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Derzeit 49.197 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Miete und Pacht 27 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 119 Urteile neu eingestellt.

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Aktuelle Urteile zum Miet- und Pachtrecht

28 Urteile - (119 in Alle Sachgebiete)

Online seit heute

IMRRS 2025, 0151
WohnraummieteWohnraummiete
Keine Besichtigung/Betretung der Mietwohnung ohne Anlass

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 29.11.2024 - 33055 C 113/24

1. Der Mieter hat den Einbau von Ausstattungen zur Verbrauchserfassung zu dulden. Diese Duldungspflicht erstreckt sich nicht nur auf den erstmaligen Einbau solcher Zähler, sondern auch auf deren Austausch.

2. Darüber hinaus steht dem Vermieter ein Anspruch auf Betreten der Wohnung und Duldung von Arbeiten nicht anlasslos zu, sondern immer dann, wenn er hierfür einen konkreten sachlichen Grund hat, der sich etwa aus der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Objekts ergeben kann.

3. Der Vermieter darf sich zu diesem Zweck auch der Hilfe Dritter bedienen.

4. Der Mieter hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Durchführung der Arbeiten (hier: Austausch von Wasserzählern) durch einen bestimmten Anbieter oder bestimmte Personen.

5. Der Mieter kann nicht den Zutritt durch sämtliche Mitarbeiter eines bestimmten Unternehmens verweigern, weil ein einzelner Mitarbeiter versucht haben soll, Gegenstände aus seiner Wohnung zu entwenden.

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Online seit gestern

IMRRS 2025, 0141
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Pool oder kein Pool - das ist hier die Frage

AG Essen-Borbeck, Urteil vom 29.11.2024 - 5 C 355/24

1. "Aushandeln" setzt mehr als ein "Verhandeln" voraus. Der Verwender muss den in seinen AGB enthaltenen Kerngehalt inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellen und dem Verhandlungspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumen. Der Verhandlungspartner muss zumindest die reale Möglichkeit erhalten, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingungen beeinflussen zu können.

2. Ein "Besprechen" stellt kein "Aushandeln" dar.

3. Eine Klausel im Mietvertrag, durch die der Mieter verpflichtet wird, eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung abzuschließen, ist überraschend i.S.d. § 305c BGB. Dies gilt jedenfalls dann, wenn laut Mietvertrag die Kosten für Sach- und Haftpflichtversicherungen als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.

4. Das Aufstellen eines Pools im mitvermieteten Garten stellt keinen vertragswidrigen Gebrauch dar, vielmehr hält sich dies im Rahmen des verkehrsüblichen Maßes.

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IMRRS 2025, 0137
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Mietvertrag beendet und keine Abrechnung der Nebenkosten: Zurückforderung der Vorauszahlungen?

AG Bottrop, Urteil vom 15.08.2024 - 10 C 25/24

1. Bei einem beendeten Mietverhältnis gelten für die Abrechnungsperioden, für die die Abrechnungsfrist noch während des Mietverhältnisses abgelaufen war, dieselben Grundsätze wie für das fortdauernde Mietverhältnis: Der Mieter kann bei fehlender Abrechnung die Nebenkostenvorauszahlungen nicht zurückfordern, er hätte vielmehr während der Laufzeit des Vertrags Nebenkostenvorauszahlungen zurückbehalten müssen (vgl. BGH, IMR 2021, 349).

2. Fehlen in der Betriebskostenabrechnung die geleisteten Vorauszahlungen, so ist sie nicht formell unwirksam, vielmehr entspricht dies der materiell fehlerhaften Angabe, dass keine Vorauszahlungen geleistet wurden ( vgl. IMR 2012, 176).

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Online seit 4. Februar

IMRRS 2025, 0138
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Hinterlegung zwar unzulässig, aber Kündigung dennoch unwirksam

LG Essen, Urteil vom 24.10.2024 - 10 S 93/24

1. Sofern der Vermieter verstorben ist, kann der Mieter die Miete hinterlegen, wenn der neue Vermieter nicht bekannt ist.

2. Der Erbe ist nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen, sondern er hat auch die Möglichkeit, diesen Nachweis in anderer Form zu erbringen.

3. Wenn der Erbe (neuer Vermieter) ein eröffnetes öffentliches Testament vorlegt, ist dies in der Regel als ausreichender Nachweis für die Rechtsnachfolge anzusehen. Eine Hinterlegung der Miete seitens des Mieters wirkt dann nicht mehr schuldbefreiend.

4. Eine Kündigung wegen Zahlungsrückstands kann treuwidrig sein, wenn dieser geringfügig oder inzwischen ausgeglichen ist.

5. Die Kündigung ist treuwidrig, wenn der Mieter zwar wegen des vorgelegten Testaments nicht mehr hätte hinterlegen dürfen, er aber stets deutlich machte, dass das Geld zur Begleichung der Mieten verwendet werden und dem Berechtigten, dem neuen Vermieter ausgezahlt werden soll, und er zudem den Verzicht auf die Rücknahme erklärte.

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IMRRS 2025, 0142
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Unbefristeter Arbeitsvertrag spricht gegen nur vorübergehenden Gebrauch

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 14.11.2024 - 6 C 73/23

1. Der einfache Berliner Mietspiegel stellt auch eine taugliche Schätzgrundlage für die in der Inklusivmiete enthaltene Nettokaltmiete dar. Ein eigener Teilmarkt für möblierten Wohnraum existiert derzeit nicht.

2. Legt der Mieter einen unbefristeten Arbeitsvertrag vor, nach dem Ort der Miete und Arbeit identisch sind, so lässt dies den Rückschluss zu, dass der Mieter dort einen neuen Lebensmittelpunkt begründet und die Mietsache nicht nur "vorübergehend" gebraucht i.S.d. § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB.

3. Kommt ein Wohnraummietvertrag über eine Vermittlungsplattform zu Stande, so ist deren Kenntnis zum Gebrauchswillen des Mieters (hier: der unbefristete Arbeitsvertrag) dem Vermieter zurechenbar.

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Online seit 3. Februar

IMRRS 2025, 0139
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Welche Bedeutung hat ein Rückgabeprotokoll?

LG Essen, Urteil vom 12.12.2024 - 10 S 147/23

1. Ist die Wohnung bei Überlassung an den Mieter nicht renoviert, ist dieser nicht etwa durch eine Endrenovierungsklausel zur Renovierung bei Auszug verpflichtet.

2. Der Erklärungsgehalt des Rückgabeprotokolls sagt aus, dass das, was im Protokoll als ordnungsgemäß oder - wenn dieses die Mietsache insgesamt umfasst - nicht aufgeführt ist, vertragsgemäß zurückgegeben wurde.

3. Beanstandungen, die sich in einem von beiden Parteien bei der Endabnahme unterzeichneten Protokoll befinden, sind verbindlich festgestellt, mit Ansprüchen aus nicht aufgeführten oder der Abwehr von aufgeführten Zuständen sind die Parteien hingegen ausgeschlossen, da sie dies wirksam untereinander vereinbart haben.

4. Haben die Parteien den Zustand der Mietsache insgesamt, soweit die Mängel erkennbar waren, festgestellt und nur bestimmte Pflichten bzw. Arbeiten des Mieters festgelegt, so dürfte in dieser Beschränkung der Verzicht auf andere möglicherweise aus der Zustandsbeschreibung folgende Ansprüche zu sehen sein.

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Online seit 31. Januar

IMRRS 2025, 0124
MietrechtMietrecht
Keine Kündigung ohne Fristsetzung

LG Flensburg, Beschluss vom 13.09.2024 - 1 S 26/24

1. Die Kündigung aus wichtigem Grund ist erst nach erfolglosem Ablauf einer zu Abhilfe bestimmten angemessenen Frist zulässig.

2. Das Kündigungsrecht des Mieters entsteht frühestens mit Ablauf der Frist zur Abhilfe.

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IMRRS 2025, 0116
PachtrechtPachtrecht
Nicht zu lange Zuwarten bei Kündigung aus wichtigem Grund

LG Berlin II, Urteil vom 06.12.2024 - 39 O 41/24

1. Haben die Parteien über den Beginn der Pachtzeit keine Regelung getroffen und lässt sich auch aus den Umständen kein Zeitpunkt entnehmen, so wird der Überlassungsanspruch sofort fällig.

2. Aus dem Wesen der außerordentlichen fristlosen Kündigung folgt ihre grundsätzlich Unabdingbarkeit. Generell ist es also nicht zulässig, das Recht zur fristlosen Kündigung durch Vertrag auszuschließen.

3. Die Fristsetzung muss nach allgemeiner Meinung nicht die Androhung enthalten, das Vertragsverhältnis zu kündigen (qualifizierte Fristsetzung), falls die Frist fruchtlos verstreicht.

4. Allenfalls dann, wenn mit der Fristsetzung eine andere Maßnahme als die Kündigung, wie etwa die Minderung oder die Klage auf Mängelbeseitigung, angedroht wird, kann die Kündigung wegen des darin liegenden widersprüchlichen Verhaltens nicht bereits nach erfolglosem Ablauf der gesetzten Frist wirksam erklärt werden, sondern erst nach erfolglosem Ablauf einer neuen Frist.

5. § 314 Abs. 3 BGB ist auf die fristlose Kündigung nach § 543 BGB nicht anwendbar.

6. Das längere Zuwarten mit dem Kündigungsausspruch kann zum Kündigungsausschluss führen, wenn die Kündigungserklärung in treuwidriger Weise hinausgezögert wird. Dies kann regelmäßig nach Ablauf von sechs Monaten angenommen werden, wenn der Kündigungsberechtigte innerhalb dieser Zeit nicht mehr auf den Kündigungsgrund reagiert.

7. Die Inhaltskontrolle von Formularklauseln dient ausschließlich dem Schutz des Vertragspartners des Verwenders; der Verwender kann sich nicht auf die Unwirksamkeit einer von ihm gestellten AGB berufen.

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Online seit 30. Januar

IMRRS 2025, 0120
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wunschvorstellungen sind kein Eigenbedarf

AG Hamburg, Urteil vom 27.09.2024 - 49 C 153/24

1. Eine rückwirkende Geltung der Regelungen des MoPeG für eine in der Vergangenheit liegende, von der Gesellschaft ausgesprochene einseitige Gestaltungserklärung wie eine Kündigung beansprucht das Gesetz nicht.

2. Eine Eigenbedarfskündigung setzt ein schon zum Zeitpunkt der Kündigung bestehendes konkretes Interesse des Vermieters an der künftigen Rückgabe der Räume voraus. Die Bedarfsperson muss die Wohnung tatsächlich nutzen und in sie umziehen wollen. Eine Kündigung auf Vorrat ist insoweit unwirksam.

3. An einem solchen hinreichend verfestigten Eigenbedarf fehlt es, wenn die in Australien lebende und verheiratete Bedarfsperson lediglich erwägt, nach Hamburg zurückzukehren und sich dort eine berufliche Tätigkeit in einem noch nicht feststehenden Bereich zu suchen.

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Online seit 29. Januar

IMRRS 2025, 0113
WohnraummieteWohnraummiete
Balkon darf nicht angebaut werden: Nicht wohnwertmindernd

LG Berlin II, Urteil vom 24.09.2024 - 67 S 57/24

1. Maßgeblich für die Annahme eines wohnwertmindernden Merkmals (hier: fehlende Spüle und fehlender Keller) sind die Verhältnisse bei Beginn des Mietverhältnisses. Das gilt auch bei Übernahme der Wohnung durch den bisherigen Untermieter vom Vormieter.

2. Das wohnwertmindernde Merkmal "fehlender Balkon" trifft nicht zu, wenn nach Auskunft der Unteren Denkmalschutzbehörde der Anbau eines Balkons nicht genehmigungsfähig ist.

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Online seit 27. Januar

IMRRS 2025, 0076
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Kampf gegen Schimmel: Neue Fenster erfordern neues Lüftungsverhalten

LG Landshut, Urteil vom 08.01.2025 - 15 S 339/23

1. Entsteht während der Mietzeit ein Mangel der Mietsache, schuldet der Vermieter dessen Beseitigung im Rahmen seiner Erfüllungspflicht unabhängig davon, ob die Mangelursache in seinem eigenen oder im Gefahrenbereich des Mieters zu suchen ist.

2. Die Pflicht des Vermieters zur Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustands entfällt, soweit der Mieter den Mangel der Mietsache zu vertreten hat, also hierfür die Ursache gesetzt hat.

3. Eine schuldhafte Schimmelverursachung durch den Mieter kommt nur bei unzureichendem Heiz- und Lüftungsverhalten in Betracht, da der Mieter nur diese Parameter beeinflussen kann. Der Mieter muss allerdings grundsätzlich nicht wissen, in welchem Maß er heizen und lüften muss, um Schimmelbildung zu vermeiden.

4. Sofern der Vermieter kein an die konkrete Nutzung angepasstes Lüftungskonzept zur Verfügung stellt, schuldet der Mieter im Rahmen seiner Obhutspflicht nur das, was im Rahmen der Verkehrssitte allgemein üblich ist.

5. Es ist grundsätzlich üblich, zweimal täglich für ca. 10 Minuten zu lüften und Feuchtespitzen gesondert abzuführen. Solche Feuchtespitzen sind zum Beispiel Duschen, Kochen, Wäschetrocknen und Ähnliches.

6. Mussten bisher aufgrund alter, undichter Fenster nur Feuchtespitzen durch Lüften abgeführt werden, genügt - nach Austausch der Fenster - der Hinweis des Vermieters, dass nun vermehrt und richtig gelüftet werden muss.

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IMRRS 2024, 1509
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Mal wieder Schimmel: Mangel oder falsches Nutzerverhalten

AG Köln, Urteil vom 04.09.2024 - 206 C 17/23

1. Aufgrund der besonderen Gefahren von Schimmelpilz für die Rechtsgüter des Mieters und der weiteren Bewohner der Wohnung, insbesondere für ihre Gesundheit und ihr Eigentum, ist die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung bei Auftreten von Schimmel ohne Weiteres nicht unerheblich beeinträchtigt.

2. Der Vermieterseite obliegt der Beweis, dass der Schimmel nicht bauwerksbedingt ist, dass also aus technisch-handwerklicher Sicht auszuschließen ist, dass der Schimmel auf Mängel in der Bausubstanz zurückzuführen ist und dass die Wohnung durch zumutbares Nutzungsverhalten schimmelfrei gehalten werden kann. Erst wenn der Vermieter diesen Beweis geführt hat, muss die Mieterseite beweisen, dass der Schimmel nicht durch ein vertragswidriges Nutzungsverhalten entstanden ist.

3. Kann die Wohnung bei zumutbarem Nutzungsverhalten schimmelfrei gehalten werden, liegt kein Mangel vor.

4. Allein die psychische Gewissheit, dass es wieder zum Auftreten von Schimmel kommen werde, führt nicht zu einer Minderung der Gebrauchstauglichkeit der Wohnung.

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Online seit 23. Januar

IMRRS 2025, 0079
Beitrag in Kürze
GewerberaummieteGewerberaummiete
Wann ist eine Saldoklage zulässig?

OLG Schleswig, Urteil vom 20.11.2024 - 12 U 64/20

1. Zu den Anforderungen an eine Saldoklage.

2. Ordnet der Vermieter Zahlungen bzw. Gutschriften nicht jeweils bestimmten Monaten zu, hat eine gesetzliche Verrechnung auf die ältesten Nebenkostenvorauszahlungsforderungen stattzufinden.

3. Bei dem Vortrag, Guthaben hätten nicht existiert, weil die Vorauszahlungen nicht geleistet worden seien, handelt es sich nicht um eine bloße Neuzuordnung von Zahlungen, sondern um die Behauptung, dass einzelne Positionen des Saldos nicht existent bzw. unrichtig seien. Dabei handelt es sich um neuen Vortrag, der in der Berufungsinstanz verspätet ist.

4. Fasst der Kläger mehrere Ansprüche in einer Klage zusammen, hat er dies auch differenziert zu begründen und dem jeweiligen Lebenssachverhalt zuzuordnen.

5. Bezugsgröße für den kündigungsrelevanten Rückstand ist die vertraglich vereinbarte Gesamtmiete, auch wenn diese gemindert ist.

6. Fällt der Entschuldigungsgrund nachträglich weg und leistet der Schuldner nicht, tritt insofern - auch ohne erneute Mahnung - Schuldnerverzug ein.

7. Wenn erst der vollständige Zahlungsausgleich des Rückstands das Kündigungsrecht beseitigt, kann es nicht treuwidrig sein, vorher zu kündigen, bloß weil eine Zahlung angekündigt wird.

8. Mit einer zeitweiligen Beeinträchtigung durch eine geänderte Verkehrsführung und innerstädtische Bauarbeiten muss, insbesondere bei einer Altstadt, wo durch die Enge der Straßen ohnehin eine angespannte Verkehrssituation besteht, gerechnet werden.

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Online seit 22. Januar

IMRRS 2024, 1566
Beitrag in Kürze
GewerberaummieteGewerberaummiete
Zurückbehaltungsrecht kann durch Vermieter-AGB ausgeschlossen werden!

OLG Schleswig, Urteil vom 23.10.2024 - 12 U 8/23

1. Formularvertragliche Minderungsbeschränkungen in Geschäftsraummietverträgen, die den Mieter auf einen Rückzahlungsanspruch nach Maßgabe des § 812 BGB verweisen, halten einer AGB-rechtlichen Überprüfung stand, da sie den Mieter nicht unangemessen benachteiligen.

2. Dies ist auch dann der Fall, wenn sie mit der Einschränkung der Aufrechnung und Zurückbehaltung auf unbestrittene, entscheidungsreife oder rechtskräftig festgestellte Forderungen kombiniert werden.

3. Die Möglichkeit, ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, kann im Gewerbemietvertrag formularmäßig ausgeschlossen werden. Der formularmäßige Ausschluss ist insofern, wie der Ausschluss der Minderung, zulässig, wenn hiervon unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen ausgenommen sind.

4. Auch die Einrede des nicht erfüllten Vertrags unterfällt einem solchen Zurückbehaltungsausschluss.

5. Eine Klausel, die die Aufrechnung mit unbestrittenen Forderungen nicht ausschließt, ist dahingehend auszulegen, dass sie auch die Aufrechnung mit im Streit stehenden entscheidungsreifen Forderungen zulässt.

6. Ist ein Mietobjekt aus Büro, Lagerhalle und Freifläche vermietet, so ist für die Frage, ob Feuchtigkeitserscheinungen im Gebäude erhebliche Mängel sind, allein auf die Beeinträchtigung des Mietgebrauchs am Gebäude abzustellen.

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IMRRS 2025, 0078
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Bohrmaschinen und Fliesen vertragen sich nicht!

AG Paderborn, Urteil vom 18.03.2024 - 51 C 135/23

Im Hinblick auf das Durchbohren der Wandfliesen - anders als bei der Anbringung von Dübellöchern im Allgemeinen - gilt, dass dies vom Vermieter im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs nur dann hinzunehmen ist, wenn nicht die Platzierung des Bohrlochs in den Fliesenfugen möglich gewesen wäre, da dies mit der weit weniger beeinträchtigenden Einwirkung auf die Sachsubstanz der Mietwohnung einherginge.

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Online seit 21. Januar

IMRRS 2025, 0077
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Duschen muss ohne Überschwemmung möglich sein

AG Paderborn, Urteil vom 11.04.2024 - 58a C 129/23

Nach der Verkehrsanschauung darf ein Mieter eine Dusche erwarten, bei der nicht bei jedem Duschvorgang erhebliche Mengen an Wasser ins Badezimmer und auf bzw. in den Fußboden laufen. Es ist auf Dauer keinem Mieter zumutbar, mit einer nicht vollständig schließenden Tür duschen und dabei das naturgemäß austretende Wasser mit Handtüchern auffangen zu müssen.

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Online seit 20. Januar

IMRRS 2025, 0047
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Doppeltgemoppelt hält nicht immer besser!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.11.2024 - 13 U 76/24

1. Wenn feststeht, dass als Schadensursache nur eine solche aus dem Obhuts- und Gefahrenbereich des Vermieters in Betracht kommt, muss sich dieser nicht nur hinsichtlich der subjektiven Seite, sondern auch hinsichtlich der objektiven Pflichtwidrigkeit entlasten.

2. Eine entsprechende Beweislastumkehr findet auch dann statt, wenn die Ursächlichkeit einer vom Schuldner (Vermieter) verwendeten Sache für den Schaden feststeht.

3. Werden Teile der wesentlichen Vertragsbedingungen nicht im Mietvertrag selbst schriftlich niedergelegt, sondern in Anlagen ausgelagert, so ist die Schriftform nur gewahrt, wenn die Anlagen im Mietvertrag so genau bezeichnet werden, dass deren zweifelsfreie Zuordnung zum Mietvertrag möglich ist.

4. § 536a BGB ist grundsätzlich dispositiv und kann auch durch Formularverträge abbedungen werden.

5. Jede Person, die vom Vermieter zu Verrichtungen in oder an der Mietsache bestellt wird, also beispielsweise für Bauarbeiten, ist Verrichtungsgehilfe des Vermieters.

6. Wird der Mieter gleichzeitig dazu verpflichtet, sich selbst gegen Feuer- und Leitungswasserschäden zu versichern und die Prämien einer vom Vermieter abgeschlossenen derartigen Versicherung zu tragen, so sind diese Regelungen sowohl in sich widersprüchlich als auch intransparent.

7. Zudem dürfte damit auch eine finanzielle Überforderung des Mieters durch die doppelt zu tragenden Versicherungsprämien verbunden sein.




Online seit 16. Januar

IMRRS 2025, 0015
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Neue Rechtslage: Anspruch auf Erlaubnis eines Balkonkraftwerks?

AG Köln, Urteil vom 13.12.2024 - 208 C 460/23

Die Gestattung der Anbringung eines außen an der Balkonbrüstung befestigten Balkonkraftwerks ist dem Vermieter nur bei Absicherung durch eine Versicherung und eine Sicherheitsleistung zumutbar.

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Online seit 15. Januar

IMRRS 2025, 0048
WohnraummieteWohnraummiete
Mietdifferenzschaden nur bei vergleichbaren Wohnungen

LG Braunschweig, Urteil vom 29.10.2024 - 6 S 40/24

1. Zwar besteht grundsätzlich ein Anspruch des Mieters, der berechtigterweise wegen einer Pflichtverletzung des Vermieters gekündigt hat, auf Erstattung der Differenz zwischen der höheren Miete für vergleichbaren Wohnraum und dem bisher gezahlten Mietzins.

2. Der Mieter muss allerdings nachweisen, dass die beiden Wohnungen vergleichbar sind.

3. Gesetzlicher Maßstab für die Vergleichbarkeit von Wohnraum sind im Rahmen der Mieterhöhung diejenigen Entgelte, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit gezahlt werden. Diese Kriterien sind auch bei der Bewertung eines Mietdifferenzschadens für die Beantwortung der Frage der Vergleichbarkeit zu berücksichtigen.

4. Ist eine Raumtemperatur von durchgängig 21 Grad Celsius nötig, um Schimmelbildung zu vermeiden, so ist ein solches Heiz- und Lüftungsverhalten einem Mieter nicht zumutbar.

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Online seit 14. Januar

IMRRS 2025, 0045
MietrechtMietrecht
Messe pandemiebedingt abgesagt: Anzahlung für Hotel wird nicht erstattet!

OLG Celle, Urteil vom 15.11.2024 - 5 U 198/22

1. Auch wenn die Veranstaltung einer Messe als Anlass einer Hotelbuchung aus einem Hotelbeherbergungsvertrag ersichtlich ist, hat dies regelmäßig nicht zur Folge, dass die Durchführung der Messe derart Vertragsinhalt wird, dass der Hotelbetreiber seine vertraglichen Pflichten nur unter der Voraussetzung einer tatsächlichen Durchführung der Messe erfüllen kann.*)

2. Ob dem Hotelbetreiber die Beherbergungsleistung aus rechtlichen Gründen unmöglich wird, weil nach den im vereinbarten Beherbergungszeitraum geltenden Bestimmungen der Nds. Corona-VO Übernachtungsdienstleistungen zu touristischen Zwecken untersagt und nur zu notwendigen Zwecken gestattet waren, ist an dem ursprünglich vereinbarten Zweck der Buchung zu orientieren, nicht hingegen daran, welchem - anderen - Zweck die Übernachtung nach Absage der Messe tatsächlich hätte dienen können.*)

3. Vereinbaren die Parteien eines Beherbergungsvertrags nach pandemiebedingter Absage einer Messe einen neuen Buchungszeitraum für den verlegten Messetermin, so trägt in der Regel der Mieter das Risiko einer erneuten Absage der Messe.*)

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Online seit 13. Januar

IMRRS 2024, 1568
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Kein Eigenbedarf bei unklarer Lebensplanung!

AG Hamburg, Beschluss vom 20.12.2024 - 49 C 154/24

1. Soweit eine Eigenbedarfskündigung damit begründet wird, die Bedarfsperson (hier Tochter) plane nach Abschluss ihrer Ausbildung, ihren Lebensmittelpunkt aus dem Ausland nach Hamburg zu verlegen, handelt es sich um eine unzulässige Vorratskündigung.

2. Wird in der Kündigung angegeben, die Tochter habe sich auf verschiedene Jobangebote in Hamburg beworben und möchte in Hamburg ihren zukünftigen Lebensmittelpunkt begründen, ergibt sich bereits aus der Kündigung, dass völlig unklar ist, ob der angedachte Eigenbedarf letztlich umsetzbar ist.

2. Die unterbliebene Besichtigung der Wohnung ist ein gewichtiges Indiz gegen eine hinreichende Verfestigung des Eigenbedarfs. Gleiches gilt für den Nichteinzug bis zum Zeitpunkt der übereinstimmenden Erledigungserklärung.

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Online seit 10. Januar

IMRRS 2025, 0041
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Kündigung durch Schriftsatz per beA weiterhin möglich?

BGH, Urteil vom 27.11.2024 - VIII ZR 155/23

1. Bei einer empfangsbedürftigen Willenserklärung ist es auch für die elektronische Form zur Wahrung der Form nicht ausreichend, dass die Willenserklärung formgerecht abgegeben wurde; diese muss dem Erklärungsgegner vielmehr auch in der entsprechenden Form zugehen. Für den Zugang einer in einem qualifiziert elektronisch signierten elektronischen Dokument enthaltenen Willenserklärung ist es daher erforderlich, dass dieses Dokument so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass dieser die qualifizierte elektronische Signatur des Erklärenden und damit die Echtheit des Dokuments prüfen kann.*)

2. Diese Voraussetzungen sind in dem Zeitraum vor dem Inkrafttreten der Vorschrift des § 130e ZPO am 17.07.2024 erfüllt, wenn in einem Zivilprozess ein elektronischer Schriftsatz mit einer gültigen qualifizierten elektronischen Signatur, der eine empfangsbedürftige Willenserklärung enthält, vom Gericht unter Aufrechterhaltung der elektronischen Signatur elektronisch an den Empfänger der Willenserklärung weitergeleitet wird.*)

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IMRRS 2025, 0034
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Kündigung in elektronisch eingereichter Klage wirksam?

BGH, Urteil vom 27.11.2024 - VIII ZR 159/23

1. Bei einer empfangsbedürftigen Willenserklärung ist es auch für die elektronische Form zur Wahrung der Form nicht ausreichend, dass die Willenserklärung formgerecht abgegeben wurde; diese muss dem Erklärungsgegner vielmehr auch in der entsprechenden Form zugehen. Für den Zugang einer in einem qualifiziert elektronisch signierten elektronischen Dokument enthaltenen Willenserklärung ist es daher erforderlich, dass dieses Dokument so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass dieser die qualifizierte elektronische Signatur des Erklärenden und damit die Echtheit des Dokuments prüfen kann.*)

2. Diese Voraussetzungen sind in dem Zeitraum vor dem Inkrafttreten der Vorschrift des § 130e ZPO am 17.07.2024 erfüllt, wenn in einem Zivilprozess ein elektronischer Schriftsatz mit einer gültigen qualifizierten elektronischen Signatur, der eine empfangsbedürftige Willenserklärung enthält, vom Gericht unter Aufrechterhaltung der elektronischen Signatur elektronisch an den Empfänger der Willenserklärung weitergeleitet wird.*)

3. In dem Zeitraum vor dem Inkrafttreten des § 130e ZPO bewirkt die Übermittlung eines Ausdrucks eines mit einer gültigen qualifizierten elektronischen Signatur versehenen, bei Gericht im Rahmen eines Zivilprozesses eingegangenen elektronischen Dokuments unter Beifügung eines Transfervermerks im Sinne des § 298 Abs. 3 ZPO keinen wirksamen Zugang der in dem Dokument enthaltenen empfangsbedürftigen Willenserklärung beim Erklärungsgegner.*)

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IMRRS 2025, 0012
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Verwirkung rückständiger Mietzahlungen?

LG Wiesbaden, Urteil vom 04.09.2024 - 3 S 13/24

Zu den Voraussetzungen der Verwirkung im Rahmen eines Wohnraummietverhältnisses.*)

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Online seit 9. Januar

IMRRS 2025, 0019
WohnraummieteWohnraummiete
Verwahrloster Zustand ist keine Vorenthaltung!

LG München I, Beschluss vom 17.07.2023 - 14 S 4563/23

Allein darin, dass der Mieter dem Vermieter die Räume in verwahrlostem oder einem sonst nicht vertragsgemäßen Zustand überlässt, kann noch keine Vorenthaltung gesehen werden.

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IMRRS 2025, 0018
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Schadensersatz wegen Verletzung der Räumungs- und Rückgabepflicht?

LG Darmstadt, Urteil vom 16.12.2024 - 18 O 6/23

1. Schadensersatz wegen der Verletzung der Räumungs- und Rückgabepflicht steht dem Vermieter grundsätzlich nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 281 BGB zu, wobei regelmäßig erforderlich ist, dass dem Mieter eine Frist zur Erfüllung der Räumungs- und Rückgabepflicht gesetzt wurde.*)

2. §§ 535 Abs. 1, 280 Abs. 1 und 3, 281 BGB enthalten für Leistungsstörungen im Mietvertrag eine spezielle und erschöpfende Regelung.*)

3. § 548 BGB kann auch dann anwendbar sein, wenn der Vermieter anstelle des Mieters das Mietobjekt räumt.*)

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Online seit 8. Januar

IMRRS 2025, 0023
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Lediglich einfache Modernisierung: Was nun bei Erstvermietung?

BGH, Urteil vom 27.11.2024 - VIII ZR 36/23

Erteilt der Vermieter dem Mieter vor Abgabe von dessen Vertragserklärung die Auskunft, es handele sich um die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung, stellt sich jedoch heraus, dass keine umfassende, sondern lediglich eine einfache Modernisierung durchgeführt worden ist, ist der Vermieter nicht gem. § 556g Abs. 1a Satz 2 BGB gehindert, sich jedenfalls auf die nach Maßgabe des § 556e Abs. 2 BGB zulässige Miete zu berufen (Bestätigung von Senatsurteil vom 18.05.2022 - VIII ZR 9/22, Rz. 54, IMRRS 2022, 0902 = WuM 2022). *)

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IMRRS 2025, 0026
WohnraummieteWohnraummiete
Zweite Berliner Mietenbegrenzungsverordnung ist rechtmäßig

BGH, Urteil vom 18.12.2024 - VIII ZR 16/23

Die Verordnung des Landes Berlin vom 19.05.2020 zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn (Zweite Berliner Mietenbegrenzungsverordnung) ist rechtmäßig und beruht insbesondere auf einer verfassungsgemäßen Ermächtigungsgrundlage.

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