil vom 27.07.2010 - VI ZR 217/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 2409
![Banken & Finanzen Banken & Finanzen](/include/css/imr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 22.07.2010 - III ZR 203/09
Erhält ein Kapitalanleger Kenntnis von einer bestimmten Pflichtverletzung des Anlageberaters oder -vermittlers, so handelt er bezüglich weiterer Pflichtverletzungen nicht grob fahrlässig, wenn er die erkannte Pflichtverletzung nicht zum Anlass nimmt, den Anlageprospekt nachträglich durchzulesen, auch wenn er bei der Lektüre des Prospekts Kenntnis auch der weiteren Pflichtverletzungen erlangt hätte (Fortführung von BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - III ZR 249/09 - für BGHZ vorgesehen).*)
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IMRRS 2010, 2406
![Banken & Finanzen Banken & Finanzen](/include/css/imr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 15.07.2010 - III ZR 336/08
1. Eine Anrechnung von Steuervorteilen, die sich aus einer Kapitalanlage ergeben, kommt im Schadensersatzprozess des Anlegers grundsätzlich nicht in Betracht, wenn auch die Schadensersatzleistung der Besteuerung unterliegt.*)
2. Die Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs würde unzumutbar erschwert, wenn die bereits bekannten Steuervorteile aus der Kapitalanlage auf den Schadensersatzanspruch angerechnet würden und es dem Geschädigten überlassen bliebe, die aus der Versteuerung der Ersatzleistung entstehenden Nachteile zu einem späteren Zeitpunkt geltend zu machen.*)
3. Eine nähere Berechnung ist nur dann erforderlich, wenn Anhaltspunkte für außergewöhnliche Steuervorteile bestehen, die dem Geschädigten unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung verbleiben; für solche Umstände trägt der Schädiger die Darlegungs- und Beweislast.*)
4. Rechnerische Vorteile, die sich daraus ergeben können, dass dem Geschädigten eine Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1, 3 EStG oder eine allgemeine Absenkung der Steuersätze zugute kommt, begründen keine außergewöhnlichen Steuervorteile, die den Schädiger von seiner Schadensersatzpflicht entlasten müssten. Das gleiche gilt, wenn der Geschädigte wegen einer Verschlechterung seiner Einkommenssituation im Zeitpunkt der Ersatzleistung einer milderen Besteuerung unterliegt.*)
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IMRRS 2010, 2389
![Immobilienanlagen Immobilienanlagen](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 08.07.2010 - III ZR 249/09
Eine grob fahrlässige Unkenntnis des Beratungsfehlers eines Anlageberaters oder der unrichtigen Auskunft eines Anlagevermittlers ergibt sich nicht schon allein daraus, dass es der Anleger unterlassen hat, den ihm überreichten Emissionsprospekt durchzulesen und auf diese Weise die Ratschläge und Auskünfte des Anlageberaters oder -vermittlers auf ihre Richtigkeit hin zu kontrollieren.*)
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IMRRS 2010, 2332
![Banken & Finanzen Banken & Finanzen](/include/css/imr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 12.07.2010 - II ZR 189/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 2294
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
BGH, Urteil vom 13.07.2010 - XI ZR 28/09
1. Beteiligt sich ein in einem Mitgliedstaat der EU ansässiger Broker als Gehilfe an der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung eines Anlegers durch einen deutschen gewerblichen Terminoptionsvermittler und überweist der Anleger als Folge der unerlaubten Handlung des Vermittlers das Anlagekapital von seinem in Deutschland geführten Konto an den Broker, ist für eine gegen diesen gerichtete Schadensersatzklage die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegeben.*)
2. Besteht die unerlaubte Handlung in der Vermittlung von Optionsgeschäften, die für den Anleger aufgrund überhöhter Gebühren des Vermittlers chancenlos sind, handelt der Broker, der dem Vermittler den Zugang zur Börse eröffnet, mit Gehilfenvorsatz, wenn er die vom Vermittler erhobenen Gebühren kennt oder wenn er aufgrund der Kenntnis früherer Missbrauchsfälle weiß, dass für den Vermittler ein großer Anreiz besteht, seine geschäftliche Überlegenheit zum Schaden des Anlegers auszunutzen, und dessen Geschäftsmodell gleichwohl keiner Überprüfung unterzieht.*)
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IMRRS 2010, 2291
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 12.07.2010 - II ZR 269/07
1. Die Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ist auf den Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds anwendbar, wenn der Zweck des Beitritts nicht vorrangig darin besteht, Mitglied dieser Gesellschaft zu werden, sondern Kapital anzulegen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Fonds in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer OHG bzw. KG errichtet ist (acte claire).*)
2. Die Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft, die entsprechend den allgemeinen Grundsätzen des Zivilrechts einen vernünftigen Ausgleich und eine gerechte Risikoverteilung zwischen den einzelnen Beteiligten sichern soll, ist mit der Richtlinie 85/577/EWG vereinbar und bleibt anwendbar. Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie schließt damit auch nicht aus, den widerrufenden Verbraucher auf seine Haftsumme nach § 171 Abs. 1 HGB in Anspruch zu nehmen.*)
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IMRRS 2010, 2287
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
BGH, Urteil vom 13.07.2010 - XI ZR 57/08
Beteiligt sich ein in einem Mitgliedstaat der EU ansässiger Broker als Gehilfe an der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung eines Anlegers durch einen deutschen gewerblichen Terminoptionsvermittler und überweist der Anleger als Folge der unerlaubten Handlung des Vermittlers das Anlagekapital von seinem in Deutschland geführten Konto an den Broker, ist für eine gegen diesen gerichtete Schadensersatzklage die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegeben.*)
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IMRRS 2010, 2283
![Banken & Finanzen Banken & Finanzen](/include/css/imr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 22.07.2010 - III ZR 99/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 2281
![Strafrecht Strafrecht](/include/css/imr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 15.07.2010 - III ZR 321/08
Zu den Anforderungen an den Vorsatz für einen Kapitalanlagebetrug durch unrichtige vorteilhafte Angaben und Verschweigen nachteiliger Tatsachen in einem Emissionsprospekt.*)
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IMRRS 2010, 2255
![Gesellschaftsrecht Gesellschaftsrecht](/include/css/imr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 29.06.2010 - VI ZR 83/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 2254
![Gesellschaftsrecht Gesellschaftsrecht](/include/css/imr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 19.04.2010 - II ZR 150/09
1. Ist der veräußernde Gesellschafter einer GmbH bei der Abtretung eines Teilgeschäftsanteils Inhaber mehrerer Geschäftsanteile, deren Wert jeweils den Wert des abgetretenen Teils übersteigt, muss der Abtretungsvertrag, um das Verfügungsobjekt hinreichend bestimmt zu bezeichnen und wirksam zu sein, den Geschäftsanteil benennen, aus dem der neue Geschäftsanteil gebildet werden soll.*)
2. Kann die Anmeldung gemäß § 16 Abs. 1 GmbHG a.F. nicht auf einen bestimmten Geschäftsanteil bezogen werden, weil schon die Abtretung (mit der Folge ihrer Unwirksamkeit) keinen bestimmten Geschäftsanteil zum Gegenstand hat, ist auch die Anmeldung unwirksam.*)
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IMRRS 2010, 2247
![Bankrecht Bankrecht](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
BGH, Urteil vom 29.06.2010 - VI ZR 90/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 2232
![Bankrecht Bankrecht](/include/css/imr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 06.07.2010 - XI ZR 224/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 2153
![Gesellschaftsrecht Gesellschaftsrecht](/include/css/imr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 19.07.2010 - II ZB 18/09
1. Der einer angemessenen Abfindung zugrunde zu legende Börsenwert der Aktie ist grundsätzlich aufgrund eines nach Umsatz gewichteten Durchschnittskurses innerhalb einer dreimonatigen Referenzperiode vor der Bekanntmachung einer Strukturmaßnahme zu ermitteln (teilweise Aufgabe von BGHZ 147, 108).*)
2. Wenn zwischen der Bekanntgabe der Strukturmaßnahme und dem Tag der Hauptversammlung ein längerer Zeitraum verstreicht und die Entwicklung der Börsenkurse eine Anpassung geboten erscheinen lässt, ist der Börsenwert entsprechend der allgemeinen oder branchentypischen Wertentwicklung unter Berücksichtigung der seitherigen Kursentwicklung hochzurechnen.*)
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IMRRS 2010, 2144
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 31.05.2010 - II ZR 6/09
Die Anfechtungsklage gegen den Beschluss über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag kann nicht darauf gestützt werden, dass im Vertrag die Fälligkeit des festen Ausgleichs falsch angegeben sei.*)
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IMRRS 2010, 2131
![Handels- und Gesellschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht](/include/css/imr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 21.06.2010 - II ZR 24/09
Der Bericht des Aufsichtsrats im Sinne des § 171 Abs. 2 AktG, welcher von der Einberufung der Hauptversammlung an in dem Geschäftsraum der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre auszulegen ist (§ 175 Abs. 2 AktG), muss vom Aufsichtsrat durch förmlichen Beschluss festgestellt und dessen Urschrift zumindest durch den Aufsichtsratsvorsitzenden unterschrieben werden.*)
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IMRRS 2010, 2097
![Bankrecht Bankrecht](/include/css/imr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 29.06.2010 - XI ZR 104/08
1. Bei steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodellen muss die finanzierende Bank den kreditsuchenden Kunden auf eine von ihr erkannte arglistige Täuschung durch den Vertrieb über die Höhe der Vermittlungsprovisionen ungefragt hinweisen.*)
2. Zur arglistigen Täuschung über die Höhe der Vermittlungsprovisionen mittels eines sogenannten "Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrags".*)
3. Zur Auslegung eines formularmäßigen "Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrags".*)
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IMRRS 2010, 1988
![Gesellschaftsrecht Gesellschaftsrecht](/include/css/imr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - III ZR 262/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1886
![Bankrecht Bankrecht](/include/css/imr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 29.06.2010 - XI ZR 308/09
Eine Bank, die einen Kunden im Rahmen der Anlageberatung nicht auf an sie zurückgeflossene Rückvergütungen hinweist, kann sich jedenfalls für die Zeit nach 1990 nicht auf einen unvermeidbaren Rechtsirrtum über Bestehen und Umfang einer entsprechenden Aufklärungspflicht berufen.*)
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IMRRS 2010, 1855
![Handels- und Gesellschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht](/include/css/imr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 17.06.2010 - III ZR 243/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1723
![Bankrecht Bankrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Celle, Urteil vom 10.06.2010 - 13 W 49/10
1. Bankgebühren sind nur zulässig, wenn das Institut dem Kunden dafür eine Dienstleistung erbringt.
2. Holt eine Bank ein Immobilien-Wertgutachten ein, das der eigenen Absicherung dienen soll, bevor die Bank dem Kunden ein Darlehen gewährt, so dürfen dem Kunden hierfür keine Kosten in Rechnung gestellt werden, da das Gutachten allein im Interesse der Bank liegt.
3. Das Gleiche gilt für Darlehen gewährende Bausparkassen.
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IMRRS 2010, 1721
![Immobilienanlagen Immobilienanlagen](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Celle, Beschluss vom 18.03.2010 - 3 U 1/10
Weichen die tatsächlichen Mieteinkünfte aus einer zu Kapitalanlagezwecken kreditfinanziert erworbenen Immobilie von den Angaben in einem bei Vertragsanbahnung gefertigten Finanzierungsbeispiel negativ ab, hat der Erwerber mit Zugang der ersten Mietabrechnung, die die Mindereinnahmen ohne weiteres erkennen lässt, Kenntnis von den schadensbegründenden Umständen bzw. hätte diese bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt haben können, womit die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen die kreditgebende Bank in Gang gesetzt wird.*)
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IMRRS 2010, 1662
![Insolvenzrecht Insolvenzrecht](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
BGH, Urteil vom 15.04.2010 - IX ZR 188/09
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Aktiengesellschaft sind im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens die unselbständigen Ansprüche von Vorzugsaktionären auf Nachzahlungen nicht geleisteter Vorzugsdividenden wie Forderungen letztrangiger Insolvenzgläubiger zu behandeln. Diese Ansprüche gelten mit rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans als erloschen, soweit im Plan nicht etwas anderes bestimmt ist.*)
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IMRRS 2010, 1621
![Gesellschaftsrecht Gesellschaftsrecht](/include/css/imr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 185/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1549
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BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 181/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1547
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BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 203/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1539
![Gesellschaftsrecht Gesellschaftsrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 162/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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