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Werklohn doppelt so hoch wie Marktwert: Vertrag ist sittenwidrig! OLG Brandenburg, 29.08.2024 - 12 U 3/24 VolltextKündigung in elektronisch eingereichter Klage wirksam? BGH, 27.11.2024 - VIII ZR 159/23 VolltextDarf ein Bieter einen fremden E-Mail-Account nutzen? VK Bund, 06.11.2024 - VK 2-87/24 VolltextBauhandwerkersicherheit auch für Schadensersatzansprüche? LG Hamburg, 08.03.2024 - 305 O 91/23 VolltextUmbaumaßnahmen dienen Wohnnutzung des Kellers: Unzulässig! LG München I, 09.10.2024 - 1 S 2535/24 WEG Volltext
OLG Rostock/BGH: Ingenieur schuldet nur die beschriebenen Leistungen! BeitragOLG Frankfurt: Änderung der BGH-Rechtsprechung: Mandant muss erneut beraten werden! BeitragOLG Schleswig: Bruchteilseigentümer gründen GbR: Prozessuale Besonderheiten bei Klage gegen Architekten? IBR 2024, 1052 (nur online)EuGH: Kündigungsvergütung ist umsatzsteuerpflichtig! BeitragAG Brandenburg: Feuchter Keller im Altbau kein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch den Mieter! IMR 2025, 20Zeitschriftenschau: Architekt hat Bauunternehmen zu koordinieren! BeitragVK Baden-Württemberg: Fehlerhaft festgestellte Eignung schützt nicht vor nachträglichem Ausschluss! Beitrag
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LG Frankfurt/Main: Kein Nutzungsvorteil für Menschen mit Behinderungen - keine Privilegierung! VolltextLG München I: Umbaumaßnahmen dienen Wohnnutzung des Kellers: Unzulässig! VolltextBGH: Geänderter Kostenverteilungsschlüssel muss angewandt werden VolltextBGH: Muss die WEG einen steckengebliebenen Bau fertig stellen? VolltextAG Hamburg-St. Georg: Versagung einer Einsicht in die Verwaltungsunterlagen ist nur formeller Fehler VolltextAG Friedberg: Vor Schadensbeseitigung sind drei Vergleichsangebote einzuholen VolltextAG Hamburg-St. Georg: Mehrheitseigentümer will nicht zahlen: Beschlussanfechtung rechtsmissbräuchlich! Volltext
Auch ein Rechtsanwalt, der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist, darf in der Regel darauf vertrauen, dass die Rechtsmittelbelehrung in Wohnungseigentumssachen und in Zivilsachen mit wohnungseigentumsrechtlichem Bezug zutreffend ist. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Beschluss vom 28.09.2017.