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"Baulast"-Vertrag für Bau einer Windkraftanlage wegen Dissens unwirksam
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Vereinbaren Nachbarn, dass der eine Nachbar auf seinem Grundstück eine "Baulast" für den Bau einer Windkraftanlage auf dem Grundstück des anderen Nachbarn übernehmen soll, ist die Vereinbarung wegen Dissens unwirksam, wenn die Nachbarn den Begriff der "Baulast" unterschiedlich verstanden haben und die Auslegung ihrer Erklärungen auf kein gemeinsames Verständnis schließen lässt. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 16.05.2017 entschieden (Az.: 10 U 24/16).
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