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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2024, 2884; IMRRS 2024, 1219
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Fehler der Jahresabrechnung müssen sich auf Abrechnungsspitze auswirken
BGH, Urteil vom 20.09.2024 - V ZR 195/23
Fehler der einem Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG zu Grunde liegenden Jahresabrechnung können nur dann zu einer gerichtlichen Ungültigerklärung führen, wenn der Fehler sich auf die Abrechnungsspitze und damit auf die Zahlungspflicht des Wohnungseigentümers auswirkt.*)
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