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Online seit 29. August

IMRRS 2024, 1094
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Videokamera darf Nachbargrundstück nicht erfassen!

AG Gelnhausen, Urteil vom 04.03.2024 - 52 C 76/24

Der Grundstückseigentümer kann von dem Nachbarn bereits die Unterlassung der Überwachung seines Grundstücks verlangen, wenn es möglich ist, dass diese das Grundstück erfassen oder auf dieses geschwenkt werden kann.*)

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IMRRS 2024, 1112
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Zur Angemessenheit von Fremdleistungsentgelten

OVG Bremen, Urteil vom 29.05.2024 - 2 LB 306/23

Die Angemessenheit von Fremdleistungsentgelten, die bei der Gebührenberechnung in Ansatz gebracht werden, lässt sich nicht ausnahmsweise durch eine Selbstkostenrechnung des Anbieters belegen, wenn dessen in Anspruch genommene Leistung marktgängig ist und kein Versuch zur Ermittlung eines Marktpreises gemacht wurde.*)

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IMRRS 2024, 1111
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wenn nur der „Managing Partner“ einladen darf …

BGH, Urteil vom 16.07.2024 - II ZR 100/23

Bei der Partnerschaftsgesellschaft führt die Einberufung durch einen Unbefugten zur Unwirksamkeit der Einladung und zur Nichtigkeit der auf der Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse.*)

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IMRRS 2024, 1109
ProzessualesProzessuales
Wann hemmt eine Feststellungsklage des Versicherers die Verjährung?

OLG Koblenz, Beschluss vom 09.02.2022 - 2 U 619/21

1. Die Verjährung wird u. a. durch die Erhebung der Klage auf Feststellung des Anspruchs gehemmt. Gegenstand der Klage muss das Bestehen eines Anspruchs und nicht lediglich die Feststellung eines diesem zu Grunde liegenden Rechtsverhältnisses sein.

2. Der Versicherer kann vor seiner Leistung nicht auf Feststellung seines (künftigen) Anspruchs klagen, sondern nur auf Feststellung der Ersatzpflicht des Schädigers gegenüber dem Versicherungsnehmer. Denn der Anspruchsübergang nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG findet nur statt, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt.

3. Das festzustellende Rechtsverhältnis muss nicht unmittelbar zwischen den Parteien des Rechtsstreits bestehen, vielmehr ist jedes zwischen einer Partei und einem Dritten bestehende Rechtsverhältnis einer Feststellung zugänglich, wenn und soweit die Klagepartei gerade gegenüber dem Beklagten ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung nachzuweisen vermag.

4. Mit der Klage auf Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses zwischen dem Schädiger und dem Versicherungsnehmer (hier: Schadensersatzanspruch) werden nicht nur sämtliche Schadensersatzansprüche des Versicherungsnehmers, sondern auch die zu einem späteren Zeitpunkt auf den Versicherer übergegangenen Ansprüche gehemmt.

5. Das Feststellungsinteresse des Versicherers kann in der Hemmung der Verjährung begründet liegen.

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IMRRS 2024, 1113
ProzessualesProzessuales
Gericht muss auf offensichtlichen Formfehler hinweisen!

FG Köln, Urteil vom 11.06.2024 - 12 K 1868/23

Für die Einhaltung von Formalien sind zwar grundsätzlich die Parteien und nicht die Gerichte zuständig. Bei einem offenkundigen Fehler wie einem fehlenden Namen unter der Klageschrift, der noch vor Fristablauf auffällt, muss das Gericht die Partei gleichwohl umgehend darauf hinweisen.

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