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Bußgeldgefahr durch Marktstammdatenverordnung: Haus & Grund warnt vor "Stromlieferungen"
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Wer einen Freund bei sich zu Hause ein Handy aufladen lässt, muss künftig - in der Theorie - mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Dies sieht die vom Bundeswirtschaftsministerium erlassene Marktstammdatenregisterverordnung vor, auf die der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hinweist. Nach dem Wortlaut der Verordnung müssten sich Stromlieferanten in einer Datenbank bei der Bundesnetzagentur registrieren und dort die Stromlieferung anzeigen, erläutert Haus & Grund. Stromlieferant sei hierbei jede natürliche oder juristische Person, die Strom an andere liefert.
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