Immobilien- und Mietrecht.
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Aktuelle Urteile in allen Sachgebieten
Online seit 18. Juni
IMRRS 2024, 0795![Wohnungseigentum Wohnungseigentum](/include/css/imr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 06.06.2024 - 2-13 S 48/23
1. Ein Beschluss über eine Baumaßnahme nach § 20 Abs. 1 WEG entspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die auf konkreten Tatsachen beruhende Gefahr besteht, dass Eigentümer hierdurch ohne ihr Einverständnis gegenüber anderen unbillig benachteiligt werden.*)
2. Wird einem Eigentümer der Einbau eines technischen Geräts gestattet (hier Klimaanlage), sind insoweit nicht nur die Nachteile durch den unmittelbaren Einbau zu berücksichtigen, sondern auch die Nachteile, die bei einem bestimmungsgemäßen Gebrauch zu erwarten sind. Die Gemeinschaft hat ggf. durch Auflagen sicherzustellen, dass der Gebrauch nicht zu Beeinträchtigungen i.S.v. § 20 Abs. 4 WEG führt.*)
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IMRRS 2024, 0793
![Nachbarrecht Nachbarrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
AG Wolfratshausen, Urteil vom 24.10.2022 - 5 C 274/20
1. Die Einhaltung oder Überschreitung der Grenz- oder Richtwerte der TA-Lärm indiziert die Unwesentlichkeit bzw. die Wesentlichkeit der Beeinträchtigung.
2. In einem landwirtschaftlich geprägten Ort können Kuhglocken sozialadäquat sein.
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IMRRS 2024, 0794
![Insolvenz und Zwangsvollstreckung Insolvenz und Zwangsvollstreckung](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
BGH, Urteil vom 18.01.2024 - IX ZR 6/22
1. Gewährt der Schuldner dem Anfechtungsgegner im Zustand der drohenden Zahlungsunfähigkeit eine inkongruente Deckung und hat die Inkongruenz ein erhebliches Gewicht, obliegt dem Anfechtungsgegner der Gegenbeweis, dass die angefochtene Rechtshandlung Bestandteil eines ernsthaften, wenn auch letztlich fehlgeschlagenen Sanierungsversuchs war (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 03.03.2022 - IX ZR 78/20, Rz. 74, IBRRS 2022, 0828). *)
2. Ist der Anfechtungsgegner im Zeitpunkt der Vornahme der angefochtenen Rechtshandlung nur zu einer kürzeren als der von ihm nach dem Sanierungsgutachten geforderten Prolongation der gewährten Darlehen bereit, kann dies Zweifel am Vertrauen auf einen ernsthaften und erfolgversprechenden Sanierungsversuch begründen.*)
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IMRRS 2024, 0791
![Rechtsanwälte Rechtsanwälte](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.05.2024 - 1 LZ 102/21
1. Die Begründung für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand muss geeignet sein, ein Organisationsverschulden als Ursache der Fristversäumung mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit auszuschließen.*)
2. Zu den Aufgaben eines Prozessbevollmächtigten gehört insbesondere die Einrichtung einer wirksamen Ausgangskontrolle.*)
3. Auf ein Organisationsverschulden kommt es dann nicht an, wenn auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Schriftsatz tatsächlich bei der Post aufgegeben wurde.*)
4. Das Abweichen von einer üblichen Vorgehensweise (hier: Aufgabe zur Post statt der Übermittlung per beA) bedarf der Glaubhaftmachung der diese Abweichung rechtfertigenden Gründe.*)
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IMRRS 2024, 0790
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
OLG Hamburg, Beschluss vom 12.02.2024 - 4 W 65/23
1. Die Vorlage eines Privatgutachtens kann im Kostenfestsetzungsverfahren erforderlich sein, wenn nur auf diese Weise glaubhaft gemacht werden kann, dass der Partei die dafür erstattet verlangten Kosten tatsächlich entstanden sind (Anschluss an BGH, IBR 2013, 319).*)
2. Kosten für privat in Auftrag gegebene Gutachten sind grundsätzlich nicht zu erstatten. Etwas anderes gilt ausnahmsweise, wenn das Privatgutachten aus der Sicht ex ante prozessbezogen und notwendig war.*)
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Online seit 17. Juni
IMRRS 2024, 0787![Wohnraummiete Wohnraummiete](/include/css/imr-online/zielgrp1/1gr.jpg)
LG Berlin II, Beschluss vom 23.05.2024 - 67 T 30/24
Die mit einem Zahlungsverzug begründete Pflichtverletzung des Mieters ist nicht allein deshalb "erheblich" i.S.d. § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB, weil der Zahlungsrückstand summenmäßig über eine Monatsmiete hinausgeht (hier: Zahlungsrückstand i.H.v. 812,23 Euro). Für die Erheblichkeitsprüfung ist vielmehr auf sämtliche Umstände des Einzelfalls abzustellen.*)
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IMRRS 2024, 0650
![Wohnraummiete Wohnraummiete](/include/css/imr-online/zielgrp1/1gr.jpg)
AG Bad Salzungen, Urteil vom 22.06.2023 - 1 C 119/22
1. Weicht die zum Vergleichszwecke angegebene Wohnung um 33% von der Wohnfläche der Mietwohnung ab, liegt insoweit eine Flächenabweichung von einem solchen Ausmaß vor, die eine Vergleichbarkeit der Wohnungen ausschließt.
2. Verfügt die Vergleichswohnung über neueste Elektrik nach dem Stand der Technik, während in der Mietwohnung noch alte Alu-Leitungen verlegt sind, und sind im Gegensatz zur Mietwohnung in der Vergleichswohnung zusätzlich die Fußböden und das Bad saniert und die Türen erneuert, weist die Vergleichswohnung einen Qualitätsstandard auf, der derart vom Qualitätsstandard der Mietwohnung abweicht, dass kein Vergleich gerechtfertigt ist.
3. Eine Haushälfte ist kein Vergleichsobjekt für eine Mietwohnung.
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IMRRS 2024, 0786
![Allgemeines Zivilrecht Allgemeines Zivilrecht](/include/css/imr-online/zielgrp0/0gr.jpg)
OLG Schleswig, Beschluss vom 23.04.2024 - 7 U 150/23
1. Bei einem < 4m hohen Hallenvordach auf einem Betriebsgelände liegt keine Verletzung der Verkehrssicherungspflichten vor, wenn die geringe Höhe des Vordachs für jedermann unschwer erkennbar war und durch orangefarbene Ballons auf die damit verbundenen Gefahren hingewiesen wurde. Weitere Hinweise (z.B. Markierungen auf der Straße; Poller etc.) waren nicht erforderlich.*)
2. Bei einem mit Dachpappe gedecktem Flachdach ist im Wege der Vorteilsanrechnung ein entsprechender Abzug neu für alt gerechtfertigt. Ein solches Dach weist - im Vergleich zu einem Ziegel oder Blechdach - eine geringere Lebensnutzungsdauer auf. Es ist üblicherweise anfällig für Undichtigkeiten und muss regelmäßig gewartet und erneuert werden. Die Nutzungsdauer solcher Bitumendächer kann auf 25 Jahre geschätzt werden.*)
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IMRRS 2024, 0785
![Rechtsanwälte Rechtsanwälte](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 17.04.2024 - AnwZ (Brfg) 8/24
Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens, also auf den Erlass des Widerspruchsbescheids oder - wenn das Vorverfahren entbehrlich ist - auf den Ausspruch der Widerrufsverfügung abzustellen. Die Beurteilung danach eingetretener Entwicklungen ist einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten.
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IMRRS 2024, 0784
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
OLG Bremen, Beschluss vom 13.03.2024 - 2 W 44/23
1. Aufwendungen der Parteien zählen auch dann, wenn sie zwecks Vor- und Nachbereitung von Ortsterminen mit einem gerichtlich bestellten Sachverständigen getätigt werden, nicht zu den Gerichtskosten im Sinne einer Kostenvereinbarung der Parteien (Anschluss an BGH, IBR 2021, 276).*)
2. Auslegung von Kostenregelungen in einem Vergleich (hier: eigene Aufwendungen einer Partei zur Vor- und Nachbereitung eines Ortstermins mit Bauteilöffnung sind keine Gerichtskosten).*)
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