Nachrichten in allen Sachgebieten
Online seit 2018
BGH: Änderung der Miete nach Index bedarf der Schriftform!
© Dan Race - Fotolia.com
Die Änderung der Miete, die auf einer Vertragsklausel beruht, wonach eine Vertragspartei bei Vorliegen einer bestimmten Indexänderung eine Neufestsetzung verlangen kann, unterfällt - anders als bei einer Anpassungsautomatik oder einem einseitigen Änderungsrecht - dem Schriftformerfordernis des § 550 Satz 1 BGB. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 11.04.2018.