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Landesbausparkasse Südwest darf Kunden nicht vorzeitig kündigen
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Die Landesbausparkasse (LBS) Südwest darf ihren Kunden nicht vorzeitig kündigen, wenn diese binnen 15 Jahren nach Vertragsbeginn kein Darlehen in Anspruch genommen haben. Das entschied das Stuttgarter Landgericht (Az.: 11 O 218/16). Es kippte damit am 16.11.2017 eine Kündigungsklausel in bestimmten LBS-Verträgen. Sie stelle eine unangemessene Benachteiligung für den Verbraucher dar, sagte der Vorsitzende Richter.
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