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Derzeit 48.571 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Prozessuales 48 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 110 Urteile neu eingestellt.

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Aktuelle Urteile zum Prozessrecht

48 Urteile - (110 in Alle Sachgebiete)

Online seit heute

IMRRS 2024, 1080
ProzessualesProzessuales
Umfasst die Kostenentscheidung des Hauptverfahrens die Kosten des sBV?

BGH, Beschluss vom 06.06.2024 - V ZB 67/23

1. Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens werden von der Kostenentscheidung eines anschließenden Klageverfahrens nur mit umfasst, wenn die Parteien der beiden Verfahren identisch sind.

2. An der erforderlichen Parteiidentität fehlt es insbesondere dann, wenn ein Antragsgegner des selbstständigen Beweisverfahrens im anschließenden Hauptsacheverfahren lediglich als Streithelfer einer Partei beteiligt ist.

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Online seit gestern

IMRRS 2024, 1086
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Steuernachteile bei Grundstücksübertragung: Notar muss nicht umfassend beraten

OLG Hamm, Urteil vom 29.05.2024 - 11 U 71/23

Ein Notar ist nicht verpflichtet, einen Grundstücksübertragungsvertrag im Hinblick auf mögliche Steuerersparnisse der Beteiligten zu gestalten, wenn die Beteiligten von einem Steuerberater beraten werden und dem Notar keine Vorstellungen für eine bestimmte, aus steuerlichen Gründen zu wählende Vertragsgestaltung mitteilen. Mit einen Hinweis auf die mit einem Vertrag kraft Gesetzes verbundenen Steuerpflichten genügt der Notar auch seiner Belehrungspflicht, wenn ihm aus der Vertragsgestaltung resultierende evtl. Steuernachteile nicht bekannt sind und nicht bekannt sein müssen.*)

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IMRRS 2024, 1078
ProzessualesProzessuales
Befangenheitsablehnung dient nicht der Fehlerkontrolle!

OLG Köln, Beschluss vom 08.03.2024 - 26 WF 8/24

1. Die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit findet statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen. Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht einer Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln.

2. Eine der Partei bzw. dem Verfahrensbeteiligten ungünstige Rechtsauffassung rechtfertigt grundsätzlich die Besorgnis der Befangenheit nicht; auch etwaige Verfahrensfehler im Rahmen der Verfahrensleitung sind grundsätzlich kein Ablehnungsgrund. Die Befangenheitsablehnung ist kein Instrument zur Fehler- und Verfahrenskontrolle.

3. Die Besorgnis der Befangenheit kann sich im Einzelfall auch aus einer unzulänglichen oder unsachlichen Stellungnahme des Richters zu dem Ablehnungsantrag in der dienstlichen Äußerung ergeben. Wenn sich die geltend gemachten Ablehnungsgründe auf aktenkundige Vorgänge beziehen, kann eine dienstliche Erklärung zur Sachaufklärung nichts beitragen und ist daher entbehrlich.

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IMRRS 2024, 1076
ProzessualesProzessuales
Beschwerdewert bei Streit über Notweg?

BGH, Beschluss vom 13.06.2024 - V ZR 174/23

1. Maßgebend für den Wert der Beschwer ist das Interesse des Rechtsmittelführers an der Abänderung des angefochtenen Urteils, das unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten ist.

2. Um dem Revisionsgericht die Prüfung dieser Zulässigkeitsvoraussetzung zu ermöglichen, muss der Beschwerdeführer innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der beabsichtigten Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will.

3. Die Beschwer bemisst sich nach der Wertminderung, die ein Grundstück durch die Pflicht zur Duldung des Notwegs erleidet. Die ausgeurteilte Gegenleistung in Form der Notwegrente bleibt unberücksichtigt.

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Online seit 20. August

IMRRS 2024, 1077
RechtsanwälteRechtsanwälte
Vergleich zwischen Kläger und Streithelfer: Einigungsgebühr für Beklagtenanwalt?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.03.2024 - 6 W 115/23

1. Für den Rechtsanwalt fällt eine Einigungsgebühr an, soweit ein Vertrag, also eine Übereinkunft mit Rechtsbindungswillen, durch seine Mitwirkung zustande kommt und die Einigung das Rechtsverhältnis seines Mandanten unmittelbar betrifft. Es genügt nicht, dass der Rechtsanwalt an einem zwischen anderen Prozessparteien geschlossenen Vergleich mitwirkt, selbst wenn sein Mandant von den Vereinbarungen mittelbar betroffen ist.

2. Bei einem Vergleichsabschluss zwischen Kläger und Streithelfer entsteht für den Beklagtenvertreter keine Einigungsgebühr.

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IMRRS 2024, 1075
ProzessualesProzessuales
Anforderungen an die Darlegung eines Gehörsverstoßes?

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.08.2024 - A 13 S 506/24

Wird ein Gehörsverstoß mit der Begründung geltend gemacht, das Verwaltungsgericht habe die im angegriffenen Urteil verwerteten Erkenntnismittel nicht ordnungsgemäß in das Verfahren eingeführt, so verlangt das Darlegungserfordernis eine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes und ein Mindestmaß der Geordnetheit des Vortrags sowie die vollständige und schlüssige Darlegung des Sachverhalts, aus dem sich der geltend gemachte Verstoß ergeben soll.*)

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IMRRS 2024, 1069
ProzessualesProzessuales
Streitwert bei Falschparkern: 1.000 Euro

KG, Beschluss vom 15.03.2024 - 10 W 29/24

1. Auch im GKG ist ein Auffangwert von 5.000,00 Euro grundsätzlich angemessen. Voraussetzung ist aber, dass es an Anhaltspunkten für einen anderen Wert fehlt.*)

2. Für die unstatthafte Benutzung einer Mülltonne kann ein Streitwert von 100 Euro angemessen sein.

3. Der Streitwert für das unzulässige Abstellen eines PKW kann mit 1.000 Euro angesetzt werden.

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Online seit 19. August

IMRRS 2024, 1070
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Rechtsbeschwerde gegen Entscheidung über Eröffnung des Insolvenzverfahrens?

BGH, Beschluss vom 18.07.2024 - IX ZB 29/23

Eine Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist auch dann nur statthaft, wenn sie durch das Beschwerdegericht zugelassen worden ist, wenn mit der Rechtsbeschwerde geltend gemacht wird, es fehle die internationale Zuständigkeit des Insolvenzgerichts.*)

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IMRRS 2024, 1072
ProzessualesProzessuales
Ohne Verkündungsnachweis keine Verkündung!

OLG München, Beschluss vom 21.03.2024 - 25 U 5466/23

1. Es fehlt am Nachweis einer Verkündung gem. § 310 ZPO, wenn kein ordnungsgemäß unterschriebenes Protokoll besteht. Enthält ein Protokoll die Feststellung, „anliegende Entscheidung“ sei verkündet worden, so erbringt es nur dann Beweis dafür, dass ein Urteil auf der Grundlage einer schriftlich fixierten Urteilsformel verkündet worden ist, wenn das Protokoll innerhalb der Fünfmonatsfrist des § 517 ZPO erstellt worden ist.

2. Dem Protokoll fehlt die formelle Beweiskraft des § 165 ZPO, wenn es nicht gem. § 163 ZPO unterschrieben oder nach § 130b ZPO signiert ist.

3. Wird ein Urteil in der irrigen Annahme zugestellt, dass es verkündet worden ist, liegt ein Fall des sogenannten Scheinurteils vor.

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IMRRS 2024, 1073
ProzessualesProzessuales
Streitwert der Nebenintervention?

OLG München, Beschluss vom 03.04.2024 - 9 W 421/24 Bau

Der Streitwert einer durchgeführten Nebenintervention stimmt in der Regel mit dem Streitwert der Hauptsache überein, wenn der Nebenintervenient am Prozess im gleichen Umfang beteiligt ist wie die Partei, der er beigetreten ist. Ohne Bedeutung ist, ob der Nebenintervenient selbst Anträge gestellt hat.

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Online seit 16. August

IMRRS 2024, 1060
ProzessualesProzessuales
Wann ist die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil zulässig?

BGH, Beschluss vom 08.02.2024 - V ZB 53/23

1. Ein (zweites) Versäumnisurteil, gegen das der Einspruch an sich nicht statthaft ist, unterliegt der Berufung nur insoweit, als sie darauf gestützt wird, dass der Fall der schuldhaften Versäumung nicht vorgelegen habe.

2. Eine zulässige Berufung gegen ein (zweites) Versäumnisurteil setzt die schlüssige Darlegung voraus, dass der Termin nicht schuldhaft versäumt wurde. Wird die fehlende oder unverschuldete Säumnis nicht schlüssig dargelegt, ist die Berufung als unzulässig zu verwerfen.

3. Nicht schuldhaft ist die Säumnis, wenn die Partei beziehungsweise ihr Prozessvertreter, dessen Verschulden sich die Partei als eigenes zurechnen lassen muss, an der Wahrnehmung des Verhandlungstermins unverschuldet verhindert war, mithin die Sorgfalt einer ordentlichen Prozesspartei gewahrt hat.

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Online seit 15. August

IMRRS 2024, 1059
ProzessualesProzessuales
Gutachten muss mit Gegengutachten angegriffen werden!

OLG Bamberg, Beschluss vom 14.05.2024 - 4 U 134/23

1. Reines Parteivorbringen in der Berufungsbegründung ist grundsätzlich nicht geeignet, gutachterliche Feststellungen (…) in Frage zu stellen.*)

2. Die aus § 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO resultierende Pflicht des Gerichts darauf hinzuwirken, dass „die Beweismittel bezeichnet“ werden, geht nicht so weit, dass eine Partei zur Benennung weiterer möglicher Beweismittel aufzufordern ist.*)

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IMRRS 2024, 1056
ProzessualesProzessuales
Herausgabe gemeinsam genutzter Wohnung: Streitwert?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.02.2024 - 4 W 18/24

Vorläufiger Streitwert bei einer Klage, mit der der Kläger von seiner ehemaligen Lebensgefährtin nach § 985 BGB Herausgabe der zuvor gemeinsam genutzten Wohnung verlangt.*)

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Online seit 14. August

IMRRS 2024, 1051
RechtsanwälteRechtsanwälte
Anwalt muss Voraussetzungen für Fristverlängerung kennen!

BGH, Beschluss vom 18.07.2024 - V ZB 79/23

1. Anwälte müssen die Voraussetzungen für eine Fristverlängerung selbst kennen. Sie müssen also wissen, dass eine Fristverlängerung über einen Monat hinaus der Zustimmung des Gegners bedarf.

2. Erklärt das Gericht, dass bei "Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen" Fristverlängerung gewährt werde, kann der Rechtsanwalt nicht davon ausgehen, dass die Berufungsbegründungsfrist über den einen Monat hinaus ohne Einwilligung des Gegners verlängert werden würde. Denn dafür hätte der Gegner zustimmen müssen.

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IMRRS 2024, 1052
ProzessualesProzessuales
Einzelrichtersache bleibt in der Beschwerde Einzelrichtersache!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.07.2024 - 19 W 36/24

Im Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht ist die Einzelrichterin/der Einzelrichter zuständig, wenn die angefochtene Entscheidung von einer Einzelrichterin/einem Einzelrichter erlassen wurde, die Nichtabhilfeentscheidung aber vom voll besetzten Spruchkörper (Anschluss an OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.10.2003 – 1 W 70/03 –, IBRRS 2003, 4147 = IMRRS 2003, 1465; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.09.2002 – 24 W 29/02 –, IBRRS 2002, 3177 = IMRRS 2002, 0857).*)

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Online seit 13. August

IMRRS 2024, 1045
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Unfaire Miteigentümer: Versteigerungsverfahren wird abgebrochen!

BGH, Beschluss vom 18.07.2024 - V ZB 43/23

Bei falschen oder die wahre Sachlage verzerrenden Erklärungen eines Miteigentümers im Teilungsversteigerungstermin, die in der tatrichterlichen Gesamtschau der protokollierten Vorgänge die Annahme rechtfertigen, dass Bietinteressenten von der Abgabe von Geboten abgeschreckt werden sollen, damit der Miteigentümer das Grundstück selbst günstig ersteigern kann, kann die Fortsetzung des Versteigerungsverfahrens gegen das Gebot der fairen Verfahrensführung verstoßen. Der Zuschlag ist nach § 83 Nr. 6 ZVG zu versagen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich dieses Verhalten nachteilig auf die Abgabe von Geboten ausgewirkt hat.*)

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IMRRS 2024, 1046
ProzessualesProzessuales
Frist wird voll ausgenutzt: Erhöhte Sorgfalt an rechtzeitigen Zugang!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.08.2024 - 4 A 1179/24

1. Zur rechtzeitigen Erhebung der Klage (§ 81 Satz 1 VwGO) kommt es auf deren Eingang bei Gericht und nicht auf die Absendung des Schriftstücks per Post an.*)

2. Für eine die Frist in Gang setzende Rechtsmittelbelehrung genügen die in § 58 Abs. 1 VwGO aufgeführten Angaben (über den Rechtsbehelf, die Verwaltungsbehörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, den Sitz und die einzuhaltende Frist), ohne dass es eines ergänzenden Hinweises darauf bedarf, dass der Rechtsbehelf innerhalb der angegebenen Frist bei dem Gericht eingegangen sein muss.*)

3. Bei voller Ausnutzung der Frist trifft den Rechtsbehelfsführer eine erhöhte Sorgfaltspflicht hinsichtlich des rechtzeitigen Eingangs des betreffenden Schriftsatzes bei Gericht.*)

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IMRRS 2024, 1043
ProzessualesProzessuales
Überraschungsentscheidung = Verfassungsverstoß!?

VerfGH Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.06.2024 - VGH B 7/24

1. Ein Gericht ist bei der Abfassung der Entscheidungsgründe grundsätzlich nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen ausdrücklich zu befassen. Der wesentliche, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienende Vortrag muss aber regelmäßig in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden.*)

2. Von Verfassungs wegen ist ein Hinweis auf eine Rechtsauffassung, die das Gericht der Entscheidung zugrunde legen will, nur in besonderen Fällen geboten, denn ein Verfahrensbeteiligter hat von sich aus alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte in Betracht zu ziehen und seinen Vortrag darauf einzustellen. Art. 6 Abs. 2 LV-RP enthält jedoch ein auf die Rechtslage bezogenes Verbot von Überraschungsentscheidungen (hier bejaht).*)

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Online seit 12. August

IMRRS 2024, 1042
RechtsanwälteRechtsanwälte
"Kollegenschriftsatz" muss qualifiziert elektronisch signiert sein!

BGH, Beschluss vom 03.07.2024 - XII ZB 538/23

Reicht ein Rechtsanwalt über sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einen Schriftsatz, den ein anderer Rechtsanwalt verfasst, aber nicht qualifiziert elektronisch signiert hat, bei Gericht ein, ist dies nicht wirksam (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 28.02.2024 - IX ZB 30/23, IBRRS 2024, 0907 = NJW 2024, 1660).*)

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IMRRS 2024, 1041
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Berufungsbegründung liegt noch nicht vor: Beabsichtigte Zurückweisung ist Gehörsverstoß!

BGH, Beschluss vom 12.06.2024 - XII ZR 92/22

1. Der nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO gebotene Hinweis auf die beabsichtigte Beschlusszurückweisung der Berufung kann im Hinblick auf den Anspruch des Berufungsklägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs verfahrensordnungsgemäß erst nach dem Vorliegen der Berufungsgründe einschließlich etwaiger (zulässig) geltend gemachter neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel erteilt werden.*)

2. Der Grundstückseigentümer, der den verstorbenen Nießbraucher nicht als Alleinerbe beerbt hat, ist in Ansehung der von dem Nießbraucher abgeschlossenen Mietverträge nicht schon deshalb nach Treu und Glauben an der Ausübung des außerordentlichen Kündigungsrechts gem. § 1056 Abs. 2 BGB gehindert, weil ihm das dienende Grundstück von dem Nießbraucher mit dem Motiv der vorweggenommenen Erbfolge übertragen worden ist.*)

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Online seit 8. August

IMRRS 2024, 1010
ProzessualesProzessuales
Streitverkündung muss über bevorstehenden Verhandlungstermin informieren!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2024 - 2 U 75/23

1. Zur Auslegung einer Klausel in einer einen Kooperationsvertrag betreffenden Aufhebungsvereinbarung zwischen zwei Unternehmen, wonach keine etwaigen wechselseitigen Ansprüche geltend gemacht werden sollen.*)

2. Eine Streitverkündungswirkung (§ 74 Abs. 3 i.V.m. § 68 ZPO) gegenüber einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts scheidet aus, wenn im Vorprozess nur einem der Gesellschafter der Gesellschaft der Streit verkündet wurde, im Folgeprozess aber (auch) die Gesellschaft verklagt wird. Gleiches gilt in Bezug auf einen (anderen) Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, dem im Vorprozess ebenfalls nicht der Streit verkündet wurde.*)

3. Da § 73 Satz 1 ZPO auch die Mitteilung der "Lage des Rechtsstreits" verlangt, muss in einem Streitverkündungsschriftsatz über einen bevorstehenden Verhandlungstermin informiert werden.*)

4. Zur Heilung von Verstößen gegen die Form der Streitverkündung nach § 295 ZPO im Folgeprozess.*)

5. Die Interventionswirkung nach § 68 ZPO bezieht sich nur auf den prozessualen Anspruch, der im Vorprozess Streitgegenstand war (Anschluss an BGH, Urteil vom 08.08.2022 - KZR 111/18, NJOZ 2023, 17).*)

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Online seit 7. August

IMRRS 2024, 1012
RechtsanwälteRechtsanwälte
Anwalt sperrt sich aus: Wie ist der Wiedereinsetzungsantrag zu begründen?

BGH, Beschluss vom 11.07.2024 - IX ZB 31/23

Ist ein Rechtsanwalt nicht in der Lage, die Büroräume seiner Kanzlei zu betreten, weil er den Büroschlüssel im Büro vergessen hat, bedarf eine ein Verschulden des Rechtsanwalts an einer Fristversäumnis ausschließende Darlegung Ausführungen dazu, dass und aus welchen Gründen keine der naheliegenden Möglichkeiten, innerhalb der noch zur Verfügung stehenden Frist einen Zugang zu den Büroräumen zu ermöglichen oder einen anderen Rechtsanwalt mit der Vornahme der fristwahrenden Handlung zu beauftragen, einen Erfolg gehabt hätte.*)

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IMRRS 2024, 1013
ProzessualesProzessuales
Unterzeichnete Originalentscheidung verbleibt beim Gericht!

BGH, Beschluss vom 25.06.2024 - VIII ZB 13/24

Den Parteien wird nicht das von den erkennenden Richtern unterzeichnete Original der Entscheidung, sondern lediglich eine von der Geschäftsstelle beglaubigte Abschrift oder - auf Antrag - eine Ausfertigung der erlassenen und unterschriebenen Entscheidung zugestellt. Die von den Richtern unterzeichnete Originalentscheidung verbleibt beim Gericht.

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IMRRS 2024, 1011
ProzessualesProzessuales
Wie ist unzulässige Selbstentscheidung über Ablehnungsantrag zu rügen?

BFH, Beschluss vom 09.07.2024 - X B 81/23

1. Der Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter, der in einer Selbstentscheidung des abgelehnten Richters über einen zulässigen Ablehnungsantrag entgegen § 45 Abs. 1 ZPO liegt, schlägt auf die Endentscheidung durch, ohne dass es hierfür darauf ankommt, ob das Ablehnungsgesuch in der Sache begründet ist oder nicht (Anschluss an Beschlüsse des BVerfG vom 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06, NJW 2007, 3771, unter II.2.a, und vom 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11, NJW 2013, 1665, Rz 38 ff.; Beschluss des BFH vom 16.10.2019 - X B 99/19, BFHE 266, 494, BStBl II 2020, 375).*)

2. Für die Darlegung einer entsprechenden Verfahrensrüge genügt nicht allein die schlichte Äußerung der eigenen rechtlichen Einschätzung des Beteiligten, wonach die abgelehnten Richter nicht selbst über den Ablehnungsantrag hätten entscheiden dürfen. Vielmehr ist auch vorzutragen, in welcher Weise das Finanzgericht in seiner Selbstentscheidung über den Ablehnungsantrag - wenn auch nur geringfügig - auf den Verfahrensgegenstand eingegangen ist oder weshalb dies zwar nicht geschehen ist, aber objektiv erforderlich gewesen wäre.*)

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Online seit 6. August

IMRRS 2024, 0986
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Streit über Treppenhausreinigung: Mieter trägt Beweislast

AG Elmshorn, Urteil vom 25.01.2024 - 58 C 111/22

Für den Einwand, die Treppenhausreinigung sei nicht sachgerecht erfolgt, weil das Treppenhaus nur oberflächlich durch Fegen und Wischen ohne Aufnahme der Fußmatten erfolgt sei, darüber hinaus die Reinigung auch deshalb unzureichend gewesen sei, weil Fensterbänke und Fenster sowie der Handlauf der Treppe nicht gereinigt worden seien, ist der Mieter darlegungs- und beweisbelastet.

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IMRRS 2024, 0869
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Vollstreckung aus Sicherungsgrundschuld ohne Kündigungsnachweis?

LG Bonn, Beschluss vom 13.05.2024 - 6 T 56/24

1. Zwar ist bei der Vollstreckung aus einer Sicherungsgrundschuld zur Fälligkeit der Grundschuld die Vorschrift des § 1193 BGB zu beachten. Danach muss eine Kündigungsfrist von sechs Monaten eingehalten werden. 2. Der Grundstückseigentümer darf bei der Grundschuldbestellung mit Unterwerfungserklärung aber einen Nachweisverzicht hierzu erklären, so dass die vollstreckbare Ausfertigung ohne Kündigungsnachweis erteilt werden kann.

3. Die materielle Rechtmäßigkeit einer von einem Notar erteilten einfachen Vollstreckungsklausel nach § 724 ZPO ist vom Vollstreckungsgericht nicht zu überprüfen.

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IMRRS 2024, 1006
ProzessualesProzessuales
Verlesene Zeugenaussage ist Urkundenbeweis!

BFH, Beschluss vom 22.07.2024 - V B 38/23

Das Gericht verstößt gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, wenn im Urteil nicht zum Ausdruck kommt, dass der unterschiedliche Beweiswert von Urkunden- und Zeugenbeweis gesehen und bei der Urteilsfindung berücksichtigt wurde (Anschluss an BGH, Beschluss vom 27.11.2018 - V B 72/18, BeckRS 2018, 34928).*)

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IMRRS 2024, 1005
ProzessualesProzessuales
Auch ein Erprobungsrichter ist der gesetzliche Richter!

BFH, Beschluss vom 17.07.2024 - VIII B 16/23

1. Die Gerichte sind grundsätzlich mit hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellten Richtern zu besetzen. Haben bei einer Entscheidung ohne zwingende Gründe Richter mitgewirkt, die nicht hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellt sind, ist das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt.

2. Zwingende Gründe liegen vor, wenn Richter zur Eignungserprobung abgeordnet werden.

3. Die Beteiligung einer zum Zeitpunkt des Urteils an das Finanzgericht für insgesamt 18 Monate zur Eignungserprobung abgeordneten Richterin am Sozialgericht, die nach Ablauf der Abordnung zur Richterin am Finanzgericht ernannt wird, verstößt nicht gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter.*)

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Online seit 5. August

IMRRS 2024, 0865
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsräumung von Kanzleiräumen: Was geschieht mit den Handakten?

AG Westerburg, Beschluss vom 30.01.2024 - 12 M 87/24

1. Räumungsgut ist vom Gerichtsvollzieher nach Ablauf der zweimonatigen Aufbewahrungsfrist grundsätzlich je nach Verwertbarkeit entweder zu verkaufen oder zu vernichten, wenn der Schuldner es nicht abfordert.

2. Von der Vernichtung durch den Gerichtsvollzieher ausgeschlossen sind allerdings die anwaltlichen Handakten des Schuldners und dessen sonstige Geschäftsunterlagen, soweit für diese gesetzliche Aufbewahrungsfristen gelten und diese Fristen noch nicht abgelaufen sind.

3. Dem Vollstreckungsgericht obliegt die Entscheidung über die weitere Verwahrung der aufzubewahrenden Unterlagen nach Ablauf der Frist des § 885 Abs. 4 Satz 1 ZPO.

4. Die Verwahrung hat "auf Kosten der Staatskasse" bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu erfolgen, wenn der Schuldner die Unterlagen nicht abfordert.

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IMRRS 2024, 1001
ProzessualesProzessuales
Schriftsatz nicht unterschrieben: Ersatzeinreichung unwirksam!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.06.2024 - 4 U 20/24

1. Eine wirksame Ersatzeinreichung liegt nicht vor, wenn die per Telefax bei Gericht eingegangene Berufungsschrift nicht unterschrieben war.

2. Dass ein Prozessbevollmächtigter es versäumt, die per Telefax versendete Berufungsschrift zu unterschreiben, hat mit technischen Problemen beim elektronischen Dokumentenversand nichts zu tun.

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IMRRS 2024, 1002
ProzessualesProzessuales
Nach SV-Anhörung rügelos verhandelt: Ablehnungsantrag unzulässig?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.07.2024 - 3 W 24/24

1. Bei Prüfung der Rechtzeitigkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Sachverständigen ist eine entsprechende Anwendung von § 43 ZPO geboten.*)

2. Der Verlust des Ablehnungsrechts umfasst lediglich die der Partei bekannten Ablehnungsgründe.*)

3. Für Ablehnungsgesuche, in denen ein Ablehnungsgrund erst nach sorgfältiger Prüfung der Ausführungen des Sachverständigen zu erkennen ist, ist eine angemessene Überlegungsfrist maßgeblich, die die Zwei-Wochen-Frist gem. § 406 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht überschreiten darf.*)

4. Es ist für jeden einzelnen Ablehnungsgrund zu prüfen, ob die Partei ihr Ablehnungsrecht dadurch verloren hat, dass sie sich nach der Anhörung des Sachverständigen rügelos zur Sache eingelassen hat.*)

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Online seit 2. August

IMRRS 2024, 0999
ProzessualesProzessuales
Wesentliche Tatsachen- und Rechtsausführungen sind zu "verwursten"!

BGH, Beschluss vom 13.06.2024 - IX ZR 100/23

1. Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen.

2. In den Entscheidungsgründen müssen die wesentlichen Tatsachen- und Rechtsausführungen verarbeitet werden. Wenn ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozessausgang von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu würdigen und in den Entscheidungsgründen hierzu Stellung zu nehmen. Ein Schweigen lässt hier den Schluss zu, dass der Vortrag der Prozesspartei nicht oder zumindest nicht hinreichend beachtet wurde.

3. Zur grob fahrlässigen Unkenntnis i.S. des § 199 Abs. 1 Nr. 2 Fall 2 BGB.

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IMRRS 2024, 0989
ProzessualesProzessuales
Zulässigkeit des Streitbeitritts spielt bei Kostenentscheidung keine Rolle!

LG Trier, Beschluss vom 18.07.2024 - 7 HK O 41/23

Die Zulässigkeit des Streitbeitritts wird im Rahmen der Kostenentscheidung nicht mehr nachgeprüft, da sie von Amts wegen nicht zu prüfen ist.*)

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Online seit 1. August

IMRRS 2024, 0835
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wer nicht hören will, muss fühlen

AG Homburg, Beschluss vom 12.09.2023 - 19 C 4/23

1. Einer Vollstreckungsklausel bedarf es im Fall einer einstweiligen Verfügung nicht.

2. Lässt der Vollstreckungsschuldner entgegen einer dem widersprechenden einstweiligen Verfügung eine Brandschutztür einbauen, ist er mit einem Ordnungsgeld zu belegen.

3. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass der Vollstreckungsschuldner gegen die einstweilige Verfügung Berufung eingelegt hat.

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IMRRS 2024, 0991
ProzessualesProzessuales
Öffentliche Zustellung nur i.V.m. informeller Information!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.2024 - 15 U 63/23

1. Die Anordnung nach § 184 Abs. 1 Satz 1 ZPO kann nicht im Wege der öffentlichen Zustellung nach § 185 ZPO zugestellt werden, da es sich auch bei § 185 ZPO um eine fingierte Zustellung handelt, deren Inhalt dem Adressaten in der Regel nicht zur Kenntnis gelangt. § 184 Abs. 1 Satz 1 ZPO lässt es aber nicht zu, die in § 184 Abs. 1 Satz 2 ZPO vorgesehene Zustellungsfiktion auf eine Zustellung zu gründen, die ebenfalls nur einer Fiktion entspringt.*)

2. Sind seit einem ersten erfolglosen Zustellversuch mehr als anderthalb Jahre vergangen, ist in der Regel - wenn nicht feststeht, dass die Auslandszustellung keinen Erfolg verspricht - der erneute Versuch einer Zustellung erforderlich, bevor die öffentliche Zustellung nach § 185 ZPO bewilligt werden kann.*)

3. Angesichts der besonderen Bedeutung des Grundrechts auf rechtliches Gehör ist eine informelle Information des Zustelladressaten - sei es durch einfachen Brief oder per E-Mail - neben der öffentlichen Zustellung nach § 185 ZPO zwingend erforderlich, wenn die Anschrift oder sonstige Kontaktmöglichkeiten bekannt oder im Wege einer einfachen Internetrecherche ohne Schwierigkeiten ermittelbar sind.*)

4. Die Heilung von Zustellungsmängeln nach § 189 ZPO setzt einen tatsächlichen Zugang des zuzustellenden Dokuments bei dem Zustellungsempfänger voraus. Eine Ersatzzustellung nach § 178 ZPO genügt diesen Anforderungen nicht.*)

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IMRRS 2024, 0837
ProzessualesProzessuales
Ohne Beschwer kein Rechtsmittel

LG Berlin II, Beschluss vom 05.06.2024 - 64 T 31/24

1. Die Zulässigkeit eines jeden Rechtsmittels setzt eine Beschwer des Rechtsmittelklägers voraus, die nicht allein im Kostenpunkt bestehen darf, sowie das Bestreben, diese Beschwer mit dem Rechtsmittel zu beseitigen. Sie ergibt sich nicht schon aus etwaigen dem Rechtsmittelkläger unerwünschten Feststellungen.

2. Eine Beschwer besteht insbesondere nicht darin, dass das Amtsgericht über die Kostenlast ausdrücklich entschieden hat, obwohl die Parteien sich darüber angeblich bereits geeinigt haben.

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Online seit 31. Juli

IMRRS 2024, 0860
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Richterliche Sachaufklärung bei Attest „Suizidgefahr nicht ausgeschlossen“ nötig?

BVerfG, Beschluss vom 13.05.2024 - 2 BvR 26/24

1. Die einstweilige Einstellung der Räumungsvollstreckung unter der Auflage, dass sich der Schuldner regelmäßig psychiatrisch behandeln lässt, geht erkennbar von der Prämisse aus, dass sich dessen Gesundheitszustand bis zum Ablauf der gewährten Vollstreckungsschutzfrist dergestalt verbessert, dass von einer alsdann erfolgenden Räumung keine ernsthaften Gesundheitsgefahren mehr für den Schuldner ausgehen. Verbessert sich der Gesundheitszustand später indes, wie durch ärztliches Attest belegt, nicht, liegt ein tauglicher Anknüpfungspunkt für eine Neubewertung der Sachlage i.S.v. § 765a Abs. 4 ZPO vor (im Anschluss an BVerfG, NZM 2024, 96).

2. Fehlen valide Hinweise darauf, dass ein dem Gericht vorgelegtes ärztliches Attest aus bloßer Gefälligkeit ausgestellt wurde, ist es mit dem Lebensschutzgebot des Grundgesetzes unvereinbar, den Grad der attestierten Suizidalität des Schuldners "kleinzureden", um darüber auf weitere Sachaufklärung zu verzichten.

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IMRRS 2024, 0988
SachverständigeSachverständige
Wer nur „Teilantworten“ gibt, bekommt keine Vergütung!

OLG Hamburg, Beschluss vom 08.05.2024 - 4 W 48/24

1. Der Grundsatz der reformatio in peius gilt bei der Überprüfung des Kostenansatzes im Rahmen des § 4 JVEG nicht.*)

2. Für eine Versagung oder Beschränkung der Sachverständigenvergütung nach § 8a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 JVEG genügen nicht bloße inhaltliche Mängel, sondern ein Gutachten muss aufgrund inhaltlicher, objektiv feststellbarer Mängel unverwertbar sein und unter keinem Gesichtspunkt als Entscheidungsgrundlage dienen können. Im selbständigen Beweisverfahren bedarf es insoweit einer Prognoseentscheidung hinsichtlich der Verwertbarkeit im Hauptsacheverfahren.*)

3. Hinsichtlich jener Beweisthemen, zu denen ohne sachlichen Grund nur Teilleistungen erbracht wurden, welche die Beweisfrage letztlich nicht beantworten, ist eine Vergütung in der Regel insgesamt zu versagen.*)

4. Ein Verschulden muss im Rahmen des § 8a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 JVEG nicht nachgewiesen werden.*)

5. Die nach § 8a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 JVEG erforderliche Fristsetzung zur Mängelbeseitigung ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn eine Mängelbeseitigung nicht mehr erfolgen kann, weil das der Gutachtenerstattung zugrunde liegende Verfahren aufgrund einer Erklärung der Parteien bereits beendet ist.*)

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IMRRS 2024, 0987
ProzessualesProzessuales
Ablehnung eines Antrags auf ergänzende Begutachtung ist nicht beschwerdefähig!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.05.2024 - 10 W 22/24

Die Ablehnung eines Antrags auf ergänzende oder erläuternde schriftliche Begutachtung ist nicht beschwerdefähig, weil der entsprechenden Entscheidung des Gerichts kein Gesuch i.S.v. § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zugrunde liegt (Aufgabe der Rechtsprechung des Senats, Beschluss vom 02.01.2014 - 10 W 34/13, IBRRS 2014, 1130 = IMRRS 2014, 0566).*)

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Online seit 30. Juli

IMRRS 2024, 0981
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nicht kleckern, sondern klotzen!

AG Hamburg-St. Georg, Beschluss vom 29.07.2024 - 980b C 30/24 WEG

1. Wird erst 9 Monate nach dem ersten Wasserschaden eine einstweilige Verfügung durch die Gemeinschaft beantragt, der Eigentümer werde verpflichtet, seinen Haupthahn ordnungsgemäß anzuschließen, hat die Gemeinschaft selbst die Dringlichkeit ihres Begehrens widerlegt.

2. Eine eidesstattliche Versicherung darf sich nicht in der Bezugnahme auf einen anwaltlichen Schriftsatz erschöpfen, sondern muss eine selbständige Sachdarstellung enthalten.

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IMRRS 2024, 0983
ProzessualesProzessuales
Wann ist eine Urkunde mangelbehaftet?

KG, Beschluss vom 27.06.2024 - 1 W 102/24

Bei der Prüfung, ob eine Urkunde Mängel i.S.v. § 419 ZPO enthält, die geeignet sind, die Vermutungswirkung des § 440 Abs. 2 ZPO zu erschüttern, können die Feststellungen nicht darauf beschränkt bleiben, die Urkunde enthalte - vorliegend handschriftliche - Ergänzungen oder Durchstreichungen. Es muss darüber hinaus der ursprüngliche Inhalt und der, den die Urkunde mit den Ergänzungen erhalten hat, in den Blick genommen werden. Ergibt sich erst mit den Ergänzungen ein - im Grundbuch - vollziehbarer Inhalt, ist die Annahme naheliegend, dass die Änderungen der Urkunde mit Willen der Personen erfolgt sind, deren Unterschrift ein Notar beglaubigt hat.*)

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IMRRS 2024, 0976
ProzessualesProzessuales
Kostenerstattung für Beiziehung eines Privatgutachters?

VG München, Beschluss vom 18.06.2024 - 31 M 24.2838

1. Im Verwaltungsprozess sind nur die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten erstattungsfähig. Die Kosten für die Beiziehung eines privaten Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung sind dies mit Blick auf den Amtsermittlungsgrundsatz grundsätzlich nur unter engen Voraussetzungen.

2. War das Erscheinen des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung nicht durch eine entsprechende Aufforderung des Gerichts veranlasst worden, sind die entstandenen Kosten nur nach Maßgabe der Voraussetzungen erstattungsfähig, unter denen Aufwendungen für private, also nicht vom Gericht bestellte Sachverständige erstattet werden können.

3. Aufwendungen für private Sachverständige sind für die Beteiligten nur ausnahmsweise erstattungsfähig, nämlich dann, wenn die Partei mangels genügender eigener Sachkunde ihr Begehren tragende Behauptungen nur mit Hilfe eines selbst eingeholten Gutachtens oder einer sonstigen sachverständigen Beurteilung darlegen oder unter Beweis stellen kann.

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Online seit 29. Juli

IMRRS 2024, 0974
ProzessualesProzessuales
Beginn der Beschwerdefrist: Erste oder zweite Zustellung maßgebend?

BGH, Beschluss vom 05.06.2024 - XII ZB 493/22

1. Nur wesentliche Abweichungen zwischen Urschrift und zugestellter Ausfertigung führen zur Unwirksamkeit der Zustellung. Wesentlich sind Abweichungen, die die Entschließung über die Einlegung eines Rechtsmittels beeinflussen können (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 06.03.2024 - XII ZB 408/23 -, IBRRS 2024, 1841, und vom 29.11.2006 - XII ZB 194/05 -, IBRRS 2007, 3163 = IMRRS 2007, 1291; BGH, Beschluss vom 24.05.2006 - IV ZB 47/05 -, IBRRS 2006, 3813 = IMRRS 2006, 2787).*)

2. Zum (hier verneinten) Verschulden eines Rechtsanwalts, der darauf vertraut, dass für den Beginn der Beschwerdefrist erst eine zweite Beschlusszustellung maßgebend ist.*)

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IMRRS 2024, 0975
ProzessualesProzessuales
Wie bestimmt sich die mit der Revision geltend zu machende Beschwer?

BGH, Beschluss vom 12.06.2024 - VII ZR 126/22

Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, wenn der Beschwerdeführer einen Zulassungsgrund nur für einen abtrennbaren Teil des Streitstoffs dargelegt hat, der ihn nicht mit mehr als 20.000 Euro beschwert (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 27.06.2002 - V ZR 148/02, IBRRS 2002, 0814 = IMRRS 2002, 0348; Beschluss vom 11.05.2006 - VII ZR 131/05, IBRRS 2006, 1763 = IMRRS 2006, 1099; Beschluss vom 04.10.2006 - I ZR 196/05, IBRRS 2008, 1789).*)

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Online seit 26. Juli

IMRRS 2024, 0973
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Formwirksam trotz "enveloping-Signatur"?

BGH, Urteil vom 15.05.2024 - VIII ZR 52/23

1. Zur Frage der Wirksamkeit der Einlegung eines Rechtsmittels durch Einreichung einer mit einer einbettenden Signatur ("enveloping signature") versehenen Rechtsmittelschrift.*)

2. Zur Bemessung des Gegenstandswerts eines Anspruchs auf Abgabe einer Erklärung, dass die Miete künftig herabgesetzt wird, bei einer zwischen den Mietvertragsparteien vereinbarten Staffelmiete im Sinne von § 557a Abs. 1 BGB (im Anschluss an Senatsurteil vom 30.03.2022 - VIII ZR 279/21, Rz. 47, IBRRS 2022, 1734 = IMRRS 2022, 0716 = WuM 2022, 600 Rn. 47; Senatsbeschluss vom 10.10.2023 - VIII ZR 45/22, Rz. 35, IBRRS 2023, 3602 = IMRRS 2023, 1663).*)




IMRRS 2024, 0959
ProzessualesProzessuales
„Berufung“ im einstweiligen Rechtschutzverfahren = Beschwerde?

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.07.2024 - 3 S 1709/23

1. Ein als "Berufung" bezeichnetes Rechtsmittel gegen einen im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes ergangenen Beschluss kann gegebenenfalls als Beschwerde ausgelegt werden, ohne dass es einer gerichtlichen Umdeutung bedarf (Abgrenzung zu BVerwG, Beschluss vom 19.04.2010 - 9 B 4.10 -, BeckRS 2010, 49207; VGH Hessen, Beschluss vom 07.01.2019 - 7 A 2421/18 -, BeckRS 2019, 4406).*)

2. In einer Situation, in der vieles dafür spricht, dass ein qualifiziert elektronisch signiertes Widerspruchsschreiben zu einem konkret bezeichneten Zeitpunkt im besonderen elektronischen Behördenpostfach (beBPo) einer Behörde eingegangen ist, kann diese sich nicht darauf beschränken, den Zugang eines entsprechen Schreibens pauschal oder unter Verweis auf ihre regelmäßig korrekt ablaufenden Verwaltungsvorgänge zu bestreiten. Ebenso wenig kann sie sich darauf berufen, sämtliche den Posteingang betreffenden digitalen Verwaltungsvorgänge bereits nach wenigen Monaten - d. h. in einem Zeitraum, in dem nicht notwendigerweise mit einer Entscheidung über einen Widerspruch gerechnet werden kann und auch ein etwaiges "Untergehen" eines Schriftstückes nicht notwendigerweise bemerkt wird - automatisiert gelöscht zu haben.*)

3. § 55a VwGO regelt nur die Einreichung elektronischer Dokumente bei Gericht. Auch nach § 3a Abs. 2 Satz 1 VwVfG besteht jedoch die Möglichkeit, eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform durch die elektronische Form zu ersetzen. Nach § 3a Abs. 2 Satz 2 VwVfG genügt hierfür ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.*)

4. Eine genehmigungspflichtige Nutzung einer baulichen Anlage, die nicht von der erforderlichen Baugenehmigung gedeckt ist, steht im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Es entspricht regelmäßig pflichtgemäßer Ermessensausübung, wenn die Bauaufsichtsbehörde eine formell illegale Nutzung durch Erlass einer Nutzungsuntersagung unterbindet, wenn die Nutzung nicht offensichtlich genehmigungsfähig ist (vgl. schon Senatsurteil vom 09.11.2020 - 3 S 2590/18 -, BeckRS 2020, 32656). Eine solche Nutzungsuntersagung kann regelmäßig für sofort vollziehbar erklärt werden, um der gesetzlich vorgesehenen Präventivkontrolle Geltung zu verschaffen (Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.02.2007 - 8 S 2606/06 -, IBRRS 2007, 0536).*)

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Online seit 25. Juli

IMRRS 2024, 0969
ProzessualesProzessuales
Anforderungen an die Revisionsbegründung?

BGH, Urteil vom 14.05.2024 - VI ZR 370/22

1. Nach § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 a ZPO muss sich die Revisionsbegründung mit den tragenden Gründen des angefochtenen Urteils auseinandersetzen und konkret darlegen, warum die Begründung des Berufungsgerichts rechtsfehlerhaft sein soll. Hierdurch soll der Revisionskläger dazu angehalten werden, die angegriffene Entscheidung nicht nur im Ergebnis, sondern auch in der konkreten Begründung zu überprüfen und im Einzelnen darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchen Gründen er das angefochtene Urteil für unrichtig hält.*)

2. Bei Mitteilung der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten nach Art. 13 Abs. 1 b DSGVO ist die Nennung des Namens nicht zwingend. Entscheidend und zugleich ausreichend für den Betroffenen ist die Mitteilung der Informationen, die für die Erreichbarkeit der zuständigen Stelle erforderlich sind. Ist die Erreichbarkeit ohne Nennung des Namens gewährleistet, muss dieser nicht mitgeteilt werden.*)

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Online seit 24. Juli

IMRRS 2024, 0957
ProzessualesProzessuales
Streit über Betriebskosten: Beweisverfahren zur Wohnfläche zulässig!

LG Neubrandenburg, Beschluss vom 10.03.2023 - 1 T 176/22

1. Eine Partei kann, sofern ein Rechtsstreit noch nicht anhängig ist, die schriftliche Begutachtung durch einen Sachverständigen beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse daran hat, dass der Zustand oder Wert einer Sache festgestellt wird.

2. Der Begriff des rechtlichen Interesses ist grundsätzlich weit zu verstehen. Ein Antrag auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens ist nur dann unzulässig, wenn evident ist, dass ein Anspruch des Antragstellers unter gar keinen Umständen bestehen kann, sein Rechtsschutzbegehren also offensichtlich aussichtslos und die Beweiserhebung deshalb ohne jeden Zweifel nutzlos ist.

3. Die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung der Wohnfläche wegen der Abrechnung von auf die Wohnung entfallenden Betriebskosten ist auch dann zulässig, wenn die Abweichung der Wohnraumfläche nur gering ist.

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