imr-online. Die Datenbank für
Immobilien- und Mietrecht.
Immobilien- und Mietrecht.
Kostenloses Probeabo

Nachrichten in allen Sachgebieten
Online seit 2018
BGH: Umlage der Betriebskosten immer nach der tatsächlichen Wohnfläche!

© Kaesler Media - Fotolia.com
Sofern und soweit Betriebskosten nach gesetzlichen Vorgaben (vgl. etwa § 556a Abs. 1 BGB, § 7 Abs. 1 HeizkostenV) ganz oder teilweise nach Wohnflächenanteilen umgelegt werden, ist für die Abrechnung im Allgemeinen der jeweilige Anteil der tatsächlichen Wohnfläche der betroffenen Wohnung an der in der Wirtschaftseinheit tatsächlich vorhandenen Gesamtwohnfläche maßgebend. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 30.05.2018.