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Derzeit 48.526 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Immobilien 7 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 109 Urteile neu eingestellt.

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Aktuelle Urteile zum Immobilienrecht

7 Urteile - (109 in Alle Sachgebiete)

Online seit 9. August

IMRRS 2024, 1016
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wohnungsrecht: Wegzugsklausel ist zulässig

OLG München, Beschluss vom 30.07.2024 - 34 Wx 134/24

1. Ein Wohnungsrecht kann unter der auflösenden Bedingung, dass der Berechtigte das Anwesen auf Dauer verlässt, bestellt werden (sog. Wegzugsklausel).*)

2. Der Nachweis, dass das Grundbuch infolge des Wegzugs des Berechtigten i. S. d. § 22 Abs. 1 GBO unrichtig geworden ist, kann durch die Vorlage einer Meldebescheinigung gemäß § 18 Abs. 2 BMG nicht geführt werden.*)

3. Es steht den Beteiligten frei, vertraglich erleichterte Löschungsvoraussetzungen zu vereinbaren.*)

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Online seit 6. August

IMRRS 2024, 1009
Beitrag in Kürze
ImmobilienImmobilien
Feuchte Wohnräume sind Kaufmangel!

BGH, Urteil vom 21.06.2024 - V ZR 79/23

Als Wohnung verkaufte Räume im Souterrain eines Altbaus, die bei Gefahrübergang erhebliche Wandfeuchtigkeit aufweisen, sind regelmäßig weder für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung noch für die gewöhnliche Verwendung zum Wohnen geeignet und infolgedessen mangelhaft.*)

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IMRRS 2024, 0869
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Vollstreckung aus Sicherungsgrundschuld ohne Kündigungsnachweis?

LG Bonn, Beschluss vom 13.05.2024 - 6 T 56/24

1. Zwar ist bei der Vollstreckung aus einer Sicherungsgrundschuld zur Fälligkeit der Grundschuld die Vorschrift des § 1193 BGB zu beachten. Danach muss eine Kündigungsfrist von sechs Monaten eingehalten werden. 2. Der Grundstückseigentümer darf bei der Grundschuldbestellung mit Unterwerfungserklärung aber einen Nachweisverzicht hierzu erklären, so dass die vollstreckbare Ausfertigung ohne Kündigungsnachweis erteilt werden kann.

3. Die materielle Rechtmäßigkeit einer von einem Notar erteilten einfachen Vollstreckungsklausel nach § 724 ZPO ist vom Vollstreckungsgericht nicht zu überprüfen.

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Online seit 30. Juli

IMRRS 2024, 0983
ProzessualesProzessuales
Wann ist eine Urkunde mangelbehaftet?

KG, Beschluss vom 27.06.2024 - 1 W 102/24

Bei der Prüfung, ob eine Urkunde Mängel i.S.v. § 419 ZPO enthält, die geeignet sind, die Vermutungswirkung des § 440 Abs. 2 ZPO zu erschüttern, können die Feststellungen nicht darauf beschränkt bleiben, die Urkunde enthalte - vorliegend handschriftliche - Ergänzungen oder Durchstreichungen. Es muss darüber hinaus der ursprüngliche Inhalt und der, den die Urkunde mit den Ergänzungen erhalten hat, in den Blick genommen werden. Ergibt sich erst mit den Ergänzungen ein - im Grundbuch - vollziehbarer Inhalt, ist die Annahme naheliegend, dass die Änderungen der Urkunde mit Willen der Personen erfolgt sind, deren Unterschrift ein Notar beglaubigt hat.*)

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Online seit 26. Juli

IMRRS 2024, 0972
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Feuerwehr beschädigt Eingangstür: Wer muss zahlen?

AG Hildburghausen, Urteil vom 22.05.2024 - 21 C 133/23

Wird eine Wohnungseingangstür im Rahmen eines Feuerwehreinsatzes beschädigt, hat grundsätzlich der Vermieter der Wohnung für eine ordnungsgemäße Instandsetzung der Tür zu sorgen.

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Online seit 17. Juli

IMRRS 2024, 0933
ProzessualesProzessuales
Selbständiges Beweisverfahren statt Auskunfts- und Wertermittlungsklage!

OLG Hamm, Beschluss vom 03.01.2023 - 10 W 71/22

Ein Pflichtteilsberechtigter kann im Wege des selbständigen Beweisverfahrens gem. § 485 ZPO die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Ermittlung des Verkehrswerts einer im Nachlass vorhandenen Immobilie verlangen. Er ist nicht auf die Erhebung einer Auskunfts- und Wertermittlungsklage gem. § 2314 BGB zu verweisen.*)

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Online seit 15. Juli

IMRRS 2024, 0925
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundstückskaufvertrag: Verwalter kann für die Gemeinschaft die Auflassung erklären

OLG München, Beschluss vom 11.07.2024 - 34 Wx 155/24

1. § 9b Abs. 1 WEG beinhaltet eine umfassende organschaftliche Vertretungsmacht des Verwalters für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.*)

2. Bei Erwerb von Grundeigentum durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, vertreten durch den Verwalter, ist für die Eintragung der Auflassung im Grundbuch kein Nachweis einer durch Mehrheitsbeschluss erfolgten Verwalterermächtigung erforderlich (Abgrenzung zu OLG München, Beschluss vom 16.11.2016 - 34 Wx 305/16, ZWE 2017, 93).*)

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