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Haspa-Immobiliendarlehen wegen fehlerhafter "frühestens"-Widerrufsbelehrung erfolgreich widerrufen
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Das Oberlandesgericht Hamburg hat die Hamburger Sparkasse laut Mitteilung der Kanzlei Hahn Rechtsanwälte erneut zur Rückabwicklung zweier Immobiliendarlehen verurteilt. Danach seien die von der Haspa verwendeten "frühestens"-Widerrufsbelehrungen fehlerhaft und eine Berufung auf die Schutzwirkung des Musters wegen inhaltlicher Bearbeitung nicht möglich gewesen (Urteil vom 24.01.2018, Az.: 13 U 242/16).
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