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Derzeit 48.935 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Prozessuales 53 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 113 Urteile neu eingestellt.

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Aktuelle Urteile zum Prozessrecht

Zeige Urteile 1 bis 50 von insgesamt 53 - (113 in Alle Sachgebiete)

Online seit heute

IMRRS 2024, 1447
ProzessualesProzessuales
Kostengrundentscheidung abgeändert: Klarstellung erforderlich!

OLG München, Beschluss vom 30.10.2024 - 11 W 1520/24

Wird eine ursprünglich ergangene Kostengrundentscheidung abgeändert, nach deren Vorgabe bereits ein Kostenfestsetzungsbeschluss ergangen ist, so ist bei Erlass des nunmehr gebotenen Festsetzungsbeschlusses in geeigneter Weise klarzustellen, ob und gegebenenfalls inwieweit der erste Kostenfestsetzungsbeschluss noch Gültigkeit hat bzw. vollstreckbar ist.*)

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Online seit 22. November

IMRRS 2024, 1446
RechtsanwälteRechtsanwälte
Keine Vorfrist = keine Wiedereinsetzung!

OLG Schleswig, Beschluss vom 10.10.2024 - 7 U 64/24

1. Ein Rechtsanwalt darf die Berechnung und Notierung von Fristen einer gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Bürokraft übertragen. Macht er von dieser Möglichkeit Gebrauch, hat er durch geeignete organisatorische Vorkehrungen dafür Sorge zu tragen, dass Fristversäumnisse möglichst vermieden werden.

2. Hierzu gehört die allgemeine Anordnung, bei Prozesshandlungen, deren Vornahme ihrer Art nach mehr als nur einen geringen Aufwand an Zeit und Mühe erfordert, wie dies regelmäßig bei Rechtsmittelbegründungen der Fall ist, außer dem Datum des Fristablaufs noch eine grundsätzlich etwa einwöchige Vorfrist zu notieren.

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IMRRS 2024, 1450
ProzessualesProzessuales
Weiterleitung per Post macht Antrag nicht formunwirksam!

BGH, Beschluss vom 23.10.2024 - XII ZB 411/23

1. Ein von einem Rechtsanwalt mit einfacher Signatur versehener und über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) eingereichter Antrag auf Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist erfüllt auch dann die nach § 130d Satz 1 ZPO erforderliche elektronische Form, wenn er beim unzuständigen Ausgangsgericht eingegangen ist. Für die fristwahrende Wirkung kommt es hingegen darauf an, wann das Dokument beim zuständigen Gericht eingegangen ist.*)

2. Die postalische Weiterleitung eines beim unzuständigen Gericht ordnungsgemäß in elektronischer Form eingereichten Fristverlängerungsantrags führt nicht zur Formunwirksamkeit des Antrags.*)

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Online seit 21. November

IMRRS 2024, 1441
Beitrag in Kürze
RechtsanwälteRechtsanwälte
Rechtsanwälte unterliegen keinen Rechtsirrtümern!

BGH, Beschluss vom 04.09.2024 - IV ZB 31/23

1. Bei Einreichung einer Berufung in Schriftform hat der Rechtsanwalt zur vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung mittels beA vorzutragen und diese glaubhaft zu machen.

2. Die Übersendung einer Berufungsschrift mit lediglich einer einfachen Signatur des Prozessbevollmächtigen über das beA eines anderen Rechtsanwalts stellt keine wirksame Einlegung des Rechtsmittels dar.

3. Der Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts über gesetzliche Erfordernisse ist regelmäßig nicht unverschuldet. Ein Rechtsanwalt muss die Gesetze kennen, die in einer Anwaltspraxis gewöhnlich zur Anwendung kommen. Eine irrige Auslegung des Verfahrensrechts kann als Entschuldigungsgrund nur dann in Betracht kommen, wenn der Verfahrensbevollmächtigte die volle von einem Rechtsanwalt zu fordernde Sorgfalt aufgewendet hat, um zu einer richtigen Rechtsauffassung zu gelangen.

4. Selbst wenn die Rechtslage zweifelhaft ist, muss der bevollmächtigte Anwalt den sicheren Weg wählen. Von einem Rechtsanwalt ist zu verlangen, dass er sich anhand einschlägiger Fachliteratur über den aktuellen Stand der Rechtsprechung informiert. Dazu besteht umso mehr Veranlassung, wenn es sich um eine vor kurzem geänderte Gesetzeslage handelt, die ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit verlangt. Ein Rechtsirrtum ist nur ausnahmsweise als entschuldigt anzusehen, wenn er auch unter Anwendung der erforderlichen Sorgfaltsanforderungen nicht vermeidbar war.

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IMRRS 2024, 1443
ProzessualesProzessuales
Vorläufige Streitwertfestsetzung ist unanfechtbar!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.09.2024 - 1 W 49/24

1. Wie für jedes Rechtsmittel bedarf es auch für die Beschwerde gegen eine zu niedrige Streitwertfestsetzung des Vorliegens einer Beschwer.

2. Eine zu geringe Streitwertfestsetzung führt lediglich dazu, dass der Kläger einen geringeren Gerichtskostenvorschuss zu entrichten hat. Darin liegt keine Beschwer.

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Online seit 20. November

IMRRS 2024, 1420
ProzessualesProzessuales
Feststellung zur Freistellung auch bei noch offenen Schäden!

OLG München, Beschluss vom 02.02.2024 - 27 U 3563/23 Bau

1. "Freistellung" bedeutet eine Handlung, durch die der Anspruchsgegner eine Schuld des Anspruchstellers zum Erlöschen bringt.

2. Die Feststellung der Verpflichtung zur Freistellung kann auch bei noch offenen Schäden und erst drohender Inanspruchnahme begehrt werden.

3. Eine Partei genügt bei einem von ihr zur Rechtsverteidigung gehaltenen Sachvortrag ihren Substantiierungspflichten, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das von der anderen Seite geltend gemachte Recht als nicht bestehend erscheinen zu lassen. Dabei ist unerheblich, wie wahrscheinlich die Darstellung ist und ob sie auf eigenem Wissen oder auf einer Schlussfolgerung aus Indizien beruht. Die Angabe näherer Einzelheiten ist nicht erforderlich, soweit diese für die Rechtsfolgen nicht von Bedeutung sind. Das Gericht muss nur in die Lage versetzt werden, aufgrund des tatsächlichen Vorbringens der Partei zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für das Bestehen des geltend gemachten Rechts vorliegen.

4. In der Berufungsinstanz neu sind alle Verteidigungsmittel, die bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der ersten Instanz nicht vorgebracht worden sind. Neues Vorbringen liegt auch vor, wenn es im ersten Rechtszug nur angedeutet worden war und erst im Berufungsrechtszug substantiiert wurde.

5. Ein in zweiter Instanz konkretisiertes Vorbringen ist dann nicht neu, wenn ein bereits schlüssiges Vorbringen aus erster Instanz durch weitere Tatsachenbehauptungen konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird, was nicht nur für schlüssiges Vorbringen der darlegungs- und beweisbelasteten Partei, sondern ebenso für erhebliches Vorbringen des Gegners gilt.

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Online seit 19. November

IMRRS 2024, 1435
ProzessualesProzessuales
Urkunden nicht rechtzeitig mitgeteilt: Vertagung, nicht Abweisung!

OLG Frankfurt, Urteil vom 15.05.2024 - 5 U 133/22

1. Werden Urkunden entgegen § 593 Abs. 2 Satz 2 ZPO nicht rechtzeitig mitgeteilt, ist auf Rüge des Prozessgegners zu vertagen und nicht die Klage als in der gewählten Prozessart unstatthaft abzuweisen.*)

2. Ein Vertrag zur Implementierung eines auf Standardsoftware basierenden Enterprise-Resource-Planning-Systems ist regelmäßig ein gemischter Vertrag, der werk- und dienstvertragliche Elemente aufweist.*)

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IMRRS 2024, 1414
ProzessualesProzessuales
Beschluss über Rubrumsberichtigung nicht anfechtbar!

OLG Schleswig, Beschluss vom 04.10.2024 - 7 W 15/24

1. Beschlüsse des erstinstanzlichen Gerichts während des laufenden Verfahrens über eine Rubrumsberichtigung sind mit der sofortigen Beschwerde nicht anfechtbar.*)

2. Eine Rubrumsberichtigung vor Urteilserlass in Beschlussform ist im Gesetz nicht vorgesehenen. Insoweit handelt es sich nur um eine prozessleitende Verfügung, die jederzeit abgeändert werden kann.*)

3. Wer Partei eines Zivilrechtsstreits ist, ergibt sich aus der in der Klageschrift gewählten Parteibezeichnung, die grundsätzlich auslegungsfähig ist.*)

4. Die Zuordnung zur richtigen Prozesspartei (hier der gegnerischen Haftpflichtversicherung) kann schon aufgrund einer Schadennummer zweifelsfrei gegeben sein. Bei einer Schadenaußenstelle handelt es sich nicht um eine eigenständige juristische Person.*)

5. Die Rüge der fehlenden Passivlegitimation durch einen Versicherungskonzern kann treuwidrig sein. Eine Versicherung, die ihre einzelnen Sparten als selbständige juristische Personen organisiert, nach außen hin aber einheitlich auftritt, ruft entsprechende Verwechslungsgefahren hervor, die sich hier verwirklicht hat. Die jedes Versicherungsrechtsverhältnis beherrschenden Grundsätze von Treu und Glauben gebieten es, die bei dem Kunden eintretenden Nachteile möglichst gering zu halten.*)

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Online seit 18. November

IMRRS 2024, 1436
Beitrag in Kürze
SachverständigeSachverständige
Sachverständiger darf nicht für Fehler des Gerichts bestraft werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2024 - 10 W 58/24

1. Der Sachverständige erhält die Vergütung nur in Höhe des Auslagenvorschusses, wenn die Vergütung den angeforderten Auslagenvorschuss erheblich übersteigt und er nicht rechtzeitig auf diesen Umstand hingewiesen hat.

2. Die Vorschrift des § 8a Abs. 4 JVEG hat auch ein pönales Element. Es ist aber nicht gerechtfertigt, den Sachverständigen durch Begrenzung seiner Vergütung dafür zu bestrafen, dass das Gericht trotz seiner der Höhe nach zutreffenden vorläufigen Kostenschätzung einen zu geringen Kostenvorschuss angefordert hat.

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IMRRS 2024, 1398
RechtsanwälteRechtsanwälte
Vorübergehende technische Störung: Ersatzeinreichung per Post zwingend!

VG Karlsruhe, Urteil vom 11.09.2024 - A 3 K 4398/23

1. Ist bei fristgebundenen Schriftsätzen die nach § 55d Satz 1 VwGO vorgeschriebene Übermittlung als elektronisches Dokument aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, gebietet es die anwaltliche Sorgfalt, rechtzeitig von der durch § 55d Satz 3 VwGO eröffneten Möglichkeit Gebrauch zu machen.*)

2. Von einem Rechtsanwalt ist zu erwarten, dass er bzw. sie die Möglichkeit des § 55d Satz 3 VwGO kennt und zur Fristwahrung nutzt.*)

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IMRRS 2024, 1407
ProzessualesProzessuales
Aussetzung i.V.m. EuGH-Vorlage ist nicht anfechtbar!

OLG Jena, Beschluss vom 26.07.2024 - 4 W 296/23

Gegen Entscheidungen, durch die die Aussetzung des Verfahrens angeordnet oder abgelehnt wird, findet die sofortige Beschwerde statt. Dies gilt indes nicht, soweit das Gericht das Verfahren in Verbindung mit einer - jedenfalls eigenen - Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung ausgesetzt hat. Nichts anderes kann für den Fall gelten, dass eine bereits erfolgte Aussetzung zwecks Vorlageersuchen aufgehoben oder der Antrag auf eine solche Aussetzung abgelehnt wird.

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Online seit 15. November

IMRRS 2024, 1408
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Entscheidung über Antrag auf Erlass einer eA ist unanfechtbar!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.10.2024 - 3 W 28/24

Eine im Rahmen des § 769 ZPO getroffene Entscheidung, die Zwangsvollstreckung nicht vorläufig einzustellen, ist nicht mit der sofortigen Beschwerde angreifbar.*)

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IMRRS 2024, 1397
RechtsanwälteRechtsanwälte
Unterwegs muss man kein Fax dabei haben!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.10.2023 - 12 U 47/23

Einem Rechtsanwalt, der sich darauf eingerichtet hat, einen Schriftsatz per beA zu übermitteln, kann im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht vorgehalten werden, er hätte sicherstellen müssen, im Störungsfall einen zweiten Versandweg zur Verfügung zu haben (Fax) oder auf einen neuen Versandweg ausweichen müssen, den er vorher noch nicht genutzt hatte (Computerfax).*)

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IMRRS 2024, 1418
NotareNotare
Altersgrenze für Notare ist keine Diskriminierung!

EuGH, Urteil vom 17.10.2024 - Rs. C-408/23

Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG (...) ist (...) dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung, die für die erstmalige Bestellung zum Anwaltsnotar eine Höchstaltersgrenze von 60 Jahren vorsieht, nicht entgegensteht, sofern mit dieser Regelung ein legitimes Ziel der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik verfolgt wird und die Regelung in dem legislativen Kontext, in den sie sich einfügt, und in Anbetracht aller Sachverhalte, auf die sie anwendbar ist, zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich ist.*)

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IMRRS 2024, 1428
ProzessualesProzessuales
Wann ist das Fehlen einer erforderlichen einfachen Signatur ausnahmsweise unschädlich?

BGH, Urteil vom 11.10.2024 - V ZR 261/23

1. Das Fehlen der nach § 130a Abs. 3 ZPO erforderlichen einfachen Signatur einer auf einem sicheren Übermittlungsweg als elektronisches Dokument eingereichten Klageschrift kann nur dann ausnahmsweise unschädlich sein, wenn sich aus anderen, eine Beweisaufnahme nicht erfordernden Umständen eine der einfachen Signatur vergleichbare zweifelsfreie Gewähr dafür ergibt, dass der Rechtsanwalt die Verantwortung für den Inhalt der Klageschrift übernommen und diese willentlich in den Rechtsverkehr gebracht hat. *)

2. Eine unwirksame Prozesshandlung wird erst von ihrer Heilung an wirksam; eine nach Fristablauf erfolgte Behebung des Mangels ist nicht mehr fristwahrend. Das gilt auch für die materiell-rechtliche Ausschlussfrist des § 45 Satz 1 WEG.*)

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IMRRS 2024, 1406
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Keine Ausforschung im selbständigen Beweisverfahren!

LAG Hamm, Beschluss vom 28.10.2024 - 9 Ta 319/24

1. Gemäß §§ 133, 157 BGB ist zwar bei der Auslegung einer individualvertraglichen Willenserklärung der wirkliche Wille der Parteien zu erforschen, wobei es aber gerade nicht lediglich auf den inneren Willen eines der beiden Erklärenden ankommt, sondern auf den durch normative Auslegung zu ermittelnden objektiven Erklärungswert.*)

2. Auch im selbständigen Beweisverfahren muss das Beweisthema jedenfalls soweit substantiiert sein, dass der Verfahrensgegenstand zweifelsfrei abgrenzbar ist. Ist dies nicht der Fall, würde im Rahmen der Zeugenvernehmung eine typische Ausforschung betrieben, anhand derer die anspruchsbegründenden Tatsachen erst in Erfahrung gebracht würden.*)

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Online seit 14. November

IMRRS 2024, 1394
ZwangsversteigerungZwangsversteigerung
Dritter zahlt mit Ermächtigung des Schuldners: Gilt!

LG Verden, Beschluss vom 19.04.2022 - 6 T 31/22

1. Wurde gem. § 75 ZVG eine Zahlung mit Ermächtigung des Schuldners durch einen Dritten vorgenommen, ist sie wie eine Leistung des Schuldners selbst zu werten; auf die Frage, ob dieser "berechtigter Dritter" i.S.d. § 75 ZVG ist, kommt es dann nicht an.

2. Anknüpfungspunkt des § 75 ZVG ist der jeweils aktuell betroffene Versteigerungstermin und damit die in diesem Termin gegenständliche Grundschuld, aus der die Zwangsvollstreckung betrieben wird. Zur Einstellung des Verfahrens ist nur der zur Ablösung der konkret betroffenen Grundschuld "erforderliche" Betrag zu zahlen, auf nachfolgende oder zukünftige Zwangsvollstreckungen hinsichtlich weiterer Grundschulden kommt es nicht an.

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IMRRS 2024, 1413
Beitrag in Kürze
RechtsanwälteRechtsanwälte
Arbeitsüberlastung = Fristverlängerung?

BGH, Beschluss vom 23.10.2024 - IV ZB 20/24

An die Darlegung eines erheblichen Grunds für die Notwendigkeit der Fristverlängerung dürfen bei einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist keine hohen Anforderungen gestellt werden. Daher reicht der bloße Hinweis auf eine Arbeitsüberlastung zur Feststellung eines erheblichen Grunds aus, ohne dass es einer weiteren Substanziierung oder Glaubhaftmachung bedarf.

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IMRRS 2024, 1392
ProzessualesProzessuales
Besteller muss nur das Mangelsymptom beschreiben!

OLG Hamm, Urteil vom 21.08.2024 - 12 U 13/23

Der Besteller genügt im Werkvertragsrecht den Anforderungen an die schlüssige Darlegung eines Mangels im Prozess bereits dann, wenn er die Erscheinungen, die er auf vertragswidrige Abweichungen zurückführt, hinlänglich deutlich beschreibt. Er ist nicht gehalten, die Mangelursachen im Einzelnen zu bezeichnen (sog. Symptomtheorie, st. Rspr., vgl. nur BGH, IBR 2021, 52).

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IMRRS 2024, 1393
ProzessualesProzessuales
Verwalterlose WEG wird von allen Eigentümern vertreten - bis auf die Kläger

AG Witten, Urteil vom 13.03.2024 - 25 C 11/23

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft wird mangels Verwalter gem. § 9b Abs. 1 Satz 2 WEG durch sämtliche Wohnungseigentümer vertreten, mit Ausnahme des Klägers, der für den Rechtsstreit von der Vertretung der Beklagten ausgeschlossen ist.

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Online seit 13. November

IMRRS 2024, 1368
ZwangsversteigerungZwangsversteigerung
Verkehrswert des Versteigerungsobjekts ist sachverständig zu ermitteln!

LG Freiburg, Beschluss vom 20.09.2024 - 4 T 105/24

1. Im Verfahren nach § 74a Abs 5 ZVG ist - ebenso wie im Verfahren der Neufestsetzung des Verkehrswertes auf Grund geänderter Umstände - regelmäßig die Einholung eines Sachverständigengutachtens geboten.*)

2. Sieht das Vollstreckungsgericht von der Einholung eines Sachverständigengutachtens ab, hat es in der Entscheidung über die Wertfestsetzung - den Grundsätzen der freien richterlichen Beweiswürdigung nach § 286 Abs. 1 ZPO folgend - seine eigene Sachkunde darzulegen und zu begründen und dies vorab den Parteien mitzuteilen.*)

3. Die Sachkunde ist noch nicht allein mit der Tätigkeit als Vollstreckungsrechtspfleger belegt, gleich, wie lange diese bereits andauern mag.*)

4. Wird diesen Grundsätzen nicht genügt, liegen im Falle einer sofortigen Beschwerde eines Beteiligten regelmäßig die Voraussetzungen für die Aufhebung des Wertfestsetzungsbeschlusses und die Zurückverweisung des Verfahrens an das Vollstreckungsgericht vor, um die Einholung des Sachverständigengutachtens nachzuholen.*)

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IMRRS 2024, 1361
SachverständigeSachverständige
Keine Vergütung ohne prüfbare Rechnung!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.08.2024 - 2 Ws 112/23

Die Schlussrechnung des gerichtlichen Sachverständigen muss prüfbar sein, andernfalls kann ihre Berechtigung nicht festgestellt werden kann. Fehlt die Prüfbarkeit, entfällt schon deshalb der endgültige Bezahlanspruch.

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IMRRS 2024, 1401
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Erhöhte Verfahrensgebühr bei Vertretung mehrerer Schuldverschreibungsgläubiger?

BGH, Beschluss vom 17.10.2024 - IX ZB 10/23

Ein Rechtsanwalt, der für mehrere Schuldverschreibungsgläubiger, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Anleiheschuldners einen gemeinsamen Vertreter bestellt haben, in derselben Angelegenheit tätig wird, erhält in der Regel keine erhöhte Verfahrensgebühr.*)

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IMRRS 2024, 1369
ProzessualesProzessuales
Keine Ergänzung eines Prozessvergleichs durch das Gericht!

OLG Braunschweig, Beschluss vom 21.10.2024 - 9 U 75/23

1. Ein verfahrensbeendender Prozessvergleich kann nicht durch gerichtliche Entscheidung ergänzt werden.*)

2. Ist der Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO zutreffend festgestellt, ist eine Ergänzung auch nicht im Wege der Berichtigung möglich.*)

3. Sind durch einen Prozessvergleich nach dessen Regelung "alle gegenseitigen Ansprüche aus dem zugrundeliegenden Rechtsstreit abgegolten" und hat der Kläger mit der Klage nur eigene Leistungsansprüche sowie einen Feststellunganspruch für zukünftige Ansprüche mit der üblichen Einschränkung "soweit nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen werden" geltend gemacht, so bedarf es in dem Vergleich ohnehin nicht noch zusätzlich einer ausdrücklichen Regelung, wonach auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte (z. B. eine private Krankenversicherung) von Gesetzes wegen übergegangene oder zukünftig übergehende Ansprüchen nicht Gegenstand des Vergleichs sind.*)

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IMRRS 2024, 1382
ProzessualesProzessuales
Höhe des Streitwerts einer Bauherrenklage?

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.10.2024 - 8 E 10492/24

1. Der Streitwert i. S. des § 52 Abs. 1 GKG ist darauf bezogen, welchen wirtschaftlichen Wert der Streitgegenstand für den Kläger hat; daher kommt es für den Streitwert einer auf die Zurückweisung des Nachbarwiderspruchs gegen eine Baugenehmigung und damit auf deren Bestandskraft abzielenden Klage nicht darauf an, dass der Prüfungsumfang auf die engere Frage beschränkt ist, ob die erteilte Baugenehmigung subjektive Rechte der Nachbarn verletzt.*)

2. Für die Bemessung der Höhe des Streitwerts einer Bauherrenklage mit dem Ziel der Zurückweisung eines Nachbarwiderspruchs gegen eine Baugenehmigung für eine sonstige Anlage ist in der Regel auf einen Bruchteil von ¼ des in Ziffer 9.1.2.6 des Streitwertkatalogs 2013 empfohlenen Wertes für die Verpflichtungsklage auf (grundlegende) Erteilung einer solchen Baugenehmigung abzustellen (hier: ¼ von 10% der geschätzten Rohbaukosten).*)

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Online seit 12. November

IMRRS 2024, 1426
ProzessualesProzessuales
Streitwert orientiert sich (noch) am Einheitswert!

LG Lübeck, Beschluss vom 07.10.2024 - 7 T 481/24

Die Streitwertfestsetzung nach § 54 Abs. 1 S. 2, 3 GKG orientiert sich am noch bis zum 31.12.2024 anwendbaren Einheitswert und (noch) nicht am Grundsteuerwert.*)

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IMRRS 2024, 1363
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Eigentümergrundschuld gepfändet: Vollstreckungsverbot während Insolvenzverfahren!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.07.2024 - 5 W 28/24

Zur Anwendbarkeit des Vollstreckungsverbotes des § 89 InsO im Verfahren auf Eintragung der Pfändung einer (angeblichen) Eigentümergrundschuld, deren schulrechtlicher Anspruch auf Rückgewähr schon zuvor an die Gläubigerin zur Sicherheit abgetreten worden war.*)

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IMRRS 2024, 1374
ProzessualesProzessuales
Antrag auf eV zurückgewiesen: Beschwerde unterliegt Anwaltszwang!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.04.2024 - 3 W 18/24

Die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung unterliegt gem. § 78 Abs. 1 Satz 1 ZPO dem Anwaltszwang.*)

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IMRRS 2024, 1378
ProzessualesProzessuales
RA-Tätigkeit in Partnerschaft mbB führt zum Ausschluss als Richter!

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.10.2024 - 6 LB 15/24

1. Ein Richter ist kraft Gesetzes von der Ausübung des Richteramts ausgeschlossen in Sachen, in denen er u. a. als Prozessbevollmächtigter einer Partei bestellt ist oder gewesen ist.

2. Die einer aus Rechtsanwälten bestehenden Partnerschaft uneingeschränkt erteilten Prozessvollmacht führt dazu, dass sämtliche in der Kanzlei der Partnerschaft tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen als Prozessbevollmächtigte der Kläger bestellt werden.

3. Bereits der Tatbestand der Bestellung und die damit einhergehende Befugnis, für den Vollmachtgeber aufzutreten, genügt, um einen gesetzlichen Ausschluss eines Richters anzunehmen, ohne dass es noch darauf ankommt, ob dieser in der Vertretereigenschaft tatsächlich tätig geworden ist.

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Online seit 11. November

IMRRS 2024, 1379
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Nutzungsentschädigung kann Bargeschäft sein

BGH, Urteil vom 17.10.2024 - IX ZR 244/22

Zahlt der Mieter nach wirksamer Kündigung des Mietvertrags für die Dauer der Vorenthaltung der Mietsache die vereinbarte Miete, kommt die Annahme eines Bargeschäfts in Betracht.*)

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IMRRS 2024, 1380
ProzessualesProzessuales
Fehler des Zustellers sind Fehler des Gerichts!

BGH, Urteil vom 10.10.2024 - VII ZR 240/23

Verzögerungen im Zustellungsverfahren, die durch eine fehlerhafte Sachbehandlung des Gerichts verursacht sind, sind dem Zustellungsbetreiber nicht zuzurechnen (Anschluss an BGH, IMR 2023, 426 = NJW 2023, 2945). Zu solchen Verzögerungen gehören auch Versäumnisse, die bei der Ausführung der Zustellung von dem Zustellorgan verursacht worden sind.*)

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IMRRS 2024, 1377
ProzessualesProzessuales
Nicht signierte eidesstattliche Versicherung hat nur geringe Beweiskraft!

VG Göttingen, Beschluss vom 24.10.2024 - 8 C 34/24

Einer ausschließlich elektronisch ohne qualifizierte Signatur unterzeichneten eidesstattlichen Versicherung kommt nur eine geringe Beweiskraft zu.*)

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Online seit 8. November

IMRRS 2024, 1425
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Bei Rechtsübergang ist zwischen schuldrechtlichem und dinglichem Erbbauzins zu unterscheiden!

OLG Nürnberg, Urteil vom 12.03.2024 - 3 U 1856/23

1. Ansprüche aus einer schuldrechtlichen Abrede in einem Erbbaurechtsbestellungsvertrag gegen den ersten Erbbaurechtsinhaber, die über den dinglichen Erbbauzins hinausgehen, bestehen gegen diesen fort, auch wenn das Erbbaurecht einem Dritten zugeschlagen wurde.*)

2. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der mit einem Zustimmungsvorbehalt nach § 5 ErbbauRG der Eintritt des Erwerbers in die schuldrechtliche Verpflichtung zur Zahlung und Anpassung des Erbbauzinses erzwungen werden kann, begründet keine Verpflichtung, den Erwerber als Vertragspartner des Bestellungsvertrags bzw. der Erbbauzinsabrede zu akzeptieren. Dementsprechend besteht erst recht keinerlei Obliegenheit, bereits bei der Bestellung des Erbbaurechts durch Vereinbarung eines Zustimmungsvorbehalts sicherzustellen, dass ein Eintritt eines späteren Erwerbers oder Erstehers in den Bestellungsvertrag erzwungen werden könnte.*)

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IMRRS 2024, 1366
ProzessualesProzessuales
Hinweise müssen nur vor und während der Verhandlung erteilt werden!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.10.2024 - 1 W 45/24

1. Die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit findet statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen. Dabei kommen nur objektive Gründe in Frage. Rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen des Ablehnenden scheiden als Gründe aus. Entscheidend ist, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln.

2. Die Ablehnung kann grundsätzlich nicht erfolgreich auf die Verfahrensweise oder die Rechtsauffassung eines Richters gestützt werden. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus der Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken.

3. Der Umstand, dass ein Richter auf einen nachgelassenen Schriftsatz keine Hinweise erteilt hat, ist nicht geeignet, eine unsachgemäße Einstellung oder Vorgehensweise zu belegen.

4. Die richterliche Pflicht zum Erteilen von Hinweisen ist auf die Zeit der Vorbereitung wie auch der Durchführung der mündlichen Verhandlung begrenzt.

5. Nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung ist die Erteilung von Hinweisen erst wieder im Verkündungstermin möglich. In dessen Vorbereitung obliegt es dem Richter zu prüfen, ob das Vorbringen im nachgelassenen Schriftsatz eine Wiedereröffnung der mündlichen Verfahren und gegebenenfalls die Erteilung weiterer Hinweise zur Vorbereitung des Fortsetzungstermins erfordert oder aber die Verkündung eines Urteils angezeigt ist.

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IMRRS 2024, 1375
ProzessualesProzessuales
Beigeladener beauftragt Privatgutachter: Kosten erstattungsfähig?

OVG Saarland, Beschluss vom 18.06.2024 - 2 F 188/23

1. Kosten, die Verfahrensbeteiligte für private Sachverständigengutachter im Rahmen des Verwaltungsprozesses aufwenden, sind mit Rücksicht darauf, dass hier der Untersuchungsgrundsatz herrscht nur in Ausnahmefällen erstattungsfähig.*)

2. Hier: Einzelfall, in dem der Beklagte aufgrund der durch die Klägerseite im Rahmen des Klageverfahrens erhobenen spezifischen Einwände gegen die fachlichen Bewertungen im Zuge des Planungsfeststellungsverfahrens Anlass hatte, Privatgutachter als Beistand im Rahmen der mündlichen Verhandlung hinzuzuziehen, um sachgerecht auf den klägerischen Vortrag beziehungsweise Nachfragen des Gerichts reagieren zu können.*)

3. Der prozessuale Schutz der Gegenpartei erfordert eine Begrenzung des Kostenerstattungsanspruchs im Fall der Hinzuziehung privater Gutachter zu einem Planfeststellungsverfahren, sodass die Angemessenheit der geltend gemachten Vergütung anhand der für gerichtlich bestellte Sachverständige geltenden Entschädigungen beziehungsweise Stundensätze gemäß § 8 Abs. 1 und 2, § 9 i.V.m. Anlage 1 zum JVEG zu beurteilen ist und diese Stundensätze im Sinne einer Obergrenze zur Anwendung zu bringen sind.*)

4. Davon ausgehend, dass eine Erstattung von Kosten für Privatgutachter voraussetzt, dass die prozessuale Lage die Hinzuziehung gebietet, ein nachvollziehbarer Bezug zum Vorbringen eines Prozessbeteiligten besteht und der Beitrag des Privatgutachters dazu bestimmt ist, vorgetragene Tatsachen zu widerlegen oder zu erschüttern, ist es grundsätzlich Sache des Verfahrensbeteiligten, der die Kosten geltend macht, den spezifischen Vortrag im Vorfeld für den Privatgutachter derart aufzubereiten, dass dem Gutachter eine gezielte Vorbereitung auf die mündliche Verhandlung möglich ist; überlässt ein Verfahrensbeteiligter hingegen wie vorliegend geschehen dem Privatgutachter die Suche nach fachspezifischen Einwendungen und erzeugt so einen erhöhten Zeitaufwand, kann dies keinen Erstattungsanspruch begründen.*)

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Online seit 7. November

IMRRS 2024, 0242
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentümer kann gegen Mieter eines anderen Eigentümers vorgehen!

OLG München, Urteil vom 31.01.2024 - 7 U 7576/21

1. Für Ansprüche aus § 1004 BGB wegen Beeinträchtigung seines Sondereigentums ist der Sondereigentümer auch nach der WEG-Reform unter Geltung des § 9a Abs. 2 WEG prozessführungsbefugt.

2. Der Sondereigentümer einer Einheit im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft hat gegen die Mieter einer anderen Einheit einen Anspruch aus § 1004 BGB auf Unterlassung einer Nutzung, die gegen die wohnungseigentumsrechtliche Zweckbestimmung der gemieteten Einheit aus Teilungserklärung oder wirksamer Vereinbarung der Eigentümer verstößt.

3. Übernimmt der alte Mieter einer Teileigentumseinheit die gesamtschuldnerische Haftung für alle vergangenen, gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus dem Mietverhältnis, verliert er seine Störereigenschaft nicht, weil er nicht vollumfänglich aus dem Mietvertrag entlassen ist.

4. In der Änderung der Zweckbestimmung einer Gewerbeeinheit von "Laden" zu "Eisverkaufsstelle" liegt keine Veränderung des Zwecks des Anwesens als "Wohnhaus", wenn seit der Begründung der Gemeinschaft in dem Anwesen eine gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss und eine Wohnnutzung in den Obergeschossen vorgesehen war.

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IMRRS 2024, 1360
ProzessualesProzessuales
Instanz beendet: Zurückgewiesener Ablehnungsantrag nicht (mehr) angreifbar!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.09.2024 - 3 W 25/24

Ergeht unter Mitwirkung der abgelehnten Richterin eine vollständig instanzbeendigende Entscheidung, entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs durch die abgelehnte Richterin.*)

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Online seit 6. November

IMRRS 2024, 1352
ProzessualesProzessuales
Welchen Beweiswert hat eine Quittung?

OLG Köln, Urteil vom 27.08.2024 - 4 U 54/23

1. Verpflichtet sich eine Partei wirksam zur Klagerücknahme, kommt sie aber der Verpflichtung nicht nach, kann ihr dies vom Prozessgegner mit der Folge entgegengehalten werden, dass die Fortsetzung des Prozesses unzulässig wird.

2. Ein Dritter (hier: Vertragsgegner) kann sich auf die Unbeschränkbarkeit der Vertretungsmacht dann nicht berufen, wenn der Vertreter bewusst zum Nachteil des Vertretenen gehandelt hat und dies dem Dritten schuldhafterweise nicht bekannt geworden ist.

3. Eine Quittung erbringt einen vollen Beweis dafür, dass die in ihr enthaltene Erklärung von dem Unterzeichner abgegeben worden ist, nicht aber für den Inhalt der Erklärung, also die Erfüllung der Verbindlichkeit; insoweit unterliegt sie der freien richterlichen Beweiswürdigung. Sie enthält ein außergerichtliches Geständnis hinsichtlich des Leistungsempfangs, ein Zeugnis des Gläubigers "gegen sich selbst", und dementsprechend in der Regel auch ein Indiz für die Leistung (Erfüllung) des Schuldners.

4. Dieser eingeschränkte "Beweiswert" einer Quittung kann jedoch dadurch entkräftet werden, dass die Überzeugung des Gerichts vom Empfang der Leistung erschüttert wird; ein voller "Gegenbeweis" im Sinne des Nachweises der inhaltlichen Unwahrheit der Quittung ist nicht nötig, wobei es tragfähiger Anhaltspunkte bedarf, die den Verdacht der inhaltlichen Unrichtigkeit der Quittung ernstlich nahelegen.

5. Die Nichterteilung einer den Anforderungen des § 14 Abs. 1 UStG entsprechenden Rechnung begründet ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB, das lediglich ex nunc wirkt und die Verzugswirkungen nicht rückwirkend entfallen lässt. Vielmehr kann dieses einen Verzugseintritt nur verhindern, wenn es vor oder bei Fälligkeit der Forderung ausgeübt wird.

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IMRRS 2024, 1359
ProzessualesProzessuales
Lebensgefährtin arbeitet bei beklagter Behörde: Richter befangen?

VG Schwerin, Beschluss vom 23.08.2024 - 2 B 1262/24

1. Die Beschäftigung der Lebensgefährtin eines Richters bei der beklagten Behörde führt für sich genommen nicht zur Begründetheit eines Befangenheitsgesuchs.*)

2. Bei Vorliegen besonderer Umstände kann ausnahmsweise die Besorgnis der Befangenheit anzunehmen sein.*)

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Online seit 5. November

IMRRS 2024, 1335
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann ist eine Gemeinschaft verwalterlos?

LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 26.08.2024 - 14 T 6153/23 WEG

1. Nur wenn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer keinen Verwalter hat, sind die Wohnungseigentümer gemeinschaftlich zu deren Vertretung berechtigt.

2. Die Gemeinschaft ist "verwalterlos", wenn kein Verwalter bestellt wurde, seine Amtszeit abgelaufen ist, der Verwalter das Amt niedergelegt hat, er abberufen wurde oder seine Bestellung für unwirksam oder für nichtig erklärt wurde.

3. Die Bestellung mehrerer natürlicher Personen als Verwalter, die gleichzeitig tätig sein sollen, ist nichtig.

4. Die Zustellung an einen benannten, aber nur "vermeintlichen" Vertreter führt mangels ordnungsgemäßer Klageerhebung zur Unzulässigkeit der Klage.

5. Es ist nicht angezeigt, einen Vertreter und damit auch keinen "Scheinvertreter" bzw. eine vom Kläger als Vertreterin bezeichnete Person, die tatsächlich nicht Vertreterin ist ("falsche" bzw. "vermeintliche" Vertreterin), aus dem Rechtsstreit zu entlassen.

6. Auch ein Dritter hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf eine Kostenentscheidung, wenn er irrtümlich in den Prozess hineingezogen worden ist. Dann ist es geboten, die Kostenvorschriften der ZPO auf das Verhältnis zwischen der klagenden Partei und dem Dritten entsprechend anzuwenden.

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IMRRS 2024, 1349
SachverständigeSachverständige
Sachverständiger muss mit beiden Parteien sprechen!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.10.2024 - 6 W 54/24

1. Ein Sachverständiger kann aus denselben Gründen abgelehnt werden, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen. Es muss ein Grund vorliegen, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen.

2. Für die Besorgnis der Befangenheit ist es nicht erforderlich, dass der vom Gericht beauftragte Sachverständige parteiisch ist oder das Gericht Zweifel an seiner Unparteilichkeit hat. Schon der bei der ablehnenden Partei erweckte Anschein der Parteilichkeit rechtfertigt die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit.

3. Die einseitige Kommunikation des Sachverständigen mit einer Prozesspartei über seine gutachterliche Beurteilung in Bezug auf eine vom bisherigen Ergebnis abweichende fachliche Bewertung begründet für die von der Kommunikation ausgeschlossene andere Prozesspartei objektiv Anlass für die Annahme, dass die Unparteilichkeit des Sachverständigen beeinträchtigt ist.

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IMRRS 2024, 1347
ProzessualesProzessuales
Bauunternehmer und Bürge sind Streitgenossen!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.10.2024 - 1 AR 24/24

Nimmt der Auftraggeber eines Bauvertrags den Bauunternehmer und dessen Bürgen in einem gemeinsamen Prozess wegen Erstattung eines Verzugsschadens in Anspruch, sind Bauunternehmer und Bürge einfache Streitgenossen i. S. des § 60 ZPO, so dass die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsbestimmung vorliegen.

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IMRRS 2024, 1348
ProzessualesProzessuales
Auch ein Scheinbeklagter kann einen Kostenantrag stellen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.09.2024 - 3 W 8/24

Den erforderlichen Kostenantrag nach § 269 Abs. 4 Satz 1 ZPO kann auch eine Scheinbeklagte stellen.*)

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Online seit 4. November

IMRRS 2024, 1344
ProzessualesProzessuales
Überlegungsfrist für Befangenheitsantrag: Maximal zwei Tage!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.10.2024 - 9 WF 208/24

1. Die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit findet statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen.

2. Tatsächliche Befangenheit oder Voreingenommenheit ist nicht erforderlich. Es genügt bereits der böse Schein, d. h. der Eindruck mangelnder Objektivität.

3. Keine tauglichen Ablehnungsgründe sind in aller Regel die Art und Weise der materiellen Verfahrensleitung, bloße Verfahrensverstöße oder fehlerhafte Entscheidungen, soweit die Grenze zur Willkür nicht überschritten ist. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken.

4. Die Führung der Akten kann schon für sich betrachtet nicht den Anschein einer Befangenheit rechtfertigen, ebenso wenig wie die sonstige Verfahrensführung, selbst wenn darin im Einzelfall Verstöße gegen die Art und Weise der Durchführung des Verfahrens resultieren würden.

5. Ein Ablehnungsgesuch ist unverzüglich anzubringen. Es ist nicht mehr unverzüglich, nämlich nicht mehr "ohne schuldhafte Verzögerung", wenn der Beteiligte nach Ablauf einer ihm zuzubilligenden Überlegungsfrist mit dem Gesuch zuwartet, obwohl bei verspäteter Antragstellung eine unnötige Verfahrensverzögerung für ihn erkennbar und vermeidbar war.

6. Die Dauer der zuzubilligenden Überlegungsfrist hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Sie kann sich bei komplexeren Sachlagen durchaus auf mehrere Tage erstrecken, wobei üblicherweise ein Zeitraum von ein bis zwei Tagen zuzubilligen ist.

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Online seit 31. Oktober

IMRRS 2024, 1338
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Verwertung eines "fremden" Gutachtens setzt Beweisbeschluss voraus!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.10.2024 - 6 U 149/19

Die gem. § 411a ZPO grundsätzlich zulässige Verwertung eines Sachverständigengutachtens, das bereits von einem anderen Gericht eingeholt worden sind, setzt neben der Gewährung rechtlichen Gehörs für die Parteien einen Beweisbeschluss voraus.

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IMRRS 2024, 1336
ProzessualesProzessuales
Ladung des Rechtsnachfolgers: Angabe der Anschrift erforderlich!

OLG Schleswig, Beschluss vom 10.10.2024 - 1 U 57/21

Der Antrag, nach § 239 Abs. 2 ZPO den Rechtsnachfolger zur Aufnahme des Verfahrens und zur Verhandlung in der Hauptsache zu laden, muss den Namen und die ladungsfähige Anschrift des Rechtsnachfolgers sowie die Tatsachen enthalten, auf die die Rechtsnachfolge gestützt wird.*)

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Online seit 30. Oktober

IMRRS 2024, 1325
Beitrag in Kürze
SachverständigeSachverständige
Hilfsperson wird nicht benannt: Keine Besorgnis der Befangenheit!

OLG Bamberg, Beschluss vom 17.09.2024 - 4 W 41/24

1. Will eine Partei ihren Ablehnungsantrag darauf stützen, dass der Sachverständige ein Näheverhältnis zu einer Prozesspartei nicht offengelegt hat, so hat sie ihr Ablehnungsgesuch unverzüglich nach Ablauf des Zeitraums zu erheben, in dem der Sachverständige zur Mitteilung desselben gem. § 407a Abs. 2 Satz 2 ZPO verpflichtet gewesen wäre.*)

2. Unterzeichnet ein Sachverständiger sein Gutachten gemeinsam mit einer weiteren Person mit dem Zusatz "Nach gemeinsamer Durchsicht", so ergibt sich hieraus hinreichend deutlich die Übernahme der uneingeschränkten persönlichen Gesamtverantwortung für den Inhalt des Gutachtens.*)

3. Benennt ein Sachverständiger eine zur Gutachtenerstattung hinzugezogene Person oder den Umfang ihrer Tätigkeit entgegen § 407a Abs. 3 ZPO nicht, begründet dies regelmäßig keine Besorgnis der Befangenheit.*)

4. Mangelnde Sachkunde des Sachverständigen lässt grundsätzlich keinen Schluss auf dessen Unparteilichkeit zu.*)

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IMRRS 2024, 1331
ProzessualesProzessuales
Berufung gegen zweites Versäumnisurteil?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.05.2024 - 6 U 93/23

1. Ein zweites Versäumnisurteil unterliegt der Berufung nur insoweit, als sie darauf gestützt wird, dass ein Fall der schuldhaften Versäumung nicht vorgelegen hat. Die Gründe hierfür sind in der Berufungsbegründung vollständig und schlüssig vorzutragen. Die Schlüssigkeit des Sachvortrags ist Voraussetzung der Zulässigkeit des Rechtsmittels (Anschluss an BGH, Beschluss vom 30.01.2024 - VIII ZB 47/23, IBRRS 2024, 0868 = IMRRS 2024, 0397).

2. Mit der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil, mit dem der Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid verworfen worden ist, kann auch geltend gemacht werden, ein Fall der schuldhaften Säumnis habe nicht vorgelegen, weil das Klagebegehren im Zeitpunkt der Entscheidung über den Einspruch nicht schlüssig gewesen sei (Anschluss an BGH, Urteil vom 25.10.1990 - IX ZR 62/90, IBRRS 1990, 0524 = IMRRS 1990, 0006).

3. Ein Sachvortrag ist schlüssig, wenn die vorgetragenen Tatsachen in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht zu begründen. Sind diese Anforderungen erfüllt, ist weder eine weitere Substantiierung der Angaben durch Vortrag von Einzeltatsachen noch die Vorlage von Urkunden als Beleg für die Angaben erforderlich (BGH, Beschluss vom 23.11.2023 - V ZR 170/22 -, Rz. 9 m.w.N., IBRRS 2024, 0356 = IMRRS 2024, 1330).

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Online seit 29. Oktober

IMRRS 2024, 1321
ProzessualesProzessuales
Kein Aufmaß möglich: Wie ist prüfbar abzurechnen?

BGH, Beschluss vom 26.09.2024 - I ZR 161/23

Kann der Auftragnehmer die von ihm erbrachten Leistung nicht durch ein Aufmaß ermitteln, genügt er seiner Verpflichtung zur prüfbaren Abrechnung, wenn er alle ihm zur Verfügung stehenden Umstände mitteilt, die Rückschlüsse auf den Stand der erbrachten Leistung ermöglichen (vgl. BGH, IBR 2004, 488).

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IMRRS 2024, 1322
AGBAGB
Gerichtsstandsklauseln sind im b2b-Bereich wirksam!

BayObLG, Beschluss vom 25.10.2024 - 102 AR 120/24 e

1. Einem Verweisungsbeschluss kommt ausnahmsweise dann keine Bindungswirkung zu, wenn dieser schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (hier bejaht).

2. Eine ausdrückliche Einbeziehung kann im unternehmerischen Verkehr auch dann wirksam sein, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem für den Vertragsschluss maßgeblichen Schreiben nicht beigefügt waren und der Kunde ihren Inhalt nicht kennt. Der Verwender muss dem Unternehmen lediglich ermöglichen, von dem Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen. Hierzu genügt etwa ein deutlich sichtbarer Hinweis im Angebotsschreiben auf die Adresse, unter der die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Internet einsehbar sind, selbst wenn der Vertragsschluss als solcher nicht im Internet stattgefunden haben sollte.

3. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr sind Gerichtsstandsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen üblich und somit grundsätzlich nicht überraschend.

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