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Hausbesetzer haften anteilig für Räumung durch die Polizei
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Hausbesetzer müssen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz teilweise für die Räumung durch die Polizei zahlen. Das hat das Gericht am 08.06.2017 in einem Musterverfahren zu einem fünf Jahre alten Fall entschieden. Geklagt hatten zwei Frauen, denen Gebührenbescheide über 395 Euro beziehungsweise 1122 Euro zugestellt worden waren. Erstgenannte muss die Hälfte, die andere zwei Drittel ...
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